Operation | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:22:22 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Operation | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Grauer Star: Kostentransparenz vor der OP, so dass die Krankenkasse alle Leistungen übernimmt https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/grauer-star-kostentransparenz-vor-der-op-so-dass-die-krankenkasse-alle-leistungen-uebernimmt/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/grauer-star-kostentransparenz-vor-der-op-so-dass-die-krankenkasse-alle-leistungen-uebernimmt/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:22:22 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62284 Zu den am häufigsten durchgeführten Eingriffen im chirurgischen Bereich zählt inzwischen die Operation des Grauen Stars. Sie haben in diesem Fall z.B. die Möglichkeit sich die trübe Linse entfernen zu lassen und sich eine künstliche

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Zu den am häufigsten durchgeführten Eingriffen im chirurgischen Bereich zählt inzwischen die Operation des Grauen Stars. Sie haben in diesem Fall z.B. die Möglichkeit sich die trübe Linse entfernen zu lassen und sich eine künstliche Linse einzusetzen. Die Augenärzte bieten daher nicht nur die Kassenleistungen an, sondern auch eine Menge Zusatzuntersuchungen. Diese müssen Sie aber selber bezahlen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Krankenkassen übernehmen nicht nur die Kosten für die Operation, sondern auch das Einsetzen einer Standard-Linse und die Kosten für die Vor- und Nachbehandlung.
  • Die Grundvoraussetzung, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt ist, dass eine Monofokallinse eingesetzt wird. Das Einsetzen einer Multifokallinse ist zu teuer und wird nicht übernommen.
  • Die optische Biometrie oder die optische Cophärenz-Tomografie sind freiwillig und zählen zu den IGel-Leistungen. Vor Ihrer Entscheidung sollten Sie mit der Krankenkasse ein Gespräch führen.

Das Krankheitsbild „Grauer Star“

Der Graue Star wird auch Katarakt genannt und dabei handelt es sich um eine spezielle Erkrankung des Auges. Die Augenlinse ist eingetrübt und das Sehvermögen lässt immer mehr nach.

Die Betroffenen leiden in der Regel an Grauem Altersstar, denn mit dem Alter beginnt die Linse sich schleichend einzutrüben. Mehr als 90% der Betroffenen leiden daher unter der Form.

Derzeit gibt es keine Medikamente zur Behandlung des Grauen Stars. Die einzige Möglichkeit ist daher eine Operation, in der die trübe Linse entfernt und durch eine künstliche Linse ersetzt wird. Bei dieser Operation handelt es sich mittlerweile um einen Routine-Eingriff, denn diese Operation wird in Deutschland mittlerweile am häufigsten durchgeführt. In Deutschland wird dieser Eingriff um die 800.000x im Jahr durchgeführt und einen passenden Zeitpunkt gibt es immer. Die Trübung des Patienten bestimmte den richtigen Zeitpunkt für die Operation.

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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

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Die Leistungen der Krankenkasse

Die Katarakt-Operation ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, aber sie übernimmt die Kosten für den Eingriff nur komplett, wenn eine Monofokallinse eingesetzt wird.

Bei der Monofolkallinse handelt es sich um eine Einstärkenlinse und um die günstige Form, denn es gibt noch weitere Linsen und diese sind teuer. Die Multifokallinse und die torische Linse für Menschen mit Hornhautverkrümmung sind jedoch deutlich teurer. Diese Zusatzkosten müssen zudem von Ihnen getragen werden.

Blaufilter-Linsen und EDof-Linsen kommen bei der Operation auch manchmal zum Einsatz. Aber auch diese beiden Linsenarten sind deutlich teurer als die Monofokallinsen. Die Kosten tragen Sie auch selber.

Achtung:

Es kann durchaus auch sein, dass eine Sonderlinse die Kosten der Behandlungsschritte deutlich teurer macht. Aber auch andere Zusatzleistungen sorgen für eine Veränderung der Kosten. Die Kostenübernahme sollte daher immer vor der Behandlung geklärt werden.

Auch die Methode zum Linseneinsetzen ist teuer und so lohnt es sich, die einzelnen Vor- und Nachteile zu vergleichen und dann abzuwägen. Eine zweite Meinung kann daher sehr hilfreich sein. Die Krankenkassen können Sie z.B. über die Kostenübernahme informieren und Ihnen alle Fragen dazu beantworten.

In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Operation eines Grauen Stars nach der Diagnose. Dazu gehören z.B.  die Kosten für die Operation an sich. Aber auch das Einsetzen der Standard-Line und die Kosten für die Vor- und Nachbehandlung gehören dazu.

