Gentechnik | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Tue, 01 Mar 2022 08:08:41 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Gentechnik | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Gentechnik: Was die Kennzeichnung verrät und was das „Ohne GenTechnik“ Siegel bedeutet https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gentechnik-was-die-kennzeichnung-verraet-und-was-das-ohne-gentechnik-siegel-bedeutet/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gentechnik-was-die-kennzeichnung-verraet-und-was-das-ohne-gentechnik-siegel-bedeutet/#respond Tue, 01 Mar 2022 08:08:41 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66022 Die Themen Gentechnik und Lebensmittel sind in den letzten Jahren immer wieder zusammen genannt worden. Somit hat sich auf EU-Ebene eine Lösung gefunden. Mittlerweile gibt es z.B. eine einheitliche Regelung in Bezug auf die Kennzeichnung

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Die Themen Gentechnik und Lebensmittel sind in den letzten Jahren immer wieder zusammen genannt worden. Somit hat sich auf EU-Ebene eine Lösung gefunden. Mittlerweile gibt es z.B. eine einheitliche Regelung in Bezug auf die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln. In der Kennzeichnungspflicht gibt es aber immer noch ein paar Lücken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es besteht eine Kennzeichnungspflicht, wenn die Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Rohstoffen produziert werden.
  • Die Erzeugnisse von Tiere, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden, müssen nicht gekennzeichnet werden. Das gilt bei Milch und Fleisch. Kommt es zu zufälligen und unbeabsichtigten Verunreinigungen, dann ist eine Deklaration von 0,9% je Zutat und Anteil nicht notwendig.
  • In Deutschland sind Lebensmittel auf dem Markt, die mit dem Logo „ohne Gentechnik“ ausgezeichnet sind.

Die gekennzeichneten Produkte

Es gibt einige Produkte, die unbedingt gekennzeichnet werden müssen, wenn es sich um gentechnische Veränderungen handelt.

Darunter fallen alle Lebensmittel, Zutaten, Zusatzstoffe und Vitamine, die in den Lebens- und Futtermitteln vorhanden sind und aus einem gentechnisch veränderten Organismus stammen. Aber auch, wenn es sich um gentechnisch veränderte Mikroorganismen handelt, muss dies gekennzeichnet werden.

Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine gentechnische Veränderung in Endprodukt handelt oder nicht.

Die nachfolgende Auflistung gibt einen kleinen Einblick in Produkte, die auf jeden Fall zu kennzeichnen sind:

  • Lebensmittel selbst ist GVO und dazu zählen Sojabohnen und Mais
  • Zutaten der Lebensmittel stammt aus GVO und dazu gehören Sojamehl, Sojaschrot, Sojaflocken, Sojaeiweiß, Sojasoße, Tofu, Sojamilch, Sojasprossen, Pflanzenöl etc. aus Gen-Soja
    Maismehl, Maisgrieß, Maiskeimöl, Maisstärke, Maltodextrin etc. aus Gen-Mais
    pflanzliches Öl / Pflanzenöl aus Rapsöl, pflanzliches Öl / Pflanzenöl aus Baumwollsaat
  • Zusatzstoff auf GVO und dazu zählen Emulgator Lecithin (E 322), Mono- und Diglyceride etc. aus Gen-Soja, Xanthan, Maltit, Sorbit aus Gen-Mais
  • Vitamin aus GVO und dazu gehören Vitamin E / Tocopherol aus Gen-Soja
  • Aroma aus GVO und dazu zählen Aromen aus Sojaeiweiß
  • Futtermittel oder Futtermittelzusätze aus GVO und dazu gehören Soja, Mais, Baumwolle und Raps
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Die ungekennzeichneten Produkte

Es gibt aber auch Produkte, die nicht gekennzeichnet werden müssen, so dass kein Hinweis auf Gentechnik zu erkennen ist.

Einige Tiere produzieren Erzeugnisse wie Milch und für diese Erzeugnisse ist keine Kennzeichnungspflicht vorhanden, wenn die Tiere mit einem gentechnisch veränderten Futtermittel gefüttert werden. Zudem sind auch die Zusatzstoffe, Aromen und Vitamine nicht zu kennzeichnen, die zum Einsatz kommen.

Nicht vorgesehen ist zudem eine Kennzeichnung von gentechnisch hergestellten Enzymen, die als sogenannte Verarbeitungshilfsstoffe dienen. Der Enzymeinsatzbereich erstreckt sich auf das komplette Sortiment an Lebensmitteln. Die Enzyme kommen nicht nur bei der Herstellung von Brot- und Backwaren zum Einsatz, sondern auch in Bier, Obstsäften und Wein.

Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Produkte nicht kennzeichnungspflichtig sind, aber ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Erzeugnisse von Tieren, die mit Futtermittel oder Futtermittelzusätzen aus GVO gefüttert werden und dazu gehören Fleisch, Wurst, Fischerzeugnisse, Milch- und Milchprodukte, aber auch Eier.
  • Vitamine, Zusatzstoffe, Aromen (mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt) und das sind Ascorbinsäure, Vitamin B2 und B12
  • Enzyme, die mit Hilfe von gentechnischen Mikroogranismen hergestellt werden und dazu gehören auch Chymosin (Käse), Amylasen (Brot und Backwaren) und Pektinasen (Fruchtsäfte)
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Ohne Kennzeichnung bleiben unbeabsichtigte Verunreinigungen

Es kommt aber auch immer wieder zu unbeabsichtigten Verunreinigungen durch den Anbau, den Transport oder der Verarbeitung von gentechnisch veränderten Organismen, denn durch die Menge an Einsatz ist eine komplette Vermeidung fast ausgeschlossen. Allerdings sind diese Lebensmittel mit unbeabsichtigter Verunreinigung nicht zu kennzeichnen und zwar bis zu 0,9% pro Zutat.

Allerdings muss der Hersteller bei den zuständigen Behörden einen entsprechenden Nachweis erbringen, denn er muss nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und alle Möglichkeiten in die Wege geleitet hat, um Verunreinigungen zu vermeiden. Nur, wenn das Unternehmen keine Nachweise erbringt, dann muss das Unternehmen auch unter dem oben genannten Schwellenwert kennzeichnen.

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Die Kennzeichnungsart

Auch die Art der Kennzeichnung ist wichtig, denn es gibt spezielle Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel, die für den Verbraucher oder für Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungen gültig sind.

Die Lebensmittel sind immer gut lesbar zu kennzeichnen und das sind Lebensmittel, die:

  • aus GVO bestehen (Gen-Sojabohne)
  • aus GVO hergestellt sind (Sojamehl oder Gen-Soja)
  • Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt sind (Schokolade mit Lecithin aus Gen-Soja)
  • gentechnisch veränderte Organismen enthalten (Hefe, Milchsäurebakterien)

Es gilt:

  • verpackte Lebensmittel mit Zutatenliste sind entweder hinter der entsprechenden Zutat oder als Fußnote zur Zutatenliste zu kennzeichnen, wobei der Wortlaut „genetisch verändert“, „aus genetisch veränderten … hergestellt“ oder “ … enthalt aus gentechnisch veränderten … hergestellt“ sein muss.
  • dass bei verpackten Lebensmitteln ohne Zutatenliste die Kennzeichnung auf dem Etikett vorhanden ist und  „genetisch verändert“ oder „aus genetisch veränderten … hergestellt“ lautet
  • dass unverpackten Lebensmitteln oder Lebensmittel in kleiner Verpackung am Lebensmittel mit einem Schild oder einem Aushang oder in dauerhaft lesbarer Form auf der Verpackung mit „genetisch verändert“ oder „aus genetisch veränderten … hergestellt“ gekennzeichnet sein sollte
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„Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung

In Deutschland kommen jedes Jahr Millionen Tonnen an gentechnisch veränderte Sojabohnen zum Einsatz und das ist auf den Lebensmitteln nicht zu erkennen. 

Aus dem Grund hat Deutschland das einheitliche Siegel „Ohne GenTechnik“ eingeführt, so dass eine Kennzeichnung nicht mehr separat notwendig ist. Mit Hilfe des Siegels erkennen Verbraucher die Lebensmittel wie Eier, Milch und Fleisch sofort, wenn keine gentechnisch veränderten Futtermittel an die Tiere gereicht wurden.

Die Information hinter dem Etikett „Ohne GenTechnik“

Die folgenden gesetzlichen Regelungen sind einzuhalten, denn nur dann ist eine Kennzeichnung mit dem „Ohne GenTechnik“-Label möglich.

