Apotheke | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 07:53:06 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Apotheke | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Geld sparen bei selbst gekauften Medikamenten – Das sollten Sie wissen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geld-sparen-bei-selbst-gekauften-medikamenten-das-sollten-sie-wissen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geld-sparen-bei-selbst-gekauften-medikamenten-das-sollten-sie-wissen/#respond Fri, 13 May 2022 07:53:06 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66133 Nehmen Sie ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament, so bekommen Sie das ohne ärztliches Rezept in der Apotheke. Sie müssen es jedoch selbst bezahlen. Hier können Sie durchaus Geld sparen. Die Preisunterschiede sind groß Zwar gibt es

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Nehmen Sie ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament, so bekommen Sie das ohne ärztliches Rezept in der Apotheke. Sie müssen es jedoch selbst bezahlen. Hier können Sie durchaus Geld sparen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lassen Sie sich Generika geben, da diese kostengünstiger als Originalpräparate sind. Auch Medikamente aus dem Re-Import sind günstig.
  • Je nach Vertriebsweg können Sie Geld sparen.
  • Die Monopräparate sind meist billiger als Medikamente mit mehreren Wirkstoffen.
  • Es gibt Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, jedoch dennoch auf Rezept verordnet werden können.

Die Preisunterschiede sind groß

Zwar gibt es für rezeptfreie Medikamente keine festgeschriebenen Preise, jedoch darf die Apotheke diese selbst kalkulieren und das sorgt für Preisunterschiede. Das macht sich auf dem Markt deutlich bemerkbar.

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Generika

Sofern ein Medikament neu auf dem Markt ist, steht es unter Patentschutz.

Diese dürfen nur nach Einwilligung des Herstellers von anderen Pharmaunternehmen nachgemacht werden und in den Vertrieb gehen.

Sobald dieser Patentschutz ausläuft, können auch andere Pharmaunternehmen das Medikament produzieren und in den Verkauf bringen. Bei Generika handelt es sich um Nachahmer-Präparate. Diese haben zwar den gleichen Wirkstoff, jedoch einen anderen Namen und Verpackung. Sie können auch eine andere Form oder Farbe haben. Erkundigen Sie sich beim Kauf, ob es auch ein günstiges Generika gibt.

Jedoch können die Generika im Vergleich zum Original andere Geschmacks- und Konservierungsstoffe haben. Sofern Sie wissen, dass Sie manche Inhaltsstoffe nicht vertragen, ist dieser Punkt beim Kauf unbedingt zu beachten.

Meist ist ein Generika günstiger als das Original, denn hierfür muss kein Geld in die Forschung investiert werden. Der Hersteller kopiert das Medikament lediglich und kann es somit gleich in großen Mengen und wesentlich günstiger herstellen. Die Kosten für Entwicklung und Herstellung sind niedriger.

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Der Unterschied

Generika haben die gleich gute Wirkung wie Originale.

Es kann bei beiden Produkten im Voraus nicht gesagt werden, welches nun besser oder schlechter wirkt.

Nicht nur die Geschmacks- und Konservierungsstoffe, aber auch Hilfsstoffe unterscheiden sich beim Generika zum Original, auch die Bioverfügbarkeit ist anders. Diese zeigt an, welcher Wirkstoffanteil unverändert am Wirkungsort ankommt. Das heißt: Die Bioverfügbarkeit steht für die Konzentrationshöhe des Wirkstoffs, die der Körper aufnehmen und verarbeiten kann. Aus diesem Grund muss jeder Hersteller eines Generikums eine Bioäquivalenzstudie machen. Aus dieser muss hervorgehen, dass die Bioverfügbarkeit des Generikums nur minimal vom Original abweicht. Am Ende muss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entscheiden, ob es für das Generikum eine Zulassung gibt. Die erlaubte Spanne der Bioverfügbarkeit liebt bei 80 bis 125 Prozent.

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Rabattverträge bei Generika

Alleine in Deutschland sind etwa 75 Prozent aller verordneten Medikamente Generika. Die Rabattverträge entscheiden darüber, welches Generika gegeben werden darf, weshalb die Medikamente bei den Patienten auch ständig wechseln. Jedoch ist es auch kein Problem, zwischen den verschiedenen Generika zu wechseln.

Sofern Sie ein neues Generika aus der Apotheke bekommen, weil dieses im Rabattvertrag der Krankenkassen ist, sollten Sie folgendes beachten:

  • Sofern Sie eine Unverträglichkeit haben, kann Ihnen die Apotheke auch ein nicht-rabattiertes Medikament geben. Die Apotheke wird Sie darauf hinweisen, dass der Arzt auf dem Rezept ein Aut-idem-Kreuz machen muss.
  • Sollten Sie ein Medikament gleich dringend brauchen, darf die Apotheke das nicht-rabattierte Medikament auch gleich ausgeben.
  • Auch gibt es solche Ausnahmeregeln, wenn ein Rabatt-Medikament nicht lieferbar ist.

