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Betreutes Wohnen – eine Alternative fürs Wohnen im Alter – Wissenswertes


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Senioren können durch betreutes Wohnen profitieren und der Übergang ist später nicht so schwierig, wenn es zu einer Pflegebedürftigkeit kommt. Jedoch sollten Sie sich genau informieren, da Hochglanzbroschüren die Angebote meist attraktiver anbieten, als sie dann am Ende sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betreutes Wohnen wird oft auch Servicewohnen genannt. Da es keinen rechtlichen Schutz auf diese Bezeichnung gibt, gibt es ebenso wenig rechtlich bindende Angaben, wie das Wohnen wirklich aussehen muss.
  • Die Bewohner leben beim betreuten Wohnen zur Miete, manchmal auch in einer Eigentumswohnung. Sie können diverse Leistungen zubuchen, wie Hausnotruf, Wäscheservice und vieles mehr.
  • Bevor die Entscheidung für ein Haus fällt, sollten Sie sich mehrere Verschiedene ansehen und diese vergleichen.

Was ist Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen?

Betreutes Wohnen ist eine Definition, die schnell missverstanden wird.

Das Wort „betreut“ lässt schnell den Eindruck erwecken, dass der Pflegebedürftige hier auch regelmäßig von Pflegepersonal betreut wird. Doch das ist hier nicht der Fall, obwohl diese Leistung später dazu gebucht werden kann. Im Grunde sollte man hier eher vom Service-Wohnen sprechen.

Rechtlich gesehen ist das Wort Betreutes Wohnen nicht im Gesetz geschützt, weshalb die Konzepte Auslegungssache sind.

So gibt es Wohnungen, die neben einem Pflegeheim befindlich sind und somit auch ihre Vor- und Nachteile haben. Zwar handelt es sich um Wohnungen, die seniorengerecht sind, die aber manchmal auch nur einen Hausmeisterdienst bieten und sonst nichts. Andere wiederum sind wie Hotels ausgestattet und bieten den Senioren sogar Wellnessangebote oder Urlaubsreisen. Dementsprechend unterschiedlich sind die Preise, weshalb es ratsam ist, sich genau zu erkundigen. Überlegen Sie gut, welches Haus Ihren Ansprüchen entspricht.

In der Regel können Sie ein Appartement kaufen oder mieten und zusätzliche unterstützende Leistungen. Zwar mag der Hausnotruf meist schon Standard sein, doch ein Wäscheservice oder Pflegeleistungen gehören erst dazu, wenn Sie benötigt und gewünscht werden. Es erwartet Sie somit keine komplett Versorgung, weshalb diese Form für Menschen gedacht ist, die noch eigenständig sind und erst später Hilfe brauchen. Wer jetzt schon pflegebedürftig ist oder eine Demenz Erkrankung hat, ist hier nicht gut aufgehoben.

Manche Wohnstifte und Seniorenresidenzen werben auch mit betreutem Wohnen: Passen Sie hier auf, was genau hinter dieser Bezeichnung steckt. Jedoch ist auch zu bedenken, dass die Preise für diese Wohnanlagen meist wesentlich höher sind als die regulären stationären Pflegeeinrichtungen.

Andererseits können Sie sich auch an Qualitätssiegeln orientieren. So gibt es in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen spezielle Siegel. Zudem gibt es die DIN Norm 77800, die eine Zertifizierung für Wohnanlagen ist.

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Service-Leistungen für Service-Wohnen

Je nach Einrichtung können die Service-Leistungen ganz unterschiedlicher Art sein.

Achten Sie auf die Bezeichnung Wohnen und Service, denn das ist ausschlaggebend.

Wohnen

Hier können Sie eine Eigentumswohnung oder Mietwohnung beziehen. Wobei der Schnitt, die Ausstattung und die Größe der Wohnung ganz unterschiedlich sein können. Sie alle sind jedoch seniorengerecht geschnitten und ausgestattet (z. B. barrierefrei oder Apotheken und Ärzte in direkter Nähe).

