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Polizei: Strafanzeige erstatten – Das müssen Sie wissen


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Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, sollten Sie in jedem Fall eine Anzeige erstatten. Dass dies mit Unannehmlichkeiten und einem gewissen Zeitaufwand verbunden ist, sollte Ihnen von vornherein klar sein. Allerdings gibt es ja einen guten Grund, die Anzeige zu erstatten. Jedoch sollten Sie auch ein paar Verhaltensweisen kennen, die Ihnen bei der Anzeigenerstattung helfen.

Wenden sich Verbraucher als Opfer einer Straftat Hilfe suchend an unsere Redaktion, empfehlen wir immer die Erstattung einer Anzeige. Auch wenn es in manchen Fällen aussichtslos erscheint, jede Anzeige hilft.  Sie können zum Zeitpunkt der Anzeige auch nicht abschätzen, welche Nachwirkungen das Ganze noch haben wird. Im speziellen geht es da um Ansprüche Dritter, die auf Sie zukommen könnten.

Bei bestimmten Straftaten, deren Opfer Sie werden können, werden neben Ihnen auch andere Verbraucher oder Firmen geschädigt. Hieraus könnten Schadensersatzansprüche entstehen, die an Sie herangetragen werden. Aus diesem Grund ist eine Anzeige bei der Polizei so wichtig. Doch nicht immer reagieren Polizeibeamte richtig, wenn man sich an sie wendet.

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Symbolbild (Quelle: www.polizei-beratung.de)

Wie sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten?

In einigen Bundesländern können Sie bereits online eine Strafanzeige, in einer sogenannten Onlinewache, erstatten. Das ist bequem, denn Sie sitzen dabei im heimischen Wohnzimmer. Allerdings kann einige Zeit vergehen, bis Ihre Anzeige beim entsprechenden Sachbearbeiter auf dem Tisch landet. Zudem erhalten Sie meist nicht sofort das polizeiliche Aktenzeichen, unter dem der Vorgang angelegt wurde. Die wenigsten Opfer einer Straftat kennen sich mit dem Strafrecht aus. Deshalb werden bei der schriftlichen Anzeige oft wichtige Merkmale der anzuzeigenden Straftat nicht deutlich genug dargestellt. Hat der Sachbearbeiter dann noch Fragen, wird er Ihnen eine Vorladung zu einer nochmaligen Zeugenvernehmung auf einer Polizeidienststelle zusenden.

Dann vielleicht doch lieber gleich persönlich zur nächsten Polizeidienststelle? Oder reicht ein Anruf? Manche Verbraucher rufen lieber an, bevor sie sich auf den Weg machen. Kostet ja alles Zeit. Grundsätzlich ist es so, dass keine Polizeidienststelle eine Anzeige über das Telefon entgegennimmt. Sie sollten lieber den Weg zur Polizeidienststelle in Kauf nehmen. Sind Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage selbst zur Dienststelle zu fahren, kommen die Beamten ausnahmsweise auch zu Ihnen nach Hause, sobald dies die Auftragslage zulässt. Gerade in Großstädten oder in Gebieten mit schlecht besetzten Polizeidienststellen kann der „Hausbesuch“ schon mal mehrere Stunden dauern.

Besteht eine konkrete Gefahr für Ihr Leben oder Ihre Gesundheit, wählen Sie den Notruf 110 

Gehen Sie zu Ihrer Polizeidienststelle und erstatten Sie persönlich Anzeige. Nehmen Sie alle Unterlagen, Bilder oder Ausdrucke mit. Leider kommt es hin und wieder vor, dass ein Polizeibeamter den Anfangsverdacht einer Straftat nicht erkennt. Das ist mit Sicherheit kein böser Wille. Gerade bei neuen und raffinierten Betrugsmaschen sehen weniger geschulte Beamte nicht die Straftat. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. In diesem Zusammenhang hören wir von unseren Lesern oft, dass sie von Polizeibeamten mit der Aussage: „Das sind straffreie Vorbereitungshandlungen“ wieder weggeschickt werden, ohne das die Anzeige aufgenommen wurde. Auch hier gilt – hartnäckig bleiben. Sie sollen den Polizisten nicht ihre Arbeit erklären. Besteht jedoch ein Anfangsverdacht, sollte der Sachverhalt aufgenommen und zur rechtlichen Würdigung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

