Insolvenz | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 08:59:54 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Insolvenz | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Buchungsportal pleite: Was ist zu tun? Geld bei Transferdiensten und Hotels? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/buchungsportal-pleite-was-ist-zu-tun-geld-bei-transferdiensten-und-hotels/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/buchungsportal-pleite-was-ist-zu-tun-geld-bei-transferdiensten-und-hotels/#respond Sun, 24 Apr 2022 08:59:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60334 Es ist bequem im Internet eine Individualreise zu buchen, aber was passiert, wenn der Vertragspartner pleite ist, wie zum Beispiel der Anbieter amoma.com. Sechs Reisende aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen stehen im Oktober 2019 vor der

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Es ist bequem im Internet eine Individualreise zu buchen, aber was passiert, wenn der Vertragspartner pleite ist, wie zum Beispiel der Anbieter amoma.com.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erkundigen Sie sich vor dem Antritt der Reise bei der Transportgesellschaft und den Unterkünften, ob das bezahlte Geld angekommen ist und Sie sicher anreisen können, wenn der Reiseanbieter auf einmal zahlungsunfähig ist.
  • Unter Umständen buchen Sie Ihr Geld einfach zurück, wenn Sie mithilfe von Kreditkarte oder Lastschrift gezahlt haben.
  • Melden Sie beim Insolvenzverwalter Ihre Ansprüche auf Zahlungserstattung an, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Sechs Reisende aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen stehen im Oktober 2019 vor der Rezeption Ihres Hotels und haben keine Chance einzuchecken. Der Grund ist, dass das Buchungsportal amoma.com die Zahlung nicht weitergeleitet hat und demnach ist das Zimmer storniert worden. Der Anbieter hat seinen Sitz in Genf und ist pleite. Die folgenden Möglichkeiten und Rechte haben Sie in einem solchen Fall.

Die Buchung einer Reise

Es besteht für Sie immer eine gewisse Gefahr, wenn Sie eine Reise buchen und die Zahlung im Vorfeld erledigen.

Im Idealfall zahlen Sie immer mit der Kreditkarte oder per Lastschrift, denn wenn es Probleme mit der Buchung gibt, dann kann das gezahlte Geld umgehend zurückgebucht werden. Das Prinzip heißt „Charge back“ und bei Lastschriften haben Sie acht Wochen Zeit, um die Buchung rückgängig zu machen. Andere Fristen gelten meist bei Kreditkarten oder den anderen Zahlungsdiensten und hier erkundigen Sie sich am besten beim jeweiligen Anbieter.

Achtung:

Der Insolvenzverwalter kann zu einem späteren Zeitpunkt die Zahlung wieder einfordern.

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Bei grenzüberschreitenden Lastschriften kommt es laut der BaFin immer wieder zu Problemen mit einzelnen Anbietern. Diese bieten zwar das SEPA-Lastschriftverfahren an, lassen dafür jedoch nur inländische Konten zu. Wer ein Konto im Ausland unterhält, wird

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Vor dem Reiseantritt

Erkundigen Sie sich vor dem Reiseantritt bei Bus-, Bahn-, Fluggesellschaft und Unterkunft, ob das Geld eingegangen ist.

Diese Möglichkeit haben Sie immer, auch wenn Transfer und Übernachtung über einen zahlungsunfähigen Anbieter gebucht und bezahlt wird. Kontaktieren Sie im schlimmsten Fall, wenn noch zu erreichen, den Vertragspartner über das Buchungsportal und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung schicken, dass keine Leistung mehr erbracht wird. Dann haben Sie die Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten. Lassen Sie sich von der Reiseversicherung, falls vorhanden, den entstandenen Schaden ersetzen und melden Sie sich umgehend bei dem Anbieter.

Probleme während der Reise

Sie sind angereist und in der Unterkunft erfahren Sie, dass die Buchung storniert ist.

Der Veranstalter hat das Geld nicht gezahlt, aber Sie haben eventuell die Möglichkeit direkt vor Ort ein neues Zimmer zu buchen. Ihnen entstehen dadurch zwar zusätzliche Kosten, aber diese holen Sie sich von dem Buchungsportal zurück als eine Art Schadenersatz. Die Forderung muss in die Insolvenztabelle eingetragen werden, wenn das Unternehmen die Insolvenz bereits angemeldet hat. Die Tabelle finden Sie beim zuständigen Insolvenzverwalter.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Buchungsportal pleite

1. Bekomme ich mein Geld zurück, wenn das Buchungsportal pleite ist?

In den meisten Fällen bekommen Sie Ihr Geld nicht zurück, denn schließlich ist das Buchungsportal pleite und hat meist schon Insolvenz angemeldet.

2. Kann ich Schadenseratz verlangen?

Sie haben die Möglichkeit Schadensersatz zu verlangen, aber bei einem insolventen Buchungsportal stehen die Chancen auf Geldforderungen eher schlecht.

3. Was kann ich tun, wenn ich schon im Hotel bin?

Sie haben die Reise angetreten und stehen im Hotel. Deutlich wird, dass keine Buchung besteht, weil das Buchungsportal pleite ist. Die einzige Möglichkeit ist die Buchung eines neuen Zimmers oder die Heimreise.

