Versicherte | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:24:07 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Versicherte | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Wahltarife der Krankenkassen für besondere Versorgungsformen – Versicherte nutzen die Vorteile der Wahltarife https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wahltarife-der-krankenkassen-fuer-besondere-versorgungsformen-versicherte-nutzen-die-vorteile-der-wahltarife/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wahltarife-der-krankenkassen-fuer-besondere-versorgungsformen-versicherte-nutzen-die-vorteile-der-wahltarife/#respond Fri, 13 May 2022 08:24:07 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63030 Die gesetzlichen Krankenkassen haben nicht nur die Standardtarife für die Versicherten, sondern bieten speziellen Patientengruppen besondere Behandlungs- und Versorgungsleistungen an. Allerdings ist das Angebot für die Versicherten freiwillig und nicht verpflichtend.  Es gibt verschiedene Wahltarife,

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Die gesetzlichen Krankenkassen haben nicht nur die Standardtarife für die Versicherten, sondern bieten speziellen Patientengruppen besondere Behandlungs- und Versorgungsleistungen an. Allerdings ist das Angebot für die Versicherten freiwillig und nicht verpflichtend. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können sich für eine bestimmte Zeit auf besondere Bedingungen bei der Krankenkasse einlassen, aber dafür müssen Sie einen entsprechenden Wahltarif abschließen.
  • Wenn Sie sich für einen solchen Wahltarif entschieden haben, dann können Sie meist nicht mehr den Arzt oder das Krankenhaus frei wählen. Zudem müssen Sie manchmal bestimmte Verpflichtungen eingehen und dazu kann auch die Teilnahme an einer Schulung gehören.
  • Im gleichen Atemzug erhalten Sie bei den Wahltarifen Leistungen von der Krankenkasse, die meist nicht bezahlt werden. Zudem kann die Behandlung unter bestimmten Qualitätsvorgaben stattfinden.

Es gibt verschiedene Wahltarife, welche von den Krankenkassen angeboten werden und für besondere Versorgungsformen stehen.

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Das Hausarztmodell

Das Hausarztmodell ist ein Tarif, der Versicherte dazu verpflichtet, dass sie im Krankheitsfall immer zuerst den Hausarzt aufsuchen müssen.

Aus dem Grund sollten Sie sich vorab informieren, ob der von Ihnen ausgesuchte Hausarzt diese Tarifoption unterstützt. Im Grunde übernimmt der Hausarzt die Rolle eines Lotsen. Er überweist Sie nach Bedarf zu einem Facharzt und hat daher gleichzeitig die Behandlung stets im Blick. Die Krankenkassen können den Versicherten Geldprämien oder Zuzahlungsbefreiungen als Bonus anbieten und auch die Ärzte bieten teilweise Extras an, darunter beispielsweise besondere Sprechzeiten. Allerdings wird die freie Arztwahl mit diesem Tarif massiv eingeschränkt, denn Sie dürfen nur noch den Arzt besuchen, welchen Ihr Hausarzt für Sie aussucht.

Achtung:

Eine Überweisung ist nicht notwendig, wenn Sie einen Augenarzt, einen Frauenarzt oder einen Kinderarzt aufsuchen müssen.

In de Regel sorgt das Hausarztmodell dafür, dass Sie sich für mindestens ein Jahr an den Hausarzt binden. Sie dürfen in dieser Zeit nur aus wichtigen Gründen den Hausarzt wechseln und dazu gehört, wenn Sie durch einen Umzug den Wohnort verlassen, die Arztpraxis schließt oder das Vertrauensverhältnis gestört ist. Innerhalb von zwei Wochen kann die Teilnahmeerklärung widerrufen werden und das ohne Angabe von Gründen, aber schriftlich.

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Die strukturierten Behandlungsprogramme

Bei den strukturierten Behandlungsprogrammen handelt es sich für Programme für Menschen, die an chronischen Erkrankungen leiden.

Dazu gehören Erkrankungen wie z.B. Asthma oder Diabetes. Aber in der Regel weisen nicht nur die Ärzte, sondern auch die Krankenkassen auf solche Spezialangebote hin. Sie können sich inzwischen in Disease-Management-Programme einschreiben, denn diese werden von den Arztpraxen angeboten. Es kommt dann zu einer koordinierten Versorgung zwischen dem Arzt, anderen Praxen und Kliniken. Die beteiligten Mediziner sind verpflichtet sich regelmäßig weiterzubilden. Sie müssen daher auch nach festgelegten Standards behandeln. Die Teilnahme an einem solchen Programm bedeutet zudem, dass Sie als Patient an regelmäßigen Schulungen und Untersuchungen zur Kontrolle verpflichtet sind. Bei Diabetikern kann dazu beispielsweise eine Ernährungsberatung gehören und dazu erhalten Sie einen finanziellen Anreiz. Dieser besteht in der Regel aus einer Prämie oder einem anderen Bonus.