Corona-Krise: Polizei bittet um schriftliche Anzeigen

Im Rahmen der präventiven Maßnahmen bittet die Polizei um Ihr Verständnis. In Tagen der Corona-Pandemie sollten Sie auch bei der Anzeigenerstattung bei der Polizei an sich und die Beamten denken. Aus diesem Grund bittet die

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Anzeige wird von der Polizei nicht aufgenommen?

Gerade in Betrugsfällen mit Fakeshops werden die Opfer oft mit den Worten: „warten Sie doch erst mal ab, vielleicht kommt die Ware noch“ und mit dem Verweis auf eine Zivilklage wieder weggeschickt. Auch an dieser Stelle müssen Sie hartnäckig sein. Sie sollten dabei allerdings sachlich bleiben und sich nicht im Ton vergreifen. Auch gegenüber der Polizei gilt: Der Ton macht die Musik. Lassen Sie sich den Namen des Beamten geben und notieren Sie sich diesen. Finden Sie kein Gehör, verlangen Sie ein Gespräch mit dem diensthabenden Vorgesetzten. Ziel sollte sein, die Dienststelle nicht ohne Aktenzeichen für eine Anzeige  zu verlassen.

Kommen Sie dennoch nicht weiter und die örtliche Polizeidienststelle weigert sich eine Strafanzeige aufzunehmen, dann müssen Sie weitere Schritte einleiten. Notieren Sie sich die Uhrzeit und den Namen des Beamten, bei dem Sie vorgesprochen haben. Anschließend können Sie sich mit einer Beschwerde schriftlich an die übergeordnete Polizeibehörde oder gleich an die Staatsanwaltschaft wenden.


Wußten Sie schon?


Haben Sie bereits Erfahrungen gemacht?

Haben Sie Erfahrungen bei der Erstattung einer Anzeige gemacht. Teilen Sie diese mit uns und unseren Lesern in einem Kommentar unter dem Artikel.  Dabei geht es nicht nur um negative Erlebnisse. Auch positive Erfahrungen sind willkommen. Tauschen Sie sich mit unseren Lesern aus . Sie können auch Fragen stellen. Wollen Sie diese direkt an die Redaktion stellen, erreichen Sie uns auch per E-Mail an [email protected].

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Benutzer-Bewertung
3.08 (26 Stimmen)

