Umzug | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 09:02:51 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Umzug | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Heimvertrag: Worüber Sie das Pflegeheim vorab informieren muss – vorvertragliche Informationen sind verständlich und gut lesbar https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/heimvertrag-worueber-sie-das-pflegeheim-vorab-informieren-muss-vorvertragliche-informationen-verstaendlich-und-gut-lesbar/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/heimvertrag-worueber-sie-das-pflegeheim-vorab-informieren-muss-vorvertragliche-informationen-verstaendlich-und-gut-lesbar/#respond Fri, 13 May 2022 09:02:51 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60089 Die Entscheidung für ein Pflegeheim ist nicht einfach und damit Sie eine gute Entscheidung treffen, holen Sie sich Leistungsangebote ein. Die Pflegeheime bieten wichtige Leistungsangebote, auf welche Sie sich später auch berufen können. Vorvertragliche Informationen

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Die Entscheidung für ein Pflegeheim ist nicht einfach und damit Sie eine gute Entscheidung treffen, holen Sie sich Leistungsangebote ein. Die Pflegeheime bieten wichtige Leistungsangebote, auf welche Sie sich später auch berufen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Pflegeheim hat die Verpflichtung über das gesamte Leistungsangebot zu informieren und zwar vor dem Vertragsabschluss.
  • Die Informationen vor dem eigentlichen Vertrag sind in einer klar verständlichen Sprache verfasst.
  • Die vorvertraglichen Informationen stellen die Basis für den Vertrag mit dem Pflegeheim und bei Problemen berufen Sie sich auf diese Informationen.
  • Kündigen Sie ohne Einhaltung einer Frist, wenn das Pflegeheim der Informationspflicht nicht umfassend nachkommt.

Vorvertragliche Informationen sind transparent

Der Umzug in ein Pflegeheim ist ein schwerer Schritt und schon die Entscheidung fällt vielen Menschen sehr schwer.

Allein auf dem Hintergrund ist klar, dass die Sorge sehr groß ist, dass bei den vertraglichen Angelegenheiten wichtige Dinge einfach übersehen werden. Aber es gibt eine sehr gute Nachricht, denn der Gesetzgeber hat vorgesorgt. In den Wohn- und Betreuungsgesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, dass alle wichtigen Informationen durch den Pflegeheimbetreiber in verständlicher Sprache verfasst sein müssen und zwar vor Vertragsabschluss.

Informieren Sie sich daher im Vorfeld gründlich über die Leistungen. Vergleichen Sie diese z.B. mit anderen Anbietern. Informationen, wie die vorvertraglichen Informationen aussehen und worauf Sie achten müssen, erklären wir Ihnen.

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Klar und deutlich – die vorvertraglichen Informationen

Bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt, muss der Pflegeheimanbieter allerlei Informationen an die Hand geben.

Die Informationen erleichtern die Auswahl des Pflegeheims. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie in einer verständlichen und vor allen Dingen klaren Sprache gehalten wurden. Auf Juristendeutsch ist zu verzichten. Die Form der Informationen ist dagegen eher unwichtig. Sie variiert inzwischen stark von Heim zu Heim. Während einige Heime ein umfangreiches Prospektwerk an die Hand geben, gibt es bei anderen Heimen eine Broschüre oder einfach ein Dokument. Das Pflegeunternehmen ist an diese ausgegebenen Informationen gebunden, wenn Sie sich am Ende für einen Vertrag entscheiden. Das bedeutet, Sie berufen sich immer auf diese vorvertraglichen Informationen.

In dem Vertrag wird festgehalten, auf welche vorvertraglichen Informationen Sie sich mit dem Pflegeheim einigen. Eine klare Markierung findet statt, wenn der Vertrag in einigen Punkten deutlich von den vorvertraglichen Informationen abweicht. Einige Pflegeheime geben die Informationen entweder erst kurz vor dem Vertrag raus oder direkt mit dem Vertrag. Experten raten Ihnen, dass Sie die Informationen auf jeden Fall vor dem Vertrag haben sollten und auch gründlich durchgelesen haben. Sie entscheiden in aller Ruhe für welches Heim Sie sich am Ende entscheiden.

Der Inhalt der vorvertraglichen Informationen

Nicht nur die Sprache ist bei den vorvertraglichen Informationen entscheidend, sondern auch der Inhalt ist vom Gesetzgeber festgelegt.

In den vorvertraglichen Informationen informiert der Anbieter ausführlich über sein Leistungsangebot und auch über die Leistungen, die für Sie in Betracht kommen.

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Allgemeines Leistungsangebot

Es gibt einen Abschnitt mit allgemeinen Leistungsangeboten, welche das Pflegeheim anbietet und dabei geht es um die grundsätzlichen Informationen zum Heim.

  • Die Ausstattung des Heims. Dies betrifft z.B. die Anzahl der Etagen, der Betten, der Zimmer, der Gebäude sowie vor Allem, ob auch ein Fahrstuhl vorhanden ist.
  • Die Lage des Gebäudes. Dies betrifft z.B. die Nähe zum Stadtrand, zur Innenstadt, zu einer Bushaltestelle sowie auch zu Einkaufsgeschäften.
  • Gemeinschaftliche Einrichtungen und Anlagen, die von allen Bewohnern genutzt werden, wie einem Garten, dem Aufenthaltsraum, einer Bibliothek, Münztelefon oder einem Computer mit Internetzugang.
  • Die Nutzungsbedingungen für die Gemeinschaftseinrichtung, zu der auch eine Hausordnung gehört und alle Informationen rund um die spezielle Nutzung.
  • Ergebnisse der Qualitätsprüfung ist sehr wichtig und bezieht sich meist auf den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und der zuständigen Landesbehörde.

