lidl | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 27 Jan 2022 05:20:21 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png lidl | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Lebensmittel-Einkauf im Internet – Einfach, schnell und direkt nach Hause geliefert https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/lebensmittel-einkauf-im-internet-einfach-schnell-und-direkt-nach-hause-geliefert/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/lebensmittel-einkauf-im-internet-einfach-schnell-und-direkt-nach-hause-geliefert/#respond Thu, 27 Jan 2022 05:20:21 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68192 Seit einigen Jahren boomt der Onlinehandel und von Jahr zu Jahr wird es immer mehr. Dabei wird im Internet nicht mehr nur nach Kleidung, Möbeln und Accessoires geschaut, sondern auch der Lebensmitteleinkauf ist über das

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Seit einigen Jahren boomt der Onlinehandel und von Jahr zu Jahr wird es immer mehr. Dabei wird im Internet nicht mehr nur nach Kleidung, Möbeln und Accessoires geschaut, sondern auch der Lebensmitteleinkauf ist über das World Wide Web möglich. Der Lebensmittel-Einkauf über das Internet wird immer beliebter und seit Beginn der Corona-Pandemie baut sich der Bereich immer mehr auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Shop müssen die Online-Verkäufer von Lebensmittel die gleichen Informationen für den Verbraucher bereitstellen, die auf der Verpackung und im Supermarkt zu sehen sind.
  • Aus dem Grund sollten Sie sich den Online-Shop im Vorfeld gut anschauen und herausfinden, ob wirklich alle Informationen genauso vorhanden sind wie im Supermarkt. Ist das nicht der Fall, dann sollten Sie sich umgehend beschweren, denn es handelt sich um einen gesetzlichen Verstoß. Er muss bei der Verbraucherzentrale gemeldet werden.
  • Die Anbieter haben die Möglichkeit einige Siegeln zu erhalten und damit dem Verbraucher ein sicheres Gefühl geben, denn die Siegel zeigen, dass es sich um einen amtlich überwachten Betrieb handelt.
  • Bei den vielen Angeboten rund um Nahrungsergänzungsmitteln sollten Sie immer vorsichtig sein und sich im Vorfeld gut informieren.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, welche Angaben der Online-Verkäufer für Lebensmittel in seinen Shop hinterlegen muss. Dabei ist es wichtig, dass es die gleichen Informationen mit Mehrwert sind, die auch auf der Verpackung und im Supermarkt um die Ecke zu finden sind.

Die nachfolgenden Angaben zählen zu den gesetzlich vorgeschrieben Informationen:

  • Es muss eine genaue Bezeichnung des Lebensmittels vorhanden sein, zum Beispiel Roggen-Vollkornbrot.
  • Die Zutatenliste mit allen Mengenangaben und den wertgebenden Zutaten, wie der Erdbeeranteil in einem Erdbeer-Joghurt.
  • Zutaten mit deutlich hervorgehobenen Hinweisen sind wichtig, vor allen Dingen, wenn es um Allergene und Unverträglichkeiten geht. Dazu gehören beispielsweise Milchzucker und Sellerie, denn sie können Unverträglichkeiten auslösen.
  • Die Nettofüllmenge des Produkts ist wichtig.
  • Das Ursprungsland des Lebensmittel oder der Herkunftsort muss vorhanden sein, damit kein falscher Eindruck entsteht.
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Wichtig

Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass es sich um ein in Deutschland hergestelltes Produkt handelt und es eigentlich im Ausland produziert wird.

  • Nährwertangaben sind Pflicht, so dass die Hersteller bei verpackten Lebensmitteln Informationen zu Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker, Kohlenhydrate, Eiweiß und Salz festhalten müssen. Dabei müssen sich die Nährstoffgehalte auf 100 Gramm oder 100 Milliliter beziehen. Wenn es sich um sehr kleine Verpackungen handelt, dann ist es keine Verpflichtung die Nährwerte anzugeben.
  • Informationen zum Gehalt der Lebensmittel (Vitamine, Mineralstoffe, Omega-3-Fettsäuren) müssen vorhanden sein und das gilt auch für die Mengenangaben. Das besagt die Lebensmittelinformationsverordnung. Beispielsweise muss stehen, dass das Produkt 80 Milligramm Vitamin C pro Becher enthält und das einer Tagesreferenzmenge von 100% entspricht.

