Haftung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 14:06:17 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Haftung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Datenklau bei Kreditkarten – der Funk macht’s möglich https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/datenklau-bei-kreditkarten-der-funk-machts-moeglich/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/datenklau-bei-kreditkarten-der-funk-machts-moeglich/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:06:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=54731 So praktisch kontaktloses Zahlen im Supermarkt, Modegeschäft oder Restaurant auch sein mag, so riskant ist es möglicherweise. Gerade als Besitzer einer Kreditkarte mit Funkchip sollten Sie vorsichtig sein, um ein Abgreifen relevanter Daten zu verhindern.

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So praktisch kontaktloses Zahlen im Supermarkt, Modegeschäft oder Restaurant auch sein mag, so riskant ist es möglicherweise. Gerade als Besitzer einer Kreditkarte mit Funkchip sollten Sie vorsichtig sein, um ein Abgreifen relevanter Daten zu verhindern. Immerhin haben Sie durch einige Vorsichtsmaßnahmen die Chance, kontaktlose Zahlungen und Online-Zahlungen selbst sicherer zu gestalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kreditkarten mit Funkchip ermöglichen den Datenklau.
  • Der Kartenchip funkt beständig die wichtigsten Daten der Karte.
  • Viele Kreditkartenbesitzer sind potenzielle Betrugsopfer.
  • Eine verschlüsselte Datenübertragung erhöht die Datensicherheit.

Funkende Kartenchips

Neue Techniken sind nicht zwingend besser als die vorherigen. Die Datenübertragung per Funk spart zwar Zeit und Mühe, birgt aber die Gefahr des Datenklaus.

Machen Sie sich auch ab und zu Gedanken um die Sicherheit Ihres Geldes und um die sichere Verwendung Ihrer Kreditkarte? Wie sich immer wieder zeigt, tun Sie dies zu Recht, da Funkchips dem Abgreifen von Daten dienen können. PayWave von Visa sowie PayPass von MasterCard und Maestro ermöglichen das kontaktlose Zahlen mithilfe eines Funkchips. Sie müssen Ihre Karte also nicht mehr in das Lesegerät stecken und Ihre PIN eingeben. Stattdessen halten Sie den NFC-Chip (Near Field Communication) einfach in kurzer Distanz vor das Gerät. Dank entsprechender Software für Smartphones können Kriminelle während dieses Sendevorganges die Kreditkartendaten abfangen.

Sofern die Übertragung der Daten verschlüsselt geschieht, ist die Bezahlung mit Karte als erheblich sicherer einzustufen. Dies gilt sowohl für das kontaktlose Zahlen in Geschäften als auch für Online-Zahlungen.

Frage nach der Haftung

Die Kartenausgeber sind gehalten, die Zahlmethoden so sicher wie möglich zu gestalten. Die Besitzer von Debit- und Kreditkarten müssen vorsichtig sein und im Betrugsfall schnellstmöglich reagieren.

Nach unserer Ansicht muss es die Pflicht der Karten ausgebenden Institute sein, auf die Möglichkeit des Datenklaus hinzuweisen. Diverse Tests, die Journalisten mit Kreditkarten durchgeführt haben, belegen, dass es tatsächlich immer wieder zum Abgreifen von Daten kommt.

MasterCard, Maestro und Visa hingegen bezeichnen den NFC-Chip als vergleichsweise sicher: Die Datenübertragung am Terminal geschehe binnen Sekunden und die Prüfziffer werde nicht übertragen. Bei Verlust der Karte habe allerdings der Finder die Chance, kontaktlos bis zum maximalen Betrag in Höhe von 25 Euro oder mehr einzukaufen.

