Tagessatz | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 13:23:18 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Tagessatz | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Wie viel kosten Wahlleistungen? Zuzahlungen für Krankenhaus und Co. https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wie-viel-kosten-wahlleistungen-zuzahlungen-fuer-krankenhaus-und-co/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wie-viel-kosten-wahlleistungen-zuzahlungen-fuer-krankenhaus-und-co/#respond Sun, 24 Apr 2022 13:23:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65919 Für Wahlleistungen können unterschiedliche Kosten anfallen. Beachten Sie Folgendes, damit die Krankenhausrechnung Sie nicht zu sehr belastet: Holen Sie schon vorab Informationen ein, welche Kosten anfallen können und buchen Sie nur, was Sie auch wirklich

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Für Wahlleistungen können unterschiedliche Kosten anfallen. Beachten Sie Folgendes, damit die Krankenhausrechnung Sie nicht zu sehr belastet: Holen Sie schon vorab Informationen ein, welche Kosten anfallen können und buchen Sie nur, was Sie auch wirklich möchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuzahlungen zu Wahlleistungen können im Krankenhaus schnell teuer werden.
  • Was medizinisch notwendig ist, darf vom Krankenhaus nicht als Wahlleistung abgerechnet werden.
  • Überlegen Sie sich gut, welche Wahlleistungen Sie „brauchen“.

Wahlleistungen nicht Extras

Wünschen Sie ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, fragen Sie vorab, welche Kosten Ihnen hierfür entstehen.

Die Krankenhäuser können die Kosten hierfür in der Regel selbst bestimmen und diese werden als Tagessatz abgerechnet. Jedoch muss sich das Krankenhaus an das Krankenhausentgeltgesetz halten. Dieses bestimmt welchen Betrag die Kosten für die Wahlleistungen nicht überschreiten dürfen. Die Vereinigung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Verband der Privaten Krankenversicherung hat eine Vereinbarung erstellt, in der es eine Empfehlung für die Kosten zur Unterbringung im Krankenhaus gibt.

Ferner bestimmen Sie als Patient frei, welche Wahlleistungen Sie wünschen. Dies kann eine Einzelleistung sein, aber auch ein ganzes Paket. So zum Beispiel ein Ein-Bett-Zimmer oder aber das Ein-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung.

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Wichtig

Sofern Sie eine Wahlarztbehandlung durch zum Beispiel den Chefarzt wünschen, können Sie keine speziellen Ärzte bestimmen. Die Vereinbarung umfasst alle Ärzte, die an Ihrer Krankenhausbehandlung beteiligt sind, sowie die Leistungen, die von diesen Ärzten in Auftrag gegeben werden. Zum Beispiel Laboruntersuchungen außerhalb der Klinik.

Schnell kann das sehr teuer werden, denn beim Abschluss der Wahlleistungen ist für Sie nicht absehbar, welche Umstände auftreten. Auch wissen Sie nicht, wie viele Chefärzte Sie während des Krankenhausaufenthaltes behandeln.

Beispiel: Während eines operativen Eingriffs, den der gynäkologische Chefarzt durchführt, haben Sie Herz- und Kreislaufprobleme. Somit wir der kardiologische Chefarzt involviert und auch den müssen Sie dann bezahlen.

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Der Vertrag

Generell gilt es die Wahlleistungen vertraglich festzuhalten.

Dieser Vertrag wird mit Ihnen bei der Aufnahme ins Krankenhaus gemacht. Er endet mit dem Entlassungstag aus der Klinik oder wenn Sie ihn vorab widerrufen. Alle erhaltenen Leistungen werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.

Sofern Sie die Wahlleistung Unterkunft gewählt haben, erhalten Sie eventuelle mehrere Rechnungen. Grundsätzlich wird hier die Anzahl der Tage abgerechnet.

In der Regel wird der Entlassungstag nicht berechnet.