Ebenfalls gut zu wissen:

  • Bei den Nahrungsergänzungsmitteln muss die Nährstoffmenge anhand der täglichen Verzehrmenge hinterlassen werden. Wenn Mineralstoffe und Vitamine vorhanden sind, dann muss die Referenzmenge in Prozent auch auf der Packung zu sehen sind. Des Weiteren muss die täglich empfohlene Verzehrmenge, aber auch der Hinweis vorhanden sein, dass die Menge nicht zu überschreiten ist. Vorgeschrieben ist auch der Satz:“ Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine vollwertige Ernährung“.
  • Der Online-Shop muss zudem auf einen erhöhten Koffeingehalt hinweisen, wenn vorhanden. Der Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ ist verpflichtend, wenn in dem Erfrischungsgetränk mehr als 150 mg Koffein enthalten sind. Ein spezieller Hinweis für Kinder, Schwangere und Stillende muss ebenfalls vorhanden sein. Allerdings gelten diese Regelungen nicht, wenn es sich um koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk auf Grundlage von Tee oder Kaffee handelt. Dann muss auf dem Getränk aber auch Tee oder Kaffee stehen und das ist bei Eistee der Fall.
  • Kennzeichnungspflichtig ist ebenfalls ein vorhandener Alkoholgehalt, aber die Kennzeichnungspflicht gilt erst ab einem Alkoholgehalt ab 1,2 Vol.-%.
  • Preis inklusive Grundpreis muss vorhanden sein.
  • Anweisung zur Verwendung und Aufbewahrung gehören zu den besonderen Hinweisen und gelten in der Regel für kühlpflichtige Lebensmittel.
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Achtung beim Online-Lebensmitteleinkauf

Im Supermarkt haben Sie die Möglichkeit das Angebot der frischen Produkte anzuschauen und das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum im Blick zu haben, aber das funktioniert über das Internet nicht.

Allerdings finden sich beim Onlinekauf andere Hinweise, wie „nach Lieferung noch mindestens 3 Monate haltbar“. Hierbei handelt es sich um einen sehr nützlichen Tipp.

Auch für den Lebensmittelkauf im Internet gelten die gleichen Regeln wie für das Internetshopping von Non-Food-Artikeln. Aber eine Ausnahme gibt es, denn frische Produkte mit kurzer Haltbarkeit haben kein Widerrufs- und Rückgaberecht.

Wenn Sie im Internet Lebensmittel anbieten wollen, dann hinterlassen Sie sich einfach Ihre Kontaktdaten, eine Registrierungsnummer als Händler und die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.

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Die vier wichtigen Siegel

In Deutschland gibt es vier wichtige Siegel, die von erworben werden können, wenn Sie sich vorschriftsmäßig bei der örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.

Der Verbraucher kann sie somit als amtlich überwachter Betrieb erkennen.

Wichtig

Die Siegel geben keine Auskunft über die Lebensmittelqualität! Aber zumindest haben Sie als Verbraucher die Sicherheit, dass es sich um einen deutschen Online-Betrieb handelt. Dieser wird nach den gleichen Kriterien überwacht wie ein normaler Supermarkt.

Das Thema Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel können Sie über das Internet schon seit Jahren erwerben, aber auch hier müssen Sie vorsichtig sein.

Die Hersteller werben mit unzähligen Wirkversprechen und allerlei blumigen Aussagen, nur damit Sie sich für sein Produkt entscheiden. In diesem Bereich sind im Internet sehr viel schwarze Schafe unterwegs, so dass Sie besonders vorsichtig sein müssen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Lebensmitteleinkauf im Internet

1. Welche Lebensmittel können im Internet gekauft werden?

Das Online-Angebot für Lebensmittel wächst seit zwei Jahren immer mehr, so dass es heute beinah schon fast alle Lebensmitteln und Produkte des täglichen Lebens im Onlinehandel zu kaufen gibt.

2. Welche Lebensmittelketten liefern Lebensmittel bis nach Hause?

Mittlerweile gibt es einige Lebensmittelketten, die Lebensmittel aller Art nach Hause liefern. Dazu gehören Edeka direkt, Rewe und real.

3. Wann erweitert Lidl sein Angebot zum Online- Lebensmittel einkaufen?

Aktuell scheint Lidl kein Interesse daran zu haben, Lebensmittel online zu verkaufen. Im Moment gibt es nur den Non-Food-Bereich, aber der ist umfangreich und umfasst sogar alkoholische Getränke.

4. Was kostet es Online Lebensmittel einzukaufen?

Bei vielen Anbietern müssen Sie einen Mindestbestellwert erreichen und dann kostet Sie die Lieferung bis zur Haustür keinen Cent.