Lassen Sie sich im Zweifel in der Apotheke beraten, ob es für Ihr Wunschmedikament eine Ausnahmeregelung gibt.

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Re-Importe

Sie können auch bei Re-Import-Medikamenten Geld sparen.

Diese werden zwar in Deutschland hergestellt, aber ins Ausland exportiert. Dort sind sie günstiger zu erwerben, um sie dann wieder nach Deutschland zurückzubringen. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass die Apotheken günstigere Preise ansetzen können als für Medikamente, die gleich auf dem deutschen Markt im Umlauf sind.

Internetapotheke

Gerade Online-Apotheken werben gerne mit Rabatten und Sonderangeboten.

Jedoch sollten Sie vorab darauf achten, dass die Apotheke auch seriös ist. Diese haben ein für Europa einheitliches Sicherheitslogo, das aus einem weißen Kreuz auf grünem Grund besteht. Im Zweifel bietet Ihnen diese Liste Internetapotheken, die in Deutschland zugelassen sind.

Im Internet lässt sich erheblich Geld sparen. Jedoch sollten Sie die günstigen Preise nicht zum Horten von Medikamenten ansehen. In Anbetracht dessen, dass der Versand manchmal auch länger dauert, sollten Sie dringend benötigte Medikamente nicht über das Internet kaufen. Behalten Sie auch die Versandkosten im Auge. Diese können den Preis dann durchaus wieder teuer machen.

Die Vor-Ort-Apotheke

Die Apotheken an Ihrem Wohnort haben auch viele günstige Medikamente.

Jedoch ist es hier schwierig, einen Preisvergleich zu machen. Beachten Sie deshalb immer die Flyer oder Werbung Ihrer Apotheke und fragen Sie direkt nach Angeboten. Viele Apotheken verfügen auch über Kundenbindungsmodelle wie Kundenkarten oder Bonuspunkte. Hierfür gibt es dann oftmals Rabatte auf rezeptfreie Medikamente oder eine Best-Preis-Garantie auf ausgewählte Produkte.

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Monopräparate

Meist werden Grippemittel, Kopfschmerztabletten und andere Produkte mit verschiedenen Wirkstoffen versehen.

Es ist ungünstig, ein Mittel gegen mehrere Beschwerden zu nehmen. Zum Beispiel ein Medikament gegen Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Reizhusten, wenn Sie nur Kopfschmerzen haben. Meist verursachen diese Mehrfachpräparate auch Nebenwirkungen wie Müdigkeit, die wiederum mit anderen Wirkstoffen noch mehr Nebenwirkungen auslösen. Auch sind diese Kombipräparate wesentlich teuer als Medikamenten mit nur einem Wirkstoff. Bei Stiftung Warentest können Sie eine Arzneimitteldatenbank finden, die die meist verkauften rezeptfreien Medikamente listet.

Freiverkäufliche Medikamente auf Rezept

Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch die Krankenkasse die Kosten für die apothekenpflichtigen Medikamente übernehmen.

Zum Beispiel erhalten Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Medikamente gegen eine Erkältung auf Rezept. Ebenso gilt dies für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, wenn sie unter einer Entwicklungsstörung leiden.

Manchmal werden diese Medikamente auch zum Therapiestandard benötigt, wenn der Patient eine schwerwiegende Erkrankung hat. Bei den Arzneimittel-Richtlinien können Sie ersehen, welche Medikamente dies sind.

Ebenso kann die Krankenkasse die Kosten für homöopathische, pflanzliche oder anthroposophische Medikamente übernehmen. Jedoch haben viele Krankenkassen in Ihren Satzungen festgelegt, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Der Rest ist vom Patienten zu bezahlen.

Es gibt auch Krankenkassen, die Einzelverträge für eine homöopathische Versorgung haben. Hier ist es aber notwendig, dass Sie sich für einen bestimmten Zeitraum auf dieses Versorgungsmodell festlegen und dann auch nur bestimmte Ärzte besuchen. Fragen Sie hierzu bei Ihrer Krankenkasse nach.

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In der Apotheke erhalten Sie nicht nur Arznei, die Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat. Pflegeprodukte, Hygieneartikel oder rezeptfreie Medikamente finden Sie hier auch im Sortiment. Immer mehr Verbraucher vertrauen beim Einkauf dieser Produkte den Onlineapotheken.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Geld sparen bei selbst gekauften Medikamenten – Das sollten Sie wissen

1. Sind Generika schlechter als Originale?

Das sind sie nicht. Auch sie müssen Prüfungen durchlaufen. Der Wirkstoff darf nur eine minimale Abweichung zum Original haben, sonst werden sie nicht zugelassen.

