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Shutdown für Deutschland: Worauf wir jetzt achten sollten


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Gestern Abend gab es einen Erlass der Bundesregierung bezüglich der Coronakrise. Diese Anordnung wurde zusammen mit den Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer erarbeitet. Ab sofort soll der nicht lebensnotwendige Einzelhandel dicht macht machen. Auch Spielplätze sollen gesperrt werden. Was uns noch erwartet?

Der neue Coronavirus SARS-CoV-2 hat nicht nur Deutschland, sondern ganz Europa fest im Griff. Es gilt dem Virus Einhalt zu gebieten. In Italien ist es schon zu einem Shutdown gekommen. Spanien und Österreich haben nachgezogen. (In unserem Fakten-Artikel zum Coronavirus erfahren Sie das Wichtigste.) Gestern Abend wurden auch für Deutschland weitreichende Maßnahmen beschlossen, mit der Hoffnung, das Virus eindämmen zu können. Was Sie selbst tun können, um dem Virus keine Chance zu geben. Halten Sie sich vor allem an die Hygieneregeln und versuchen Sie reale soziale Kontakte so weit wie möglich zu meiden. (Mehr zu den FAQ gibt es hier.)

Gestern Abend gab es nicht nur eine Pressemitteilung der Bundesregierung. Auch Kanzlerin Merkel trat vor die Presse, um die Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie vorzutragen sowie Rede und Antwort auf die Fragen der Journalisten zu stehen.

Welche Geschäfte sind von der neuen Regel NICHT betroffen?

Ausdrücklich wird mitgeteilt, dass folgende Geschäfte weiterhin geöffnet haben, um die Versorgung der Deutschen nicht zu gefährden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Frisöre
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • der Zeitungsverkauf
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
  • Großhandel
  • Dienstleister
  • Handwerker
  • Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens (unter Auflage der gestiegenen hygienischen Anforderungen)

Hier sollen sogar die Öffnungszeiten verlängert werden, indem die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt wird. Die Öffnung der Einrichtungen kann aber nur unter Auflagen der Hygiene erfolgen. Damit soll der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. 

Welche Geschäfte sollen geschlossen werden?

Hier wird es vor allem viele kleine Geschäfte besonders hart treffen. Denn im Moment weiß keiner, wie lange diese Maßnahmen andauern sollen. Die Existenz der kleineren Läden und Einrichtungen ist in Gefahr. Denn zu schließen sind:

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Angesprochen auf die Spielplätze und die Durchführung des Sperrung appellierte Merkel an die einzelnen Kommunen, die Schließung umzusetzen.

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Was wird aufgrund der Coronakrise verboten?

Jetzt geht es nicht mehr nur um die Absage der großen Veranstaltungen über 1.000 Menschen. Vielmehr geht es auch um Treffs kleinerer Gruppen.

Nicht mehr stattfinden dürfen:

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften

Darin eingeschlossen sind Gottesdienste, aber auch andere kleine Veranstaltungen und Feiern.

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Auflagen für weitere Gewerbe

Weitere Gewerbe müssen sich an bestimmte Auflagen halten, wenn Sie weiterhin geöffnet haben wollen. Deshalb sind zu erlassen:

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (z.B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • In den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind

Bundeskanzlerin Merkel sprach von Einschnitten in das Leben, wie wir diese in Deutschland noch nicht hatten. Sie betonte aber auch, dass sie an die Vernunft der Bürger appelliere, sich jetzt weitestgehend von realen sozialen Kontakten fernzuhalten, damit das Virus eingedämmt werden kann. 

Wichtig war es der Kanzlerin aber auch, noch einmal zu betonen, wie wichtig Blutspenden derzeit geworden sind. Aus Angst vor dem Virus kämen immer weniger Menschen zum Blutspenden. Dadurch werden die Konserven knapp. Deshalb möchten wir Sie an dieser Stelle auch noch einmal bitten:

Gehen Sie Blut spenden, wenn Sie gesund sind. Das kann Leben retten.

Bisher ist noch nicht klar, wie lange die oben genannten Maßnahmen andauern sollen und ob es auch in Deutschland zu einer Ausgangssperre kommt, wie sie schon in anderen Ländern praktiziert wird. Wichtig ist, dass sich die Menschen in dieser Zeit solidarisch zeigen. Das gesunde und nicht zur Risikogruppe gehörende Menschen den anderen helfen und beispielsweise die Einkäufe mit erledigen.

Wie gehen Sie mit den Regelungen um?

Was werden Sie machen, wenn das öffentliche Leben weitestgehend lahm gelegt wird? Haben Sie schon Pläne für zu Hause? Wie beschäftigen Sie Ihre Kinder. Tipps und Ratschläge für andere Eltern können Sie gern in den Kommentaren unter diesem Beitrag hinterlassen.

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