Kommt es zu einem Datenklau, sieht das Gesetz (Paragraph 675v Bürgerliches Gesetzbuch) vor, dass der Betroffene mit höchstens 50 Euro haften muss. Liegt jedoch grobe Fahrlässigkeit vor, hat der Karteninhaber üblicherweise den Schaden in voller Höhe zu tragen. Grobe Fahrlässigkeit ist zum Beispiel das Versäumnis, die Bank rechtzeitig vom Kartenverlust oder einem festgestellten Betrug zu informieren.

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Als Inhaber einer Girocard und/oder Kreditkarte sollten Sie stets auf eine sichere Unterbringung und Verwendung achten. Eine sorgfältige Überprüfung aller Buchungen ist empfehlenswert.

Unabhängig davon, ob Ihre Karte mit einem Funkchip ausgestattet ist oder nicht ist es gut, regelmäßig den Kontostand und die Buchungen zu überprüfen. Fällt Ihnen eine Unstimmigkeit auf, informieren Sie schnellstmöglich Ihre Bank oder Sparkasse. Im Fall einer unberechtigten Abbuchung von Ihrem Konto haben Sie höchstens acht Wochen Zeit, eine Rückbuchung zu veranlassen. Von Vorteil ist, dass Sie nicht nachweisen müssen, die Daten selbst genutzt zu haben.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Datenklau bei Kreditkarten

1. Was setzt kontaktloses Zahlen voraus?
Entweder müssen Sie eine Bezahlkarte mit NFC besitzen oder ein NFC-fähiges Smartphone. In der Bedienungsanleitung des Smartphones findet sich dann ein entsprechender Vermerk.
2. Welche Folgen hat eine Lastschriftrückgabe ?

Nach der Rückgabe der Lastschrift benachrichtigt das kontoführende Institut den Zahlungsempfänger, dass aufgrund Ihres Widerspruchs eine Rückbuchung des Lastschriftbetrages erfolgt. Binnen weniger Werktage ist der betreffende Betrag Ihrem Konto wieder gutgeschrieben.

3. In welchen Abständen sollte man Kontoauszüge holen ?

Jemand, der regelmäßig viele Einzahlungen und Abbuchungen hat, muss womöglich alle paar Tage die Buchungen kontrollieren. Üblicherweise reicht es aber aus, einmal monatlich Kontoauszüge auszudrucken oder online zu kontrollieren.

4. Besteht die Möglichkeit, die NFC-Funktion zu deaktivieren?

Abhängig vom Serviceangebot Ihrer Bank oder Sparkasse müssen Sie die Funktion von einem der Mitarbeiter deaktivieren lassen oder können dies selbst am Geldautomaten erledigen.

5. Bemerke ich einen Datenklau unmittelbar?

Da die Übertragung der Kartendaten sekundenschnell passiert, haben Sie keine Chance, den Datendiebstahl zu registrieren. Fühlen Sie sich unsicher, entscheiden Sie sich vorsichtshalber für die herkömmliche Zahlweise mit PIN oder Unterschrift.

Fazit

Praktisch heißt nicht automatisch auch sicher. Wer bereits Opfer eines Datenklaus aufgrund des Funkchips seiner Zahlkarte wurde, kann dies bestätigen. Entscheiden Sie, ob Sie die kontaktlose Zahlvariante überhaupt nutzen möchten. Falls Sie sich dafür entscheiden, können Sie jederzeit auch auf die herkömmliche Art zahlen. Für jeden Kontoinhaber ist es wichtig, immer auf dem Laufenden zu sein, was die Buchungen betrifft. Nur dann können Sie im Zweifelsfall rasch handeln und einer Abbuchung widersprechen.

