Nährwertangaben | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 07:45:08 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Nährwertangaben | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Werbung mit Nährwertangaben: Klare Vorgaben für die Hersteller, aber die Nährwerttabelle ist keine Pflichtangabe https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/werbung-mit-naehrwertangaben-klare-vorgaben-fuer-die-hersteller-aber-die-naehrwerttabelle-ist-keine-pflichtangabe/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/werbung-mit-naehrwertangaben-klare-vorgaben-fuer-die-hersteller-aber-die-naehrwerttabelle-ist-keine-pflichtangabe/#respond Fri, 13 May 2022 07:45:08 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66283 Auf vielen Lebensmitteln stehen Begriffe wie „zuckerarm“, „leicht“ oder „energiefrei“ und dabei müssen die Hersteller bestimmte Vorgaben einhalten, um mit den Begriffen arbeiten zu dürfen. Die Health Claim Verordnung behauptet schon im Jahr 2006, dass

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Auf vielen Lebensmitteln stehen Begriffe wie „zuckerarm“, „leicht“ oder „energiefrei“ und dabei müssen die Hersteller bestimmte Vorgaben einhalten, um mit den Begriffen arbeiten zu dürfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hersteller werben gern mit nährwertbezogenen Angaben, wie „wenig Fett“, „reicht an Vitaminen“ oder „ohne Zucker“.
  • Gerade in der heutigen Zeit spielen die Nährwertangaben für viele Verbraucher eine wichtige Rolle, denn die Verbraucher achten auf ihre Ernährung und auf die Inhaltsstoffe der Lebensmittel.
  • Allerdings dürfen die Begriffe, wie „zuckerarm“, „leicht“ und „energiefrei“ nicht auf jedem Lebensmittel angebracht werden, denn der Hersteller muss gewisse Mengenvorgaben der Zutaten einhalten.

Die Health Claim Verordnung behauptet schon im Jahr 2006, dass die meisten Unternehmen nicht mit dem Zusatz „fettfrei“ arbeiten dürfen, wenn es sich um beispielsweise einen Müsliriegel handelt, der mit viel Zucker und Salz versehen ist. Leider muss aber auch gesagt werden, dass bis heute die Nährwertprofile, also die Limits für Fett, Zucker und Salz in den Lebensmitteln fehlen, so dass auch ein Müsliriegel-Hersteller mit den nährwertbezogenen Werbewörtern werben kann.

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Eine Gesetzeslücke bei den Nährwertprofilen

Die EU-Kommission hat die Nährwertprofile im Jahr 2016 auf den Prüfstand gestellt und dabei festgestellt, dass es eine massive Lücke gibt.

Im April 2016 hat sich das EU-Parlament gegen die Nährwertprofile ausgesprochen, so dass die Hersteller ohne die Profile nicht mehr dafür sorgen können, dass auch die fett- und zuckerhaltigen Lebensmittel einen gesunden Anstrich bekommen. Allerdings steht eine entsprechende Entscheidung bis heute noch aus.

Die EU-Verordnung sorgt im Moment noch dafür, dass die Werte der Nährstoffe einen festgesetzten Wert nicht überschreiten dürfen, denn nur dann darf der Hersteller mit entsprechenden Werbewörtern arbeiten. Der Hersteller kann seinen Riegel also als „fettfrei“ anpreisen, muss aber an einer deutlich sichtbaren Stelle auf den hohen Zuckergehalt oder Salzgehalt hinweisen.

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Kritischer Blick auf die Nährwertkennzeichnung

Auch wenn durch die EU-Verordnung ein wenig Licht ins Dunkel kommt, sollten Sie auch weiterhin einen kritischen Blick auf die Nährwertkennzeichnung werfen.

Gerade bei Produkten mit der Kennzeichnung „fettfrei“ oder „zuckerfrei“ sollten Sie einen Blick auf den Fett- und Zuckergehalt werden, aber besonders wichtig sind in der Hinsicht die Light-Produkte. Ein Light-Joghurt mit 30% weniger Zucker kann trotzdem einen sehr hohen Anteil an Zucker haben und bei vielen Produkten bedeutet „weniger Zucker“ meist „mehr Fett“, aber auch umgekehrt ist möglich.