Infrage kommende Leistungen

In den vorvertraglichen Informationen befinden sich nicht nur allerlei Informationen zum allgemeinen Angebot des Pflegeheims, sondern auch individuelle Leistungen.

  • Die Größe des Wohnraums und deren Ausstattung
  • Die Art der Verpflegung und die Anzahl der Mahlzeiten
  • Art, Inhalt und Umfang der Pflege- und Betreuungsleistungen
  • Das Konzept der Einrichtung
  • Die Voraussetzungen für eine Leistungsänderung und deren Kosten
  • Hinweise, welche Personen nicht gepflegt oder betreut werden

Außerdem erhalten Sie eine Kostenaufstellung für alle einzelnen Leistungen, die sich nach den folgenden Punkten aufteilen:

  • Wohnraum
  • Verpflegung
  • Pflege und / oder Betreuung
  • Investitionen
Spam-Mails AOK Bundesverband_Logo
AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Vergleichen Sie die Pflegeheime

Lassen Sie sich von verschiedenen Pflegeheimen vorvertragliche Informationen zukommen, denn Sie sollten einige Pflegeheime miteinander vergleichen.

Erst danach treffen Sie eine gute Entscheidung, wenn Sie einen Vergleich durchgeführt haben und alle Fakten auf dem Tisch liegen.

An der Art und Weise der vorvertraglichen Informationen erkennen Sie schon eine ganze Menge.

  • Haben Sie eine umfassende, individuell zusammengestellte Sammlung von Unterlagen bekommen?
  • Ist ausführlich auf einzelne Punkte eingegangen worden?
  • Gibt es nur ein grob verfasstes Formular ohne einzelne Punkte?
  • Ist die Sprache verständlich?
  • Handelt es sich nur um Vertragsbausätze?

Haben Sie das Gefühl, dass das Pflegeheim durch klare Informationen punktet und eine Verbindlichkeit herstellt, dann können Sie konkrete Informationen austauschen und sich vielleicht schon entscheiden.

Das Sonderkündigungsrecht

Das Pflegeheim hat die vorvertraglichen Informationen nicht zugeschickt und Sie haben trotzdem den Vertrag unterschrieben, dann können Sie den Vertrag jederzeit kündigen.

Sie brauchen keine Frist einhalten, aber bedenken Sie, dass es mit Sicherheit Situationen gibt, in denen das Heim die vorvertraglichen Informationen nicht aushändigt. Meist ist das der Fall, wenn eine Person direkt nach dem Krankenhausaufenthalt in ein Pflegeheim zieht. Zuhause kann die Person nicht mehr versorgt werden und das Pflegeheim ist die beste Alternative.

In einem solchen Fall muss das Pflegeheim immer noch nachträglich informieren und unter Umständen kündigen Sie einfach nach zwei Wochen, aber erst, wenn Sie die vorvertraglichen Informationen bekommen haben.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Heimvertrag

1. Wer muss den Heimvertrag unterschreiben?

Im Grunde muss der Heimvertrag von dem Pflegebedürftigen unterschrieben werden, aber da kommt es drauf an, ob er noch geschäftsfähig ist. Ansonsten ist der Bevollmächtigte die unterschriftsberechtigte Person, die im Auftrag des Pflegebedürftigen unterschreibt.

2. Kann das Heim den Pflegeplatz kündigen?

In Ausnahmefällen hat das Heim das Recht den Pflegeplatz zu kündigen, aber eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und mit einer guten Begründung ausgestattet sein. Weisen Sie die Kündigung als unwirksam zurück, wenn es sich um eine ungerechtfertigte Kündigung handelt.

3. Wer bezahlt das Pflegeheim?

Das Pflegeheim wird in erster Linie durch die Rente bezahlt, aber wenn die Rente nicht reicht, dann kommt das Sozialamt in Betracht oder die nächsten Angehörigen.

4. Darf ein Pflegeheim einen Bewohner ablehnen?

Das Pflegeheim hat das Recht einen potenziellen Bewohner abzulehnen, aber dafür muss es einen triftigen Grund geben. Beispielsweise ist kein Platz mehr frei oder es handelt sich um einen zu schweren Fall, den sie nicht betreuen können.

5. Was passiert bei einem Sterbefall im Pflegeheim?

Verstirbt ein Patient, dann wendet sich das Pflegeheim zuerst an die Angehörigen. Sie entsorgen die Einrichtung und kümmern sich um alle Angelegenheiten rund um die Beerdigung.

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Fazit

Bevor Sie sich für ein Pflegeheim entscheiden, schauen Sie sich die vorvertraglichen Informationen genau an. In den Informationen erhalten Sie alle wichtigen Details rund um die Leistungen und das Angebot des jeweiligen Pflegeheims. Erst, wenn Sie einige Pflegeheime miteinander verglichen haben, entscheiden Sie sich für ein Pflegeheim und unterschreiben den Vertrag. Achten Sie immer auf alle Leistungen und entscheiden Sie sich in Ruhe.