Serviceleistungen

Sie werden hier große Unterschiede erkennen. So haben manche Häuser einen Hausmeisterservice, andere nur einen Ansprechpartner, wenn ein Hausmeister benötigt wird. Hier kommt es darauf an, wie hilfsbedürftig die Senioren sind. Wohnen überwiegend agile Menschen in der Anlage, reicht Ihnen ein Ansprechpartner und kleine Reinigungsarbeiten übernehmen sie noch selbst. Wohnen dagegen mehr hilfsbedürftige Menschen in der Anlage, so wird ein regelmäßiger Hausmeisterdienst benötigt. In der Regel bietet die Wohnanlage Grundleistungen sowie Zusatz- oder Wahlleistungen, die nach Bedarf genutzt werden können.

Grundleistungen

Grundleistungen müssen vorhanden sein, damit sich Betreutes Wohnen auch so nennen darf. Grundsätzlich bedeutet das für Sie, je weniger Grundleistungen Sie brauchen, umso günstiger wohnen Sie. Folgende Leistungen gehören dazu:

  • Ansprechperson

Sie werden beim Modell Betreutes Wohnen keine rund um die Uhr Betreuung erhalten, haben aber zu gewissen Zeiten einen Ansprechpartner, der Hilfe besorgen kann. Wichtig ist, dass diese Person auch feste Sprechzeiten hat und im Urlaubs- oder Krankheitsfall eine Vertretung.

Diese Person ist nur für die Organisation zuständig, nicht aber für Pflegeleistungen. So kann sie auch beim Organisieren von Veranstaltungen, Dienstleistungen oder bei behördlichen Fragen helfen.

  • Hausnotruf

Die Wohnanlage kann über einen eigenen Hausnotruf mit Personal verfügen oder über einen Hausnotruf, der über eine Notrufzentrale besetzt ist. Umso wichtiger ist es, dass der Notruf täglich rund um die Uhr zur Verfügung steht. Ebenso ist entscheidend, dass der Senior den Hausnotruf überall auf der Anlage nutzen kann. Es sollte möglich sein, dass der Hausnotruf auch kurzfristig innerhalb eines Tages freigeschaltet wird, wenn er als Wahlleistung genutzt wird.

  • Hausmeisterdienst

Damit die Wohnanlage sauber und gepflegt bleibt und Schäden ausgebessert werden, ist ein Hausmeister notwendig. Er ist für den Winterdienst, die Mülltonnen, die Pflege der Freiflächen und vieles mehr zuständig. Damit diese gelingt, ist es wichtig, dass er regelmäßig auf der Anlage und auch notfalls über Mobiltelefon erreichbar ist. Jeder Bewohner sollte die Nummer ausgehändigt bekommen.

Achtung: Innerhalb der einzelnen Wohnungen ist ein Hausmeisterdienst kein Standard und es gehört auch nicht zu seinen Aufgaben.

  • Wahlleistungen

Alle Leistungen, die nicht zu den Grundleistungen gehören, sind Wahlleistungen. Diese können Sie nach Belieben oder Bedarf wählen, müssen Sie aber nicht.

So können Sie Haushaltshilfen, Wäscheservice oder ambulante Pflege und vieles mehr zu buchen. Für die Vermittlung sprechen Sie mit dem Betreuungspersonal der Anlage. Sie können aber auch selbst die Buchung der Wahlleistungen übernehmen. Die Endabrechnung machen Sie dann direkt mit dem Anbieter.

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Nötige Verträge

Bevor Sie in Ihre Miet- oder Eigentumswohnung ziehen, benötigen Sie einen Kauf- oder Mietvertrag sowie einen Dienstvertrag für die benötigten Grundleistungen.

Falls nötig können oder müssen nach dem Einzug weitere Verträge, wie zum Beispiel für Wahlleistungen abgeschlossen werden.

