Käuferschutz | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 23 Feb 2022 10:36:12 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Käuferschutz | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Käuferschutz springt beim Online-Shopping nicht immer ein – Der Käuferschutz sorgt für mehr Sicherheit beim Online-Shopping https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kaeuferschutz-springt-beim-online-shopping-nicht-immer-ein-der-kaeuferschutz-sorgt-fuer-mehr-sicherheit-beim-online-shopping/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kaeuferschutz-springt-beim-online-shopping-nicht-immer-ein-der-kaeuferschutz-sorgt-fuer-mehr-sicherheit-beim-online-shopping/#respond Wed, 23 Feb 2022 10:36:12 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58013 Auch im Internet haben Käufer Rechte und bei Verträgen, die im Internet abgeschlossen werden, manchmal sogar einen besseren Stand als bei einem Kauf direkt im Ladenlokal. Die meisten Online-Bezahlverfahren werben heute mit einem erweiterten Käuferschutz,

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Auch im Internet haben Käufer Rechte und bei Verträgen, die im Internet abgeschlossen werden, manchmal sogar einen besseren Stand als bei einem Kauf direkt im Ladenlokal. Die meisten Online-Bezahlverfahren werben heute mit einem erweiterten Käuferschutz, aber leider greift dieser nicht immer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zahlungsabwickler wie PayPal und Co. haben einen sogenannten Käuferschutz, der aber nicht immer greift.
  • Die Bedingungen der einzelnen Anbieter sind sehr unterschiedlich und gerade, wenn Sie zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen können, ist der Käuferschutz eine wichtige Option. Sie müssen immer die Bedingungen vergleichen.
  • Der Käuferschutz ändern leider nichts an der Rechtslage und Händler haben die Möglichkeit die Entscheidung des Käuferschutzes nicht zu akzeptieren.

Käuferschutz – was ist das eigentlich?

Ein bekanntes Sprichwort besagt: „Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch!“

Diese Aussage trifft auch bei Internetkäufen zu, wenn die Händler Vorkasse verlangen. Es gibt aber einige Fälle, in denen Sie das Recht haben vom Kauf zurückzutreten und das Geld zurückzuverlangen. Ohne Angaben von Gründen geht das auch beim Online-Shopping und das innerhalb von 14 Tagen. Von diesem Recht können Sie auch Gebrauch machen, wenn die bestellte Ware einfach nicht gefällt. Im Laden sieht die Sache komplett anders aus, denn wer vor Ort einen sogenannten Fehlkauf macht, der muss auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.

Einige Internet-Zahlungsdienste bieten einen sogenannten Käuferschutz an, der Sie vor unseriösen Händler schützen soll und darüber hinausgeht. Hierbei handelt es sich im Grunde um eine freiwillige Versicherung der Anbieter für Käufer. Es gibt immer mehr Anbieter, die den Käuferschutz anbieten, dazu gehören:

  • PayPal
  • Klarna (Rechnung / Sofort)
  • Paydirekt
  • Amazon Payments
  • Trusted Shops
  • Kreditkarten (nur bestimmte)

In der Regel sichert der Käuferschutz den Fall ab, wenn eine bestellte Ware entweder gar nicht ankommt oder es sich um eine falsche Ware handelt. Mit dem Käuferschutz sind Sie vor Fake-Shops geschützt, also vor betrügerischen Händlern und Falschlieferungen.

Erschrocken, Smartphone, Onlineshop, Fakeshop
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Käuferschutz, wo finde ich ihn?

Nicht alle Anbieter bieten einen Käuferschutz an und ob der ausgewählte Anbieter den Käuferschutz hat, finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

In den Nutzungsbedingungen der Zahlungsdienste stellen alle wichtigen Informationen, darunter auch, ob ein Käuferschutz vorhanden ist. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn nicht jede Zahlungsmethode wird beim Käuferschutz abgesichert. Die Bedingungen der Anbieter sind sehr unterschiedlich und aus dem Grund sollten Sie vergleichen.