2. Lohnt es sich das Kassenrezept in einer Online-Apotheke einzulösen?

Im Grunde hat es für Sie keine großen Vorteile, denn die Zuzahlung auf das Medikament ist gleich wie in der Apotheke an Ihrem Wohnort. Viel mehr haben Sie das Risiko, dass das Rezept auf dem Postweg verloren geht.

3. Lohnen sich Rabattaktionen wirklich?

Wenn Sie im Herbst schon Medikamente gegen Erkältung kaufen, so können Sie durchaus sparen. Jedoch ist es ratsam, die Rabattaktionen nur dann zu nutzen, wenn Sie das Produkt gerade wirklich benötigen.

4. Warum sollte ich keine Monopräparate nehmen?

Hier sind die Nebenwirkungen meist wesentlich höher. Verwenden Sie lieber Medikamente mit nur einem Wirkstoff für Ihre Beschwerden. Das bedeutet zwar, dass Sie mehrere Produkte einnehmen müssen, Sie können aber frei entscheiden, ob Sie nun etwas gegen Husten oder etwas gegen Halsschmerzen nehmen möchten.

5. Lohnt sich die Kundenkarte in der Apotheke?

Sofern es ein Bonusprogramm gibt, dass Ihnen zusagt, lohnt es sich durchaus. Manche Apotheken bieten dann vergünstigte Medikamente an, andere geben je nach gesammelten Bonuspunkten kleine Zugaben wie Duschgels oder andere Dinge.

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Fazit

Medikamente müssen nicht überteuert sein. Mit ein paar Tricks können Sie durchaus viel Geld sparen. Gerade bei rezeptfreien Medikamenten, die Sie regelmäßig nehmen müssen, macht sich das am Geldbeutel deutlich bemerkbar.

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Medikamentenplan: So gelingt der Überblick über eingenommene Tabletten – Wissenswertes https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/medikamentenplan-so-gelingt-der-ueberblick-ueber-eingenommene-tabletten-wissenswertes/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/medikamentenplan-so-gelingt-der-ueberblick-ueber-eingenommene-tabletten-wissenswertes/#respond Fri, 13 May 2022 07:52:21 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66142 Häufig müssen Patienten verschiedene oder mehrere Medikamente zu unterschiedlichen Tageszeiten einnehmen. Hier verliert man schnell den Überblick. Damit die Einnahme sicher gelingt und eine Orientierung vorhanden ist, gibt es den Medikamentenplan vom Arzt. Das ist

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Häufig müssen Patienten verschiedene oder mehrere Medikamente zu unterschiedlichen Tageszeiten einnehmen. Hier verliert man schnell den Überblick. Damit die Einnahme sicher gelingt und eine Orientierung vorhanden ist, gibt es den Medikamentenplan vom Arzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sofern Sie drei und mehr vom Arzt verordnete Medikamente einnehmen, dürfen Sie einen Medikamentenplan verlangen.
  • Dieser wird vom Hausarzt ausgestellt.
  • Sofern Sie rezeptfreie Medikamente nehmen, sagen Sie das Ihrem Arzt, damit er auch diese auf den Medikamentenplan schreibt.
  • Denken Sie daran, den Medikamentenplan auch zu anderen Ärzten oder in die Apotheke mitzunehmen. So bleibt eine Übersicht, was Sie alles nehmen und ob es Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten geben könnte.

Das ist ein Medikamentenplan

Der Medikamentenplan wird auch Medikationsplan genannt und enthält eine Liste mit all Ihren Medikamenten, die Sie nehmen.

Jeder Patient der drei und mehr Medikamente für mehr als 28 Tage nimmt, hat Anspruch auf einen Medikamentenplan. Er wird nach einheitlichen Standards erstellt und sieht deshalb immer gleich aus. Dadurch ist er für Sie leichter zu lesen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung zeigt Ihnen, wie dieser Medikamentenplan aussieht.

Im Sommer 2020 wurde die Möglichkeit eingeführt, die Medikamente auch auf der Gesundheitskarte zu speichern. Dieser ist digital verfügbar. Auf diese Weise können Zahnärzte, Ärzte, Apotheken und Psychotherapeuten über Ihre Medikamente informiert werden. Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können so verhindert werden.

Auch der elektronische Medikationsplan muss ausgestellt werden, wenn Sie länger als 28 Tage drei und mehr Medikamente nehmen. Jedoch aktualisiert nicht nur Ihr Hausarzt den eMP sondern auch Fachärzte, wenn Sie Ihnen Medikamenten verordnen. Sofern Sie es möchten, kann dieser eMP auch auf Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden.

Jedoch wird eine Speicherung nur erfolgen, wenn Sie dies auch wünschen und dem einwilligen.

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Welchen Sinn hat der Medikamentenplan?

Für Sie als Patient soll die Medikamenteneinnahme erleichtert werden.