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Wahlleistung Chefarzt

Falls Sie sich für die Wahlleistung Chefarzt entschieden haben, schreibt Ihnen jeder Chefarzt, der Sie behandelt hat, eine eigene Rechnung. Ferner erfolgt die Berechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte auch GOÄ genannt. Pauschalhonorare dürfen nicht berechnet werden. Wobei die Rechnen für Wahlleistungen 25% ermäßigt sind. Sofern auch externe Wahlärzte involviert waren, sind diese 15% ermäßigt.

Die Abrechnung selbst dürfen Krankenhäuser und Chefärzte von einer externen Abrechnungsstelle erstellen lassen. Wobei hier jedoch auch personenbezogene Daten weitergegeben werden. Laut § 17 Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz dürfen diese jedoch nur mit Einwilligung des Patienten weitergegeben werden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wie viel kosten Wahlleistungen? – Wissenswert

1. Sind die Kosten in allen Kliniken einheitlich?

Sofern Sie planen Wahlleistungen zu buchen, erkundigen Sie sich vorab über die Kosten, denn diese sind nicht in jeder Klinik gleich.

2. Kann ich Einzelleistungen wählen?

Sie können frei wählen, was Sie wünsche, sofern es das Krankenhaus als Wahlleistung anbietet. Jedoch können Sie die Wahlleistungen auch mit anderen kombinieren.

3. Warum ist die Wahlarztbehandlung Chefarzt kritisch?

Möchten Sie diese Wahlleistung, so können am Ende hohe Rechnungen auf Sie zukommen. Sollte es Komplikationen geben oder muss auch noch ein Arzt aus einer anderen Fachrichtung hinzugezogen werden, so erhalten Sie hier auch die Chefarztbehandlung. Das bedeutet, Sie erhalten unter Umständen von mehreren Chefärzten eine Rechnung.

4. Kann ich meine Wahlleistungen auch widerrufen?

Ihr Vertrag endet am Tag der Entlassung. Möchten Sie jedoch plötzlich doch auf manche Wahlleistungen verzichten, so können Sie den Vertrag jederzeit widerrufen. In diesem Fall erhalten Sie die Abrechnung bis zum Tag Ihres Widerrufs.

5. Wird über einen Pauschalbetrag abgerechnet?

Die Ärzte müssen sich bei der Abrechnung an die Gebührenordnung für Ärzte halten. Pauschalbeträge sind nicht zulässig.

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Fazit

Sofern Sie sich für Wahlleistungen entscheiden, holen Sie sich schon vorab alle Informationen ein. Überlegen Sie insofern auch, was Sie wirklich an Wahlleistungen benötigen. Ferner sollten Sie Ihr Budget im Auge behalten, denn Wahlleistungen können bei medizinischen Komplikationen schnell zu hohen Rechnungen führen.

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Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung – Schließen Sie Zusatzversicherung über die Krankenkasse ab, um Beiträge zu sparen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/zusatzversicherungen-zur-gesetzlichen-krankenversicherung-schliessen-sie-zusatzversicherung-ueber-die-krankenkasse-ab-um-beitraege-zu-sparen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/zusatzversicherungen-zur-gesetzlichen-krankenversicherung-schliessen-sie-zusatzversicherung-ueber-die-krankenkasse-ab-um-beitraege-zu-sparen/#respond Mon, 28 Feb 2022 08:38:25 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63100 Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Daher muss jeder Verbraucher in einer der zahlreich vorhandenen Krankenkassen angemeldet sein. Jeden Monat zahlen Sie inzwischen für bestimmte Leistungen einen entsprechenden Beitrag. Dieser wird in der Regel

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Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Daher muss jeder Verbraucher in einer der zahlreich vorhandenen Krankenkassen angemeldet sein. Jeden Monat zahlen Sie inzwischen für bestimmte Leistungen einen entsprechenden Beitrag. Dieser wird in der Regel einkommensabhängig gezahlt. Neben der „normalen“ Krankenversicherung bieten die Krankenkassen allerdings auch Zusatzversicherungen an. Diese aber kann jeder Verbraucher freiwillig abschließen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei den Zusatzversicherung sind die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht die Vertragspartner, sondern dienen nur als Vermittler. Kommt es zu Unstimmigkeiten, dann müssen Sie sich an den Kooperationspartner der GKV wenden.
  • Eine Gesundheitsprüfung ist in der Regel bei allen Zusatzversicherungen notwendig und Sie sollten alle Fragen immer wahrheitsgemäß beantworten.
  • Sie können bis zu 10% sparen, wenn Sie die Zusatzversicherung bei einem privaten Versicherer abschließen, aber trotzdem sollten Sie mehrere Angebote einholen und diese genau miteinander vergleichen.