Sie sollten sich vor dem Einschreiben in ein solches Programm auf jeden Fall ausführlich informieren. Auch die Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung sollte kontrolliert werden.

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Besondere Versorgung durch die Tarife

Bei den Tarifen mit einer besonderen Versorgung handelt es sich um sogenannte Einzelverträge zwischen den Krankenkassen und einzelnen Anbietern für medizinische Leistungen.

Auch Gruppenanbieter können enthalten sein, wobei diese Verträge nicht für alle Versicherten geeignet sind und nur für einen bestimmten Personenkreis gelten. Dazu gehören meist auch die Diabetes-Patienten. Für chronisch kranke Personen ist es sehr wichtig, dass Sie bei einem solchen Angebot die Details genau vergleichen, denn es gibt Facharztgruppen und manchmal aber auch Zuzahlungen. Kontrollieren Sie alle wichtigen Details, bevor Sie einen solchen Vertrag abschließen und sich lange daran binden.

Zudem können besondere Leistungen in einem solchen Vertrag enthalten sein, wie

In den Teilnahmebedingungen können Sie nicht nur die Bindungsdetails nachlesen, sondern auch die Zeitdauer.

Informieren Sie sich ausführlich bei Ihrer Krankenkasse bevor Sie sich für einen dieser Wahltarife entscheiden. Außerdem sollten Sie sich auch über die beteiligten Praxen und Kliniken ausführlich informieren. In der Regel gilt, dass die Teilnahme auch für chronisch Kranke freiwillig ist. Zudem haben Sie die Möglichkeit die Teilnahme bis zu zwei Wochen nach Unterschrift zu widerrufen und dafür brauchen Sie keine Gründe nennen, aber der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

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Der Wahltarif für Arzneimittel besonderer Therapieeinrichtungen

Bei diesem speziellen Tarif sollte das Interesse an alternativen Heilmethoden groß sein. Zudem können Sie die Zuzahlung zu den verschreibungspflichtigen homöopathischen, anthroposophischen und phytotherapeutischen Arzneimittel begrenzen.

Für die Erweiterung des Leistungsumfangs müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen, wobei die Höhe der Zuzahlung den Leistungen gegenüber gestellt werden muss. beachten Sie bei der Entscheidung für einen solchen Wahltarif, dass die Krankenkasse in den meisten Fällen nicht alle anfallenden Kosten trägt. Außerdem kommt es in der Regel nur zu einer Erstattung bis zu einer jährlich festgesetzten Höchstgrenze.

Sie als Versicherter sollen darauf achten, dass Sie sich informieren welche verschreibungspflichtigen Arzneimittel übernommen werden und wer die Medikamente auch tatsächlich verordnen darf.

Einige Krankenkassen gewähren diese Art der Leistungen ohne einen Aufpreis bei den Satzungsleistungen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wahltarife der Krankenkassen

1. Was sind Wahltarife?

Jede Krankenversicherung hat einen Leistungskatalog und innerhalb dieses Kataloges sind die Leistungen für den Versicherten kostenfrei. Dann gibt es Wahltarife, aber diese eignen sich nicht für alle Versicherten, sondern nur für einen bestimmten Personenkreis. Sie weichen von der Regelversorgung ab und sind mit Zusatzkosten verbunden.

2. Für welche Personen eignen sich die Wahltarife?

Es gibt unterschiedliche Wahltarife, so dass auch der Personenkreis unterschiedlich ist. In erster Linie sind die Wahltarife für gut verdienende Personen geeignet, denn es sind viele Leistungen selber zu tragen.

3. Kann man auch bei Wahltarifen jederzeit die Krankenkasse wechseln?

Natürlich können Sie die Krankenkasse auch bei einem Wahltarif wechseln, aber in der Regel verpflichten Sie sich für eine festgelegte Zeit bei einer Krankenkasse zu bleiben und erst nach Ablauf dieser Zeit können Sie wechseln.

4. Was sind die Vorteile von Wahltarifen?

Bei den Wahltarifen können Sie entweder von mehr Leistung, Prämien oder Bonuszahlungen profitieren.

5. Welche Nachteile haben Wahltarife?

Die Wahltarife haben aber auch Nachteile, denn sie eignen sich nicht für jeden Versicherten, sind mit Zusatzkosten verbunden und sorgen dafür, dass Sie sich für einen festen Zeitraum an die Krankenkasse binden müssen.