Er informiert nicht nur Sie über die richtige Menge und Tageszeit der Einnahme, sondern auch Ärzte und Apotheken. Auf diese Weise lassen sich auch Wechselwirkungen verhindern.

Meist stellt Ihr Hausarzt den Plan aus. Sofern Sie aber keinen haben, können Sie diesen auch von einem Facharzt erstellen lassen.

Die Informationen auf dem Plan

Es müssen alle Informationen zu dem jeweiligen Medikament auf dem Plan stehen.

Hierzu gehören:

  • Handelsname
  • Wirkstoff und Stärke
  • Darreichungsform
  • Einnahmemenge und -art
  • Grund für die Medikation

Ebenso werden auch rezeptfreie Medikamente eingetragen, sofern der Arzt oder Pharmazeut diese für notwendig hält. Zudem kommen Medizinprodukte wie Insulin-Pens in den Plan. Des Weiteren stehen auf dem Plan Ihr Name und Geburtsdatum und welcher Arzt den Plan erstellt hat sowie das Ausstellungsdatum.

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Wer bearbeitet den Plan

Ihr Hausarzt, aber auch Fachärzte und Krankenhäuser können den Plan bearbeiten.

In der rechten oberen Ecke befindet sich ein Barcode, über diesen hat der Arzt die Möglichkeit, den Plan einzuscannen und auf dem Computer zu ändern. Er darf jedoch auch handschriftliche Änderungen vornehmen. Sogar die Apotheke darf handschriftlich eine Änderung durchführen, wenn Sie das wünschen.

Den Plan nutzen

Sofern Sie regelmäßig Medikamente nehmen, haben Sie den Plan immer in Reichweite und sorgen Sie dafür, dass der Barcode unbeschädigt bleibt.

Sofern der alte Plan nicht mehr aktuell oder beschädigt ist, erhalten Sie einen neuen von Ihrem Arzt.

Legen Sie den Plan bei jedem Arztbesuch vor, damit dieser sich gleich eine Übersicht zu Ihren Tabletten verschaffen kann. So lassen sich auch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten verhindern.

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Der elektronische Medikationsplan

In manchen Fällen lohnt sich die Nutzung des elektronischen Medikationsplans.

  • Verordnung neuer Medikamente
  • Kauf von rezeptfreien Medikamenten
  • Arztwechsel oder Behandlung beim Facharzt
  • Änderung der Dosierung oder Einnahmezeit
  • Aussetzen eines Medikaments
  • Abstimmung der Einnahme mehrerer Medikamente
  • Allergien, Unverträglichkeiten
  • Medikamentenwechsel durch Rabattverträge
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Medikamentenplan: So gelingt der Überblick über eingenommene Tabletten – Wissenswertes

1. Muss ich den Medikamentenplan immer bei mir tragen?

Es kann nicht schaden, diesen als Kopie im Geldbeutel zu tragen. Gerade wenn Sie sehr viele Medikamente nehmen, ist der Notarzt im Zweifel informiert.

2. Der Name meiner Tabletten steht nicht auf dem Medikationsplan. Warum?

Entweder Sie haben diesen vom Arzt nicht aktualisieren lassen oder aber Sie haben in der Apotheke ein Generika oder Medikament aus dem Rabattvertrag bekommen. Legen Sie den Plan in der Apotheke vor, damit diese den Plan im Zweifel ändern kann.

3. Darf ich auch selbst Änderungen vornehmen?

Sofern diese Änderungen der Wahrheit entsprechen, dürfen Sie natürlich auch ein rezeptfreies Medikament eintragen. Ändern Sie bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten jedoch nichts, denn dann stimmt der Plan nicht mehr mit dem in der Arztpraxis überein.

4. Wie lese ich den Plan richtig?

Sie lesen ihn von Zeile zu Zeile. In der ersten Zeile finden Sie den Namen des Medikaments und zu welcher Tageszeit Sie welche Menge einnehmen müssen. Die Information, wofür die Tabletten sind, ist nicht von Belang, aber eine Info für Sie.

5. Darf ich so einen Plan auch selbst schreiben?

Natürlich dürfen Sie für sich selbst auch einen Plan schreiben. Diesen sollten Sie jedoch später von einem Arzt neu aufsetzen lassen. So hat der Arzt auch diese Informationen über die Einnahme in Ihrer Patientenakte und Arztkollegen sehen in der Regel lieber einen Plan, der von einem Kollegen ausgestellt wurde.

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Fazit

Der Medikamentenplan soll Ihnen eine Übersicht geben, wann Sie welches Medikament einnehmen müssen. Auch für alle Fachärzte, die Sie behandeln, ist er ein wichtiges Dokument. Lassen Sie deshalb alle Änderungen immer von Ihrem Arzt eintragen und bewahren Sie den Plan gut auf.