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Wenn etwas im Hotel gestohlen wird, haften weder Hotelier noch Reiseveranstalter https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wenn-etwas-im-hotel-gestohlen-wird-haften-weder-hotelier-noch-reiseveranstalter/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wenn-etwas-im-hotel-gestohlen-wird-haften-weder-hotelier-noch-reiseveranstalter/#respond Thu, 31 Mar 2022 19:37:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69056 Der Urlaub soll eine Zeit der Erholung und Entspannung sein, aber bei einigen Urlaubern kommt es anders, denn in der Urlaubsunterkunft kommt es zu einem Diebstahl. Die Urlauber gehen davon aus, dass der Vermieter oder

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Der Urlaub soll eine Zeit der Erholung und Entspannung sein, aber bei einigen Urlaubern kommt es anders, denn in der Urlaubsunterkunft kommt es zu einem Diebstahl. Die Urlauber gehen davon aus, dass der Vermieter oder der Reiseveranstalter die Haftung übernehmen, aber das ist nicht der Fall. Aber trotzdem sollten Sie die beteiligten Parteien über den Verlust umgehend informieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn aus dem Zimmer eines Hotels etwas gestohlen wird oder aus der Ferienunterkunft, dann haftet in der Regel weder das Hotel noch der Vermieter und auch der Reiseveranstalter nicht.
  • Kommt es zu einem Diebstahl, dann sollten Sie umgehend die örtliche Polizei informieren und den Diebstahl anzeigen.
  • Im gleichen Atemzug ist eine Meldung beim Reiseveranstalter und dem Hotelier eine gute Sache, auch wenn diese keine Haftung übernehmen.

Keine Diebstahlhaftung des Hotels

Die meisten Urlaube werden in Hotels verbracht und die Hoteliers präsentieren ihre Unterkunft als sicher und zuverlässig. Trotzdem kann es zu einem Diebstahl kommen.

Heutzutage sind die meisten Hotelzimmer mit einem kleinen Safe ausgestattet, der ausreichend Platz für die wichtigen Kleinigkeiten wie Personalausweis, Reisekasse und Schlüssel bietet. Für wichtigere Sachen bieten große Hotels die Unterbringung in einem Hotelsafe an. Heute besitzen sehr viele Hotels einen Hotelsafe für Gäste, aber wenn es in einem Hotel zu einem Diebstahl kommt, dann wird es schwer.

Dabei spielt es eigentlich keine Rolle, ob die Gegenstände aus dem Zimmer des Gastes oder den Safe des Hotels gestohlen wurden, denn die Haftung liegt weder beim Hotel noch beim Reiseveranstalter. Es bringt Ihnen also im Grunde keine Sicherheit, wenn Sie sich für die Unterbringung in einem Safe entscheiden.

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Das allgemeine Lebensrisiko

Wenn es zu einem Diebstahl aus dem Zimmersafe oder dem Hotelsafe kommt, dann wird das als allgemeines Lebensrisiko bezeichnet und dafür muss weder der Hotel, noch der Reiseveranstalter gerade stehen. 

Allerdings gibt es auch hier ein paar Ausnahmen, denn wenn der Diebstahl begünstigt wurde, sieht die Sache anders aus. Es gibt verschiedene Arten der Vergünstigung und dazu gehören nicht verschließbare Türen. In einem solchen Fall kann dann direkt der Veranstalter zur Rechenschaft gezogen werden.

Es kommt sogar vor, dass der Hotelier eine gewisse Mitschuld trägt und somit vielleicht die Haftung übernehmen muss, aber das entscheidet meist das jeweilige Landrecht. Eine Pauschalisierung ist nicht möglich.

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Diebstahl bei der Polizei anzeigen

Egal, aus welchem Bereich die Gegenstände gestohlen wurden, der Weg zur örtlichen Polizei ist ein Muss.

Kommt es zu einem Diebstahl aus dem Hotelsafe oder aus dem Zimmersafe, dann sollten Sie sich nicht nur an den Hotelier wenden, sondern auch die örtliche Polizei informieren. In der Regel kommt die Polizei raus und schaut sich die Gegebenheiten an. In seltenen Fällen müssen Sie sich selber auf den Weg zur Polizeistation machen. Auf jeden Fall sollten Sie sofort Bilder von dem Schaden machen, um einen potentiellen Schadensersatz zu erreichen.