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Umzug in Deutschland – auf welche Versicherungen Sie achten sollten um ausreichend abgesichert zu sein https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/umzug-in-deutschland-auf-welche-versicherungen-sie-achten-sollten-um-ausreichend-abgesichert-zu-sein/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/umzug-in-deutschland-auf-welche-versicherungen-sie-achten-sollten-um-ausreichend-abgesichert-zu-sein/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:58:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64626 Ein Umzug innerhalb Deutschlands kann durchaus Auswirkungen auf die Versicherungen haben und das beginnt damit, dass Sie der Versicherung die neue Adresse mitteilen müssen. Der neue Wohnort wirkt sich in einigen Versicherungssparten auch auf die

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Ein Umzug innerhalb Deutschlands kann durchaus Auswirkungen auf die Versicherungen haben und das beginnt damit, dass Sie der Versicherung die neue Adresse mitteilen müssen. Der neue Wohnort wirkt sich in einigen Versicherungssparten auch auf die Versicherungsverträge aus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geben Sie bei einem Umzug Ihrer Versicherung Bescheid und melden Sie die neue Adresse, denn in einigen Fällen ändert sich nur die Anschrift.
  • Die Tarifeigenschaften können sich am neuen Wohnort ändern und ein Beispiel bietet die Kfz-Versicherung. In größeren Städten kommt es häufig zu höheren Beiträgen. Auch bei den Hausratversicherung kommt es zu Änderungen, denn die Beitragshöhe richtet sich nach dem Wohnort, der Wohnungsgröße und der Einrichtungsart.
  • Sie haben eine Wohneigentumsversicherung, dann macht es einen Unterschied, ob Sie selber drin wohnen oder die Wohnung vermietet haben. Wenn Sie ein Vermieter sind, dann müssen Sie weitere Risiken versichern. Auf solche Versicherung wirkt es sich auch aus, wenn eine Person aus der Familie ein- oder auszieht.

Die Haftpflichtversicherung

Ein Umzug hat zur Folge, dass neue Haftungsrisiken entstehen oder die vorhandenen Risiken entfallen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich mit den Haftpflichtversicherungen im Falle eines Umzugs beschäftigen.

Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt ist die Privathaftpflichtversicherung und sie sichert das selbstgenutzte Wohneigentum ab. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn vor Ihrem Gebäude eine Person einer Verletzung unterliegt, weil Sie den Gehweg nicht vom Schnee befreit haben und vergessen haben zu streuen. Die Privathaftpflichtversicherung springt dann ein und übernimmt nicht nur die Zahlung von Schadenersatz, sondern auch den Rechtsstreit mit der geschädigten Person. Gerade Immobilienbesitzer sollten so eine Versicherung abschließen.

Bei der Privathaftpflichtversicherung ändert sich bei einem Umzug:

  • Die Privathaftpflichtversicherung greift nicht mehr, wenn Sie Wohneigentum nach dem Umzug nicht verkaufen, sondern an Dritte vermieten. In dem Fall brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
  • Prüfen Sie auf jeden Fall den Versicherungsbedarf, denn ein Umzug hat meist zur Folge, dass die neue Immobilie anders ausgestattet ist. Ein Beispiel liefert ein Öltank, denn Schäden im Grundwasser sind teuer und aus dem Grund ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung in so einem Fall sinnvoll.
  • Es müssen Anpassungen des Versicherungsschutzes gemacht werden, wenn es zu einem Ein- oder Auszug aus der Wohnung kommt. Sie sollten wissen, dass alleinstehende Elternteile nicht automatisch zu den mitversicherten Personen gehören, wenn Sie in den Haushalt des Versicherungsnehmers ziehen. Darum müssen Sie sich kümmern.
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Die Kfz-Versicherung

Der Umzug bedeutet in erster Linie, dass auch das Kraftfahrzeug umgemeldet werden muss, so dass das Fahrzeug am Wohnsitz abgemeldet und am neuen Wohnort angemeldet werden muss.

Das bedeutet, dass Sie als Halter des Fahrzeugs mit der Anschrift gemeldet sein müssen. Zudem kommt es bei einer Ummeldung manchmal zu anderen Tarifmerkmalen, denn es gibt Regionen, in denen die Beiträge viel höher ausfallen. Aus dem Grund richtet sich die Beitragshöhe häufig nach dem Wohnort. Es kommt aber auch vor, dass noch weitere Merkmale eine Rolle spielen, denn manchmal kommt es nach einem Umzug zur gewerblichen Nutzung des Fahrzeugs oder die jährliche Fahrleistung verändert sich. Auch eine Garage spielt bei den Beiträgen eine wichtige Rolle.

Bei einer Ummeldung haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Sie haben ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Sie das Fahrzeug am alten Wohnort abmelden und am neuen Wohnort anmelden.

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Alles rund um die Immobilie

Gerade für Immobilien gibt es zahlreiche Versicherungen von der Wohngebäudeversicherung über die Hausratversicherung bis hin zur Rechtsschutzversicherung, so dass auch hier bei den einzelnen Versicherungen ein Blick auf den Umzug gerichtet werden muss. Nachfolgend informieren wir über die wichtigsten Versicherungen rund um Haus und Wohnung.

Die Wohngebäudeversicherung

Sie brauchen eine Wohngebäudeversicherung, wenn Sie bis zum Umzug zur Miete gewohnt haben und nun in Eigentum einziehen. Sie sorgt dafür, dass Sachschäden an der Immobilie nicht zu teuer werden. Berücksichtigen Sie auch Gefahren durch Feuer, Naturgewalten und Leitungswasser.

Beschäftigen Sie sich auf jeden Fall auch mit der Wohngebäudeversicherung, wenn Sie aus einer selbstgenutzten Immobilie ausziehen. Sie müssen der Versicherung auf jeden Fall eine Information zukommen lassen, wenn Sie die Immobilie vermieten. Auf jeden Fall sollten Sie sich Gedanken zu einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung machen.

Bei vermieteten Objekten sollten Sie unbedingt darauf achten, wie lange der Mietausfall nach einem versicherten Schaden ersetzt wird, denn ein Mindestzeitraum von 12 Monaten sorgt für mehr Sicherheit. Empfehlenswert ist es, wenn Sie zahlreiche Risiken mit Hilfe einer speziellen Deckungserweiterung absichern. Der Grund dafür ist einfach, denn in der Regel können Sie die Versicherungsprämie auf den Mieter umlegen, aber den versicherten Schaden nicht.

