Haushaltsnahe Dienstleistungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 10:04:42 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Haushaltsnahe Dienstleistungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Haushaltsnahe Dienstleistungen – der Vertragsabschluss – Leistungen, Preise, Terminabsagen, Haftung, Kündigungsfrist und Datenschutz sind enthalten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haushaltsnahe-dienstleistungen-der-vertragsabschluss-leistungen-preise-terminabsagen-haftung-kuendigungsfrist-und-datenschutz-sind-enthalten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haushaltsnahe-dienstleistungen-der-vertragsabschluss-leistungen-preise-terminabsagen-haftung-kuendigungsfrist-und-datenschutz-sind-enthalten/#respond Sun, 27 Feb 2022 10:04:42 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61116 Sie haben ein Erstgespräch mit einem Dienstleister für haushaltsnahe Dienstleistungen kostenfrei geführt und verschiedene Angebote miteinander verglichen? Danach haben Sie sich für einen Dienstleister entschieden und wollen nun den Vertrag abschließen. Hier erfahren Sie, was

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Sie haben ein Erstgespräch mit einem Dienstleister für haushaltsnahe Dienstleistungen kostenfrei geführt und verschiedene Angebote miteinander verglichen? Danach haben Sie sich für einen Dienstleister entschieden und wollen nun den Vertrag abschließen. Hier erfahren Sie, was bei einem Vertrag mit dem Dienstleister wichtig ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schließen Sie den Vertrag mit einem Dienstleister für eine Haushaltshilfe immer in schriftlicher Form ab.
  • Im Vertrag oder in einem entsprechenden Zusatz sind alle Leistungen und deren Kosten einzeln aufgeschlüsselt.
  • Die Kündigungsmöglichkeiten für Sie und den Dienstleister sind im Vertrag enthalten.
  • Im Vertrag steht auch, was bei einer Terminabsage passiert.

Der erste Schritt ist gemacht, denn Sie haben sich entschieden, dass Sie im Haushalt Unterstützung brauchen. Das Erstgespräch hat stattgefunden, Sie haben verschiedene Angebote eingeholt und sich für ein Angebot entschieden. Die Dinge sind nun verbindlich zu regeln und dazu bereitet der Dienstleister einen entsprechenden Vertrag vor. Im Vertrag sind einige Dinge zu beachten, damit Sie am Ende kein böses Erwachen haben.

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Die Basis ist das Angebot

Die Basis für den Vertrag stellt immer das vorliegende Angebot dar und das heißt, dass der Vertrag auf der Grundlage des Angebots schriftlich ausgearbeitet wird.

Dieses Vorgehen ist für alle Verträge eine sinnvolle Sachen, egal, ob Sie sich für eine einmalige Dienstleistung entscheiden oder sich länger an einen Dienstleister binden wollen.

Der Vertrag sollte:

  • übersichtlich gestaltet sein
  • gut lesbar
  • alle Punkte aus dem Angebot enthalten

Zusätzlich geht der Vertrag auf alle Punkte ein, die im Erstgespräch besprochen wurden.

Achten Sie vor der Vertragsunterschrift drauf, dass wirklich alle besprochenen Leistungen enthalten sind und keine Zusätze hinzugefügt wurden. Der Dienstleister erläutert den Vertrag in der Regel noch einmal, bevor es zur Unterschrift kommt.

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Art, Umfang und Häufigkeit der Leistung stehen im Vertrag

Im Vertrag stehen alle wichtigen Details zu den Leistungen und dazu gehört nicht nur die Art, sondern auch der Umfang und die Häufigkeit.

Dadurch können Sie sich sicher sein, dass die ausgesuchten Leistungen in Zukunft von dem Dienstleister auch durchgeführt werden und zwar in Ihrem Sinne.

Zudem beugt eine klare Aufschlüsselung Missverständnissen vor und Sie haben eine gute Grundlage, wenn die Dienstleistungen nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden und können sie beanstanden.

Im Vertrag steht immer ein Ansprechpartner, an welchen Sie sich wenden können, wenn es zu Problemen kommt oder weitere Absprachen zu tätigen sind.

