Akku | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:02:30 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Akku | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Probleme beim Smartphone-Kauf: Das sind Ihre Rechte – Die Vertragsbedingungen sind entscheidend https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/probleme-beim-smartphone-kauf-das-sind-ihre-rechte-die-vertragsbedingungen-sind-entscheidend/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/probleme-beim-smartphone-kauf-das-sind-ihre-rechte-die-vertragsbedingungen-sind-entscheidend/#respond Fri, 13 May 2022 08:02:30 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65042 Smartphones gehören heute zum Alltag, aber es gibt verschiedene Situationen, in denen die Technik Probleme macht. Manchmal geht das geliebte Smartphone schon nach kurzer Zeit kaputt, einige Geräte kommen überhaupt nicht zur Auslieferung und in

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Smartphones gehören heute zum Alltag, aber es gibt verschiedene Situationen, in denen die Technik Probleme macht. Manchmal geht das geliebte Smartphone schon nach kurzer Zeit kaputt, einige Geräte kommen überhaupt nicht zur Auslieferung und in Sachen Handyversicherung ist auch nicht ausreichend Schutz vorhanden. Die Rechte beim Technik-Kauf erklären wir Ihnen im folgenden Text.

Das Wichtigste in Kürze

  • In vielen Fällen müssen die Händler geradestehen, wenn das Smartphone eine Macke hat oder Sie falsch beraten wurden.
  • Musterbriefe und Checklisten helfen Ihnen dabei den Ärger mit den Händlern und Mobilfunkanbietern zu klären.
  • Bei den vermeintlich attraktiven Finanzierungsangeboten und Versicherungen heißt es Vorsicht.

Die Werbung für Smartphones und Mobilfunktarife verspricht sehr viel und dabei geht es um jeden einzelnen Kunden. Mit der Zeit kommt es immer wieder zu Problemen, beispielswese verspricht der Mobilfunkbetreiber eine Erstattung der Anschlusskosten und der monatlichen Grundgebühren und am Ende kommt es nicht dazu. Das Gerät könnte auch schnell kaputt gehen und Schuld daran ist eine kleine Macke, die schon im Vorfeld vorhanden war. Wie muss man sich in einer solchen Situation verhalten. Der nachfolgende Text kann Ihnen helfen in vielen Situationen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

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Kauf, Finanzierung und Lieferung

In der Regel funktioniert der Smartphone-Kauf ohne Probleme, aber immer wieder kommt es zu Lieferproblemen, ausbleibender Kostenerstattung oder das Smartphone gefällt einfach nicht.

Smartphones, Tablets und Co. werden nicht nur allein, sondern auch mit passenden Mobilfunkvertrag angeboten, so dass Sie direkt ein Komplettpaket erhalten. Mittlerweile mischen auch freie Händler auf dem Markt der Telekommunikation mit und sie verkaufen nicht nur die Hardware, sondern vermitteln dazu den passenden Mobilfunkvertrag.

Der Unterschied zwischen dem freien Händler und den Mobilfunkanbieter ist einfach, denn der freie Händler verkauft nur die technischen Geräte und die Mobilfunkverträge stammen von den Anbietern. Sie verkaufen ihre Waren entweder direkt im Laden, im Internet oder über den Versandhandel. Die Verträge nehmen Sie nur entgegen und leiten sie an die entsprechenden Anbieter weiter. In der Regel gibt es zwei Verträge, welche sie abschließen:

  • einen Kaufvertrag für das Gerät mit dem Händler
  • einen Vertrag mit Vertragstarif mit dem Mobilfunkanbieter

Kampf um Kunden durch interessante Angebote

Die Händler werden im Kampf um jeden einzelnen Kunden mit zahlreichen Extras und fantastischen Kostenvorteilen. Zubehör die Smartphone-Taschen sind nur eine Möglichkeit, aber auch, dass die berechneten Anschlusskosten und monatlichen Grundgebühren beim Abschluss eines Vertrages nach der Zeit erstattet werden. Auch andere Boni sind möglich.

Die Angebote täuschen in der Regel nur über die ungünstigen Vertragskonditionen hinweg und es kommt meist zu Ärger, wenn die versprochenen Rückerstattungen nicht stattfinden. Zudem müssen Sie manchmal wochenlang auf das Gerät warten und das ist sehr ärgerlich. Kommt es zu Problemen mit der Abwicklung, dann wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner.

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Keine Lieferung des Mobilfunkgeräts

Sie warten schon sehr lange auf Ihr bestelltes Smartphone und es kommt einfach nicht, dann müssen Sie dem Händler eine angemessene Frist setzen.

In der Regel reicht eine Frist von 14 Tagen vollkommen aus, aber Sie müssen einen konkretes Datum nennen. Sie können vom Vertrag zurücktreten, wenn das Smartphone bis zur genannten Frist nicht geliefert wird.

Kommt es zu einem Rücktritt vom Vertrag, dann sollten Sie aus Beweisgründen entweder ein Fax mit Sendebericht oder ein Einwurfschreiben verwenden. Haben Sie schon den Kaufpreis bezahlt, dann kommt es zu einer Rückerstattung.

Allerdings gibt es auch eine Ausnahme und die kommt zustanden, wenn der Händler nachweisen kann, dass er auf die Lieferprobleme keinen Einfluss hat.

Der Mobilfunkvertrag des Anbieters läuft auch bei Nichterhalt des Gerätes weiter.

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Smartphone ohne SIM-Karte

Die SIM-Karte ist schon freigeschaltet, aber Sie haben die Karte noch nicht in der Hand, dann wenden Sie sich an den Mobilfunkanbieter.