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Fazit

Die gesetzlichen Krankenkassen haben eine Regelversorgung, aber wenn Sie zu den besser verdienenden Verbrauchern gehören können Sie sich für einen Wahltarif entscheiden. Der Wahltarif sorgt für zusätzliche Leistungen, Bonus- oder Prämienzahlungen, aber auch für eine Bindung an die Krankenkasse. Informieren Sie sich nicht nur über die Leistungen eines Wahltarifs, sondern auch über die Ärzte, Praxen, Kliniken und die Datenverarbeitung.

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Krankenkassen zahlen viele Extras – Vergleichen Sie die Angebote und entscheiden Sie nach der eigenen Lebenssituation https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankenkassen-zahlen-viele-extras-vergleichen-sie-die-angebote-und-entscheiden-sie-nach-der-eigenen-lebenssituation/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankenkassen-zahlen-viele-extras-vergleichen-sie-die-angebote-und-entscheiden-sie-nach-der-eigenen-lebenssituation/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:55:20 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63362 Wenn Sie die richtige Krankenkasse für die eigenen Bedürfnisse finden, dann sollten Sie sich die unterschiedlichen Krankenkassen genau anschauen. Dabei sollten Sie auch die Angebote genau miteinander vergleichen. Achten Sie z.B. nicht nur auf die

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Wenn Sie die richtige Krankenkasse für die eigenen Bedürfnisse finden, dann sollten Sie sich die unterschiedlichen Krankenkassen genau anschauen. Dabei sollten Sie auch die Angebote genau miteinander vergleichen. Achten Sie z.B. nicht nur auf die normalen Leistungen und den Beitrag, sondern auch auf den Service und die Zusatzleistungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der gesetzlichen Krankenkasse sind die meisten Leistungen gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel werden sie daher auch von den Kassen übernommen.
  • Die größten Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen liegen im Service, den Zusatzleistungen und natürlich auch bei den Zusatzbeiträgen.
  • Prüfen Sie daher regelmäßig, ob die aktuelle Krankenkasse in der tatsächlichen Lebenssituation an Ihre Bedürfnisse angepasst ist. Wenn dies nicht der Fall ist, dann sollten Sie über einen Krankenkassenwechsel nachdenken. Der GKV-Spitzenverband z.B. bietet online eine Übersicht der aktuell gesetzlichen Krankenkassen.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben auch  die Möglichkeit den Versicherten nicht nur die normalen Leistungen anzubieten. Darüber hinaus dürfen sie sogar mehr Leistungen im Sortiment haben als der Gesetzgeber vorsieht. Allerdings bestimmt jede Krankenkasse in Eigenregie welche einheitlich gesetzlich geregelten Zusatz-Pflichtleistungen sie anbietet. Wenn dies der Fall ist, dann diese auch in deren Satzung. Viele Krankenkassen sind inzwischen sehr spendabel, wenn es um Untersuchungen im Bereich der Früherkennung geht. Aer auch bei Impfungen und alternativen Behandlungsmethoden lassen sich die Krankenkassen nicht lumpen.

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Die Erreichbarkeit und der Service

Sie sind auf der Suche nach einer neuen Krankenversicherung? Dann ist die Art und Weise der Kontaktaufnahme ein sehr wichtiges Kriterium.

In der Regel können Sie die Krankenkassen über die Geschäftsstelle in der Nähe erreichen, denn dort findet der persönliche Kontakt mit einem Mitarbeiter statt. Aber die Krankenkassen bieten noch mehr. Auch Berufstätige z.B. können die Kassen entweder telefonisch oder online erreichen, rund um die Uhr.

Bei älteren Menschen spielt der Kontakt in den eigenen vier Wänden eine sehr wichtige Rolle, denn sie können meist die Wohnung nicht mehr eigenständig verlassen und Fragen lassen sich dann meist nur Zuhause beantworten. Es gibt sogar Krankenkassen, die mit einer telefonischen Beratung und um Pflege und Medizin helfen und damit versuchen neue Kunden zu locken.

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Die ärztliche Zweitmeinung

Mittlerweile haben viele Krankenkassen das Zweitmeinungsverfahren ins Sortiment aufgenommen und bieten Ihnen die Möglichkeit, dass Sie sich vor der Operation über weitere Behandlungsmethoden informieren können.

Die Verfahren werden dann auch für andere Erkrankungen angeboten und gehen weit über den gesetzlichen Anspruch hinaus. Allerdings wird das Zweitmeinungsverfahren nur angewendet, wenn der Verdacht im Raum steht, dass die Operation nicht aus medizinischen Aspekten gemacht wird, sondern auch wirtschaftlichen Gründen.