Gibt es einen Haken?

Eine Versicherung gegen nicht gelieferte und falsch versendete Ware hört sich erst einmal richtig gut an und somit hält der Verbraucher auch den Käuferschutz für gut.

Allerdings ist es mit der Lieferung einer Ware nicht getan, denn es gibt noch viele andere Probleme. Die gesetzliche Gewährleistung ist nur ein Punkt. Ein Produkt kann lange nach der Lieferung einen Mangel bekommen und in diesem Fall kommt der Käuferschutz nicht zum Einsatz. Sie müssen sich an den Verkäufer wenden und im schlimmsten Fall den Weg der gesetzlichen Klage gehen.

Zudem greift der Käuferschutz nicht, wenn die Ware schon während der Lieferung verloren geht. Der Käuferschutz hat zudem Fristen und viele Ausnahmen, die für den Verbraucher mitunter sehr überraschend sein können. Ausgenommen vom Käuferschutz sind Gutscheine, Waren bei denen eine persönliche Übergabe besteht und motorbetrieben Fahrzeuge, wie Motorräder oder Autos.

Ihnen stehen die Ansprüche nicht aufgrund eines Gesetzes zu, sondern aus dem guten Willen des Anbieters. Grundsätzlich entscheiden die Anbieter immer nach eigenem Ermessen und nach selbst auferlegten Bedingungen, ob Sie einen Schaden ersetzen oder nicht.

Für mich als Käufer bedeutet das was?

Grundsätzlich ist der Ablauf nach einem Online-Kauf einfach. Wenden Sie sich immer zuerst an den Händler, wenn Sie keine oder eine falsche Ware erhalten haben.

Die Bedingungen des Käuferschutzes sind immer gründlich durchzulesen und wichtig ist, dass Sie die Pflichten, Fristen und Ausnahmen gut kennen. Danach melden Sie die Reklamation bei dem Anbieter des Käuferschutzes, wie PayPal. Das ist gerade dann wichtig, wenn keine Einigkeit über die Lieferung oder die Versendung besteht. Der Anbieter des Käuferschutzes startet dann ein Vermittlungsverfahren, um den Sachverhalt schnell aufzuklären. Im besten Fall bekommen Sie ihr Geld sofort wieder.

Des Weiteren nutzen Sie das Rücktritts- oder Widerrufsrecht, wenn Sie den Kauf rückgängig machen wollen oder wenn Sie auf einen Fake-Shop reingefallen sind. Von dem betrügerischen Online-Shop bekommen Sie ansonsten ihr Geld nicht zurück. In dem Fall bietet der Käuferschutz einen immens großen Vorteil, denn wenn der Händler nicht zahlt, dann erhalten Sie das Geld vom Anbieter des Käuferschutzes auf jeden Fall zurück und Sie brauchen nicht auf Rückzahlung klagen.

Die tatsächliche Rechtslage ändert sich nicht, denn der Käuferschutz bietet keinen gesetzlichen Anspruch. Das bedeutet, wenn der Anbieter des Käuferschutzes anerkennt, dass der Händler einen Fehler gemacht hat, muss der Händler den Fehler noch lange nicht zugeben. Er klagt auf Zahlung der Ware, wenn er sich im Recht sieht.

Im Grunde kann man also sagen, dass der Käuferschutz Lücken hat und nicht ohne Einschränkungen funktioniert. Die Gefahren des Onlinehandels und die Einschränkungen machen den Käuferschutz nicht perfekt, aber anderseits kann man sagen, besser einen Käuferschutz als überhaupt keinen Schutz!

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Käuferschutz

1. Wie funktioniert der Käuferschutz?

Der Käuferschutz greift immer dann, wenn nach dem Online-Kauf die Ware überhaupt nicht oder mangelhaft ankommt. Ist das der Fall, dann sorgt der Käuferschutz dafür, dass Sie von dem Anbieter Ihr Geld zurückbekommen.

