Straftat | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 12 Mar 2021 08:29:45 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Straftat | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Online Strafanzeige erstatten – so geht’s bei der Internetwache der Polizei https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-strafanzeige-erstellen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-strafanzeige-erstellen/#comments Fri, 11 Sep 2020 08:20:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=503 Wenn Sie auf einen Trickbetrüger oder Fakeshop reingefallen sind, können Sie eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. In den meisten Bundesländern geht das online über die Internetwache der Polizei. Wir erklären, was Sie bei der

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Wenn Sie auf einen Trickbetrüger oder Fakeshop reingefallen sind, können Sie eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. In den meisten Bundesländern geht das online über die Internetwache der Polizei. Wir erklären, was Sie bei der Erstattung einer Strafanzeige beachten sollten und welche Bundesländer die Online-Strafanzeige anbieten.

Manchmal schämt man sich dafür, dass man auf eine gefälschte Webseite, einen Fakeshop oder einen Onlinebetrug hereingefallen sind. Dann noch der Polizei unter die Augen zu treten, ist oft nicht einfach. Aber Sie können dem persönlichen Gespräch zunächst aus dem Weg gehen, indem Sie die Strafanzeige online erstatten. Dieser Weg ist auch dann zu empfehlen, wenn Sie in Einzelfällen vor Ort abgewiesen wurden und der Beamte keine Anzeige aufnehmen wollte.

Sie können in allen Bundesländern, bis auf  Thüringen (Stand: Januar 2020) eine Strafanzeige auch über das Internet erstatten. Dafür gibt es die sogenannten Onlinewache der Polizei. Vor der Erstattung einer Anzeige sollten Sie keine Angst haben. Sind Sie sich nicht sicher, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt, können Sie sich auch telefonisch an die Polizei wenden, den Sachverhalt kurz schildern und fragen, ob hier eine Straftat vorliegt. Für solche Auskünfte sollten Sie allerdings nicht den Notruf der Polizei, die 110, nutzen. Sie können sich auch an die Verbraucherzentrale des jeweiligen Bundeslandes oder an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden.

Haben Sie das schon gesehen?

So erstatten Sie eine Strafanzeige online

Um eine Strafanzeige online zu erstatten, gehen Sie auf die jeweilige Webseite der Internetwache der Polizeidienststelle ihres Bundeslandes. Diese finden Sie hier:

Danach müssen Sie den Anweisungen der Polizeidienststelle des jeweiligen Bundeslands folgen. Lesen Sie sich die Hinweise auf den Seiten genau durch.

Das sollten Sie beim erstatten einer Strafanzeige beachten

  • Eine Strafanzeige kann grundsätzlich nicht zurückgezogen werden.
  • Wenn Sie wissentlich eine Straftat vortäuschen oder jemanden zu Unrecht beschuldigen, machen Sie sich gegebenenfalls selber strafbar.
  • Aber keine Angst. Ihnen passiert nichts, wenn Sie es nicht besser wissen konnten. Da Sie kein Anwalt oder jemand sind, der sich mit dem Strafrecht auskennt, werden Sie nicht bestraft, wenn Sie jemanden zu unrecht beschuldigen oder keine Straftat vorliegt.
  • Geben Sie immer Ihren korrekten und vollständigen Namen sowie die richtige Adresse und Rufnummer an, damit die Polizei Sie bei Fragen kontaktieren kann.
  • Wenn es die Möglichkeit gibt, Beweise als Datei hochzuladen, sollten Sie dies auch tun. Beweise können E-Mail-Anhänge, Rechnungen, Chat-Protokolle, Bilder und so weiter sein.
  • Für Beweise im Bereich der Kinderpornografie gilt, dass Sie keine Bilder auf Ihrem Computer speichern dürfen. Haben Sie eine Webseite entdeckt, kopieren Sie die Seitenadresse und senden Sie diese über das Onlineformular.
  • Wurde keine Straftat begangen, sollten sie eher einen Hinweis geben. Auch dies ist teilweise online über die Polizeidienststellen der Bundesländer möglich.
  • Füllen Sie die Formulare auf den Webseiten möglichst vollständig und exakt aus. Je genauer Ihre Angaben sind, desto eher hat die Polizei die Möglichkeit, die Straftäter zu schnappen.
  • Wenn Sie eine Anzeige erstatten, können Sie in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren als Zeuge geladen werden. Das sollten Sie vor dem Erstatten der Anzeige beachten. Sie sind dann verpflichtet, eine Aussage zu machen.
  • Sie brauchen sich selbst oder Angehörige nicht belasten. Die Auskunft auf Fragen dazu können Sie verweigern.