In der Regel basiert das Zweitmeinungsverfahren auf einem Portal im Internet und dort werden die Behandlungsunterlagen hochgeladen, so dass eine Begutachtung stattfinden kann. Einige der Krankenkassen vermitteln Sie sogar an Spezialisten, mit denen eine Kooperation besteht.

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Die Untersuchungen zur Früherkennung

Ab dem 35. Lebensjahr wird die Krebsvorsorge für die Haut von den Krankenkassen alle zwei Jahre finanziert.

Während einige Krankenkassen nur die normale Früherkennung als Leistung anerkennen, übernehmen andere auch die Kosten für eine Untersuchung mit dem sogenannten Auflichtmikroskop (Dermatoskopie). Die Hautkrebsvorsorge wird von vielen Krankenkasse auch schon für die unter 35-Jährigen angeboten.

Zusätzliche Untersuchungen im Bereich der körperlichen Entwicklung werden von einigen Krankenkassen für Kinder und Jugendliche angeboten.

Die Kassen haben für Schwangere viele Tests mit in die normalen Leistungen aufgenommen, die zur Risikoabklärung dienen und Ihnen ein wenig mehr Sicherheit bieten, so dass Sie die Schwangerschaft genießen können.

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Das Impf-Thema

In den letzten Jahren sind immer mehr Extra-Impfungen zu den Leistungen gekommen. Heute übernehmen die Krankenkasse die Extra-Impfungen entweder übernehmen sie die ganz oder zumindest zum Teil.

Zu diesen Impfungen gehören nicht nur besondere Reiseimpfungen, auch die Grippeschutzimpfung ohne Altersbeschränkung gehört dazu. Auch die Gebärmutterhalskrebs für über 18-jährige Frauen zählt zu den Leistungen.

Die gesunden Zähne

Die professionelle Zahnreinigung wird als Prophylaxe bezeichnet und von vielen Krankenkassen bezuschusst.

Allerdings wird die Bezuschussung auf eine bestimmte Anzahl pro Jahr begrenzt, so dass nur zwei professionelle Reinigungen im Jahr möglich sind. Dann erhalten Sie eine Finanzspritze von 25 bis 70 Euro von der Kasse.

Nur ausgewählte Vertragsärzte dürfen für die professionelle Zahnreinigung zum Einsatz kommen, denn sonst gibt es keinen Zuschuss.

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Die alternativen Behandlungsmethoden

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie eine Erstattung bekommen, wenn Sie Wert auf homöopathische Medikamente legen.

Heute gehören anerkannte Pendants zur Schulmedizin schon zum Standartangebot von vielen Krankenkassen. Ein Beispiel ist die Osteopathie, denn mit ihr werden die Blockaden im Körper auf eine ganz bestimmte Art und Weise gelöst. Sie kommen nur in den Genuss einer solchen Behandlung, wenn Sie ein Rezept haben und einen anerkannten Osteopathen besuchen. Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen gibt es aber bei der Anzahl der Sitzungen und der Höhe der Erstattungen. Bei einigen Kassen werden pro Jahr um die 500 Euro bewilligt und den Rest müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Extra-Leistungen der Krankenkasse

1. Übernimmt die Krankenkasse die professionelle Zahnreinigung?

In der Regel übernehmen die Krankenkassen die professionelle Zahnreinigung nur zum Teil, wenn Sie einen Vertragszahnarzt aufsuchen. Die restlichen Kosten müssen Sie selber zahlen.

2. Trotz Rezept keine Kostenübernahme?

Es gibt viele Behandlungen, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden, obwohl Sie ein Rezept haben. Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihre Krankenkasse, damit Sie nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommen und nur Leistungen auf Rezept erhalten, die bewilligt werden.

3. Wo finde ich die Mehrleistungen der Krankenkasse?

Sie können sich entweder von einem Mitarbeiter der Krankenkasse ausführlich beraten lassen oder Sie werfen einen Blick in die Satzung. Dort finden Sie alle Mehrleistungen, welche die Kasse für Ihre Kunden anbietet.

4. Sind alle Krankenkassenbeiträge gleich hoch?

Der Beitragssatz für die Krankenkasse wird durch das Einkommen bestimmt und wird mit 14,6% berechnet. Extra-Leistungen zahlen Sie in der Regel zusätzlich oder sie sind in den normalen Leistungen enthalten.

5. Muss ich Zusatzleistungen extra beantragen?

Bevor die Krankenkasse eine Zusatzleistung bezahlt müssen Sie einen Antrag stellen, wenn es sich nicht um eine normale Leistung handelt. Der Antrag ist direkt bei der Krankenkasse zu stellen.