Der Versicherungsschutz geht in den Käufer über, wenn Sie das Einfamilienhaus verkaufen. Für die Prämie haften nicht nur Sie als Verkäufer, sondern auch der Käufer. Beide stehen als Gesamtschuldner dar und das gilt während der laufenden Versicherungsperiode. Sie bleiben zur Prämienzahlung verpflichtet, wenn der Käufer seinen Vertrag mit Ihnen kündigt, aber nur bis zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

Wichtig

Teilen Sie der Versicherung den Verkauf der Immobilie umgehend mit und zwar am besten in schriftlicher Form. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, von einem Fax über eine E-Mail bis hin zum Brief. Wenn Sie Ihrer Pflicht nicht nachkommen und es kommt zu einem Schaden, dann kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass die Versicherung die Leistung verweigert.

Aus dem Grund müssen Sie immer klare, schriftliche Vereinbarungen mit dem Käufer treffen und festlegen, wann er die Prämie für die Versicherung übernimmt. Verlassen Sie sich nicht auf Aussagen und informieren Sie die Versicherung lieber eigenständig.

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Die Hausratversicherung

Besitzen Sie eine Hausratversicherung, dann gilt für den Umzug die folgende Information. Der Versicherungsschutz geht von der alten Wohnung auf die neue Wohnung über und während des Umzugs sind beide Wohnungen mit einem ausreichenden Versicherungsschutz ausgestattet. In der Regel erlischt der Versicherungsschutz für die alte Wohnung innerhalb von zwei Monaten. Ausschlaggebend ist der Umzugsbeginn. Anders sieht es aus, wenn Sie die alte Wohnung behalten, dann kommt es zu keinem Versicherungsschutzübergang. Es handelt sich um einen Doppelwohnsitz und dann müssen beide Wohnungen versichert werden.

Informieren Sie den Versicherer spätestens zum Umzugsbeginn über den Wohnungswechsel und teilen Sie die Wohnfläche in Quadratmetern mit. Der Grund ist einfach, denn eine größere Wohnfläche bedeutet in der Regel auch einen höheren Wert und das kann zu einer Unterversicherung führen. Die Versicherungssumme muss an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Vorhandene Sicherungen können dafür sorgen, dass auch bei der neuen Wohnung die gleichen Sicherungen angebracht sein müssen, wie ein Sicherheitsschloss oder ähnliches. Gefahrenerhöhende Umstände sind auch anzeigepflichtig, wenn es zum Beispiel in der Nachbarschaft eine Gastwirtschaft oder eine Diskothek gibt. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass in den Unterlagen keine längere Vertragslaufzeit zu finden ist, denn die Änderung muss im Rahmen des bestehenden Vertrages durchgeführt werden.

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Was tun im Fall einer Trennung?

Sie sind Versicherungsnehmer und ziehen bei einer Trennung aus der gemeinsamen Wohnungen aus, aber der Partner bleibt in der Wohnung, dann gelten die neue Wohnung und die bisherige Wohnung als Versicherungsort. Das bleibt so lange bestehen, bis es zu einer Änderung kommt oder nach drei Monaten, denn auch bei einem Auszug müssen Sie die Beiträge zahlen. Im Anschluss ist der Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung vorhanden.
Die Tarifbestimmungen des Versicherung gelten mit dem Beginn des Umzugs und dann für den neuen Wohnort. Sie haben aber die Möglichkeit die Versicherung zu kündigen, wenn es aufgrund einer höheren Diebstahlgefahr zu einem höheren Prämiensatz kommt.

Die Rechtsschutzversicherung

In der Regel muss es zu einer Anpassung des Versicherungsschutzes kommen, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und ein Umzug stattfindet. Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz an eine Person gebunden, aber bezieht sich meist nur auf ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil. Der Versicherungsschutz geht auf das neue Objekt über, wenn Sie das selbstgenutzte Objekt wechseln.

Eine Anpassung des Fahrzeugrechtsschutzes ist notwendig, wenn Sie in einen neuen Kreis ziehen und es zu einer Änderung am Kennzeichen kommt. Sie müssen die Änderung sofort der Versicherung mitteilen, damit die Anpassung umgehend durchgeführt wird. Der Versicherungsschutz ist auf ein Objekt bezogen und somit nur für das eine Fahrzeug gültig. Im Versicherungsschein muss das amtliche Kennzeichen stehen.

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Die Krankheitskostenversicherung

Nach einem Umzug müssen Sie die Änderungen der privaten Krankenversicherung mitteilen, denn als Beamter sind Sie beihilfeberechtigt.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil der Krankheitskosten zahlen muss, wenn es sich um einen öffentlichen Arbeitgeber handelt. Die restlichen Kosten werden durch eine private Versicherung und einem Restkostentarif abgesichert. Es kann mitunter eine Anpassung des Versicherungsschutzes notwendig sein, wenn Sie nach einem Umzug in ein anderes Bundesland auch einen anderen öffentlichen Arbeitgeber haben.

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Die Personenversicherung

Die Ausgaben für Personenversicherungen können sich je nach deutscher Region ändern, denn Dienstleistungen sind nicht überall mit der gleichen Summe zu bekommen.

Gerade, wenn Sie aufs Land ziehen, müssen Sie mit weiten Strecken rechnen und aus dem Grund kommt es meist zu höheren Ausgaben. Nach einem Umzug kommt es außerdem immer wieder vor, dass mehr Geld für den Lebensstil gebraucht wird und aus dem Grund sollten Sie die Versicherungen anpassen.

Zu den anpassenden Versicherungen gehören:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Risiko-Lebensversicherung
  • private Pflegeversicherung
  • private Altersvorsorge
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherungen und Umzug

1. Wann muss ich die Versicherungen über den Umzug informieren?

In der Regel sollten Sie alle Versicherungen direkt nach dem Umzug informieren, spätestens wenn Sie eine Ummeldung durchgeführt haben.

