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Individuelle Produkte und Abos im Internet: Das müssen Sie wissen


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In Onlineshops erhalten Sie nicht nur Massenprodukte, sondern immer häufiger auch Artikel nach Kundenwunsch. Kein Wunder, denn immer mehr Kunden wünschen sich einzigartige Produkte für sich selbst oder zum verschenken. Auch Abos werden auf den Kunden zugeschnitten. Doch welche Regeln gelten für diese Produkte und welche Rechte haben oder verlieren Sie?

Besondere und individuelle Geschenke liegen bei vielen Menschen im Trend. Es geht darum, einer wichtigen Person etwas zu schenken, das eine persönliche Note aufweist und dem Beschenkten somit eine besondere Freude macht. Wer auf solche Geschenke setzt, nimmt in vielen Fällen die Dienste entsprechender Online-Händler in Anspruch. Mittlerweile existieren sehr viele Produkte aus verschiedensten Materialien, die mit selbst ausgesuchten Motiven oder Schriftzügen bedruckt oder graviert werden können.

Diesem Trend „individuell statt Mainstream“ folgen zudem einige Abo-Anbieter. Diese stellen ihren Kunden die Option zur Verfügung, das jeweilige Abo-Produkt auf ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse abzustimmen. Doch was gilt für den Fall, dass Kunden entsprechende Abos kündigen oder personalisierte Produkte umtauschen wollen? In diesem Artikel erfahren Betroffene, welche Rechte und Optionen sie in einer solchen Situation haben.

Individualisierte Abos: Damit alles perfekt ist

Persönliche abgestimmte Abonnements sind nicht nur irgendein Trend, sondern scheinen auch im Bewusstsein der Kunden immer wichtiger zu werden. Schon 2017 gaben in einer auf Statista veröffentlichten Umfrage 54 Prozent der Befragten an, dass individualisierte Produkte für sie deutlich interessanter seien. Im Abo-Bereich können Kunden dabei auf verschiedene Vorteile bauen:

1. Maßgeschneidertes Angebot

Kunden testen bei vielen Dienstleistern und Abo-Anbietern das Angebot zunächst aus und finden nach einer gewissen Zeit genau die „Konstellation“, die am besten zu den eigenen Wünschen und Bedürfnissen passt. Bei herkömmlichen „Alles oder nichts“-Abos kaufen und zahlen sie jedoch auch die Bestandteile eines Abo-Produkts, die für sie gar nicht interessant sind. Mit einem individualisierten Abo erhält der Kunde am Ende ausschließlich die Produkte in dem Intervall, welches er sich wirklich wünscht.

2. Individualisierung ist nur einmalig nötig

Wer sich zum Beispiel im Bereich der Kosmetik für eine bestimmte Zusammenstellung entschieden hat, muss diese nur einmalig festlegen. Von da an besteht für den Verbraucher keinerlei Arbeit mehr – das Produkt wird einfach in der gewünschten Ausführung und dem angegebenen Zeitintervall automatisch geliefert.

In welchen Produktbereichen sind individualisierte Abos anzutreffen?

Der Markt für persönlich abgestimmte Abos erfasst immer neue Segmente. Nachfolgend werden einige Beispiele für Branchen aufgezeigt, in denen personalisierte Abos bereits zum Tagesgeschäft gehören:

1. Kosmetik und Pflege

In den Bereichen Kosmetik & Pflege gehören individualisierte Abos bereits zum Standard. Dies liegt vor allem daran, dass die Kunden Produkte aus diesen Branchen kontinuierlich benötigen. Dazu kommt, dass es hierbei sehr stark um einen individuellen Look oder spezielle Bedürfnisse in Bezug auf die Hautpflege geht.

Eine noch größere Verbreitung weisen die sogenannten Abo-Boxen im Kosmetik-Bereich auf. Diese bieten oft nicht die Möglichkeit, das Paket selbst zusammenzustellen. Dafür können Kunden das Lieferintervall, die Laufzeit und die größte individuell bestimmen. Der größte Vorteil: Die Produkte in einer solchen Box wären bei einem Einzelkauf deutlich teurer als in der zusammengefassten Box.

