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]]>In der Regel versuchen die Apps auf dem Smartphone sich selber zu aktualisieren, so dass das Gerät sich mit dem Internet verbindet und die verfügbaren Aktualisierungen herunterlädt. Mit Hilfe der Einstellungen können Sie dafür sorgen, dass sich das Smartphone nicht automatisch mit dem mobilen Internet verbindet und das ist hilfreich, wenn Sie keine Datenflatrate haben. Die Kontrolle über die Kosten gehen Ihnen ansonsten schnell verloren, aber mit den nachfolgenden Tipps und Tricks können Sie sich vor Risiken und hohen Kosten schützen.
Sie möchten sich ein neues Smartphone kaufen? Wissen Sie denn auch, worauf Sie beim Kauf achten sollten? Mittlerweile sind Smartphones wahre High-Tech-Geräte und können viel mehr als nur telefonieren. Doch auf welche technischen Details sollten
Die nachfolgenden 9 Tipps und Tricks helfen Ihnen dabei, dass Sie sich vor hohen Kosten und Risiken schützen können.
Anwendungen sollten Sie nur aus den offiziellen App-Stores des Betriebssystems oder des Smartphone-Herstellers installieren, denn dadurch verringern Sie das Risiko, dass Ihr Telefon mit einer schadhaften Software infiziert wird.
Lesen Sie immer erst die Beschreibungen und Nutzerbewertungen, bevor Sie eine App herunterladen. Unbrauchbare Anwendungen lassen Sie so deutlich besser herausfiltern.
In den nächsten Tagen wird es heiß. Zu viel Hitze kann Ihrem Handy schaden. Im schlimmsten Fall geht das Smartphone kaputt, wenn es zu hohen Temperaturen ausgesetzt wird. Vorher könnte es passieren, dass das Handy
Mittlerweile gibt es viele Programme, die es auch ein einer kostenfreien „Light“-Version mit eingeschränkten Funktionen gibt. Sie bieten sich zum Testen an und im Anschluss können Sie dann die Vollversion nutzen. Allerdings sollten Sie beachten, dass die Testversionen nicht den vollen Leistungsumfang bieten und nur stark eingeschränkt genutzt werden können.
Außerdem sollten Sie immer die aktuelle Betriebssoftware für Ihr Smartphone nutzen und wenn der Hersteller ein Update anbietet, es auch direkt nach der Veröffentlichung installieren. Die Updates sorgen für neue und verbessere Funktionen, aber auch für verschlossene Sicherheitslücken und aktualisieren auch das Betriebssystem.
Es kommt zu Problemen mit der App-Kompatibilität, wenn das Gerät nicht mit Updates versorgt wird. Auch Sicherheitsrisiken sind dann keine Seltenheit.
Eine E-Mail mit dem Betreff „Bitte Termin prüfen Zustellung KW 40“ verspricht ein nagelneues Samsung Samrtphone. Angeblich müssen Sie nur noch die Versandkosten in Höhe von 2,99 Euro bezahlen. Doch der koreanische Elektronikkonzern hat diese
Braucht die ausgesuchte App wirklich den Zugriff auf Ihre Daten? Sie haben die Möglichkeit bei den Betriebssystem von Apple und Google die Berechtigung zu sperren oder zu gewähren. Die App weigert sich zu funktionieren, wenn das Betriebssystem den Zugriff nicht erlaubt. Laden Sie die App dann nicht weiter runter und gehen Sie kein unnötiges Risiko ein.
Die Bluetooth- und WLAN-Funktionen müssen nicht dauerhaft eingeschaltet sein, denn Sie können dadurch eine Menge Strom sparen. Wenn Sie zu Hause sind oder schlafen, dann können Sie die Funktionen abschalten.
Die Rechnungen schauen Sie sich immer gründlich an, denn so können Sie ungewollte Mehrwertdienste und Abos schnell erkennen. Vielleicht haben sie die Sachen unbemerkt aktiviert. Sie haben aber die Möglichkeit eine Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter einzurichten, dann können Leistungen von Drittanbietern nicht mehr über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden.
