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Überhöhte Rechnungen beim Arzt nicht einfach akzeptieren


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Lassen Sie eine IGeL (individuelle Gesundheitsleistung) machen, muss Ihnen der Arzt vorab die Kosten nennen. Sofern diese später wesentlich teurer sind, können Sie sich wehren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arzt muss Ihnen nicht nur die Vor- und Nachteile der IGeL nennen, sondern auch die Kosten, die auf Sie zukommen.
  • Sie dürfen einen Kostenvoranschlag verlangen.
  • Ist die Rechnung deutlich höher, haben Sie das Recht auf Prüfung.

Aufklärungspflicht

Der Arzt muss Sie vor der Untersuchung nicht nur über den Sinn und Zweck der Untersuchung informieren, sondern auch über die anfallenden Kosten, die Sie privat zu tragen haben.

Diese Aufklärung der Kosten hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Dabei  muss er die Kosten so genau wir nur möglich auflisten.

Die IGeL wird nach der privaten Gebührenordnung abgerechnet. In der GOÄ ist auch geregelt, dass die Kosten je nach Aufwand oder Schwierigkeit berechnet werden dürfen. Sofern Sie einen erheblichen Preisunterschied zwischen Kostenvoranschlag und Endrechnung feststellen, so sind Sie nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren.

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Wann wird es teuer?

Generell haben schriftliche Kostenvoranschläge oder Preisinformationen eine Verbindlichkeit.

Sollten sich währen der Behandlung oder Diagnostik aber Umstände ergeben, die die Behandlung erschweren, so darf die Rechnung auch teurer werden als der Kostenvoranschlag. Jedoch gibt es auch hier Grenzen. Bis zu 20 Prozent dürfen die Kosten höher ausfallen als im Kostenvoranschlag festgesetzt. Sofern die Kosten mehr als das betragen sollten, muss der Arzt das erst mit dem Patienten besprechen und zwar noch bevor die Behandlung beginnt. Der Patienten muss somit die Möglichkeit bekommen, noch von der Behandlung zurückzutreten.

Als Beispiel die professionelle Zahnreinigung: Liegt der geschätzte Preis bei etwa 100 Euro, darf er maximal 120 Euro kosten. Andernfalls hätte der Arzt den Patienten vorab drüber informieren müssen.

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Jedoch dürfen die Ärzte das auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte nicht. Sie müssen sich bei Privatleistungen an die GOÄ halten. Somit muss der Arzt auch einschätzen können, was Ihre Behandlung etwa kosten wird.

Tipp

Sie sollten nach dem Rechnungserhalt auf jeden Fall diese mit dem Kostenvoranschlag vergleichen.

Finden Sie Unstimmigkeiten, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt und fragen Sie nach, warum die Rechnung höher ist. Sofern Sie damit keine befriedigende Antwort erhalten, lassen Sie die Rechnung bei der Landesärztekammer prüfen.

  • Holen Sie vor der Behandlung schriftliche Informationen zu den Kosten ein. Sofern der Arzt keinen Kostenvoranschlag ausstellt, haben Sie das Recht, die Bezahlung zu verweigern.
  • Vergleichen Sie die erhaltene Rechnung mit dem Kostenvoranschlag.
  • Unstimmigkeiten bezüglich der Rechnung klären Sie mit dem Arzt oder Sie lassen die Rechnung bei der Landesärztekammer prüfen.
  • Eine Abweichung von 20% zwischen Rechnung und Kostenvoranschlag ist zulässig, aber auch nur dann, wenn der Zeitaufwand höher war als geplant oder besondere Schwierigkeiten bei der Behandlung bestanden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Überhöhte Rechnung beim Arzt – Nehmen Sie diese nicht hin

1. Was können besondere Umstände sein, die die Rechnung dann doch höher machen?

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Arzt für die Untersuchung mehr Zeit benötigt als erwartet. So zum Beispiel wenn bei einem behinderten Menschen eine Ultraschalluntersuchung erfolgen soll und dieser sich wehrt.

2. Mein Arzt will sich bei den Kosten nicht festlegen, was tun?

In Anbetracht, dass er mit Ihnen einen Behandlungsvertrag abschließen möchte, muss er auch Klarheit über die anfallenden Kosten verschaffen. Macht er dies nicht, so lassen Sie die Untersuchung lieber bei einem anderen Arzt machen.

3. Mein Arzt verlangt einen Pauschalbetrag, ein anderer setzt aber ganz andere Kosten an. Warum?

Der Pauschalbetrag ist unlauterer Wettbewerb und womöglich ist er sogar noch günstiger, als wenn er nach GOÄ abrechnen würde. Es liegt natürlich an Ihnen, welches Angebot Sie annehmen. Vergewissern Sie sich aber, dass das Pauschalangebot nicht überteuert ist.

4. Der Arzt weigert sich mit mir über die überteuerte Rechnung zu sprechen. Was soll ich machen?

Eigentlich muss er mit Ihnen darüber sprechen, schließlich will er auch sein Geld bekommen. Lassen Sie im Zweifel die Landesärztekammer die Rechnung prüfen.

5. Kann ich die Zahlung der Rechnung verweigern?

Sofern die Rechnung wesentlich höher als der Kostenvoranschlag ist und die Landesärztekammer sie auch für zu hoch befindet, muss der Arzt die Rechnung eigentlich ändern. Sprechen Sie hier mit ihm, um einen Rechtsstreit zu verhindern.

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Fazit

Das Thema Privatrechnung ist immer schwierig, denn manche Ärzte glauben mehr berechnen zu dürfen als nötig. Im Zweifel richten Sie sich nach Ihrem Kostenvoranschlag oder fragen Sie in der Landesärztekammer nach, ob die Rechnung so rechtens ist.

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