2. Kochboxen

Kochboxen sind die ideale Lösung für alle, die im Alltag wenig Zeit zum Kochen haben. Die Anbieter stellen passende Rezepte und alle dafür nötigen Lebensmittel in einer Kochbox zusammen und versenden sie an den Kunden. Dieser muss nur noch die Box öffnen, die Zutaten nach der Anleitung im Rezept zubereiten und kann daraufhin ein köstliches Mahl genießen. Die Individualisierung erfolgt dabei über verschiedene Filter:

  • vegetarisch, familienfreundlich oder klassisch mit Fleisch und Gemüse
  • Auswahl der Boxgröße (wie viele Personen, wie viele Gerichte innerhalb einer Woche)
  • Auswahl der jeweiligen Rezepte

Die Menüs wechseln regelmäßig, so dass sich eine gewisse Vielfalt ergibt. Wer dauerhaft aus Kochboxen lebt, kann sich mit einem entsprechenden Abo also stets einen abwechslungsreichen Speiseplan zusammenstellen.

3. Blumen

Blumen stellen nicht nur ein sehr herzliches Geschenk dar, sondern verschönern auch den eigenen Alltag. Viele Blumenhändler stellen deshalb mittlerweile Blumen-Abos zur Verfügung. Diese bieten je nach Anbieter einen unterschiedlichen Grad an möglicher Personalisierung. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich vorher die verschiedenen Angebote genauer anzuschauen, da sie sich in verschiedenen Details unterscheiden. Folgende Kriterien lassen sich nahezu überall individuell festlegen:

  • Laufzeit des Abos
  • Lieferintervall (von wöchentlich bis monatlich ist alles dabei)

Dazu stellen die einzelnen Anbieter oft auch noch Möglichkeiten zur Verfügung, die gelieferten Blumen in einem gewissen Rahmen auf die eigenen Wünsche abzustimmen. Dazu gehört die Möglichkeit, ganze Sträuße zu erhalten oder nur einzelne Blumen, um diese selbst zu binden. Andere Anbieter stellen verschiedene Größen in Bezug auf die gelieferten Sträuße zur Auswahl. In Einzelfällen können Kunden auch zwischen verschiedenen stilistischen Ausrichtungen wie modern oder klassisch wählen.

4. Digitale Abos für Zeitungen und Zeitschriften

Auch im Verlagsgeschäft spielen individualisierte Abos eine zunehmend wichtige Rolle. Viele Verlagsangebote werden online heute mit einer Zahlungsbarriere versehen. Der Nutzer muss also eine bestimmte monatliche Gebühr entrichten, wenn er den „Paid Content“ konsumieren möchte. Zu Beginn dieses Modells konnten Besucher jedoch nur ein Komplett-Abonnement buchen.

Dies kam jedoch nicht sonderlich gut an, so dass mittlerweile auch Segment-Abos zur Verfügung gestellt werden. Der große Vorteil: Der Leser kann sich bestimmte Themenbereiche herauspicken und zahlt dafür eine deutlich geringere Gebühr. Liegen Gesamt-Abos je nach digitalem Angebot preislich zwischen 20 und 60 Euro pro Monat, schlagen Segment-Abos nur mit zwei bis acht Euro monatlich zu Buche.

Das Abo kündigen: Was muss ich dabei beachten?

Für persönlich zugeschnittene Abonnements gilt rein juristisch fast das Gleiche wie für normale Abos. Wie und wann eine solche Kündigung einzureichen ist, hängt von den vertraglich vereinbarten Regelungen ab. Diese betreffen:

  • Laufzeit: Wird im Vertrag eine feste Laufzeit vereinbart, ist es nur aus triftigem Grund möglich, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Ansonsten gilt der Vertrag für die gesamte Vertragsdauer. Ohne feste Laufzeit können Kunden oft monatlich oder mit Wochenfrist bis zur nächsten Lieferung kündigen, wobei dies auch vom jeweiligen Anbieter abhängt.
  • Kündigungsfrist: Bei Abo-Verträgen mit fester Laufzeit wird nicht selten das Modell genutzt, dass sich der Vertrag bei ausbleibender Kündigung stillschweigend automatisch verlängert. Sollte dies der Fall sein, ist eine fristgerechte Kündigung unabdingbar. Nach § 309 Nr. 9c BGB darf die Kündigungsfrist maximal drei Monate betragen. Viele Digital-Abo-Anbieter ermöglichen sogar kürzere Fristen. Trotzdem sollten Nutzer stets prüfen, welche Frist im Vertrag steht. Eine längere Kündigungsfrist wird hingegen ungültig, so dass die gesetzliche Regelung an deren Stelle tritt.