Die Hersteller nutzen die „Ohne GenTechnik“-Kennzeichnung freiwillig, aber nur, wenn eine Weitergabe von gentechnisch veränderten Futtermittel nicht möglich ist. Es gibt genaue Vorschriften für die Mindestdauer der Fütterung ohne Gen-Pflanzen und diese sind von Tierart zu Tierart unterschiedlich. Im Tierfutter dürfen aber Zusätze wie Aminosäuren, Vitamine und Enzyme enthalten sein, wobei die Herstellung mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen möglich ist. Die Produktion erfolgt in einem geschlossenen System, so dass in den Endprodukten keine gentechnischen Bestandteile enthalten sind.

Gentechnisch veränderte Pflanzen sind bei den verarbeiteten Lebensmitteln „ohne GenTechnik“ verboten und das gilt auch bei Produkten wie Glucosesirup aus Gen-Soja oder ähnliches. Eine Verunreinigung von Bestandteilen aus gentechnisch veränderten Organismen wird nur in kleinen Spuren oder überhaupt nicht toleriert.

Des Weiteren sind keine Stoffe erlaubt, die mit gentechnischen Verfahren hergestellt werden. Dazu gehören in der Regel Vitamine und Enzyme. Es gibt zwar einige Ausnahmen, aber dann müssen die Stoffe nicht anders erhältlich sein oder nach der EG-Öko-Verordnung zugelassen sein.

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Entscheiden Sie sich bewusst gegen den Einsatz von Gen-Pflanzen und fördern Sie den traditionellen Anbau und die Nutzung von gentechnikfreien Futterpflanzen. So kann wirklich jeder einzelne Verbraucher dazu beitragen, dann auch in Zukunft viele Lebensmittel ohne den Einsatz von Gentechnik zur Verfügung stehen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Gentechnik

1. Warum ist die Gentechnik wichtig?

Die Gentechnik ist mit den Jahren wichtig geworden, denn durch das Bevölkerungswachstum wird die Nahrung knapp. Um dagegen anzugehen hat die Industrie auf gentechnische Hilfe gesetzt, aber in den letzten Jahren sind immer mehr Verbraucher auf das traditionelle Verfahren umgestiegen.

2. Nachhaltigkeit auch in Sachen Gentechnik?

Das Thema Nachhaltigkeit ist seit Jahren Trend und das zeigt sich auch in der Gentechnik von Lebensmitteln. Immer mehr Verbraucher achten beim Kauf darauf, dass Siegel „Ohne GenTechnik“ auf den Lebensmittelverpackungen sind. Das ist auch in Punkt in Sachen Nachhaltigkeit.

3. Sind Lebensmittel ohne Gentechnik preiswerter?

In der Regel sind die Lebensmittel ohne Gentechnik deutlich preiswerter, denn die traditionellen Verfahren sind kostenintensiver und diese Kosten werden über den Kaufpreis wieder eingeholt.

4. Wo gibt es gentechnisch freie Lebensmittel?

In erster Linie finden Sie gentechnisch freie Lebensmittel im Reformhaus, aber auch immer mehr Supermärkte haben das Sortiment aufgefüllt und bieten eine ansprechende Auswahl.

5. Wie sicher sind gentechnische freie Lebensmittel aus dem Internet?

Auch im Internet finden Sie Lebensmittel, die ohne Gentechnik hergestellt werden. Wichtig ist, dass Sie auf das „Ohne GenTechnik“-Siegel achten, dann sind Sie auch im Internet auf der sicheren Seite.

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Fazit

Zwar gibt es immer noch einige Lücken im Bereich der Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel, aber mit dem Blick auf die Zutaten und das „Ohne GenTechnik“-Siegel können Sie sich bewusst für die traditionellen Verfahren entscheiden.

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Neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas9 bei Lebensmitteln – Mais, Reis, Soja und Raps zählen zu den gentechnisch veränderten Pflanzen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/neue-gentechnik-verfahren-wie-crispr-cas9-bei-lebensmitteln-mais-reis-soja-und-raps-zaehlen-zu-den-gentechnisch-veraenderten-pflanzen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/neue-gentechnik-verfahren-wie-crispr-cas9-bei-lebensmitteln-mais-reis-soja-und-raps-zaehlen-zu-den-gentechnisch-veraenderten-pflanzen/#respond Sat, 26 Feb 2022 20:10:56 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68479 Die Gentechnik ist in vielen Bereichen aktiv und auch das Verändern von Erbgut bei Pflanzen und Tieren mit Hilfe molekularbiologischer Techniken zählt dazu. Zu dieser Entscheidung kommt der Europäische Gesichtshof und damit Sie auch einen