Setzen Sie eine angemessene Frist von 14 Tagen und benennen Sie ein konkretes Datum und wenn Sie die Karte trotzdem nicht bekommen, dann kündigen Sie den Vertrag und fordern gezahlte Geldbeträge zurück.

Aus Gründen der Beweispflicht sollten Sie die Kündigung entweder als Fax mit Sendebericht oder als Einwurfeinschreiben versenden.

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Keine Erstattung der Anschlusskosten

Sie können die Kosten als Schadenersatz zurückverlangen, wenn der Händler die versprochenen Anschluss- und monatlichen Grundgebühren oder den Boni nicht zurückzahlt.

Allerdings muss die Übernahme der Anschluss- oder monatlichen Kosten im Vertrag eindeutig geregelt sein, denn ansonsten haben Sie kein Recht.

In einigen Fällen ist die Auszahlung der Boni an Bedingungen geknüpft und diese sind teilweise nicht nachvollziehbar. Einige Händler verlangen die Sendung einer sogenannten Aktivierungs-SMS, damit Sie den Boni bekommen.

Andere Händler verlangen, dass Sie die Vertragsunterlagen, Rechnungen oder Identifikationspapiere zusenden, wobei meist kaum ersichtlich ist, warum diese Unterlagen hilfreich sein sollen. Sie können die Kosten aber nur zurückfordern, wenn Sie im Vorfeld eine angemessene Frist gesetzt haben und diese nicht eingehalten wurde.

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Pech bei Insolvenz

Sie haben leider Pech, wenn der Händler Insolvenz anmeldet und aus dem Grund das Zahlungsversprechen nicht einhalten kann. Die Ansprüche lassen sich in so einem Fall kaum noch durchsetzen, denn in der Regel kümmert sich ein Insolvenzverwalter um die Abwicklung. Aber Sie können die Forderungen in die Insolvenztabelle eintragen, aber Sie können die Forderungen nur anmelden, wenn es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt.

Wichtig ist, dass der Mobilfunkvertrag bestehen bleibt, auch wenn die Kostenerstattung durch den Händler nicht stattfindet. Die Kostenerstattung wurde schließlich mit dem Händler und nicht mit dem Mobilfunkanbieter abgeschlossen. Die monatlichen Grundentgelte zahlen Sie weiterhin an den Anbieter.

Nichtbearbeitung des Mobilfunk-Antrags

Es kommt kein Vertrag zustande, wenn Sie die Unterlagen bei dem Händler einreichen, dieser aber die Unterlagen nicht an den Mobilfunkanbieter weiterleitet.

Sie haben die Möglichkeit den Händler zu bewegen, dass er sich um die Weiterleitung des Antragsformulars kümmert, aber rechtlich können Sie ihn nicht zwingen.

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Gerät oder Vertrag gefallen nicht

Sie sind mit dem Gerät nicht zufrieden oder der Mobilfunkvertrag ist Ihnen einfach zu teuer, dann haben Sie keine Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen, wenn es sich um einen Vertrag aus einem Ladengeschäft handelt.

Es gibt eine Möglichkeit, dass Sie ein Widerrufsrecht beim Händler haben und zwar muss der Händler Ihnen das Gerät finanzieren, der Preis muss über 200 Euro liegen und Sie zahlen das Gerät in mehr als drei Monatsraten ab.

Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn Sie die Bestellung über Katalog, Telefon oder Internet getätigt haben.

  • Wenden Sie sich mit dem Widerruf des Mobilfunkvertrages an den Mobilfunkanbieter.
  • Der Händler bekommt den Widerruf für das Gerät.
  • Zur Vorsicht sollten der Händler und der Mobilfunkanbieter auch das Widerrufschreiben der zweiten Partei zur Kenntnisnahme mit erhalten.

Wichtig ist, dass Sie ein qualifiziertes Fax (mit Sendebericht) oder ein Einwurfeinschreiben verwenden.

Prüfen Sie das Handy

Sie dürfen das Handy innerhalb der Widerrufsfrist prüfen und feststellen, ob es sich für Ihre Zwecke eignet. Allerdings sollte sich die Prüfung auf eine angemessene Zeit beziehen und nur im Bereich Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise unterwegs sein.

Sollte das Gerät genutzt werden und nicht nur auf die Eignung getestet worden sein, dann können Sie verpflichtet werden, einen Wertersatz zu leisten. Allerdings muss alles vertraglich geregelt sein und Sie müssen ausreichend informiert werden.

Die SIM-Karte lässt sich zum Testen des Geräts aktivieren und aus dem Grund kann eine SMS oder ein Anruf durchaus erlaubt sein. In der Widerrufsbelehrung werden Sie ordnungsgemäß informiert, dann müssen Sie die geführten Telefonate und die versendeten SMS bezahlen.

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Das richtige Mobilfunknetz

Passend zum Smartphone können Sie auch ein Mobilfunknetz auswählen, aber hier müssen Sie auf die verschiedenen Möglichkeiten achten.

Vergleichen Sie die Angebote, so dass Sie am Ende den Vertrag mit den besten Konditionen haben.

Smartphone-Kauf finanzieren

Heutzutage werden Ihnen Smartphone-Käufe als Finanzierung mit 0% angeboten, aber das bedeutet nicht, dass es keine Kosten gibt.

Durchsuchen Sie die Angebote nach versteckten Kosten, denn 0%-Finanzierung heißt nicht, dass Sie nichts zahlen müssen.

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Handyversicherung soll schützen

Beim Kauf eines neuen Smartphones bieten die Händler heute eine Handyversicherung als Zugabe an.

Sie soll zum Einsatz kommen, wenn das Smartphone verloren geht oder auf einmal den Geist aufgibt. Die Möglichkeiten in Sachen Versicherung sind beinah grenzenlos. In der Regel halten die Policen aber nicht was sie versprechen, denn sie bieten wenig Schutz und kosten dafür aber viel Geld.