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Wie Sie unnötige Zuzahlungen bei Arzneimitteln vermeiden – So geht´s https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wie-sie-unnoetige-zuzahlungen-bei-arzneimitteln-vermeiden-so-gehts/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wie-sie-unnoetige-zuzahlungen-bei-arzneimitteln-vermeiden-so-gehts/#respond Fri, 13 May 2022 07:47:27 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66160 Als gesetzlich Versicherter haben Sie bei verordneten Medikamenten einen Eigenanteil zu zahlen. Sie können ihn aber stark minimieren. Die gesetzlichen Zuzahlungen Der Arzt gibt Ihnen ein Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente und dieses reichen Sie in

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Als gesetzlich Versicherter haben Sie bei verordneten Medikamenten einen Eigenanteil zu zahlen. Sie können ihn aber stark minimieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bis zur individuellen Belastungsgrenze zuzahlen. Sobald Sie dies erreicht haben, können Sie eine Befreiung beantragen.
  • Meist können Sie auf alle Medikamente verzichten, die die Erstattung der Krankenkasse übersteigen.
  • Es gibt viele Tausend Medikamente, die so günstig sind, dass Sie nicht draufzahlen müssen.

Die gesetzlichen Zuzahlungen

Der Arzt gibt Ihnen ein Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente und dieses reichen Sie in der Apotheke ein.

Zwar übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Medikament, doch einen Teil müssen Sie als gesetzliche Zuzahlung selbst tragen. Ihr Eigenanteil ist 10% des Medikamentenpreises und mindestens 5 Euro aber maximal 10 Euro. Sofern das Medikament günstiger als 5 Euro ist, zahlen Sie die Kosten alleine. Sie bezahlen die Zuzahlung je Medikament und nicht wie viele denken je Rezept.

Beispiele:

  • Beträgt der Medikamentenpreis 10 Euro, zahlen Sie 5 Euro selbst.
  • Ist ein Medikament 75 Euro teuer, so zahlen Sie 7,50 Euro.
  • Sofern das Medikament 400 Euro kostet, zahlen Sie 10 Euro.
  • Hat das Medikament einen Preis von 4,75 Euro, zahlen Sie 4,75 Euro.
  • Ist der Preis einer Salbe 7 Euro, zahlen Sie 5 Euro.

Somit hängt es vom Preis des Medikamentes ab, wie viel Sie bei dem verschreibungspflichtigen Medikament selbst bezahlen müssen. Sollte Ihnen Ihr Arzt jedoch ein billiges Produkt verordnen, kann es sein, dass Sie wegen der Zuzahlungsregelung trotzdem Geld sparen. Falls eine Gruppe Medikamente mit gleichem oder identischem Wirkstoff einen höchsten Preis von 100 Euro und einen billigsten Preis von 50 Euro hat, so können Sie am Ende sogar 5 Euro sparen.

Jedoch müssen Sie nicht ewig zuzahlen:

  • Sofern die Zuzahlungen 2% Ihres jährlichen Einkommens übersteigen, können Sie für das restliche Jahr eine Befreiung bekommen.
  • Chronisch kranke Patienten erhalten die Befreiung sogar schon bei 1% des Einkommens.
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Regelung des Festbetrags und Mehrkosten

Es gibt für viele Medikamente Festbeträge, die die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt haben.

Das bedeutet, dass die Krankenkassen nur einen festgelegten Betrag bezahlen und nicht den von den Pharmaherstellern angesetzten Preis. Dies gilt dann für eine ganze Gruppe an vergleichbaren Präparaten wie Bluthochdruckmittel.

Erhalten Sie ein Rezept mit einem Produkt, das teurer ist als der Festbetrag der Krankenkasse, so zahlen Sie die Differenz zwischen Abgabepreis und Festbetrag plus die gesetzliche Zuzahlung selbst. Diesen Differenzbetrag müssen jedoch auch Patienten bezahlen, die eine Befreiung haben.

Ferner muss der Arzt Sie aber über diese Mehrkosten informieren, wenn er ein teures Produkt verschreibt. Fragen Sie hier ruhig nach einem vergleichbaren günstigen Medikament.

Vom GKV-Spitzenverband wurde eine Arzneimittel-Liste mit den Festbeträgen sowie den Differenzbeträgen erstellt.

Zuzahlungsbefreiung

Manche günstigen Medikamente werden vom GKV-Spitzenverband von der Zuzahlung befreit.

Jedoch muss es auf jeden Fall 30% billiger sein als im Festbetrag vereinbart. Fragen Sie somit nach zuzahlungsfreien Produkten!

Sie können beim GKV-Spitzenverband eine Liste mit

finden.