Wenn Sie sich an den Hotelier wenden, um den Diebstahl zu melden, dann nehmen Sie immer Zeugen mit. Die Zeugen müssen nicht den Diebstahl beobachtet haben, aber die Zeugen sollten bezeugen, dass Sie den Hotelier informiert haben. Dabei reicht eine mündliche Bestätigung in der Regel nicht aus. Ideal ist es, wenn Sie ein Schriftstück aufsetzen und die Zeugen unterschreiben lassen. Das Schriftstück sollte in mehrfacher Ausführung sein, denn der Hotelier oder der Veranstalter bekommen ebenfalls eine Ausführung. Der Diebstahl und dessen Meldung sind darauf festgehalten, so dass Sie beweisen können, dass Sie sich sofort mit dem Hotelier in Verbindung gesetzt haben.

Es reicht vollkommen aus, wenn der Hotelier ein „zur Kenntnis genommen“ auf das Schriftstück schreibt, denn das gilt als beweiskräftig.

In einigen Regionen ist weder ein Reiseveranstalter noch ein Hotelier vorhanden. Auch am Urlaubsort ist kein Ansprechpartner vorhanden, dann müssen Sie den Reiseveranstalter in Deutschland kontaktieren. Dazu können Sie sich für den telefonischen Kontakt entscheiden, aber auch hier sollten Zeugen anwesend sein. Der Veranstalter muss über die Anwesenheit von Zeugen informiert werden, denn die Zeugen sind im Nachhinein vielleicht sehr wichtig für den Schadenersatz.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Diebstahl im Urlaub

1. Wo sollten wichtige Gegenstände aufbewahrt werden?

In den meisten Hotels sind die einzelnen Zimmer mit kleinen Zimmersafes ausgestattet. Der Safe funktioniert in der Regel mit einem Zahlencode oder einem Schlüssel, der an der Rezeption abgeholt werden kann. Dieser kleine Safe ist eine gute Lösung, um Bargeld, Pass und andere wertvolle Dinge sicher zu verstauen. Für deutlich wertvollere Sachen bieten viele Hotels mittlerweile die Lagerung im Hotelsafe an. Zugriff haben nur ein paar Hotelangestellte und kein Gast, so dass ein Fremdzugriff meist nicht möglich ist.

2. Wer muss nach einem Diebstahl im Hotel zuerst informiert werden?

In der Regel sollten Sie zuerst den Hotelier informieren und im Anschluss den Reiseveranstalter, aber immer in Gegenwart von Zeugen. Danach sollten Sie bei der örtlichen Polizei eine Anzeige wegen Diebstahls machen. Alle Aktionen sind immer mit Zeugen durchzuführen, die am Ende als Beweiszeugen fungieren können.

3. Wer kommt für den Diebstahlschaden im Urlaub auf?

Die Haftung ist nicht immer gleich deutlich, denn wenn der Hotelier alle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten hat und es trotzdem zu einem Diebstahl kommt, dann kann er nicht haftbar gemacht werden. In so einem Fall kommt die eigene Haftpflichtversicherung für den Schaden auf, wenn er nicht mutwillig entstanden ist.

4. Wann ist der Hotelier bei einem Diebstahl haftbar?

Grundsätzlich ist der Hotelier bei einem Diebstahl im Haus nicht haftbar, wenn alle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Zimmer mit einem Schlüssel oder einer Zimmerkarte abschließbar sind. Zudem sollte der Zugriff auf Schlüssel nicht für alle möglich sein. Gibt es Missstände in den Maßnahmen, dann kann der Hotelier haftbar gemacht werden.

5. Wie sicher ist der Hotelsafe?

Der Hotelsafe ist eigentlich der sicherste Ort im gesamten Hotel, denn es handelt sich um einen schweren Safe mit beschränktem Personenzugriff. Er lässt sich nicht wegtransportieren und nur wenige Personen können ihn öffnen.