Abzocke per Smartphone

Der ständige Begleiter auf dem Smartphone ist die Werbung und mit einem falschen Klick haben Sie sich ein kostspieliges Abo eingehandelt.

Aktivieren Sie die Drittanbietersperre, damit Sie vor ungewollten Abos geschützt sind.

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Das Gerät ist kaputt

Die folgenden Punkte müssen Sie beachten, wenn das Gerät kaputtgegangen ist.

  • Sie können die Ware reklamieren, wenn Ihnen der Fehler erst nach dem Kauf auffällt. Allerdings müssen Sie bedenken, dass Garantie und Gewährleistung nicht dasselbe ist.
  • Es kommt immer ein Kaufvertrag zustande, egal ob Sie einen Einkauf im Supermarkt durchführen, einen Gebrauchtwagen anschaffen oder ein Haustürgeschäft abschließen. Allerdings gibt es feste Regeln und an die müssen die Kunden und Verkäufer halten.
  • Bei einem Kauf gibt es verschiedene Stichpunkte vom Umtausch über das Widerrufsrecht bis hin zu Rücktritt vom Kauf. Die Gewährleistung ist besonders wichtig.
  • Beim Kauf des Smartphones ist ein Mangel vorhanden, wird aber erst später angezeigt, dann muss der Händler zwei Jahre lang dafür gerade stehen. Ein Beispiel ist, wenn der Akku schon nach zwei Wochen normalen Betriebs explodiert.
  • Sie können vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Nachlieferung oder ein Mangel bei der Reparatur 2x nicht funktioniert hat. Sie können sogar einen Teil des Geldes einfordern.
  • Wenn Sie das Altgerät recyceln wollen, dann löschen Sie die alten Daten, denn ansonsten können Unbefugte Zugriff auf die Daten erhalten.
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Ein Kommentar

Gerät und Akku ordentlich behandeln

Sie werden lange Freude am Gerät haben, wenn Sie das Gerät und den Akku richtig behandeln.

  • Gerade in der heutigen Zeit ist man viel unterwegs und dann passiert es schnell, dass der Akku leer ist und unterwegs geladen werden muss. Achten Sie auf ein gutes mobiles Aufladegerät.
  • Der Hitzeschutz für das Smartphone kann nicht nur im Sommer eine gute Idee sein, denn auch in warmen Räumlichkeiten bietet er einen guten Schutz.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Probleme beim Smartphone-Kauf

1. Wie lange habe ich ein Widerrufsrecht beim Smartphone-Kauf?

Grundsätzlich haben Sie ein Widerrufsrecht von zwei Wochen, nachdem Sie das Handy gekauft haben.

2. SIM-Karte funktioniert nicht – an wen muss ich mich wenden?

Wenn die SIM-Karte nicht funktioniert, dann wenden Sie sich an den Mobilfunkanbieter.

3. Das Smartphone geht nicht an, wer kann helfen?

Sie haben ein Smartphone gekauft und es geht einfach nicht an, dann wenden Sie sich an den Händler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben.

4. Wie lange kann ich das gekaufte Smartphone zurückgeben?

Gesetzlich ist ein 14-tägiges Rückgaberecht vorgeschrieben, aber einige Händler nehmen auch darüber hinaus das Smartphone zurück. Die Vertragsbedingungen sind entscheidend.

5. Display nach 3 Tagen kaputt – wer kommt dafür auf?

Normalerweise liegt der Zeitraum in der Gewährleistung, aber es kommt drauf an, warum das Display einen Schaden hat. Mutwillige Zerstörung sorgt dafür, dass der Händler eine Gebühr für die Reparatur verlangt.

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Fazit

Unser ständiger Begleiter sind die mobilen Geräte vom Smartphone bis hin zum Tablet. Gerade beim Kauf kann es manchmal zu Problemen kommen und Sie als Verbraucher haben meist keine Ahnung, was Sie nun machen können. Informieren Sie sich immer gründlich über Ihre Rechte und lesen Sie sich die Vertragsbedingungen sehr gut durch, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Ansonsten wenden Sie sich an einen unabhängigen Berater.

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Handy: So pflegen Sie Akkus bei Smartphone, iPhone & Co richtig https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/akkus-so-pflegen-sie-akkus-bei-smartphone-iphone-co-richtig/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/akkus-so-pflegen-sie-akkus-bei-smartphone-iphone-co-richtig/#comments Tue, 25 Aug 2020 15:01:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=38968 Akkus sind bei technischen Geräten kaum noch wegzudenken. Seit es Akkus gibt, beschäftigt die Nutzer eine Frage: Was kann ich tun, damit der Akku möglichst lange hält? Die Stiftung Warentest hat dazu einige Tipps gegeben.

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Akkus sind bei technischen Geräten kaum noch wegzudenken. Seit es Akkus gibt, beschäftigt die Nutzer eine Frage: Was kann ich tun, damit der Akku möglichst lange hält? Die Stiftung Warentest hat dazu einige Tipps gegeben.

Geräte mit Akku finden sich immer häufiger in der häuslichen Umgebung. Das Smartphone hat weite Verbreitung gefunden und der Saugroboter wird von Kunden immer häufiger verlangt. Werkzeuge werden ohne Kabel betrieben, der E-Scooter ist nach dem E-Bike die nächste Sensation der urbanen Fortbewegung. Das alles ist Grund genug für die Stiftung Warentest, hilfreiche Tipps für den richtigen Umgang mit Batterien zu geben.