4. Wer zahlt das neu reservierte Zimmer?

Das neu reservierte Zimmer zahlen Sie selber und ob Sie das Geld von dem insolventen Buchungsportal zurückbekommen ist fraglich.

5. Welche Chancen habe ich mein Geld zurückzubekommen?

Die Chancen stehen sehr schlecht, denn in der Regel hat das Buchungsportal keine Gelder mehr und demnach ist eine Rückzahlung meist nicht möglich. Aus dem Grund zahlen Sie immer mit Kreditkarte oder per Lastschrift. Das Geld können Sie eigenständig zurückholen.

Fazit

Immer häufiger hören wir in den letzten Monaten, dass Buchungsportale insolvent sind. Die Reisenden stehen in den Hotels, es sind keine Zimmer gebucht und das ist ärgerlich. Bevor Sie eine Reise antreten, fragen Sie bei Hotel und Transferdiensten nach, ob das Geld angekommen ist. Nur so können Sie auch der sicheren Seite sein und einen entspannten Urlaub erleben.

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Genussrechte, Anleihen und Co.: die Situation bei einer Pleite des Anbieters – Das Insolvenzverfahren sorgt für Missmut bei den Kleinanlegern https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/genussrechte-anleihen-und-co-die-situation-bei-einer-pleite-des-anbieters-das-insolvenzverfahren-sorgt-fuer-missmut-bei-den-kleinanlegern/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/genussrechte-anleihen-und-co-die-situation-bei-einer-pleite-des-anbieters-das-insolvenzverfahren-sorgt-fuer-missmut-bei-den-kleinanlegern/#respond Sun, 27 Feb 2022 09:59:03 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61088 Unternehmen dürfen inzwischen Genussrechte, Anleihen oder andere Anlageformen rausgeben, um sich damit Kapital zu beschaffen. Jeder Verbraucher hat somit die Möglichkeit sich an einem Unternehmen zu beteiligen. Dafür muss er allerdings die ausgegebene Anlageform kaufen.

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Unternehmen dürfen inzwischen Genussrechte, Anleihen oder andere Anlageformen rausgeben, um sich damit Kapital zu beschaffen. Jeder Verbraucher hat somit die Möglichkeit sich an einem Unternehmen zu beteiligen. Dafür muss er allerdings die ausgegebene Anlageform kaufen. Aber was passiert eigentlich, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet? Diese Frage klären wir.

Das Wichtigste in Kürze

  • Genussrechte, Anleihen, Nachrangdarlehen oder andere Anlageformen geben Unternehmen heraus, so dass sie freies Geld erhalten.
  • Die Anlage kann jeder Verbraucher kaufen, aber Sie müssen bereit sein Geld anzulegen, so dass Sie die gewünschte Anlage bekommen.
  • Rendite und Gewinnbeteiligungen sind die häufigsten Vorteile, wenn Sie sich für eine solche Anlageform entscheiden.

Um Kapital zu bekommen nutzen viele Unternehmen die Möglichkeit, dass sie Nachrangdarlehen, Anleihen, Genussrechte oder andere Anlageformen an interessierte Verbraucher rausgeben. Sie haben die Möglichkeit diese Finanzprodukte zu kaufen und damit Ihr Geld anzulegen. Bekanntermaßen geraten diese Unternehmen auch mal in eine finanzielle Schieflage und im schlimmsten Fall müssen Sie einen Insolvenzantrag stellen. Ein Insolvenzverwalter wird gestellt, so dass die aktuelle Vermögens- und Schuldensituation bewertet wird. Die Situation für Anleger ist undurchsichtig und viele wissen nicht damit umzugehen, so dass wir die wichtigsten Fragen hier klären.

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Die Grundlagen des Insolvenzverfahrens

Einfach gesagt, wird bei einem Insolvenzverfahren das vorhandene Unternehmensvermögen verwertet und dazu gehören Lagerhallen, Maschinen, Waren und die eigenen Forderungen.

Das Unternehmensvermögen wird verwertet, so dass vor Allem die Forderungen der Gläubiger bezahlt werden können. Zu den Gläubigern gehören in der Regel Arbeitnehmer, Banken und auch die Anleger. Ein Insolvenzverwalter ist für die Regelung zuständig. Meist aber reicht das Vermögen des Unternehmens nicht mehr aus, um alle Forderungen zu 100% zu decken. Daher müssen viele Gläubiger mit einem finanziellen Verlust rechnen.

Der Ablauf des Insolvenzverfahrens

Über die wirtschaftlichen Probleme und die mögliche Insolvenz berichten zuerst die Wirtschaftsmedien. Wenn sich die Pleite nicht mehr abwenden lässt, dann wird ein Antrag auf Insolvenz beim Gericht gestellt.

Mit dem Antrag wird zugleich das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gründe für einen solch gravierenden Schritt sind sehr vielfältig, aber das Vorgehen ist immer gleich. Das Unternehmen ist z.B. zahlungsunfähig oder die Zahlungsunfähigkeit droht. Aber auch eine Überschuldung kann ein guter Grund sein, so dass ein Insolvenzverfahren notwendig ist.