Die Anforderungen zur Energiemenge stehen in der Anlage zur EU-Verordnung und dort finden Sie Informationen zum Gehalt von Zucker, Fett und Ballaststoffen, aber auch zu anderen Informationen rund um das Thema „leicht“, also den nährwertbezogenen Angaben. In der Anlage stehen zahlreiche Begriffe und die Begriffe, die dort nicht stehen, dürfen auch nicht zum Einsatz kommen.

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Angaben zur Energie

Die Angaben zur Energie sind in der Nährwerttabelle meist an erster Stelle zu finden, denn Sie sind für die meisten Menschen von großer Bedeutung.

  • „Energiearm“, dann enthält das Produkt nicht mehr als 40 kcal / 170 kj je 100 Gramm oder nicht mehr als 20 kcal / 80 kg je 100 Milliliter (bei flüssigen Lebensmitteln). Bei der Tafelsüße gilt, dass maximal 4 kcal / 17 kj in einer Portion vorhanden sein dürfen und das entspricht der Süßkraft von 6 Gramm Saccharose (1 Teelöffel Zucker).
  • „Energiereduziert“ bedeutet, dass der Brennwert (kcal) mindestens 30% weniger sein muss. Außerdem müssen die Eigenschaften genannt werden, die den Gesamtbrennwert eines Lebensmittels reduzieren, wie Ballaststoffe ersetzen den Zucker.
  • „Energiefrei“ bedeutet, dass das Produkt nicht mehr als 4 kcal / 1 kj je 100 ml beinhaltet. Bei Tafelsüße gilt, dass eine Menge von höchstens 0,4 kcal / 1,7 kj in einer Portion nicht überschritten werden darf und das entspricht einer Süßkraft von 6 Gramm Saccharose also einem Teelöffel Zucker.
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Angaben zum Fett

Viele Menschen achten auf ihren Fettkonsum. Dadurch werfen Sie in der Nährwerttabelle als erstes einen Blick auf den Fettgehalt des Lebensmittels.

  • „Fettarm“ bedeutet, dass das Produkt weniger als 3 g Fett pro 100 g oder weniger als 1,5 g je 100 ml bei flüssigen Lebensmitteln enthält. Anders sieht es bei der teilentrahmten Milch aus, denn hier gilt 1,8 g Fett pro 100 ml Milch.
  • „Fettfrei“ / „ohne Fett“ bedeutet, dass das Produkt nicht mehr als 0,5 g Fett pro 100 g oder 100 ml beinhalten darf.
  • „Quelle von Omega-3-Fettsäuren“ und damit muss das Lebensmittel mindestens 0,3 g Alpha-Linolsäure. Oder zusammengenommen mindestens 40 g Eicosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure pro 100 g oder 100 ml enthalten.
  • „mit einem hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren“ bedeutet, dass das Lebensmittel mindestens 0,6 g Alpha-Linolsäure beinhalten muss. Aber auch eine zusammengenommene Menge von 80 g Eiscosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure auf 100 Gramm oder 100 Milligramm sind möglich.
  • „mit einem hohen Gehalt an einfach ungesättigten Fettsäuren“ bedeutet, dass mindestens 45% der enthaltenen Fettsäuren aus ungesättigten Fettsäuren stammen. Außerdem müssen mehr als 20% des Energieprodukts liefern.
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Weiterhin zu beachten:

  • „mit einem hohen Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren“ bedeutet, dass mindestens 45% der Fettsäuren von ungesättigten Fettsäuren stammen müssen. Zudem müssen sie mindestens 20% der Energie des Produkts aufbringen.
  • „mit einem hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren“ bedeutet, dass in dem Lebensmittel ein Gehalt von 70% ungesättigten Fettsäuren vorhanden sein muss. Sie müssen auch mindestens 20% des gesamten Energieprodukts liefern.
  • „arm an gesättigten Fettsäuren“ bedeutet, dass die Summe der gesättigten Fettsäuren und die trans-Fettsäuren nicht mehr als 1,5 g auf 100 g (bei festen Lebensmitteln) oder 0,75 g auf 100 ml (bei flüssigen Lebensmitteln) haben dürfen. Insgesamt dürfen die beiden Fettsäure-Gruppen aber nicht mehr als 10% der Gesamtenergie ausmachen.
  • „frei von gesättigten Fettsäuren“ bedeutet, dass es sich nur um eine zulässige Angabe handelt, wenn die Summe der gesättigten Fettsäuren und trans-Fettsäuren 0,1 g pro 100 g nicht übersteigt.
  • „reduzierter Anteil gesättigter Fettsäuren“ bedeutet, dass die Summe der gesättigten und der trans-Fettsäuren in den vergleichbaren Produkten um mindestens um 30% reduziert sein müssen. Der Gehalt der trans-Fettsäuren muss entweder gleich der geringer sein. Nur dann ist die Angabe auch zulässig.
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Angaben zum Zucker

Die zuckerarme Ernährung ist in den letzten Jahren zum Trend geworden, so dass immer mehr Menschen auf den Zuckergehalt in den Lebensmitteln achten.

  • „zuckerarm“ bedeutet, dass das Produkt nicht mehr als 5 g Zucker auf 100 g oder 2,5 g pro 100 ml bei flüssigen Lebensmitteln enthalten darf.
  • „zuckerfrei“ bedeutet, dass ein Produkt nicht mehr als 0,5 g Zucker auf 100 g enthalten darf. Die gleiche Menge gilt auch für flüssige Lebensmittel.
  • „ohne Zuckerzusatz“ bedeutet, dass die Angabe nur zulässig ist, wenn im Produkt keine zugesetzten Mono- oder Disaccaride enthalten sind. Dazu gehören Traubenzucker, Fruktose, Maltose, Saccharose oder Glucose. Auch andere Zutaten mit süßender Wirkung sind nicht erlaubt (Fruchtsüße oder Fruchtsirup).

Der Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ muss laut EU-Verordnung auf dem Etikett zu finden sein, wenn das Lebensmittel von Natur aus Zucker enthält.

  • „reduzierter Zuckeranteil“ ist nur eine zulässige Aussage, wenn
  • … mindestens 30% weniger Zucker als in vergleichbaren Lebensmitteln enthalten ist.
  • … der Brennwert gegenüber vergleichbaren Produkten gleich oder geringer ist.
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Angaben zu Ballaststoffe

Ballaststoffe sind für eine ausgewogene und gesunde Ernährung wichtig, so dass sie auch in der Nährwerttabelle zu finden sein müssen.

  • „Ballaststoffquelle“ bedeutet, dass das Produkt mindestens 3 g Ballaststoffe auf 100 g Produkt enthält oder mindestens 1,5 g pro 100 kcal.
  • „hoher Ballaststoffgehalt“ bedeutet, dass ein Produkt mindestens 6 g Ballaststoffe auf 100 g enthält oder mindestens 3 g auf 100 kcal.

Der Ballaststoffgehalt steht mittlerweile nicht mehr in der Nährwertstofftabelle, aber die Hersteller haben die Möglichkeit diese Angaben freiwillig zu machen. Nutzt der Hersteller die freiwillige Möglichkeit, dann müssen die vorgegebenen Mengen eingehalten werden.

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Angaben zum Kochsalz

In den meisten Lebensmitteln ist Kochsalz enthalten, denn Salz sorgt für die Würzung und steht auch in der Nährwerttabelle.