Die wichtigsten Leistungen der Krankenkasse:

  • augenärztliche Basisuntersuchung unter Einsatz des Spaltlampenmikroskops (vordere und mittlere Augenabschnitte, Augenhintergrund, Untersuchung der Hornhaut, Brechkraft der Augen, Sehschärfenbestimmung, Augeninnendruckmessung, Kontrolle vorhandener Sehhilfen)
  • Längenmessung beider Augäpfel zur Berechnung der Kunstlinsenstärke mittels Ultraschall (akustische Biometrie)
  • Ärztliche Aufklärung, Beratung und die Ergebnisdokumentation
  • OP in der Regel ambulant unter lokaler Betäubung (Methode: Phakoemulsifikation)
  • Einsetzen einer Standard-Kunstlinse (Monofokallinse)
  • Kontrolluntersuchungen am Tag nach der OP sowie nach einer Woche und einem Monat
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  • Vor einer Operation sind private Zusatzleistungen keine Pflicht.
  • Sie müssen durch den Augenarzt über die gesetzliche Kassenleistung informiert werden.
  • Informieren Sie sich über den Nutzen, die Risiken und die Kosten bei der Krankenkasse (vor der Operation).
  • In vielen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Zusatzleistungen, wenn Sie Risikopatient sind oder eine Vorerkrankung des Auges haben.

Die Zusatzleistungen

Über das Maß der gesetzlichen Krankenversorgung bietet die moderne Augenheilkunde viele kostenpflichtige Zusatzbehandlungen an.

Durch die Spezialuntersuchungen soll inzwischen eine bessere Vorhersehbarkeit des OP-Ergebnisses möglich sein. Dazu werden häufig optische Biometrien im Bereich Lasertechnik angeboten, denn sie eignet sich z.B. zur Linsenberechnung. Dazu kommt die optische Kohärenz-Tomografie zur Netzhautuntersuchung. Eine höhere Präzision und eine bessere Sicherheit sollen innovative Operationsverfahren liefern, wozu das Laserverfahren gehört.

Auch das Einsetzen von speziellen Kunstlinsen mit Zusatzfunktionen kann zu einem hohen Kostenfaktor werden, denn die Multifokalllinsen (Gleitsichtlinsen) und torische Linsen für Menschen mit Hornhautverkrümmung sind teuer.

Derartige Sonderleistungen müssen von Ihnen nicht in Anspruch genommen werden, aber Sie haben die Möglichkeit eine individuelle Entscheidung zu treffen. Die Ärzte sind dazu verpflichtet, Ihnen die gesetzlichen Vorsorgeansprüche zu erläutern, so dass Sie selber eine Wahl treffen können. Der Arzt muss Ihnen eine intensive Beratung zu teil werden lassen, denn der Nutzen, die Risiken und die Kosten für zusätzliche Leistungen sind wichtig und müssen erörtert werden. Die Mehrleistungen gehören zu den Privatleistungen, so dass diese nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden.

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Patiententipps

  • Für die IGel-Leistungen gibt es keine festen Preise, so dass in den verschiedenen Augenarztpraxen die Kosten für solche Zusatzleistungen unterschiedlich hoch ausfallen. Dadurch lohnt sich ein Kostenvergleich mit anderen Praxen auf jeden Fall, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu bekommen.
  • Sie sollen am Grauen Star operiert werden und der Arzt bietet Ihnen kostenpflichtige IGel-Leistungen an, dann sprechen Sie vor der Behandlung mit der Krankenkasse. Die Kasse übernimmt in einigen Fällen die Zusatzleistungskosten, wenn Sie Risikopatient sind oder eine Vorerkrankung haben.
  • Der Arzt empfiehlt Ihnen eine Sonderlinse, so dass die Kosten steigen, dann ist es durchaus sinnvoll, wenn Sie sich eine zweite Meinung einholen.
  • Wenden Sie sich an die Krankenkasse, wenn der Arzt Ihnen nur kostenpflichtige Leistungen anbietet. Die Krankenkasse hilft Ihnen bei der Suche nach einem anderen Augenarzt. Auch der Augenarzt macht die Vorbereitungen und führt die OP durch, so dass die Behandlung zur Kassenleistung wird.
  • Beim Bundesverband Auge e.V. oder bei der medizinischen Hotline der Krankenkasse erhalten Sie nicht nur eine telefonische Beratung zur Grauen Star-Operation, sondern auch eine Beratung zu den individuellen Linsentypen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Grauer Star

1. Wie erkenne ich Grauen Star?

Sie können Grauen Star schnell erkennen, denn die Sicht wird zunehmend verschwommen und die Farben scheinen immer blasser zu werden. Zudem nimmt die Blendempfindlichkeit zu und die Augen gewöhnen sich immer langsamer an wechselnde Lichtverhältnisse.

2. Lässt sich Grauer Star aufhalten?

Leider lässt sich der Graue Star nicht aufhalten, denn es handelt sich im Grunde um einen Verschleiß und der kommt mit dem Alter. Allerdings können Sie regelmäßig die Brille anpassen lassen, solange das Zentrum der Linse noch klar ist.

3. Muss ich eine Operation machen?

Der Graue Star ist komplett heilbar, aber das ist nur mit entsprechender Behandlung möglich. Die beste Behandlung ist eine Operation, damit es am Ende nicht zu einer Erblindung kommt.

4. Wer stellt Grauen Star fest?

Der Graue Star lässt sich vom Optiker und vom Augenarzt feststellen.

5. Kann ich mit Grauem Star Autofahren?

Sie können mit Grauem Star problemlos Autofahren, wenn Sie eine Operation hatten. Mehr als 95% der operierten Patienten erreichen eine ausreichende Sehschärfe.

