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Heimvertrag: Worüber Sie das Pflegeheim vorab informieren muss – vorvertragliche Informationen sind verständlich und gut lesbar


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Die Entscheidung für ein Pflegeheim ist nicht einfach und damit Sie eine gute Entscheidung treffen, holen Sie sich Leistungsangebote ein. Die Pflegeheime bieten wichtige Leistungsangebote, auf welche Sie sich später auch berufen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Pflegeheim hat die Verpflichtung über das gesamte Leistungsangebot zu informieren und zwar vor dem Vertragsabschluss.
  • Die Informationen vor dem eigentlichen Vertrag sind in einer klar verständlichen Sprache verfasst.
  • Die vorvertraglichen Informationen stellen die Basis für den Vertrag mit dem Pflegeheim und bei Problemen berufen Sie sich auf diese Informationen.
  • Kündigen Sie ohne Einhaltung einer Frist, wenn das Pflegeheim der Informationspflicht nicht umfassend nachkommt.

Vorvertragliche Informationen sind transparent

Der Umzug in ein Pflegeheim ist ein schwerer Schritt und schon die Entscheidung fällt vielen Menschen sehr schwer.

Allein auf dem Hintergrund ist klar, dass die Sorge sehr groß ist, dass bei den vertraglichen Angelegenheiten wichtige Dinge einfach übersehen werden. Aber es gibt eine sehr gute Nachricht, denn der Gesetzgeber hat vorgesorgt. In den Wohn- und Betreuungsgesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, dass alle wichtigen Informationen durch den Pflegeheimbetreiber in verständlicher Sprache verfasst sein müssen und zwar vor Vertragsabschluss.

Informieren Sie sich daher im Vorfeld gründlich über die Leistungen. Vergleichen Sie diese z.B. mit anderen Anbietern. Informationen, wie die vorvertraglichen Informationen aussehen und worauf Sie achten müssen, erklären wir Ihnen.

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Klar und deutlich – die vorvertraglichen Informationen

Bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt, muss der Pflegeheimanbieter allerlei Informationen an die Hand geben.

Die Informationen erleichtern die Auswahl des Pflegeheims. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie in einer verständlichen und vor allen Dingen klaren Sprache gehalten wurden. Auf Juristendeutsch ist zu verzichten. Die Form der Informationen ist dagegen eher unwichtig. Sie variiert inzwischen stark von Heim zu Heim. Während einige Heime ein umfangreiches Prospektwerk an die Hand geben, gibt es bei anderen Heimen eine Broschüre oder einfach ein Dokument. Das Pflegeunternehmen ist an diese ausgegebenen Informationen gebunden, wenn Sie sich am Ende für einen Vertrag entscheiden. Das bedeutet, Sie berufen sich immer auf diese vorvertraglichen Informationen.

In dem Vertrag wird festgehalten, auf welche vorvertraglichen Informationen Sie sich mit dem Pflegeheim einigen. Eine klare Markierung findet statt, wenn der Vertrag in einigen Punkten deutlich von den vorvertraglichen Informationen abweicht. Einige Pflegeheime geben die Informationen entweder erst kurz vor dem Vertrag raus oder direkt mit dem Vertrag. Experten raten Ihnen, dass Sie die Informationen auf jeden Fall vor dem Vertrag haben sollten und auch gründlich durchgelesen haben. Sie entscheiden in aller Ruhe für welches Heim Sie sich am Ende entscheiden.

Der Inhalt der vorvertraglichen Informationen

Nicht nur die Sprache ist bei den vorvertraglichen Informationen entscheidend, sondern auch der Inhalt ist vom Gesetzgeber festgelegt.

In den vorvertraglichen Informationen informiert der Anbieter ausführlich über sein Leistungsangebot und auch über die Leistungen, die für Sie in Betracht kommen.

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Allgemeines Leistungsangebot

Es gibt einen Abschnitt mit allgemeinen Leistungsangeboten, welche das Pflegeheim anbietet und dabei geht es um die grundsätzlichen Informationen zum Heim.

  • Die Ausstattung des Heims. Dies betrifft z.B. die Anzahl der Etagen, der Betten, der Zimmer, der Gebäude sowie vor Allem, ob auch ein Fahrstuhl vorhanden ist.
  • Die Lage des Gebäudes. Dies betrifft z.B. die Nähe zum Stadtrand, zur Innenstadt, zu einer Bushaltestelle sowie auch zu Einkaufsgeschäften.
  • Gemeinschaftliche Einrichtungen und Anlagen, die von allen Bewohnern genutzt werden, wie einem Garten, dem Aufenthaltsraum, einer Bibliothek, Münztelefon oder einem Computer mit Internetzugang.
  • Die Nutzungsbedingungen für die Gemeinschaftseinrichtung, zu der auch eine Hausordnung gehört und alle Informationen rund um die spezielle Nutzung.
  • Ergebnisse der Qualitätsprüfung ist sehr wichtig und bezieht sich meist auf den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und der zuständigen Landesbehörde.