Miet- oder Kaufvertrag

  • Es muss aus dem Vertrag hervorgehen, ob es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung handelt. Ebenso ist die Wohnung genau zu beschreiben, wie Ausstattung, Appartementnummer, Größe und die Anzahl der Räume. Angaben wie altersgerecht oder seniorengerecht sind nicht zulässig. Stattdessen sollte diese Tatsache nach DIN 18040 Teil 2 direkt vom Verkäufer oder Vermieter versichert werden. Da die DIN 77800 im Vertrag keine Verpflichtung ist, sollte sie im Vertrag schriftlich festgehalten werden.
  • Es müssen die genauen Kosten gelistet sein. Welche Höhe hat die Miete, wie hoch sind die Nebenkosten und welche Kosten sind pauschal angerechnet, respektive welche Kosten richten sich nach dem Verbrauch.
  • Achten Sie darauf, dass die Miethöhe dem ortsüblichen Mietspiegel entspricht, wobei Zuschläge für die Nutzung der Gemeinschaftsflächen oder baulicher Ausstattung in der Wohnung erlaubt sind.
  • Schließen Sie nur unbefristete Mietverträge ab. Zudem sollte es eine Klausel geben, dass der Vermieter nicht wegen Eigenbedarf kündigen darf.

Dienstvertrag

  • Hier wird die Grundleistung geregelt, also zum Beispiel der Hausnotruf. Oftmals nennt er sich auch Service-Vertrag oder Betreuungsvertrag. Meist gehört er fest zum Mietvertrag und kann ohne diesen nicht abgeschlossen sowie gekündigt werden.
  • Alle gebuchten Leistungen müssen aus dem Vertrag hervorgehen. Ebenso der Umfang der Leistungen und die gebuchte Zeit. Gerade neutrale Begriffe wie „regelmäßig“ sind nicht zulässig, da sie Auslegungssache sind.

Weitere Verträge

  • Zusatzleistungen wie Essen auf Rädern, Haushaltshilfen, Wäscheservice und vieles mehr benötigen eigene Verträge. Diese sind nicht an den Mietvertrag gebunden und können unabhängig davon gekündigt werden.
  • Meist startet das Mietverhältnis ohne Pflegebedürftigkeit, welche aber nach geraumer Zeit eintreten kann. Somit stellt das Betreute Wohnen eine Alternative zum Pflegeheim dar. Alle Pflegeleistungen würde dann ein Pflegedienst übernehmen, der durch die Betreuungskraft der Anlage organisiert werden kann.
  • Mit dem Pflegedienst ist ein Vertrag abzuschließen, mit einer Auflistung aller zu erbringenden Leistungen.

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Die Kosten für Betreutes Wohnen

Bei den Kosten haben die Anbieter eine freie Preisgestaltung.

Somit können die Preise je nach Anbieter und Wohnort ganz unterschiedlich hoch sein. Meist sind Stadtwohnungen teurer als Landwohnungen. Überlegen Sie somit schon bei der Suche, in welcher Region Sie gerne leben würden.

Die nachfolgenden Kurzinformationen sollen Ihnen einen Überblick bieten.

Wohnen

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Die Funktionsweise des Betreuten Wohnen

Meist bezahlen die Bewohner das Betreute Wohnen aus eigener Tasche.

Das gilt für die Miete, aber auch für alle Serviceleistungen und Wahlleistungen.

Jedoch gibt es bei manchen finanziellen Situationen die Option, zumindest einen Teil dieser Kosten von anderen Stellen finanziert zu bekommen.

Wohnberechtigungsschein

Manche Einrichtungen für Betreutes Wohnen sind öffentlich gefördert. Aus diesem Grund ist der Mietpreis auch günstiger als ortsüblich. Hier benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein beim Wohnungsamt Ihrer Stadt, um eine Wohnung zu bekommen.

Wohngeld

Einkommensschwache Menschen bekommen Wohngeld, damit sie ihre Wohnung finanzieren können, und das gibt es auch für Betreutes Wohnen. Es wird als Mietzuschuss ausbezahlt. Welche Höhe das Wohngeld beträgt, wird von Fall zu Fall entschieden und richtet sich nach der Größe des Haushalts, der verfügbaren Einkommen und der Miethöhe. Antragsformulare bekommen Sie über die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.