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Fazit

Beim grauen Star handelt es sich um eine Augenkrankheit, bei der die Sehkraft mit dem Alter nachlässt. Der erste Weg ist das Tragen einer Brille, aber mit der Zeit wird das Auge immer schlechter und dann muss es zu einer OP kommen. Die Diagnose, die Behandlung, die Operation und die Nachbehandlung sind Kassenleistungen, die zu 100% übernommen werden. Nur eventuelle Zusatzleistungen müssen Sie selber zahlen, aber über diese Leistungen muss der Augenarzt Sie schriftlich vor der Behandlung informieren. Sie entscheiden selber, welche Behandlungen Sie nutzen möchten.

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Ärztliche Zweitmeinung: Was die Krankenkasse zahlt und welche Kosten Sie tragen müssen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/aerztliche-zweitmeinung-was-die-krankenkasse-zahlt-und-welche-kosten-sie-tragen-muessen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/aerztliche-zweitmeinung-was-die-krankenkasse-zahlt-und-welche-kosten-sie-tragen-muessen/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:19:52 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62251 Viele Patienten gehen inzwischen auf Nummer sicher. Denn wenn eine Operation ansteht, dann holen sie sich eine Zweitmeinung von einem weiteren Spezialisten. Aber dadurch, dass in Deutschland freie Arztwahl besteht, ist es auch möglich, ein

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Viele Patienten gehen inzwischen auf Nummer sicher. Denn wenn eine Operation ansteht, dann holen sie sich eine Zweitmeinung von einem weiteren Spezialisten. Aber dadurch, dass in Deutschland freie Arztwahl besteht, ist es auch möglich, ein spezielles qualitätsgesichertes Zweitmeinungsverfahren zu nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei bestimmten planbaren Eingriffen haben Sie inzwischen einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung.
  • Bisher galt diese Kassenleistung nur bei wenigen Eingriffen, wie z.B. Operationen an den Gaumen- und / oder Rachenmandeln und der Entfernung der Gebärmutter. Seit Februar 2020 gilt aber diese Leistung auch für geplante arthroskopische Eingriffe am Schultergelenk und einem geplanten Einsetzen einer Knie-Endoprothese.
  • Auch bei einer geplanten Amputation beim diabetischen Fußsyndrom soll eine solche Zweitmeinung möglich sein, aber vermutlich erst ab Anfang 2021.
  • Die Kosten für eine Zweitmeinung sind in der Regel von der Krankenkasse zu tragen.
  • Die Ärzte müssen qualifiziert und unabhängig eine Zweitmeinung erstellen.

Das Recht auf eine Zweitmeinung

Sie haben das Recht auf freie Arztwahl, wenn Sie gesetzlich versichert sind und das ist auch unproblematisch. 

Die Beratungsleistung kann der Zweitgutachter mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Allerdings sollten Sie Ihren behandelnden Arzt darüber informieren, dass Sie sich eine Zweitmeinung einholen. Zu diesem Zweck muss er Ihnen oder dem zweiten Arzt die Berichte, Laborwerte und Röntenuntersuchungsergebnisse aushändigen. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten die Zweitmeinung als Zusatzleistung vor einer Operation an.

Der Patient hat zudem das Recht, eine komplette Einsicht in seine Krankenakte zu nehmen und Sie können eine elektronische Abschrift der Akte verlangen. Überflüssige und gesundheitlich belastende Doppeluntersuchungen und deren Kosten lassen sich so ganz gut vermeiden. Sie haben das Recht auf eine Patientenaktenkopie und auch auf die vorliegenden Befunde. Der behandelnde Arzt darf Ihnen die Kosten für die Kopien in Rechnung stellen.

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Die Regelung bei bestimmten Eingriffen

Der Bundesausschuss hat in einer Richtlinie im September 2017 festgelegt, dass die neuen Regelungen für alle Eingriffe an den Gaumen- und / oder Rachenmandeln gelten, sowie bei Entfernungen der Gebärmutter.

Auch die arthroskopischen Eingriffe rund um das Schultergelenk gehören seit Februar 2020 dazu. Seit Januar 2021 haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit auch bei geplanten Implantationen einer Knie-Endoprothese eine Zweitmeinung einzuholen. Die Zweitmeinung umfasst nicht nur die Revisionsoperationen, sondern auch Folge-, Wechsel- und Korrektureingriffe an der Knie-Endoprothese, aber nur wenn eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Notfalloperationen sind von einer Zweitmeinung ausgeschlossen.

Die geplante Amputation beim diabetischen Fußsyndrom soll in Kürze folgen, denn Amputationen sind bei dieser Diagnose sehr weit verbreitet. Zu den Amputationen gibt es Alternativen von der chirurgischen Wundreinigung über die Druckentlastung und die Infektionsbehandlung, aber auch die Förderung der Durchblutung.