Versicherte haben mit Zusatzversicherungen die Möglichkeit Mehrkosten für eine Leistung abzufangen, beispielsweise für Zahnersatz. Sie haben zudem die Möglichkeit Leistungen, die für einen Privatpatienten gültig sind, mit in die Versicherung aufzunehmen und dazu gehört beispielsweise die Behandlung durch einen Chefarzt oder die Behandlung durch einen Heilpraktiker, aber auch eine Einzelzimmerbelegung im Krankenhaus.

Eine Zusatzversicherung ist immer freiwillig und aus dem Grund kann niemand die Frage nach dem Sinn pauschal beantworten. Bevor Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen, sollten Sie sich die folgenden Fragen stellen:

  • Ist die Versicherung wirklich notwendig?
  • Welche Leistungen sind enthalten?
  • Werden alle Leistungen gebraucht?
  • Können vielleicht nur Teilleistungen vereinbart werden?
  • Wie hoch sind die monatlichen Kosten?
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Das Versicherungsspektrum

Die gesetzlichen Versicherungen schließen Kooperationen mit privaten Versicherern ab, damit sie den Mitglieder ein gutes Spektrum an zusätzlichen Versicherungsleistungen anbieten können. 

Nur die Zusatzversicherung der Kooperationspartner wird von den Krankenversicherungen angeboten, aber Sie müssen die Versicherung nicht bei Ihrer Krankenkasse abschließen, denn es besteht freie Wahl.

Die privaten Zusatzversicherungen unterscheiden sich stark zwischen den einzelnen Anbietern, gerade in Bezug auf die Leistungen und die Tarife. Somit sollten Sie sich nicht nur die Zusatzversicherungen bei der eigenen Krankenkasse anschauen, sondern auch andere Angebote einholen und alle Angebote miteinander vergleichen.

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Die Krankenhauszusatzversicherung

Eine interessante Zusatzversicherung ist die Krankenhauszusatzversicherung, denn sie sieht vor, dass Sie nahezu alle Leistungen wie ein Privatpatient erhalten. 

Grundsätzlich erhalten Sie in einem Krankenhaus als „normaler“ Patient ein Mehrbettzimmer und das bedeutet, dass Sie mit mehreren Patienten in einem Zimmer liegen. Durch die Krankenhauszusatzversicherung können Sie nicht nur die Klinik frei wählen, sondern erhalten auch die Behandlung durch einen Chefarzt und kommen in ein Ein- oder Zweibettzimmer.

Viele Versicherer übernehmen die Behandlungskosten aus einer Privatklinik nicht, wenn ein Vertragsverhältnis mit der gesetzlichen Krankenversicherung des Patienten besteht. Bevor Sie sich in eine Privatklinik begeben, sollten Sie sich darüber informieren. Sie sollten sich ebenfalls informieren, bis zu welcher Höhe die ärztlichen Honorare erstattet werden, denn in der Regel kommt es zur Übernahme nach der Ärztegebührenverordnung bis zum 3,5-fachen Satz. Sie als Versicherter müssen die Mehrkosten aus der eigenen Tasche bezahlen, wenn die Sätze deutlich höher sind. Es gibt aber auch Versicherer, welche die Chefarzthonorare ohne Begrenzung übernehmen.

Tipp:

Sie wollen ein Einzelzimmer haben und brauchen ansonsten keine Leistungen aus de Zusatzversicherung, dann prüfen Sie, ob Sie die Kosten nicht selber bezahlen und keine teure Zusatzversicherung abschließen.