Einmal im Jahr werden diese Festbeträge überarbeitet und angepasst. Somit passiert es durchaus, dass der Betrag, den die Kassen bisher erstattet haben, niedriger wird und das, obwohl die Hersteller die Preise belassen. So entstehen Ihnen Mehrkosten und hier hilft Ihnen auch die Zuzahlungsbefreiung nichts.

Zudem machen die Krankenkassen Rabattverträge mit verschiedenen Pharmaindustrien. Hier entscheidet die Kasse, ob sie den Versicherten die Zuzahlung erlässt oder nur senkt. Anders sieht es auch, wenn die Kasse ihre Vertragspartner ändert, denn dann können bisher zuzahlungsfreie Medikamente wieder zahlungspflichtig werden. Sofern Sie Medikamente dauerhaft nehmen müssen, sollten Sie diese als Kriterium sehen, wenn Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden müssen.

Fragen Sie vorab bei der Krankenkasse nach, ob diese plant, neue Rabattverträge mit den Pharmaindustieren auszuhandeln.

Erkundigen Sie sich dann auch gleich, ob Sie auch mit Rabattvertrag ein zuzahlungsfreies Präparat bekommen.

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Kinder sind zuzahlungsfrei

Generell zahlen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keine Zuzahlung auf Arzneimittel.

Außerdem bekommen Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche mit einer Entwicklungsstörung sogar bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nicht verordnungspflichtige Medikamente auf Rezept und das kostenfrei.

Der Versandhandel

In Deutschland ist es verpflichtend, dass alle verschreibungspflichtigen Präparate einen einheitlichen Preis haben müssen.

Somit darf Ihnen die Apotheke auch keinen Bonus für Ihre Rezepte geben.

Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz besagt, dass EU-Versandapotheken auf alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel von gesetzlich Versicherten kein Rabatt gegeben werden darf. Jedoch betrifft das keine privatversicherten: Die EU-ausländische Versandapotheken können privatversicherten auf die Privatrezepte immer noch Rabatte geben.

Jedoch ist eine Ersparnis im Versandhandel möglich, wenn Sie Hustenlöser oder Schmerztabletten in Eigenmedikation kaufen.

Die Steuer

Heben Sie alle Belege über die Zuzahlungen für Medikamente auf.

Diese können Sie Ihrer Steuererklärung beilegen. Sie gelten als außergewöhnliche Belastung.

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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wie Sie unnötige Zuzahlungen bei Arzneimitteln vermeiden – So geht´s

1. Wo bekomme ich eine Zuzahlungsbefreiung?

Fragen Sie in Ihrer Krankenkasse nach und reichen Sie alle Quittungen für Rezeptzuzahlungen ein.

2. Warum muss ich manchmal nicht zuzahlen?

Dies kann daran liegen, dass die Krankenkassen vielleicht gerade neue Rabattverträge mit der Pharmaindustrie gemacht haben. Auch hat dann die Krankenkasse das Recht zu entscheiden, ob und wie viel Sie zuzahlen.

3. Zählen nicht verschreibungspflichtige auch für die Zuzahlungsbefreiung?

In der Regel nicht. Sollte aber von Ihrem Arzt eine medizinische Notwendigkeit vorliegen, fragen Sie bei der Krankenkasse nach, ob auch diese Belege gelten. Manche Medikamente kann der Arzt dann aber auch auf einem Kassenrezept verordnen und in dem Fall zählen die Kassenbelege der Apotheke sehr wohl.

4. Macht es Sinn ein Medikament unter 5 Euro gleich selbst zu zahlen?

Bei manchen Medikamenten macht es durchaus Sinn. Gibt es dafür aber einen Rabattvertrag, so könnten Sie mit etwas Glück auch nichts für das Medikament zahlen müssen. Somit lohnt es sich, Rat vom Apotheker zu holen.

5. Wie kann ich die Zuzahlungsbefreiung gleich bekommen?

Die Krankenkasse bietet Versicherten die Möglichkeit, den Betrag bis zu Ihrer Belastungsgrenze auch gleich an die Krankenkasse zu bezahlen. Dann bekommen Sie die Befreiung sofort. Diese ist dann bis zum letzten Tag eines Jahres gültig und muss jedes Jahr neu beantragt werden.

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Wie hoch ist die neue Grundrente und wer bekommt sie? – Fragen und Antworten zu dem Thema Grundrente

Jetzt ist sie beschlossen. Die Rede ist von der Grundrente ab 2021. Die Bundesregierung hat die Weichen für das zusätzliche Geld der Rentner gestellt. Doch wer hat Anspruch auf die Grundrente und wie hoch ist

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Fazit

Die Zuzahlungen für Medikamente können das Haushaltsbudget stark belasten. Rechnen Sie deshalb nach, ob Ihnen nicht sogar eine Zuzahlungsbefreiung zusteht und beantragen Sie diese bei der Krankenkasse. Diese kann Ihnen sagen, was sie alles benötigt und welche Formulare ausgefüllt werden müssen. Bedenken Sie aber, dass diese Befreiung nur für ein Jahr gilt und ab Januar des neuen Jahres erneut beantragt werden muss.