Je nach Laufzeit und Kündigungsfrist des Abo-Vertrags erweist es sich als mehr oder weniger kompliziert, diesen zu kündigen.

Wann dürfen Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen?

Die Grenzen für eine Abo-Kündigung vor Ablauf der Laufzeit werden vom Gesetzgeber recht eng gesteckt. Nach § 314 BGB liegen wichtige Gründe nur dann vor, wenn es der kündigenden Vertragspartei nicht mehr zugemutet werden kann, den Vertrag weiterzuführen. Solche Gründe können je nach Vertrag unterschiedlich ausfallen:

  • mangelhafte Leistung (nur nach einer Fristsetzung zur Abhilfe)
  • Zahlungsrückstand (Anbieter darf nach einer angemessenen Frist kündigen)
  • erhebliche Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Arbeitslosigkeit und ALG II)
  • Vertragspartner verstirbt (in diesem Fall für Hinterbliebene wichtig)
  • plötzliche und erhebliche Preisanhebung

Was ist in Bezug auf die Kündigung noch zu beachten?

Eine schriftliche Kündigung auf dem Postweg wird heute von den meisten Anbietern nicht mehr zwingend gefordert. In vielen Fällen reicht eine Kündigung per E-Mail oder Kontaktformular des Anbieters vollkommen aus.

Doch Vorsicht: Der Kunde muss am Ende beweisen, dass der Anbieter die Kündigung auch erhalten hat. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, ein Kündigungsschreiben per Mail möglichst früh zu verschicken und um eine Bestätigung zu bitten. Bleibt diese aus, erweist sich ein Kündigungsschreiben per Post als Einschreiben als die sicherere Variante.

Personalisierte Eintrittskarten: Was tun bei Verhinderung?

Auch bei großen Events geht der Trend mehr und mehr zu personalisierten Eintrittskarten. Dabei wird der Name des Karteninhabers auf die Karte gedruckt. Eine solche Individualisierung ist jedoch für den Besucher nicht nur mit Vorteilen verbunden. Vorwiegend dient der Schritt dazu, den Handel auf dem Schwarzmarkt zu unterbinden. Mit dem gekauften Ticket wird nämlich nur die Person eingelassen, die auf dem Ticket steht.

Doch welche Möglichkeiten stehen Ticketkäufern offen, die verhindert sind und deshalb nicht an dem Event teilnehmen können? In einer solchen Situation bieten die großen Ticketverkäufer durchaus einige Möglichkeiten. So können Käufer die Eintrittskarte auf der Webseite der Vorverkäufer umschreiben lassen. Dafür ist lediglich die Bestellnummer erforderlich. Leider bringt die sogenannte „Umpersonalisierung“ nicht selten eine Bearbeitungsgebühr mit sich.

Personalisierte Produkte: Wenn spezielle Anfertigungen für Kunden stattfinden

Personalisierte Produkte zeichnen sich im Normalfall dadurch aus, dass sie durch Gravuren, spezielle Lackierungen oder ein komplett individuelles Design speziell auf die Wünsche des Kunden zugeschnitten sind. In den Folgenden Bereichen erwiesen sich solche Personalisierungen als besonders beliebt:

1. Artikel mit persönlicher Gravur

Wenn es um Gravuren geht sind der eigenen Kreativität kaum Grenzen gesetzt. Nicht selten geht um Kosenamen, lustige Sprüche, Liebesschwüre oder einfach nur den Aufdruck des echten Namens. Dafür eignen sich unter anderem folgende Produkte:

  • Ringe: Den klassischen Fall stellen hierbei Eheringe dar, in die das Hochzeitsdatum und der Name des Partners eingraviert wird. Doch auch Verlobungsringe oder Freundschaftsringe können spezielle Gravuren enthalten.
  • Anhänger für Ketten: Als Geschenke unter Liebenden sind Anhänger für Ketten eine sehr beliebte Option. Nicht selten zieren die Worte „Ich liebe Dich“ oder Kosenamen entsprechende Schmuckstücke.
  • Armbänder: Hier gilt das Gleiche wie für Ketten-Anhänger. Neben Liebesschwüren werden selten auch Namen oder Kosenamen verwendet.
  • Türschilder: Türschilder enthalten im Normalfall den Namen der entsprechenden Person. In seltenen Fällen wird das Ganze mit einem lustigen Motiv, einem lustigen Spruch oder einem „Hier wohnt“ kombiniert.
  • Schlüsselanhänger: Schlüsselanhänger lassen sich sehr individuell gestalten. Gravuren beinhalten mitunter den Namen, aber auch einfach nur Liebes- oder Freundschaftsbotschaften.
  • Anhänger für das Hundehalsband: Ein Hundehalsband mit eingraviertem Hundenamen lässt die Herzen vieler Hundefreunde höherschlagen. Eher selten ist hingegen die Gravur der Anschrift. Diese wird häufig per laminiertem Schild beigefügt, damit der Hund wieder zu seinen Haltern zurückgebracht werden kann, falls er sich einmal verläuft.

2. Individualisierte Geschenke

Eine Personalisierung kann über eine Gravur hinausgehen. Auch in diesem Zusammenhang existieren sehr viele Beispiele:

  • Fotobücher: Mittlerweile stellen verschiedene Anbieter die Möglichkeit zur Verfügung, ein eigenes Fotobuch erstellen zu lassen. Dafür reicht der Kunde die gewünschten (digitalen) Fotos ein und kann zudem aus verschiedenen Designs wählen, die sich in einem Online-Editor einsehen und erstellen lassen. Ist die Bestellung abgeschlossen, wird das Fotobuch gedruckt.
  • Tassen: Namenstassen oder Tassen mit lustigen Motiven lassen sich heute fast überall finden. Wer es origineller möchte, kann eine Tasse jedoch auch mit einem individuellen Foto bedrucken lassen.
  • T-Shirts: Wie bei Fototassen lassen sich natürlich auch T-Shirts mit Fotos bedrucken. Darüber hinaus bieten viele Dienstleister auch die Möglichkeit, ganz individuelle Motive einzureichen. So lassen sich T-Shirts erschaffen, die es in dieser Form nur einmal gibt.
  • Frühstücksbrettchen: Das Bedrucken von Frühstücksbrettchen ist gerade bei Holzbrettchen sehr beliebt. Auch hier lassen sich neben Schrift kleinere Bildmotive verwenden.
  • Wein- und Biergläser: Gläser mit einem individuellen Aufdruck stellen heute keine Seltenheit mehr dar. Trotzdem erweisen sie sich als äußerst beliebte Geschenkidee.
  • Kinderbücher: Personalisierte Kinderbücher bieten vielleicht das größte Maß an Individualisierung. Hier können Eltern, Verwandte oder Freunde Daten wie Name und Geschlecht angeben und dann das Aussehen einer „Bilderbuch-Figur“ so anpassen, dass es dem beschenkten Kind nahekommt. Zum Schluss wird noch eine Widmung und ein Foto hochgeladen und schon wird das Kind zum „Helden“ in einem Kinderbuch mit bekannten Protagonisten wie Benjamin Blümchen, Paw Patrol oder der Eiskönigin.
  • Puzzle: Ein lustiges Bilderpuzzle kann auch aus einem gemeinsamen Foto mit der beschenkten Person oder einem anderen schönen Foto bestehen. So macht das Puzzeln gleich nochmal so viel Spaß.

Diese Liste ist nicht abschließend und dürfte in Zukunft weiter wachsen. Shop-Betreiber entdecken immer mehr Möglichkeiten, Produkte zu personalisieren, um sie für potenzielle Kunden noch attraktiver zu machen.