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Probleme können bei einem Auslandsaufenthalt im Urlaub jederzeit auftreten. Schnell geraten Sie in eine Notlage, wenn Sie krank werden, Ihnen Geld oder Ausweise gestohlen werden oder der Reiseveranstalter plötzlich Insolvenz anmeldet. Wann hilft Ihnen die

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Fazit

Immer wieder hört man von Diebstahl in Hotels und anderen Ferienunterkünften. Jeder Urlauber geht davon aus, dass der Vermieter oder Hotelier für den Schaden aufkommt, aber das ist nicht richtig. Wenn der Hotelier oder der Vermieter alle Maßnahmen zur Sicherheit getroffen hat, dann haftet er bei Diebstahl nicht. Das gilt auch, wenn der Hotelsafe ausgeraubt wird. Hierbei handelt es sich um ein Lebensrisiko und somit ist er aus dem Schneider.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen – der Vertragsabschluss – Leistungen, Preise, Terminabsagen, Haftung, Kündigungsfrist und Datenschutz sind enthalten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haushaltsnahe-dienstleistungen-der-vertragsabschluss-leistungen-preise-terminabsagen-haftung-kuendigungsfrist-und-datenschutz-sind-enthalten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haushaltsnahe-dienstleistungen-der-vertragsabschluss-leistungen-preise-terminabsagen-haftung-kuendigungsfrist-und-datenschutz-sind-enthalten/#respond Sun, 27 Feb 2022 10:04:42 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61116 Sie haben ein Erstgespräch mit einem Dienstleister für haushaltsnahe Dienstleistungen kostenfrei geführt und verschiedene Angebote miteinander verglichen? Danach haben Sie sich für einen Dienstleister entschieden und wollen nun den Vertrag abschließen. Hier erfahren Sie, was

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Sie haben ein Erstgespräch mit einem Dienstleister für haushaltsnahe Dienstleistungen kostenfrei geführt und verschiedene Angebote miteinander verglichen? Danach haben Sie sich für einen Dienstleister entschieden und wollen nun den Vertrag abschließen. Hier erfahren Sie, was bei einem Vertrag mit dem Dienstleister wichtig ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schließen Sie den Vertrag mit einem Dienstleister für eine Haushaltshilfe immer in schriftlicher Form ab.
  • Im Vertrag oder in einem entsprechenden Zusatz sind alle Leistungen und deren Kosten einzeln aufgeschlüsselt.
  • Die Kündigungsmöglichkeiten für Sie und den Dienstleister sind im Vertrag enthalten.
  • Im Vertrag steht auch, was bei einer Terminabsage passiert.

Der erste Schritt ist gemacht, denn Sie haben sich entschieden, dass Sie im Haushalt Unterstützung brauchen. Das Erstgespräch hat stattgefunden, Sie haben verschiedene Angebote eingeholt und sich für ein Angebot entschieden. Die Dinge sind nun verbindlich zu regeln und dazu bereitet der Dienstleister einen entsprechenden Vertrag vor. Im Vertrag sind einige Dinge zu beachten, damit Sie am Ende kein böses Erwachen haben.

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Die Basis ist das Angebot

Die Basis für den Vertrag stellt immer das vorliegende Angebot dar und das heißt, dass der Vertrag auf der Grundlage des Angebots schriftlich ausgearbeitet wird.

Dieses Vorgehen ist für alle Verträge eine sinnvolle Sachen, egal, ob Sie sich für eine einmalige Dienstleistung entscheiden oder sich länger an einen Dienstleister binden wollen.

Der Vertrag sollte:

  • übersichtlich gestaltet sein
  • gut lesbar
  • alle Punkte aus dem Angebot enthalten

Zusätzlich geht der Vertrag auf alle Punkte ein, die im Erstgespräch besprochen wurden.