Das sogenannte „vorläufige Insolvenzverfahren“ beginnt. In diesem Stadium des Verfahren ist das Insolvenzgericht daher verpflichtet einzugreifen, so dass Vorkehrungen zur Sicherung des Schuldnervermögens getroffen werden. In der Regel geschieht dies durch die Bestellung eines Insolvenzverwalters.

Es geht los:

Nach der Bestellung des Insolvenzverwalters kommt der sogenannte Eröffnungsbeschluss und das eigentliche Insolvenzverfahren beginnt. Es gibt inzwischen verschiedene Möglichkeiten im Verfahren. Die Liquidation des Unternehmens endet automatisch. Dies bedeutet, dass noch vorhandene Vermögen des Unternehmens verwertet werden, so dass die Gläubigerforderungen bezahlt werden können.

Es kann aber auch dazu kommen, dass das Unternehmen noch zum Teil weitergeführt wird oder auch im Ganzen. Die Möglichkeit besteht allerdings nur mit Hilfe eines Insolvenzplans. Dies ist im Grunde ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und den Gläubigern. Zusammen einigen sie sich auf die Bedingungen, damit das Unternehmen fortgeführt wird. Auch wird z.B. der teilweise Verzicht auf Forderungen in diesem Vertrag festgehalten.

Eine faire Verteilung des vorhandenen Vermögens ist allerdings nur mit Hilfe aller Gläubiger des Unternehmens möglich. Alle Gläubiger sind daher zu erfassen und einzusammeln. Juristisch spricht man von der Anmeldung zur Insolvenztabelle.

Kommt es zu einem Insolvenzverfahren, dann müssen Sie als Anleger sofort aktiv werden und Ihre Forderungen anmelden. Der Insolvenzverwalter sendet die notwendigen Unterlagen und alle wichtigen Informationen per Post. Eine Anmeldung der Forderungen ist noch nicht notwendig, wenn es sich um ein vorläufiges Insolvenzverfahren handelt und es ist auch nicht von Bedeutung.

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Die Corona-Pandemie hat die Tourismusbranche schwer getroffen. Reisen ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Viele bereits gebuchte Reisen mussten wieder abgesagt werden. Doch schaffen es die Tourismusunternehmen sich wieder aufzurappeln? Oder stehen sie vor der Pleite?

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Die Gläubigerversammlungen

Der Insolvenzverwalter setzt im Laufe des Verfahrens einen Termin für die erste Gläubigerversammlung fest.

Er informiert auf der Versammlung über die aktuell wirtschaftliche Lage des Unternehmens und es werden Entscheidungen für das weitere Vorgehen getroffen. Die Beauftragung eines Insolvenzplans oder die Wahl der Mitglieder für den Gläubigerausschuss finden statt. Alle Anleger haben ein gewisses Stimmrecht und bestimmen über die Unternehmensentwicklung mit.

Es kommt aber nicht nur zu einer Gläubigerversammlung, denn im Laufe des Verfahrens stehen mehrere Versammlungen an. Es wird beispielsweise auch über den Insolvenzplan abgestimmt, welchen der Insolvenzverwalter erstellt.

Sie als Anleger müssen an den Versammlungen nicht teilnehmen, denn sie sind nicht verpflichtend. Sie müssen sich auch nicht von einer anderen Person vertreten lassen, aber dann haben Sie auch keinen Einfluss auf die Entscheidungen, die für das Unternehmen und dessen Zukunft getroffen werden. Die abwesenden Anleger sind an die Entscheidungen gebunden, die von den anwesenden Anlegern getroffen werden.

Sie können sich aber auch vertreten lassen, wenn Sie aus fachlichen oder zeitlichen Gründen nicht in der Lage sind an der Versammlung teilzunehmen. Im Namen des Anlegers ist die bevollmächtigte Person aber in der Lage abzustimmen und im Namen des Anlegers aufzutreten. Für den Anleger sind die vom Vertreter abgegeben Erklärungen bindend und lassen sich nicht widerrufen.

Sie erteilen einer Person nur eine Vollmacht, wenn Sie dieser Person zu 100% vertrauen. Sie haben die Möglichkeit bereits erteilte Vollmachten zu widerrufen und dann darf der ehemalige Bevollmächtige nicht mehr als Vertreter auftreten.

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Warnung vor Facebook Gewinnspiel: E-Bike Meyer GmbH verlost keine E-Bikes

24 E-Bikes sollen auf der Facebook-Seite mit dem Namen „E-Bike Meyer GmbH“ angeblich verlost werden. Angeblich ist E-Bike Meyer GmbH insolvent. Den restlichen Lagerbestand wollen Sie aber gern an die Fans verschenken. Wir haben das

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Die Anlegerverluste

Niemand kann genau sagen, mit welchen Verlusten die Anleger im Falle einer Insolvenz rechnen müssen oder können. 

Der Insolvenzverwalter äußert sich zu diesem Thema erst, wenn er sich einen Überblick über das bestehende Vermögen und die vorhandenen Schulden gemacht hat. Aber auch bei dieser Aussage handelt es sich meist nur um eine grobe Schätzung.

