Rechnungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Tue, 01 Mar 2022 07:37:56 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Rechnungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Überhöhte Rechnungen beim Arzt nicht einfach akzeptieren https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/ueberhoehte-rechnungen-beim-arzt-nicht-einfach-akzeptieren/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/ueberhoehte-rechnungen-beim-arzt-nicht-einfach-akzeptieren/#respond Tue, 01 Mar 2022 07:37:56 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65759 Lassen Sie eine IGeL (individuelle Gesundheitsleistung) machen, muss Ihnen der Arzt vorab die Kosten nennen. Sofern diese später wesentlich teurer sind, können Sie sich wehren. Aufklärungspflicht Der Arzt muss Sie vor der Untersuchung nicht nur

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Lassen Sie eine IGeL (individuelle Gesundheitsleistung) machen, muss Ihnen der Arzt vorab die Kosten nennen. Sofern diese später wesentlich teurer sind, können Sie sich wehren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arzt muss Ihnen nicht nur die Vor- und Nachteile der IGeL nennen, sondern auch die Kosten, die auf Sie zukommen.
  • Sie dürfen einen Kostenvoranschlag verlangen.
  • Ist die Rechnung deutlich höher, haben Sie das Recht auf Prüfung.

Aufklärungspflicht

Der Arzt muss Sie vor der Untersuchung nicht nur über den Sinn und Zweck der Untersuchung informieren, sondern auch über die anfallenden Kosten, die Sie privat zu tragen haben.

Diese Aufklärung der Kosten hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Dabei  muss er die Kosten so genau wir nur möglich auflisten.

Die IGeL wird nach der privaten Gebührenordnung abgerechnet. In der GOÄ ist auch geregelt, dass die Kosten je nach Aufwand oder Schwierigkeit berechnet werden dürfen. Sofern Sie einen erheblichen Preisunterschied zwischen Kostenvoranschlag und Endrechnung feststellen, so sind Sie nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren.

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Wann wird es teuer?

Generell haben schriftliche Kostenvoranschläge oder Preisinformationen eine Verbindlichkeit.

Sollten sich währen der Behandlung oder Diagnostik aber Umstände ergeben, die die Behandlung erschweren, so darf die Rechnung auch teurer werden als der Kostenvoranschlag. Jedoch gibt es auch hier Grenzen. Bis zu 20 Prozent dürfen die Kosten höher ausfallen als im Kostenvoranschlag festgesetzt. Sofern die Kosten mehr als das betragen sollten, muss der Arzt das erst mit dem Patienten besprechen und zwar noch bevor die Behandlung beginnt. Der Patienten muss somit die Möglichkeit bekommen, noch von der Behandlung zurückzutreten.

Als Beispiel die professionelle Zahnreinigung: Liegt der geschätzte Preis bei etwa 100 Euro, darf er maximal 120 Euro kosten. Andernfalls hätte der Arzt den Patienten vorab drüber informieren müssen.

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Warum keine Pauschalpreise?

Ein Pauschalpreis wäre für Patienten am einfachsten und übersichtlichsten.

Jedoch dürfen die Ärzte das auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte nicht. Sie müssen sich bei Privatleistungen an die GOÄ halten. Somit muss der Arzt auch einschätzen können, was Ihre Behandlung etwa kosten wird.

Tipp

Sie sollten nach dem Rechnungserhalt auf jeden Fall diese mit dem Kostenvoranschlag vergleichen.

Finden Sie Unstimmigkeiten, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt und fragen Sie nach, warum die Rechnung höher ist. Sofern Sie damit keine befriedigende Antwort erhalten, lassen Sie die Rechnung bei der Landesärztekammer prüfen.