Leistungen des Sozialamtes

Beziehen Sie bereits Leistungen vom Sozialamt, so sollten Sie die Kostenregelung schon vor einem Umzug klären. Hier kommt es darauf an, ob die Kosten auch nach dem Sozialhilfegesetz angemessen sind. In diesem Fall kann das Sozialamt die Grundpauschale und Mietkosten übernehmen. Es gibt hier jedoch keine einheitliche Regelung.

Sollten Ihre Ersparnisse und Einkünfte nicht mehr ausreichen, können Sie beim Sozialamt Leistungen beantragen. Dies geht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bedenken Sie, dass erst ab Antragstellung Leistungen gewährt werden können, weshalb Sie sich schon frühzeitig darum bemühen sollten. Das Sozialamt wird in diesem Fall Ihre finanziellen Verhältnisse, aber auch die Ihrer unterhaltspflichtigen Kinder prüfen.

Grundsicherung

Hierbei handelt es sich um eine Sozialleistung, die Menschen mit zu geringem Einkommen, ältere Menschen und erwerbsgeminderte Menschen absichern soll. Die Grundsicherung ist beim Grundsicherungsamt zu beantragen, welches sich im Sozialamt Ihres Wohnortes befindet.

Leistungen der Pflegeversicherung

Eines vornweg – von der Pflegekasse können Sie keine Leistungen für die Miete für das Betreute Wohnen erwarten. Jedoch kann Sie die Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst abdecken oder den Umbau in eine seniorengerechte Wohnung. Es muss aber eine Pflegebedürftigkeit bestehen.

Leistungen der Krankenversicherung

Für Leistungen wie Verbandwechsel, Insulingabe oder Medikamentengabe kann die Krankasse die Kosten übernehmen, da es sich hier um medizinische Leistungen handelt. Auch Hilfsmittel wie Rollatoren oder Wechseldruckmatratzen können finanziert werden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Betreutes Wohnen – eine Alternative fürs Wohnen im Alter – Wissenswertes

1. Ist Betreutes Wohnen auch etwas für pflegebedürftige Menschen?

Sofern Sie bereits auf Hilfe angewiesen sind, ist das Konzept des Betreuten Wohnens nicht mehr ideal. Im Idealfall sind Sie noch selbstständig und benötigen erst später irgendwann Hilfe.

2. Ist Beteutes Wohnen teuer?

Die Kosten sind durchaus hoch. So müssen Sie eine Miete oder einen Kaufpreis von etwa 10 Prozent über ortsüblichen Mietspiegel rechnen. Zudem entstehen Ihnen noch Kosten für Serviceleistungen und Grundleistungen.

3. Bezahlt das Sozialamt einen Teil der Kosten?

Sofern Sie schon wissen, dass Sie sich Betreutes Wohnen nicht leisten können, sprechen Sie erst mit dem Sozialamt darüber. Sollten Sie bereits in einer Anlage leben und später merken, dass das Geld dafür nicht reicht, stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig beim Sozialamt.

4. Sind alle Wohnanlage gleich?

Die Unterschiede sind hier sehr groß, weshalb Sie sich genau erkundigen sollten. So gibt es durchaus auch Häuser, die Luxushotels gleichen und auch dementsprechend kosten.

5. Worauf sollte man bei der Wohnungsbesichtigung achten?

Erfragen Sie unbedingt, welche Leistungen Ihnen die Anlage zu bieten hat. Besehen Sie sich aber auch die Wohnungen genau. Sind diese barrierefrei, bieten Sie Ihnen genügend Platz und vor allen Dingen – gefällt Ihnen die Wohnung?

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Fazit

Sofern Sie noch in den eigenen vier Wänden leben und mit dem Gedanken spielen, in Betreutes Wohnen zu ziehen, kümmern Sie sich bald darum. Die Wartelisten für Seniorenresidenzen sind lang und die Wartezeit kann auch ein paar Jahre betragen. Planen Sie deshalb lieber etwas früher, damit Sie auch in der neuen Wohnung noch von Ihrer Selbstständigkeit profitieren können.

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