Interessant:

Es steht eine wichtige Operation an, dann haben Sie nach der neuen gesetzlichen Regelung einen gesonderten Anspruch auf eine zweite Meinung. In einem solchen Fall muss der Arzt Sie dahingehend aufklären. Beispielsweise, dass es sich um einen notwendigen Eingriff handelt. Er muss ihnen z.B. auch alternative Behandlungsmöglichkeiten präsentieren, wenn vorhanden. Diese Aufklärung sollte mindestens 10 Tage vor der Operation erfolgen.

Die Ärzte für die Zweitmeinung müssen unabhängig sein und qualifiziert. Zudem rechnen sie die Leistungen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Orthopäden, Unfallchirurgen und Fachärzte haben bei der Zweitmeinung einer planbaren arthroskopischen Schulteroperation die Möglichkeit physikalische und rehabilitative Medizin zu beantragen.

Wichtig:

Ärzte, Unfallchirurgen und Orthopäden können im Rahmen einer Zweitmeinung bei der Implantation einer Knie-Endoprothese einen Antrag auf physikalische und rehabilitative Medizin stellen.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen liefert verständliche Informationen zu den Eingriffen und zu den Zweitmeinungsverfahren, die angeboten werden.

Es gibt nur spezielle Ärzte, die eine besondere Qualifikation haben und eine unabhängige Zweitmeinung rausgeben dürfen. Diese finden Sie auf der Webseite des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Der Patient muss im Vorfeld informiert werden, dass er seine Unterlagen zur Behandlung einsehen darf und außerdem hat er das Recht, dass Kopien erstellt werden. Allerdings müssen Sie Kosten für die Kopie tragen. In Zukunft muss der Arzt auch Listen mit zugelassenen Zweitgutachtern führen. Der Arzt muss auf die Ärzte mit ausreichender Qualifikation hinweisen.

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Krankenkassen bieten Extras

Schon bei anstehenden Operationen dürfen die Versicherten eine ärztliche Zweitmeinung einholen und die gesetzlichen Krankenkassen kommen für die Kosten auf. 

Allein aus dem Grund kann es sich lohnen nach dieser Leistung bei der gesetzlichen Krankenkasse zu fragen.

Dieses Versorgungsplus wird von mehr als 50% der 62 gesetzlichen Krankenkassen in NRW angeboten. Einen Zusatzcheck nach Eingriffen an Wirbelsäule, Knie, Hüfte und Schultern wird von einem Drittel der restlichen 32 Krankenkassen übernommen. 1/3 der Krankenkassen mit Extraleistungen sind in der Lage, Ihnen nach einer Krebsdiagnose eine weitere Begutachtung durch einen Spezialisten zu bezahlen.

Das Angebot richtet sich vereinzelt an Patienten, die eine Herzoperation haben oder wegen Problemen mit dem Herzen in Behandlung sind. Das Verfahren für die Zweitmeinung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr unterschiedlich. Mehr als 50% der Versicherungen wickeln die Möglichkeiten über das Onlineportal ab. Dort lassen sich auch die Unterlagen hochladen. Am Ende wird ein Termin zur Beratung gemacht. Die anderen Krankenkassen vermittelt sogar einen Termin für einen der kooperierenden Spezialisten.

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Zweitmeinung und ihre Qualität

In der Zweitmeinung müssen in Zukunft gewisse Qualitätsvorgaben enthalten sein, denn dadurch lässt sich die Güte der Einschätzung feststellen, aber auch die Qualifikation des Arztes.

Allerdings gelten diese Anforderungen nur im Zusammenhang mit den oben genannten Operationen im Rahmen des gesetzlichen Zweitmeinungsverfahrens. Es gibt keine festen Vorgaben bei den anderen Zweitmeinungsverfahren, die als normal gelten.

Bedenken Sie als Patient immer, dass Sie außerhalb der oben genannten Regelungen manchmal keine Zweitmeinung bekommen. Beispielsweise spielen in einem Krankenhaus auch die wirtschaftlichen Interessen eine sehr wichtige Rolle. Medizin ist in der heutigen Zeit auch ein Geschäft. Nicht immer muss der Rat eines zweiten Arztes aber durch Geschäftsinteressen beeinflusst werden.

Achtung:

Das gleiche Prinzip gilt auch für die Zweitmeinung durch eine Krankenkasse, aber es könnte die Gefahr bestehen, dass die Onlineportale oder die Spezialisten von den meist sehr teuren Eingriffen abraten. Bei der Krankenkasse sollten Sie immer nachfragen, warum der Kassen-Gutachter für eine Beurteilung die beste Wahl ist und welche Qualifikation er hat. Klären Sie mit der Versicherung auch sofort, ob eventuelle zusätzliche Kosten entstehen, wenn Sie ein Zweigutachten erstellen.

Nicht nur die Krankenkasse hat qualifizierte Gutachter, auch private Gutachterbüros haben ausreichend Qualifikation vorzuweisen. Allerdings müssen Sie die privaten Gutachter selber bezahlen und die Kosten sind hoch.