2. Warum muss ich die Versicherung bei einem Umzug informieren?

Die Versicherung muss die aktuelle Adresse haben, um Ihnen Schriftstücke zukommen zu lassen und außerdem kommt es vor, dass es nach einem Umzug zu anderen Gegebenheiten kommt. Die Versicherungen müssen entsprechend angepasst werden.

3. Was kostet eine Versicherungsummeldung?

Sie müssen mit keinen Kosten rechnen, wenn Sie nach einem Umzug die Versicherungen informieren.

4. Welche Versicherungen sollte ich nach einem Umzug zuerst informieren?

Zu den wichtigsten Versicherungen gehören die Kfz-Versicherung, die Hausratversicherung und die Haftpflichtversicherung.

5. Warum kann eine Kfz-Versicherung nach dem Umzug teurer werden?

Die Kfz-Versicherungsprämie richtet sich nicht nur nach dem Halter und dem Fahrzeug, sondern auch nach der Region. Die Versicherung auf dem Land ist meist preiswerter als in der Stadt, weil in der Stadt die Risiken deutlich höher sind.

Krankenversicherungspflicht
Rückkehr in die Krankenversicherung: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings

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Fazit

Versicherungen gehören zum alltäglichen Leben und jeder Mensch besitzt mindestens eine Versicherung. Bei einem Umzug müssen Sie die Versicherungen informieren und die neue Adresse mitteilen, denn es kann zu einer Änderung der Bedingungen kommen und das Ergebnis sind höhere oder niedrigere Beiträge. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem nicht vorhandenen Versicherungsschutz, wenn Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen.

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Umzug ins Pflegeheim – so gelingt der Schritt ins neue Leben – Viele wichtigen Dinge lassen sich frühzeitig klären https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/umzug-ins-pflegeheim-so-gelingt-der-schritt-ins-neue-leben-viele-wichtigen-dinge-lassen-sich-fruehzeitig-klaeren/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/umzug-ins-pflegeheim-so-gelingt-der-schritt-ins-neue-leben-viele-wichtigen-dinge-lassen-sich-fruehzeitig-klaeren/#respond Sun, 27 Feb 2022 12:09:37 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60286 Der Platz im Pflegeheim ist gesichert, dann beginnen Sie umgehend mit der Organisation des Umzugs. Damit Sie alles Wichtige auf einen Blick haben, bieten wir eine Checkliste an. Das Zuhause auflösen Das Pflegeheim ist ausgesucht

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Der Platz im Pflegeheim ist gesichert, dann beginnen Sie umgehend mit der Organisation des Umzugs. Damit Sie alles Wichtige auf einen Blick haben, bieten wir eine Checkliste an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bereiten Sie sich vorab gut auf das Leben im Heim vor.
  • Zur Unterstützung stellen Sie rechtzeitig einen Antrag bei der Pflegekasse.

Das Zuhause auflösen

Das Pflegeheim ist ausgesucht und der Platz ist sicher, dann beginnen Sie Schritt für Schritt die alte Wohnung aufzulösen.

Ein Umzug bedeutet immer eine Neuorientierung und viel Organisation und dazu kommt Stress, Unsicherheit und viel Aufregung. Das ist bei dem Umzug in ein Pflegeheim nicht anders, denn oft hat die Entscheidung bis zu diesem Zeitpunkt eine Menge Zeit in Anspruch genommen. Viele Pflegebedürftige verlassen ihre eigene Wohnung nur ungern und die Umgebung bringt ihnen Sicherheit. Ein Umzug ins Heim bedeutet noch einmal einen Neuanfang.

Aus diesen Gründen ist es sehr wichtig, den Umzug ins Pflegeheim gut vorzubereiten, denn nur so wird der Start problemlos möglich sein. Es kommen jede Menge Formalitäten auf Sie und Ihre Angehörigen zu und darauf sollten Sie sich gut vorbereiten.

Ein Platz im Heim ist meist erst in einigen Wochen oder Monaten frei, aber trotzdem beginnen Sie jetzt schon mit der Planung des Umzugs. Ein Umzug bedeutet eine Menge Arbeit, Zeit und Energie. Gerade, wenn Sie die Möglichkeit haben viele Dinge im Vorfeld zu regeln, sollten Sie nicht warten bis die Zeit knapp wird.

Sehr viele Dinge können schon weit im Vorfeld erledigt werden:

  • Das Kündigen der aktuellen Wohnung ist eine sinnvolle Sache, denn eine Wohnung können Sie auch schon weit im Vorfeld kündigen. In der Regel liegt die gesetzliche Kündigungsfrist einer Mietwohnung bei drei Monaten und diese Frist müssen Sie unbedingt beachten. Der Vermieter muss den Vertrag nicht vorzeitig auflösen, auch wenn Sie in ein Pflegeheim ziehen.
  • Eventuell muss die alte Wohnung renoviert werden und auch das sollte im Vorfeld klar sein.
  • Eine Liste mit weiteren Verträgen ist sehr sinnvoll, denn es gibt viele laufende Verträge, die Sie nicht mehr brauchen (Strom, Telefon, Gas, Kabelanschluss, Hausnotrufdienst).
  • Überprüfen Sie welche Versicherungen Sie im Pflegeheim wirklich brauchen. Kündigen Sie die unnötigen Versicherungen frühzeitig.
  • Achten Sie darauf, dass alle Daueraufträge im Zusammenhang mit der bisherigen Wohnung pünktlich enden.
  • Entscheiden Sie, welche Möbel Sie mit ins Pflegeheim nehmen und welche nicht.
  • Klären Sie ab, ob Sie Ihr Haustier mitbringen dürfen oder kümmern Sie sich frühzeitig um die Unterkunft.
  • Keller und Dachboden entrümpeln, wenn notwendig.
  • Was passiert mit den Möbeln und Gegenständen, die nicht mit ins Heim kommen?
  • Behandelnde Ärzte sind über den Umzug zu informieren.
  • Kündigen Sie den Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst, wenn vorhanden.
  • Erstellen Sie eine Liste mit Behörden und Personen, die über den Umzug informiert werden müssen (Versicherungen, Krankenkasse, Pflegekasse, Freunde, Anbieter von Zeitschriftenabonnements).
  • Bei der Post erstellen Sie einen Nachsendeauftrag.
  • Rundfunkbeitrag kündigen, denn im Heim sind Sie von den Gebühren befreit.