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Fazit

In Deutschland besteht die Krankenversicherungspflicht und in den letzten Jahren haben sich die Kassen starke Konkurrenz gemacht. Heute sind viele Mehrleistungen in den normalen Leistungen enthalten, so dass Sie als Kunde davon profitieren. Damit Sie die beste Krankenkasse für die eigenen Bedürfnisse finden, müssen Sie einen Vergleich durchführen und die Angebote vergleichen. Achten Sie nicht nur auf die gesetzlichen Leistungen und die Höhe der Beiträge, sondern auch auf Zusatzleistungen und den Service.

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So wechseln Sie von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung – Lassen Sie sich im Vorfeld beraten! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/so-wechseln-sie-von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-lassen-sie-sich-im-vorfeld-beraten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/so-wechseln-sie-von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-lassen-sie-sich-im-vorfeld-beraten/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:46:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62981 Heute sind viele Verbraucher mit Hilfe einer privaten Krankenversicherung versichert, aber sie fragen sich, ob sie die Beträge auch im hohen Alter noch aufbringen können. Die Versicherten denken sogar an einen Wechsel in die gesetzliche

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Heute sind viele Verbraucher mit Hilfe einer privaten Krankenversicherung versichert, aber sie fragen sich, ob sie die Beträge auch im hohen Alter noch aufbringen können. Die Versicherten denken sogar an einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung, aber nicht jeder darf einfach frei wechseln. Sie müssen Voraussetzungen erfüllen, damit Sie in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht in jedem Alter und in jeder Situation des Lebens können Sie einfach von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
  • In die gesetzliche Krankenkasse GKV kommen versicherungspflichtige Angestellte oder mit Hilfe der Familienversicherung. Dabei sollten Sie im Vorfeld die Vor- und Nachteile beider Systeme genau abwägen.
  • Das Thema Krankenkassenwechsel wird für ältere Menschen schnell zu einem Problem, denn mit den Jahren steigen auch die Beiträge der privaten Krankenversicherung und die Angst, dass sie die Zahlung nicht mehr leisten können.
  • Einige Menschen müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf einen großen Teil des eigenen Einkommens verzichten und das ist in der privaten Versicherung anders.

Als Angestellter in die gesetzliche Krankenversicherung

Damit Sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können, müssen Sie als Arbeitnehmer versicherungspflichtig sein und dafür sind die folgenden zwei Bedingungen entscheidend.

  • Sie dürfen das Alter von 55 Jahren nicht überschritten haben.
  • Ihr Gehalt darf den geltenden Grenzwert nicht überschreiten und der liegt aktuell bei 64.350 Euro brutto im Jahr. Es gilt eine niedrigere Grenze von 58.050 Euro, wenn Sie als Arbeitnehmer bereits seit dem 31. Dezember 2002 privat versichert waren.

Sie verdienen mehr oder haben das Alter überschritten, dann besteht für Sie keine Möglichkeit mehr die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Achtung:

Geht es nur um das Jahresgehalt, dann kann der eine oder andere Trick hilfreich sein, denn es reicht aus, wenn das Jahresgehalt unter 64.350 Euro oder 58.050 Euro liegt. Dann können Sie in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

  • Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob Sie das Recht auf eine befristete Teilzeitvereinbarung haben und damit die Arbeitszeit reduzieren, so dass Ihr Gehalt unter den Grenzwert fällt. Das Stichwort dazu könnte die Brückenteilzeit sein. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die mehr als 45 Arbeitnehmer haben.
  • Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz eines Arbeitszeitkontos, denn mit einem solchen Konto leisten Sie die gleiche Arbeit, aber sie wird auf einem Konto für die Zukunft gutgeschrieben. So können Sie das Gehalt reduzieren und die Versicherungspflicht erreichen. Der Begriff „Sabbatjahr“ ist auch eine Möglichkeit.
  • Lassen Sie einen Teil des Gehaltes doch einfach in die betriebliche Altersvorsorge fließen, dann damit reduzieren Sie Ihr Geld auch. Seit 2021 können Sie einen Betrag von bis zu 3.408 Euro im Jahr dafür einsetzen.
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Selbstständig und trotzdem in die gesetzliche Krankenkasse

Sie haben als Selbstständiger erst einmal kein Recht in die gesetzliche Krankenkasse zu rutschen, denn zuerst muss der Fall eintreten, dass die Versicherungspflicht auslöst.

Ein solcher Fall tritt ein, wenn Sie einen Arbeitsvertrag als Angestellter unterschreiben und die Selbstständigkeit komplett aufgeben. Aber Sie haben auch die Möglichkeit, die Selbstständigkeit nebenberuflich weiterzuführen. Sie dürfen auch in diesem Fall das Alter von 55 Jahren nicht überschritten haben.