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Werbegeschenke in der Apotheke sind beim Kauf rezeptpflichtiger Medikamente verboten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/werbegeschenke-in-der-apotheke-sind-beim-kauf-rezeptpflichtiger-medikamente-verboten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/werbegeschenke-in-der-apotheke-sind-beim-kauf-rezeptpflichtiger-medikamente-verboten/#respond Thu, 31 Mar 2022 19:39:50 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69066 Beim Besuch in der Apotheke verteilen die Apotheker gern mal das eine oder andere kleine Geschenk. Dazu gehören ein Paket Taschentücher, ein paar Hustenbonbons oder sogar Gutscheine. Aber damit ist jetzt Schluss, denn der Bundesgerichtshof

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Beim Besuch in der Apotheke verteilen die Apotheker gern mal das eine oder andere kleine Geschenk. Dazu gehören ein Paket Taschentücher, ein paar Hustenbonbons oder sogar Gutscheine. Aber damit ist jetzt Schluss, denn der Bundesgerichtshof hat im Juni 2019 entscheiden, dass die Apotheken keine Geschenke mehr an die Kunden verteilen dürfen. Das gilt auch, wenn Sie ein Rezept vom Arzt für Medikamente einlösen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bisher war es so, dass Sie beim Besuch in der Apotheke immer ein kleines Präsent erhalten haben. Das konnte ein Paket Taschentücher, ein paar Bonbons oder sogar Rabattgutscheine sein, aber es damit vorbei. Die Apotheker dürfen keine Geschenke mehr verteilen, egal, von welchem Wert.
  • Der Grund dahinter ist eigentlich recht einfach, denn der Gesetzgeber will mit dem Urteil dafür sorgen, dass der Konkurrenzkampf unter den Apotheken verhindert wird.
  • Anders ist das aber bei den Online-Apotheken aus anderen Ländern der Europäischen Union und auch, wenn Sie ein rezeptfreies Produkt kaufen. In diesen Fällen sind auch weiterhin Geschenke durch den Apotheker erlaubt.

Geschenke in der Apotheke sind verboten

Der Weg in die Apotheke ist immer schwer, denn meist ist das Einlösen eines Arztrezeptes der Grund und somit eine vorliegende Krankheit. Dabei waren die kleinen Geschenke des Apothekers für viele Menschen ein kleiner Lichtblick.

Mittlerweile ist es aber so, dass die Apotheken auf die Beigabe von kleinen Geschenken verzichten müssen und das gilt sogar für die kleinsten Aufmerksamkeiten. Allerdings auch nur, wenn Sie ein Rezept vom Arzt einlösen, denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es keine Geschenke mehr geben darf (Urteile vom 6. Juni 2019 I ZR 206/17 und I ZR 60/18).

In den Prozessen ging es um einen Gutschein für Brötchen. Beim Einlösen eines Arztrezeptes haben die Kunden der Apotheken einen Ein-Euro-Gutschein für den Bäcker in der näheren Umgebung erhalten. Somit konnten sie beim nächsten Einkauf auf einen Gutschein zurückgreifen. Zwei Apotheker haben solche Gutscheine an die Kunden verteilt und wurden verklagt. Das Urteil ist im Juni 2019 in höchster Instanz gefallen. Die Richter sind der Überzeugung, dass auch die kleinste Beigabe bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln verboten ist und demnach haben die Apotheker verloren.

Bei den Urteilen geht es aber nicht nur rein um Gutscheine, sondern sie gelten für alle Arten von Geschenken. Die Apotheken haben bisher immer ein Paket Taschentücher, ein paar Hustenbonbons oder andere Kleinigkeiten mit eingepackt. Mittlerweile ist das Überreichen von solchen Werbegaben nicht mehr erlaubt, sondern strikt verboten!

2018-11-01 Onlineapotheke
Seriöse Versandapotheken erkennen – so geht`s

In der Apotheke erhalten Sie nicht nur Arznei, die Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat. Pflegeprodukte, Hygieneartikel oder rezeptfreie Medikamente finden Sie hier auch im Sortiment. Immer mehr Verbraucher vertrauen beim Einkauf dieser Produkte den Onlineapotheken.

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Konkurrenzkampf soll mit dem Verbot verhindert werden

Aber nicht nur das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, sondern mittlerweile gibt es sogar eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2013.