2. Wie wird der Antrag auf Käuferschutz gestellt?

Je nach Anbieter wird der Antrag unterschiedlich gestellt. Bei PayPal gehen Sie auf Konfliktlösung und geben die Daten ein. Auf der nächsten Seite können Sie den Antrag einstellen und zur Bearbeitung freigeben. Anschließend folgen Sie einfach den Anweisungen.

3. Was kostet der Käuferschutz?

Der Käuferschutz ist nicht kostenfrei und wird vom Kaufbetrag berechnet. Paypal zum Beispiel nimmt 1,9% vom Kaufpreis für den Käuferschutz.

4. Wie kann ich bei eBay Käuferschutz beantragen?

Bei eBay können Sie nur für jede Transaktion einzeln einen Käuferschutz bestellen. Für mehrere Produkte gleichzeitig geht es leider nicht. Sie müssen das Problem bis zu 30 Tagen beim Anbieter melden, damit der Käuferschutz greift.

5. Sorgt der Käuferschutz für mehr Sicherheit beim Online-Kauf?

Grundsätzlich sorgt der Käuferschutz wirklich für mehr Sicherheit. Aber leider bieten nicht alle Anbieter den Käuferschutz an. Zudem gibt es viele Bedingungen und Einschränkungen, aber immerhin besser als kein Schutz.

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Fazit

Online-Shopping ist sehr beliebt und wird von den Verbrauchern immer häufiger genutzt. Aber so beliebt es auch ist, desto gefährlich ist es auch. Im Internet tummeln sich viele Betrüger, die nur auf Ihr Geld aus sind. Eine kleine Sicherheit bietet der Käuferschutz, der von vielen Anbietern mittlerweile gegen einen kleinen Obolus angeboten wird. Es gibt zwar eine Menge Bedingungen, aber wenn der Käuferschutz greift, dann bekommen Sie Ihr Geld zurück. Er bietet ein wenig Sicherheit im sonst so unsicheren Internet.

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Betrug bei eBay Kleinanzeigen-Gesuchen: Angebote mit viel zu günstigen Preisen https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/betrug-bei-ebay-kleinanzeigen-gesuchen-angebote-mit-viel-zu-guenstigen-preisen/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/betrug-bei-ebay-kleinanzeigen-gesuchen-angebote-mit-viel-zu-guenstigen-preisen/#comments Thu, 18 Feb 2021 10:35:36 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61349 Die Onlineplattform eBay Kleinanzeigen wird von Betrügern immer wieder genutzt. Jetzt müssen Sie auch bei Gesuchen besonders aufpassen. Findige Kriminelle bieten Ihnen Ihre Wunsch-Produkte zu super günstigen Preisen an. Die Versuchung des Kaufens ist groß.

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Die Onlineplattform eBay Kleinanzeigen wird von Betrügern immer wieder genutzt. Jetzt müssen Sie auch bei Gesuchen besonders aufpassen. Findige Kriminelle bieten Ihnen Ihre Wunsch-Produkte zu super günstigen Preisen an. Die Versuchung des Kaufens ist groß. Lassen Sie sich nicht täuschen.

Das eBay-Kleinanzeigen immer wieder mit Betrug in Verbindung gebracht wird, liegt vor allem an den Kriminellen, die sich auf dem Verkaufsportal tummeln. So versuchen diese, Sie von der Plattform weg zu locken und die Kommunikation per Mail, SMS oder WhatsApp zu führen. Aber auch von der Betrugsmasche mit den Gutscheinen haben wir berichtet. Neben diesen Betrügereien sind auch Phishing-Mails im Namen von eBay und eBay Kleinanzeigen unterwegs. Mithilfe dieser Nachrichten wollen Kriminelle Zugang zu Ihrem Kleinanzeigen-Konto bekommen.

