Veranstalter | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 09:09:50 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Veranstalter | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Statt Stornierung: So übertragen Sie Pauschalreisen auf jemand anderen und sparen die hohen Stornokosten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/statt-stornierung-so-uebertragen-sie-pauschalreisen-auf-jemand-anderen-und-sparen-die-hohen-stornokosten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/statt-stornierung-so-uebertragen-sie-pauschalreisen-auf-jemand-anderen-und-sparen-die-hohen-stornokosten/#respond Fri, 13 May 2022 09:09:50 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61365 Hohe Stornokosten kommen auf Sie zu, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben und diese nicht antreten möchten. Ein Grund kann dabei die Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus sein, aber es gibt auch eine

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Hohe Stornokosten kommen auf Sie zu, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben und diese nicht antreten möchten. Ein Grund kann dabei die Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus sein, aber es gibt auch eine Lösung. Sie suchen sich einfach eine andere Person und diese übernimmt die Reise.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel bucht eine Person eine Pauschalreise und dabei wird die Reise auf diese eine Person gebucht, dazu gehören Flug, Hotel und eventuell sogar ein Mietwagen. Sie haben die Möglichkeit diese Reise zu verkaufen, wenn Sie nicht teilnehmen möchten.
  • Für die Umschreibung entstehen zwar Kosten, aber sie sind deutlich geringer als die Stornokosten, wenn Sie eine Reise stornieren.
  • Wir weisen Sie nicht nur auf die möglichen Risiken hin, sondern zeigen Ihnen, wie Sie eine Reise tauschen können.

Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts sind für die meisten europäischen Urlaubsländer wieder aufgehoben und aus dem Grund ist eine kostenlose Stornierung nur noch unter bestimmten Umständen möglich, obwohl der Coronavirus die Menschen immer noch im Griff hat. Bei einer gebuchten Reise, die jetzt storniert werden soll, kommt es aus dem Grund zu großen Problemen, denn die Reiseveranstalter verlangen hohe Stornogebühren, wenn Sie die Reise nicht antreten möchte. Teilweise handelt es sich bei den Stornokosten um einen Großteil des Reisepreises und das ist eine Menge Geld.

Die gebuchte Reise soll laut Veranstalter durchgeführt werden, aber Sie sind nicht in der Lage die Reise anzutreten, dann sollten Sie frühzeitig mit dem Reiseveranstalter in Kontakt treten. Mit viel Glück erhalten Sie eine kostenfreie Umbuchung oder einen Gutschein, aber einen Anspruch haben Sie nicht.

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Stellen Sie einen Ersatzteilnehmer

Sie haben die Möglichkeit die Reise vor Beginn auf eine andere Person zu übertragen und das wissen viele Reisende überhaupt nicht.

Die Person wird als Ersatzreisender bezeichnet und diese Möglichkeit ist sogar gesetzlich verankert (§ 651e BGB). Bei der Übernahme einer Reise durch eine andere Person handelt es sich um eine kostengünstige Alternative zur bekannten Stornierung.

Diese Alternative ist nicht nur während der Corona-Pandemie eine Möglichkeit, sondern auch vorher und auch danach. Der Reisende möchte aufgrund des Coronavirus nicht verreisen oder hat einen anderen wichtigen Grund, so dass die Reise auf wackeligen Beinen steht. Vielleicht ist der Reisende auch an Covid-19 erkrankt und kann die Reise einfach nicht antreten und zu allem Überfluss greift die Reiserücktrittsversicherung nicht, dann ist eine Übertragung machbar.

Dabei müssen Sie auf ein paar Kernpunkte achten, damit Sie die Reise übertragen können:

  • Sie können nur eine Pauschalreise an eine andere Person übertragen. Sie haben bei einem Reiseveranstalter mehrere Reiseleistungen gebucht, dann handelt es sich in der Regel um eine Pauschalreise. Die Pauschalreise besteht meist aus einem Flug, dem Hotel und einem Mietwagen. Es handelt sich nicht um eine Pauschalreise, wenn Sie einen Flug und das Hotel einzeln gebucht haben und dann besteht auch die Möglichkeit der Übertragung nicht.
  • Sieben Tage vor Reisebeginn teilen Sie dem Reiseveranstalter spätestens mit, dass Sie die Reise übertragen wollen und er muss die Übertragung durchführen. Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Veranstalter in Verbindung, damit Sie sich sein können, dass auch wirklich alles klappt.
  • Es handelt sich nicht um einen Automatismus, denn der Reiseveranstalter kann die Übertragung ablehnen, wenn bestimmte Gründe vorliegen.
  • Der alte und der neue Reisende haften zusammen für den ganzen Reisepreis und eventuelle Mehrkosten.
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Die Übertragung des Vertrages

Damit die Übertragung greift, setzen Sie sich innerhalb einer angemessenen Frist mit dem Veranstalter in Verbindung.

