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Wenn etwas im Hotel gestohlen wird, haften weder Hotelier noch Reiseveranstalter


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Der Urlaub soll eine Zeit der Erholung und Entspannung sein, aber bei einigen Urlaubern kommt es anders, denn in der Urlaubsunterkunft kommt es zu einem Diebstahl. Die Urlauber gehen davon aus, dass der Vermieter oder der Reiseveranstalter die Haftung übernehmen, aber das ist nicht der Fall. Aber trotzdem sollten Sie die beteiligten Parteien über den Verlust umgehend informieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn aus dem Zimmer eines Hotels etwas gestohlen wird oder aus der Ferienunterkunft, dann haftet in der Regel weder das Hotel noch der Vermieter und auch der Reiseveranstalter nicht.
  • Kommt es zu einem Diebstahl, dann sollten Sie umgehend die örtliche Polizei informieren und den Diebstahl anzeigen.
  • Im gleichen Atemzug ist eine Meldung beim Reiseveranstalter und dem Hotelier eine gute Sache, auch wenn diese keine Haftung übernehmen.

Keine Diebstahlhaftung des Hotels

Die meisten Urlaube werden in Hotels verbracht und die Hoteliers präsentieren ihre Unterkunft als sicher und zuverlässig. Trotzdem kann es zu einem Diebstahl kommen.

Heutzutage sind die meisten Hotelzimmer mit einem kleinen Safe ausgestattet, der ausreichend Platz für die wichtigen Kleinigkeiten wie Personalausweis, Reisekasse und Schlüssel bietet. Für wichtigere Sachen bieten große Hotels die Unterbringung in einem Hotelsafe an. Heute besitzen sehr viele Hotels einen Hotelsafe für Gäste, aber wenn es in einem Hotel zu einem Diebstahl kommt, dann wird es schwer.

Dabei spielt es eigentlich keine Rolle, ob die Gegenstände aus dem Zimmer des Gastes oder den Safe des Hotels gestohlen wurden, denn die Haftung liegt weder beim Hotel noch beim Reiseveranstalter. Es bringt Ihnen also im Grunde keine Sicherheit, wenn Sie sich für die Unterbringung in einem Safe entscheiden.

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Das allgemeine Lebensrisiko

Wenn es zu einem Diebstahl aus dem Zimmersafe oder dem Hotelsafe kommt, dann wird das als allgemeines Lebensrisiko bezeichnet und dafür muss weder der Hotel, noch der Reiseveranstalter gerade stehen. 

Allerdings gibt es auch hier ein paar Ausnahmen, denn wenn der Diebstahl begünstigt wurde, sieht die Sache anders aus. Es gibt verschiedene Arten der Vergünstigung und dazu gehören nicht verschließbare Türen. In einem solchen Fall kann dann direkt der Veranstalter zur Rechenschaft gezogen werden.

Es kommt sogar vor, dass der Hotelier eine gewisse Mitschuld trägt und somit vielleicht die Haftung übernehmen muss, aber das entscheidet meist das jeweilige Landrecht. Eine Pauschalisierung ist nicht möglich.

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Diebstahl bei der Polizei anzeigen

Egal, aus welchem Bereich die Gegenstände gestohlen wurden, der Weg zur örtlichen Polizei ist ein Muss.

Kommt es zu einem Diebstahl aus dem Hotelsafe oder aus dem Zimmersafe, dann sollten Sie sich nicht nur an den Hotelier wenden, sondern auch die örtliche Polizei informieren. In der Regel kommt die Polizei raus und schaut sich die Gegebenheiten an. In seltenen Fällen müssen Sie sich selber auf den Weg zur Polizeistation machen. Auf jeden Fall sollten Sie sofort Bilder von dem Schaden machen, um einen potentiellen Schadensersatz zu erreichen.