Das neue Zuhause

Der Umzug ins Pflegeheim ist ein Schritt, den sich viele Pflegebedürftige und Ältere sehr lange überlegen und damit die Ankunft problemlos wird, können Sie das neue Leben vorbereiten.

Viele Dinge lassen sich vorab gut organisieren:

  • Das Pflegeheim braucht Informationen über gesundheitliche Einschränkungen und Medikamente. Der Hausarzt kann einen Plan erstellen und alle Medikamente und Ihre Einnahme festhalten.
  • Das Pflegeheim braucht einige Unterlagen und welche lässt sich gut im Vorfeld herausfinden.
  • Alle wichtigen Unterlagen sind zu kopieren (Personalausweis, Vollmachten, Allergiepass, Impfpass, Brillenpass, Testament, Patientenverfügung).
  • Die Originaldokumente hinterlegen Sie bei einem Vertretungsberechtigten oder einem anderen sicheren Ort.
  • Kleider und alle anderen Textilien sind mit Namen zu versehen, denn das ist in einigen Heimen Pflicht.
  • Erstellen Sie eine Liste auf der alle wichtigen Hilfsmittel aufgelistet sind, darunter Rollator, Hörgerät, Sauerstoffgerät oder Rollstuhl.

Packen Sie alle persönlichen Gegenstände gut ein, die den Weg ins Heim machen sollen:

  • Kleidung und Jacken
  • Morgenmantel und Hausanzug
  • Schuhe und Hausschuhe
  • Brille
  • Zahnprothesen
  • Kalender
  • Handtaschen
  • Erinnerungsstücke
  • Bilder und Fotoalben
  • Hygieneartikel
  • Waschlappen und Handtücher
  • Fernseher und Radio
  • eventuell Bettwäsche
  • eventuell Geschirr
  • Möbel nach Bedarf

Das Finanzielle

Regeln Sie auf jeden Fall das Finanzielle und dazu gehört zuerst einen Antrag auf Unterstützung bei der Pflegekasse zu stellen.

Sie verschenken möglicherweise Geld, wenn Sie mit der Antragsstellung zu lange warten, denn die Pflegekasse zahlt nur einen Monat rückwirkend. Haben Sie schon länger einen Anspruch, dann kann die Pflegekasse die Zahlung für vergangene Monate verweigern. Die Zahlung für einen Monat rückwirkend macht die Pflegekasse nur, wenn der Antrag nicht später als einen Monat nach Pflegebedürftigkeitseintritt gemeldet wird.

Nutzen Sie die Möglichkeiten für eine Beratung in einem Pflegestützpunkt, wo Sie auch Hilfe bei der Antragsstellung bekommen können.

Bisher haben Sie feste Lebenshaltungskosten, die Sie kennen, aber die Kosten für einen Heimplatz kennen Sie noch nicht. Aus dem Grund sollten Sie sich einen Überblick verschaffen, damit Sie sich sind, dass Sie die Kosten auch tragen können. Ihr Einkommen und das Vermögen reichen möglicherweise für die Zahlung der Heimkosten nicht aus, dann wenden Sie sich an das Sozialamt und stellen einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“. Hilfe gewährt das Sozialamt erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Der Umzug in das Pflegeheim

Der Umzug in das ausgesuchte Pflegeheim steht bevor und Sie müssen sich entscheiden, ob Sie den Umzug selber machen oder ein Unternehmen beauftragen. 

Für Umzugsunternehmen gilt, dass Sie mindestens drei Angebote einholen sollten, um die Preise miteinander zu vergleichen. Zudem brauchen Sie ein wenig mehr Vorlaufzeit. Es gibt mittlerweile Dienstleister, die sich auf Seniorenumzüge spezialisiert haben und das notwendige Know-How entwickelt haben.

Umzug für einen Angehörigen

In den meisten Fällen übernehmen die Angehörigen den Umzug ins Pflegeheim für einen Pflegebedürftigen, weil dieser meist nicht mehr selber dazu in der Lage ist.

Die betroffene Person und auch andere Familienmitglieder binden Sie in die ganzen Dinge mit ein. Bleiben Sie immer in Kontakt und klären Sie, wer was organisiert und welche Gegenstände unbedingt mit müssen und welche nicht.

Es ist nicht immer einfach, denn den Betroffenen fällt es meist sehr schwer Dinge zurückzulassen oder die gewohnte Umgebung zu räumen. Das Interesse den Umzug mitzuplanen ist meist nicht groß, aber schließen Sie die Betroffenen nicht aus. Sie fühlen sich sonst ihrer Mitbestimmungsrechte beraubt und vom echten Leben ausgeschlossen. Lassen Sie sich nicht entmutigen und bleiben Sie immer im Gespräch.

Wichtig:

Melden Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine kurzfristige Arbeitsverhinderung an, wenn Sie von der Pflegebedürftigkeit überrascht wurden und kurzfristig einen Umzug ins Pflegeheim organisieren müssen.