Bedenken Sie:

Bei einem Eingriff an der Hüfte, am Knie oder am Rücken handelt es sich um eine unumkehrbare Behandlung. Das heißt, dass es keine Rückkehr gibt, wenn sie einmal gemacht ist. Es handelt sich um gravierende Einschritte im Leben, denn ein künstliches Knie können Sie nie mit einem echten Knie vergleichen. Aber im Endeffekt werden Sie viel schmerzfreier Leben und das ist meist Grund genug für eine solche Operation. Sie als Patient sind Laie und kennen sich nicht mit den Möglichkeiten und den Behandlungen aus. Daher sind Sie auf eine gute Beratung und eine kompetente Zweitberatung angewiesen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema ärztliche Zweitmeinung

1. Wie viele Zweitmeinungen darf ich einholen?

Sie haben Zweifel an der Diagnose des Arztes oder zweifeln an der Notwendigkeit eines medizinischen Eingriffs, dann haben Sie das Recht eine zweite Meinung einzuholen. In Deutschland darf jeder Patient eine zweite Arztmeinung einholen, wenn er sich bei der ersten Meinung unsicher fühlt.

2. Kann ich auch bei einem Zahnarzt eine Zweitmeinung einfordern?

Grundsätzlich besteht in Deutschland das Recht auf freie Arztwahl und wenn Sie ein ungutes Gefühl bei der Aussage des Zahnarztes haben, dann dürfen Sie auch einen zweiten Zahnarzt aufsuchen.

3. Wer bezahlt den zweiten Arzt?

In der Regel bezahlt die gesetzliche Krankenkasse den zweiten Arzt, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Die Anforderungen lesen Sie im Ratgeber nach.

4. Ist ein Kassen-Gutachter oder ein privater Gutachter besser?

Beide Gutachter sind professionell ausgebildet und es sollte keinen Unterschied geben. Pauschal kann man nicht beantworten, dass einer von beiden besser ist.

5. Habe ich das Recht auf Einsicht in meine Patientenakte?

Sie als Patient haben auf jeden Fall das Recht Einsicht in die eigene Akte zu bekommen. Sie haben sogar das Recht, dass der Arzt Ihnen Kopien von allen Unterlagen und Röntgenuntersuchungen zukommen lässt.

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Die Bundesregierung möchte die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland verlangsamen. In diesem Zusammenhang wurde festgelegt, dass Ärzte Patienten auch ohne persönlichen Arztbesuch krankschreiben können. Wir erklären, für wen und wie lange die Regelung gilt. Die

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Fazit

In Deutschland hat jeder Patient das Recht eine zweite Arztmeinung einzuholen. Dies gilt z.B.,  wenn er bei dem behandelten Arzt Zweifel an der Diagnose oder der medizinischen Behandlung hat. In den meisten Fällen zahlt die gesetzliche Krankenkasse die zweite Meinung, wenn bestimmte Umstände vorhanden sind. Sie können aber auch einen Gutachter von der Krankenkasse wählen oder Sie suchen sich einen Privatgutachter. Den privaten Gutachter müssen Sie selber bezahlen und der Kassen-Gutachter wird von der Krankenkasse bezahlt.

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So finden Sie das geeignete Krankenhaus – Tipps https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/so-finden-sie-das-geeignete-krankenhaus-tipps/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/so-finden-sie-das-geeignete-krankenhaus-tipps/#respond Mon, 28 Feb 2022 11:54:36 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65755 Suchen Sie für eine spezielle Operation oder Behandlung nach einer passenden Klinik, haben Sie die Möglichkeit, sich über Qualitätsberichte zu den Angeboten zu informieren. Die Qualitätsberichte Jedes Krankenhaus, das in Deutschland zugelassen ist, muss Qualitätsberichte

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Suchen Sie für eine spezielle Operation oder Behandlung nach einer passenden Klinik, haben Sie die Möglichkeit, sich über Qualitätsberichte zu den Angeboten zu informieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Qualitätsberichte der Krankenhäuser können Sie über den Gemeinsamen Bundesausschuss ersehen und über die Weisse Liste vergleichen.
  • Meist sind die aufgeführten Informationen für den Laien schwer verständlich. Aus diesem Grund bietet Ihnen der Verbraucherschutz eine Checkliste an, die Sie für Ihre Recherche nutzen können.
  • Reden Sie auch mit Ihrem Arzt. Er kann Sie in ein für Sie geeignetes Krankenhaus überweisen.

Die Qualitätsberichte

Jedes Krankenhaus, das in Deutschland zugelassen ist, muss Qualitätsberichte über ihr Leistungsspektrum erstellen.

Der Sinn besteht darin, die Leistungen der jeweiligen Einrichtung und deren Qualität transparent zu machen, für Patienten wie auch medizinische Fachleute.

Sofern eine Behandlung oder Operation geplant ist, und sofern es kein Notfall ist, können Sie die Qualitätsberichte nutzen, um ein für Sie passendes Klinikum zu finden.

Aus den Qualitätsberichten erfahren Sie Informationen über das Krankenhaus und über die Abteilungen. Diese Infos beziehen sich auf die pflegerischen und medizinischen Leistungen sowie auf die Hotelleistungen.