  • Holen Sie vor der Behandlung schriftliche Informationen zu den Kosten ein. Sofern der Arzt keinen Kostenvoranschlag ausstellt, haben Sie das Recht, die Bezahlung zu verweigern.
  • Vergleichen Sie die erhaltene Rechnung mit dem Kostenvoranschlag.
  • Unstimmigkeiten bezüglich der Rechnung klären Sie mit dem Arzt oder Sie lassen die Rechnung bei der Landesärztekammer prüfen.
  • Eine Abweichung von 20% zwischen Rechnung und Kostenvoranschlag ist zulässig, aber auch nur dann, wenn der Zeitaufwand höher war als geplant oder besondere Schwierigkeiten bei der Behandlung bestanden.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Überhöhte Rechnung beim Arzt – Nehmen Sie diese nicht hin

1. Was können besondere Umstände sein, die die Rechnung dann doch höher machen?

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Arzt für die Untersuchung mehr Zeit benötigt als erwartet. So zum Beispiel wenn bei einem behinderten Menschen eine Ultraschalluntersuchung erfolgen soll und dieser sich wehrt.

2. Mein Arzt will sich bei den Kosten nicht festlegen, was tun?

In Anbetracht, dass er mit Ihnen einen Behandlungsvertrag abschließen möchte, muss er auch Klarheit über die anfallenden Kosten verschaffen. Macht er dies nicht, so lassen Sie die Untersuchung lieber bei einem anderen Arzt machen.

3. Mein Arzt verlangt einen Pauschalbetrag, ein anderer setzt aber ganz andere Kosten an. Warum?

Der Pauschalbetrag ist unlauterer Wettbewerb und womöglich ist er sogar noch günstiger, als wenn er nach GOÄ abrechnen würde. Es liegt natürlich an Ihnen, welches Angebot Sie annehmen. Vergewissern Sie sich aber, dass das Pauschalangebot nicht überteuert ist.

4. Der Arzt weigert sich mit mir über die überteuerte Rechnung zu sprechen. Was soll ich machen?

Eigentlich muss er mit Ihnen darüber sprechen, schließlich will er auch sein Geld bekommen. Lassen Sie im Zweifel die Landesärztekammer die Rechnung prüfen.

5. Kann ich die Zahlung der Rechnung verweigern?

Sofern die Rechnung wesentlich höher als der Kostenvoranschlag ist und die Landesärztekammer sie auch für zu hoch befindet, muss der Arzt die Rechnung eigentlich ändern. Sprechen Sie hier mit ihm, um einen Rechtsstreit zu verhindern.

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Fazit

Das Thema Privatrechnung ist immer schwierig, denn manche Ärzte glauben mehr berechnen zu dürfen als nötig. Im Zweifel richten Sie sich nach Ihrem Kostenvoranschlag oder fragen Sie in der Landesärztekammer nach, ob die Rechnung so rechtens ist.

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Inkasso: So erkennen Sie unseriöse Forderungen von falschen Inkassobüros https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/inkasso-so-erkennen-sie-unserioese-forderungen-von-falschen-inkassobueros/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/inkasso-so-erkennen-sie-unserioese-forderungen-von-falschen-inkassobueros/#respond Thu, 30 Dec 2021 19:39:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67884 Das Thema Inkasso ist weitreichend und fast jeder Verbraucher hat schon einmal im Leben in Inkasso-Schreiben erhalten, aber die Sprache dahinter ist nicht leicht zu verstehen. Wir sorgen für ein bisschen Klarheit hinter dem Beamtendeutsch.

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Das Thema Inkasso ist weitreichend und fast jeder Verbraucher hat schon einmal im Leben in Inkasso-Schreiben erhalten, aber die Sprache dahinter ist nicht leicht zu verstehen. Wir sorgen für ein bisschen Klarheit hinter dem Beamtendeutsch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Briefkasten befindet sich eine Zahlungsaufforderung eines Inkasso-Unternehmens, dann sollten Sie zuerst prüfen, ob die Forderung zu Recht vorhanden ist. Wenn es sich um eine korrekte Forderung handelt, dann müssen Sie bezahlen, aber wenn nicht, dann sollten Sie einen Widerspruch einlegen.
  • Auch wenn Sie sich sicher sind, dass es sich um eine berechtigte Forderung handelt, sollten Sie die Höhe überprüfen. Die Kosten des Inkasso sind nicht immer angemessen.
  • Die Inkasso-Unternehmen drohen mit Kosten für Gerichtsverfahren, Lohn- und Gehaltspfändungen und sogar mit der Zwangsvollstreckung. Aber davon sollten Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen lassen.
  • Lassen Sie sich bei der Verbraucherzentrale beraten, wenn Sie sich in Bezug auf die Inkasso-Kosten nicht sicher sind.