Die Kostentransparenz

Natürlich fallen für die Leistungen auch Kosten an und die anfallenden Kosten für die gebuchten Leistungen stehen im Vertrag.

Sie sind transparent aufgeführt und dabei sind folgende Punkte ganz klar und eindeutig beantwortet:

  • Das Abrechnungsmodell, nach dem abgerechnet wird
  • Zusatzkosten für Material oder Fahrten
  • Der vorgesehene Abrechnungszeitraum des Dienstleisters
  • Die Dauer bis zur Rechnungserstellung

In einem weiteren Artikel finden Sie weitere Fragen und die entsprechenden Antworten.

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Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Die Kündigungsfristen

Sie haben den Dienstleister zum ersten Mal einen Auftrag gegeben, dann können Sie nicht wissen welche Qualität Sie bekommen. 

Aus dem Grund ist ein Vertrag mit langer Laufzeit am Anfang nicht besonders sinnvoll, denn dann haben Sie lange Kündigungsfristen und das ist nur ärgerlich. Schließen Sie eine Vertrag mit langer Laufzeit nur ab, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie mit dem Dienstleister zu 100% zufrieden sind. Bei regelmäßigen Leistungen hat der Anbieter in der Regel eine Laufzeit von höchstens drei Monaten.

Im Vertrag stehen zudem auch die Kündigungsfristen, die für Sie und den Dienstleister gültig sind. Für Sie sollte die Kündigungsfrist fünf Werktage betragen. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Dienstleister die Preise erhöht.

Wichtig:

Sie haben außerdem die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Dazu gehört beispielsweise ein Diebstahl und das ist möglich, egal welche Kündigungsfristen Sie ausgesucht haben.

Bei einer regelmäßigen Leistung hat der Dienstleister eine verlängerte Kündigungsfrist, die bei vier Wochen liegt. Kündigt der Dienstleister den Vertrag, dann haben Sie die Möglichkeit einen Ersatz zu suchen.

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Die Regeln zu Terminabsagen

Im Vertrag stehen auch Informationen zu möglichen Terminabsagen und das ist sehr wichtig.

Es gibt allerdings einen Unterschied und der liegt bei dem „Wer“ sagt ab. Im Vertrag stehen Informationen rund um die Kosten, wenn Sie kurzfristig einen Termin absagen. Eine Terminabsagung ist in der Regel bis 12 Uhr am Vortag kostenfrei möglich, wenn Sie deutlich kurzfristiger Absagen, dann kann es zu Kosten kommen. Aber diese Kosten sind klar zu erkennen.

Das gleiche Prinzip gilt allerdings auch, wenn der Dienstleister den Termin absagt, weil der Mitarbeiter krank ist oder so. Der Termin wird dann meist nachgeholt oder es kann eine Ersatzperson kommen.

Haushaltsnahe Dienstleistung und die Haftungsfragen

In Ihrem Lebensbereich wird es sehr aktiv, wenn Sie einen Dienstleister beauftragen und eine haushaltsnahe Dienstleistung erhalten.

Das Unternehmen oder der selbstständige Dienstleister müssen über einen passenden Versicherungsschutz verfügen, damit sie für einen eventuellen Schaden aufkommen können. Ein defekter Staubsauger, eine zerbrochene Vase oder ein Wasserrohrbruch sind nur ein paar Beispiele und auch ein verlorener Wohnungsschlüssel gehört dazu. Der Dienstleister kommt für alle Schäden auf, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung stehen und im Vertrag steht, dass er die Haftung übernimmt.

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Der Dienstleister schlägt eine Haftungsbeschränkung in Bezug auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor und dem stimmen Sie auf keinen Fall zu. Auch die leichte Fahrlässigkeit umfasst die Haftung. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie einen Nachweis der Haftpflichtversicherung haben.

Das Thema Datenschutz

Bevor Sie en Vertrag des Dienstleisters unterschreiben, prüfen Sie genau, ob auch Angaben zum Datenschutz vorhanden sind.

Es handelt sich um einen wichtigen Bereich des Vertrages, denn die Daten dürfen auf keinen Fall an dritte Parteien weitergegeben werden. Dafür muss es eine vertragliche Zusicherung geben.