Das strikte Werbegabeverteilverbot soll „einen ruinösen Preiswettbewerb zwischen den Apotheken verhindern und eine flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherstellen“. Zumindest ist das der Grund für das Bundesgerichtshofurteil. Der Gedanke dahinter ist eigentlich klar, denn wenn die Apotheken die Kunden mit kleinen Aufmerksamkeiten versorgen, entsteht ein Konkurrenzkampf. Die Kunden werden immer wieder zu der Apotheke gehen, die bessere Geschenke anbietet. Dadurch kommt es im Endeffekt zu einer schlechten Versorgung, wenn die eine oder andere Apotheke aus der Region mit den Geschenken der anderen Apotheken nicht mithalten kann. Sie muss im schlimmsten Fall sogar schließen und schon entsteht ein Problem. Das lässt sich aber nicht nur mit dem Verbot von Werbegaben verhindern, sondern es gibt auch eine Preisbindung für Arzneimittel in Deutschland.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Geschenk im Wert von wenigen Cent geht oder um ein deutlich wertvolleres Geschenk. Grundsätzlich dürfen die Apotheken keine Geschenke oder Rabatte mehr verteilen, wenn die Kunden ein rezeptpflichtiges Medikament einlösen.

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Der Aufwärtstrend der Online-Apotheken reist nicht ab. So schießen ständig neue Apothekenshops aus dem Internet-Boden. So auch die Webseite ohne-rezept.org. Doch ist diese Onlineapotheke auch seriös? Wir haben den Onlineshop genauer unter die Lupe genommen. Online-Apotheken

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Geschenke bei rezeptfreien Produkten

In der Apotheke gibt es aber nicht nur die Möglichkeit die Arztrezepte einzulösen und sich mit den richtigen Medikamenten einzudecken, sondern es gibt auch zahlreiche rezeptfreie Produkte.

Die Urteile des Bundesgerichtshofs beziehen sich nur auf die Einlösung von Rezepten des Arztes, denn wenn Sie rezeptfreie Produkte in der Apotheke kaufen, dann können Sie auch weiterhin kleine Geschenke erhalten. Viele Arzneimittel gibt es heute ohne Rezept, so dass Sie selber bezahlen müssen und bei diesen Produkten hat der Apotheker auch weiterhin die Möglichkeit, kleine Präsente mit in das Tütchen zu legen.

Wichtig!

Online-Apotheken aus einem andere Land der EU können auch weiterhin freiverkäufliche Produkte nach Deutschland liefern und in die Pakete kleine Geschenke als Aufmerksamkeit für die Kunden legen. Das Gleiche gilt auch für die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland, denn die Urteile gelten nur für das Einlösen von Arztrezepten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Werbegeschenke aus der Apotheke

1. Welche Werbegeschenke verteilen die Apotheken?

Seit Jahren ist der Besuch in der Apotheke ein kleines Highlight für viele kranke Menschen. Die Apotheken verteilen kleine Werbegeschenke wozu nicht nur Taschentücher, Hustenbonbons oder Traubenzucker gehören. Auch Rabattgutscheine oder andere Gutscheine waren vorhanden.

2. Warum beeinflussen Werbegeschenke der Apotheken das Kundenverhalten?

Grundsätzlich möchte jeder Kunde sich als etwas Besonderes sehen und ein Werbegeschenk ist dafür eine gute Sache. Gerade in der heutigen Zeit entscheiden Kunden sich immer nach Kleinigkeiten und somit können ein paar Hustenbonbons der Grund sein, um immer wieder die gleiche Apotheke aufzusuchen.

3. Was passiert beim Kauf von rezeptfreien Produkte und Werbegeschenken?

Wenn Sie ein rezeptfreies Produkt in der Apotheke kaufen, dann werden Sie auch weiterhin Werbegeschenke der Apotheker bekommen. Die Urteile gelten nur für die Rezepte vom Arzt und da dürfen keine Werbegeschenke als Zusatz verteilt werden.

4. Warum keine Werbegeschenke mehr aus den Apotheken?

Experten sind der Meinung, dass durch die Werbegeschenke die Kunden stark beeinflusst werden und somit nur noch in die Apotheken mit Geschenken gehen. Die Apotheken, die keine Geschenke verteilen, müssen auf lange Sicht schließen und Experten sehen dann die Versorgung gefährdet.

5. Wie hoch muss der Kauf in der Apotheke sein, um Geschenke zu erhalten?

Grundsätzlich gibt es keine feste Summe für welche Sie einkaufen müssen, um ein kleines Geschenk zu erhalten. Der Apotheker entscheidet die Weitergabe der Aufmerksamkeiten eigenständig.

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Fazit

Der Besuch in der Apotheke war für viele Menschen immer ein Highlight, wenn nicht nur die Medikamente, sondern auch ein kleines Präsent in der Tüte waren. Heute ist das anders, denn die Apotheken dürfen keine Geschenke oder Gutscheine verteilen, wenn der Kunde ein Rezept für Medikamente einlöst. Kleine Aufmerksamkeiten gibt es heute nur, wenn Sie rezeptfreie Produkte in der Apotheke kaufen.

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