Grundsätzlich verlangt der Veranstalter eine Mindestfrist von sieben Tagen vor Beginn der Reise, damit alle Änderungen rechtzeitig fertig sind. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben und ist in jedem Fall einzuhalten.

Teilen Sie dem Reiseveranstalter die Änderung auf jeden Fall schriftlich mit und das machen Sie entweder per Brief, per Mail, Fax oder über ein Online-Portal. Ein Anruf reicht für die Übertragung nicht aus und achten Sie immer darauf, dass der Zugang bestätigt ist.

Der Reiseveranstalter muss der Übertragung nicht zustimmen, aber er hat die Möglichkeit zu widersprechen. Das ist aber nur möglich, wenn der neue Reisende einige Anforderungen nicht erfüllt, wie zum Beispiel eine erforderliche Tropenfähigkeit, Bergsteigererfahrung oder es fehlt vielleicht ein Visum.

Die Vertragsübertragung ist wirksam, wenn der Reiseveranstalter nicht unverzüglich einen Widerspruch einlegt.

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Die Reiseübertragung und deren rechtliche Folgen

Die Reise wird an eine andere Person übertragen und dann wird diese Person zum neuen Vertragspartner.

Das bedeutet, dass der neue Reisende nicht nur die Rechte des gebuchten Reisevertrags übernimmt, sondern auch die Pflichten.

Der Ersatzreisende ist verpflichtet den Reisepreis zu zahlen, denn das ist der wichtigste Aspekt. Kommt es zu Problemen mit der Bezahlung, dann hat der Veranstalter das Recht sich auch noch an den alten Reisenden zu wenden. Im Grunde hat der Reiseveranstalter gegenüber dem alten und dem neuen Vertragspartner das Recht den Reisepreis einzufordern.

Es kann zu unterschiedlichen Konstellationen kommen:

  • Der Preis für die Reise ist vollständig von dem alten Reisenden bezahlt und damit sind alle Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter beglichen. Der Verkäufer der Reise muss sich selbstständig darum kümmern, dass er das Geld von dem Käufer bekommt.
  • Der alte Reisende hat nur eine Anzahlung geleistet und dann ist der Restbetrag noch zu leisten. Der Rest wird entweder von dem alten oder dem neuen Reisenden an den Veranstalter gezahlt. Auch hier muss sich der Verkäufer der Reise darum kümmern, dass der Käufer das Geld bezahlt.
  • Der alte Reisende hat noch keine Zahlung geleistet, dann muss der komplette Preis noch bezahlt werden. Entweder übernimmt er die Zahlung oder der neue Reisende.

Wichtig ist, dass Sie vor der Übertragung genau regeln, wie teuer die Reise ist und welche Partei die offenen Zahlungen übernimmt.

Beachten Sie:

  • Der alte und der neue Reisende sind sich im Klaren darüber, dass Sie die Gesamtschuld für den Reisepreis tragen und für mögliche Mehrkosten aufkommen. Das bedeutet, wenn der neue Reisende die Zahlung nicht tätigt, dann muss der alte Reisende den offenen Reisepreis zahlen.
  • Eventuell entstehen Mehrkosten durch die Vertragsübertragung, wenn zum Beispiel ein neues Flug-Ticket erstellt werden muss oder eine neue Buchungsbestätigung notwendig ist. Allerdings müssen die Mehrkosten wirklich anfallen und auch angemessen sein. Der Veranstalter kann nicht einfach eine Pauschale festlegen ohne einen Nachweis über die Kosten zu geben. Der Reiseveranstalter verlangt zudem in der Regel eine Bearbeitungsgebühr. Informationen dazu finden Sie in den AGBs.