Der Wohnungsschlüssel wird bei dem Dienstleister aufbewahrt, dann ist eine Aufbewahrung ohne Namenszuordnung sehr wichtig.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Vertragsabschluss für haushaltsnahe Dienstleistungen

1. Was muss im Vertrag für haushaltsnahe Dienstleistungen stehen?

Im Vertrag stehen alle Leistungen und die entsprechenden Kosten, aber auch das Thema Datenschutz und Haftungsmöglichkeiten sind enthalten.

2. Welche Kündigungsfristen hab ich bei haushaltsnahen Dienstleistungen?

Sie haben die Möglichkeit innerhalb von fünf Werktagen zu kündigen, aber die Kündigungsfrist muss im Vertrag stehen.

3. Der Dienstleister hat gekündigt, wie lange hab ich Zeit für die Suche nach einem neuen Anbieter?

Grundsätzlich haben Sie vier Wochen Zeit, um einen neuen Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen zu finden. Genaue Informationen sind im Vertrag zu finden.

4. Ist ein Pauschalbetrag im Vertrag zulässig?

Ein Pauschalbetrag ist zulässig, aber für einen besseren Überblick sollten Leistungen und Kosten einzeln aufgelistet sein.

5. Wie lange läuft der Vertrag für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Sie sollten zu Beginn eine kurze Vertragslaufzeit von einem Monat wählen und erst, wenn Sie sich sicher sind, dann können Sie einen unbefristeten Vertrag nutzen.

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Fazit

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind heute keine Seltenheit mehr, denn immer mehr Menschen sind auf fremde Hilfe im Haushalt angewiesen. Aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie sich für einen guten Dienstleister entscheiden und alle wichtigen Details im Vertrag festhalten. Wichtig ist, dass die Leistungen, die Kosten, Terminabsagen, Kündigungsfristen, Haftung und das Thema Datenschutz im Vertrag erwähnt werden. Der Vertrag wird immer schriftlich gemacht und ist von beiden Parteien zu unterschreiben.

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Die Rechnung bei haushaltsnahen Dienstleistungen – das sollten Sie wissen! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/die-rechnung-bei-haushaltsnahen-dienstleistungen-das-sollten-sie-wissen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/die-rechnung-bei-haushaltsnahen-dienstleistungen-das-sollten-sie-wissen/#respond Thu, 27 Jan 2022 04:43:22 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68123 Gerade ältere oder kranke Menschen kommen allein im Haushalt nicht mehr zurecht und aus dem Grund nehmen Sie haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch. Dazu wenden Sie sich entweder an eine Privatperson oder an einen Pflegedienst, der

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Gerade ältere oder kranke Menschen kommen allein im Haushalt nicht mehr zurecht und aus dem Grund nehmen Sie haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch. Dazu wenden Sie sich entweder an eine Privatperson oder an einen Pflegedienst, der solche Dienstleistungen anbietet. Mehrmals in der Woche kommt die Person vorbei und kümmert sich um alle angemachten haushaltsnahen Dienstleistungen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Für haushaltsnahe Dienstleistungen muss eine schriftliche Rechnung erstellt werden, denn nur dann handelt es sich um eine rechtlich korrekte Dienstleistung.
  • Der Inhalt der Rechnung für die haushaltsnahen Dienstleistungen muss nachvollziehbar sein und vor allen Dingen transparent.
  • Die Personalkosten müssen auf der Rechnung gesondert ausgelistet sein.
  • Für eine Steuerentlastung sind keine Barzahlungen vorgesehen und somit werden sie auch nicht anerkannt.

Geld sparen mit haushaltsnahen Dienstleistungen

Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und dabei müssen Sie nicht unbedingt alt oder krank sein.

Manchmal lässt es der eigene Terminkalender einfach nicht zu, dass der Haushalt läuft und dann können Sie sich einen Dienstleister ins Haus holen, der sich um Arbeiten im Haus, der Wohnung oder Garten kümmert. Allerdings sollten Sie die Rechnungen für diese Dienstleistungen immer aufbewahren, denn Sie können mit den haushaltsnahen Dienstleistungen sogar eine Menge Geld sparen. Die Möglichkeiten sind vielfältig, denn Sie können nicht nur einen Teil der Kosten bei der Steuern geltend machen, sondern vielleicht auch die Pflegekasse anschreiben und die Aufwendungen im Rahmen des Entlastungsbetrags erstattet bekommen.