Doch nicht nur wenn Sie verkaufen, müssen Sie Vorsicht walten lassen. Vielmehr müssen Sie genauso Obacht geben, wenn Sie ein Gesuch auf eBay Kleinanzeigen einstellen. Denn plötzlich wird Ihnen der gesuchte Artikel zu einem super günstigen Preis angeboten. Zuschlagen sollten Sie aber nicht.

So funktioniert die Masche

Sie sind auf der Suche nach etwas Bestimmten? Kein Problem: über eBay Kleinanzeigen können Sie Ihr Gesuch breit streuen. Und vielleicht haben Sie ja sogar Glück und es meldet sich jemand bei Ihnen. Dann allerdings sollten Sie aufpassen. Wird Ihnen Ihr Wunschartikel plötzlich zu einem noch günstigeren Preis (als Ihr Gesuch) angeboten, dann könnten Betrüger dahinter stecken.

Diese wollen lediglich an Ihr Geld. In den meisten Fällen gehen die Kriminellen mit dem Preis für den Artikel soweit runter, dass Sie in Versuchung kommen, zu bezahlen. Die Falle hätte zugeschnappt.

Wie können Sie sicher gehen, dass der Anbieter kein Betrüger ist?

Das war bisher nicht ganz einfach. Ein gesundes Bauchgefühl hat hier schon geholfen. Auch die Option, dass Produkt zu holen, hat Betrüger dann abgeschreckt. Diese wollten nämlich ausschließlich versenden. Doch eBay Kleinanzeigen hat einen Käuferschutz eingeführt. Dieser funktioniert laut eBay Kleinanzeigen wie folgt:

Falls deine Bestellung nicht ankommt oder erheblich von der Angebotsbeschreibung abweicht, zahlt unser Partner OPP (Online Payment Platform) dir den Kaufpreis zurück und zahlt nicht an den Verkäufer aus. Für diese Absicherung fällt eine geringe Gebühr an, basierend auf dem Kaufpreis.

Die Option für das „Sicher bezahlen“ sollten Sie auf jeden Fall nutzen. Macht der Verkäufer nicht mit, können Sie ebenfalls von Betrug ausgehen.

Wie funktioniert „Sicher bezahlen“?

Zunächst verhandeln Sie mit dem Verkäufer den Preis.Bei Einigung können Sie die Bezahlung über den Button „Sicher bezahlen“ in der Nachricht mit dem Verkäufer anfragen. Anschließend wird der verhandelte Preis eingegeben. Für den „Käuferschutz“ wird eine Gebühr in Abhängigkeit vom Verkaufspreis fällig. Diese wird Ihnen im Verlauf des Kaufprozesses angezeigt. Die Zahlungsmethode spielt hier keine Rolle.

Wenn Sie jetzt bezahlen, geht das Geld nicht direkt an den Verkäufer. Es wird von dem Partner OPP einbehalten, bis Sie das Produkt erhalten haben. Erst dann wird das Geld an den Verkäufer ausgezahlt.

Der Käuferschutz greift, wenn

  • der Artikel nicht versendet wurde,
  • der Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht,
  • der Artikel nicht authentisch (zum Beispiel gefälscht) ist,
  • der Artikel ein anderer als der beschriebene ist,
  • der Artikel nicht vollständig ist.

Aktuell (Stand: 18.02.2021) werden für den Käuferschutz die Bezahlungen per Kreditkarte, Bank- und Sofortüberweisung angeboten.

Kennen Sie eigentlich schon unsere Anleitungen zu eBay Kleinanzeigen?