Es besteht die Möglichkeit eines Nachrangs und das bedeutet, in dem Insolvenzverfahren sammelt der Verwalter das gesamte Vermögen des Unternehmens ein und verteilt es an die vorhandenen Gläubiger. Nicht immer kommt es dazu, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden und in manchen Anlagebedingungen findet sich ein Nachrang. Das heißt, es gibt einige Gläubiger, welche zuerst bedient werden und erst, wenn diese Gläubiger alle Schulden bezahlt bekommen haben, dann kommen die Gläubiger aus dem Nachrang dran. Vielleicht ist dann noch Vermögen übrig, aber vielleicht auch nicht. Es kann also sein, dass einige Anleger leer ausgehen oder nur einen kleinen Teil erhalten.

Insolvenzverfahren und seine Dauer

Das Insolvenzverfahren dauert in der Regel mehrere Jahre.

Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet die Anleger über alle neuen Erkenntnisse zu informieren und sie zu den Gläubigerversammlungen einzuladen.

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Ist Tesento untergetaucht? Immer mehr Verbraucher informieren sich bei uns über den Onlineshop tesento.com. Gesprochen wird von langen Lieferzeiten, Vorauskasse, Lieferengpässen und fehlender Rückerstattung des Kaufpreises. Wir haben uns den Onlineshop etwas näher angesehen und brauchen

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Der Verkauf der Geldanlage

Die Genussrechte, Nachrangdarlehen, Anleihen und andere Anlageformen lassen sich auch an dritte Parteien verkaufen.

Sie werden teilweise sogar an der Börse gehandelt, aber es besteht auch die Möglichkeit, dass der Börsenhandel aufgrund der Insolvenz ausgesetzt wird.

Die Anlagebedingungen regeln, ob ein Verkauf oder eine Übertragung an eine dritte Partei überhaupt erlaubt ist und zu welchen Regeln eine solche Aktion möglich ist.

Es kommt zu einem Problem, wenn der Verkauf möglich ist. Sie müssen einen Käufer finden, der trotz der drohenden Insolvenz einen ansprechenden Preis für die Anlage bezahlt.

Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen

Sie haben die Möglichkeit zu klagen, wenn Sie eine Forderung oder einen Schadensersatz gerichtlich durchsetzen wollen.

Sie als Gläubiger erhalten dann ein Urteil und ein Titel und damit betreiben Sie die Zwangsvollstreckung. Mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers zwischen Sie das Unternehmen die eingeklagten Gelder zu bezahlen. Auch eine Beantragung eines Mahnbescheids ist machbar.

Sie müssen aber aufgrund der drohenden Insolvenz auf einige Besonderheiten achten, denn alle laufenden Gerichtsverfahren werden unterbrochen, wenn es zu einem Insolvenzverfahren kommt. Das Gericht spricht kein erforderliches Urteil aus, welches Sie aber für eine Vollstreckung brauchen. Sie haben bereits ein Urteil in der Hand, aber Zwangsvollstreckungen sind nicht mehr erlaubt, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist.

Individuelle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt das Insolvenzgericht auch, wenn es sich um ein vorläufiges Verfahren handelt.

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Ein Kommentar

Die rechtlichen Schritten gegen dritte Parteien

Ein Gläubiger bekommt oft nur sehr geringe Beträge, wenn es zu einem Insolvenzverfahren kommt und aus dem Grund sucht der Gläubiger einen anderen Anspruchsgegner.

In der Regel schaut man zuerst zum Geschäftsführer des Unternehmens, der vielleicht den Insolvenzantrag zu spät stellt und sich dadurch schadenersatzpflichtig macht.

Sie haben sich von der Bank oder einem Finanzdienstleister beraten lassen und können eine falsche Beratung nachweisen, dann sind auch hier Schadensersatzansprüche möglich.

Bedenken Sie als Anleger immer, dass eine Klage mit einem gewissen Risiko versehen ist. Sie können die Klage auch verlieren und dann tragen Sie die Gerichts- und Anwaltskosten selber. Auch allen anderen Anlegern steht die Möglichkeit zur Klage offen und aufgrund der großen Anzahl an Klagen kommt es vor, dass manche Anleger aufgeben, weil sie nicht mithalten können. Ein schnelles Handeln kann durchaus seine Vorteile haben, aber es ist keine Garantie für den Erhalt des Geldes. Lassen Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten, bevor Sie eine Klage anstreben.

Es gibt Rechtsanwälte, die einen sicheren Erfolg versprechen und bei diesen überschwänglichen Versprechungen sollten Sie vorsichtig sein. Informieren Sie sich am besten bei der örtlichen Anwaltskammer über entsprechende Fachanwälte, die sich auf den Bereich Geldanlagen spezialisiert haben.

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Eine unscheinbare E-Mail mit dem Betreff „Your account has been Iimited“ hat es auf Ihre PayPal-Zugangsdaten und weitere persönliche Informationen abgesehen. Wir erklären in dieser Warnung, woran Sie die E-Mail erkennen und was zu tun

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Rechte des Verbrauchers bei Unternehmenspleite

Nicht nur als Anleger ist ein Verbraucher von der Insolvenz eines Unternehmens betroffen, denn auch Verkäufer oder Hersteller von Waren können Konkurs anmelden.