Es gibt aber auch hier ein paar Kriterien, die Sie beachten müssen, wenn Sie nur noch nebenberuflich selbstständig sind:

  • Sie dürfen keine eigenen Angestellten haben, die einen Verdienst oberhalb von 450 Euro haben, wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind.
  • Als Arbeitnehmer muss Ihr Gehalt mindestens so hoch sein wie der Gewinn aus der Selbstständigkeit. Sobald der Gewinn mehr als 20% über dem Gehalt liegt, gehen die Krankenkassen von einem starken Selbstständigkeitsgewicht aus. Das Einkommen als Angestellter sollte zudem über einer Grenze von 1.645 Euro liegen.
  • Als Angestellter müssen Sie mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten.

Sie sind als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen, dann können Sie auch später wieder hauptberuflich in die Selbständigkeit gehen und bleiben dennoch in der GKV.

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Rückkehr in die Familienversicherung

Der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner ist Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse, dann ist für Sie auch eine Mitgliedschaft in dieser Kasse möglich, wenn Sie nicht viel verdienen.

In diesem Fall gibt es auch keine Altersgrenze, die Sie beachten müssen.

Allerdings gibt es eine Voraussetzung, denn Ihr gesamtes Einkommen sollte die geltende Höchstgrenze nicht überschreiten. Zurzeit darf der Ehegatte entweder einen Minijob mit einem Gehalt von maximal 450 Euro aufweisen oder ein Gesamteinkommen haben, dass aber nicht über 570 Euro im Monat liegt.

Ein Rentner, der seine Rente für einen gewissen Zeitraum reduziert (Flexirente) kann wieder in die Familienversicherung seines Ehegatten wechseln.

Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Versicherung ist für Personen unter 55 Jahren notwendig, wenn Sie im Bezug von Arbeitslosengeld I stehen.

Eine weitere Möglichkeit ist gegeben, wenn Sie ein Umweg über das EU-Ausland machen und bei der Rückkehr nach Deutschland in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Im EU-Ausland müssen Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein, damit das funktioniert. Sie brauchen einen Nachweis von der ausländischen Krankenversicherung und dann gilt auch keine Altersgrenze.

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Der Wechsel in die GKV

Es stellt sich die Frage, ob ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung immer zu empfehlen ist und dabei sollten Sie zwei Aspekte beachten.

Zum einen sollten Sie immer einen Blick auf die monatlichen Beiträge werfen, denn Sie müssen diese monatlich bezahlen und die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen immer weiter an. Zum anderen spielen auch die Leistungen der jeweiligen Versicherung eine wichtige Rolle.

Alternativen zum GKV-Wechsel

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen immer weiter an und mittlerweile sind sie einfach zu hoch geworden, dann müssen Sie nicht unbedingt in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, denn wir zeigen Ihnen, dass Sie auch in Ihrer privaten Krankenversicherung mit Sicherheit einen günstigeren Tarif finden.

In der Regel ist der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung keine gute Idee, denn die Rückstellungen der alten Krankenkasse gehen teilweise oder komplett verloren. Zudem kommt es vor, dass Sie eine neue Gesundheitsprüfung machen müssen.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Die Beiträge

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen regelmäßig an.

Die Finanzzeitschrift der Stiftung Warentest hat festgestellt, dass in den letzten 35 Jahren die Beiträge für die private Krankenversicherung vom Eintritt bis zum Rentenalter drei mal so hoch werden. Auch danach steigt der Beitrag für die Versicherung ein Leben lang weiter an.

Aus dem Grund gilt, wenn Sie im Alter nur eine kleine Rente zur Verfügung haben und keine anderen Rücklagen nutzen können, dann sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben.

In der gesetzlichen Krankenversicherung hängt die Höhe des Beitrages von der Höhe der Einkünfte ab und das bedeutet, wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben, dann zahlen Sie auch nur einen geringen Beitragssatz. Der Rückkehrer versichert sich meist freiwillig selber und dann wird von einem Einkommen von 1.096,67 Euro ausgegangen.

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Die Leistungen

Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung haben privat Versicherte in einigen Bereichen erweitere Leistungen.

Sie erhalten bei einem Facharzt deutlich eher ein Termin und zudem ist der Zahnersatz deutlich hochwertiger versichert. Im Krankenhaus kümmert sich der Chefarzt um die Operationen und ein Ein- oder Zweibettzimmer ist ebenfalls möglich. Auch im Bereich der Versorgung mit Heilmitteln wie Krankengymnastik kommt es zu deutlich umfangreicheren Leistungen.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist aber auch als hoch zu bewerten, denn es gibt sogar einige Leistungen, die in den privaten Verträgen nicht vorhanden sind. Stationäre Rehabilitation und mehr Hilfsmittel sind nur ein Beispiel.