28 Gedanken zu „Polizei: Strafanzeige erstatten – Das müssen Sie wissen“

  1. Werde seit zwei Jahren schon von meinen Nachbarn unter mir akustisch schikaniert. Habe dann endlich vor drei Monaten schriftlich bei der Polizei eine Anzeige aufgegeben mit über 30 Seiten fein säubelich in einem Ordner übergeben. Dabei inhaltlich fast jeden Tag genau diese üblen Belästigungen zu Protokoll gegeben. Zitat und Originalton des Sachbearbeiters: Ja mei ich habe mich da erst mal durchgewühlt kann aber nichts strafbares darin finden. Habe den Polizisten daraufhin angrufen aber leider ohne Erfolg. Obwohl ich zu ihm gesagt habe ich halte es kaum noch aus und kann mir auch aus finanziellen Gründen keine Wohnung leisten. Zudem kann ich beschwören dass die Nachbarn unten ein Gerät oder Maschine laufen hätten und das alles geschickt in meinen gesamten Wohnraum leiten würden. Was wurde hier unten seit Monaten nicht schon gebohrt und genagelt und was angebracht um alles gezielt akustisch in meinen gesamten zu verteilen. Nicht mehr auszuhalten hier!! Ich wohne allein hier und das wird gemein ausgenützt! Ich kann beschwören das die unten eine Maschine im Einsatz haben ( ich bekomme es ja mit wie diese mit Wasser befüllt wird ) die dann in Bereitschaft Tag täglich je nach Bedarf eingesetzt wird. Dieses so nervige Brummen und Surren verteilt sich dann so gräßlich in meinen gesamten Wohnbereich! Schlimm weil es nur 1 Zimmer Appartement ist und daher keinerlei Rückzugsort habe. Der Nachbar verfügt ja auch über jegliche Kenntnis da er bei der Telekom beschäftigt ist! Darum ist alles so akustisch ekelig! Was soll ich noch tun? Die Hausverwaltung sowie beide Vermieter reagieren trotz mehrerer Emails nicht! Was soll ich tun? Einen Anwalt kann ich mir schon gar nicht leisten! Da heisst es immer die Polizei geht jedem Verdacht nach aber mich lassen sie mich trotz genauer Personenbeschreibung, detailierter Aufzeichnungen und Protokolle genau beschrieben über 30 Seiten und dann kommt angeblich trotzdem nichts heraus?? Wenn man schon alles genau beschreiben kann und so viele Seiten mühsam zu Papier bringt und dann alles ganz einfach angeblich nutzlos sei?? Das tut mir schon in der Seele weh! War übrigens schon öfter unten macht aber niemand auf und habe auch schon deswegen dreimal die Polizei gerufen aber gekommen ist keiner! Was soll ich noch tun? Das ist kein Wohnen mehr hier! Ich kann zwar alles hier genau beschreiben aber nur endgültig bezeugen kann ich es halt leider nicht! Ich sagte auch schon zu den namentlich bekannten Polizisten dass ich alles beschwören könnte und daher NUR eine Wohnungsdursuchung den eindeutigen Beweis liefern würde aber vereinte dies fehement. Kann ich schon verstehen weil es hier schon um Dringlichkeit geht und ja erst über die Staatsanwaltschaft geht. Aber trotzdem wäre dies meine einzige Chance weil dann alles sehen würde wie übel mir da tatsächlich mitgespielt wird!! Angefangen von dieser Maschine bis hin zu den geschickt an den Wänden ( auch Decken? )angebracht ist! Dann wäre ich bestimmt endlich erlöst von Allem!!!
    Wäre so sehr dankbar wenn mir hier da Jemand helfen Könnte!!!
    Danke im Voraus für Alle Mühe vor allem Verständnis und etwaige Hilfe!
    Freundliche Grüße
    Josef Meier,

    Antworten
    • Hallo,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Für eine Ruhestörung ist die Staatsanwaltschaft nicht zuständig. Hier ist das Ordnungsamt zuständig, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Sie sollten vielleicht nicht nur ein Protokoll führen, sondern die Polizei bei einer auftretenden Ruhestörung dazu rufen. Die können dann direkt mit dem Verursacher sprechen und ihn zur Ruhe ermahnen. Hört der dann nicht auf oder kommt es zu mehrfachen Störungen, können Sie eine Anzeige wegen Ruhestörung erstatten.

      Viele Grüße aus der Redaktion
      T.S.

      Antworten
    • Hallo,Werden sie Akustisch auch Beleidigt,& Runter Gestuft…?ich,habe eine Aehnlich Situation,bin deswegen ,oft umgezogen,meine Mobber kommen immer hinterher. Ich nehme an,dass sie Sensoren setzen,& Signale,Hoehlengrafie machen,mich beim Duschen,& auf dem Klo beobachten,& kommentieren. Eingriff in die Privatsphäre. Eingriff in das Persönlich keitsrecht..eine Rechte ,Studentin.und Reuchtsbuerger,die sind Gefährlicher ,als man glaubt… Hilfe bekommt man nicht..man,wird eher hingestellt ,als sei Man Geistig Behindert ,seit der Kindheit. ….. Oder Alkoholikerin..so ergeht es einen,wenn man Alleine lebt! Oder Mobbing, Akustisch,zu hörten,die macht Niemanden auf,die lässt keinen rein. An Schlaf ist nicht zu denken! Mobbing die Moderne Art von Folderung,und die Nachbars Familien Namen, ein Zufall ,…? Das diese Namen ,nachdem Umzug,wieder auf der Klingel stehen..? Ich denke ,nicht.