Achten Sie vor der Vertragsunterschrift drauf, dass wirklich alle besprochenen Leistungen enthalten sind und keine Zusätze hinzugefügt wurden. Der Dienstleister erläutert den Vertrag in der Regel noch einmal, bevor es zur Unterschrift kommt.

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Wie gut ist Nivea? Marktcheck hat die Kosmetikprodukte getestet

Nivea-Creme, Nivea-Deo, Nivea-Shampoo – die Palette an Nivea-Pflegeprodukten ist riesig. Und die Marke Nivea ist auch weltweit bekannt. Doch heißt Bekanntheit auch, dass das Produkt Nivea gut ist? Marktcheck hat den Test gemacht…mit erstaunlichen Ergebnissen.

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Art, Umfang und Häufigkeit der Leistung stehen im Vertrag

Im Vertrag stehen alle wichtigen Details zu den Leistungen und dazu gehört nicht nur die Art, sondern auch der Umfang und die Häufigkeit.

Dadurch können Sie sich sicher sein, dass die ausgesuchten Leistungen in Zukunft von dem Dienstleister auch durchgeführt werden und zwar in Ihrem Sinne.

Zudem beugt eine klare Aufschlüsselung Missverständnissen vor und Sie haben eine gute Grundlage, wenn die Dienstleistungen nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden und können sie beanstanden.

Im Vertrag steht immer ein Ansprechpartner, an welchen Sie sich wenden können, wenn es zu Problemen kommt oder weitere Absprachen zu tätigen sind.

Die Kostentransparenz

Natürlich fallen für die Leistungen auch Kosten an und die anfallenden Kosten für die gebuchten Leistungen stehen im Vertrag.

Sie sind transparent aufgeführt und dabei sind folgende Punkte ganz klar und eindeutig beantwortet:

  • Das Abrechnungsmodell, nach dem abgerechnet wird
  • Zusatzkosten für Material oder Fahrten
  • Der vorgesehene Abrechnungszeitraum des Dienstleisters
  • Die Dauer bis zur Rechnungserstellung

In einem weiteren Artikel finden Sie weitere Fragen und die entsprechenden Antworten.

Spam-Mails AOK Bundesverband_Logo
AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Die Kündigungsfristen

Sie haben den Dienstleister zum ersten Mal einen Auftrag gegeben, dann können Sie nicht wissen welche Qualität Sie bekommen. 

Aus dem Grund ist ein Vertrag mit langer Laufzeit am Anfang nicht besonders sinnvoll, denn dann haben Sie lange Kündigungsfristen und das ist nur ärgerlich. Schließen Sie eine Vertrag mit langer Laufzeit nur ab, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie mit dem Dienstleister zu 100% zufrieden sind. Bei regelmäßigen Leistungen hat der Anbieter in der Regel eine Laufzeit von höchstens drei Monaten.

Im Vertrag stehen zudem auch die Kündigungsfristen, die für Sie und den Dienstleister gültig sind. Für Sie sollte die Kündigungsfrist fünf Werktage betragen. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Dienstleister die Preise erhöht.

Wichtig:

Sie haben außerdem die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Dazu gehört beispielsweise ein Diebstahl und das ist möglich, egal welche Kündigungsfristen Sie ausgesucht haben.

Bei einer regelmäßigen Leistung hat der Dienstleister eine verlängerte Kündigungsfrist, die bei vier Wochen liegt. Kündigt der Dienstleister den Vertrag, dann haben Sie die Möglichkeit einen Ersatz zu suchen.

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Die Regeln zu Terminabsagen

Im Vertrag stehen auch Informationen zu möglichen Terminabsagen und das ist sehr wichtig.

Es gibt allerdings einen Unterschied und der liegt bei dem „Wer“ sagt ab. Im Vertrag stehen Informationen rund um die Kosten, wenn Sie kurzfristig einen Termin absagen. Eine Terminabsagung ist in der Regel bis 12 Uhr am Vortag kostenfrei möglich, wenn Sie deutlich kurzfristiger Absagen, dann kann es zu Kosten kommen. Aber diese Kosten sind klar zu erkennen.