Wichtig für den alten Reisenden

Sie treten die Reise nicht selber an und sind auf der Suche nach einer Ersatzperson, dann achten Sie unbedingt auf die nachfolgenden Punkte:

  • Informieren Sie den Reiseveranstalter rechtzeitig über die Übertragung der Reise und auch über die Höhe der möglichen Mehrkosten. Nur wenn Sie alle Kosten vorliegen haben, können Sie mit dem neuen Reisenden einen akzeptablen Preis aushandeln.
  • Sie machen sich im Vorfeld Gedanken zum Preis für die Reise und dabei rechnen Sie die Mehrkosten unbedingt mit ein.
  • Regeln Sie genau, welche Partei welche Zahlung übernimmt und dazu nutzen Sie am besten einen schriftlichen Vertrag, denn er dient am Ende auch als Beweis.
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Es handelt sich um eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem alten und dem neuen Reisenden und das bedeutet, dass keine verbraucherrechtlichen Schutzvorschriften greifen. Der neue Reisende zahlt die vereinbarte Summe weder an Sie noch an den Reiseveranstalter, dann müssen Sie selber rechtlich gegen ihn vorgehen.

Wichtig für den neuen Reisenden

Ihnen bietet eine andere Person die Übernahme einer Reise an, dann achten Sie auf die folgenden Punkte:

  • Lesen Sie sich das Angebot genau durch und dafür nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Sollten Angaben fehlen, dann fordern Sie diese nach und wenn Sie keine klare Auskunft erhalten, dann lassen Sie die Finger von der Reise.
  • Vergleichen Sie auf jeden Fall den Preis der angebotenen Reise mit anderen Angeboten für Pauschalreisen in die Region. Ein vermeintliches Schnäppchen muss kein Schnäppchen sein.
  • Sie zahlen den Preis erst, wenn Sie einen Vertrag vorliegen haben und alle Reisedetails bekannt sind.
  • Die Vertragsvereinbarung ist schriftlich zu machen und auf keinen Fall mündlich, denn schriftlich sind Sie auf der sicheren Seite und haben einen Beweis für die Vereinbarung.
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Fragen und Antworten

FAQs zum Thema Reiseübertragung

1. Was kostet die Namensänderung bei einer Pauschalreise?

In der Regel fallen für eine Namensänderung nur Gebühren in Höhe von um die 30 Euro an.

2. Wie hoch sind Storngebühren für eine Pauschalreise?

Die Stornogebühren fallen unterschiedlich hoch aus und hängen von der Zeitspanne vor dem Reiseantritt ab. 20% des Reisepreises sind fällig, wenn Sie vier Monate vorher die Reise stornieren. Zwischen 21 und 15 Tagen vor dem Reiseantritt sind 50% fällig und 14 Tage im Vorfeld werden mit bis zu 75% berechnet.

3. Was kostet eine Namensänderung beim Flugticket?

Eine Namensänderung bei einem Flugticket kann bis zu 160 Euro kosten.

4. Was kostet die Umbuchung einer Pauschalreise?

Grundsätzlich halten Experten eine Pauschale von 30 Euro als Umbuchungspreis als angemessen. Allerdings ist eine Umbuchung meist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden und demnach verlangen einige Veranstalter deutlich mehr.

5. Was kosten die Stornogebühren bei einer Ferienwohnung?

Bei der Stornierung einer Ferienwohnung hängt der Preis von der Dauer vor dem Reisebeginn ab. Üblich sind 30% des Mietpreises, wenn Sie bis zu 35 Tagen vor Antritt stornieren. Sie stornieren zwischen dem 1 und 14 Tagen vor dem Antritt, dann verlangen die Veranstalter meist den komplett Mietpreis.

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Fazit

Gerade in der heutigen Zeit kommt es immer wieder vor, dass man eine Reise bucht und am Ende die lang ersehnte Reise nicht antreten kann. Aber das ist kein Problem, denn Sie müssen die Reise nicht teuer stornieren, sondern haben die Möglichkeit eine Pauschalreise zu übertragen. Verkaufen Sie die Pauschalreise einfach an eine andere Person, lassen Sie eine Übertragung stattfinden und Sie müssen keine hohen Stornogebühren bezahlen.