      Antworten
  2. Anzeige bei der Polizei erstatten, weil ich in eine Abofalle getappt bin? Ich sage dazu, dass ich sehr schlechte Erfahrungen mit der Polizei in diesem Bereich gemacht habe. Die wollten keine Anzeige aufnehmen nach einem Einbruch ohne Einbruchspuren, obwohl es Beschädigungen an einem Elektrogeräte gab. Ich meine, dass der Verbraucherschutz auch ohne Einzelanzeigen etwas gegen diese Abofallen unternehmen kann. Beispielsweise die Seiten sperren lassen.
    Wenn die Polizei nichtmal bei einem Einbruch Interesse hat zu ermitteln…

    Antworten
  3. Hallo. Ich habe seit ungefähr 5-6 Jahren ein Problem in meiner Wohnung. Und zwar handelt es sich darum das ich den verdacht habe auf Drogenkonsum im oberen Stock.
    Der Nachbar Ober mir raucht denk ich mariuana & ich muss da jedes Mal mit leiden gemeinsam mit meinen Katzen & meinem Freund. Der mariuana gestank dringt durch die Lüftung ins wc und somit müssen wir mit inhalieren…
    In letzter Zeit stört es mich besonders!
    Ersuche um Hilfe evtl Tipps!
    Danke Lg

    Antworten
    • Hallo,
      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Sie müssen bei der Polizei Anzeige erstatten. Eine andere Möglichkeit haben Sie nicht. Wenn Sie Ihren Vermieter informieren, wird er Ihnen mit Sicherheit das selbe raten.

      Viele Grüße aus der Redaktion
      T.S.

      Antworten
  4. Hallo, unsere reise bei arosa wurde wegen corona abgesagt. Am 26.6 wurde mir per mail mitgeteilt, dass am 27.7 das geld an mich zurück überwiesen wird. Kommt natürlich nix. Hätte man ehrlich gesagt, dass sie jetzt nicht zahlen können, wäre es für mich ok gewesen. Aber das ist für mich betrug, ein hinhalten. Die rechtschutzversicherung kann ich nicht in anspruch nehmen, weil noch drei andere frauen bei mir mit dabei sind. Es läuft aber alles auf meinen namen.die wird übrigens gekündigt, das ist auch eine frechheit. Kann ich selber anzeige erstatten?? Gruss

    Antworten
    • Da es sich hier um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung handelt, ist eine Anzeige wenig sinnvoll. Eine Straftet ist hier nicht erkennbar. Zudem würde die Anzeige Ihnen kein Geld bringen. Helfen kann hier wesentlich effektiver ein spezialisierter Anwalt.

      Beste Grüße

      Antworten
  5. Ich bin von meinem Stiefsohn und dessen leider viel intelligenteren Gattin praktisch um all, mein gesamtes Hab und Gut betrogen worden und die unfähigen Berliner Behörden wollen das durch die eigenen schwerwiegenden Ermittlungsfehler am liebsten zu vertuschen. Ich habe sämtliche mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgenutzt, habe allerdings immer nur unqualifizierte Antworten zurück erhalten, die eine erneute Anzeige wegen vorsätzlichem Versicherungsbetrug zunichte machten.Einen teuren Anwalt kann ich mir mit meiner kläglichen Rente von monatlich unter 500.- € Rente unmöglich leisten. Politiker die ständig nur in die eigenen Taschen wirtschaften, waren natürlich auch nicht dazu bereit, mir weiter helfen zu können. Wer von dieser Kommunität hat möglicherweise eine zumindest brauchbare Lösung zur Hand? Ich bin für jeden Denkanstoß sehr dankbar!!