Dürfen Händler mögliche Sicherheitslücken beim Verkauf eines Smartphones verschweigen, wenn ihnen diese bekannt sind? Gerade Laien ahnen nicht, dass auch neue Handys in Bezug auf die Sicherheit problematisch sein können. Ein Gericht hat jetzt entschieden.
Mit Hilfe eines PINs können Sie das Smartphone im Fall eines Verlust vor dem Zugriff von Fremden schützen. Nur mit einem guten PIN können Sie den Schutz der Daten garantieren.
Alle alten Daten müssen von dem Gerät entfernt werden, wenn Sie es in den Müll werfen oder verkaufen. Setzen Sie das Gerät im besten Fall auf Werkseinstellungen zurück und wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann löschen Sie alle persönlichen Daten wie
Der freigewordene Speicher muss dann nur noch überschrieben werden und das funktioniert zum Beispiel durch das Filmen einer weißen Wand. Danach setzen Sie das Smartphone einfach auf Werkseinstellungen zurück.
Wie viel Kälte können Handys im Winter vertragen? Viele Smartphone-Nutzer merken im Winter relativ schnell, dass sich das Handy anders verhält. Die Akkuleistung verringert sich und teils schalten sich die Geräte sogar ganz ab. Woran
Smartphone-Verkäufer sollen nach der europäischen „Richtlinie über den Warenhandel“ regelmäßige Updates anbieten.
Sie sollen für die Sicherheit des Geräts verantwortlich sein und dafür sollten regelmäßige Updates angeboten werden. Allerdings ist der genaue Zeitraum noch vollkommen unklar, denn die EU ist sich darüber nicht einig. Es gibt nur sehr wenige Hersteller, die eine längerfristige Update-Garantie geben.
Laut einer aktuellen Befragung der Marktwächter wünschen sich viele Smartphone-Nutzer, dass die Hersteller eine Verpflichtung haben und für einen bestimmten Zeitraum Updates zur Verfügung stellen sollten. Die Befragten fordern einen Zeitraum von fünf Jahren.
Kinder sollten weder vor dem Smartphone, dem Tablet-PC oder dem Fernseher geparkt werden. Der Kinderärztechef geht sogar soweit und sagt, dass eine zu frühe Nutzung (unter elf Jahren) das Gehirn schädlich beeinflussen kann. Medien haben
FAQs zum Thema Smartphone-Apps
Sie können sich an Ihren Mobilfunkanbieter wenden und eine Drittanbietersperre einrichten lassen. Dadurch können Drittanbieter eventuelle Kosten nicht mehr über die Mobilfunkrechnung abrechnen.
Sie sollten ein Update immer dann machen, wenn eine neue Version auf dem Markt ist. Nur dann können Sie mit Sicherheit sagen, dass Ihr Smartphone auf dem neusten Sicherheitsstandard ist.
In der Regel sind die Updates kostenfrei.
Zurzeit gibt es noch keinen festen Zeitraum für die Updates eines Herstellers, aber die Smartphone-Nutzer wünschen sich mindestens Updates für fünf Jahre.
Jedes Jahr kommen neue Smartphone auf den Markt und auch die Betriebssysteme werden immer wieder ausgebessert. Das ältere Modell ist mit einer älteren Software versehen und die kommt aus der Mode. Dadurch wird der Hersteller Update für das ältere Modell nur eine gewisse Zeit anbieten.
Auf jedem Smartphone befinden sich eine Menge vorinstallierter Apps, die für die Nutzung hilfreich sein sollen. Für den richtigen Umgang mit der unterwünschten Bloatware geben wir hier praktische Tipps. Beim Kauf eines neuen Smartphones befindet
Smartphone sind kleine Alleskönner, denn mit Hilfe der zahlreichen Apps lässt sich das Gerät nicht nur zum Simsen und Telefonieren verwenden. Die Möglichkeiten sind unbegrenzt, aber die Sicherheit spielt eine wichtige Rolle. Grundsätzlich sind Updates eine gute Sache, aber nur, wenn die mobilen Daten nicht verbraucht werden. Wichtig ist, dass Sie wirklich regelmäßige Updates machen, um ausreichend Sicherheit für das Smartphone zu haben.