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Online-Ticketbörse Viagogo: hohes Risiko und hohe Preise – Wissenswertes https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-ticketboerse-viagogo-hohes-risiko-und-hohe-preise-wissenswertes/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-ticketboerse-viagogo-hohes-risiko-und-hohe-preise-wissenswertes/#respond Fri, 13 May 2022 07:36:42 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58102 Viagogo ist eine Ticketbörse, die Fans nutzen können, um Tickets für diverse Veranstaltungen von angeblichen Privatpersonen zu kaufen. Sollte das Ticket auf dem Postweg verloren gehen oder gar überteuert sein, so erhält der Kunde keine

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Viagogo ist eine Ticketbörse, die Fans nutzen können, um Tickets für diverse Veranstaltungen von angeblichen Privatpersonen zu kaufen. Sollte das Ticket auf dem Postweg verloren gehen oder gar überteuert sein, so erhält der Kunde keine Hilfe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Viagogo sieht wie eine ganz normale Ticket-Vorverkaufsstelle im Internet aus, ist aber eine Ticketbörse. Das bedeutet: Über die Seite werden nur Tickets von Verkäufern an Käufer vermittelt. Für den Käufer bleibt der Verkäufer jedoch anonym.
  • Der Käufer trägt das Risiko ganz alleine, wenn es mit dem Ticket Probleme gibt. Diese können Mehrkosten, kein Einlass, auf dem Postweg verloren gegangene oder gar falsche Tickets sein.
  • Meist sind die Tickets auf Viagogo wesentlich teurer als bei den eigentlichen Verkaufsstellen.
  • Zusätzlich fallen bei Viagogo hohe und zum Teil nicht verständliche Gebühren für die Vermittlung an.

Viagogo – offiziell kein Ticket-Verkaufsportal

Sie können bei Viagogo Tickets von Verkäufern kaufen oder Ihre eigenen Karten anbieten.

Leider ist die Plattform so gestaltet, dass Verbraucher nur schwer erkennen können, dass dies keine offizielle Vorverkaufsstelle ist.

Obgleich einige Klicks getätigt werden müssen, wird während des ganzen Kaufvorgangs kein Hinweis darauf gegeben, dass Viagogo nicht als Verkäufer der Tickets gilt. Die Plattform vermittelt lediglich zwischen Käufern und Verkäufern. Die Ticketbörse aus der Schweiz bietet keine Möglichkeit, konkret nach Tickets zu suchen. Insofern macht sie auch keine Angaben dazu, wer der eigentliche Verkäufer der Tickets ist. Für den Käufer macht alles den Anschein, als würde er sich auf einer offiziellen Kartenverkaufsseite aufhalten. Obwohl es sich nur um eine Vermittlung handelt, zeigt Viagogo dies nicht ausreichend an. Der Käufer trägt in diesem Fall das Risiko von zu hohen Preisen oder Ticketverlust auf dem Postweg selbst. Wer die Tickets wirklich verkauft hat, wird nicht bekannt gegeben.

Die Probleme beim Einkauf auf der Ticketbörse werden im Moment ganz deutlich. Wegen der Corona-Krise wurden viele Veranstaltungen abgesagt oder verschoben. Im Normalfall hätte der Käufer hier einen Anspruch, der er beim Veranstalter geltend machen könnte. Da die Ticketbörse die Tickets aber nur vermittelt, kann der Käufer keine Ansprüche erheben. Zumal der Verkäufer oftmals unbekannt bleibt. Wie Sie vorgehen können, wenn eine Veranstaltung wegen Corona abgesagt oder verlegt wurde, erfahren Sie hier.

Preisaufschläge und hohe Gebühren

Der Ticketzweitmarkt boomt bei Verbrauchen, wenn es um den Kauf von Tickets im Internet geht.

Jedoch gilt zu bedenken, dass die Kosten hier meist wesentlich höher sind, als wenn Sie direkt beim Veranstalter oder einem offiziellen Tickethändler einkaufen. Gerade die begehrten Tickets werden bei Viagogo zum Teil sogar achtmal höher angeboten – diese Erfahrung wurde von den Marktwächtern in Bayern gemacht.

Zwar wurden die Preisaufschläge von Verbraucherschützern auf der Ticketplattform für Münchner Konzerte untersucht, jedoch mit ernüchterndem Ergebnis. Im Durchschnitt würden Tickets im Veranstaltungszeitraum April bis Mai 2019 gut dreimal mehr kosten als im Originalpreis. Ferner hält die Ticketbörse auch noch die Hände auf und kassiert unverständliche Gebühren.