Ein Unternehmen beauftragt einen Inkasso-Dienst, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden und das Geld eingezogen werden muss. Der folgende Beitrag enthält viele wichtige Informationen rund um das Thema Inkasso.

Das dürfen Inkasso-Unternehmen

Das Inkasso-Unternehmen darf in erster Linie die offenen Forderungen eines Unternehmens eintreiben und das bedeutet, wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlt haben, dann darf das Inkasso-Unternehmen auf Sie zukommen.

Beispielsweise haben Sie im Internet einen Kauf getätigt und die Rechnung bisher nicht bezahlt. Früher oder später kommt Post vom Inkasso-Unternehmen oder sogar von einem Anwalt. Allerdings müssen zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Inkasso-Verfahren möglich ist:

  • Sie müssen einen Vertrag abgeschlossen haben und dem Unternehmen das Geld auch noch schuldig sein. Der Anwalt nennt das eine berechtigte Hauptforderung.
  • Zudem müssen Sie mit der Zahlung in Verzug sein.

Nur wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, darf das Inkasso-Unternehmen tägig werden.

Wichtig ist, dass ein Inkasso-Unternehmen entweder eine Vollmacht des eigentlichen Unternehmens hat oder die Forderung wurde eingekauft.

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Aktuelle Informationen!

Zurzeit sorgen falsche Inkasso-Schreiben für eine starke Verunsicherung in der Bevölkerung. Mittlerweile gibt es viele verschiedene Firmen (EU Forderungs AG, RIGO Forderungs AG, RIGOVA Forderungs AG), die Briefe versenden und bis zu 270 Euro für angebliche Glücksspiel-Abos einfordern. Die Unternehmen drohen nicht nur mit weiteren Mahnschreiben, sondern auch mit Zwangsvollstreckungen, Pfändungen und Schufa-Einträgen. Dadurch schüren Sie die Angst der Verbraucher. Wenn Sie ein falsches Schreiben eines Inkasso-Unternehmens erhalten, dann reagieren Sie auf keinen Fall und wenden Sie sich direkt an die Polizei.

Der Zahlungsverzug

Viele Verbraucher sind der Meinung, dass der Zahlungsverzug rechtlich erst aktiv beginnt, wenn Sie drei Mahnungen keine Beachtung schenken und genau das ist aber falsch.

Der Gesetzgeber hat ganz eindeutig eine Regelung, wann es zu einem Zahlungsverzug kommt. Richtig ist, dass Sie im Zahlungsverzug sind, wenn

  • Sie eine Rechnung erhalten haben und im Anschluss eine Mahnung kommt, die Sie nicht beachten.
  • die Rechnung mit einem Mahnhinweis ausgestattet ist.
  • beim Abschluss des Vertrags eine feste Zahlung vereinbart wurde und die Forderung nicht zu dem festen Termin beglichen ist. Wenn Sie sich an den Termin nicht halten, dann muss der Vertragspartner Ihnen weder eine Rechnung zustellen, noch eine Mahnung.