  • „Natriumarm“ / „kochsalzarm“ bedeutet, dass in dem Produkt nicht mehr als 0,12 g Natrium oder 0,3 g Salz auf 100 g oder 100 ml enthalten sein dürfen. Bei Wassersorten darf der Wert von 2 mg Natrium für 100 ml nicht überschritten werden. Beim natürlichen Mineralwasser ist das anders.
  • „sehr natriumarm“ / „kochsalzarm“ ist nur eine zulässige Angabe, wenn das Produkt weniger als 0,04 g Natrium oder 0,1 g Salz beinhaltet.
  • „Natriumfrei“ / „kochsalzfrei“ bedeutet, dass nicht mehr als 0,005 g Natrium oder 0,013 g Salz auf 100 g enthalten sein dürfen.
  • „reduzierter Natriumgehalt“ / „Kochsalzgehalt“ heißt, dass eine Reduzierung von mindestens 25% vorhanden sein muss. Als Richtwert wird ein vergleichbares Produkt genommen.
  • „ohne Zusatz von Natrium“ / „Kochsalz“ und dann weist das Produkt weniger als 0,12 g Natrium oder 0,3 g pro 100 g oder 100 ml weniger auf.
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Die sonstigen Angaben

Neben den oben stehenden wichtigen Angaben stehen möglicherweise noch andere Informationen in der Nährwerttabelle.

  • „erhöhter (Name des Nährstoffs)-Anteil: Produkte, die einen erhöhten Anteil eines Nährstoffs aufweisen, sind mit dieser Angabe versehen. Dabei muss das Produkt mit einer Mindestmenge an Nährstoffen versehen sein. Wichtig ist, dass die erhöhte Menge mindestens 30% gegenüber eines vergleichbaren Produkts ausmacht.
  • „reduzierter (Name des Nährstoff)-Anteil“: In der Werbung finden sich immer wieder Lebensmittel mit der Information „weniger Fett“. Allerdings muss eine Reduzierung von mindestens 30% vorhanden sein, aber es gibt Ausnahmen. Ausnahmen sind Mikronährstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe. Hier ist ein Unterschied von 10% akzeptabel. Ein 25%iger Unterschied von Natrium und Salz ist hinnehmbar.
  • „leicht“: Die Angabe „leicht“ muss die gleichen Bedingungen erfüllen wie die „reduziert“-Angabe. Außerdem muss die Angabe zusätzlich mit den Hinweis der Eigenschaften versehen sein. Bei einer Limonade darf stehen „Limo light ohne Zucker“ oder „Pizza light mit weniger Fett“.
  • „von Natur aus“ / „natürlich“: Der Hinweis darf nur dann auf einem Lebensmittel vermerkt werden, wenn es die Bedingungen wirklich von Natur aus erfüllt. Dann dürfen Werbeaufdrucke wie „natürlich leicht“ oder “ von Natur aus fettarm“ vorhanden sein.

Anderweitig geregelt sind die Begriffe, die mit dem Inhaltsstoffen Laktose und Gluten zu tun haben.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Werbung mit Nährwertangaben

1. Darf jeder Hersteller Werbung mit speziellen Nährwertangaben machen?

Nein, denn damit die Werbung zulässig ist, muss der Hersteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nur wenn die Voraussetzungen stimmen, darf er mit Hinweisen wie „leicht“ oder „zuckerfrei“ werben.

2. Was bedeutet die Aussage „kohlenhydrarm“?

Immer mehr Menschen achten heute auf die Zufuhr von Kohlenhydraten und die Industrie hat sich dem Trend angeschlossen. Lebensmittel mit dem Aufdruck „kohlenhydratarm“ sind in den Regalen zu finden. Der Hinweis bedeutet, dass das Lebensmittel deutlich weniger Kohlenhydrate hat als ein vergleichbares Produkt.

3. Wann darf eine Limonade als „zuckerfrei“ bezeichnet werden?

Eine Limonade darf als „zuckerfrei“ bezeichnet werden, wenn der Zuckergehalt deutlich unter den normalen Wert liegt.

4. Wie gesund sind die Lebensmittel mit Nährwerttabelle?

Die Nährwerttabelle ist kein Garant dafür, dass es sich um ein gesundes Lebensmittel handelt. Die Tabelle gibt nur Hinweise auf wichtige Informationen zum Produkt.

5. Ist die Nährwertabelle eine Pflichtangabe?

Die Nährwerttabelle ist eine freiwillige Angabe der Hersteller und keine Pflicht, aber für die Verbraucher durchaus ein interessanter Hinweis.