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Wann Käuferschutz einspringt – und welche Rechte Sie ohnehin haben – Antrag stellen, Beweise einreichen und Geld zurück erhalten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wann-kaeuferschutz-einspringt-und-welche-rechte-sie-ohnehin-haben-antrag-stellen-beweise-einreichen-und-geld-zurueck-erhalten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wann-kaeuferschutz-einspringt-und-welche-rechte-sie-ohnehin-haben-antrag-stellen-beweise-einreichen-und-geld-zurueck-erhalten/#respond Tue, 12 Jan 2021 12:24:21 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59802 Das Thema Käuferschutz ist seit den Internetkäufen bekannt. Wenn Sie über PayPal, Klarna, Amazon Pay und Co. bezahlen, dann haben Sie gewisse Rechte. Sie können den Kauf nicht nur anhalten, sondern auch komplett rückgängig machen,

Der Beitrag Wann Käuferschutz einspringt – und welche Rechte Sie ohnehin haben – Antrag stellen, Beweise einreichen und Geld zurück erhalten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Das Thema Käuferschutz ist seit den Internetkäufen bekannt. Wenn Sie über PayPal, Klarna, Amazon Pay und Co. bezahlen, dann haben Sie gewisse Rechte. Sie können den Kauf nicht nur anhalten, sondern auch komplett rückgängig machen, wenn die Ware nicht ankommt oder mit der Bestellung etwas nicht stimmt. Die gesetzlichen Rechte des Käufers reichen meist noch deutlich weiter als der Käuferschutz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die bestellte Ware kommt nicht an oder hat einen Fehler, dann bieten E-Payment-Anbieter wie Amazon Pay, Klarna oder PayPal einen Käuferschutz an. Er  wird manchmal auch als „A bis Z-Garantie“ bezeichnet.
  • Damit der Käuferschutz wirklich greift, sind bestimmte Bedingungen notwendig und manchmal hält der Käuferschutz nicht was der Name verspricht.
  • Der Käuferschutz lohnt sich meist bei kleineren Beträgen, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder den Händler nicht mehr erreichen.
  • Bei jedem Kauf haben Sie eine Menge Rechte und beim Kauf auf Rechnung sogar gegenüber dem Bezahldienst, denn der Käuferschutz ist nicht immer alles.

Vor dem Antrag

Die Ausnahmen

Sie müssen in erster Linie darauf achten, ob der Käuferschutz überhaupt für die gewünschte Bestellung in Betracht kommt. Der Käuferschutz ist nämlich ausgeschlossen, wenn Sie mit einer Prepaidkarte oder einem Gutschein bezahlen.

Es gibt zudem bestimmte Warengruppen, die nicht erfasst sind. Dazu gehören in erster Linie digitale Güter wie Musikdownloads, E-Books oder Gutscheine. Sie können keinen Käuferschutz nutzen, wenn es sich um eine Dienstleistung handelt, wie eine Partnervermittlung, Beratung oder Übersetzung. Ausgenommen ist ebenfalls der Kauf von Alkohol, Kraftfahrzeugen, Medikamenten und Tabak.

Halten Sie die Fristen ein

Sie müssen spezielle Fristen einhalten, damit Sie den Käuferschutz beantragen können. Der Antrag auf Käuferschutz muss nach einer gewissen Zeit nach der Kontobelastung gestellt werden, beziehungsweise nach der Bestellung.

Der Käuferschutzantrag scheitert, wenn Sie nicht innerhalb von wenigen Tagen auf die Rückfragen des Bezahldienstes antworten.

Reklamation bei Mängeln innerhalb von 2 Jahren

Unabhängig vom Käuferschutz haben Sie das Recht die erhaltene Ware zu reklamieren und das sogar bis zu zwei Jahre nach Lieferung. Das Gesetz ist eindeutig und wenn Sie die Ware überhaupt nicht erhalten, dann können Sie das noch bis zu drei Jahre geltend machen.

Wir haben alle Informationen zum Thema Rechte zu Lieferverzögerungen auf einen Blick zusammengestellt.

Ihre Ansprüche verjähren außerdem erst nach drei Jahren, wenn Sie schon vom Kauf zurückgetreten sind. Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn Sie Gebrauch einem Widerruf gemacht haben.