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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Die Krankenhaustagegeldversicherung

Bei einem Klinikaufenthalt bekommen Sie mit einer Krankenhaustagegeldversicherung einen festen Tagessatz ausgezahlt und können ihn für Kostenzahlung wie Fernseh- oder Telefongebühren nutzen.  

Allerdings zahlt die Versicherung nur für die Tage, an denen Sie stationär im Krankenhaus sind. Die Versicherung eignet sich nicht dazu, dass die eigene wirtschaftliche Existenz bei einer Krankheit abgesichert wird und somit ist sie nicht wirklich notwendig.

Die Krankentagegeldversicherung

Sie sind auf das komplette Einkommen angewiesen, dann sollten Sie sich über eine Krankentagegeldversicherung Gedanken machen. 

Mit einer solchen Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, dass die Differenz zwischen dem Krankengeld und dem Nettogehalt ausgeglichen wird. Lohn und Gehalt werden nur sechs Wochen bezahlt und nach dieser Zeit erhalten Sie Lohnersatzleistungen von der gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings übernimmt die Krankenkasse nur bis zu 70% des letzten Bruttolohns und das ist deutlich weniger als vorher.

Es darf aber keine Überschreitung von mehr als 90% vorkommen und von diesem Geld werden noch die Anteile für Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung abgezogen. Die gesetzlich Versicherten sind durch diese Zahlungsmodalitäten finanziell ein wenig abgesichert.

Aber es gibt auch Verbraucher, die das komplette Nettogehalt brauchen, um finanziell auf der sicheren Seite zu stehen und dazu gehören die Selbstständigen, aber auch Freiberufler. Die Beitragsbemessungsgrenze des Gehalts liegt bei Ihnen im Jahr 2018 bei 4.425 Euro und im Jahr 2019 bei 4.537,50 Euro. Sie sollten den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung in die Wege leiten, denn das maximale Krankengeld richtet sich bei diesen Versicherten immer an dieser Grenze. Zudem gibt es weitere Absicherungsmöglichkeiten wie einen speziellen Wahltarif der Krankenkasse und dadurch können Sie sich noch besser absichern.

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Die ambulante Zusatzversicherung

Sie sind Kassenpatient und wollen sich als Privatpatient ambulant behandeln lassen, dann bietet sich die ambulante Zusatzversicherung an. 

Weitere Leistungen können je nach Tarif dazu gebucht werden, so dass auch Behandlungen durch einen Heilpraktiker übernommen werden. Damit Sie die ambulante Zusatzversicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie bei der gesetzlichen Versicherung das Kostenerstattungsverfahren ausgesucht haben. Das Kostenerstattungsverfahren besagt, dass Sie die Behandlungskosten zuerst selber zahlen.

Nach Erhalt der Rechnung erstattet die Krankenkasse den Betrag, aber sie übernimmt nur die Zahlungen in Höhe der kassenüblichen Leistungen und vorgeschriebenen Sätze. Alle Kosten, die darüber hinaus anfallen, sind vom Versicherten zu bezahlen. Die privaten Versicherungen übernehmen diesen Eigenanteil, wenn Sie sich für eine ambulante Zusatzversicherung entschieden haben. Allerdings gibt es auch einen Punkt, der gegen eine solche Versicherung spricht und das sind die teuren Tarife.

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Die Zusatz- und Ergänzungsversicherungen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für bestimmte Leistungen nicht mehr, dann springen diese Versicherungen ein, wenn Zuzahlungen notwendig sind.

In der Regel kommt das bei Brillengläsern, Kontaktlinsen oder Zahnersatz vor, aber in der Regel wird diese Versicherung in einem Paket angeboten. Prüfen Sie also genau, ob Sie wirklich alle Leistungen brauchen.

Bei Zusatzversicherungen ist das Prüfen auf Notwendigkeit das A und O und das gilt nicht nur für Brillenversicherungen, sondern auch für Zahnersatzversicherungen. Unter Umständen kann eine Zusatzversicherung im Bereich Zahnersatz durchaus sinnvoll sein, denn mit der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht alle Kosten abgedeckt. Trotzdem sollten Sie auch hier eine genaue Prüfung durchführen und die unterschiedlichen Anbieter mit ihren Leistungen kontrollieren, denn kaum eine Versicherung übernimmt den kompletten Eigenanteil.