Die Rechnung mit Mahnhinweis beinhaltet einen solchen Absatz:

„Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang dieser Rechnung fällig. Wir weisen gemäß § 286 Abs.3 BGB darauf hin, dass Sie auch ohne Mahnung automatisch in Verzug geraten, wenn Sie den oben genannten Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der Forderung und Zugang dieser Rechnung auf unserem unten genannten Konto eingehen lassen.“

Das Unternehmen braucht Ihnen keine weitere Rechnung oder Mahnung schicken, wenn Sie innerhalb von 30 Tagen die Zahlung nicht durchgeführt haben. Dann sind Sie automatisch im Zahlungsverzug.

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Die EXPERT KASSE INKASSO AG, P EXPERT AG, Euro DE Inkasso GmbH, Astra EU Inkasso, Pro Claim AG oder Skirke Marketing Forderungsmanagement fordern Geld für einen vermeintlichen Mandanten mit dem Namen „Deutsche Gewinner Zentrale“. Angeblich

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Die Kosten für das Inkasso-Unternehmen

Sobald das Inkasso-Unternehmen seine Arbeit aufnimmt, weil Sie ihre Rechnungen für eine längere Zeit nicht bezahlt haben, dann entstehen zusätzliche Kosten.

Es entsteht für das fordernde Unternehmen eine zusätzliche finanzielle Belastung und diese geben sie an den Schuldner weiter. Zudem muss auch das Inkasso-Unternehmen bezahlt werden und auch diese Kosten werden an den Schuldner weitergereicht.

Die Kosten für das Inkasso-Unternehmen basieren auf Preise und Konditionen, die mit dem Auftraggeber abgesprochen sind. Somit wird deutlich, dass die Kosten von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Allerdings kann keine Preistreiberei durchgeführt werden, denn die Kosten des Inkasso-Unternehmens sind gesetzlich geregelt. Das heißt, dass die Kosten für ein Inkasso-Unternehmen nicht höher sein dürfen als der Betrag, den ein Anwalt berechnen würde, denn er den Fall übernimmt.

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Inkasso Post: Was ist zu tun und worauf müssen Sie unbedingt achten?

Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die

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Die seriösen Inkasso-Unternehmen erkennen

Wenn Sie eine Rechnung vom Inkasso-Unternehmen bekommen, dann sollten Sie sich diese genau anschauen und prüfen.

Sie müssen jede einzelne Position hinterfragen, denn meist sind die Rechnungen deutlich überhöht.

  • Sie müssen zum Beispiel keine Kontoführungskosten bezahlen, denn die Kontrolle der Forderungen und der Zahlungseingang gehört zu den Aufgaben des Inkasso-Unternehmens und sind mit der Inkassogebühr schon gedeckt.
  • Das Inkasso-Unternehmen muss detaillierte Angaben zur Zinsberechnung machen, wenn auf der Rechnung Zinsforderungen stehen. Das bedeutet, dass nicht nur der Zinssatz, sondern auch der Zeitraum vorhanden ein muss, für den die Zinsen gelten sollen. Zulässig sind Zinsforderungen in Höhe von 5% über dem Basiszins, denn das legt das Gesetz fest.
  • Wenn Sie umgezogen sind und dem ehemaligen Vertragspartner die neue Adresse nicht mitteilen, dann darf das Inkasso-Unternehmen Ihnen 15 Euro für die Ermittlung Ihrer Adresse oder das Nachfragen beim Einwohnermeldeamt in Rechnung stellen. Die Kosten der Einwohnermeldeämter sind zwar recht unterschiedlich, aber Sie können einen entsprechenden Nachweis über die tatsächlichen Kosten vom Inkasso-Unternehmen einfordern.
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Interessant!

Inkassokosten darf das Inkasso-Unternehmen nicht verlangen, wenn die Forderungen gekauft sind. Das Inkasso-Unternehmen betreibt das Inkasso dann in eigener Sache.

Das Zahlen bei Inkasso

Sie müssen nicht immer sofort zahlen, wenn sich ein Inkasso-Unternehmen bei Ihnen meldet. Sie müssen der Aufforderung nur nachkommen, wenn Sie dem Unternehmen das Geld tatsächlich schulden.