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Die Gentechnik ist in vielen Bereichen aktiv und auch das Verändern von Erbgut bei Pflanzen und Tieren mit Hilfe molekularbiologischer Techniken zählt dazu. Zu dieser Entscheidung kommt der Europäische Gesichtshof und damit Sie auch einen guten Einblick erhalten, informieren wir Sie und beantworten die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gentechniker habe mit dem neuen Verfahren die Möglichkeit das vorhandene Erbgut zu verändern und dafür müssen sie nicht einmal eine fremde Erbsubstanz hinzufügen.
  • Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass solche Veränderungen an den Lebensmitteln zuerst geprüft werden müssen und anschließend für den Verbraucher zu kennzeichnen sind.
  • Weitere wichtige und vor allen Dingen häufig gestellten Fragen finden Sie im nachfolgenden Text, so dass Sie sich informieren können.

Gezielt und kostengünstig Erbgut verändern

Die Wissenschaft kümmert sich jedes Jahr um zahlreiche Techniken und Methoden, um neue Wege zu finden kostengünstiger, aber auch gezielter zu arbeiten.

Mit dem neuen Verfahren ist es den Wissenschaftlern gelungen, dass das Erbgut von Pflanzen und Tieren nicht nur kostengünstiger, sondern auch gezielter verändert werden kann. Die bisherigen technischen Verfahren waren dazu nicht in der Lage. Mittlerweile ist diese Methode unter dem Begriff „Gen-Schere“ bekannt. Mit Hilfe der Gen-Schere kann man nicht nur das vorhandene Erbgut entsprechend verändern, sondern es besteht sogar die Möglichkeit, dass fremde DNA (Erbinformationen) in das Lebewesen eingebracht werden.

Dazu nutzen die Gentechniker einfach die Möglichkeit die gewünschten Stellen im Erbgut auszuschneiden, daher auch der Name Gen-Schere, und dann kann das Erbgut ausgetauscht, blockiert oder aktiviert werden.

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden

Der Europäische Gerichtshof ist für eine Entscheidung verantwortlich, denn die Richter müssen entscheiden, ob das neue Verfahren wie Cas9 / CRISPR zum Bereich Gentechnik zählt und somit durch das sogenannte Gentechnikrecht reguliert wird.

Die Richter haben am 25.Juli 2018 dazu ein Urteil gesprochen und festgelegt, dass das neue Verfahren durchaus zu den Gentechniken gehört. Informationen liefern Az. C-528/16. Bei dem neuen Verfahrens handelt es nicht nur zu einer Methode, um auf natürliche Weise eine mögliche Veränderung im Organismus vorzunehmen, sondern es besteht auch die Möglichkeit keine Veränderung durchzuführen. Das steht in der Pressemitteilung des Gerichts zu diesem Urteil.

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Die Bedeutung für den Verbraucher

Für den Verbraucher ist das Urteil eine positive Sache, denn damit ist geregelt, dass jetzt alle derartig produzierten Lebensmittel im Einzelfall neu bewertet werden müssen.

Sie kommen also nicht einfach auf den Markt und Sie erhalten keine Informationen. Bevor Sie auf dem Markt erhältlich sind, kommt es im Vorfeld zur Kontrolle des Risikos und das in jedem Einzelfall solcher Lebensmittel. Zudem müssen die Lebensmittel entsprechend gekennzeichnet sein, so dass der Verbraucher selber entscheiden kann, ob er das Produkt kauft oder nicht.

Die Anwendung bei Lebensmitteln

Natürlich steht auch die Frage im Raum bei welchen Lebensmitteln diese neue Methode angewandt werden kann und diese Frage lässt sich leicht beantworten.

Im Prinzip kann die neuen Methode bei allen Lebensmitteln angewendet werden, denn es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Pflanze wie Weizen oder Reis handelt oder es um die Veränderung eines Nutztieres geht. Bei genauerer Betrachtung kann eine solche Veränderung durchaus den Welthunger in die Schranken weisen, denn wenn die Gentechnik in der Lage ist Veränderungen bei Reis und Weizen durchzuführen, dann kann auch deutlich mehr produziert werden.

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Die aktuellen Lebensmittel mit dieser Herstellungsmethode

Mittlerweile gibt es schon das eine oder andere Lebensmittel, welches mit Hilfe der Gentechnik behandelt wird und im Handel erhältlich ist.

Die Forschung hat sich zuerst an Champignons und Äpfel ausprobiert. Beim Anschneiden werden die Lebensmittel in der Regel sehr schnell braun. Durch diese Methode passiert das nicht.