Ebenso sehen Sie darin die Kontaktdaten der Einrichtungen. Zudem die Anzahl der Betten, die Gesamtzahlen der Behandlungsfälle und die Fallzahlen, die diagnosenspezifisch sind. Ferner werden Angaben zum Personalschlüssel gegeben. Sie lesen, welche medizinischen Schwerpunkte und Facharztausstattung das Krankenhaus hat und welches pflegerische Leistungsangebot es bietet. Zum Beispiel Ernährungsberatung, Akupunktur oder Bewegungstherapie.

Ferner erhalten Sie auch Informationen zu nichtmedizinischen Angeboten. Zum Beispiel Ein- oder Zweibettzimmer, Kosten für die Telefonnutzung und das Parken. Wichtig ist auch eine Aussage über die Barrierefreiheit. Außerdem erfahren Sie, ob das Klinikum besondere Apparate hat. Das Qualitäts- und Risikomanagement sowie das Fehlermeldesystem und das Hygienemanagement dürfen hier auch nicht fehlen.

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Qualitätsberichte lesen

Sie können die Qualitätsberichte im Internet lesen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss bietet Ihnen die Möglichkeit, die Qualitätsberichte als Information zu nutzen. Ebenso können Sie die Qualitätsdaten als PDF-Datei herunterladen. Zudem gibt es noch andere Portale, etwa der Krankenkassen oder der Bertelsmann Stiftung („Weisse Liste“), die noch bessere Informationen bieten.

Sprechen Sie auch gerne mit Ihrem Arzt, wenn Sie nach einem geeigneten Krankenhaus suchen. Fragen Sie ihn auch nach dem ICD-Code, weswegen Sie ins Krankenhaus müssen.

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Weitere Quellen

Natürlich können Sie auch noch andere Quellen für Ihre Recherche nutzen.

  • Krankenversicherungen
  • Internetseiten der Kliniken
  • Deutsches Krankenhausverzeichnis

Des Weiteren können auch die Medien hilfreich sein. Dort finden Sie oft Ranglisten, die die besten Ärzte oder Kliniken nennen. Jedoch mag Ihnen das bei Ihrer Suche nicht helfen. Besser ist es, wenn Sie mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen und erst dann Ihre Entscheidung treffen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema So finden Sie das geeignete Krankenhaus – Tipps

1. Warum nicht das nächste Krankenhaus nehmen?

Als Patient können Sie, sofern es kein Notfall ist, ein Krankenhaus nach Ihrem Belieben wählen. Vielleicht haben Sie mit einem Klinikum besonders gute Erfahrungen und mit einem anderen nur schlechte. Schon deshalb ist es praktisch, wenn Sie wählen können.

2. Was, wenn in dem gewählten Klinikum keine Betten frei sind?

Sofern die Behandlung noch nicht akut ist und Sie noch etwas Zeit haben, können Sie selbstverständlich warten. Ferner kann es nicht schaden, sich noch eine Alternative zu suchen.

3. Darf ich für ein gutes Krankenhaus auch in eine andere Stadt reisen?

Falls Sie eine gute Fachklinik gefunden haben, die nicht in Ihrer Stadt liegt, so können Sie natürlich auch in eine andere Stadt fahren. Jedoch sollten Sie hier mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten, ob das keine Probleme mit der Kostenübernahme gibt.

4. Kann mein Arzt einen Termin beschleunigen?

Selbstverständlich kann Ihr behandelnder Arzt anrufen und die Dringlichkeit der Behandlung nennen. Sofern das Klinikum aber keine Betten mehr frei hat, kann es jedoch durchaus sein, dass auch Ihr Arzt nichts bewirken kann und Sie eine andere Klinik wählen müssen.

5. Übernehmen die Krankenkassen für alle Kliniken die Behandlungskosten?

Hier ist Achtung geboten. Wählen Sie eine Privatklinik, die nur Privatpatienten behandelt, so kann Ihnen die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern.

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Pflegegrad erhöhen: Wenn sich der Pflegebedarf im Heim ändert – Vertrag wird an die neuen Anforderungen angepasst

Der Pflegebedarf kann sich immer wieder ändern und dann gibt es vertragliche Besonderheiten zu beachten. Hilfe im Alltag brauchen die Bewohner eines Pflegeheims, denn aus dem Grund leben sie dort. Sie brauchen vielleicht Hilfe bei

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Fazit

Die Suche nach einem passenden Krankenhaus kann sich als schwierig erweisen. Nutzen Sie deshalb die obigen Informationsquellen und sprechen Sie vor allen Dingen mit Ihrem Arzt.

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Tierisch überflüssig: Krankenversicherungen für Haustiere sind teuer und mit vielen Einschränkungen versehen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/tierisch-ueberfluessig-krankenversicherungen-fuer-haustiere-sind-teuer-und-mit-vielen-einschraenkungen-versehen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/tierisch-ueberfluessig-krankenversicherungen-fuer-haustiere-sind-teuer-und-mit-vielen-einschraenkungen-versehen/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:18:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64584 Mittlerweile hat jeder zweite Haushalt mindestens ein Haustier und Krankheiten können auftreten oder es wird bei einem Unfall verletzt. Die Behandlung oder die Operation durch einen Tierarzt kann sehr teuer werden. Heute gibt es sogenannte

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Mittlerweile hat jeder zweite Haushalt mindestens ein Haustier und Krankheiten können auftreten oder es wird bei einem Unfall verletzt. Die Behandlung oder die Operation durch einen Tierarzt kann sehr teuer werden. Heute gibt es sogenannte Tierkrankenversicherung, die Sie vor einem finanziellen Risiko schützen sollen. Aber lohnt sich der Abschluss einer Tierkrankenversicherung überhaupt?