Unverständlich und irreführend

Der Käufer wird von Viagogo nicht darauf hingewiesen, dass zum Preis auch noch Kosten für Abwicklung, Buchung und Umsatzsteuer kommen.

Dies gilt bei den Verbraucherschützern ganz klar als ein Verstoß, weil sie nicht dem Grundsatz der Preisklarheit nachgehen. Zudem ist auch das Garantieversprechen bezüglich einer Ersatzlieferung bei postalischem Ticketverlust oder einer Erstattung irreführend. Auf der Plattform wird damit geworben, dass der Käufer das Ticket auf jeden Fall erhält. Für den Verkäufer liest sich das so, als würde er auf einer seriösen Ticketverkaufsstelle einkaufen. Jedoch gilt diese Garantie nur für das, was dem Käufer im rechtlichen Sinne ohnehin zustehen würde. Liest man sich indes die AGB durch, so wird diese Garantie zusätzlich beschränkt.

Viagogo wurde sogar schon via Abmahnschreiben dazu aufgefordert, auf der Webseite deutlich hervorzuheben, dass es sich nur um eine Ticketbörse handelt. Ebenso sollten sie die Preise transparent halten. Auch wurde dazu ermahnt, keine „Viagogo-Garantie“ als Werbung zu nutzen.

Viagogo wird von Verbraucherzentrale abgemahnt
Verbraucherzentrale warnt vor Ticketbörsen wie Viagogo

Über Ticketbörsen sind die begehrten Eintrittskarten oft auch dann noch erhältlich, wenn sie offiziell längst ausverkauft sind. Doch häufig werden neben ohnehin schon überhöhten Preisen auch noch Gebühren verlangt. Was Sie beim Ticketkauf im Netz beachten

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Klage für Viagogo

Viagogo wurde im April 2018 von den Marktwächterexperten vor dem Landgericht München verklagt.

Wobei hier erwähnt werden muss, dass eine vorherige Abmahnung vom Unternehmen unbeachtet blieb. Bei diesem wurde beanstandet, dass der Internetauftritt eher wie eine Ticketverkaufsstelle und nicht wie eine Ticketbörse wirkt.

Sogar das Landgericht München konnte hier zu dem Entschluss kommen, dass Viagogo deutlich transparenter werden muss, damit Verkäufer auch wissen, auf welcher Internetseite sie sich befinden. Zudem darf keine Garantie für die Eintrittskarten gegeben werden, zumal es sich bei manchen sogar um personalisierte handelt. Mit diesen würde der Käufer keinen Einlass erhalten, wenn das Ticket nicht auf ihn ausgestellt ist. Jedoch ist die Entscheidung des Landgerichtes noch nicht rechtskräftig und Viagogo hat auch gleich reagiert und ist in Berufung gegangen.

Ihre Erfahrung zählt!

Ihre Erfahrungen können für Marktbeobachtungen sehr wichtig sein: Informieren Sie uns deshalb über Ihre negativen Erfahrungen, die Sie mit verschiedenen Unternehmen, Produkten oder Anbietern hatten.

Hierfür können Sie unser kostenloses Formular für Beschwerden nutzen >>

Die Risiken beim Zweitmarkt

Haben auch Sie schlechte Erfahrungen mit postalisch verloren gegangen Tickets, überteuerten Preisen oder einem schlechten Kundenservice gemacht?

Sobald Sie auf Online-Ticketbörsen einkaufen, gehen Sie auch Risiken ein. Worauf Sie achten sollten, was Ihre Rechte sind und was Sie sonst noch wissen sollten, lesen Sie hier.

Personalisierte Tickets

Achtung ist bei personalisierten Ticktes geboten.

Obgleich Sie das Ticket rechtmäßig erworben haben, gibt es keinen Einlass für Sie, wenn nicht Ihr Name auf dem Ticket steht. Aus diesem Grund sollten Sie ein personalisiertes Ticket niemals über einen Zwischenhändler kaufen. Dieser vermittelt die Karten lediglich an den Käufer und somit haben Sie schlechte Chancen, dass das Ticket auch mit Ihrem Namen versehen wird.