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Pflegebedürftige und der entsprechende Dienstleister müssen einen Pflegevertrag abschließen, denn bei diesem Vertrag handelt es sich um ein Dokument, in dem nicht nur die Art, sondern auch der Umfang der Pflegeleistungen festgelegt ist. Wichtig ist,

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Detaillierte Rechnungen sind Pflicht

Natürlich gibt es einige Vorgaben zu erfüllen, damit Sie mit den haushaltsnahen Dienstleistungen auch wirklich Geld sparen können.

Die Grundvorgabe ist die Rechnung, denn diese muss detailliert sein. Selbst das Gesetz macht aber nur sehr wenig konkrete Angaben, wie eine korrekte Rechnung überhaupt aussehen soll. Aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass die Rechnung schon bei Vertragsabschluss sehr detailliert ist und dann spielt es auch keine Rolle, ob die Rechnung zur Pflegekasse geschickt wird oder für die Steuer zum Einsatz kommen soll. Wichtig ist, dass der Anbieter der haushaltsnahen Dienstleistungen verschiedene Punkte zusichert und Sie diese auch kontrollieren. Nur mit einer korrekt gestellten Rechnungen ist Geld sparen wirklich möglich.

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Die Vorgaben für die Rechnung

Egal, ob Sie die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen wollen oder zum Finanzamt schicken, um eine steuerliche Entlastung zu erhalten, die folgenden Angaben müssen bestehen.

  • Die Rechnung muss immer in schriftlicher Form erfolgen.
  • Die Rechnungsstellung muss monatlich oder spätestens 14 Tage nach Monatsende erfolgen.
  • Zudem muss die Rechnung nicht nur übersichtlich, sondern auch für einen Laien nachvollziehbar sein.
  • Ausfallkosten und Zusatzkosten müssen klar zu erkennen sein und natürlich verständlich ausgewiesen.
  • Eventuelle Erhöhungen der Preise müssen immer in schriftlicher Form festgehalten werden, aber auch auf der Rechnung gut zu erkennen sein. Die Preiserhöhungen müssen mit einer vier wöchigen Frist angekündigt werden.
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In Deutschland gibt es aktuell zahlreiche Menschen die pflegebedürftig sind, aber die Versorgung ist mehr als schwierig. Die pflegebedürftigen Menschen wollen im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt werden, aber leider können die meisten

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Pflegebedürftige lassen sich die Dienstleistungen erstatten

Pflegebedürftige haben die Möglichkeit die Kosten für die haushaltsnahen Dienstleistungen von der Pflegekasse erstatten zu lassen.

Allerdings müssen Sie dafür mindestens den Pflegegrad 1 nachgewiesen haben und dann können Sie die Rechnung für die haushaltsnahen Dienstleistungen bei der Pflegekasse einreichen. Zudem müssen Sie einen Antrag auf Erstattung stellen, denn es gibt einen sogenannten Entlastungsbetrag. Das bedeutet, dass Sie jeden Monat 125 Euro erhalten und diese dann auch für die haushaltsnahen Dienstleistungen verwenden können. Sie zahlen dann nur noch die Mehrkosten oder schauen, dass Sie im Monat nur 125 Euro für die haushaltsnahen Dienstleistungen ausgeben.

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Die Beantragung des Entlastungsbetrags

Damit die Pflegekasse Ihnen den Entlastungsbetrag zuspricht, müssen Sie bei der Pflegekassen einen Antrag auf Entlastungsbetrag stellen.

Sie brauchen auf jeden Fall eine schriftliche Rechnung des Anbieters, denn diese dient als Nachweis für die erbrachten Leistungen und muss bei der Pflegekasse eingereicht werden. Auf der Rechnung muss zu erkennen sein, in welchen Zeitraum die haushaltsnahen Dienstleistungen erbracht werden. Das spielt eine sehr große Rolle, denn dadurch lassen sich die Entlastungsbeiträge für die nächsten Monate besser berechnen und Sie haben einen schnelleren Zugriff auf das Geld.