Die Lithium-Ionen-Technologie, Basis der heutigen Akkuherstellung, hat sich rasant entwickelt. Angetrieben von dem Bedürfnis nach immer längeren Betriebszeiten und Reichweiten (etwa beim E-Auto) wurde die Technik immer weiter verfeinert, die Speicher sind heute leistungsfähiger. 2016 schien es allerdings, dass der koreanische Technologie-Gigant Samsung die Sicherheitsaspekte arg vernachlässigte. Gleich bei mehreren frisch ausgelieferten Handys gerieten die Akkus in Brand und explodierten. Man sprach bald von einem Fabrikationsfehler, und die neue Version der Batterie funktionierte dann normal. Nokia hatte schon 2003 ein ähnliches Problem. Die Akkus waren nicht gegen Überhitzung geschützt.

Angemessene Behandlung verlängert die Lebensdauer

Aber nicht nur Smartphones, auch Tablets und Bluetooth-Kopfhörer nutzen Lithium-Ionen-Batterien für die Energieversorgung. Und der Nutzer kann einiges tun, um die Lebensdauer des Akkus zu erhöhen oder die Technik nicht allzu sehr herauszufordern. Denn ein brennender Akku ist kaum zu löschen.

Die modernen Akkus sind bei gleicher Leistung leichter und kleiner, ein weiterer Grund für ihre Verbreitung. Sie sind aber auch empfindlicher, Stöße vertragen sie gar nicht. Hitze und Kälte reduzieren die Kapazität und vermindern die Stromabgabe. Extreme Hitze ist sogar ein erhebliches Risiko für die extrem konzentrierte Energie. Optimal für eine lange Nutzungsdauer sind Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad Gerätetemperatur. Fällt das Thermometer unter den Gefrierpunkt oder steigt über 45 Grad, werden Akkus übermäßig belastet. Die Lebensdauer verringert sich und sie müssen immer öfter geladen werden. Am Ende ist die Ladekapazität nur noch gering.

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Extreme Hitze vermeiden

Steigt die Temperatur des Akku über 60 Grad, wird es sogar gefährlich. Die chemischen Prozesse können außer Kontrolle geraten, der Speicher kann in Brand geraten und sogar explodieren. Heutige Akkus sollten aber mit einer Schutzabschaltung versehen sein, die das Gerät bei Überhitzung abstellt.

Bei richtiger Behandlung kann der Stromspeicher aber lange verwendet werden, und auch für die Sicherheit ist mittlerweile ausreichend gesorgt. Die folgenden Tipps sollen helfen, mit dem Akku sinnvoll umzugehen.

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Das Apple MacBook Pro 15″ wurde vor nicht allzu langer Zeit wegen eines defekten Akkus zurückgerufen. Jetzt reagieren auch die Fluggesellschaften und wollen die defekten Notebooks nicht mehr an Bord haben. Aufgrund von Brandgefahr wurden die

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Tipps für den richtigen Umgang

Das Aufladen mit einem Schnellladegerät führt durch den hohen Stromfluss zu einer starken Erwärmung. In der Nähe brennbarer Materialien kann das sehr gefährlich werden. Es besteht Feuergefahr!

Wenn Akkus immer wieder zu 100 Prozent geladen werden, sinkt ihre Lebensdauer. Besser ist es, bei 80 Prozent das Aufladen zu beenden. Leider ist dies nur manuell möglich, eine Abschaltautomatik für Smartphones gibt es bisher nicht.

Ein Aufladen über Stunden schadet dem Handy und der Umwelt. Besser sind mehrere Teilladungen, etwa zu den Mahlzeiten. Durch Dauerladen wird die Technik stark belastet.

Extreme Bedingungen schaden dem Akku

Handys sollten nicht in der Sonne liegen. Dann steigt die Temperatur des Prozessors schnell an, die Handykühlung muss aktiviert werden. Aber auch der Akku erhitzt sich stark, mit den schon beschriebenen üblen Folgen. Das Handy also besser in den Schatten legen.

Wintersport ist für viele ein Vergnügen, aber der Akku wird unter 10 Grad träge und liefert weniger Strom. Ein dauerhafter Schaden entsteht jedoch nur bei längerer Lagerung oder beim Aufladen bei Minusgraden.

Wird das Smartphone über einen längeren Zeitraum nicht verwendet, sollte nach ein paar Wochen zu 60 Prozent aufgeladen werden. Eine Tiefenentladung sollte unbedingt vermieden werden.

Ist das Handy mal runter gefallen und die Leistung ist anschließend begrenzt, kann es zu einem internen Kurzschluss gekommen sein. Dann besteht Feuergefahr, der Stromspeicher sollte ausgetauscht werden.

Das Bundesumweltamt stellte kürzlich fest: Die Lebensdauer eines Akkus beträgt drei bis fünf Jahre, wenn er sachgemäß verwendet wird. Bei nachlässiger Behandlung reduziert sich die Verwendungsdauer um die Hälfte.


Weitere nützliche Tipps und Informationen finden Sie in unserer Verbraucherwelt.

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Smartphone & Co im Winter: Kälte ist für Handys ein Problem https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/smartphone-co-im-winter-kaelte-ist-fuer-handys-ein-problem/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/smartphone-co-im-winter-kaelte-ist-fuer-handys-ein-problem/#respond Sun, 17 Nov 2019 10:22:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=39730 Wie viel Kälte können Handys im Winter vertragen? Viele Smartphone-Nutzer merken im Winter relativ schnell, dass sich das Handy anders verhält. Die Akkuleistung verringert sich und teils schalten sich die Geräte sogar ganz ab. Woran

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Wie viel Kälte können Handys im Winter vertragen? Viele Smartphone-Nutzer merken im Winter relativ schnell, dass sich das Handy anders verhält. Die Akkuleistung verringert sich und teils schalten sich die Geräte sogar ganz ab. Woran liegt das und wie übersteht Ihr Handy den Winter am Besten?