In Kanada gibt es aktuell einen Herbizid-resistenten Raps und in den USA eine Sojapflanze mit veränderter Fettsäurezusammensetzung. Es gibt zurzeit zwei Pflanzenarten, die durch die neue Methode hergestellt werden und das soll sich in Zukunft ändern.

Das Supermarkt-Sortiment

Die neue Methode ist auf dem Vormarsch. Somit ist es kein Wunder, dass sich viele Menschen fragen, ob es schon Lebensmittel zu kaufen gibt.

Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Die Experten sind der Ansicht, dass es aktuell keinen Supermarkt mit derartigen Lebensmitteln gibt. Zumindest nicht in Europa. Das Bundesgerichtshofurteil besagt, dass Lebensmittel nicht ohne Beurteilung im Handel landen dürfen. Aktuell gibt es kein Zulassungsverfahren für Lebensmittel. Es sind auch keine Kennzeichnungen bekannt, die auf dem europäischen Markt vorhanden sind.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Gentechnik-Verfahren bei Lebensmitteln

1. Welches Lebensmittel ist in Deutschland mit Hilfe von Gentechnik verändert?

In Deutschland ist kein gentechnisch verändertes Lebensmittel für den kommerziellen Nutzen seit 2012 im Anbau. Es gibt hier also z. B. keine Gen-Tomaten. Eine Pflanzenart muss strenge Kriterien erfüllen, um eine entsprechende Genehmigung zu erhalten. Eine solche ist derzeit noch nicht in Sicht.

2. Wobei handelt es sich, wenn man von der neuen Gentechnik spricht?

Bei der neuen Gentechnik handelt es sich um eine ganze Reihe verschiedener Methoden. Deren Zweck ist es, dass die Pflanze eine Veränderung erhält, aber ohne artfremde DNA einzuführen. Schon seit Jahren forscht die Wissenschaft in diesem Bereich und mittlerweile gibt es endlich gute Ergebnisse.

3. Was ist die grüne Gentechnik?

Bei der grünen Gentechnik handelt es sich um gentechnische Verfahren für die Landwirtschaft. Es handelt sich um einen Teilbereich der Biotechnologie und ist im Grunde ein Sammelbegriff für sehr viele Verfahren rund um Produktion und Herstellung.

4. Warum ist die grüne Gentechnik so umstritten?

Die gentechnisch veränderten Pflanzen produzieren durchgehend ein bakterielles Gift. Das Gift sorgt dafür, dass die Insekten sterben, aber für den Menschen kann das auch ein hohes gesundheitliches Risiko darstellen. In dem Gift können Schädlinge enthalten sein, die zudem Nutzinsekten sterben lassen.

5. Gibt es aktuell gentechnisch veränderte Pflanzen?

Gerade beim kommerziellen Anbau kommt die Gentechnik bei vier Pflanzenarten zum Einsatz. Baumwolle, Raps, Mais und Soja sind diese Pflanzen. Bei mehr als der Hälfte des Gen-Sojas handelt es sich um Pflanzen des Monsanto-Konzerns.

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Fazit

Das Thema Gentechnik ist schon seit Jahrzehnten im Gespräch, denn gerade die Pflanzen müssen vielen Gegebenheiten standhalten. Mit Hilfe der neuen Gentechnik-Methode ist ein neuer Meilenstein gelegt und der Bundesgerichtshof hat der Methode ein Ja gegeben.

Der Beitrag Neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas9 bei Lebensmitteln – Mais, Reis, Soja und Raps zählen zu den gentechnisch veränderten Pflanzen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Synthetisch, gentechnisch oder doch natürlich? So werden Vitamine hergestellt https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/synthetisch-gentechnisch-oder-doch-natuerlich-so-werden-vitamine-hergestellt/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/synthetisch-gentechnisch-oder-doch-natuerlich-so-werden-vitamine-hergestellt/#respond Fri, 12 Nov 2021 04:55:31 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66760 Vitamine sind für den menschlichen Organismus lebensnotwendig und unterstützen ihn bei vielen Prozessen, aber auch wenn der Name noch so natürlich klingt, stammen die meisten Vitamine aus dem Labor. Einige Vitamine stammen sogar aus dem