Infrage kommende Leistungen

In den vorvertraglichen Informationen befinden sich nicht nur allerlei Informationen zum allgemeinen Angebot des Pflegeheims, sondern auch individuelle Leistungen.

  • Die Größe des Wohnraums und deren Ausstattung
  • Die Art der Verpflegung und die Anzahl der Mahlzeiten
  • Art, Inhalt und Umfang der Pflege- und Betreuungsleistungen
  • Das Konzept der Einrichtung
  • Die Voraussetzungen für eine Leistungsänderung und deren Kosten
  • Hinweise, welche Personen nicht gepflegt oder betreut werden

Außerdem erhalten Sie eine Kostenaufstellung für alle einzelnen Leistungen, die sich nach den folgenden Punkten aufteilen:

  • Wohnraum
  • Verpflegung
  • Pflege und / oder Betreuung
  • Investitionen

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Vergleichen Sie die Pflegeheime

Lassen Sie sich von verschiedenen Pflegeheimen vorvertragliche Informationen zukommen, denn Sie sollten einige Pflegeheime miteinander vergleichen.

Erst danach treffen Sie eine gute Entscheidung, wenn Sie einen Vergleich durchgeführt haben und alle Fakten auf dem Tisch liegen.

An der Art und Weise der vorvertraglichen Informationen erkennen Sie schon eine ganze Menge.

Haben Sie das Gefühl, dass das Pflegeheim durch klare Informationen punktet und eine Verbindlichkeit herstellt, dann können Sie konkrete Informationen austauschen und sich vielleicht schon entscheiden.

Das Sonderkündigungsrecht

Das Pflegeheim hat die vorvertraglichen Informationen nicht zugeschickt und Sie haben trotzdem den Vertrag unterschrieben, dann können Sie den Vertrag jederzeit kündigen.

Sie brauchen keine Frist einhalten, aber bedenken Sie, dass es mit Sicherheit Situationen gibt, in denen das Heim die vorvertraglichen Informationen nicht aushändigt. Meist ist das der Fall, wenn eine Person direkt nach dem Krankenhausaufenthalt in ein Pflegeheim zieht. Zuhause kann die Person nicht mehr versorgt werden und das Pflegeheim ist die beste Alternative.

In einem solchen Fall muss das Pflegeheim immer noch nachträglich informieren und unter Umständen kündigen Sie einfach nach zwei Wochen, aber erst, wenn Sie die vorvertraglichen Informationen bekommen haben.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Heimvertrag

1. Wer muss den Heimvertrag unterschreiben?

Im Grunde muss der Heimvertrag von dem Pflegebedürftigen unterschrieben werden, aber da kommt es drauf an, ob er noch geschäftsfähig ist. Ansonsten ist der Bevollmächtigte die unterschriftsberechtigte Person, die im Auftrag des Pflegebedürftigen unterschreibt.

2. Kann das Heim den Pflegeplatz kündigen?

In Ausnahmefällen hat das Heim das Recht den Pflegeplatz zu kündigen, aber eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und mit einer guten Begründung ausgestattet sein. Weisen Sie die Kündigung als unwirksam zurück, wenn es sich um eine ungerechtfertigte Kündigung handelt.

3. Wer bezahlt das Pflegeheim?

Das Pflegeheim wird in erster Linie durch die Rente bezahlt, aber wenn die Rente nicht reicht, dann kommt das Sozialamt in Betracht oder die nächsten Angehörigen.

4. Darf ein Pflegeheim einen Bewohner ablehnen?

Das Pflegeheim hat das Recht einen potenziellen Bewohner abzulehnen, aber dafür muss es einen triftigen Grund geben. Beispielsweise ist kein Platz mehr frei oder es handelt sich um einen zu schweren Fall, den sie nicht betreuen können.

5. Was passiert bei einem Sterbefall im Pflegeheim?

Verstirbt ein Patient, dann wendet sich das Pflegeheim zuerst an die Angehörigen. Sie entsorgen die Einrichtung und kümmern sich um alle Angelegenheiten rund um die Beerdigung.

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Fazit

Bevor Sie sich für ein Pflegeheim entscheiden, schauen Sie sich die vorvertraglichen Informationen genau an. In den Informationen erhalten Sie alle wichtigen Details rund um die Leistungen und das Angebot des jeweiligen Pflegeheims. Erst, wenn Sie einige Pflegeheime miteinander verglichen haben, entscheiden Sie sich für ein Pflegeheim und unterschreiben den Vertrag. Achten Sie immer auf alle Leistungen und entscheiden Sie sich in Ruhe.

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