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]]>Der Beitrag Drittanbietersperre: Schutz vor ungewollten Abos soll besser werden – Mobilfunkanbieter sagen den unseriösen Abo-Anbietern den Kampf an erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Nutzer sind auch schon ohne ein Antippen auf unbekannten Seiten gelandet. Solche Fälle sind bereits bekannt. Ungewollte Abos, die bis zu 9,99 Euro in der Woche kosten, sind die Folge. Einen guten Schutz bieten die Drittanbietersperre. Sie muss mittlerweile von jedem Mobilfunkanbieter eingerichtet werden, aber nur wenn der Kunde sie verlangt.
Die Zahlungspflicht wird in den Werbungen verschleiert. Viele Verbraucher wissen dadurch am Ende des Monats nicht, welche Posten auf der Mobilfunkrechnung stehen. Die Abo-Betreiber, die in der Regel als Drittanbieter zählen, sind in den meisten Fällen nicht zu erkennen. Stattdessen steht auf der Rechnung oftmals nur der Name der Abrechnungsfirma. Die eigentliche Rechnung aber wird durch den Mobilfunkanbieter gestellt. Darauf befindet sich möglicherweise der Zusatzposten durch die Abofalle. Durch die Rechnung ist das Mobilfunkunternehmen nur ein Teil der Abrechnungskette. Dies gilt ungeachtet davon, ob das Unternehmen damit etwas zu tun hat.
Ungewollte Werbeanrufe können zu einer richtigen Plage für Verbraucher werden. Häufig werden Dienstleistungen oder Abonnements am Telefon angeboten. Wir erklären, was Sie konkret dagegen tun können und wo Sie sich beschweren sollten. E-Mails als Werbung für
Der Verbraucher nutzt sein Smartphone und öffnet eine Seite im Internet. Währenddessen läuft im Hintergrund die ganze Zeit ein sogenannter ein Identifikationsprozess. Mit Hilfe der Rufnummer wird die Zahlungsinformation an den Mobilfunkanbieter gesendet.
Das ist aber nur möglich, wenn das Smartphone mit dem Internet verbunden ist. Das Gleiche gilt auch für Prepaid-Tarife. Die Rufnummer kann mit Hilfe der Drittanbietersperre nicht zur Abrechnung von kostenpflichtigen Diensten genutzt werden. Eine Identifizierung ist folglich so nicht möglich. Mit diesem Verfahren sind auch Verbraucher sicher, die nur im WLAN unterwegs sind und keine Sim-Karte haben.
Viele unseriöse Abo-Betreiber nutzen das „Clickjacking“, um Verbraucher in die Falle zu locken. Dabei läuft auf dem Smartphone Werbung und beim Tippen auf die Schaltfläche schließt sich die Werbung, aber die Anzeige ist manipuliert, so dass ein „Kauf-Button“ aktiviert wird.
Viele Mobilfunkanbieter sind mit dem Problem durch Abo-Fallen vertraut. Sie haben schon vor einiger Zeit das Redirect-Verfahren auf den Weg gebracht.
Das Redirect-Verfahren bedeutet, dass ein Klick auf den Banner oder den durchlaufenden Button nicht mehr ausreichend, um ein lästiges Abo abzuschließen. Zusätzlich muss sich eine gesonderte Seite des Netzbetreibers öffnen, auf der die tatsächlichen Kosten angezeigt werden. Die Bestellung muss dort bestätigt werden, damit der Vertrag abgeschlossen ist.
Sie sind Kunde bei Mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil? Dann sind Sie vielleicht auch unter den 41.000 Kunden, die falsche und zu hohe Rechnungen erhalten haben. Sie fragen sich, wie das passieren kann? Wir verraten es Ihnen.