    Antworten
  6. Hallo miteinander,
    ich wurde bei der Polizei sehr gut behandelt, meine Strafanzeige gegen Nurflix.de wurde mit allen Details aufgenommen und bearbeitet. Die Polizeiliche Ermittlungen wurden abgeschlossen und der Staatsanwaltschaft übergeben. Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft wird wohl eine Zeitlang in Anspruch nehmen.Ich gebe der Polizei die Note „Sehr Gut“

    Antworten
  7. Beim Gang zur Dienststelle einen Zeugen mitnehmen. Falls die Herren keine Lust haben und einen abwimmeln: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung im Amt erstatten. Dann kriegen die Herrschaften ihren Allerwertesten hoch…

    Antworten
  8. Hallo habe ein Nachbar beim Möbeltransport geholfen; mit dem Resultat,das er mich mit der faust ins gesicht schlug,konnt mich beherschen,muss jetz aber zur Polizei gehen(ungern)! Nur was tun? Dazu kommt mein Lohn und mein Werckzeug,da ich der einziege mit einem Plan war,

    Antworten
  9. hallo ich bin ohne Führerschein gefahren bin und ich bin mit 3 weitern Personen gefahren aber sie wussten das ich keinen Führerschein habe und dann hat mich eine Polizei auto angehalten sie haben mich erwischt wie ich gegen eine einbahn gefahren bin und und ich habe 2 anzeigen bekommen die 1 wegen fahren ohne Führerschein und die 2 wegen falscher Richtung der einbahn und ich habe jetzt 3 punkte wegen fahren ohne Führerschein und wollte fragen wie lange ich jetzt warten muss biss ich den Führerschein machen kann ich bin 17/5 Jahre alt und und wie viel geld ich zahlen muss oder wie es jetzt weiter geht schreiben sie mir so scheel es geht zurück bitte schreiben sie mir bitte auf E-Mail bitte danke

    Antworten
    • da würde es erst einmal helfen, nochmals in die Schule zu gehen und ein wenig die deutsche Sprache zu lernen. Ich kann nur hoffen, dass man Dir den Führerschein überhaupt nicht mehr erteilt. Du scheinst es mit den Gesetzen und Regeln nicht so genau zu nehmen. Vielleicht ziehst du besser einfach um.

      Antworten
  10. Was ich dem Artikel nicht entnehmen konnte war, was es denn überhaupt bringt wenn man Anzeige erstattet. Ich kann mir kaum vorstellen dass die Beamten dann wirklich Ermittlungen aufnehmen nach dem, was ich bisher gehört und im Internet gelesen habe. Bietet eine Anzeige einen gewissen rechtlichen Schutz vor Forderungen geschädigter Dritter?

    Antworten
    • Hallo,
      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Warum sollten die Beamten keine Ermittlungen anstrengen. Wir konnten auch schon über Ermittlungserfolge berichten, bei denen es gelang Straftaten im/aus dem Internet einem Täter zuzuordnen. Es gab dabei auch Verurteilungen.
      Deshalb ist JEDE Anzeige wichtig.
      Das Thema Schutz vor Forderungen durch dritte Geschädigte ist natürlich schwierig. Hierzu können und werden wir keine Aussage treffen.

      Viele Grüße aus der Redaktion
      T.S.

      Antworten
  11. Am besten ist es gleich Strafanzeige/Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zu erstellen, wenn man von der Polizei abgewimmelt wird. Dies ist der bequemere und angenehmere Weg. Die müssen die Sache an die Hand nehmen.

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    • Diese Erfahrung habe ich auch gemacht. Auf der Polizeidienststelle haben mich die Beamten ausgelacht und verulkt. Ich vermute, sie hatten einfach keine Lust zu arbeiten. Dafür, dass sie dann später unglaublich dreist und dreckfrech logen, habe ich kein Verständnis. Es war das klassiche Zwei gegen Einen mit einer kaum vorstellbaren Selbstherrlichkeit. Da hatte ich keine Chance. Mein Vertrauen in die Polizei ist völlig kaputt. Freiwillig werde ich keine Dienststelle mehr betreten.

      Antworten
      • Hallo ,

        Vor meiner Wohnungstür lag bedrohlicher schreiben wir wohnen in einer Mehrfamilienhaus die Vermieterin wohnt auch im selben Haus und habe schon seit langem mit ihr Probleme weil sie uns die ganze Zeit belästigt und hatte eine Anzeige erstattet an sie wollte ich es doch der Polizist meinte das wenn eine andere Mietpartei auch im selben Haus wohnt müsse er die auch fragen ob die etwas gesehen haben etc. Aber ich habe mit den Nachbarn kein Problem und meinte auch ich bin mir sicher das die es nicht waren sondern das war die Vermieter aber er meinte um rauszukriegen wer das ist muss er die auch anhören ist doch komisch wenn ich weiß wer es war ! Außerdem sagte er deswegen würde jetzt kein Anzeige an niemanden gehen ! Verstehe ich nicht ?