Trotzdem müssen Sie nicht für die überhöhten Inkasso-Kosten aufkommen, auch wenn Sie mit der Zahlung im Verzug sind.

Sie zahlen gar nicht, wenn Sie sicher sind, dass Sie mit dem Unternehmen keinen Vertrag geschlossen haben. Dann müssen Sie der Forderung umgehend widersprechen und dazu nutzen Sie einen Brief per Einwurfeinschreiben.

In vielen Branchen sind leider unseriöse Methoden an der Tagesordnung, so dass auch viele Inkasso-Unternehmen mit dubiosen Dienstleistungen zur Kasse bitten. Sie drohen direkt mit Mahnbescheiden und nutzen sogar die Angst vor dem Gerichtsvollzieher aus. Zwangsvollstreckungen und Kontosperrung soll den Forderungen einen deutlichen Nachdruck verleihen. Die Schreiben sind teilweise so undurchsichtig, dass viele Verbraucher nicht wissen, wo die offenen Forderungen überhaupt herkommen. Dazu kommt eine aggressive Wortwahl und Drohungen zu Gerichtsverfahren. Damit erreichen viele Inkasso-Unternehmen ihr Ziel, denn die Betroffenen sind verunsichert und zahlen auch Forderungen, die sie nicht müssen.

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Tipp:

Sie haben eine Zahlungsaufforderung vom Inkasso-Unternehmen bekommen? Dann verlangen Sie das Original der Vollmacht oder die Abtretungsurkunde des Inkasso-Unternehmens.

Seriöse Inkasso-Unternehmen erkennen

Gemäß §10 des Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) muss jedes Inkasso-Unternehmen registriert sein und dazu gibt es einen Registrierungsbescheid von der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Sie können im Rechtsdienstleistungsregister nachprüfen, ob das Inkasso-Unternehmen registriert ist. Die Prüfung ist kostenfrei. Wenn das Inkasso-Unternehmen nicht registriert ist, dann können Sie es bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen.

Bedenken Sie aber, dass die Registrierung nichts darüber aussagt, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt oder nicht. Auch die registrierten Unternehmen arbeiten mit unlauteren Methoden.

Gut zu wissen ist, dass auch Rechtsanwälte ein Inkasso-Verfahren durchführen dürfen und sie müssen nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. Sie müssen nur bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer registriert sein.

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Wichtig!

Ein seriöses Inkasso-Unternehmen kommuniziert immer transparent und geht auf Ihre Einwände ein. Direkt beim ersten Schreiben muss deutlich sein, für welches Unternehmen die Forderung eingetrieben wird. Dazu muss der Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsabschlusses zu sehen sein. Wenn Sie anfragen, dann muss das Inkasso-Unternehmen Ihnen auch weitere Angaben machen, wie

  • die Anschrift des Auftraggebers, aber es reicht nicht aus, wenn ein Postfach genannt wird. Gemeint ist die ladungsfähige Adresse.
  • Name oder Forma des Gläubigers
  • die Umstände des Vertragsabschlusses, denn das ist besonders wichtig, wenn es sich um ein Telefonat handelt.

Sie müssen die Forderung nachvollziehen können und dafür brauchen Sie eine angemessene Frist, aber die wird Ihnen nur von einem seriösen Inkasso-Unternehmen gewährt. Ein Zeichen für ein unseriöses Unternehmen ist, wenn das Schreiben auf zwei Wochen vor der Zustellung datiert ist und die Zahlungsfrist schon seit mehreren Tagen verstrichen ist.

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Schufa-Eintrag durch Inkasso

Ein Schufa-Eintrag oder ein Eintrag bei einer ähnlichen Auskunftei ist nur zulässig, wenn es sich um eine berechtige Forderung handelt und Sie die Rechnung trotz zweifacher Mahnung nicht bezahlt haben.