Seit dem 1. Februar 2020 hat die Bundesnetzagentur (Regulierungsbehörde für Telekommunikation) das Redicetsverfahren zur Pflicht gemacht. Es gibt Anbieter, die keine Redirects einrichten wollen oder Abrechnungen ohne Redirects ermöglichen. Sie sind aber jetzt dazu verpflichtet Schutzmaßnahmen einzurichten. Dazu gehört die Mobilfunkgarantie und eine „Geld-Zurück-Garantie“, die im Fall des Missbrauchs zum Einsatz kommt. Grundsätzlich ist ein Redirect für den Mobilfunkanbieter zur Pflicht geworden, auch wenn eine Mobilfunkgarantie besteht. Es gibt Ausnahmen, die sich auf einen geschlossenen Bereich beziehen. Manche Bereiche sind durch Trusted Partner Logins geschützt. Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur lassen sich z.B. die Anbieter mit dieser Garantie finden.
Sie haben das Recht Schadenersatz zu verlangen, wenn der Mobilfunkanbieter keine Mobilfunkgarantie anbietet oder das Redirect-Verfahren nicht richtig umsetzt. Ein Nichteinhalten der Garantie kann ebenfalls zu Schadenersatz führen. Bei der nächstgelegenen Verbraucherzentrale ist eine fachkundige Beratung möglich und Sie können unseriöse Drittanbieter jederzeit bei der Bundesnetzagentur melden.
In Onlineshops erhalten Sie nicht nur Massenprodukte, sondern immer häufiger auch Artikel nach Kundenwunsch. Kein Wunder, denn immer mehr Kunden wünschen sich einzigartige Produkte für sich selbst oder zum verschenken. Auch Abos werden auf den
Sie haben die Möglichkeit sich vom Mobilfunkunternehmen eine Drittanbietersperre einrichten zu lassen, damit es erst gar nicht zu ungewollten Abbuchungen kommt.
Eine Drittanbietersperre lässt sich per Brief beantragen, dazu bietet die Verbraucherzentrale einen entsprechenden Musterbrief an. Auch per Mail, über das Kundenportal oder über die Kunden-App des Mobilfunkanbieters, lässt sich der Antrag auf Drittanbietersperre veranlassen. Sobald die Drittanbietersperre aktiviert ist, ist der Abrechnungsweg über die Mobilfunkrechnung für jeden Abo-Anbieter blockiert.
Einige Mobilfunkanbieter bieten ihren Kunden die Möglichkeit, die Sperre nur für gewisse Angebote zu sperren. Sie verzichten dann nicht auf alle Dienste von Drittanbietern, sondern erhalten eine Teilsperrung. Die Wahl der Kategorie bleibt dem Verbraucher (Erotik, Software oder Abo) und lässt sich einfach zulassen oder sperren.
Beim Mobile Payment wird nicht mit der Girocard bezahlt, die früher als EC-Karte bezeichnet wurde, sondern mit dem Smartphone. Zur Zahlung wird dasselbe Terminal wie vorher mit der Karte verwendet. Sie halten das Smartphone einfach vor das Lesegerät, führen eine Entsperrung durch und schon ist die Bezahlung erledigt, aber nur wenn Sie die entsprechende App auf dem Smartphone haben. Diesen Bezahlweg sperrt die Drittanbietersperre nicht. In der Regel sind für das Mobile Payment persönliche Daten des Girokontos oder der Kreditkarte in der App hinterlegt, die zur Abrechnung dienen.
Es gibt einige Möglichkeiten, die Ihnen als Verbraucher zur Verfügung stehen, um das ungewollte Abo loszuwerden.
Eine E-Mail im Namen von Deutsche Post/DHL/Verteilerzentrum informiert Sie über ein Paket, welches in einem Verteilerzentrum liegen geblieben ist oder über einen fehlgeschlagenen Zustellungsversuch. Angeblich sollen Sie nur noch die Lieferkosten in Höhe von bis
FAQs zum Thema Drittanbietersperre
Die Drittanbietersperre wird jederzeit vom Mobilfunkanbieter eingerichtet. Sie ist Pflicht, muss sofort vom Anbieter installiert werden und ist für den Verbraucher immer kostenfrei. Bei Unstimmigkeiten bietet sich der Verbraucherschutz an, der in vielen Städten eine begehbare Zweigstelle hat.