Die richtigen Beratungsstellen

Mit Sicherheit ergeben sich Fragen rund um den Umzug ins Pflegeheim.

Wenden Sie sich an die folgenden Stellen:

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Umzug ins Pflegeheim

1. Kann ich meinen Vater ohne Einwilligung in Pflegeheim bringen?

Grundsätzlich ist es möglich eine Person gegen Ihren Willen in ein Pflegeheim zu bringen. Es handelt sich dann um eine freiheitsentziehende Maßnahme, aber es gibt Ausnahmen.

2. Wer zahlt den Umzug ins Pflegeheim?

Der Pflegebedürftige oder die Angehörigen kommen für die Umzugskosten auf, aber wenn ein Pflegebedürftiger Bezieher von Sozialleistungen ist, dann kommt der Sozialhilfeträger für die anfallenden Kosten auf.

3. Wer trifft die Entscheidung für oder gegen ein Pflegeheim?

In erster Linie trifft der Pflegebedürftige selber die Entscheidung, ob er in ein Pflegeheim zieht. Aber auch die Angehörigen sind meist involviert.

4. Wer kümmert sich um die Wäsche im Pflegeheim?

In den meisten Fällen kümmert sich die Pflegeeinrichtung um die Wäsche der Bewohner.

5. Wie wird ein Pflegeheimplatz beantragt?

Sie suchen sich ein Pflegeheim aus und stellen freiwillig einen Antrag auf einen Platz. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und mithilfe von Arztattesten wird die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen.

Fazit

Der Umzug in ein Pflegeheim fällt vielen Betroffenen nicht leicht, denn Sie verlassen ihre gewohnte Umgebung und ziehen von einer eigenen Wohnung in ein Zimmer. Damit der Start ins neue Leben so angenehm wie möglich wird, gibt es viele Dinge zu beachten. Einige der Dinge lassen sich sehr gut im Vorfeld klären, damit der Umzug ins Pflegeheim in aller Ruhe vonstattengeht.

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Was passiert beim Umzug mit Stromvertrag und Gasvertrag? Alle Infos https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-passiert-beim-umzug-mit-stromvertrag-und-gasvertrag-alle-infos/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-passiert-beim-umzug-mit-stromvertrag-und-gasvertrag-alle-infos/#respond Wed, 23 Feb 2022 09:58:08 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55817 Schon vor dem Umzug bietet es sich an, das Thema Strom- und Gasvertrag zu behandeln. Eventuell besteht die Möglichkeit den vorhandenen Gas- und Stromvertrag auch an der neuen Adresse weiterlaufen zu lassen. Im schlimmsten Fall

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Schon vor dem Umzug bietet es sich an, das Thema Strom- und Gasvertrag zu behandeln. Eventuell besteht die Möglichkeit den vorhandenen Gas- und Stromvertrag auch an der neuen Adresse weiterlaufen zu lassen. Im schlimmsten Fall drohen nicht nur doppelt laufende Verträge, sondern auch doppelte Kosten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Energieanbieter haben verschiedene Regelungen, wenn es um das Thema Umzüge und Strom- und Gasverträge geht. Eine frühzeitige Informationseinholung ist wichtig.
  • Der Umzug stellt eine Möglichkeit dar, um die vorhandenen Gas- und Stromverträge zu erneuern. In der Regel können die vorhandenen Verträge aber auch problemlos an der neuen Adresse weitergeführt werden.
  • Parallel laufende Verträge und doppelte Kosten sind das Ergebnis, wenn Sie sich nicht frühzeitig kümmern.

Um den alten Vertrag kümmern

Es wird teuer, wenn Sie sich nicht um den alten Vertrag kümmern.

Vor dem Umzug sollten Sie sich um die Gas- und Stromverträge kümmern. Auch, wenn Sie nur eine Grundversorgung haben. Kontaktieren Sie unbedingt den bisherigen Lieferanten und kündigen Sie die bestehenden Verträge. Im schlimmsten Fall laufen zwei Verträge parallel und das wird teuer. Der Nachmieter der alten Wohnung kann sich womöglich über Strom und Gas zum Nulltarif freuen, wenn Sie die Finanzierung übernehmen und sich nicht um den alten Vertrag gekümmert haben.

Ohne Anbieterwechsel umziehen

Außerhalb der Grundversorgung gelten Sie als Sonderkunde und in dem Fall gilt es in das Kleingedruckte zu schauen. Sie sind eigentlich verpflichtet den Gas- und Stromvertrag an der neuen Adresse weiterzuführen, wenn der aktuelle Anbieter liefern kann.

Kann der Anbieter an der neuen Adresse Strom und Gas liefern, dann sollten Sie darauf achten, dass es bei den bisherigen Preisen und der ausstehenden Restlaufzeit bleibt. Wenn sich aufgrund des Umzugs die Preise oder andere Vertragsbedingungen ändern, dann können Sie den laufenden Vertrag fristlos kündigen. Der Grund für die Kündigung muss plausibel dargestellt werden, nur dann ist eine fristlose Kündigung möglich. Zudem erfolgt die Kündigung immer schriftlich und mit einem Nachweis für den Umzug.

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Stromanbieterwechsel fehlgeschlagen: Wie Sie Ihren Vertrag bekommen und Zusatzkosten vermeiden

Stromanbieterwechsel sind immer dann sinnvoll, wenn irgendein Anbieter den Strom günstiger offeriert als der aktuelle Stromlieferant. Doch manchmal ist ein Anbieterwechsel gar nicht so einfach. Ablehnung als Neukunde oder Zusatzkosten sind spannende Themen, die interessieren. 