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Einkauf im Fakeshop: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Sie haben in einem Fakeshop eingekauft und bekommen gerade mit, dass Sie womöglich betrogen wurden? In diesem Fall ist guter Rat teuer. Bei uns erhalten Sie diesen jedoch kostenlos. Wir erklären konkret, was Sie nach

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Online-Ticketbörse Viagogo: hohes Risiko und hohe Preise – Wissenswertes

1. Frage Handelt es sich bei Viagogo um einen offiziellen Tickethandel?

Antwort Obgleich die Seite so wirkt, handelt es sich hierbei nur um eine Plattform, die Verkäufer und Käufer zusammenbringt. Viagogo ist somit nur ein Zwischenhändler, also eine Handelsplattform.

2. Frage Gibt es eine Garantie, wenn mein Ticket nicht ankommt?

Antwort Sollte Ihr Ticket auf dem Postweg verloren gehen, so haben Sie schlechte Karten. Meist wird Ihnen auch der Verkäufer nicht preisgegeben, weshalb Sie hier nicht viel unternehmen können.

3. Frage Warum sollte man bei personalisierten Tickets aufpassen?

Antwort Obwohl Sie das Ticket rechtlich erwerben, besteht das Risiko, dass der Name des Verkäufers auf dem Ticket steht. In diesem Fall hätten Sie keinen Zutritt zu der Veranstaltung. Es ist leider nicht gewährleistet, dass der Verkäufer, das Ticket auch mit Ihrem Namen versieht.

4. Frage Warum darf Viagogo weiterhin als Handelsplattform auftreten?

Antwort Grundsätzlich ist es nicht verboten als Zwischenhändler zu agieren. Jedoch wurde das Unternehmen bereits gerichtlich dazu aufgefordert die Seite so zu gestalten, dass Käufer auch gleich ersehen, dass es sich nur um eine Handelsplattform und nicht um einen offiziellen Tickethändler handelt.

5. Frage Kann man auf Viagogo Geld sparen?

Antwort Begehrte Tickets können durchaus teuer sein, doch auf Viagogo haben Sie das Risiko, dass die Preise noch höher sind. Die Verkäufer kaufen die Tickets und wollen damit Geld machen, bieten Sie deshalb wesentlich teurer an.

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Fazit

Beim Ticketkauf im Internet sollten Sie besonders vorsichtig sein, da sich hier viele Schwarze Schafe tummeln. Gerade Viagogo fällt hier negativ auf, da die Handelsplattform nur als Zwischenhändler auftritt, dies jedoch nicht eindeutig aus dem Internetauftritt hervorgeht. Halten Sie sich lieber an die offiziellen Tickethändler, da Sie dort nicht nur Geld sparen können, sondern auch eine echte Garantie haben.

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Last-Minute-Reisen: Oft alles andere als ein Schnäppchen, wenn Sie keine Kompromisse eingehen wollen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/last-minute-reisen-oft-alles-andere-als-ein-schnaeppchen-wenn-sie-keine-kompromisse-eingehen-wollen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/last-minute-reisen-oft-alles-andere-als-ein-schnaeppchen-wenn-sie-keine-kompromisse-eingehen-wollen/#respond Thu, 27 Jan 2022 04:52:03 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68139 Kurzentschlossene haben die Möglichkeit mit einer Last-Minute-Reise ein Schnäppchen zu machen, wenn sie den Urlaub nicht weit im Voraus planen müssen. Je später Sie die Reise buchen desto preiswerter kann sie werden, aber Sie müssen

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Kurzentschlossene haben die Möglichkeit mit einer Last-Minute-Reise ein Schnäppchen zu machen, wenn sie den Urlaub nicht weit im Voraus planen müssen. Je später Sie die Reise buchen desto preiswerter kann sie werden, aber Sie müssen einige Abstiche machen. Nicht immer gibt es das Wunschhotel oder das Lieblingsreiseziel als Last-Minute-Reise.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich spricht man von einer Last-Minute-Reise, wenn Sie die Reise frühestens 14 Tage vor Antritt der Reise buchen.
  • Je später Sie die Reise buchen können, desto höher ist meist die Preisersparnis, denn kein Veranstalter möchte leere Hotelzimmer oder freie Flugplätze.
  • Wenn Sie ein richtig gutes Schnäppchen machen wollen, dann sind Sie nicht nur in der Reisezeit flexibel, sondern auch in Sachen Ziel und Unterkunft.