        Antworten
        • Hallo,
          vielen Dank für Ihren Kommentar.
          Sie haben in derSache die Vermutung, dass es eine bestimmte Person getan haben kann. Da Sie nicht gesehen haben, wer das Schreiben hingelegt hat, bleibt es immer eine Vermutung. Daher muss die Polizei eine Anzeige gegen unbekannt aufnehmen und Ihre Nachbarn befragen. Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung. Jeder ist unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde. Und hier zählen nur Beweise und keine Vermutungen.

          Viele Grüße aus der Redaktion
          T.S.

          Antworten
  12. Ich habe wegen eines unverschuldeten Unfalls als Fußgänger mit einem Radfahrer eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Einen Tag später gab es einen Anruf der Polizei, dass sich die Situation nun geändert hätte und gegen mich wegen einer Ordnungswidrigkeit ermittelt werden würde. Ich müsste mit einem Bußgeld und einem Betrag von ca. 50.- € rechnen. Ich hielt den Anruf mit unterdrückter Tel. nummer im Übrigen für einen Fake, was man ja des öfteren in Berichten hört. Auch fand ich das Ganze ziemlich Grotesk, da ich ja der Geschädigte und Verletzte war. Um was es dabei gehen sollte, wurde mir nicht mitgeteilt. Nachdem ich nie etwas schriftlich bekommen hatte(Bsp. Anhörungsbogen), habe ich mehrfach bei verschiedenen Stellen nachgefragt und erhielt schließlich ein Schreiben, dass die Ermittlungen gegen mich wegen einer unerlaubten Handlung eingestellt wurden. Ich habe das Ganze nicht verstanden und habe eine Dientsaufsichtsbeschwerde an die zuständige Polizeibehörde geschickt. Von dort erhielt ich dann die Mitteilung ich hätte kein Recht auf Akteneinsicht und ich müsste mich mit dem Bescheid zufrieden geben. Und ich solle mir halt einen Anwalt nehmen.
    Meiner Meinung nach wurde gegen das Recht auf Information und das Recht auf eine Anhörung verstoßen. Was kann ich dagegen tun? Es läuft inzwischen auch ein Verfahren gegen den Unfallverursacher, das ich beim Amtsgericht wegen Sachschaden und Körperverletzung beantragt habe.

    Antworten
    • Hallo,
      in Bezug auf die Akteneinsicht: Da hat die Behörde recht. Sie als Privatperson haben kein Recht auf Akteneinsicht. Im § 147 StPO ist geregelt, wer Akteneinsicht erhalten darf.
      Viele Grüße aus der Redaktion
      T.S.

      Antworten
  13. Auch ich wollte damals im Jahr 2011 Anzeige erstatten gegen eine Zeitung die über mich berichtete. Es ging um ein Gerichtsverfahren. Nicht Mal mein damaliger Anwalt klärte mich darüber auf das jemand von der Presse mit im Verhandlungsraum sitzt. Ich wurde so dermaßen ins schlechte Licht gerückt, Unwahrheiten geschrieben. Ich ging zur Polizei um Anzeige zu machen. Man wimmelte mich dort ab und meinte dass ich nicht dass Recht dazu habe Anzeige gegen die Zeitung zu machen denn es besteht Pressefreiheit. Ich leider noch heute darunter da mein Ruf durch diesen Artikel sehr geschädigt ist.
    Jeder in der Stadt weiß jetzt wer ich bin was ich gemacht habe usw.

    Antworten
  14. Wie zeigt man die Polizei selber an? Man wollte meine Anzeige nicht aufnehmen. Der Polizeibeamte sagte er er sehe keine Straftat und ich wäre verrückt, leide unter Verfolgungswahn, etc, und bräuchte einen psychologischen Dienst. Ich allerdings sehe das als Beleidigung gegen mich an.