Die Mobilfunkunternehmen besitzen Kurzwahlnummer oder Servicenummer unter denen die Sperrung der Drittanbieter einfach und schnell funktioniert. Ein kurzer Anruf genügt und die Drittanbietersperre ist eingerichtet.
Die Drittanbieter haben keine Möglichkeit, mit Hilfe der Telefonrechnung ihre Dienste in Rechnung zu stellen. Der Drittanbieter wird vom Netzanbieter gesperrt.
Ein Drittanbieter ist in den meisten Fällen ein Service-Dienst, der mit Hilfe der Handyrechnung bezahlt wird. Zu den bekanntesten Drittanbietern gehören Gewinnspiele, Votings, Call-by-Call-Anrufe, Klingeltöne, Spiele und Apps.
Über die Handyrechnung lässt sich feststellen, ob Sie in einer Abofalle stecken. Im Bereich Zahlungen & Abos ist die Rubrik „Käufe und Reservierungen verwalten“ zu finden. In den Details sind die möglichen Abos zu finden. Auch ungeübte Nutzer sind dazu in der Lage.
Dieses Angebot klingt für viele Streaming-Freunde interessant. Ein kostenloses Netflix-Abonnement. Das verspricht eine E-Mail mit dem Betreff „WILLKOMMEN …! Erhalten Sie Ihr Kostenlos NETFLIX-Abonnement“. Doch worum geht es wirklich? Netflix wird von dubiosen Geschäftemachern und
Seit dem 1. Februar 2020 gibt es die Drittanbietersperre. Sie schützt den Verbraucher vor Abofallen, die bei der Nutzung des Smartphones hohe Kosten verursachen. Jeder Mobilfunkanbieter ist übrigens dazu verpflichtet die Sperre kostenfrei einzurichten. Die Prozedur dauert nur wenige Minuten. Die Drittanbietersperre ist sofort aktiv und bietet optimalen Schutz vor ungewollten Abos.
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]]>Der Beitrag Handytarife: Feiner Unterschied zwischen 4 Wochen und 1 Monat Laufzeit – Sie haben das Recht auf Widerruf oder Kündigung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Bei vielen Mobilfunkanbietern werden die Datenpakete und Flatrates als Pakt mit einer kurzen Laufzeit angeboten. Bei den sogenannten Prepaid-Angeboten ist dies der Fall, so dass Sie einen Festbetrag im Monat bezahlen und dafür erhalten Sie Datenvolumen, Freiminuten oder eine Flatrate. Grundsätzlich sind die kurzen Laufzeiten positiv zu bewerten, denn Sie sind flexibel und können schnell zu einem anderen Tarif oder auch zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn Sie das möchten.
In regelmäßigen Abständen setzen Smartphone-Besitzer auf ein neues Handy. Sei es, weil Smartphoneverträge auslaufen oder es vermeintlich Zeit für ein neues Handy wird. Doch wie sollen Sie es am besten anstellen. Den Vertrag verlängern? Oder
In diesen speziellen Paketen müssen Sie bisher einen Festbetrag im Monat bezahlen und der lag in etwa bei 8,99 Euro oder mehr, je nach Wunsch des Pakets.
Mittlerweile haben die Anbieter aber die Laufzeit von einem Monat auf vier Wochen verändert und das bedeutet für Sie als Kunde einen sehr großen Unterschied, denn Sie zahlen nicht mehr nur 12x, sondern 13x. Das Jahr hat nämlich 52 Wochen und demnach müssen Sie 13x den Paketpreis bezahlen. Ein Jahr hat aber nur 12 Monate, so dass Sie nur 12x zahlen müssen.
Grundsätzlich haben die Mobilfunkanbieter das Recht die Konditionen ihres Angebotes frei zu bestimmen.