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel lohnen sich die Krankenversicherungen für Tiere eher nicht.
  • Die Versicherungen versichern meist nur gesunde Haustiere.
  • Eine OP-Kostenversicherung kann durchaus sinnvoll sein, aber sie springt nur ein, wenn es um Operationen geht. Dafür ist sie deutlich preiswerter als eine Krankenversicherung.
  • Aus unserer Sicht ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein Muss für einen Hundehalter, anders als bei der Tierkrankenversicherung.

Versicherungen für Hunde, Katzen und Pferde

Mittlerweile bieten einige Versicherungen besondere Versicherungen für Hund, Katze und Pferd an, aber deren Nutzen ist stark beschränkt.

Die Police ist meist richtig teuer und im Endeffekt werden nicht alle Behandlungen bezahlt, denn meist werden nur gesunde Tiere ausreichend versichert. Auf diesem Hintergrund stellt sich natürlich die Frage, ob eine Tierkrankenversicherung sich überhaupt lohnt.

Die Stiftung Warentest hat im Jahr 2016 eine Untersuchung durchgeführt und dabei die folgenden Versicherungsgesellschaften in Bezug auf die Tierkrankenversicherung für Hunde untersucht. Zurzeit ist keine neuere Untersuchung bekannt:

  • AGILA Haustierversicherung AG
  • Allianz Versicherungs-AG
  • Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG
  • Tiergarant Versicherungsdienst GmbH
  • Uelzener Allgemeine Versicherungsgesellschaft a.G.

Ein Hundebesitzer zahlt im Jahr ab 120 Euro, aber der Betrag kann auch bis zu 1.300 Euro hoch gehen. Der Besitzer eine Katze muss mit Tarifen zwischen 160 und 560 Euro rechnen. Dazu kommt dann noch die OP-Kostenversicherung, die für einen Hund bei rund 110 Euro liegt und bei einer Katze bei 70 Euro.

Somit wird deutlich, dass nicht nur die Preisunterschiede immens sind, sondern auch die abgedeckten Risiken. Es ist also umso wichtiger, dass die Tarife und die Bedingungen miteinander verglichen werden, um ein passendes Angebot zu finden.

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Wer erhält eine Versicherung und wann gilt sie?

Grundsätzlich werden nur gesunde Tiere versichert, so dass es bei manchen Versicherungen sogar ein Mindest- und ein Höchstalter gibt.

In der Regel darf das Tier nicht jünger als zwei Monate sein und bei älteren Tieren ist ein tierärztliches Gutachten vorzulegen. Auch Vorerkrankungen können für einen Ausschluss sorgen. Tiere, die ein bestimmtes Alter überschritten haben, bekommen keine Versicherung mehr. Bei Hunden ist das der Fall, wenn Sie ein Alter von sieben Jahren überschritten haben.

Sie können damit rechnen, je älter das Tier bei Abschluss des Vertrages ist, desto teurer wird auch der Versicherungsbeitrag.

Sollte das Tier eine Krankheit haben, dann müssen Sie mit einer Wartezeit von drei Monaten nach Beginn des Vertrages rechnen. Kommt es also direkt nach Vertragsabschluss zu einer Krankheit, dann übernimmt die Versicherung die Kosten nicht. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit, so dass sofort ein Versicherungsschutz besteht.

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Was kostet so eine Versicherung?

Die Höhe der Beiträge wird anhand von verschiedenen Faktoren bestimmt:

  • Rasse
  • Größe
  • Alter
  • Gewicht
  • Art der Haltung

In Deutschland besteht der Versicherungsschutz europa- oder weltweit, wenn es um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt mit Hunde handelt und der Aufenthalt nur bis zu 12 Monate gilt. Achten Sie auf die genauen Regelungen, wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen möchten!

Der Versicherungsvertrag lässt sich von beiden Seiten kündigen, also nicht nur von Ihnen, sondern auch von dem Versicherer. Allerdings sollten Sie dabei genau auf die vereinbare Kündigungsfrist achten. Idealerweise kündigen Sie, wenn es um eine Beitragserhebung geht oder wenn ein Versicherungsfall eintritt.

Wenn Sie das versicherte Tier verkaufen oder es stirbt, dann erlischt der Vertrag, aber das ist der Versicherung umgehend mitzuteilen.

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Die Leistungen der Versicherung

Zu den Leistungen der Tierkrankenversicherung gehört die Erstattung der Tierarzt- und Operationskosten für ambulante, stationäre und chirurgische Behandlungen, aber auch Diagnostik, Medikamente und Unterbringung.

Allerdings gibt es Einschränkungen, so dass nur medizinisch notwendige Behandlungen übernommen werden. Eine Sterilisation oder eine Kastration ist keine medizinische Notwendigkeit und wird nicht übernommen. Nicht alle Versicherer übernehmen die Kennzeichnung mit einem Chip oder eine entsprechende Tätowierung.