    Antworten
    • Hallo,

      in diesem Fall sollten Sie sich schriftlich an die übergeordnete Polizeibehörde oder gleich an die Staatsanwaltschaft wenden.

      Mit freundlichen Grüßen aus der Redaktion

      T.S.

      Antworten
  15. Danke, ein schon längst überfälliger Artikel!
    Auch ich hatte vor ca. einem Jahr genau jener Fall, bei dem die Polizei keine Anzeige aufnehmen wollte und mich tatsächlich darauf hinwies, dass im Schadensfall ich sowieso zivilrechtliche Schritte gehen müsste.
    Der Fall an sich war simpel:
    Ich wurde dreimalig telefonisch angerufen und immer wurde nach meinem vollen Namen gefragt, ob ich das sei – meine damalige Nummer hatte ich erst paar Wochen und die Anzahl derer, welche dies nue Nummer schon bekommen hatten, die lag bei maximal 7 Personen, also nur Familie und zwei Freunde. Bei diesen drei mysteriösen Anrufen war es zwei Mal ein Mann und einmal eine Frau. Diese drei Anrufe kamen an drei Tagen hinter einander. Ich musste nicht lange forschen, der Sachbearbeiter / Verkäufer der mir den Telefonvertrag vergab, hatte mich ins öffentliche Telefonverzeichnis eingetragen, somit konnte ich mit Vor- & Zunamen in öffentlichen Telefonbüchern gefunden werden. In all den 35 Jahren in denen ich schon Festnetz-Telefon und Handynummer hatte, habe ich mich noch niemals dort eintragen lassen, auch diesmal sagte ich keinen Eintrag in Telefonverzeichnisse. Mündlich und persönlich kann heutzutage mehr schief laufen als schriftlich, per online. Vier Tage nach diesen drei Anrufen kam wieder einer, doch diesmal meldete ich mich nicht mit „Ja“ wie sonst immer, sondern mit „Hallo“ und ich wurde gefragt: „Hallo, hören Sie mich?“, doch ich sagte nicht „Ja“, da ich schon vermutete um was es bei diesen Anrufen gehen könnte – ich sagte: „Ich kann Sie hören!“. Und wieder fragte der Mann, ob ich ihn hören könnte. Dann legte ich auf, beantragte sofort eine neue Telefonnummer (die ich zum Glück nicht bezahlen musste, da man mir glaubte, dass ich keinen Eintrag ins Telefonbuch wollte und diese Nummer schnell loswerden musste).
    Gleich danach ging ich auf die Polizei und wollte Anzeige ggen Unbekannt stellen, denn sollte ich bei den ersten drei Anrufen mit meinem „Ja“ schon etwas bestellt haben, dann sollte sicher gestellt sein, woher und wie das ablief, bzw. ich gar nichts über Telefon bestelle!
    Doch meine Anzeige wollte die Polizei nicht aufnehmen. Meine Bitte einen Vorgesetzten sprechen zu können verlief deshalb im Sande, weil mein Gegenüber angeblich schon der mit dem höchsten Grad gewesen sein wollte.
    Und eines lasst euch gesagt sein:
    Hierbei einen ruhigen und sachlichen Ton beibehalten zu können, das ist ein Kunsstück!
    Dass man auch ONLINE eine Anzeige erstatten kann, das ist mir neu – werde ich aber auf jeden Fall, in so einem Fall wie meiner oder ähnlichem, sofort nutzen, anstatt mich wieder abwimmeln zu lassen.
    Zum Glück hatten diese Anrufe keine Folgen – beim vierten habe ich nämlich bevor ich auflegte gesagt, dass ich mir eine neue Telefonnummer beantragen und bei der Polizei Anzeige erstatten werde. Das waren wohl alle vier Anrufe der gleiche „Verein“. Wieso sollten die mich nach meinem Namn fragen, der stand doch groß und breit in jedem Telefonverzeichnis, also dort, wo sie auch meine Nummer her hatten?!
    Vielen Dank für diesen Artikel und den Link zum online Anzeige erstatten!

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