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Die Auslandsreisekrankenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind begrenzt, auch wenn mit dem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder es sich in der Europäischen Union befindet.

In der Regel bezahlt die Krankenkasse nur die Behandlung vor Ort und orientiert sich dabei an den Vorschriften des jeweiligen Landes. Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten, die auch für die Behandlung im Inland anfallen würden und für den Rücktransport nach Hause müssen Sie selber aufkommen.

Die Krankenkasse übernimmt gar keine Behandlungskosten, wenn Sie sich bei einer Erkrankungen außerhalb der EU befinden oder in Ländern, in denen kein Sozialversicherungsabkommen vorhanden ist. Für einen Auslandsaufenthalt ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Sicherheit sinnvoll, aber in der Regel wird diese Zusatzversicherung immer im Paket mit mehreren Leistungen angeboten. Sie zahlen für den Schutz durch eine Einzelversicherung um die 5 Euro im Jahr.

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Informationen für Versicherungskunden

Sie sollten bei allen Zusatzversicherung unbedingt auf die folgenden Dinge achten:

Vertragspartner

Beim Abschluss einer Zusatzversicherung treten die gesetzlichen Krankenkasse nur als Vermittler und nicht als Versicherer auf. Sie unterhalten meist einen Rahmenvertrag mit einer privaten Krankenversicherung, so dass das Vertragsverhältnis nur zwischen Ihnen und der privaten Versicherung besteht. Nur mit diesem Anbieter können Sie aufkommende Unstimmigkeiten klären.

Werbung

Die Krankenkassen haben das Recht, dass sie schriftliches Werbematerial der Partner versenden können, aber das gilt nicht für Werbeanrufe. Für Werbeanrufe müssen die Versicherten ausdrückliche eine Zustimmung erteilen, denn ansonsten ist ein Werbeanruf verboten.

Frage zur Gesundheit

Sie müssen eine Gesundheitsprüfung über sich ergeh lassen, wenn Sie eine private Zusatzversicherung abschließen wollen. Für eine Auslandsreisekrankenversicherung ist das nicht der Fall, aber wichtig ist, dass Sie alle Fragen immer wahrheitsgemäß beantworten. Bei falschen Antworten kann es vorkommen, dass es zur Leistungsverweigerung kommt oder sogar zur Vertragskündigung.

Achtung:

Erst bei Meldung eines Versicherungsfalls wird die Vollständigkeit der Daten geprüft, denn bei einem Vertragsabschluss besteht für die Versicherung keine Kontrollpflicht.

Tarife

Sie können mit einer Zusatzversicherung durch eine private Versicherung bis zu 10% sparen, wenn Sie die Versicherung über die gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Aber auch wenn es gute Konditionen gibt, bedeutet das nicht, dass die Angebote besser oder günstiger sind. Sie sollten immer alle Angebote einholen und kontrollieren, damit Sie eine gute und günstige Versicherung finden.

Sie wechseln die gesetzliche Krankenkasse, dann verlieren Sie in der Regel auch alle vereinbarten Vorzugskonditionen. Nach dem Wechsel werden Sie für die gleichen Leistungen deutlich stärker in die Tasche greifen müssen. Sie sollten sich auf jeden Fall über Alternativen informieren und gegebenenfalls wechseln. Alles beim Alten bleibt, wenn Sie die Zusatzversicherung bei einem anderen Versicherer haben und nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgeschlossen haben.

Wartezeiten

Sie haben sich für eine Zusatzversicherung außerhalb der eigenen Krankenkasse entschieden, dann müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Leistungen nicht direkt in Anspruch nehmen können. In den meisten Fällen haben Sie eine Wartezeit von etwa drei Monaten. Sie müssen sich sogar bis zu acht Monate gedulden, wenn Sie Zahnersatz oder eine Entbindung im Krankenhaus als Extra ausgesucht haben. Einige Versicherer verzichten auf diese Wartezeiten, wenn Sie die Zusatzversicherung über die Krankenkasse abschließen. Allerdings kommt es zu einer intensiven Prüfung auf Vorerkrankungen, wenn es zu einem Versicherungsfall kommt.

