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Reklamation: Recht auf einwandfreie Lebensmittel und Umtausch bei mangelhaften Produkten


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Im Supermarktregal können Sie mitunter auf verdorbene Lebensmittel treffen, aber das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Auch der Blick in den Imbiss um die Ecke müssen Sie nicht hinnehmen, wenn der Blick Ihnen den Atem verschlägt und Sie direkt keinen Appetit mehr haben. Sie brauchen den Ärger nicht runterzuschlucken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Supermarkt können Sie die mangelhaften Lebensmittel direkt beanstanden, auch wenn Sie schon zu Hause sind und Ihnen dann erst auffällt, dass das gekaufte Lebensmittel mangelhaft ist.
  • Sie können sich aber auch an die Hersteller oder Behörden wenden, wenn Sie Beschwerden haben und sich von den Händlern nicht ernstgenommen fühlen.
  • Das Thema Verpackungen ist immens, so dass mittlerweile klar ist, dass die Verpackung von losen Lebensmitteln nicht mitgewogen werden darf.

Mangelhafte Lebensmittel reklamieren

Sie haben das Recht auf einwandfreie Ware und somit haben Sie die Möglichkeit die mangelhaften Lebensmittel direkt im Geschäft zu reklamieren. 

Der Händler muss Ihnen das beanstandete Produkt dann durch ein einwandfreies Produkt ersetzen und wenn das nicht möglich ist, dann muss der Händler das Geld erstatten. Sie haben sogar die Möglichkeit eine Preisminderung zu erhalten, aber das ist nur in speziellen Ausnahmefällen möglich.

Wichtig ist, dass Sie beim Einkauf unbedingt den Bon mitnehmen, auch wenn es sich teilweise um einen unnötigen Zettel handelt. Der Grund ist aber einfach, denn vielleicht sind Sie schon auf dem Weg nach Hause und laden den Einkauf aus. Beim Auspacken oder verstauen fällt Ihnen beim Fisch ein übler Geruch auf oder die Milch hat einen leichten Chemiegeschmack, dann müssen Sie das nicht hinnehmen. Auch wenn Ihnen der Mangel erst zu Hause auffällt, können Sie sich wehren und dazu ist der Kassenbon ein wichtiges Hilfsmittel. Sie nehmen den Kassenbon und das Lebensmittel mit, fahren zum Händler und verlangen einen Umtausch oder Ihr Geld zurück.

Wenn der Händler Ihre Beanstandungen nicht ernst nimmt oder es kommt zu regelmäßigen Verstößen, dann müssen Sie sich nicht mehr mit dem Händler ärgern, sondern können sich direkt an die zuständige Behörde wenden.

Anforderungen an Lebensmittelverpackungen und ihre Materialien

Lebensmittel sind in Verpackungen verpackt, wobei sie verschiedene Funktionen erfüllen. Der Hauptzweck einer Verpackung ist, dass das Produkt vom Verpackungszeitpunkt über den Transport bis hin zur Lagerung geschützt ist. Dabei muss die Verpackung aber auch

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Beschwerden bei den zuständigen Behörden

Sie können Ihre Beschwerden aber nicht nur beim Händler loswerden, denn auch die zuständigen Behörden haben immer ein offenes Ohr für den Verbraucher.

Die zuständigen Behörden sind eine wichtige Anlaufstelle, aber nicht nur, wenn es um mangelhafte Lebensmittel geht, sondern auch wenn die Herkunftsangaben auf den Verpackungen falsch sind oder die Verpackung deutlich mehr Inhalt vorgaukelt als eigentlich vorhanden. Der Händler nimmt die Beanstandungen nicht ernst, dann wenden Sie sich doch einfach an die zuständigen Behörden.

Die Behörden werden Sie in jedem Punkt ernst nehmen und eine Kontrolle beim Händler veranlassen, denn damit können weitere Verbraucher vor eventuellen Schäden geschützt werden.

Umtausch, Rückgabe und Reklamation: Diese Rechte haben Verbraucher

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Gut zu wissen

Mittlerweile gibt es zahlreiche Behörden, die sich mit diesen Themen befassen, so dass nicht immer direkt klar ist, welche Behörde zuständig ist. Je nach Grund kann das Amt für Lebensmittelüberwachung, aber auch der Verbraucherschutz oder Ordnungs-, Eich- oder Veterinäramt zuständig sein. Die Behörden machen Kontrollen und untersuchen die genommenen Proben. Übrigens kann eine Beschwerdenprobe kostenlos untersucht werden.

Wenn Sie sich an die Behörde wenden, um eine Beschwerde vorzubringen, dann braucht die Behörde nicht nur Ihren Namen, sondern auch Ihre vollständige Adresse. Zudem müssen Sie genaue Angaben zum Reklamationsgrund vorbringen, das Produkt und das Geschäft nennen und auch ansonsten alle wichtigen Hinweise weiterreichen. Die Händler müssen mit Sanktionen rechnen, wenn die Behörden einen Verstoß feststellen.