Sie sind auf der Suche nach einem neuen Handytarif, dann sollten Sie in der heutigen Zeit sehr genau hinschauen. Zahlen Sie den Paketpreis für einen Monat oder doch für vier Wochen, denn bei einer Laufzeit von vier Wochen müssen Sie 13x in die Tasche greifen. Aber Sie erhalten auch 13x im Jahr neues Datenvolumen für die mobile Telefonierfreiheit.
Was ist nur los bei O2? Immer mehr Verbraucher sind mit dem Telefonanbieter unzufrieden. Im Internet hagelt es massenweise schlechte Bewertungen. Moniert wird nicht nur der Kundenservice, sondern auch die Produkte, die Technik und sogar die
Bei der monatlichen Abrechnung läuft das bereits gebuchte Paket wie gewohnt ab, aber in den AGBs der Mobilfunkanbieter steht, dass sie das Recht haben, Konditionen und Tarife nach eigenem Ermessen zu bestimmen.
Unter bestimmten Umständen können sie die Konditionen und Tarife wechseln, aber wenn der Anbieter einen bestehenden Vertrag in Bezug auf den Abrechnungszeitraum von einem Monat auf vier Wochen kürzen möchte, dann liegt eine Vertragsänderung vor. Bei einer beabsichtigen Vertragsänderung muss der Kunde darüber informiert werden und hat die Möglichkeit das Widerspruchs- oder Kündigungsrecht zu nutzen. Der Mobilfunkanbieter darf keine „heimliche“ Umstellung durchziehen.
In der Regel lassen sich die Pakete ohnehin jeden Monat kündigen, aber es es sich wirklich um eine sinnvolle Aktion handelt, entscheiden Sie selber. Die Verkürzung der Laufzeit ist meist mit einer Erhöhung in Bezug auf das Datenvolumen verbunden, so dass ein Vergleich auf jeden Fall lohnenswert ist.
Sie möchten sich ein neues Smartphone kaufen? Wissen Sie denn auch, worauf Sie beim Kauf achten sollten? Mittlerweile sind Smartphones wahre High-Tech-Geräte und können viel mehr als nur telefonieren. Doch auf welche technischen Details sollten
FAQs zum Thema Handytarife
Normalerweise läuft bei den meisten Mobilfunkanbietern ein Paket einen Monat, aber immer mehr Anbieter stellen nach und nach um, so dass die Laufzeit nur noch vier Wochen beträgt.
Es steht der Verdacht im Raum, dass die Mobilfunkanbieter mehr Kasse machen wollen, denn mit einer einmonatigen Laufzeit müssen Sie 12x im Jahr bezahlen und mit einer vierwöchigen Laufzeit 13x.
Nein, wie bei allen anderen Vertragsänderungen haben Sie die Möglichkeit von Ihrem Widerrufs- oder Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Vorher sollten Sie die vorhandenen Angebote gut miteinander vergleichen.
Sobald Sie die Vertragsänderung erhalten haben, setzen Sie ein Schriftstück mit dem Widerruf auf und schicken es per Einschreiben mit Rückschein an den Anbieter. Vorlagen dazu gibt es im Internet.
Sie haben in der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Vertragsänderung die Möglichkeit das Kündigungsrecht einzufordern.
Wer bei O2 seinen Mobilfunkvertrag oder einen DSL-Vertrag kündigen möchte, erlebt oft sein blaues Wunder. Informationen dazu sind auf der Webseite des Telefonica-Unternehmens schwer zu finden. Wer dennoch die Online-Kündigung entdeckt, bekommt weitere Steine in
Das mobile Leben funktioniert nur mit mobilen Geräten und den passenden Verträgen mit Datenvolumen oder / und Flatrates. Heutzutage gibt es viele Mobilfunkanbieter, die kurze Laufzeiten anbieten, darunter die Prepaid-Anbieter. Aber auch hier kommt es in letzter Zeit zu Veränderungen, denn die kurzen Laufzeiten von einem Monat werden auf vier Wochen Laufzeiten umgestellt, so dass Sie als Kunde im Jahr einmal mehr zur Kasse gebeten werden. Für Bestandskunden muss die Umstellung in schriftlicher Form angekündigt werden und dann haben Sie das Recht auf Widerruf oder Kündigung.
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