Das gleiche Prinzip gilt allerdings auch, wenn der Dienstleister den Termin absagt, weil der Mitarbeiter krank ist oder so. Der Termin wird dann meist nachgeholt oder es kann eine Ersatzperson kommen.

Haushaltsnahe Dienstleistung und die Haftungsfragen

In Ihrem Lebensbereich wird es sehr aktiv, wenn Sie einen Dienstleister beauftragen und eine haushaltsnahe Dienstleistung erhalten.

Das Unternehmen oder der selbstständige Dienstleister müssen über einen passenden Versicherungsschutz verfügen, damit sie für einen eventuellen Schaden aufkommen können. Ein defekter Staubsauger, eine zerbrochene Vase oder ein Wasserrohrbruch sind nur ein paar Beispiele und auch ein verlorener Wohnungsschlüssel gehört dazu. Der Dienstleister kommt für alle Schäden auf, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung stehen und im Vertrag steht, dass er die Haftung übernimmt.

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Schutz durch Cyberpolicen oder Cyberversicherungen – Was ist besser?

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Der Dienstleister schlägt eine Haftungsbeschränkung in Bezug auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor und dem stimmen Sie auf keinen Fall zu. Auch die leichte Fahrlässigkeit umfasst die Haftung. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie einen Nachweis der Haftpflichtversicherung haben.

Das Thema Datenschutz

Bevor Sie en Vertrag des Dienstleisters unterschreiben, prüfen Sie genau, ob auch Angaben zum Datenschutz vorhanden sind.

Es handelt sich um einen wichtigen Bereich des Vertrages, denn die Daten dürfen auf keinen Fall an dritte Parteien weitergegeben werden. Dafür muss es eine vertragliche Zusicherung geben.

Der Wohnungsschlüssel wird bei dem Dienstleister aufbewahrt, dann ist eine Aufbewahrung ohne Namenszuordnung sehr wichtig.

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Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Vertragsabschluss für haushaltsnahe Dienstleistungen

1. Was muss im Vertrag für haushaltsnahe Dienstleistungen stehen?

Im Vertrag stehen alle Leistungen und die entsprechenden Kosten, aber auch das Thema Datenschutz und Haftungsmöglichkeiten sind enthalten.

2. Welche Kündigungsfristen hab ich bei haushaltsnahen Dienstleistungen?

Sie haben die Möglichkeit innerhalb von fünf Werktagen zu kündigen, aber die Kündigungsfrist muss im Vertrag stehen.

3. Der Dienstleister hat gekündigt, wie lange hab ich Zeit für die Suche nach einem neuen Anbieter?

Grundsätzlich haben Sie vier Wochen Zeit, um einen neuen Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen zu finden. Genaue Informationen sind im Vertrag zu finden.

4. Ist ein Pauschalbetrag im Vertrag zulässig?

Ein Pauschalbetrag ist zulässig, aber für einen besseren Überblick sollten Leistungen und Kosten einzeln aufgelistet sein.

5. Wie lange läuft der Vertrag für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Sie sollten zu Beginn eine kurze Vertragslaufzeit von einem Monat wählen und erst, wenn Sie sich sicher sind, dann können Sie einen unbefristeten Vertrag nutzen.

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Fazit

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind heute keine Seltenheit mehr, denn immer mehr Menschen sind auf fremde Hilfe im Haushalt angewiesen. Aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie sich für einen guten Dienstleister entscheiden und alle wichtigen Details im Vertrag festhalten. Wichtig ist, dass die Leistungen, die Kosten, Terminabsagen, Kündigungsfristen, Haftung und das Thema Datenschutz im Vertrag erwähnt werden. Der Vertrag wird immer schriftlich gemacht und ist von beiden Parteien zu unterschreiben.

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