Der Beitrag Synthetisch, gentechnisch oder doch natürlich? So werden Vitamine hergestellt erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Vitamine sind für den menschlichen Organismus lebensnotwendig und unterstützen ihn bei vielen Prozessen, aber auch wenn der Name noch so natürlich klingt, stammen die meisten Vitamine aus dem Labor. Einige Vitamine stammen sogar aus dem Gentechnik-Labor und das ist gar nicht so selten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vitamine aus natürlicher Herkunft gibt es nur sehr selten, so dass sie in den meisten Fällen nicht von Pflanzen oder Tieren stammen, sondern aus den Produktionsstätten der Pharmakonzerne.
  • „Natürlich“ ist ein Begriff, der im Bereich Vitamine und Mineralstoffe keinen rechtlichen Schutz hat, so dass Sie sich nicht zu 100% sicher sein können.
  • Vitamine können auf unterschiedliche Weise gewonnen werden, so dass nicht nur eine synthetische Herstellung im Labor möglich ist, sondern auch der Einsatz von gentechnisch veränderten Bakterien. Allerdings muss keine Kennzeichnung stattfinden.
  • Unter Umständen kann die Zutatenliste eine kleine Orientierungshilfe sein, aber dafür müssen Sie sich ein wenig Zeit nehmen, um die Zutatenliste zu lesen.

Die Herkunft der Vitamine

Durch das Gesetz ist festgelegt, welche Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz kommen dürfen. Allerdings ist nicht geregelt, wie die Vitamine produziert werden.

Vitamine werden heute synthetisch also im Labor hergestellt und der Grund ist einfach, denn die Produktion ist sehr preiswert. Die Vitamine können durch eine einfache chemische Reaktion entstehen oder durch biotechnische Fermentation. Bei der chemischen Reaktion wird die Synthese von Vitamin C aus Glukose verwendet oder Cracking aus Rohöl oder Rohbenzin und am Ende kommt Vitamin A raus. Bei der biotechnischen Fermentation werden Mikroorganismen, Hefe und Pilze eingesetzt. Darunter können mitunter auch gentechnisch veränderte Organismen sein. Seit ungefähr 15 Jahren ist beim Vitamin C auch ein Fermentationsverfahren mit Hilfe von gentechnisch modifizierten Stämmen im Einsatz. Vitamine aus Pflanzen oder Tieren gibt es heute nicht mehr wirklich und somit fehlt auch die natürliche Herkunft.

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Die größten Vitaminproduzenten sitzen heute in China und teilweise in Indien, aber das war bis vor 20 Jahren anders. Da beherrschten europäische, amerikanische und japanische Produzenten den Markt.

Die vorwiegende Produktion im außereuropäischen Ausland kann auch schon einmal zu Engpässen in der Lieferung führen. Das indische Ministerium für Handel und Industrie hat im Zuge der Corona-Pandemie schon Anfang März 2020 den Export von einigen Arzneimittelstoffen eingeschränkt, so dass Antibiotika, Schmerzmittel und die Vitamine B1, B6 und B12 nicht mehr ausreichend in Europa zur Verfügung standen. Der Grund war, dass Indien die Versorgung der eigenen Bevölkerung sicherstellen wollte. Mittlerweile ist die Beschränkung allerdings auch wieder aufgehoben, so dass Indien wieder ein wichtiger Lieferant für den europäischen Markt ist. Sogar die anderen Regionen der Welt beziehen ihre Wirkstoffe zu 70% aus China.

Vitamin C zum Beispiel wird fast zu 100% in China hergestellt, denn die größten europäischen Hersteller (DSM, BASF und Lonza) sind Pharmakonzerne und sie haben ihre Produktionsstätten mittlerweile in China. Entweder sind sie schon dort oder sie planen dorthin auszulagern. Ein Teil von Chem China ist der französische Hersteller Adisseo. Es gibt sehr viele Nahrungsergänzungsmittel, die damit werden, dass die Produktion in Deutschland stattfindet, aber das bedeutet nicht, dass die einzelnen Zutaten nicht in China oder aus anderen Teilen der Welt stammen. Gerade bei den reinen Vitaminen ist das heute mehr als üblich.

Mittlerweile gibt es ein neues Gesetzt, die sogenannte Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 und diese gilt seit dem 1. April 2010 für alle hergestellten Nahrungsergänzungsmittel. Das Gesetz besagt, dass bei den wichtigsten Zutaten unbedingt die geografische Herkunft angegeben werden muss.

