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Corona: an Patientenverfügung, Vollmacht und Betreuungsverfügung denken – Medizinische Behandlung festlegen, damit es im Notfall keine Schwierigkeiten gibt


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Die Sorgen um einen geliebten Menschen während der Corona-Pandemie sind sehr groß. Dabei spielt die Angst mit, was passiert wenn man selber oder ein geliebter Mensch ins Krankenhaus kommt. Corona ist ein konkretes Risiko und demnach können Sie ihre Patientenverfügung überdenken und einfach ändern, wenn Sie möchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die medizinischen Maßnahmen (Beatmung oder künstliche Ernährung) sind in entsprechenden Vorlage oder in Textbausteinen grundsätzlich schon geregelt und demnach ist eine Änderung der Patientenverfügung eigentlich nicht notwendig.
  • Nehmen Sie die Patientenverfügung in die Hand, wenn sich die medizinischen Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie verändert haben.
  • Sie können die Patientenverfügung zu jedem Zeitpunkt ändern und auch konkrete Maßnahmen einsetzen, die sich nur auf die COVID-19 Erkrankung beziehen.
  • Ein medizinischer Rat kann bei Unsicherheit helfen.
  • Eine zusätzliche Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung können Sinn machen.

Welche medizinischen Maßnahmen werden gewünscht?

Die Patientenverfügung ist ein spezielles Schriftstück. In dieser sind die medizinischen Maßnahmen festgehalten, die Sie wünschen, wenn es zu einem Ernstfall kommt. Zudem sind alle Maßnahmen enthalten, die Sie auf keinen Fall wollen. Grundsätzlich bezieht sich die Einwilligung immer auf eine bestimmte Situation und ob sie wirklich eintritt ist beim Verfassen vollkommen unklar. Die einzige Ausnahme ist, wenn schon eine Vorerkrankung vorliegt und dieser Patient hat die Situation unter Kontrolle und will eine Regelung festlegen. Vermutlich weiß er schon welchen Verlauf die Krankheit nimmt und klärt mit der Patientenverfügung ab, welche Maßnahmen erwünscht und welche nicht erwünscht sind.

Viele Menschen haben aufgrund der Corona-Pandemie ihre Patientenverfügung noch einmal in die Hand genommen und geprüft. Die Vollsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung spielen in diesem Zusammenhang eine sehr wichtige Rolle.

Wichtig:

Mit der Patientenverfügung, einer Vollsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung legen Sie Ihre Wünsche und genauen Vorstellungen schriftlich fest. Ab sofort sind Sie auf der sicheren Seite und mit Hilfe des Ratgebers, den vorhandenen Textbausteinen und einem Musterformular, ist die Erstellung kein Problem.

Der Inhalt der Patientenverfügung

In der Patientenverfügung stehen die Vorstellungen vom Leben und Sterben des Betroffenen.

In den meisten Fällen ist die Patientenverfügung ein Schriftstück, das dafür sorgen soll, dass das Leiden nicht unnötig in die Länge gezogen wird, wenn eine Aussicht auf Besserung nicht vorhanden ist. Jeder Mensch beantwortet sich die Frage selber, was er unter einer gewünschten Besserung versteht und die Vorstellungen ändern sich meist mit dem Alter. Die älteren Menschen sehen ihr Leben meist als gelebt an und wollen keine lebensverlängernden Maßnahmen oder Wiederbelebungsmaßnahmen. Anders sieht es bei jüngeren Menschen aus, die kleine Kinder Zuhause haben.

Aus dem Grund sieht die Patientenverfügung bei jeder Person anders aus. Allerdings sind einige Inhalte geregelt und dazu gehört meist auch die Beatmung. In der Verfügung steht deutlich, ob der Betroffene beatmet, künstlich ernährt oder sediert werden möchte. Dieser Bereich ist während der Corona-Pandemie auch nicht zu ändern, denn diese Maßnahmen sind bei fast allen Situationen gleich zu behandeln.

Sie müssen die Wertvorstellung von Leben und Sterben in der Patientenverfügung niederschreiben. Erläutern Sie wie Sie leben wollen und wie auf keinen Fall, denn das kann einen Hinweis darauf geben, wie in einer bestimmten Situation entschieden werden soll. Nehmen Sie beispielsweise Bezug auf Pflegebedürftigkeit oder eine Schwerbehinderung.