Finanzielle Leistungsbegrenzung

Viele Versicherungen begrenzen gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss die Kostenübernahme von Leistungen. Es gibt sogar Versicherungen, die Kosten nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag übernehmen.

Leistungsangebot

In der Regel haben die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Versicherungen Versicherungspakete abgeschlossen und darin sind meist Versicherungen vorhanden, die Sie nicht brauchen aber trotzdem zahlen müssen.

Ablehnung von Kunden

Aus triftigen Gründen dürfen die privaten Versicherungen einen Kunden auch ablehnen, denn das kommt immer dann vor, wenn eine Vorerkrankung vorhanden ist. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Versicherungen Risikozuschläge verlangen oder einige Risiken ausschließen.

Altersbegrenzung

Es gibt Zusatzversicherungen, die nur von Personen unter 65 Jahren abgeschlossen werden können. Eine solche Altersbegrenzung ist meist in Zusatzversicherungen vorhanden, die mit einem Krankenhaus zu tun haben, aber es gibt auch Anbieter, die auf eine Altersbegrenzung verzichten. In der Regel müssen ältere Personen deutlich höhere Beiträge zahlen, denn grundsätzlich gilt, dass mit zunehmendem Alter auch die Tarife bei einem Neuabschluss ansteigen.

Kinder

Kinder sind automatisch über die Eltern versichert und ein privater Zusatzschutz bietet keinen kompletten Familienschutz. Jede versicherte Person braucht einen eigenen Vertrag.

Kleingedrucktes

Sie sollten sich immer mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Tarifbeschreibungen beschäftigen, denn nur in diesen Angaben sind alle wichtigen Informationen enthalten. Die Leistungen der Versicherung und eventuelle Ausschlusskriterien sind schriftlich festgehalten.

Kündigungsrecht

In den ersten drei Jahren können einige Tarife ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, denn das besagt das Versicherungsschutzgesetz. Mittlerweile verzichten einige Versicherungen darauf, aber Sie sollten vor Abschluss unbedingt darauf achten, dass kein Kündigungsrecht vorhanden ist. Lassen Sie sich das mit einer Unterschrift auf jeden Fall bestätigen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Zusatzversicherungen

1. Welche Vorteile hat eine Zusatzversicherung?

Mit einer Zusatzversicherung können Sie eventuelle Zuzahlungen auf ein Minimum beschränken, wenn Sie sich für die richtige Zusatzversicherung entschieden haben.

2. Welche Zusatzversicherung ist sinnvoll?

Grundsätzlich ist eine Zahnzusatzversicherung eine sehr gute Zusatzversicherung, denn Zahnersatz ist recht teuer und für viele Menschen ohne eine Versicherung kaum zu bezahlen.

3. Brauchen Kinder eine Zusatzversicherung?

Kinder sind über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung eingebunden, aber auch die eine oder andere Zusatzversicherung ist mit Sicherheit sinnvoll. Informieren Sie sich im Vorfeld!

4. Wie hoch sind die Beiträge für Zusatzversicherungen?

Es gibt keine festen Beiträge für Zusatzversicherung, denn die Beitragshöhe wird von der Versicherung und den Leistungen bestimmt.

5. Wann wird die Zusatzversicherung bezahlt ?

Die Zusatzversicherung wird in der Regel vom Konto abgebucht und das meist bis zum dritten Werktag im Monat.

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Fazit

Heute gibt es unzählige Zusatzversicherungen, die Sie entweder über die gesetzliche Krankenkasse oder bei einer privaten Versicherung abschließen können. Allerdings ist nicht jede Zusatzversicherung sinnvoll und einige sind sogar vollkommen unnötig. Sie sollten sich unbedingt verschiedene Angebote einholen, so dass Sie Preise und Leistungen miteinander vergleichen können. Am Ende können Sie eine gute Entscheidung treffen und für sich die besten Zusatzversicherungen raussuchen.

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