Die Definition von „Last-Minute-Reisen“

Es gibt bis heute keine genaue Definition zu „Last-Minute-Reisen“, aber der Reiseveranstalter darf sein Angebot mit der Bezeichnung beschriften, wenn die Reise frühestens 14 Tage vor Reiseantritt gebucht wird.

Zudem muss das Angebot deutlich besser sein als der normale Preis, denn alle anderen Aussagen und Versprechen sind laut der Rechtsprechung Schwindel. Ansonsten genießen die Last-Minute-Bucher die gleichen Rechte wie alle anderen Urlauber auch. Die Unterschiede liegen eigentlich nur in der Buchungszeit, denn während einige Urlauber ein Jahr im Vorfeld buchen und einen deutlich höheren Preis bezahlen, erhalten Kurzentschlossene ein besseres Angebot, können den Urlaub aber nur innerhalb von 14 Tagen planen. Unterschiede in Sachen Hotel und Leistungen gibt es ansonsten nicht.

Das bedeutet, wenn das Angebot nicht den Vereinbarungen entspricht, dann haben Sie als Last-Minute-Urlauber auch die Möglichkeit die Beanstandungen zu reklamieren. Sie haben sogar die Möglichkeit von dem Pauschalreisevertrag zurückzutreten, wenn es unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände gibt. Der Rücktritt ist in einem solchen Fall kostenfrei.

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Preisvergleich ist Pflicht

Auch bei einer Last-Minute-Reise ist ein Preisvergleich Pflicht, denn Sie sollten eine solche Reise nicht ohne vorherige Preis- und Konditionenvergleiche buchen.

Für den Vergleich haben Sie verschiedene Möglichkeiten, denn Sie können nicht nur an den verschiedenen Last-Minute-Schaltern die Preise vergleichen, sondern auch in den Reisebüros und im Internet. Heute buchen viele Urlauber die Reise über das Internet, denn es ist praktisch und schnell. Allerdings sollten Sie wissen, dass die Schalter am Flughafen und das Internet nicht immer gute Angebote vorweisen können.

Einige der Angebote sind meist nur preiswerter, weil ein paar der Leistungen wegfallen. In erster Linie handelt es sich dann nicht mehr um Halbpension oder der Transfer zum Flughafen ist in der Reise nicht mehr inbegriffen. Aus dem Grund sollten Sie nicht nur einen Blick auf den Preis werfen, sondern auch den Leistungsumfang genau unter die Lupe nehmen. Buchen Sie nur die Last-Minute-Reise mit anderen Leistungen, wenn Sie bereit sind auf die Leistungen auch wirklich zu verzichten.

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Die einzelnen Leistungen

Wenn Sie sich für eine Last-Minute-Reise entscheiden, dann greifen Sie nicht direkt beim ersten Angebot zu, sondern achten Sie auf die einzelnen Leistungen.

Die Reiseveranstalter verzichten manchmal auf genaue Leistungsbeschreibungen und dann sollten Sie von einer Buchung Abstand nehmen. Suchen Sie sich Angebote raus, bei denen die einzelnen Reisekomponenten aufgelistet sind. Gerade bei Last-Minute-Reisen kommt es vor, dass nur ein paar Eckdaten zu finden sind. Dazu gehören dann

  • Zielort
  • Kategorie der Unterkunft
  • Art der Verpflegung.

Weitere Daten sind nicht vorhanden, aber Sie können einen Urlaubsort nur gut beurteilen, wenn mehr Einzelheiten rund um die versprochenen Leistungen bekannt sind.

Wichtig:

Nur weil in der Angebotsbeschreibung „Vier-Sterne-Hotel“ steht, bedeutet es nicht, dass Sie Informationen über die Größe und die Lage des Zimmers haben. Sie wissen auch nicht, ob es Sportmöglichkeiten gibt oder ein beheizter Swimmingpool vorhanden ist.

Wenn Sie individuelle Wünsche haben, dann sollten diese vor der Buchung mit dem Reiseveranstalter abgesprochen werden. Für Ihre Sicherheit stehen die ausgemachten Leistungen im Reisevertrag, damit Sie auf der sicheren Seite sind und den Urlaub mit allen gewünschten Leistungen auch erhalten.

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Der Reisevertrag

Auch bei einer Last-Minute-Reise ist ein Reisevertrag ein Muss und bei der Gestaltung des Vertrages sind die Buchungsinformationen des Kunden entscheidend.