Beispiel:

Sie sind im Jahr 2018 vom Kauf zurückgetreten oder haben einen Widerruf geschrieben, dann haben Sie bis zum 31. Dezember 2021 Zeit rechtliche Schritte in Anspruch zu nehmen, wenn Sie Ihr Geld nicht zurück bekommen haben.

Allerdings sollten Sie aus Beweisgründen schnellstmöglich auf Ihr Recht bestehen.

Kontaktieren Sie den Händler

Die meisten Anbieter verlangen, dass Sie vor dem Antrag auf Käuferschutz Kontakt mit dem Händler aufnehmen, um eine friedliche Klärung herbeizuführen. Grundsätzlich sollten Sie immer zuerst das Gespräch mit dem Händler suchen, bevor Sie ihre Ansprüche anderweitig geltend machen. Der Händler ist schließlich der Vertragspartner und ob Sie zahlen müssen oder nicht, hängt vom Kaufvertrag selber ab. Der Käuferschutzantrag ist sinnvoll, wenn Sie den Händler nicht erreichen.

Ware ist nicht angekommen

In den meisten Fällen wird der Käuferschutz angeboten, wenn Sie die Waren nicht erhalten.

Hier müssen Sie vorsichtig sein, denn meist reicht es aus, wenn der Händler einen Versandbeleg vorlegt und dann ist die Sache für den Käuferschutz erledigt. In der Regel wird nicht geprüft, ob die bestellte Ware wirklich bei Ihnen angekommen ist oder nicht. Der Käuferschutz bringt Ihnen also nichts, wenn die Ware auf dem Postweg verloren gegangen ist oder in dem Transportfahrzeug zerstört wurde.

Hier ist das Gesetz ein wenig anders, denn das Transport- und Verlustrisiko trägt bei der Ware immer der Unternehmen. Sie müssen vor Gericht aber beweisen können, dass Sie die Ware nicht erhalten haben.

Sie gehen aber kein zusätzliches Risiko ein, wenn Sie den Antrag auf Käuferschutz stellen. Der Käuferschutzantrag ist meist der einfachere Weg, wenn es sich um eine geringe Summe handelt und Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

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Fehlerhafte Ware

Bei den meisten Online-Bezahldiensten machen Sie den Käuferschutz geltend, wenn die Ware entweder mangelhaft ist oder eine komplett andere Ware geliefert wurde. 

Mittlerweile haben die einzelnen Anbieter spezielle Kategorien in der Hinsicht geschaffen und entscheiden immer für den Einzelfall. Eine defekte Ware lässt sich verschieden deklarieren von einem Defekt nach dem ersten Gebrauch bis hin zum Fehlen von Teilen.

Um die Fehler zu beweisen müssen Nachweise erbracht werden und dazu gehören Fotos, aber auch andere Beweisstücke. Sie lassen dem Anbieter die entsprechenden Beweismittel zukommen, in dem Sie die Bilder hochladen.

Einige Anbieter verlangen zudem, dass die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt wird. Die Rücksendekosten werden von Payment-Anbieter nicht übernommen und sind vom Käufer zu bezahlen. Bei einem Rückversand ins Ausland kann das mitunter sehr teuer sein. Sie gehen dann auf jeden Fall in Vorleistung und wissen nicht, ob der Käuferschutzantrag überhaupt durchgeht.

Die gesetzlichen Rechte

Die Rücksendekosten verlangen Sie einfach vom Verkäufer zurück und bezeichnen sie als Nacherfüllungskosten. Sie dürfen sogar einen Vorschuss für die Transportkosten verlangen. Sie sollten auf den Einsatz des Käuferschutzes verzichten, wenn Sie auf den Rücksendekosten sitzen bleiben. Im schlimmsten Fall verlieren Sie durch die Rücksendung ein wichtiges Beweismittel, nämlich wie Ware selber.

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Der Vertrag ist widerrufen

Bei Widerruf gewähren nur sehr wenige Bezahldienste einen Käuferschutz.