Wenn Sie sich an den Hotelier wenden, um den Diebstahl zu melden, dann nehmen Sie immer Zeugen mit. Die Zeugen müssen nicht den Diebstahl beobachtet haben, aber die Zeugen sollten bezeugen, dass Sie den Hotelier informiert haben. Dabei reicht eine mündliche Bestätigung in der Regel nicht aus. Ideal ist es, wenn Sie ein Schriftstück aufsetzen und die Zeugen unterschreiben lassen. Das Schriftstück sollte in mehrfacher Ausführung sein, denn der Hotelier oder der Veranstalter bekommen ebenfalls eine Ausführung. Der Diebstahl und dessen Meldung sind darauf festgehalten, so dass Sie beweisen können, dass Sie sich sofort mit dem Hotelier in Verbindung gesetzt haben.

Es reicht vollkommen aus, wenn der Hotelier ein „zur Kenntnis genommen“ auf das Schriftstück schreibt, denn das gilt als beweiskräftig.

In einigen Regionen ist weder ein Reiseveranstalter noch ein Hotelier vorhanden. Auch am Urlaubsort ist kein Ansprechpartner vorhanden, dann müssen Sie den Reiseveranstalter in Deutschland kontaktieren. Dazu können Sie sich für den telefonischen Kontakt entscheiden, aber auch hier sollten Zeugen anwesend sein. Der Veranstalter muss über die Anwesenheit von Zeugen informiert werden, denn die Zeugen sind im Nachhinein vielleicht sehr wichtig für den Schadenersatz.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Diebstahl im Urlaub

1. Wo sollten wichtige Gegenstände aufbewahrt werden?

In den meisten Hotels sind die einzelnen Zimmer mit kleinen Zimmersafes ausgestattet. Der Safe funktioniert in der Regel mit einem Zahlencode oder einem Schlüssel, der an der Rezeption abgeholt werden kann. Dieser kleine Safe ist eine gute Lösung, um Bargeld, Pass und andere wertvolle Dinge sicher zu verstauen. Für deutlich wertvollere Sachen bieten viele Hotels mittlerweile die Lagerung im Hotelsafe an. Zugriff haben nur ein paar Hotelangestellte und kein Gast, so dass ein Fremdzugriff meist nicht möglich ist.

2. Wer muss nach einem Diebstahl im Hotel zuerst informiert werden?

In der Regel sollten Sie zuerst den Hotelier informieren und im Anschluss den Reiseveranstalter, aber immer in Gegenwart von Zeugen. Danach sollten Sie bei der örtlichen Polizei eine Anzeige wegen Diebstahls machen. Alle Aktionen sind immer mit Zeugen durchzuführen, die am Ende als Beweiszeugen fungieren können.

3. Wer kommt für den Diebstahlschaden im Urlaub auf?

Die Haftung ist nicht immer gleich deutlich, denn wenn der Hotelier alle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten hat und es trotzdem zu einem Diebstahl kommt, dann kann er nicht haftbar gemacht werden. In so einem Fall kommt die eigene Haftpflichtversicherung für den Schaden auf, wenn er nicht mutwillig entstanden ist.

4. Wann ist der Hotelier bei einem Diebstahl haftbar?

Grundsätzlich ist der Hotelier bei einem Diebstahl im Haus nicht haftbar, wenn alle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Zimmer mit einem Schlüssel oder einer Zimmerkarte abschließbar sind. Zudem sollte der Zugriff auf Schlüssel nicht für alle möglich sein. Gibt es Missstände in den Maßnahmen, dann kann der Hotelier haftbar gemacht werden.

5. Wie sicher ist der Hotelsafe?

Der Hotelsafe ist eigentlich der sicherste Ort im gesamten Hotel, denn es handelt sich um einen schweren Safe mit beschränktem Personenzugriff. Er lässt sich nicht wegtransportieren und nur wenige Personen können ihn öffnen.

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Fazit

Immer wieder hört man von Diebstahl in Hotels und anderen Ferienunterkünften. Jeder Urlauber geht davon aus, dass der Vermieter oder Hotelier für den Schaden aufkommt, aber das ist nicht richtig. Wenn der Hotelier oder der Vermieter alle Maßnahmen zur Sicherheit getroffen hat, dann haftet er bei Diebstahl nicht. Das gilt auch, wenn der Hotelsafe ausgeraubt wird. Hierbei handelt es sich um ein Lebensrisiko und somit ist er aus dem Schneider.

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