Patientenverfügung und die beschriebenen Situationen

Die Patientenverfügung gibt Aufschluss darüber, welche Maßnahmen der Betroffene in medizinischen Situationen möchte oder nicht.

In den meisten Patientenverfügungen sind die folgenden Situationen festgelegt:

Wenn:

  • ich aller Wahrscheinlichkeit nach in einer Situation befinde, in der sich sterbe
  • ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlichen Krankheit befinde, auch wenn der Zeitpunkt des Todes noch nicht zu sehen ist

Bei Covid-19 treffen diese beiden Situationen nicht wirklich zu, denn viele Menschen überleben eine Covid-Erkrankung nach einer Behandlung im Krankenhaus und daher handelt es sich nicht um eine unheilbare Krankheit. Zudem besteht auch kein unabwendbarer Sterbeprozess und wenn es zu einem schweren Verlauf der Krankheit kommt, dann muss der Mediziner abwägen. Daher kommt es nur zum Einsatz der Patientenverfügung, wenn es sich um einen speziellen Fall handelt.

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Gedanken zur Patientenverfügung bei COVID-19

Das Hauptproblem bei einer COVID-19 Erkrankung ist eine Lungenentzündung. Aus den täglichen Nachrichten ist diese Information bekannt.

Aufgrund der Lungenentzündung ist es möglich, dass einige Patienten künstlich beatmet und künstlich ernährt werden müssen. Zudem kommt es zu einer Flüssigkeitszufuhr mit Hilfe einer Infusion. Um eine künstliche Beatmung zu ermöglichen, muss der Patient sediert werden. Das bedeutet, der Patient wird mit speziellen Medikamenten in einen künstlichen Schlaf versetzt und eventuell sind auch Wiederbelebungsmaßnahmen notwendig.

In der Regel findet eine künstliche Beatmung durch einen Luftröhrenschnitt (Tracheotomie) statt, selten durch eine Intubation. Die künstliche Ernährung wird durch eine Magensonde gesichert und die Flüssigkeitszufuhr mit Hilfe einer Infusion.

Entscheidend ist die Anwendungssituation

Die Krankheit kann gerade bei älteren Menschen zum Tod führen, zumindest besteht für sie ein sehr hohes Risiko. Die betroffenen Personen sollten in ihrer Patientenverfügung eine andere Formulierung wählen und dazu bietet sich der Mediziner an. Der Grund für eine solche Umentscheidung kann sein, dass bekannt ist, dass in den Krankenhäusern nicht ausreichend Beatmungsgeräte vorhanden sind und bekannt ist, dass im Krankenhaus kein Besuch erlaubt ist.

In der Patientenverfügung sollten Sie sich mit dem Thema Anwendungssituation beschäftigen, wenn Sie auf eine künstliche Ernährung verzichten wollen oder eine andere Regelung wünschen. Aufgrund der Covid-Erkrankung nehmen Sie einfach eine andere Situation mit auf, aber Sie müssen im Vorfeld entscheiden, welche Maßnahmen gewollt und nicht gewollt sind.

Sie können in der Patientenverfügung aber auch festlegen, dass Sie auf jeden Fall eine Beatmung und eine künstliche Ernährung wollen. Eine solche Entscheidung kommt immer dann zum Tragen, wenn der Patient sich nicht sicher ist, ob wirklich alles Notwendige zur Verbesserung der Situation getan wird.

Allerdings können Sie auch festlegen, dass Sie überhaupt keine intensivmedizinische Behandlung wollen. Das gilt dann auch für eine künstliche Beatmung.

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Änderungen sind jederzeit möglich

Das gilt für alle medizinischen Maßnahmen!

Sie können zu jeder Zeit begonnen, aber auch wieder abgebrochen werden. Beatmungsgeräte und künstliche Ernährung lassen sich jederzeit abschalten. Es ist nicht verboten, einen Behandlungsabbruch durchzuführen oder „sterben zu lassen“. Eine Beatmung kann durchgeführt und abgebrochen werden, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht und im Anschluss wird palliativmedizinisch behandelt. Hier wird von einer passiven Sterbehilfe gesprochen, die nicht einfach umzusetzen ist, aber es ist möglich. In der Patientenverfügung kann eine passende Formulierung stehen, wenn Sie einem kurzfristigen Versuch zur Beatmung zustimmen, aber klar machen, dass die Beatmung abgestellt wird, wenn sie zum Dauerzustand wird und keine Besserung in Sicht ist.