Grundsätzlich muss der Widerruf natürlich wirksam sein und einige Dienste stellen sogar die Bedingung, dass der Händler über das Widerrufsrecht belehrt haben muss. Ist das nicht der Fall, dann entfällt meist der Käuferschutz, aber davon brauchen Sie sich nicht beirren lassen. Gegenüber dem Händler können Sie auch nach einem Jahr und 14 Tagen das Recht auf Widerruf durchsetzen. Der Käuferschutz spielt dabei keine Rolle.

Was tun bei abgelehntem Käuferschutz?

Sie haben gegenüber dem Verkäufer trotzdem alle rechtlichen Ansprüche.

Auch bei einer Ablehnung des Käuferschutzes haben Sie weiterhin alle gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer. Verlangen Sie alle Beweise vom E-Payment-Anbieter und dem Verkäufer zurück, wenn Sie schon mit der Beweispflicht begonnen haben.

Die Rechte gegenüber des E-Payment-Anbieters

Grundsätzlich ist immer der Online-Händler also der Verkäufer der erste Ansprechpartner bei Problemen.

Unabhängig vom Käuferschutz gibt es da aber eine sehr wichtige Ausnahme. Der Anspruch auf den Kaufpreis lässt sich vom Händler auf dem E-Payment Anbieter übertragen. Beim Kauf auf Rechnung findet diese Übertragung statt.

Der Online-Bezahldienst verlangt das Geld für die bestellte Ware von Ihnen ein und nicht der Händler selber. In einem solchen Fall haben Sie deutlich mehr Rechte gegenüber des E-Payment-Anbieters und können sich gegen die Forderung des Bezahldienstes wehren, indem Sie auf den Kaufvertrag hinweisen. Kommt die Ware beschädigt oder gar nicht an, dann können Sie eine Verweigerung bezahlen.

Information zur Abtretung

Wenn Sie die Rechnung als Zahlungsweise wählen, dann erfahren Sie von der Abtretung meist direkt. Von der Abtretung erfahren Sie spätestens, wenn nicht der Händler, sondern der Bezahldienst auf Sie zukommt und eine Zahlung verlangt. Auch auf der Rechnung finden Sie einen entsprechenden Hinweis. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie nachlesen, ob der Händler eine Abtretung anbietet oder nicht.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Käuferschutz

1. Was passiert beim Käuferschutz?

Bei Lieferung einer falschen oder defekten Ware können Sie den Käuferschutz beantragen und müssen mit Hilfe von Beweisen die Richtigkeit Ihrer Aussage bestätigen. Bei Annahme des Käuferschutzantrages erhalten Sie nach wenigen Tagen ihr Geld zurück.

2. Wann greift der Käuferschutz bei PayPal?

Der Käuferschutz von PayPal greift wie alle anderen Käuferschutze auch, wenn die Ware nicht oder defekt ankommt.

3. Wie nutzt man einen Käuferschutz?

Loggen Sie sich beim Anbieter ein und klicken Sie auf „Konflikt lösen“ und danach melden Sie das Problem. Am Ende füllen Sie den Antrag auf Käuferschutz aus und folgen weiterhin der Anleitung.

4. Hat eBay auch einen Käuferschutz?

Auch eBay hat einen Käuferschutz, der für alle Zahloptionen gilt, die der Verkäufer anbietet.

5. Muss ich für den Käuferschutz bezahlen?

Der Käuferschutz ist nicht kostenfrei und liegt bei PayPal bei 35 Cent plus 1,9%. Die Gebühren sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzulesen.

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Ein Kommentar

Fazit

Das Thema Käuferschutz ist bei Online-Bestellungen sehr wichtig geworden. Mittlerweile gibt es viele Bezahl-Dienste, die einen Käuferschutz anbieten. Er greift immer, wenn die bestellte Ware gar nicht oder defekt bei Ihnen ankommt. Sie stellen einfach einen Antrag auf Käuferschutz, legen ausreichend Beweismittel vor und erhalten bei Bestätigung Ihr Geld zurück.

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