Extreme Temperaturen sind nichts für Handys. Im letzten Sommer haben sich einige Smartphones einfach abgeschaltet und damit den Dienst verweigert. Wir haben darüber berichtet, dass Hitze dem Smartphone schaden kann. Doch damit nicht genug. Kälte ist für das Handy fast noch schlimmer. Allerdings können Sie Ihr iPhone oder Android-Handy deutlich einfacher vor Kälte schützen, als vor Wärme. Allerdings lauert eine weitere Gefahr: Auf glatten Wegen kommt es schneller zu einem Sturz, wodurch das Smartphone in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.

Nässe und vor allem Kälte sind im Winter ein großes Problem für jedes Smartphone. Besonders kritisch, die Nässe kann auch dann in das Handy geraten, wenn dieses in der Tasche weit weg von Wasser und Schnee steckt. Häufig werden die Geräte im Winter bei frostigen Temperaturen langsamer und versagen teilweise ganz den Dienst. Wir erklären, wie Sie das Handy vor dem Kälte-Schock schützen und es bei dringend notwendigen Telefonaten wieder zum Leben erwecken.

Wie viel Kälte vertragen Handys überhaupt?

Apple gibt für iPhone, iPad und iPod touch eine klare Empfehlung: Sie sollten die Geräte unter 0 Grad nicht verwenden. Ansonsten könne sich das verhalten des Apple-Gerätes verändern. Durch die Kälte kann der Akku womöglich nicht genügend Energie zur Verfügung stellen und das Smartphone schaltet sich ab. Ähnlich ist es bei Android-Smartphones. Auch hier schadet Kälte dem Akku und dem Handy.

Wenn Sie das Telefon nicht nutzen, können Sie dieses bei einer Temperatur bis ca. -20 Grad aufbewahren. Kälter sollte es nicht werden. Acht geben müssen Sie allerdings, wenn Sie aus der Kälte in einen warmen Raum gehen. In der Regel ist das Smartphone nicht sofort betriebsbereit.

Wenn Sie aus der Kälte in einen warmen Raum kommen

Dieser Temperatur-Schock stellt für jedes technische Gerät immer wieder ein Problem dar. Durch die extreme Temperaturveränderung kann sich im schlimmsten Fall Kondsenwasser bilden, vor allem wenn Sie Ihr Smartphone im Warmen sofort verwenden. Lassen Sie das Gerät lieber eine halbe Stunde liegen, damit es sich langsam an die Temperatur gewöhnt. Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, dann schalten Sie das Telefon in der Aufwärmphase aus.

Sollte sich dennoch Kondenswasser bilden, dann sollten Sie das Smartphone zuerst trocknen. Legen Sie es auf keinen Fall auf die Heizung. Auch ein Fön schadet dem Handy. Öffnen Sie bei Geräten mit herausnehmbarem Akku die Rückseite, entnehmen Sie den Akku und entfernen Sie das Kondenswasser mit einem weichen und trockenen Tuch oder lassen Sie das Smartphone bei Zimmertemperatur natürlich trocknen. Haben Sie ein Handy welches sich nicht öffnen lässt, hilft bei Feuchtigkeit im Gerät wahrscheinlich nur eine Reparatur.

Akku Pflege Aufladen Symbolbild
Handy: So pflegen Sie Akkus bei Smartphone, iPhone & Co richtig

Akkus sind bei technischen Geräten kaum noch wegzudenken. Seit es Akkus gibt, beschäftigt die Nutzer eine Frage: Was kann ich tun, damit der Akku möglichst lange hält? Die Stiftung Warentest hat dazu einige Tipps gegeben.

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So schützen Sie Ihr Smartphone vor der Kälte

Grundsätzlich sollten Sie Ihr Handy im Winter und bei Frost nicht in Außentaschen oder gar der Handtasche aufbewahren. Achten Sie darauf, dass das Smartphone an einem verhältnismäßig warmen Ort aufbewahrt wird. Zu empfehlen sind Innentaschen nah am Körper. Dort ist das Handy auch gleich bestens vor Diebstahl geschützt, denn gerade auf Weihnachtsmärkten sind immer wieder Trickdiebe unterwegs, die es auf Euer Handy abgesehen haben. Alternativ packen Sie Ihr Telefon in eine Handysocke ein.

Wichtig: Lassen Sie das Smartphone im Winter niemals für längere Zeit im Auto liegen. Kühlt das Fahrzeug aus, ist das Gerät schnell Minusgraden ausgesetzt. Das könnte Ihren Akku empfindlich schädigen und im schlimmsten Fall für dauerhaft weniger Durchhaltevermögen sorgen.

Smartphone schnell betriebsbereit machen

Wenn Ihr Handy den Dienst aufgrund der Kälte verweigert, könnte es bei Gräten mit herausnehmbaren Akku helfen, wenn Sie diesen am Körper aufwärmen. Unter Umständen hilft es, wenn Sie durch etwas sanfte Reibung nachhelfen. Denn häufig liegt es an der Stromversorgung, wenn das Handy nicht mehr funktioniert. Für ein kurzes Telefonat sollte diese kurze Aufwärmung im Notfall reichen.

Bei Frost, Regen oder Schnee telefonieren

Natürlich haben Sie das Smartphone mit, um damit zu telefonieren oder Kurznachrichten zu schreiben. Aufgrund der Kälte sollten Sie das Handy jedoch nicht am Ohr haben. Besser ist es, wenn Sie ein Headset benutzen. Über die gängige Assistenten von Google oder Apple können Sie sich Nachrichten vorlesen lassen und diese auch per Sprache versenden. Außerdem telefonieren Sie über das Headset, ohne das Handys auskühlen zu lassen.