In einem solchen Fall stehen viele Fragen im Raum, die beantwortet werden müssen. Fehlerhafte Produkte, Vorauszahlungen, Ratenkauf, Datenschutz und nicht eingelöste Gutscheine sind nur ein paar Stichpunkte. Informationen finden Sie unter Verbraucherrechte bei Firmeninsolvenzen.

Nachhaltige Geldanlagen – Sind sie immer unsicher?

In letzter Zeit sind in den Medien immer mehr Unternehmen von Pleiten betroffen, die sich mit den Geschäftsfeldern erneuerbare Energien oder Energiewende beschäftigen.

Es handelt sich bei solchen Unternehmen um eine Form der nachhaltigen (klimafreundlichen Geldanlagen). Bei den nachhaltigen Geldanlagen berücksichtigt man ethische, soziale und ökologische Kriterien. Ein Fondmanager bekommt beispielsweise die Aufgabe, dass Aktien von Unternehmen der Atombranche nicht gewollt sind. Der Schutz des Klimas steht bei den klimafreundlichen Geldanlagen eindeutig im Vordergrund. In diesem Bereich gibt es wirklich alles, von dem Klimasparbrief über geschlossene Beteiligungen an einem Windpark bis hin zu nachhaltigen Investmentfonds.

Die Palette der nachhaltigen und klimafreundlichen Geldanlagen reicht von „sehr sicher“ bis „hochriskant“ und somit ist klar, dass diese Geldanlagen nicht immer unsicher oder riskant sind.

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Unseriöse Handwerker-Notdienste und Fake-Firmen – Hier dürfen Sie nicht anrufen (Video)

Bei Stromausfällen, Wasserschäden oder anderen Havarien, sind Notdienste sehr begehrt. Im Internet tummeln sich zwischen den seriösen Firmen auch viele Abzocker, die es nur auf Ihr Geld abgesehen haben. Unsere Leser erkundigen sich über die

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Insolvenz von Unternehmen

1. Wer muss ein Insolvenzverfahren für das Unternehmen melden?

Im Grunde ist der Geschäftsführer für die Meldung zuständig und diese Meldung muss frühzeitig erfolgen, denn ansonsten besteht für die Gläubiger eventuell die Möglichkeit Schadensersatz vom Geschäftsführer zu verlangen.

2. Wann muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden?

Ein Unternehmen meldet Insolvenz an, wenn Zahlungen nicht mehr möglich sind oder der Geschäftsführer absehen kann, dass in naher Zukunft offene Forderungen entstehen.

3. Was macht ein Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt und kümmert sich um die Verwaltung des Unternehmensvermögens. Das vorhandene Vermögen wird festgesetzt und an die Gläubiger nach Rang verteilt. Dazu melden sich alle Gläubiger beim Insolvenzverwalter und er erstellt eine Liste mit allen Forderungen und Gläubigern. Zudem hat er das Recht Versammlungen einzuberufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen und in die Wege zu leiten.

4. Wie lange dauert das Insolvenzverfahren?

Ein Insolvenzverfahren für Unternehmen hat keine feste Zeiten, aber in den meisten Fällen dauert es ein paar Jahre.

5. Wie sinnvoll ist eine Klage gegen das Unternehmen?

Sie als Gläubiger haben die Möglichkeit eine Klage bei Gericht einzureichen, aber sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, gibt es kein Urteil. Das Urteil wird ausgesetzt und es kommt zum Einsatz des Insolvenzverwalters.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Unternehmen setzen Genussrechte, Anleihen und andere Anlageformen ein, um Kapital zu bekommen. Sie als Anleger sind in der Lage die Anlage zu kaufen und werden am Gewinn beteiligt oder erhalten Rendite. Manchmal kommt es vor, dass ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, dann stehen viele Fragen im Raum. Das Insolvenzgericht setzt einen Insolvenzverwalter ein, der das Vermögen verwaltet. Des Weiteren kümmert er sich um eine Auflistung der Schuldner und deren Forderungen, so dass ein Überblick über die Schulden entsteht. Zuerst zahlt der Verwalter die Bank aus, denn meist handelt es sich um den Hauptschuldner und danach folgen andere Gläubiger, aber die Kleinanleger stehen meist zum Schluss. Sie müssen hoffen, dass Sie einen kleinen Teil Ihres Geldes zurückbekommen, ansonsten ist der Verlust ärgerlich, aber nicht mehr zu ändern. Bei der Suche nach einer Geldanlage achten Sie immer auf die Prognosen, so dass ein finanzieller Verlust minimal ist.