Ein Beispiel:

„Hergestellt in China, L-Ascorbinsäure (Vitamin C) aus EU und Nicht-EU“

Das Thema Nachhaltigkeit bei der Produktion ist nicht nachzuweisen und darüber gibt es unzählige Diskussionen, so dass auch über enorme Umweltschäden berichtet wird. Die Umweltauflagen in Deutschland sind sehr teuer geworden, das hat ein Bericht auf dem Jahr 2015 in DER ZEIT gezeigt. Aus dem Grund verlagern viele Unternehmen die Vitaminproduktion nach China. Im Jahr 2018 berichtete die FAZ, dass auch in China die Umweltauflagen mittlerweile erhöht wurden. Shijazhuang will so der hohen Luftverschmutzung entgegentreten.

Gut zu wissen:

Folsäure wird immer synthetisch hergestellt, denn aus den natürlichen Quellen weist das Vitamin Folat keine Stabilität auf.

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Die gentechnischen Verfahren

Der Begriff „weiße Biotechnologie“ kommt immer zum Einsatz, wenn es um die gentechnischen Verfahren zur Produktion von Vitaminen geht. Das Bundesforschungsministerium fördert dies schon seit einiger Zeit.

Schon seit Jahren werden bei den Vitaminen B2, B12 und C die biotechnologischen Verfahren zur Produktion im Zusammenhang mit gentechnischen veränderten Bakterien verwendet. Aber auch heute gibt es noch Verfahren, die ohne GVO arbeiten, darunter die Herstellung von Beta-Carotin als Vorstufe von Vitamin A oder Biotin. Bei Vitamin C und Vitamin B2 ist das auch möglich. Biotechnologisch oder aus GVO-Sojabohnen kann Vitamin E gewonnen werden.

Laut der Datenbank können die folgenden Nährstoffe aus gentechnischer Produktion stammen:

  • Vitamine: C, E, B2, B12, Biotin, Betacarotin
  • Aminosäuren: Cystein, Glutaminsäure, Lysin, Methionin, Tryptophan, Threonin, Phenylalanin
  • Pflanzensterine / Phytosterole
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Strenge EU-Bestimmungen

Verboten ist, wenn die Vitamine mit GVO verunreinigt sind, denn dann werden Sie vom Markt genommen und manchmal schon an der EU-Außengrenze zurückgeschickt. Laut des Europäischen Schnellwarnsystems ist im Jahr 2018 ein solcher Fall gewesen. Es handelte sich um gentechnisch hergestellte, antibiotikaresistene Bakterien und sie waren als Vitaminzusatz in Tierfutter vorgesehen.
Fettlösliche Vitamine (A, D, E und K) werden auf Trägerstoffe aufgebracht, denn dadurch lassen sie sich viel besser verarbeiten. Gentechnische Veränderungen sind bei einigen Trägerstoffen möglich (Maltrodextrin, Glukose, Stärke). In den Nahrungsergänzungsmitteln können aber auch noch weiter, gentechnisch produzierte Zutaten (Aromen) und Zusatzstoffe

  • Enzyme
  • Emulgatoren (aus GVO-Soja)
  • Füllstoffe (Dextrin, Maltodextrin, Cellulose aus GVO-Mais)
  • Säuerungsmittel Zitronensäure

ohne eine Kennzeichnung enthalten sein.

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Die Kennzeichnung

Zahlreiche allgemeine Kennzeichnungsvorgaben sind bei den Nahrungsergänzungsmittel vorgegeben, aber Hinweise auf die Produktion oder die Herkunft der enthaltenen Stoffe ist nicht notwendig.

Die Aussagen und die Abbildungen sorgen dafür, dass die Verbraucher ein natürliches Image sehen, aber der Begriff „natürlich“ ist gerade bei den Vitaminen und Mineralstoffen nicht rechtlich geschützt. Eine kleine Orientierung bietet die Zutatenliste, wenn Sie die Herkunft der Vitamine rausfinden wollen. Die Zutatenbezeichnung kann klarmachen, um welches spezielle Behandlungsverfahren es sich handelt und ob die Zutaten als Ganzes, getrocknet, in Pulverform oder als Fruchtstückchen zugesetzt werden.