Es dürfen aber keine Daten übermittelt werden, wenn Sie gegen die Forderung einen schriftlichen Widerspruch eingelegt haben. Zudem sind Drohungen in Bezug auf einen Schufa-Eintrag nicht zulässig. Sie haben außerdem das Recht den Eintrag, wenn er unberechtigt ist, löschen oder berichtigen zu lassen.

Besuch oder Verurteilung nach Inkasso-Schreiben

Angst machen ist nicht erlaubt und somit müssen Sie den Mitarbeiter des Inkasso-Dienstes nicht in die Wohnung lassen.

Außerdem werden Sie mit Sicherheit nicht einfach so strafrechtlich verurteilt. An vielen Zahlungsaufforderungen hängen Urteile an, aber davon sollten Sie sich nicht irritieren lassen. Sie betreffen immer nur den Einzelfall und haben nichts mit Ihrer Situation zu tun.

Sie brauchen Sie auch nicht durch die folgenden Informationen einschüchtern lassen:

  • das Inkasso-Unternehmen droht Ihnen mit Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • es wird Ihnen ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid angekündigt.
  • Drohungen in Bezug auf eine Kontosperre oder andere Folgen werden ihnen angedroht
  • nach dem Vollstreckungsbescheid soll eine Zwangsvollstreckung der Bezüge (Rente, Arbeitslosengeld) durch einen Gerichtsvollzieher folgen.
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Spam-Mail: Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren! von Macron Contracts LTD

Sie haben eine E-Mail mit dem Betreff „Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren!“ von der Macron Contracts LTD bekommen? Sie sollen eine Forderung  für die Nutzung von Flixway.de KINO CINEMAS LIMITED begleichen? Kann diese Nachricht echt sein? Immer

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Inkasso-Unternehmen und der Gerichtsvollzieher

Grundsätzlich kommt nicht immer direkt ein Gerichtsvollzieher, wenn er vor der Tür steht, denn sind verschiedene Dinge im Vorfeld passiert.

Zuerst muss ein Mahnbescheid verschickt worden sein und diesen muss das Inkasso-Unternehmen bei Gericht beantragen. Wichtig ist, dass das Gericht die Richtigkeit der Forderungen nicht prüft. Also sollten Sie unbedingt innerhalb von 14 Tagen einen schriftlichen Widerruf verfassen, wenn Sie der Ansicht sind, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt. Danach muss der Gläubiger eine Klageschrift bei Gericht einreichen und Sie werden vor der Urteilsverkündung gehört. Kommt das Gericht danach zu dem Schluss, dass Sie die Forderung zu bezahlen haben, dann kann der Gläubiger das Geld mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers einfordern.

Grundsätzlich haben die meisten Unternehmen kein Interesse an einem teuren und langwierigen Gerichtsverfahren. Vor allen Dingen Unternehmen, die Ihnen Verträge oder Gewinnmitteilungen untergeschoben haben.

2019-05-10 USENET SERVICES LIMITED
E-Mail der USENET SERVICES LIMITED mit Forderungen für einen Premium-Account

E-Mails von Usenet.com.de werden derzeit an Verbraucher versendet. Ein offener Betrag, der aus dem Jahres-Abo für einen Premium-Account stammen soll, wird angemahnt. Die Drohung mit Anwalt und Inkasso bei Nichtzahlung,  ist natürlich auch enthalten. Aber sind

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Einspruch einlegen nur bei unberechtigten Forderungen!

Legen Sie keinen sinnlosen Widerspruch ein, denn wenn es sich um eine berechtige Forderung handelt, dann wird die Forderung durch ein Gerichtsverfahren nur deutlich höher.

Sie müssen mit einem Vollstreckungsbescheid rechnen, wenn Sie auf ein Mahnschreiben nicht reagieren. Trotzdem haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen einen schriftlichen Widerspruch zu schreiben. Im gleichen Atemzug müssen Sie die Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen. Dafür wenden Sie sich an einen Rechtspfleger beim Amtsgericht. Es kommt zu einem Gerichtsverfahren und das endet in der Regel mit einem Urteil.

Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, dann wird dem Gläubiger ein rechtkräftiger Vollstreckungstitel zugesprochen und dann darf der Gerichtsvollzieher das Geld auch eintreiben. Achten Sie darauf, dass Sie die Fristen nicht verpassen, denn ansonsten kann auch eine unberechtigt Forderung durch den Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.

routenplaner-maps.com Pfändung
maps-routenplaner-professionell.online: Abofalle, Mahnung, Terminbekanntgabe der Pfändung Ihrer Wertgegenstände (Update)

Zahlreiche Nutzer erhalten derzeit eine Mahnung und eine Ankündigung für eine Pfändung. Es geht um die Webseiten maps-routenplaner-professionell.online, routenplaner-maps.com, maps-routenplaner.online, maps24-routenplaner.online, routenplaner-maps.website und maps-24-routenplaner.com. Die Macher werden immer dreister. Wir erklären, was es damit auf

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Anspruchsabtretung unterschreiben

Sie sollten bei einem Inkasso-Unternehmen keine Abtretung unterschreiben, denn ansonsten treten Sie ihren Lohnanspruch an das Inkasso-Unternehmen ab.

Solche Abtretungen werden in der Regel bei Ratenzahlungsvereinbarung verlangt und meist handelt es sich um eine Gehaltsabtretung. Aber auch andere Vermögenswerte oder Einkommensarten lassen sich abtreten:

  • Lebens- und andere Versicherungen
  • Lohnsteuer-Rückzahlungen
  • Krankengeld
  • Kontoguthaben

Solche Absätze müssen Sie streichen oder die Unterschrift verweigern, denn wenn Sie eine Abtretung unterzeichnet haben, dann braucht das Inkasso-Unternehmen den Weg zum Gericht nicht einhalten. Das Unternehmen kann sofort an den Arbeitnehmer oder die Bank gehen, wenn die Raten nicht gezahlt werden.

Für eine Ratenzahlungsvereinbarung kann das Inkasso-Unternehmen zusätzliche Kosten verlangen, aber darauf muss das Unternehmen Sie hinweisen.

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Pro Bi Re: Mahnung für Telefonsex-Anruf – Was soll das?

Die Firma Pro Bi Re aus Luxemburg mahnt deutsche Verbraucher und möchte Kosten für einen angeblichen Telefonsex-Anruf geltend machen. Einige Nutzer können sich an den Telefonsex-Anruf gar nicht erinnern und fragen sich, ob sie zahlen

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9 Tipps in Bezug auf die Inkasso-Forderung

Die nachfolgenden 9 Tipps können Ihnen helfen, auf eine Inkasso-Forderung richtig zu reagieren.

  • Überprüfen Sie sofort, ob die Forderungen berechtigt sind und wenn ja, dann sollten Sie umgehend zahlen. Sind die Forderungen unberechtigt, dann legen Sie sofort einen Widerspruch ein und verschicken ihn per Einwurfschreiben. Dadurch haben Sie immer einen Nachweis. Wichtig ist, dass Sie ausführlich die Einwände reinschreiben.
  • Bei Schriftverkehr wenden Sie sich immer an das Inkasso-Unternehmen, aber setzen Sie sich auch mit der Vertragsfirma auseinander. Sie sollte immer eine Kopie des Schreibens erhalten.
  • Sie haben nach Erhalt der Forderung einen Widerspruch eingelegt, aber das Inkasso-Unternehmen schickt Ihnen weiterhin Zahlungsaufforderungen zu, dann verweisen Sie auf den Widerspruch und lehnen Sie eine Geltendmachung als zwecklos unbedingt ab.
  • Es handelt sich um eine unberechtigte Forderung, dann zahlen Sie keinen Cent, denn das könnte Ihnen als Anerkennung der Forderung angerechnet werden. Unterschreiben Sie auch keine Ratenzahlungsvereinbarungen, um den Betrag in kleinen Beträgen abzuzahlen. Wenn Sie eine solche Forderung unterschreiben, dann gestehen Sie die offene Rechnung ein und es wird schwer zu beweisen, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt.
  • Inkasso-Kosten müssen Sie nicht unbedingt alle bezahlen, wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt. Überprüfen Sie die Kosten genau und zahlen Sie nicht einfach so.
  • Kleine Raten lohnen sich meist nicht, denn dadurch werden die Kosten nur in die Höhe getrieben. Die Forderungen werden trotz der Ratenzahlungen immer höher, weil die Inkasso-Unternehmen teilweise sehr hohe Kosten fordern.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen und das ist immens wichtig!
  • Einschüchterungen sollten an Ihnen abprallen, denn die Drohungen sollen Sie nur zur Zahlung animieren. Wichtig ist, dass Sie sich gut beraten und sich nicht von den Inkasso-Unternehmen unter Druck setzen lassen.
  • Sie erteilen auf keinen Fall Abtretungen.
Privatkonkurs
Das P-Konto als Schutz vor Kontopfändung und zur Sicherung des Lebensunterhalts