Kann ich personalisierte Geschenke umtauschen?

Wer online Waren kauft, hat dabei im Regelfall ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums kann er das Produkt ohne Angabe von Gründen zurückgeben und eine Erstattung des Kaufpreises veranlassen. Bei personalisierten Produkten sieht dies jedoch anders aus. Hier schließen viele Händler das Widerrufsrecht meist komplett aus. Das Ganze funktioniert so:

  1. Der Kunde bestellt das personalisierte Geschenk.
  2. Der Webshop fragt, ob der Kunde sich mit dem Ausschluss des Widerrufsrechts einverstanden erklärt.
  3. Erst nach der Zustimmung des Kunden beginnt der Anbieter mit der Erstellung des personalisierten Produkts.

Der Ausschluss der Widerrufsfrist ergibt sich hierbei aus der Tatsache, dass Unternehmen individuell angefertigte Geschenke nach einer Rücknahme nicht mehr weiterverkaufen können. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass ein zweiter Kunde die gleiche Personalisierung wünscht. Diese Regelung gilt natürlich nicht nur für Geschenke, sondern für alle individuell angefertigten Produkte.

Wer also ein personalisiertes Geschenk bestellt, sollte sich über den Kauf absolut sicher sein. Andernfalls lässt sich nicht ausschließen, dass der Kaufpreis am Ende vergeblich bezahlt wurde.

Gibt es Ausnahmen von der oben genannten Regelung?

Kunden können personalisierte Waren also im Normalfall nicht umtauschen. Trotzdem existieren gewisse Ausnahmefälle. Aus rein gesetzlicher Sicht haben Verbraucher nach §437 BGB das Recht, bei mangelhafter Ware einen Ausgleich zu verlangen. Sollten also beispielsweise die bestellten und individuell bedruckten Gläser zerbrochen geliefert werden, darf der Kunde vom Händler eine erneute Lieferung verlangen.

Zudem geben einige Anbieter personalisierter Geschenke wie Fotobücher eine Zufriedenheitsgarantie. In diesem Fall räumt der Hersteller dem Kunden freiwillig eine über die Mängelhaftung hinausgehende Garantie ein. Sollte dem Kunden das Fotobuch nicht gefallen, kann er sich an den Kundendienst wenden und erhält im Zweifelsfall Ersatz.

Tipp: Obwohl das Recht auf einen Umtausch bei personalisierten Geschenken ausgeschlossen ist, können Verbraucher ihr Glück trotzdem versuchen. Wer eine ehrliche Mail an den Kundensupport aufsetzt und triftige Gründe anbringt, darf in Einzelfällen durchaus auf Kulanz hoffen.

Fazit

Die Personalisierung von Abonnements und Produkten gewinnt für Verbraucher immer mehr an Attraktivität. Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage sorgen immer mehr Händler dafür, dass entsprechende Produktideen auch umgesetzt werden. Ob nun persönliche Digital-Abos, Kochboxen, personalisierte Kinderbücher oder Geschenke mit individuellen Gravuren – das Angebot ist sehr vielfältig und wächst stetig weiter.

Wer sich für entsprechende Angebot interessiert, sollte sich über die jeweiligen Besonderheiten in Bezug auf die Rechte und Optionen von Verbrauchern im Klaren sein. Bei Abos erweisen sich Laufzeit und Kündigungsfrist als sehr wichtige Kriterien. Bei personalisierten Produkten erlischt zudem das 14-tägige Widerrufsrecht, welches bei Online-Käufen eigentlich zum Standard gehört.

Da Händler entsprechende Produkte nicht weiterverkaufen können, sind diese vom Widerruf ausgeschlossen. Ein Umtausch ist aber grundsätzlich dann möglich, wenn es sich um mangelhafte Ware handelt. In diesem Fall ist der Anbieter zum Ersatz oder alternativ (auf eigenen Wunsch) zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet. Wer diese Punkte im Auge behält, dürfte letztlich viel Freude mit seinen individuellen Produkten und Geschenken haben.

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