Ein Kommentar

Es gilt auf jeden Fall die Fristen zu beachten, die der Energieanbieter mitteilt. Die neue Adresse und der Umzugstag müssen angegeben werden. Die korrekten Fristen sind im Vertrag unter den Punkten Umzug oder Kündigung nachzulesen.

Sie können kündigen und den Anbieter wechseln, wenn der aktuelle Anbieter zur neuen Adresse keinen Strom und Gas liefern kann. In dem Fall greift das Sonderkündigungsrecht, dass zum Umzug in Kraft tritt. Einige Gerichte gestehen dem Umziehenden allerdings kein Kündigungsrecht zu und dann muss der Vertrag bis zum Vertragsende laufen. Gerade bei einem Vertrag mit langer Laufzeit besteht ein großes Risiko, dass er bis zum Ende läuft, auch wenn ein Umzug stattfindet. Auf die persönlichen Aktionen hat der Energielieferant keinen Einfluss argumentieren die Gerichte.

Am Tag des Umzugs ist der Zählerstand zusammen mit der Zählernummer in der neuen Wohnung und der Zählerstand in der alten Wohnung zu notieren. Die Daten werden dem Gas- und Stromanbieter mitgeteilt, um sicher zu sein, sind die Informationen auch an den zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen.

Neuer Anbieter nach Umzug

Nach der Kündigung des Strom- und Gasvertrags ist frühzeitig ein neuer Vertrag abzuschließen, damit ein nahtloser Übergang entsteht. Der Zählerstand kann am Umzugstag nachgeliefert werden.

Ein Vertrag zur Grundversorgung kommt automatisch zustande, wenn Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben und beginnen, die erste Kilowattstunde in Anspruch zu nehmen. In der Regel kommt es so zu höheren Preisen und anderen Tarifen. Die Kündigung beim Grundversorger kann durch den neuen Energieanbieter übernommen werden, wenn Sie sich zu einem neuen Vertrag und zu einem neuen Anbieter entschließen. Bis zu sechs Wochen rückwirkend zum Einzugstermin ist das in der Regel noch möglich.

Am Tag des Umzugs notieren Sie sich den Zählerstand und die Zählernummer aus der alten Wohnung. Beide Daten teilen Sie dem Netzbetreiber und dem aktuellen Strom- und Gaslieferanten mit. Den Zählerstand und die Zählernummer aus der neuen Wohnung werden dem neuen Lieferanten mitgeteilt. Dabei sollten Sie immer auf die richtigen Nummern achten. Eine Haftung oder ähnliches wird nicht übernommen, wenn falsche Nummern angegeben werden. Bei einer falschen Nummer schließen Sie einen Vertrag für eine andere Wohnung ab und gleichzeitig kommt es zu einem Grundversorgungsvertrag der eigenen Wohnung.

Im Endeffekt besitzen Sie zwei Verträge und haben auch zwei Zahlungsverpflichtungen. Sie können ihre Ansprüche zwar gegenüber des Nachbarn geltend machen, aber das wird sehr aufwendig. Zudem ist eine finanzielle Mehrbelastung vorhanden, die nur schwer gestemmt werden kann.

Hauseigentümer und deren Besonderheiten

Neben dem normalen Liefervertrag hat der Hauseigentümer auch einen Netzanschlussvertrag.

In einem solchen Fall gilt, dass unbedingt mit dem Netzbetreiber Kontakt aufgenommen werden muss. Der Vertrag kann im besten Fall einfach zur neuen Adresse umgelegt werden, wenn das neue Haus im Anschlussgebiet des Energielieferanten liegt. Sie können aber auch kündigen und einen neuen Vertrag mit dem dortigen Netzbetreiber abschließen.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Strom- und Gasvertrag

1. Was passiert mit dem Stromvertrag beim Umzug? Beim Umzug kündigen Sie entweder den alten Strom- und Gasvertrag oder Sie übernehmen den Vertrag nach dem Umzug. In der Regel übernimmt der neue Energieversorger die Kündigung, wenn Sie einen Wechsel wollen. Beim Umzug kündigen müssen Sie selber kündigen.
2. Wann muss Strom und Gas nach einem Umzug angemeldet werden?

Die Lieferung von Gas und Strom kann nur nahtlos funktionieren, wenn die Anmeldung schon direkt nach dem Umzug oder vor dem Umzugstag stattfindet. Idealerweise findet eine Ummeldung spätestens sechs Wochen vor dem Umzug statt.

3. Wann muss der Strom- und Gasvertrag gekündigt werden?

Bei einem unbefristeten Vertrag greift das Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist liegt bei zwei Wochen.

4. Wie wird Gas und Strom abgemeldet?

Strom wird am einfachsten mithilfe der Webseite des Stromanbieters abgemeldet. Eine Abmeldung per Post ist auch möglich. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen zwei und drei Wochen.

5. Was passiert, wenn ich Strom und Gas nicht anmelde?

Sobald Strom in der neuen Wohnung verwendet wird und er ist nicht angemeldet, dann handelt es sich um eine Straftat und es laufen monatlich hohe Kosten auf. Mit einer Strafe ist nicht zu rechnen, aber der verbrauchte Strom muss nachgezahlt werden.

Fazit

Bei einem Umzug muss sich frühzeitig um die vorhandenen Strom- und Gasverträge gekümmert werden. Sechs Wochen vor dem Umzugstermin sind Kündigungen oder Wechsel zu beantragen, damit in der neuen Wohnung direkt Strom und Gas zur Verfügung steht. Zählerstand und Zählernummer sind in der alten und der neuen Wohnung zu notieren und an den alten und den neuen Energieversorger mitzuteilen. Kündigungen jeglicher Art sind in schriftlicher Form zu verfassen und müssen sich an die gesetzlichen Fristen halten.

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