Die Tierarztpraxen berechnen für eine Behandlung den drei fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte, aber der Versicherer bezahlt immer nur den zweifachen Satz. Der dreifache Satz wird nur in begründeten Fällen, wie einem Notdienst bezahlt. Außerdem ist es heute üblich, dass nur etwa 80% der Kosten übernommen werden, so dass eine Selbstbeteiligung von 20% bleibt.

Bei Untersuchungen und Behandlungen sorgen die Gebührenordnung und die Selbstbeteiligung also dafür, dass Sie einen großen Teil selber zahlen müssen, obwohl eine Versicherung besteht.

Allerdings haben Sie die Möglichkeit den Tierarzt, die Praxis und die Tierklinik selber zu bestimmen. Einige Versicherungsgesellschaften verlangen, dass Sie den Haustierart der Versicherung aufsuchen.

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Tierkrankenversicherung abschließen – lohnt es sich?

Nur Tierhalter, die ein gesundes Haustier so früh wie möglich versichern, zahlen niedrige Beiträge.

Allerdings zahlen sie dafür viele Jahre die Beiträge, so dass Sie sich gut überlegen sollten, ob Sie eine Tierkrankenversicherung abschließen oder nicht. Die Standardleistungen sind nicht im Versicherungsschutz enthalten, so dass Sie Impfungen, Sterilisationen und Kastrationen selber zahlen müssen.

Es kann aber sinnvoll sein, eine reine OP-Versicherung abzuschließen, denn eine OP ist auch bei einem Haustier sehr teuer und somit erhalten Sie wenigstens einen Teil der Kosten erstattet. Die Beiträge solcher Versicherungen sind zudem deutlich günstiger als die Tierkrankenversicherung.

Bilden Sie Rücklagen und legen Sie ein Konto für das Haustier an, dann können Sie auf eine Tierkrankenversicherung verzichten.

Die Leistungen und Beiträge sind bei den zahlreichen Anbietern extrem, so dass es sinnvoll ist sich unabhängig beraten zu lassen.

Wenden Sie sich an:

  • die Stiftung Warentest
  • unabhängige Versicherungsberater
  • Verbraucherzentralen vor Ort
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Die Tierhaftpflichtversicherung ist ein Muss!

Die Tierhaftpflichtversicherung hat mit der Tierkrankenversicherung rein gar nichts zu tun, denn eigentlich sollte die Tierhaftpflichtversicherung ein Muss für Hunde- und Pferdehalter sein. Verursacht Ihr Hund oder Ihr Pferd einen Schaden, dann haften Sie für die Schäden. Das ist auch der Fall, wenn Sie nicht verantwortlich sind.

Hunde und Pferde können gerade draußen einen hohen Schaden verursachen, denn wenn das Tier auf die Straße läuft und es zu einem Unfall kommt, dann wird es teuer. Bei der Deckungssumme sollten Sie mindestens 5 Millionen Euro einsetzen, denn schnell sind diese Summen erreicht. Für einen Hund müssen Sie bei der Deckungssumme mit unter 100 Euro im Jahr rechnen.
Bei Katzen deckt die Haftpflichtversicherung auch Folgen durch unkalkulierbares Verhalten mit ab.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Tierkrankenversicherung

1. Zahlt die Tierkrankenversicherung auch Augenoperationen?

Eine Augenoperation wird von der Tierkrankenversicherung nur bezahlt, wenn es sich um eine medizinisch notwendige OP handelt.

2. Zahle ich immer einen Selbstanteil?

Grundsätzlich deckt die Tierkrankenversicherung nur 80% der Kosten ab, so dass Sie mit einem Selbstanteil von 20% rechnen müssen.

3. Wie teuer ist eine Tierkrankenversicherung?

Eine Tierkrankenversicherung kann bis zu 1.300 Euro für einen Hund und 560 Euro für eine Katze kosten. Die Berechnung erfolgt nach Alter, Rasse, Größe und Haltung.

4. Gibt es Tierkrankenversicherungen, die sofort greifen?

Es gibt Tierkrankenversicherungen bei denen die Wartezeit bei Krankheit bei einer Woche liegt und bei Unfall sofort.

5. Wie lang ist die normal Wartezeit bei Krankheit?

Bei Krankheit müssen Sie mit einer Wartezeit von drei Monaten rechnen, damit die Tierkrankenversicherung greift.

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Fazit

Zahlreiche Versicherer bieten Haustierbesitzern eine Tierkrankenversicherung an, damit die geliebten Haustiere im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls gut zu behandeln sind. Allerdings greifen viele Versicherungen nicht immer und es gibt immense Einschränkungen. Zudem sind Tierkrankenversicherungen meist sehr teuer und kommen nicht für jede Person in Frage. Halten Sie sich lieber an die Alternativen und richten Sie ein Konto ein, um Rücklagen zu bilden.

Der Beitrag Tierisch überflüssig: Krankenversicherungen für Haustiere sind teuer und mit vielen Einschränkungen versehen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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