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Fazit

Auf vielen Lebensmittel stehen unterschiedliche Angaben, die dafür sorgen sollen, dass Sie als Verbraucher dieses Produkt kaufen. Aber die Hinweise sind an Vorgaben gebunden und nur wenn die Hersteller die Vorgaben auch einhalten, darf das Produkt mit dem Hinweis versehen werden. Die Voraussetzungen sind je nach Hinweis unterschiedlich. Wichtig ist, dass es sich bei der Nährwerttabelle um eine freiwillige Angabe handelt.

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Zu viel Zucker in Fruchtjoghurts sorgt für Übergewicht und Herz-Kreislauf-Erkrankungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/zu-viel-zucker-in-fruchtjoghurts-sorgt-fuer-uebergewicht-und-herz-kreislauf-erkrankungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/zu-viel-zucker-in-fruchtjoghurts-sorgt-fuer-uebergewicht-und-herz-kreislauf-erkrankungen/#respond Thu, 31 Mar 2022 19:48:55 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69113 In Oktober 2019 hat ein Marktcheck der Verbraucherzentralen deutlich gemacht, dass manche Joghurts aus dem Supermarkt mehr als 50% der empfohlenen Zuckermenge für einen Erwachsenen am Tag beinhalten. Das ist bedenklich, denn zu viel Zucker

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In Oktober 2019 hat ein Marktcheck der Verbraucherzentralen deutlich gemacht, dass manche Joghurts aus dem Supermarkt mehr als 50% der empfohlenen Zuckermenge für einen Erwachsenen am Tag beinhalten. Das ist bedenklich, denn zu viel Zucker sorgt für Übergewicht und am Ende für viele weitere schwerwiegende Erkrankungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Joghurt handelt es sich eigentlich um eine kleine vermeintlich gesunde Zwischenmahlzeit, aber der hohe Zuckergehalt in den Fruchtjoghurts sorgt dafür, dass die Produkte eher in den Bereich Süßigkeiten fallen.
  • Mittlerweile gibt es aber eine große Auswahl an Alternativen und eine gute Wahl sind Naturjoghurts mit saisonalen Früchten.
  • Eine weitere Empfehlung von Ernährungsexperten besagt, dass Sie einen großen Becher Fruchtjoghurt besser in zwei Portionen aufteilen, um nicht an einem Tag so viel Zucker zu sich zu nehmen.

Joghurt essen die Deutschen gern

Im Durchschnitt wird in Deutschland viel Joghurt gegessen und zwar zwei Joghurts in der Woche, denn Joghurt hat den Ruf, dass es sich um eine gesunde Zwischenmahlzeit handelt.

Er wird auch als wertvolles Lebensmittel bezeichnet und enthält weniger Zucker als zuckerreiche Süßigkeiten. Aber ein Blick auf die Nährwertangaben macht deutlich, dass allein in einem Becher Joghurt bis zu vier verschiedene Zuckerarten enthalten sind. Auch die Menge an Zucker ist immens hoch und im Rahmen einer gesunden Ernährung ist ein so hoher Zuckergehalt keine gute Idee. Dabei gibt es heute eine Menge gute Alternativen, die in Sachen Geschmack nicht schlechter abschneiden. Eine Möglichkeit ist Naturjoghurt, denn in diesen Produkten ist natürlicher Milchzucker enthalten, so dass mit anderen Zuckerzugaben deutlich sparsamer umgegangen wird.

Die Hersteller nehmen die Zuckerreduktion mittlerweile sehr ernst, denn schon im Jahr 2016 gab es einen Marktcheck und bis zum Marktcheck im Jahr 2018 sind die Zuckermengen stark reduziert worden. Im Durchschnitt haben die Hersteller darauf geachtet, dass gut 1 Gramm Zucker weniger pro Becher enthalten sind.

