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Haushaltsnahe Dienstleistungen – der Vertragsabschluss – Leistungen, Preise, Terminabsagen, Haftung, Kündigungsfrist und Datenschutz sind enthalten


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Sie haben ein Erstgespräch mit einem Dienstleister für haushaltsnahe Dienstleistungen kostenfrei geführt und verschiedene Angebote miteinander verglichen? Danach haben Sie sich für einen Dienstleister entschieden und wollen nun den Vertrag abschließen. Hier erfahren Sie, was bei einem Vertrag mit dem Dienstleister wichtig ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schließen Sie den Vertrag mit einem Dienstleister für eine Haushaltshilfe immer in schriftlicher Form ab.
  • Im Vertrag oder in einem entsprechenden Zusatz sind alle Leistungen und deren Kosten einzeln aufgeschlüsselt.
  • Die Kündigungsmöglichkeiten für Sie und den Dienstleister sind im Vertrag enthalten.
  • Im Vertrag steht auch, was bei einer Terminabsage passiert.

Der erste Schritt ist gemacht, denn Sie haben sich entschieden, dass Sie im Haushalt Unterstützung brauchen. Das Erstgespräch hat stattgefunden, Sie haben verschiedene Angebote eingeholt und sich für ein Angebot entschieden. Die Dinge sind nun verbindlich zu regeln und dazu bereitet der Dienstleister einen entsprechenden Vertrag vor. Im Vertrag sind einige Dinge zu beachten, damit Sie am Ende kein böses Erwachen haben.

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Die Basis ist das Angebot

Die Basis für den Vertrag stellt immer das vorliegende Angebot dar und das heißt, dass der Vertrag auf der Grundlage des Angebots schriftlich ausgearbeitet wird.

Dieses Vorgehen ist für alle Verträge eine sinnvolle Sachen, egal, ob Sie sich für eine einmalige Dienstleistung entscheiden oder sich länger an einen Dienstleister binden wollen.

Der Vertrag sollte:

  • übersichtlich gestaltet sein
  • gut lesbar
  • alle Punkte aus dem Angebot enthalten

Zusätzlich geht der Vertrag auf alle Punkte ein, die im Erstgespräch besprochen wurden.

Achten Sie vor der Vertragsunterschrift drauf, dass wirklich alle besprochenen Leistungen enthalten sind und keine Zusätze hinzugefügt wurden. Der Dienstleister erläutert den Vertrag in der Regel noch einmal, bevor es zur Unterschrift kommt.

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Art, Umfang und Häufigkeit der Leistung stehen im Vertrag

Im Vertrag stehen alle wichtigen Details zu den Leistungen und dazu gehört nicht nur die Art, sondern auch der Umfang und die Häufigkeit.

Dadurch können Sie sich sicher sein, dass die ausgesuchten Leistungen in Zukunft von dem Dienstleister auch durchgeführt werden und zwar in Ihrem Sinne.

Zudem beugt eine klare Aufschlüsselung Missverständnissen vor und Sie haben eine gute Grundlage, wenn die Dienstleistungen nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden und können sie beanstanden.

Im Vertrag steht immer ein Ansprechpartner, an welchen Sie sich wenden können, wenn es zu Problemen kommt oder weitere Absprachen zu tätigen sind.

Die Kostentransparenz

Natürlich fallen für die Leistungen auch Kosten an und die anfallenden Kosten für die gebuchten Leistungen stehen im Vertrag.

Sie sind transparent aufgeführt und dabei sind folgende Punkte ganz klar und eindeutig beantwortet:

  • Das Abrechnungsmodell, nach dem abgerechnet wird
  • Zusatzkosten für Material oder Fahrten
  • Der vorgesehene Abrechnungszeitraum des Dienstleisters
  • Die Dauer bis zur Rechnungserstellung

In einem weiteren Artikel finden Sie weitere Fragen und die entsprechenden Antworten.

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Die Kündigungsfristen

Sie haben den Dienstleister zum ersten Mal einen Auftrag gegeben, dann können Sie nicht wissen welche Qualität Sie bekommen. 

Aus dem Grund ist ein Vertrag mit langer Laufzeit am Anfang nicht besonders sinnvoll, denn dann haben Sie lange Kündigungsfristen und das ist nur ärgerlich. Schließen Sie eine Vertrag mit langer Laufzeit nur ab, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie mit dem Dienstleister zu 100% zufrieden sind. Bei regelmäßigen Leistungen hat der Anbieter in der Regel eine Laufzeit von höchstens drei Monaten.

Im Vertrag stehen zudem auch die Kündigungsfristen, die für Sie und den Dienstleister gültig sind. Für Sie sollte die Kündigungsfrist fünf Werktage betragen. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Dienstleister die Preise erhöht.