Die Grundlage einer Last-Minute-Reise ist das Reisevertragsrecht und das ist auch bei einem normal gebuchten Urlaub der Fall. Das heißt, dass der Veranstalter alle zugesicherten Leistungen und Merkmale der Reise auf jedem Fall erfüllen muss, wenn sie im Reisevertrag stehen. Das bedeutet aber auch, dass Sie als Urlauber den Preis für die Reise so zahlen müssen, wie er auf dem Vertrag steht.

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Der Sicherungsschein

Bei der Buchung einer Reise suchen Sie sich das Ziel und die Leistungen aus, danach buchen Sie die Last-Minute-Reise und erhalten vom Veranstalter in der Regel eine Bestätigung.

Zusammen mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen Reisesicherungsschein. Der Reisesicherungsschein wird kurz auch einfach nur als Sicherungsschein bezeichnet und befindet sich bei der Buchungsbestätigung. Hierbei handelt es sich eigentlich um eine Versicherung gegen Veranstalterpleiten. Wichtig ist, dass Sie die Last-Minute-Reise erst bezahlen, wenn Sie den Sicherungsschein in den Händen halten. Manchmal wird er an die Bestätigung geheftet, aber er kann sich auch auf der Rückseite befinden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Last-Minute-Reise

1. Wer profitiert von einer Last-Minute-Reise?

Von Last-Minute-Reisen profitieren in erster Linie Urlauber, die kurzentschlossen in den Urlaub fahren können und weder auf Jahreszeiten noch auf Ferienzeiten achten müssen. In einem solchen Fall können Sie mit einer Last-Minute-Reise eine ganze Menge Geld sparen.

2. Wie lange dauert eine Last-Minute-Reise?

Die Dauer der Last-Minute-Reise kann unterschiedlich sein und wird durch das Angebot des Veranstalters bestimmt. Eine Last-Minute-Reise kann ein Wochenendtrip für zwei Personen sein, aber auch eine dreiwöchige Kreuzfahrt mit einem Luxusdampfer. Auch ein 14tägiger Urlaub in Afrika mit Safari kann eine Last-Minute-Reise sein.

3. Kann ich bei einer Last-Minute-Reise mein Reiseland selber aussuchen?

Dadurch, dass bei einer Last-Minute-Reise eigentlich nur Restplätze vergeben werden, kann es sein, dass Sie in Sachen Wunschland einige Abstriche machen müssen. Allerdings können Sie auch Glück haben und es gibt eine Last-Minute-Reise in das gewünschte Land.

4. Eignet sich eine Last-Minute-Reise als Familienurlaub?

In der Regel eignet sich eine Last-Minute-Reise nicht als Familienurlaub, denn mit Kindern müssen Sie sich an die Ferienzeiten halten und gerade zu dieser Zeit sind die Reisen teuer weil alle zu dieser Zeit verreisen wollen. Wenn Sie sich für eine Last-Minute-Reise interessieren, dann sollten Sie weitgehend ungebunden sein, denn dann können Sie von guten Schnäppchen profitieren.

5. Was kostet ein Last-Minute-Urlaub?

Die Preise für einen Last-Minute-Urlaub sind unterschiedlich und werden von der Reisedauer, dem Angebot und der aktuellen Marktlage bestimmt. Sie können eine Last-Minute-Reise für unter 1.000 Euro erhalten, aber auch weit mehr als 4.000 Euro bezahlen.

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Endlich Urlaub. Ferienbeginn ist regelmäßig auch Reisezeit. Und bereits im Zusammenhang mit der Buchung einer Urlaubsreise stellen sich zahlreiche Fragen in Bezug auf Versicherungen. Diese werden oft bei Abschluss angeboten oder später offeriert. Doch welche

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Fazit

In den letzten Jahren sind Last-Minute-Reisen immer beliebter geworden und der Trend endet nicht. Gerade Menschen, die ungebunden sind, setzen auf die Möglichkeit mit Hilfe einer Last-Minute-Reise viel Geld zu sparen. Aber um ein Schnäppchen zu bekommen, müssen Sie auf viele Faktoren achten. Sie müssen Abstriche in Sachen Land, Komfort und Leistungen machen, aber unterm Strich zahlen Sie dafür auch deutlich weniger als wenn Sie die Reise regulär buchen.

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