Die synthetisch erzeugte Vitamine werden in der Regel mit dem richtigen Namen, wie Vitamin C, Ascorbinsäure, Magnesiumcarbonat oder in der Art aufgelistet. Wenn das Vitamin aus einer natürlichen Quelle stammt, dann können Sie die folgenden Aussagen lesen:

  • „Vitamin C aus Acerola-Extrakt“
  • „Vitamin D aus Flechten“
  • „D-Vitamin aus UV-bestrahlter Hefe“
  • „Vitamin B12 aus Chlorella-Algen“
  • „Folat aus Zitronenschalenextrakt“

Handelt es sich um ein Bio-Nahrungsergänzungsmittel, dann dürfen keinerlei isolierte Stoffe eingesetzt werden. Dann kommen

  • Acerola-Extrakt
  • Buchweizenkeimpulver
  • Algenpulver (Calcium-Quelle)
  • oder ähnliches

zum Einsatz. Wenn es sich um eine Zutat aus natürlichem Ursprung handelt, dann wird auch der Name des Ursprungs genannt (Sanddornpüree, Grünkohlpulver). Das Nahrungsergänzungsmittel braucht keinen Hinweis auf die Verwendung gentechnischer Verfahren zur Vitamin-Produktion oder auf die gentechnische Herstellung der Trägerstoffe aufweisen. Es muss nur eine Kennzeichnung erfolgen, wenn Vitamin E aus gentechnisch veränderten Sojabohnen eingesetzt wird.

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Tipp!

Das Bio-Siegel und das Ohne-Gentechnik-Siegel sind ein Garant dafür, dass das Nahrungsergänzungsmittel keine gentechnisch hergestellten Vitamine oder Trägerstoffe beinhaltet.
Ein Vitamin darf auf der Verpackung nur hervorgehoben werden, wenn eine Tagesportion von mindestens 15% der Referenzmenge enthält. Informationen zu den Mindestmengen liefert das Bundesinstitut für Risikobewertung und dort können Sie auch Informationen zu den Höchstmengen in den Nahrungsergänzungsmitteln finden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Vitamin-Produktion

1. Wer produziert eigentlich die Vitamine?

Die Pharmakonzerne sind für die Produktion von Vitaminen zuständig. Der Sitz der meisten Pharmakonzerne befindet sich in China oder Indien, aber auch in Europa gibt es heute noch Konzerne für die Vitamin-Produktion.

2. Wie viele Vitamin-Arten gibt es?

Es gibt viele verschiedene Vitamin Arten, aber die folgenden sind für den menschlichen Organismus sehr wichtig. Vitamin A (Retinol),B1 (Thiamin), Vitamin B2 (Riboflavin), Niacin (Vitamin B3), Pantothensäure (Vitamin B5), B6 (Pyridoxin), Vitamin B8 (Biotin) und die Folsäure.

3. Sind künstliche Vitamine gut für die Gesundheit?

Die künstlichen Vitamine können tatsächlich Schaden im Organismus anrichten, aber das passiert eigentlich nur bei einer Überdosierung. Die Nebenwirkungen können recht unterschiedlich sein und kommt auf die einnehmende Person an.

4. Welche Nebenwirkungen sind bei einer Vitamin-Überdosierung üblich?

Die bekanntesten Nebenwirkungen sind Übelkeit, Erbrechen und allergische Reaktionen, aber normalerweise kommt es selten zu Nebenwirkungen. Wenn Sie betroffen sind, dann suchen Sie einen Arzt auf und unterbrechen Sie die Einnahme.

5. Sind natürliche Vitamine besser aus die künstlichen Vertreter?

Der menschliche Körper braucht Vitamine und idealerweise auch die natürlichen Vertreter, denn sie weisen so gut wie keine Nebenwirkungen auf. Die künstlichen Vitamine hingegen können krank machen, so dass Sie auf eine bewusste Einnahme verzichten sollten.

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Fazit

Der menschliche Organismus braucht Vitamine und funktionieren zu können, so dass eine Zufuhr notwendig ist. Heute wird zwischen den natürlichen und künstlichen Vitaminen unterschieden, aber die besten Varianten sind die natürlichen. Sie weisen kaum Nebenwirkungen auf und werden vom Körper besser aufgenommen. Anders sieht es mit den künstlichen Vitaminen aus, denn Nebenwirkungen sind möglich und der Körper erkennt, ob es sich um natürliche oder künstliche Vitamine handelt. Leider ist eine genaue Kennzeichnung bis heute nicht vorhanden, aber die Zutatenliste kann bei der Orientierung ein wenig helfen. Besser als Nahrungsergänzungsmittel ist die Zufuhr von Vitaminen durch die Ernährung.

Der Beitrag Synthetisch, gentechnisch oder doch natürlich? So werden Vitamine hergestellt erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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