Haben Sie das schon gesehen?

Handschuh-Modus hilft im Winter bei der Bedienung

Einige Android-Smartphones besitzen einen sogenannten Handschuh-Modus. Diesen müssen Sie zuerst in den Einstellungen aktivieren. Danach können Sie das Handy auch mit einem ganz normalen Handschuh bedienen, was standardmäßig nahezu unmöglich ist. Für Smartphones ohne Handschuh-Modus gibt es spezielle Handy-Handschuhe. In diesen sind in den Fingerkuppen spezielle Fasern eingearbeitet, sodass Sie den Touchscreen beispielsweise vom iPhone problemlos bedienen können.

Hat Ihr Smartphone im Winter schon einmal gestreikt?

In den Kommentaren unterhalb des Artikels können Sie uns von Ihren Erfahrungen mit dem Handy im Winter berichten. Vielleicht haben Sie für unsere Leser weitere Tipps und Tricks parat, um das Handy vor Kälte zu schützen.

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Brandgefahr: HP ruft massenhaft Notebook-Akkus zurück – erneute Prüfung nötig (Update) https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/brandgefahr-hp-ruft-notebook-akkus-zurueck/ https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/brandgefahr-hp-ruft-notebook-akkus-zurueck/#comments Tue, 10 Sep 2019 06:30:55 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=30317 Es besteht Verbrennungs- und Brandgefahr. Im Januar 2019 hat Hewlett Packard das seit Januar 2018 bestehende Rückrufprogramm für Akkus deutlich ausgeweitet. Besitzer betroffener Notebooks müssen ihren Akku unbedingt überprüfen. Wir erklären, welche Gerätetypen betroffen sein

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Es besteht Verbrennungs- und Brandgefahr. Im Januar 2019 hat Hewlett Packard das seit Januar 2018 bestehende Rückrufprogramm für Akkus deutlich ausgeweitet. Besitzer betroffener Notebooks müssen ihren Akku unbedingt überprüfen. Wir erklären, welche Gerätetypen betroffen sein können.

Es ist nicht der erste Rückruf von Akkus von Hewlett Packard. Bereits im Jahr 2017 musste HP Tausende Akkus wegen einer Verletzungs- beziehungsweise Brandgefahr zurückrufen. Ein Jahr später kam es erneut zu einer Rückrufaktion, die nun im Jahre 2019 ausgeweitet wurde.

Die Akkus in den Geräten können überhitzen. Dadurch ist es möglich, dass der Nutzer sich verbrennt oder das Notebook sogar Feuer fängt. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass Besitzer betroffener Geräte den Akku erneut überprüfen. Dieser Schritt ist auch dann notwendig, wenn Sie den Akku in der Vergangenheit bereits überprüft haben, da jetzt deutlich mehr Chargen betroffen sind. Nur wenn Sie bereits einen Ersatzakku bekommen haben, ist keine Überprüfung nötig.

Welche Geräte von HP sind betroffen?

Letztlich kommt es immer auf den konkret verbauten Akku an. Es kann nicht verallgemeinert werden, dass alle Akkus eines bestimmten Notebooks fehlerhaft sind. Folgende Geräte können grundsätzlich betroffen sein:

  • HP Probook 640 G2
  • HP ProBook 645 G2
  • HP ProBook 650 G2
  • HP ProBook 655 G2
  • HP ProBook 430 G4
  • HP ProBook 450 G4
  • HP ProBook 470 G4
  • HP ProBook 640 G3
  • HP ProBook 645 G3
  • HP ProBook 650 G3
  • HP ProBook 655 G3
  • HP ProBook 440 G4
  • HP ProBook 455 G4
  • HP ZBook 17 G3
  • HP ZBook Studio G3
  • HP ZBook 17 G4
  • HP x360 310 G2
  • HP Pavilion x360
  • HP ENVY m6
  • HP 11 Notebook PC

Wichtig: Nicht alle in den Geräten verbauten Akkus sind tatsächlich von dem Problem betroffen.

Die nachfolgenden Geräte wurden nicht mit fehlerhaften Akkus ausgeliefert, sind mit diesen aber kompatibel. Wer also einen Akku getauscht hat, könnte ebenfalls betroffen sein:

  • HP ProBook 430 G5
  • HP ProBook 450 G5
  • HP ProBook 470 G5
  • HP ProBook 440 G5
  • HP ProBook 455 G5
  • HP ZBook Studio G4
  • HP ENVY 15
  • HP mt20
  • HP mt31
  • HP mt21
Update 10.09.2019

Die weltweite freiwillige Rückrufaktion mit Ersatzbestellprogramm von HP wurde im August 2019 erneut ausgeweitet. Es können nun auch Notebooks und Workstations betroffen sein, welche im Januar 2018 und im Januar 2019 als bedenkenlos eingestuft wurden. Deswegen sollten Sie Ihren Akku erneut überprüfen, selbst wenn Sie dies zu einem früheren Zeitpunkt bereits getan haben.

Lediglich wenn Sie bereits einen Ersatzakku erhalten haben, brauchen Sie keine erneute Überprüfung vornehmen.

So ermitteln Sie, ob der Akku ausgetauscht werden muss

Leider ist es nicht ganz einfach, den Akku zu überprüfen. Die meisten Akkus sind fest im System verbaut und können durch den Verbraucher ohnehin nicht selbst gewechselt werden. HP stellt kostenlos ein Dienstprogramm zur Akkuvalidierung zur Verfügung. Damit können Sie innerhalb von 30 Sekunden überprüfen, ob der in Ihrem Notebook verbaute Akku betroffen ist. Das Dienstprogramm können Sie direkt auf der Aktionsseite von Hewlett Packard herunterladen.