Wichtig:

Sie haben außerdem die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Dazu gehört beispielsweise ein Diebstahl und das ist möglich, egal welche Kündigungsfristen Sie ausgesucht haben.

Bei einer regelmäßigen Leistung hat der Dienstleister eine verlängerte Kündigungsfrist, die bei vier Wochen liegt. Kündigt der Dienstleister den Vertrag, dann haben Sie die Möglichkeit einen Ersatz zu suchen.

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Die Regeln zu Terminabsagen

Im Vertrag stehen auch Informationen zu möglichen Terminabsagen und das ist sehr wichtig.

Es gibt allerdings einen Unterschied und der liegt bei dem „Wer“ sagt ab. Im Vertrag stehen Informationen rund um die Kosten, wenn Sie kurzfristig einen Termin absagen. Eine Terminabsagung ist in der Regel bis 12 Uhr am Vortag kostenfrei möglich, wenn Sie deutlich kurzfristiger Absagen, dann kann es zu Kosten kommen. Aber diese Kosten sind klar zu erkennen.

Das gleiche Prinzip gilt allerdings auch, wenn der Dienstleister den Termin absagt, weil der Mitarbeiter krank ist oder so. Der Termin wird dann meist nachgeholt oder es kann eine Ersatzperson kommen.

Haushaltsnahe Dienstleistung und die Haftungsfragen

In Ihrem Lebensbereich wird es sehr aktiv, wenn Sie einen Dienstleister beauftragen und eine haushaltsnahe Dienstleistung erhalten.

Das Unternehmen oder der selbstständige Dienstleister müssen über einen passenden Versicherungsschutz verfügen, damit sie für einen eventuellen Schaden aufkommen können. Ein defekter Staubsauger, eine zerbrochene Vase oder ein Wasserrohrbruch sind nur ein paar Beispiele und auch ein verlorener Wohnungsschlüssel gehört dazu. Der Dienstleister kommt für alle Schäden auf, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung stehen und im Vertrag steht, dass er die Haftung übernimmt.

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Der Dienstleister schlägt eine Haftungsbeschränkung in Bezug auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor und dem stimmen Sie auf keinen Fall zu. Auch die leichte Fahrlässigkeit umfasst die Haftung. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie einen Nachweis der Haftpflichtversicherung haben.

Das Thema Datenschutz

Bevor Sie en Vertrag des Dienstleisters unterschreiben, prüfen Sie genau, ob auch Angaben zum Datenschutz vorhanden sind.

Es handelt sich um einen wichtigen Bereich des Vertrages, denn die Daten dürfen auf keinen Fall an dritte Parteien weitergegeben werden. Dafür muss es eine vertragliche Zusicherung geben.

Der Wohnungsschlüssel wird bei dem Dienstleister aufbewahrt, dann ist eine Aufbewahrung ohne Namenszuordnung sehr wichtig.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Vertragsabschluss für haushaltsnahe Dienstleistungen

1. Was muss im Vertrag für haushaltsnahe Dienstleistungen stehen?

Im Vertrag stehen alle Leistungen und die entsprechenden Kosten, aber auch das Thema Datenschutz und Haftungsmöglichkeiten sind enthalten.

2. Welche Kündigungsfristen hab ich bei haushaltsnahen Dienstleistungen?

Sie haben die Möglichkeit innerhalb von fünf Werktagen zu kündigen, aber die Kündigungsfrist muss im Vertrag stehen.

3. Der Dienstleister hat gekündigt, wie lange hab ich Zeit für die Suche nach einem neuen Anbieter?

Grundsätzlich haben Sie vier Wochen Zeit, um einen neuen Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen zu finden. Genaue Informationen sind im Vertrag zu finden.

4. Ist ein Pauschalbetrag im Vertrag zulässig?

Ein Pauschalbetrag ist zulässig, aber für einen besseren Überblick sollten Leistungen und Kosten einzeln aufgelistet sein.

5. Wie lange läuft der Vertrag für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Sie sollten zu Beginn eine kurze Vertragslaufzeit von einem Monat wählen und erst, wenn Sie sich sicher sind, dann können Sie einen unbefristeten Vertrag nutzen.

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Fazit

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind heute keine Seltenheit mehr, denn immer mehr Menschen sind auf fremde Hilfe im Haushalt angewiesen. Aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie sich für einen guten Dienstleister entscheiden und alle wichtigen Details im Vertrag festhalten. Wichtig ist, dass die Leistungen, die Kosten, Terminabsagen, Kündigungsfristen, Haftung und das Thema Datenschutz im Vertrag erwähnt werden. Der Vertrag wird immer schriftlich gemacht und ist von beiden Parteien zu unterschreiben.

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