Einige Patienten verzichten auf ein Krankenhaus und einen Aufenthalt auf der Intensivstation, denn sie wollen lieber in den eigenen vier Wänden oder im Pflegeheim bleiben. Auch hier ist eine Versorgung möglich und auch das kann in einer Patientenverfügung festgelegt werden. Eine juristische und medizinische Beratung ist für die entsprechende Formulierung ein Muss.

Vollmacht und Betreuungsverfügung nicht vergessen!

Es ist wichtig, dass eine Vertrauensperson Entscheidungen übernimmt, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Ehepartner oder Kinder sind dazu nicht automatisch in der Lage, denn Sie müssen bevollmächtigt sein. Hier spricht man von einer Vollsorgevollmacht, denn solange das Betreuungsgericht am Ende keinen Betreuer stellt, stehen alle Entscheidungen aus.

Die Betreuungsverfügung stellt sicher, dass ein Betreuer festgelegt ist, wenn eine Betreuung notwendig ist. In der Bescheinigung kann auch festgehalten werden, wer auf keinen Fall zum Betreuer werden soll. Das Betreuungsgericht setzt den Betreuer ein, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen.

Verfügungen gut aufbewahren

Die Verfügungen müssen im Ernstfall schnell und gut zu finden sein!

Legen Sie die Verfügungen in einen separaten Ordner und beschriften Sie ihn mit Vorsorgedokumente. Zudem stellen Sie den Ordner leicht aufzufinden in ein Regel oder teilen einer Person mit, wo die Papiere zu finden sind.

Sie können aber auch ein zentrales Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer anlegen und die Dokumente dort aufbewahren. Das Betreuungsgericht hat das Recht im Ernstfall dort nachzusehen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Patientenverfügung

1. Wie wichtig ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist gerade in der heutigen Zeit sehr wichtig, denn Corona kann einen schlimmen Verlauf nehmen. Beatmung und künstliche Ernährung sind gerade bei älteren Patienten keine Seltenheit. Viele Patienten wollen eine solche Behandlung nicht, aber das ist nur mit einer Patientenverfügung möglich.

2. Wann sollte ich eine Patientenverfügung schreiben?

Den richtigen Zeitpunkt für das Aufsetzen einer Patientenverfügung gibt es nicht. Machen Sie sich Gedanken, was Sie wollen und dann überlegen Sie, ob eine Patientenverfügung nicht eine gute Idee für die Zukunft ist.

3. Was steht in der Patientenverfügung?

In der Patientenverfügung stehen alle gewünschten und nicht gewünschten Maßnahmen, die ein Patient im Ernstfall erhalten oder halt nicht erhalten will. In der Regel geht es im Wiederbelebungsmaßnahmen, künstliche Ernährung und künstliche Beatmung. Aber es können auch alle anderen medizinischen Maßnahmen festgehalten werden.

4. Wer braucht eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung wird von allen Personen benötigt, die sich nicht sicher sind, ob ihre Wünsche im Ernstfall auch wirklich beachtet werden.

5. Gibt es eine Mustervorlage für eine Patientenverfügung?

Im Internet gibt es Mustervorlagen für eine Patientenverfügung Corona. Sie lässt sich problemlos herunterladen. Das Ausfüllen ist auf dem Rechner oder handschriftlich möglich.

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Fazit

Mittlerweile besitzen viele Menschen eine Patientenverfügung und seitdem Corona aktiv ist, machen sich die Menschen Gedanken über eine Anpassung. Corona kann einen schwerwiegenden Verlauf nehmen. Beatmung, künstliche Ernährung und künstliches Koma sind nur ein paar Punkte, die in der Patientenverfügung zu beachten sind. Seitdem Frühjahr 2020 ändern gerade ältere Menschen ihre Patientenverfügung und das ist auch richtig, denn ohne eine schriftliche Verfügung kommt es zu medizinischen Maßnahmen, die Sie vielleicht nicht wollen. Kümmern Sie sich frühzeitig um eine Änderung. Nur so stellen Sie sicher, dass die Ärzte nach Ihren Wünschen handeln.

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