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Was passiert, wenn der Energieanbieter insolvent ist? – Der Insolvenzberater entscheidet über Erfüllung und Nichterfüllung der Strom- und Gaslieferung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-passiert-wenn-der-energieanbieter-insolvent-ist-der-insolvenzberater-entscheidet-ueber-erfuellung-und-nichterfuellung-der-strom-und-gaslieferung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-passiert-wenn-der-energieanbieter-insolvent-ist-der-insolvenzberater-entscheidet-ueber-erfuellung-und-nichterfuellung-der-strom-und-gaslieferung/#respond Wed, 16 Dec 2020 10:41:22 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58122 In den vergangenen Jahren haben einige Strom- und Gasanbieter Insolvenz beantragt und die Verbraucher stehen dann meist vor einem Problem. Sie wissen nicht was mit dem laufenden Vertrag passiert und was zu beachten ist. Alle

Der Beitrag Was passiert, wenn der Energieanbieter insolvent ist? – Der Insolvenzberater entscheidet über Erfüllung und Nichterfüllung der Strom- und Gaslieferung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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In den vergangenen Jahren haben einige Strom- und Gasanbieter Insolvenz beantragt und die Verbraucher stehen dann meist vor einem Problem. Sie wissen nicht was mit dem laufenden Vertrag passiert und was zu beachten ist. Alle wichtigen Informationen haben wir hier zusammengestellt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie stehen auf keinen Fall ohne Strom oder Gas da, wenn Ihr Strom- und Gasanbieter Insolvenz anmeldet.
  • Sobald die Insolvenz bekannt ist, sind die Abschläge nicht mehr an den Gas- und Stromanbieter zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzberater. Er hat eine separate Bankverbindung.
  • Auch wenn der Energielieferant insolvent ist, können Sie nicht automatisch kündigen. Sie haben allerdings ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie dauerhaft nicht mehr mit Gas oder Strom beliefert werden können.
  • Sie prüfen immer Ihre Schlussrechnung und wenn Sie ausstehendes Guthaben haben, dann melden Sie es nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an.

Strom- und Gaslieferung auch weiterhin?

Die Belieferung wird nicht automatisch beenden, wenn der Strom- und Gasanbieter einen Antrag auf Insolvenz stellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Im Grunde entscheidet der Insolvenzverwalter, ob die Belieferung fortgesetzt wird oder nicht. Entscheidet er, dass die Belieferung gestoppt wird, dann übernimmt nahtlos der örtliche Grundversorger und bietet die sogenannte Ersatzversorgung an. Sie haben also immer Gas und Strom.

Was muss ich tun, wenn die Insolvenz bekannt wird? – Checkliste

  • Sie widerrufen sofort die Einzugsermächtigung oder kündigen den Dauerauftrag bei Ihrer Bank.
  • Bringen Sie die Bankverbindung des Insolvenzverwalters in Erfahrung und zahlen Sie ihre Abschläge in Zukunft dorthin.
  • Haben Sie ein Guthaben laut der Jahresabrechnung, dann prüfen Sie, ob mittlerweile sechs Wochen vergangen sind und dann können Sie im besten Fall die Abschläge einbehalten.

Nach der Insolvenzeröffnung:

  • Der Insolvenzverwalter muss Sie über die Erfüllung oder die Nichterfüllung aufklären.
  • Am Tag der Insolvenzeröffnung teilen Sie den aktuellen Zählerstand mit.
  • Die Schlussrechnung ist zu prüfen.
  • Melden Sie ausstehende Guthaben und Bonuszahlungen zur Insolvenztabelle an.
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Stromvertrag nur mit Lastschrift und Bankverbindung: Ist das zulässig?

Wenn Sie heute einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen möchten, verlangt dieser oft die Angabe der Bankverbindung. Zusätzlich wird meist die Bezahlung via Lastschriftverfahren vorgegeben. Dürfen die Energieversorger das oder müssen diese auch andere Zahlungswege

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Grundversorger übernimmt die Belieferung

Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass der Gas- und Stromanbieter nicht mehr liefert.

Beispielsweise kann er die Energienetze nicht mehr nutzen oder darf es nicht mehr, weil der Netzbetreiber den Vertrag beendet hat. Allerdings wird der Netzbetreiber Sie darüber schriftlich informieren und dann beliefern meist die Stadtwerke mit Gas und Strom. In diesem Fall wird dann von einer Ersatzversorgung gesprochen und dann erhalten Sie von dem Grundversorger auch eine entsprechende Rechnung.

In dem Fall tun Sie folgendes:

  • Sie widerrufen die Einzugsermächtigung beim bisherigen Strom- und Gasanbieter oder kündigen den Dauerauftrag bei der Bank. Beide Optionen sind schriftlich zu erledigen, im Idealfall per Einschreiben.
  • Lesen Sie den Zählerstand ab und teilen Sie ihn dem Netzbetreiber und dem Grundversorger mit.
  • Sie lassen sich den Beginn der Ersatzversorgung durch den Grundversorger bestätigen. Auch hier ist eine schriftliche Bestätigung notwendig.
  • Kündigen Sie vorsorglich den Vertrag mit dem insolventen Energieversorger, wenn die Ersatzversorgung durch den Grundversorger feststeht. Dazu geben Sie den aktuellen Zählerstand an. Sie finden bei uns einen entsprechenden Musterbrief.
  • Wechseln Sie den Stromanbieter, wenn die Ersatzversorgung teuer ist. Sie können den Vertrag jederzeit beenden.
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Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Care Energy ab und reicht Klage ein

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Vertragslaufzeiten für Stromverträge bei dem Anbieter Care Energy aus Hamburg moniert. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass der Stromanbieter seine Kunden ganze drei Jahre an sich bindet. Wir erklären, worum es bei der

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Insolventer Energieversorger liefert weiter – Wie sieht es mit der Zahlung aus?