Ist der Akku in Ihrem Gerät von dem Rückruf betroffen, sollten Sie das BIOS-Update durchführen und den Computer neu starten. Während des Neustarts wird eine Option zum Aktivieren des Akkusicherheitsmodus (Battery Safety Mode) eingeblendet. Durch den Akkusicherheitsmodus entlädt sich der Akku und verhindert ein erneutes Aufladen, bis der Akkusicherheitsmodus deaktiviert wird. Anschließend kann das Gerät nur noch via Netzteil benutzt werden.

HP benachrichtigt Kunden proaktiv und liefert für jeden verifizierten und qualifizierten Akku kostenlos einen Ersatzakku. Die Bestellung des neuen Akkus erfolgt ebenfalls über die von HP eingerichtete Webseite für den Akku-Rückruf.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Wie erfolgt der Austausch des Akkus?

Viele Akkus können vom Verbraucher nicht selbst ausgetauscht werden, da diese im Gerät fest installiert sind. HP stellt einen Ersatzakku-Service zur Verfügung und ermöglicht so den Austausch durch einen geschulten Techniker. Das Notebook muss dafür nicht eingeschickt werden. Folgender Ablauf ist vorgesehen:

  1. Sie prüfen mit dem Dienstprogramm zur Akkuvalidierung, ob der bei Ihnen verbaute Akku betroffen ist und ausgetauscht werden muss.
  2. Sie bestellen einen Ersatzakku über die eingerichtete Webseite von HP.
  3. Drei Tage nachdem Sie den Ersatzakku erhalten haben, setzt sich ein Techniker telefonisch mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin für den Austausch des Akkus bei Ihnen zuhause oder im Büro.
  4. Der Akku wird durch den Techniker vor Ort gewechselt.

 

Weitere Meldungen zu Rückrufen finden Sie an dieser Stelle.

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Verletzungs- und Brandgefahr: HP ruft Tausende Notebook-Akkus zurück https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/verletzungs-und-brandgefahr-hp-ruft-tausende-notebook-akkus-zurueck/ https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/verletzungs-und-brandgefahr-hp-ruft-tausende-notebook-akkus-zurueck/#respond Fri, 27 Jan 2017 21:23:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=7485 Elektronikhersteller haben immer wieder mit fehlerhaften Akkus zu kämpfen, zuletzt war das Samsung Galaxy Note 7 in die Schlagzeilen geraten, da es drohte Feuer zu fangen. Jetzt hat es den Computerhersteller HP erwischt. Über 100.000

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Elektronikhersteller haben immer wieder mit fehlerhaften Akkus zu kämpfen, zuletzt war das Samsung Galaxy Note 7 in die Schlagzeilen geraten, da es drohte Feuer zu fangen. Jetzt hat es den Computerhersteller HP erwischt. Über 100.000 Notebook-Akkus drohen zu überhitzen und müssen ausgetauscht werden. Welche Geräte betroffen sind und wie Sie Ihren HP-Rechner prüfen können, fassen wir hier zusammen.

Wie der Hersteller Hewlett Packard mitteilt, müssen erneut diverse verbaute Notebook-Akkus ausgetauscht werden. Betroffen sind verschiedene Modelle, die zwischen 2013 und 2016 verkauft wurden. Die Akkus laufen heiß, was zu einer großen Brandverletzungsgefahr führt. Schlimmstenfalls könnte sogar das gesamte Gerät Feuer fangen. Auch das Samsung Galaxy Note 7 war mit einem fehlerhaften Akku in den Schlagzeilen.

Wichtig ist für Sie, dass Sie in jedem Fall prüfen, ob Ihr Gerät betroffen ist, da eine akute Gefahr besteht. Sie sollten daher betroffene Akkus umgehend aus dem Notebook entfernen und das Gerät per Netzteil mit Strom versorgen.

Welche HP Modelle sind von der Brandgefahr betroffen?

Die Rückrufaktion bezieht sich auf folgende Modelle, die in den Jahren 2013 bis 2016 verkauft wurden:

HP, Compaq, HP ProBook, HP ENVY, Compaq Presario, HP Pavilion

Der Computerhersteller HP weist außerdem ausdrücklich daraufhin, dass auch einzelne Akkus betroffen sind, die beispielsweise als Ersatzteil an Kunden verkauft wurden.

Es seien allerdings nicht alle Akkus der genannten Modelle zwangsläufig betroffen. Daher sei eine umgehende Prüfung äußert wichtig, um die Sicherheit der Kunden zu garantieren.

 

Achtung: Akkus der Rückrufaktion 2016 erneut prüfen lassen!

Bereits im Juni 2016 rief HP rund 41.000 Notebook-Akkus zurück. Sollte Ihr Akku damals als „nicht betroffen“ eingestuft worden sein, müssen Sie diesen erneut prüfen lassen. Es ist möglich, dass auch bei vorher als unbedenklich eingestuften Modellen Brand- und Verletzungsgefahr besteht. Wenn Sie jedoch bereits einen Ersatzakku erhalten haben, brauchen Sie sich um die erneute Rückrufaktion nicht zu sorgen.

Ist Ihr HP Akku betroffen? – So überprüfen Sie es

HP bietet auf der Firmenwebseite zwei Möglichkeiten zur Prüfung an. Sie können Ihre gerätespezifischen Daten manuell eingeben. Dafür benötigen Sie den Notebook-Produktnamen, die Seriennummer und die Akku-Barcodenummer. Auf der Seite zu dem Rückruf erklärt HP, wo Sie die verschiedenen Nummern finden.