Es besteht sogar die Möglichkeit, dass Guthaben des Entlastungsbetrags vom Vorjahr in das kommende Jahr mit zu nehmen. Das ist aber nur innerhalb der ersten Jahreshälfte des neuen Jahres möglich, denn ansonsten verfällt das Guthaben. Außerdem müssen alle Rechnungen bei der Pflegekasse vorliegen und es muss erkennbar und nachvollziehbar sein, welche Leistungen zu welchen Zeitraum erbracht werden.

Tipp!

Sie müssen den Antrag übrigens nicht im Vorfeld stellen, sondern Sie können ihn mit der ersten Rechnung einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie zuerst einige Rechnungen zusammen sammeln und dann einen Antrag mit den kompletten Rechnungen stellen.

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Steuern und haushaltsnahe Dienstleistungen

Die Rechnung für die haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie beim Finanzamt einreichen, aber nur wenn Sie steuerpflichtig sind.

Dadurch lässt sich die Steuerschuld um einige Euros senken. Übrigens stammt die Bezeichnung „haushaltsnahe Dienstleistungen“ aus dem Einkommenssteuerrecht. Sie können sich bis zu 20% der Ausgaben für die haushaltsnahen Dienstleistungen von der Steuern zurück holen, wenn Sie eine dritte Partei für Aufgaben im Haushalt kostenpflichtig beauftragen. Allerdings gibt es eine jährliche Höchstgrenze, die aktuell bei 4.000 Euro liegt. Wenn Sie bei der Pflegekasse schon einen Entlastungsbetrag beantragt haben, dann können Sie nur die Kosten geltend machen, die darüber hinausgehen.

Das Finanzamt erkennt die Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen nur an, wenn sie in schriftlicher Form vorliegen und die Personalkosten separat auf der Rechnung zu erkennen sind.

Wussten Sie, dass Barzahlungen für die Steuerentlastung nicht anerkannt werden. Die Rechnung müssen Sie immer überweisen und per Lastschrift bezahlen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Rechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen

1. Welchen Höchstbetrag kann ich bei der Steuer für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen?

Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie einen Höchstbetrag von 4.000 Euro im Jahr beim Finanzamt geltend machen, aber nur, wenn Sie noch keinen Erstattungsbetrag von der Pflegekasse erhalten.

2. Wie hoch ist der Erstattungsbetrag von der Pflegekasse?

Jeder Pflegebedürftige mit mindestens Pflegestufe 1 hat das Anrecht auf den Erstattungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen durch die Pflegekasse. Dazu stehen 125 Euro im Monat zur Verfügung.

3. Wer stellt den Antrag auf den Erstattungsbetrag?

Der Antrag für den Erstattungsbetrag wird durch den Pflegebedürftigen oder einen Angehörigen mit entsprechender Vollmacht gestellt.

4. Was muss ich für den Erstattungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen einreichen?

Sie müssen zuerst den Antrag auf Erstattungsbetrag einreichen und dazu einen Nachweis, dass Sie mindestens die Pflegestufe 1 haben. Zudem sollten Sie die Rechnungen der haushaltsnahen Dienstleistungen in schriftlicher Form dem Antrag beilegen.

5. Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alle Arbeiten, die im privaten Haushalt anfallen. Dazu gehören nicht nur Reinigungsarbeiten im Haushalt, sondern auch die Pflege des Gartens oder das Einkaufen.

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Fazit

Viele Menschen sind auf haushaltsnahe Dienstleistungen angewiesen, aber mit Hilfe der Pflegekasse und des Finanzamtes können Sie eine Menge Geld sparen. Reichen Sie die Rechnungen in schriftlicher Form beim Finanzamt ein und erhalten Sie eine Erstattung von bis zu 4.000 Euro. Mit Hilfe der Pflegekasse können Sie bis zu 125 Euro im Monat erhalten. Wichtig ist, dass die Rechnung immer schriftlich, vollständig und transparent ist.

Der Beitrag Die Rechnung bei haushaltsnahen Dienstleistungen – das sollten Sie wissen! erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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