Läuft der Energieverbrauch weiter, dann müssen Sie natürlich auch weiterhin die Abschläge für Gas und Strom bezahlen.

Wichtig ist, dass die Zahlung sofort einzustellen ist, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgefunden hat. In einigen Fällen ordnet das Gericht auch schon im Vorfeld an, dass keine Zahlungen mehr zu tätigen sind. Daueraufträge sind sofort zu kündigen und die Einzugsermächtigung ist zu widerrufen. Die Zahlungen erfolgen nur noch auf das angegebene Konto des Insolvenzverwalters.

Vertrag wegen Insolvenz kündigen

Auch bei einer Insolvenz gilt weiterhin der Vertrag mit dem Energieversorger und es besteht die Kündigungsfrist, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens nachzulesen sind.

Nach unserer Auffassung besteht nur das Recht auf eine fristlose Kündigung, wenn der Strom- und Gasanbieter dauerhaft kein Gas und Strom mehr liefern kann.

Guthaben laut Rechnung – Was bekomme ich?

Sie können nicht mehr das Rechnungsguthaben anmahnen und Zahlungen wie gewohnt verlangen, wenn der Energieversorger im Insolvenzverfahren ist.

Sie müssen die Forderung im Insolvenzverfahren gesondert anmelden und das wird dann in eine Insolvenztabelle eingetragen.

Erst nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahren ist die Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle möglich. Ob die Forderung wirklich berechtigt ist, wird durch den Insolvenzverwalter geprüft. In der Regel erhalten Sie erst nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens wenigstens einen Teil des Guthabens bezahlt und das kann einige Jahre dauern. Hier spricht man von der sogenannten Quote. Die Quote ist meist sehr gering und Sie sollten damit rechnen, dass Sie mit Glück vielleicht 5% von Ihrem Guthaben ausgezahlt bekommen.

Aus dem Eröffnungsbeschluss des Gerichts erfahren Sie bis wann die Forderungen anzumelden sind. Der Insolvenzverwalter und die Unternehmen geben diese Informationen meist auch auf den Webseiten an. Sie müssen die Frist zur Forderungsanmeldung aber nicht zwingend einhalten, aber wenn Sie das nicht tun, dann kann es zu einer Gerichtsgebühr in Höhe von 20 Euro kommen. Die Anmeldung ist an keine bestimmte Form gebunden und in der Regel haben die Insolvenzberater solche Formulare vorrätig.

Guthaben mit laufenden Abschlägen verrechnen

Sie haben eine Rechnung aus der sich ein fälliges Guthaben schließen lässt, dann können Sie das Guthaben mit der laufenden Abschlagszahlung verrechnen und nur noch die Restsumme zahlen.

Sie verringern einfach die Abschlagszahlung um die Höhe des Guthabens und überweisen den Rest. Im gleichen Atemzug erklären Sie dem Insolvenzverwalter und dem Energieversorger, dass Sie das Guthaben verrechnet haben. Im Idealfall erfolgt die Erklärung in schriftlicher Form mit einem entsprechenden Nachweis.

Die regulären Abschläge können von Insolvenzverwalter eingefordert werden, das ist nicht ausgeschlossen, aber zumindest sollten Sie die Verrechnung des Guthabens versuchen. Sie haben ansonsten nur noch die Möglichkeit das Guthaben mit Hilfe der Insolvenztabelle anzumelden und ob Sie dann Ihr Guthaben in einigen Jahren bekommen ist fraglich.

Auch ein Blick auf die Jahresabrechnung kann zeigen, dass noch ein Guthaben besteht und dann gilt zu prüfen, ob die sechs Wochen der Frist vergangen sind. Es hat sich gezeigt, dass einige Anbieter sich mit solchen Abrechnungen mit der finanziellen Schieflage rauslösen wollen, um kein Guthaben auszuzahlen. Sie behalten einfach die laufenden Abschläge so lange ein bis die Abrechnung kommt. Das ist nur möglich, wenn die 6-Wochen-Frist überschritten ist.

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Inkasso Aleksander & Co KG: Mahnschreiben an Stromkunden sind Betrug

Aktuell befinden sich Mahnungen des Inkassobüros Aleksander & Co KG im Umlauf. Die Mahnungen werden derzeit an Stromkunden von eprimo, Eon Energie Deutschland und der Paderborner Stadtwerke versendet. Doch die Schreiben sind eine Fälschung. Zahlen Sie

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Nichterfüllung wird durch den Insolvenzverwalter gewählt – Was muss ich tun?

Der Insolvenzverwalter hat bei den laufenden Verträgen das Recht zu entscheiden, was weiterhin passiert. Er kann sich zwischen Erfüllung und Nichterfüllung entscheiden.