Das Pfändungsschutz beziehungsweise P-Konto ist vielen Verbrauchern ein Begriff, denn es handelt sich um ein spezielles Konto als Schutz vor einer Kontopfändung. Jeder Verbraucher kann ein P-Konto eröffnen, so dass das Guthaben bis zu 1.178,59

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Inkasso

1. Was versteht man unter dem Begriff Inkasso?

Unter dem Kürzel Inkasso verbergen sich spezielle Unternehmen, die zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner stehen. Inkasso-Unternehmen werden von Gläubigern beauftragt offene Forderungen einzutreiben.

2. Ist ein Inkasso-Schreiben eine schlimme Sache?

Ein Inkasso-Schreiben ist erst einmal keine schlimme Sache, aber dann gilt es darauf zu reagieren und zwar richtig. Berechtigte Forderungen sind zu bezahlen und für unberechtigte Forderung ist ein Widerspruch zu schreiben.

3. Was muss ich nach einem Inkasso-Schreiben tun?

Prüfen Sie zuerst die Richtigkeit und wenn die Forderungen berechtigt sind, dann sollten Sie die Zahlung veranlassen. Sind die Forderungen nicht korrekt, dann müssen Sie einen schriftlichen Widerspruch einreichen.

4. Darf das Inkasso-Unternehmen mein Konto dicht machen?

Das Inkasso-Unternehmen darf nicht einfach das Konto dicht machen, aber wenn Sie eine Abtretung unterschreiben oder ein entsprechendes Urteil vom Gericht vorliegt, dann ist das durchaus möglich.

5. Wie sinnvoll ist ein P-Konto bei Inkasso?

Das P-Konto ist eine sinnvolle Sache, wenn Sie hohe Schulden haben, Inkasso-Unternehmen Ihnen regelmäßig schreiben und die Titel zur Pfändung erwirkt wurden. Dann schützt das P-Konto Sie vor dem finanziellen Ruin.

Sofortkredit – schnelle Hilfe bei unerwarteten finanziellen Krisen
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Viele E-Mail-Nutzer beschweren sich über diese E-Mail, die regelmäßig in zahlreichen Postfächern landet. Angeblich können Sie trotz einem negativen Schufa-Eintrag einen Kredit bis 100.000 Euro bekommen. Was hat es mit der Spam-Mail auf sich und

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Fazit

In der heutigen Zeit versuchen viele unseriöse Inkasso-Unternehmen unberechtigte Forderung von Verbrauchern einzutreiben, aber wichtig ist, dass Sie richtig und umgehend reagieren. Prüfen Sie immer zuerst die Forderung und dann heißt es den richtigen Schritt machen. Zahlen Sie die berechtigten Forderungen und reichen Sie einen Widerspruch ein, wenn es sich um eine unberechtigte Forderung handelt.

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