Alternativ laden Sie sich das bereitgestellte Programm herunter, das Ihren Rechner innerhalb weniger Sekunden prüft. Damit das Programm funktioniert, müssen die Komponenten .net 4.5 framework und HP CASL Framework (EXE, (8 MB)) installiert sein.

Quelle: HP Deutschland GmbH

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Sind Sie vom Rückruf betroffen?

Mussten Sie Ihren HP-Akku zurückgeben? Und hat der Umtausch reibungslos funktioniert. Berichten Sie von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unter diesem Beitrag. So können sich andere Leser ein Bild von der Umtauschaktion machen.

Weitere Rückrufaktionen auf Onlinewarnungen.de

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Samsung: Schalten Sie Ihr Galaxy Note 7 aus – Rückruf aller Geräte https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/samsung-schalten-sie-ihr-galaxy-note-7-aus/ https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/samsung-schalten-sie-ihr-galaxy-note-7-aus/#respond Fri, 14 Oct 2016 09:20:52 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=2507 Samsung bittet darum, alle Galaxy Note 7 auszuschalten und nicht mehr weiter zu benutzen. Gleichzeitig lassen die Koreaner offen, wie es mit dem Austausch oder der Rücknahme weiter geht. Wir informieren in diesem Artikel zum aktuellen

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Samsung bittet darum, alle Galaxy Note 7 auszuschalten und nicht mehr weiter zu benutzen. Gleichzeitig lassen die Koreaner offen, wie es mit dem Austausch oder der Rücknahme weiter geht. Wir informieren in diesem Artikel zum aktuellen Stand und aktualisieren den Rückruf bei neuen Informationen.

Seit längerer Zeit gibt es Probleme mit dem Samsung Galaxy Note 7. Zunächst wurde bekannt, dass es Schwierigkeiten mit dem Akku gab. Denkbar war eine Überhitzung, wenn Anode und Kathode des Akkus in Verbindung kommen. Ursprünglich gestartet wurde das Galaxy Note 7-Austauschprogramm am 19. September 2016. Drei Tage später sollte ein Software-Update die Samsung-Handys überprüfen und Einstellungen ändern. Das Software-Update sollte über das Akku-Icon auch anzeigen, ob das Gerät von dem Akku-Problem betroffen ist oder ob das Smartphone einen sicheren Akku verbaut hat.

Verkaufsstopp und Rücknahme aller Geräte angekündigt

Am 11. Oktober 2o16 teilt der Elektronikhersteller in einer kurzen und knappen Mitteilung mit, dass das Problem nicht gelöst ist. Samsung bittet darum, alle Geräte auszuschalten und nicht weiter zu nutzen. Dabei erwähnt der koreanische Smartphone-Bauer ausdrücklich, dass die Empfehlung sowohl für ältere Geräte als auch neue und bereits als Ersatzgerät gelieferte Samsung Galaxy Note 7 gilt.

Zudem wird sowohl der Verkauf als auch der Austausch der Samsung Galaxy Note 7 bis auf Weiteres eingestellt.

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Sind jetzt alle Samsung Galaxy Note 7 Schrott?

Darüber kann nur spekuliert werden. Samsung möchte offenbar kein weiteres Risiko eingehen. Offen lies der Hersteller in seiner Meldung am 11.10.2016, wie es generell weiter geht. In Kürze soll es weitere Informationen zum Rücknahmeprozess geben. Fakt ist zum jetzigen Zeitpunkt, dass die Käufer ihr Smartphone im Wert von über 800 Euro derzeit nicht nutzen können. Bleibt zu hoffen, dass sich die Koreaner schnell etwas einfallen lassen. Die derzeitige Meldung wirkt allerdings ein wenig ratlos.

14.10.2016 Update zur Rückgabe des Samsung Galaxy Note 7

Samsung gibt in einer weiteren Meldung bekannt, dass das Unternehmen sich entschlossen hat, sowohl den Austausch der defekten Geräte als auch die Produktion zu stoppen. Das Samsung Galaxy Note 7 wird nicht weiter produziert.

Alle Besitzer eines Samsung Galaxy Note 7 sollen das Gerät jetzt umtauschen oder endgültig zurückgeben. Dafür bietet Samsung zwei Optionen an:

  1. Sie können Ihr Samsung Galaxy Note 7 gegen ein Galaxy S7 oder Galaxy S7 edge umtauschen. Die Preisdifferenz wird erstattet.
  2. Sie geben ihr vorhandenes Galaxy Note 7 zurück und erhalten den vollen Kaufpreis erstattet.

Die Abwicklung der Rückgabe des Galaxy Note 7 erfolgt nicht direkt mit Samsung. Vielmehr sollen sich Kunden an den Einzelhändler oder Mobilfunkanbieter wenden, bei dem sie das Smartphone erworben haben.

Für weitere Fragen in dem Zusammenhang wenden sich betroffene Kunden unter der Rufnummer 06196 934 0 262 direkt an Samsung. Das Servicetelefon ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 21 Uhr, samstags von 9 Uhr bis 17 Uhr und sonntags von 10-18 Uhr besetzt.

Achtung: Vergessen Sie vor der Rückgabe Ihres Smartphones die Sicherung Ihrer persönlichen Daten nicht. Zudem empfehlen wir, dass Sie vor der Rücksendung das Smartphone in den Auslieferungszustand zurücksetzen. Das schützt Ihre Privatsphäre, da so alle persönlichen Daten wie installierte Konten, SMS und mehr gelöscht werden.

Was halten Sie von dem Pannen-Debakel beim Samsung Galaxy Note 7? Haben Sie ein Gerät gekauft und sind jetzt von dem Problem betroffen?

Auf Onlinewarnungen.de finden Sie weitere aktuelle Rückrufaktionen.

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