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Kokosblüten-, Birkenzucker, Stevia & Co. kein sinnvoller Zuckerersatz – Teuer und nicht besser

Die Werbung wirbt mit Süßungsmitteln als Alternative zu Zucker. Doch diese sind meist teurer und nicht natürlicher als der übliche Haushaltszucker. Ebenso wird damit geworben, dass diese gesünder als Zucker seine. Jedoch sind auch diese

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Interessant

Die Zukunft wird es zeigen, denn die Verbraucher wünschen sich immer weniger Zucker in den Joghurts, aber der Geschmack muss trotzdem vorhanden sein. Hier bleibt es abzuwarten, wie die Hersteller mit dem Thema umgehen und wie viel Zucker sie noch reduzieren können. Die Hersteller fürchten die geschmackliche Akzeptanz und haben Angst vor einem Verlust der Kunden.

21 Joghurts im Marktcheck

Die Verbraucherzentrale NRW hat einen Marktcheck durchgeführt und dafür 21 Joghurts mit verschiedenen Fruchtzubereitungen, in verschiedenen Bechergrößen und Geschmacksrichtungen kontrolliert.

Dabei sind gerade die namenhaften Anbieter deutlich mehr im Marktcheck gelandet als die NoName Produkte. Grundsätzlich sollte jedem Verbraucher klar sein, dass ein großer Becher Joghurt deutlich mehr Zucker enthält als ein kleiner Becher Joghurt. Aber trotzdem muss man davon ausgehen, denn ein geöffneter Becher auch gegessen wird. Egal, ob es sich um einen Becher mit 150 Gramm oder 250 Gramm handelt. Aus dem Grund wurde der Marktcheck nicht auf 100 Gramm ausgelegt, sondern auch einen kompletten Becher und deren Gesamtzuckergehalt.

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Immer mehr Menschen achten auf ihre Gesundheit und der erste Weg ist der Verzicht auf Süßes. Bekannter Weise ist Zucker ungesund, gerade in Massen, also greifen die Menschen immer mehr auf Obst zurück. Aber was

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Die empfohlene Zuckermenge

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat eine Empfehlung in Bezug auf die tägliche Zuckermenge, denn im Grunde soll Zucker nur um die 10% Energie für den Tag liefern.

Bei einem Erwachsenen handelt es sich um 50 bis 60 Gramm und für ein 4- bis 6.jähriges Kind sind das um die 30 Gramm. Es gibt auf dem Markt sogar einige Joghurts, die nicht nur einen kleinen Zuckeranteil haben, sondern es gibt auch welche, die die Tagesmenge eines Kindes liefern und somit 50% der Menge für einen Erwachsenen.

Der Fettgehalt steht bei vielen Einkäufen im Vordergrund, aber in Sachen Zuckergehalt ist noch Nachholbedarf. Dabei trägt Zucker zu Energiezufuhr bei und sollte daher deutlich häufiger im Mittelpunkt stehen.

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Knusperflocken oder Wurst in Bärchenform: die bunte Kost soll hauptsächlich Kinder vom Kauf überzeugen. Verbraucherschützer sowie Ernährungsexperten sind hiervon jedoch gemeinhin nicht angetan. Lebensmittel für Kinder: Werbung Werbung für Kinderlebensmittel zielt direkt auf die Kleinen

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Zuckergehalt in Lebensmitteln

Aber nicht nur Fruchtjoghurts gehören zu den zuckerhaltigen Lebensmitteln, denn auch bei anderen Lebensmittel wird nicht am Zucker gespart.

Ein Blick auf die Verpackung von Getränken, Müsli, Keksen und Cerealien machen den Zuckergehalt deutlich. Aus dem Grund sollten Sie als Eltern die klassischen Kinderlebensmittel sehr gut im Blick haben, denn gerade die Kleinen sollten nicht zu viel Zucker zu sich nehmen.

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Eigenproduktion von Fruchtjoghurts

Obwohl der Supermarkt voll mit Joghurts ist, ist das Selbermachen eine gute Möglichkeit, um den hohen Zuckerkonsum in den Griff zu bekommen.

