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Ärztliche Zweitmeinung: Was die Krankenkasse zahlt und welche Kosten Sie tragen müssen


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Viele Patienten gehen inzwischen auf Nummer sicher. Denn wenn eine Operation ansteht, dann holen sie sich eine Zweitmeinung von einem weiteren Spezialisten. Aber dadurch, dass in Deutschland freie Arztwahl besteht, ist es auch möglich, ein spezielles qualitätsgesichertes Zweitmeinungsverfahren zu nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei bestimmten planbaren Eingriffen haben Sie inzwischen einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung.
  • Bisher galt diese Kassenleistung nur bei wenigen Eingriffen, wie z.B. Operationen an den Gaumen- und / oder Rachenmandeln und der Entfernung der Gebärmutter. Seit Februar 2020 gilt aber diese Leistung auch für geplante arthroskopische Eingriffe am Schultergelenk und einem geplanten Einsetzen einer Knie-Endoprothese.
  • Auch bei einer geplanten Amputation beim diabetischen Fußsyndrom soll eine solche Zweitmeinung möglich sein, aber vermutlich erst ab Anfang 2021.
  • Die Kosten für eine Zweitmeinung sind in der Regel von der Krankenkasse zu tragen.
  • Die Ärzte müssen qualifiziert und unabhängig eine Zweitmeinung erstellen.

Das Recht auf eine Zweitmeinung

Sie haben das Recht auf freie Arztwahl, wenn Sie gesetzlich versichert sind und das ist auch unproblematisch. 

Die Beratungsleistung kann der Zweitgutachter mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Allerdings sollten Sie Ihren behandelnden Arzt darüber informieren, dass Sie sich eine Zweitmeinung einholen. Zu diesem Zweck muss er Ihnen oder dem zweiten Arzt die Berichte, Laborwerte und Röntenuntersuchungsergebnisse aushändigen. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten die Zweitmeinung als Zusatzleistung vor einer Operation an.

Der Patient hat zudem das Recht, eine komplette Einsicht in seine Krankenakte zu nehmen und Sie können eine elektronische Abschrift der Akte verlangen. Überflüssige und gesundheitlich belastende Doppeluntersuchungen und deren Kosten lassen sich so ganz gut vermeiden. Sie haben das Recht auf eine Patientenaktenkopie und auch auf die vorliegenden Befunde. Der behandelnde Arzt darf Ihnen die Kosten für die Kopien in Rechnung stellen.

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Die Regelung bei bestimmten Eingriffen

Der Bundesausschuss hat in einer Richtlinie im September 2017 festgelegt, dass die neuen Regelungen für alle Eingriffe an den Gaumen- und / oder Rachenmandeln gelten, sowie bei Entfernungen der Gebärmutter.

Auch die arthroskopischen Eingriffe rund um das Schultergelenk gehören seit Februar 2020 dazu. Seit Januar 2021 haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit auch bei geplanten Implantationen einer Knie-Endoprothese eine Zweitmeinung einzuholen. Die Zweitmeinung umfasst nicht nur die Revisionsoperationen, sondern auch Folge-, Wechsel- und Korrektureingriffe an der Knie-Endoprothese, aber nur wenn eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Notfalloperationen sind von einer Zweitmeinung ausgeschlossen.

Die geplante Amputation beim diabetischen Fußsyndrom soll in Kürze folgen, denn Amputationen sind bei dieser Diagnose sehr weit verbreitet. Zu den Amputationen gibt es Alternativen von der chirurgischen Wundreinigung über die Druckentlastung und die Infektionsbehandlung, aber auch die Förderung der Durchblutung.

Interessant:

Es steht eine wichtige Operation an, dann haben Sie nach der neuen gesetzlichen Regelung einen gesonderten Anspruch auf eine zweite Meinung. In einem solchen Fall muss der Arzt Sie dahingehend aufklären. Beispielsweise, dass es sich um einen notwendigen Eingriff handelt. Er muss ihnen z.B. auch alternative Behandlungsmöglichkeiten präsentieren, wenn vorhanden. Diese Aufklärung sollte mindestens 10 Tage vor der Operation erfolgen.

Die Ärzte für die Zweitmeinung müssen unabhängig sein und qualifiziert. Zudem rechnen sie die Leistungen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Orthopäden, Unfallchirurgen und Fachärzte haben bei der Zweitmeinung einer planbaren arthroskopischen Schulteroperation die Möglichkeit physikalische und rehabilitative Medizin zu beantragen.

Wichtig:

Ärzte, Unfallchirurgen und Orthopäden können im Rahmen einer Zweitmeinung bei der Implantation einer Knie-Endoprothese einen Antrag auf physikalische und rehabilitative Medizin stellen.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen liefert verständliche Informationen zu den Eingriffen und zu den Zweitmeinungsverfahren, die angeboten werden.

Es gibt nur spezielle Ärzte, die eine besondere Qualifikation haben und eine unabhängige Zweitmeinung rausgeben dürfen. Diese finden Sie auf der Webseite des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Der Patient muss im Vorfeld informiert werden, dass er seine Unterlagen zur Behandlung einsehen darf und außerdem hat er das Recht, dass Kopien erstellt werden. Allerdings müssen Sie Kosten für die Kopie tragen. In Zukunft muss der Arzt auch Listen mit zugelassenen Zweitgutachtern führen. Der Arzt muss auf die Ärzte mit ausreichender Qualifikation hinweisen.

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Krankenkassen bieten Extras

Schon bei anstehenden Operationen dürfen die Versicherten eine ärztliche Zweitmeinung einholen und die gesetzlichen Krankenkassen kommen für die Kosten auf. 

Allein aus dem Grund kann es sich lohnen nach dieser Leistung bei der gesetzlichen Krankenkasse zu fragen.