Der Beitragsunterschied zwischen der GKV und der PKV

Nicht nur in der PKV steigen die Beiträge an, sondern auch in der GKV.

Ihr Einkommen liegt oberhalb der 4.837,50 Euro Bemessungsgrenze, dann haben Sie in der Vergangenheit eine Beitragssteigerung von ein bis drei Prozent erhalten. Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung liegt aktuell bei 917 Euro und 929 Euro für Kinderlose.

Sie haben im Alter hohe Bezüge, dann müssen Sie sich auf einen hohen Beitrag einstellen, aber in der Regel erwarten Menschen im hohen Alter ein eher geringes Einkommen.

Aber es hilft nicht nur ein Blick auf das Alter, denn wenn Ihr Beitrag während des Arbeitslebens liegt und Sie in der privaten Krankenversicherung waren, dann kommt es bei einem Wechsel erst einmal zu Einbußen, wenn Sie ein Rückkehrer werden.

Sie überlegen einen Wechsel in die GKV und arbeiten noch, dann müssen Sie sich mit den folgenden Informationen beschäftigen:

  • Sie zahlen weiterhin die geringeren Beiträge in die PKV ein und müssen im Alter auch weiterhin viel Geld in die Versicherung stecken.
  • Im Berufsleben zahlen Sie hohe Beiträge in die GKV ein und im Rentenalter kommen Sie deutlich günstiger weg.

Erfahrungen haben gezeigt, dass die PKV im Alter zu einer echten Kostenfalle werden kann, wenn Sie nur ein kleines Finanzpolster haben. Im besten Fall lassen Sie sich von einer unabhängigen Stelle beraten.

Die Verbraucherzentralen bieten Ihnen nicht nur Informationen an, sondern unterstützen Sie auch bei der Wahl der Krankenkasse und bei dem Wechsel. Allerdings handelt es sich um eine kostenpflichtige Beratung. Auch unabhängige Versicherungsberater können Ihnen helfen, wenn Sie ein Honorar bezahlen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wechsel von PKV in GKV

1. Wie komme ich aus der PKV raus?

Sie kommen auf der PKV raus, wenn Sie angestellt sind und das Einkommen sich drastisch reduziert. Zudem kann auch ein Jobwechsel eine Möglichkeit sein. Ansonsten ist es schwer aus der PKV zu kommen.

2. Steigen die GKV-Beiträge auch an?

Auch die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse steigen mit der Zeit immer mehr an. Aber sie liegen immer noch weit unter den Beiträgen der privaten Krankenversicherung.

3. Wonach richtet sich die Höhe der GKV-Beiträge?

Die Höhe der GKV-Beiträge wird anhand des Einkommens bestimmt. Das bedeutet, wenn Sie ein hohes Einkommen haben, dann werden Sie auch eine hohe Prämie zahlen.

4. Wie kommt ein Rentner aus der PKV?

Ein Rentner kommt nur aus der PKV, wenn er in den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert war.

5. Was passiert, wenn ich die PKV-Beiträge nicht mehr zahlen kann?

Sie können die private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen, dann kommt es zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Ablauf. Sie sind aber auf jeden Fall weiterhin versichert.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Das Thema Krankenversicherung ist schwierig, denn es gibt die gesetzliche und die private Versicherung. Sind Sie einmal in der privaten Krankenversicherung, dann können Sie nur in Ausnahmefällen in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Lassen Sie sich gut beraten, am besten von einem unabhängigen Berater.

Der Beitrag So wechseln Sie von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung – Lassen Sie sich im Vorfeld beraten! erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Private Unfallversicherung – überflüssig oder sinnvoll? Guter Versicherungsschutz für bestimmte Personengruppen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/private-unfallversicherung-ueberfluessig-oder-sinnvoll-guter-versicherungsschutz-fuer-bestimmte-personengruppen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/private-unfallversicherung-ueberfluessig-oder-sinnvoll-guter-versicherungsschutz-fuer-bestimmte-personengruppen/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:54:31 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64524 In Deutschland passieren jedes Jahr um die neun Millionen Unfälle und aufgrund der Zahlen überlegen viele Verbraucher eine private Unfallversicherung abzuschließen, aber ist das wirklich notwendig. Eine private Unfallversicherung sind in erster Linie zusätzliche monatliche