5. Kann ich bei Aldi Lebensmittel online bestellen?

Die Produkte aus dem Aldi Sortiment gibt es nur im Ladenlokal zu kaufen. Ein Online-Shop für Lebensmittel ist im Moment nicht in Planung.

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Fazit

Das Internet ist umfangreich und bietet nicht nur eine Fülle von Informationen zu nahezu allen Themen, sondern macht das Einkaufen auch deutlich einfacher. Seit Jahren gibt es Online-Shops für Möbel, Kleidung, Accessoires und vieles mehr. Seit einiger Zeit lassen sich aber auch Lebensmittel online einkaufen. Einige Supermarktketten haben ihr Sortiment um einen Onlineshop erweitert und liefern Lebensmittel aller Art bis zur Haustür. Das Angebot wächst und wächst, so dass es nur eine Frage der Zeit ist bis alle anderen Ketten mitziehen.

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Facebook: Lidl verteilt kostenlose Geschenkgutscheine – Echt oder Fake? https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/facebook-lidl-verteilt-kostenlose-geschenkgutscheine-echt-oder-fake/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/facebook-lidl-verteilt-kostenlose-geschenkgutscheine-echt-oder-fake/#respond Sat, 15 Aug 2020 08:10:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=52620 Lidl verschenkt zum 47. Jubiläum pro Haushalt einen kostenlosen Geschenkgutschein. Dieses Versprechen ist derzeit auf Facebook zu finden. Doch gibt es die Gutscheine wirklich oder lauert hier eine Abofalle? Bekannte Markennamen müssen immer wieder für

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Lidl verschenkt zum 47. Jubiläum pro Haushalt einen kostenlosen Geschenkgutschein. Dieses Versprechen ist derzeit auf Facebook zu finden. Doch gibt es die Gutscheine wirklich oder lauert hier eine Abofalle?

Bekannte Markennamen müssen immer wieder für dubiose Werbeaktionen herhalten. Nicht selten tappen auf Grund solcher Versprechen ahnungslose Verbraucher in deine Falle. Nach außen hin werden diese Aktionen so dargestellt, als würden sie tatsächlich von der Marke veranstaltet werden. So haben wir bereits in der Vergangenheit vor vermeintlichen Aktionen wie „Lidl verschenkt Einkaufsgutschein im Wert von 250 Euro“ oder der E-Mail im Namen von Lidl die in eine Abofalle führt gewarnt. Außerdem ist aktuell ein Lidl-Gutschein über 125 Euro auf WhatsApp im Umlauf.

Derzeit verbreitet sich eine neue Aktion auf Facebook. Angeblich verschenkt Lidl pro Haushalt einen kostenlosen Geschenkgutschein. Diese Aktion wird als Werbung auf Ihrer Facebookseite angezeigt oder Sie werden durch Ihre Facebook-Freunde darauf aufmerksam gemacht. Für viele Verbraucher ist es schwer einzuschätzen, ob es sich um eine echte Aktion handelt oder ob sie in eine Falle führt. Doch wir klären auf: Diese Aktion stammt nicht von Lidl.

Hinweis vorab: Die nachfolgend beschriebene Werbeaktion stammt nicht von Lidl. Der Lebensmitteldiscounter wird selber geschädigt, da hier Name und Logo von Lidl missbraucht werden.

Haben Sie das schon gesehen?

So sieht die Werbeaktion mit den Lidl-Geschenkgutscheinen aus

Die Anzeige lässt dem äußeren Anschein nach keinen Zweifel aufkommen, dass es sich hierbei um eine echte Aktion vom Discountunternehmen handelt. Im Text auf der Facebookseite wird Ihnen sogar der Grund der Aktion genannt. Das 47 jährige Bestehen in Deutschland soll der Grund für dieses großzügige Geschenk sein. Mit einem Klick auf den eingebetteten Link sollen Sie Ihren Gutschein erhalten.

Hallo Deutschland,

Wir freuen uns sagen zu können, dass wir 47 Jahre in Deutschland absolviert haben! Derzeit geben wir Ihnen kostenlose Lidl – Geschenk Karten. Machen Sie mit und genießen Sie Ihren Gutschein. Klicken Sie jetzt https://forms.gle/….. und erhalten Sie Ihren Gutschein.

2020-08-14 Lidl Geschenkgutschein
(Quelle: Screenshot)

Den Link sollten Sie nicht anklicken, denn dieser führt nicht auf die offizielle Webseite des Discounters. Allein der Urheber der Aktion entscheidet, auf welche Seite Sie nach dem Klick geleitet werden.

Was passiert nach dem Klick auf den Link?