Dieses Versorgungsplus wird von mehr als 50% der 62 gesetzlichen Krankenkassen in NRW angeboten. Einen Zusatzcheck nach Eingriffen an Wirbelsäule, Knie, Hüfte und Schultern wird von einem Drittel der restlichen 32 Krankenkassen übernommen. 1/3 der Krankenkassen mit Extraleistungen sind in der Lage, Ihnen nach einer Krebsdiagnose eine weitere Begutachtung durch einen Spezialisten zu bezahlen.

Das Angebot richtet sich vereinzelt an Patienten, die eine Herzoperation haben oder wegen Problemen mit dem Herzen in Behandlung sind. Das Verfahren für die Zweitmeinung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr unterschiedlich. Mehr als 50% der Versicherungen wickeln die Möglichkeiten über das Onlineportal ab. Dort lassen sich auch die Unterlagen hochladen. Am Ende wird ein Termin zur Beratung gemacht. Die anderen Krankenkassen vermittelt sogar einen Termin für einen der kooperierenden Spezialisten.

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Zweitmeinung und ihre Qualität

In der Zweitmeinung müssen in Zukunft gewisse Qualitätsvorgaben enthalten sein, denn dadurch lässt sich die Güte der Einschätzung feststellen, aber auch die Qualifikation des Arztes.

Allerdings gelten diese Anforderungen nur im Zusammenhang mit den oben genannten Operationen im Rahmen des gesetzlichen Zweitmeinungsverfahrens. Es gibt keine festen Vorgaben bei den anderen Zweitmeinungsverfahren, die als normal gelten.

Bedenken Sie als Patient immer, dass Sie außerhalb der oben genannten Regelungen manchmal keine Zweitmeinung bekommen. Beispielsweise spielen in einem Krankenhaus auch die wirtschaftlichen Interessen eine sehr wichtige Rolle. Medizin ist in der heutigen Zeit auch ein Geschäft. Nicht immer muss der Rat eines zweiten Arztes aber durch Geschäftsinteressen beeinflusst werden.

Achtung:

Das gleiche Prinzip gilt auch für die Zweitmeinung durch eine Krankenkasse, aber es könnte die Gefahr bestehen, dass die Onlineportale oder die Spezialisten von den meist sehr teuren Eingriffen abraten. Bei der Krankenkasse sollten Sie immer nachfragen, warum der Kassen-Gutachter für eine Beurteilung die beste Wahl ist und welche Qualifikation er hat. Klären Sie mit der Versicherung auch sofort, ob eventuelle zusätzliche Kosten entstehen, wenn Sie ein Zweigutachten erstellen.

Nicht nur die Krankenkasse hat qualifizierte Gutachter, auch private Gutachterbüros haben ausreichend Qualifikation vorzuweisen. Allerdings müssen Sie die privaten Gutachter selber bezahlen und die Kosten sind hoch.

Bedenken Sie:

Bei einem Eingriff an der Hüfte, am Knie oder am Rücken handelt es sich um eine unumkehrbare Behandlung. Das heißt, dass es keine Rückkehr gibt, wenn sie einmal gemacht ist. Es handelt sich um gravierende Einschritte im Leben, denn ein künstliches Knie können Sie nie mit einem echten Knie vergleichen. Aber im Endeffekt werden Sie viel schmerzfreier Leben und das ist meist Grund genug für eine solche Operation. Sie als Patient sind Laie und kennen sich nicht mit den Möglichkeiten und den Behandlungen aus. Daher sind Sie auf eine gute Beratung und eine kompetente Zweitberatung angewiesen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema ärztliche Zweitmeinung

1. Wie viele Zweitmeinungen darf ich einholen?

Sie haben Zweifel an der Diagnose des Arztes oder zweifeln an der Notwendigkeit eines medizinischen Eingriffs, dann haben Sie das Recht eine zweite Meinung einzuholen. In Deutschland darf jeder Patient eine zweite Arztmeinung einholen, wenn er sich bei der ersten Meinung unsicher fühlt.

2. Kann ich auch bei einem Zahnarzt eine Zweitmeinung einfordern?

Grundsätzlich besteht in Deutschland das Recht auf freie Arztwahl und wenn Sie ein ungutes Gefühl bei der Aussage des Zahnarztes haben, dann dürfen Sie auch einen zweiten Zahnarzt aufsuchen.

3. Wer bezahlt den zweiten Arzt?

In der Regel bezahlt die gesetzliche Krankenkasse den zweiten Arzt, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Die Anforderungen lesen Sie im Ratgeber nach.

4. Ist ein Kassen-Gutachter oder ein privater Gutachter besser?

Beide Gutachter sind professionell ausgebildet und es sollte keinen Unterschied geben. Pauschal kann man nicht beantworten, dass einer von beiden besser ist.

5. Habe ich das Recht auf Einsicht in meine Patientenakte?

Sie als Patient haben auf jeden Fall das Recht Einsicht in die eigene Akte zu bekommen. Sie haben sogar das Recht, dass der Arzt Ihnen Kopien von allen Unterlagen und Röntgenuntersuchungen zukommen lässt.

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Fazit

In Deutschland hat jeder Patient das Recht eine zweite Arztmeinung einzuholen. Dies gilt z.B.,  wenn er bei dem behandelten Arzt Zweifel an der Diagnose oder der medizinischen Behandlung hat. In den meisten Fällen zahlt die gesetzliche Krankenkasse die zweite Meinung, wenn bestimmte Umstände vorhanden sind. Sie können aber auch einen Gutachter von der Krankenkasse wählen oder Sie suchen sich einen Privatgutachter. Den privaten Gutachter müssen Sie selber bezahlen und der Kassen-Gutachter wird von der Krankenkasse bezahlt.

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