Die einfachste Lösung ist die Erfüllung, denn dann läuft der Vertrag weiter. Deutlich schwieriger sieht es bei der Nichterfüllung aus. Die Entscheidung zur Nichterfüllung bedeutet, dass der Vertrag abgewickelt wird und der Insolvenzverwalter gibt an, dass Sie sich bis zu einem Datum einen neuen Energieversorger suchen müssen.

Sie werden solange vom Grundversorger versorgt, bis der neue Vertrag gültig ist und Sie einen neuen Anbieter gefunden haben.

Juristen sind sich nicht einig, ob der Vertrag bei der Wahl der Nichterfüllung automatisch endet. Sie sollten sicherheitshalber eine schriftliche fristlose Kündigung schreiben. Die gegenseitigen Forderungen werden bei der Nichterfüllungswahl gegenseitig verrechnet und darüber erhalten Sie eine gesonderte Abrechnung.

Bei bestehendem Guthaben müssen Sie sich zur Insolvenztabelle anmelden und nach der Abrechnung des Insolvenzverwalters bekommen Sie einen Teil Ihres Guthabens ausgezahlt.

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Unseriöse Anrufe: Diese Telefonate sollten Sie nicht annehmen (Oktober 2019)

Täglich melden unsere Leser neue Telefonnummern, mit denen sie angerufen werden. Häufig handelt es sich um Beschwerden, weil Abzocker oder Werbefirmen dahinter stehen. Wir prüfen diese Telefonnummern und listen auf, welche dubiose Anrufer aktuell ihr

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Prüfen Sie die Schlussrechnung

Der Insolvenzverwalter sendet Ihnen im Laufe des Insolvenzverfahrens eine Schlussabrechnung zu, egal ob der Energieversorger Sie weiterhin beliefert oder nicht.

Die Schlussrechnung muss sorgfältig geprüft werden und dabei kann Ihnen die Verbraucherzentrale helfen.

Steht eine Nachforderung auf der Rechnung, dann ist diese an den Insolvenzverwalter zu bezahlen und bei einem Guthaben oder einer Forderung von Bonuszahlungen können Sie eine Forderung stellen. Allerdings müssen Sie sich zur Insolvenztabelle anmelden, wie wir oben schon beschrieben haben.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Insolvenz des Energieversorgers

1. Warum ist der Stromanbieter insolvent?

Die Gründe, warum ein Stromanbieter Insolvenz anmelden muss, sind umfangreich. Ein Grund sind die Billiganbieter, welche die Kunden mit Tarifen locken, welche die normalen Anbieter nicht halten können. Die Folge sind Massenkündigungen und somit im schlimmsten Fall zur Insolvenz.

2. Woher beziehe ich den Strom, wenn mein Anbieter pleite ist?

Sie stehen nicht ohne Gas und Strom, wenn Ihr Anbieter pleite ist. Im schlimmsten Fall übernimmt der örtliche Grundversorger, in der Regel die Stadtwerke, die Belieferung bis Sie einen neuen Anbieter gefunden haben.

3. Bekomme ich gezahlte Abschläge zurück?

Sie haben durchgehend Strom und Gas und somit bekommen Sie die Abschläge auch nicht zurück. Nur, wenn Sie ein Guthaben haben, dann können Sie entweder eine Verrechnung vornehmen und weniger bezahlen oder müssen sich zur Insolvenztabelle anmelden.

4. Was passiert mit den Bonuszahlungen bei Insolvenz?

Grundsätzlich gibt es erst einmal keine Bonuszahlungen, wenn der Energieanbieter Pleite ist. Eventuell erhalten Sie nach dem Insolvenzverfahren Auszahlungen, aber die Chancen sind gering.

5. Mein Strom- und Gasanbieter ist insolvent, muss ich den örtlichen Anbieter nehmen?

Der örtliche Strom- und Gasanbieter liefert die Grundversorgung, damit Sie nicht ohne Gas und Strom stehen, aber Sie können sich einen anderen Anbieter suchen, wenn Ihnen der örtliche Anbieter zu teuer ist.

Tarifwechsel Symbolbild
Problematisch: Schufa und Auskunfteien wollen Daten von Wechselkunden speichern

Wechseln Sie regelmäßig den Lieferanten für Strom oder Gas? Das könnte zukünftig problematisch sein. Denn wer jährlich wechselt, ist für die Energieversorger oft nicht so lukrativ. Zukünftig könnte es Datenbanken geben, die Vielwechsler speichern und

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Fazit

In den letzten Jahren sind immer mehr Energieversorger in die Insolvenz geraten. Die Gründe sind umfangreich, aber meist liegt es an den Billiganbietern, die günstigere Tarife und hohe Bonuszahlungen anbieten. Ist der Energieversorger pleite, dann übernimmt der Insolvenzverwalter die ganze Organisation, aber Sie brauchen keine Angst haben, dass Sie kein Strom oder Gas mehr bekommen. Im Notfall springen die Stadtwerke als örtliche Versorger ein bis Sie einen neuen Energieversorger gefunden haben.

Der Beitrag Was passiert, wenn der Energieanbieter insolvent ist? – Der Insolvenzberater entscheidet über Erfüllung und Nichterfüllung der Strom- und Gaslieferung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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