Wir warnen: Klicken Sie keine unbekannten Links an. Sie wissen vorher nicht, wo diese Links Sie hinführen. Im schlimmsten Fall kann Ihr Smartphone oder Ihr Computer beschädigt werden.

Nach einem Klick auf den Link in der Anzeige gelangen Sie auf eine Webseite, die den Eindruck erweckt, dass Sie an einer Umfrage von Lidl teilnehmen. Auch hier wird das Logo des Lebensmittelhändlers verwendet. Hier ist jetzt auch die Rede von der Möglichkeit einen 500 Euro Gutschein von Lidl zu gewinnen. Einen Hinweis auf den Veranstalter finden Sie auf dieser Seite nicht.

Wie wir das auch von anderen dubiosen Aktionen mit Einkaufsgutscheinen kennen, sollen Sie zunächst einige mehr oder weniger belanglose Fragen beantworten. Damit werden Sie in Klicklaune gebracht.

2020-08-14 Lidl Geschenkgutschein (1)
(Quelle: Screenshot)

Wer die Fragen beantwortet hat, gelangt zum nächsten Schritt. Jetzt sollen Sie schon wieder auf einen Link klicken, der Sie auf eine unbekannte Webseite weiterleitet.

2020-08-14 Lidl Geschenkgutschein (2)
(Quelle: Screenshot)
Lidl Symbolbild
499 Euro für Lidl Sneaker: Unverschämte Preise auf eBay Kleinanzeigen und eBay

Sneaker vom Lebensmitteldiscounter Lidl sind aktuell besonders beliebt. Mittlerweile werden diese für knapp 500 Euro im Internet angeboten. Fraglich ist, ob es sich wirklich immer um die limitierte Ausgabe handelt. Fakt ist, dass Sie nicht

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Wer steckt hinter der Facebook Aktion?

Logos und Namen von beliebten Marken, werden oft von sogenannten Datensammlern für ihre Zwecke ausgenutzt. Mit dem Versprechen eines möglichen Gewinns, geht es diesen Unternehmen um Ihre sehr wertvollen persönlichen Daten. Auch hinter dieser Aktion stecken Datensammler. Bei der Überprüfung der Aktion konnten wir feststellen, dass hier nicht nur ein Unternehmen am Werk ist. Bei verschiedenen Versuchen wurden wir auf unterschiedliche Seiten weitergeleitet und somit gerieten wir an unterschiedliche Veranstalter. Lidl war es in keinem Fall. Hier wurden immer wieder nur der Name und das Logo  des Discounters missbräuchlich verwendet.

Was ist der Zweck der Aktion?

Das Gewinnversprechen ist nur ein beliebter Vorwand, um an Ihre personenbezogenen Daten zu kommen. Diese sind bares Geld wert. Wenn Sie auf der ersten und der folgenden Seite Ihre Daten eintragen, geben Sie Ihr Einverständnis zukünftig per Post, Telefon oder E-Mail Werbung der Datensammler und Ihrer Partner zu bekommen.

Welche Partner das sind, erfahren Sie bei einem Blick in das Impressum. Wir haben an dieser Stelle über 50 Partner gezählt. Von allen diesen Partnern könnten Sie dann in Zukunft Werbung bekommen. Aber wer schaut schon in das Impressum. Und hier wird es dann schwierig. Wenn Sie realisiert haben, dass auf Sie kein Gewinn wartet und nur die Werbeflut zugenommen hat, könnten Sie diese ja per Widerruf der Werbeerlaubnis eindämmen. Doch bei welchem Datensammler haben Sie Ihre Daten eingegeben? Und gibt diese Firma auch Ihren Widerruf an die Partner weiter?

Reingefallen und nun?

Falls Sie an einem Gewinnspiel eines Datensammlers teilgenommen haben, dann erwartet Sie in nächster Zeit sehr viel Werbung per E-Mail, Post und Werbeanrufe via Telefon. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie die im Rahmen der Teilnahme erteilte Werbeeinwilligung widerrufen. Allerdings müssen Sie dazu wissen, bei welchem Anbieter Sie teilgenommen haben. Anleitungen für die am häufigsten vorkommenden Datensammler finden Sie über die Suchfunktion auf unserer Webseite.

Haben Sie auch ein dubioses Gewinnspiel entdeckt?

Informieren Sie uns über dubiose Gewinnspiele von Datensammlern. Sie helfen damit, Verbraucher vor der Sammelwut dieser Firmen zu schützen. Dazu benötigen wir die Webadresse (URL) der Anzeige. Diese können Sie uns per E-Mail an [email protected] oder per WhatsApp an 03054909774 zusenden.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

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