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Achtung

Die Verbraucher werden nicht immer über die Ergebnisse der Behördenkontrolle informiert. Sie haben aber die Möglichkeit sich zu erkundigen und dazu können Sie sich entweder direkt an die Behörde wenden oder die Verbraucherzentralen.

Beschwerden beim Hersteller

Sie haben aber auch die Möglichkeit sich direkt an den Hersteller zu wenden, wenn Sie eine verdorbene Praline in der Packung finden und können vielleicht sogar mit einem großzügigen Ersatz rechnen.

Allerdings ist das Kulanz vom Hersteller und kein Muss, denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Art der Wiedergutmachung. Außerdem ist das Beweismittel dann nicht mehr vorhanden, denn der Hersteller verlangt das Einschicken der verdorbenen Produkte.

Musterbrief für die Geltendmachung der Gewährleistung (Mängelanzeige)

Wenn gekaufte Produkte nicht einwandfrei funktionieren oder gar bei Auslieferung schon beschädigt sind, können Verbraucher gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Dieser muss im Rahmen der Sachmängelhaftung für eine Nachbesserung sorgen. Mit diesem Formular

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Bei Tiefkühlware zu beachten

In den Lebensmittelgeschäften sind die Tiefkühlgeräte mit Thermometern ausgestattet, die gut sichtbar sind. Die Temperatur muss konstant auf -18 Grad stehen. Tabu sind vereiste und verschmutzte Tiefkühlgeräte. Die vereisten Verpackungen sind ein Indiz dafür, dass die Verpackung schon angetaut oder beschädigt ist.

Bei Verpackungen zu beachten

Wichtig ist, dass die Verpackungen von Käse, Aufschnitt, Obst, Gemüse und Feinkostsalaten von der Ladentheke nicht mitgewogen werden. Beim Kauf an der Frischetheke sollten Sie darauf achten, dass die „Tara-Taste“ beim Abwiegen gedrückt ist und ansonsten machen Sie den Verkäufer einfach darauf aufmerksam.

Zusatzkosten nicht vergessen

Immer wieder hört man, dass es Unternehmen gibt, die für das Schneiden von Wurst und Käse eine Extragebühr berechnen, aber das ist nicht immer korrekt. Wenn der Händler das verlangt, dann muss das auf einem Schild gut sichtbar zu lesen sein.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Lebensmittelreklamation

1. Was passiert mit einer Packung schimmeligem Käse aus dem Supermarkt?

Wenn Sie nach dem Einkauf eine Packung schimmeligen Käse im Einkaufskorb haben, dann nehmen Sie den Kassenzettel und das Produkt und gehen Sie zum Verkäufer. Er muss den Käse gegen ein einwandfreies Produkt umtauschen oder Ihnen das Geld wiedergeben.

2. Wie lange kann ich ein verdorbenes Lebensmittel beim Händer zurückgeben?

Grundsätzlich sollten Sie das verdorbene Lebensmittel sofort zum Händler zurückbringen, aber nehmen Sie das Produkt und den Kassenzettel mit. Lassen Sie es nicht tagelang noch im Kühlschrank stehen, denn das kann auch die anderen Lebensmittel betreffen.

3. Welche Behörde ist für widerkehrende Hygienemängel zuständig?

Wenden Sie sich an das Ordnungsamt, denn die Behörde kann Ihnen helfen, das richtige Amt zu finden. Ein Hygienemangel im Supermarkt oder Restaurant ist ein ernster Verstoß und es muss sofort gehandelt werden.

4. Wie kann man Fleisch reklamieren?

Wenn Sie mangelhaftes Fleisch gekauft haben, dann reklamieren Sie das Produkt direkt im Laden. Weisen Sie den Verkäufer darauf hin und verlangen Sie den Eintausch gegen einwandfreies Fleisch.

5. Wie wird ein Beschwerdebrief verfasst?

Sie wollen einen Beschwerdebrief schreiben, dann sollten Sie zuerst alle wichtigen Eckdaten aufschreiben. Zudem den Anlass für Ihr Schreiben und nutzen Sie Anreden und höfliche Formulierungen. Bleiben Sie sachlich und beschreiben Sie die Beschwerde genau.

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Fazit

Jeder Verbraucher hat das Recht auf einwandfreie Lebensmittel oder Waren und wenn das nicht der Fall ist, dann besteht die Möglichkeit zur Reklamation. Die Reklamation findet entweder direkt beim Verkäufer statt oder beim Hersteller. Bei wiederholten Verstößen können Sie auch Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen. Dazu nutzen Sie ein sachliches Beschwerdeschreiben.

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