Im Grunde stehen in den Supermarktregalen unzählige Zuckerbomben, obwohl Joghurts eigentlich zu den gesunden Lebensmitteln zählen sollten. Gerade die Joghurts speziell für Kinder sind mit zahlreichen Zuckermengen versehen, damit der Geschmack stimmt und die Kinder kaufen müssen. Dabei gibt es mittlerweile zahlreiche Alternativen und einen Fruchtjoghurt selber machen ist eine davon.

Nehmen Sie doch einfach einen Naturjoghurt und verfeinern Sie ihn mit Obst aus der Saison. Im Naturjoghurt ist natürliche Süße enthalten und die Obstsorten sorgen für einen köstlichen Geschmack. Dadurch gewöhnen die Kleinen sich gar nicht erst an den süßen Geschmack der Joghurts und können die Vielfalt der natürlichen Fruchtaromen besser kennen lernen. Das ist ein wahrer Genuss und deutlich gesünder als die fertigen Joghurts aus dem Supermarkt!

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Bestrahlung von Lebensmitteln: In Deutschland nur bei Kräutern und Gewürzen – anders ist es im europäischen Ausland

Die Haltbarkeit von Lebensmitteln lässt sich mit Hilfe von Bestrahlung verlängern, so dass Obst, Gemüse, Getreide und Fleisch nur bestrahlt werden muss. Allerdings dürfen in Deutschland nur getrocknete Kräuter und Gewürze bestrahlt werden.  Die Bestrahlung

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Fruchtjoghurts

1. In welchen Fruchtjoghurts ist viel Zucker enthalten?

In allen Fruchtjoghurts aus dem Supermarkt ist eine Menge Zucker enthalten, denn die Hersteller süßen die Joghurts um den Geschmack der Verbraucher zu treffen und zu verkaufen. Teilweise sind bis zu vier verschiedene Zuckerarten in einem Joghurt enthalten.

2. Wie viel Joghurt aus dem Supermarkt wird als Tagesdosis empfohlen?

Dadurch, dass in allen Joghurts aus dem Supermarkt Zucker enthalten ist, sollten Sie auf den Einkauf dieser Produkte weitgehend verzichten. Aber natürlich dürfen Sie auch Joghurts aus dem Supermarkt essen, dann sollten Sie aber auf 100 bis 150 Gramm am Tag setzen.

3. Was passiert bei zu hohem Zuckerkonsum?

Die Auswirkungen von zu viel Zucker sind umfangreich, denn nicht nur, dass die Kleinen aufgedreht sind, sondern auch das Übergewicht nimmt zu und es kommen Herz-Kreislauf-Beschwerden dazu.

4. Wie lässt sich der Zuckerkonsum reduzieren?

Immer mehr Verbraucher achten auf einen geringeren Zuckergehalt in den Lebensmitteln und das ist genau der richtige Weg. Machen Sie viele Sachen einfach selber, so dass Sie die Menge an Zucker selber bestimmen können.

5. Wie gesund ist Fruchtzucker in Joghurts?

Natürlich gehört auch Fruchtzucker zu den Zuckerarten, aber dabei gibt es Unterschiede. Es gibt den natürlichen Fruchtzucker im Obst und den künstlichen Fruchtzucker aus der Industrie. Der Fruchtzucker im Obst ist natürlich deutlich gesünder.

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Im Supermarktregal können Sie mitunter auf verdorbene Lebensmittel treffen, aber das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Auch der Blick in den Imbiss um die Ecke müssen Sie nicht hinnehmen, wenn der Blick Ihnen den Atem

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Fazit

In der heutigen Zeit achten viele Verbraucher auf die Gesundheit und nehmen Lebensmittel mit weniger Fett zu sich, aber in Sachen Zuckergehalt ist noch viel Luft nach oben. Die Hersteller von Joghurts haben schon reagiert und fügen weniger Zucker hinzu, aber auch hier ist noch viel Luft nach oben, so dass die Hersteller noch weniger Zucker verwenden können. Wenn Sie keinen Joghurt mit wenig Zucker finden, dann kaufen Sie sich Naturjoghurt und Früchte.

Der Beitrag Zu viel Zucker in Fruchtjoghurts sorgt für Übergewicht und Herz-Kreislauf-Erkrankungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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