Checkliste zum Erstellen einer Strafanzeige

Was? Was ist genau passiert?
Wann? Nennen Sie Datum und Uhrzeit des Tathergangs.
Wo? Wo genau ist es geschehen? Benennen Sie den Ort so genau wie möglich.
Wer? Wer war an der Straftat beteiligt? Nennen Sie Täter, Opfer und gegebenenfalls Zeugen.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Strafanzeige?

Leider lässt sich das nicht allgemeingültig sagen. Einerseits unterscheidet sich die Bearbeitungszeit in den einzigen Bundesländern und Polizeidienststellen. Andererseits hängt die Bearbeitungszeit für Onlineanzeigen immer auch von der Anzahl der gerade eingehenden Anzeigen ab. Erfahrungsgemäß lässt sich sagen, dass die Bearbeitungszeit für Onlineanzeigen länger ist, als für Strafanzeigen die Sie in der nächsten Polizeidienststelle erstatten. Die Bearbeitung von Onlineanzeigen dauert teils mehr als 4 Wochen. Falls Sie also der Meinung sind, dass eine Straftat sofort verfolgt werden sollte, dann raten wir Ihnen zur Erstattung der Anzeige in der nächsten Polizeidienststelle.

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Polizei: Strafanzeige erstatten – Das müssen Sie wissen

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, sollten Sie in jedem Fall eine Anzeige erstatten. Dass dies mit Unannehmlichkeiten und einem gewissen Zeitaufwand verbunden ist, sollte Ihnen von vornherein klar sein. Allerdings gibt es ja einen

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Alternative zur Onlineanzeige

Eine Strafanzeige können Sie nicht nur bei der Onlinewache der Polizei erstatten. Wenn es schnell gehen muss, ist es oft sogar besser direkt die nächste Polizeidienststelle aufzusuchen. Die Beamten müssen dort Ihre Strafanzeige ebenfalls aufnehmen. Sehen Sie sich dazu auch unsere Tipps zur Erstattung einer Strafanzeige an. Online wie offline gilt: Bereiten Sie sich gut vor und nehmen Sie alle Belege und Beweise mit.

Ihre Erfahrungen mit Onlineanzeigen/Strafanzeigen

Haben Sie selber schon einmal eine Strafanzeige online erstattet? Wie sind Ihre Erfahrungen? Oder waren Sie vor Ort in der Polizeidienststelle und Ihre Anzeige wurde nicht aufgenommen? Hinterlassen Sie einen Kommentar unterhalb des Artikels. Ihnen sind dubiose Webseiten aufgefallen? Sie haben von Trickbetrügern gehört. Gern können Sie uns eine E-Mail senden, damit wir uns genauer mit dem Problem befassen können.

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Was klingt, wie aus einem billigen Sexfilm, ist echte Realität. In einem Nürnberger Hostel hat nach Angaben des Polizeipräsidiums Mittelfranken ein Hotelgast Frauen beim Duschen gefilmt. Mit dieser Aktion hat sich der Gast strafbar gemacht.

Wie auf dem Pressportal berichtet, befanden sich zwei Frauen in der Etagendusche des Nürnberger Hostels. Eine der Frauen bemerkte, wie ein Mobiltelefon unter der Kabinenwand hindurch gehalten wurde. Daraufhin verließ sie die Duschkabine und verfolgte einen Mann, der fluchtartig die Dusche verlassen hat.

Die Frau ist dem Mann bis zu seinem Hotelzimmer gefolgt und hat anschließend die Polizei verständigt. Der 33-jährige wurde festgenommen und sein Mobiltelefon wurde sichergestellt. Bereits bei der ersten Sichtung des Gerätes wurde festgestellt, dass auch die zweite Frau in der Damendusche von dem Mann gefilmt wurde. Derzeit prüft die Polizei, ob noch weitere unberechtigte Aufnahmen von Frauen angefertigt wurden.

Gegen den 33-jährigen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Unter anderem muss er sich werden Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen verantworten.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Können Sie sich vor solchen Übergriffen auf die Privatsphäre schützen?

Generell ist das in Gemeinschaftsduschen eher schlecht möglich. Auch in der Sommersaison sollten Sie deshalb gerade in Freibädern immer aufmerksam sein. Sobald Ihnen etwas auffällt, verständigen Sie die örtliche Polizei. Im Notfall können Sie auch den Notruf 110 wählen. 

Merken Sie sich die Person, welche die Filmaufnahmen gemacht hat. Das könnte bei einer späteren Identifizierung von Hilfe sein. Bringen Sie sich dabei aber nicht in Gefahr.

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