Der Beitrag Private Unfallversicherung – überflüssig oder sinnvoll? Guter Versicherungsschutz für bestimmte Personengruppen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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In Deutschland passieren jedes Jahr um die neun Millionen Unfälle und aufgrund der Zahlen überlegen viele Verbraucher eine private Unfallversicherung abzuschließen, aber ist das wirklich notwendig. Eine private Unfallversicherung sind in erster Linie zusätzliche monatliche Kosten, aber macht sie im Endeffekt auch Sinn?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Unfallversicherung hilft nicht bei den Folgen einer Krankheit, denn in mehr als 90% aller Fälle werden Menschen nicht durch einen Unfall, sondern eher durch eine Krankheit berufsunfähig.
  • Zudem gibt es deutlich bessere Versicherungen wie die Unfallversicherung, denn sie schließen andere Risiken besser ab. Ein Beispiels stellt die Krankentagegeldversicherung dar.
  • Die Unfallversicherung ist ein wichtiger Schutz für Personen, die einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt sind, aber gleichzeitig sind die Kosten auch sehr hoch.

Wie definieren Versicherungen einen Unfall?

„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ergebnis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

So definieren die Versicherungen einen Unfall.

  • „Plötzlich“ bedeutet, dass ein Ereignis innerhalb einer relativ kurzen Zeit eintritt- Somit stellen Gesundheitsschädigungen durch eine Dauerbelastung beim Sport keinen Unfall dar. Auch krankhafte Störungen wie Ärger, Aufregung und Schock gehören nicht zu den versicherten Sachen.
  • „Von außen auf den Körper einwirkend“ bedeutet, dass Kräfte notwendig sind. Diese Kräfte müssen auf den Körper wirken. Das passiert zum Beispiel bei einem Zusammenstoß im Straßenverkehr oder wenn Verletzungen durch herunterfallende Gegenstände entstehen.
  • „Unfreiwillig“ bedeutet, dass Sie den Unfall nicht selber herbeigeführt haben. Selbstverstümmelung oder der Freitod sind nicht mit versichert, denn wer groß fahrlässig handelt, verwirkt den Versicherungsschutz.

Für die Versicherungen zählen auch Schäden an Gliedmaßen oder z.B. der Wirbelsäule nach einer hohen Kraftanstrengung zu den Unfällen. Allerdings gibt es die Voraussetzung, dass durch die Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskel, Bänder, Sehnen oder Kapseln gezerrt oder verrissen werden müssen. In der Regel reichen normale Bewegungen im Alltag dafür nicht aus.

Sie müssen daher der Versicherung selber nachweisen, dass Sie nach diesen Kriterien einen Unfall erlitten haben. Zudem umfasst die private Unfallversicherung alle Unfälle im täglichen Leben, so dass Sie nicht nur in der Freizeit, sondern auch auf der Arbeit ausreichend Schutz haben. Die private Unfallversicherung ist inzwischen weltweit gültig.

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Die Unfallversicherung brauchen…

Eine private Unfallversicherung ist besonders wichtig für Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner, Personen ohne Beruf, Erwerbstätige mit Vorerkrankungen und Personen mit hohem Unfallrisiko, die keine Versicherung in Bezug auf die Berufsunfähigkeit abschließen können.  

Es gibt aber auch Personengruppen, die keine private Unfallversicherung brauchen.

  • Arbeitnehmer, die schon für Arbeits- und Wegeunfalle und Berufskrankheiten abgesichert sind. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Der Arbeitgeber muss die Versicherung für Sie bei der Berufsgenossenschaft abschließen und die Beiträge leisten. Der Schutz wird durch eine private Unfallversicherung nicht verbessert.
  • Kinder und Jugendliche brauchen auch keine Unfallversicherung, denn sie sind im Kindergarten, der Schule und der Uni abgesichert. Auch der Hin- und Rückweg ist inbegriffen.

In der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub besteht allerdings kein Versicherungsschutz. Wenn Sie in diesen Bereichen auch abgesichert sein wollen, dann denken Sie über eine private Unfallversicherung nach.

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Andere günstigere Versicherungen

Die Unfallversicherung deckt viele Risiken ab, aber es gibt andere Versicherungen, die nicht nur umfassender sind, sondern z.B. auch deutlich kostengünstiger. 

Aus dem Grund sollten Sie sich nicht nur auf eine Unfallversicherung versteifen, sondern sich auch über andere Versicherungen informieren.

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist übrigens deutlich wichtiger als eine Unfallversicherung. Diese Versicherung kommt z.B.  auch zum Tagen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit berufsunfähig werden.
  • Die Krankentagegeldversicherung hilft bei Verdienstausfällen. Und das nicht nur bei einem Unfall, sondern auch bei Krankheit.
  • Sie können Ihren Tod auch durch eine Risikolebensversicherung abdecken und auf diese Weise für die Vorsorge Ihrer Nachkommen sorgen.

Die Gefahrengruppen der Unfallversicherung

In der privaten Unfallversicherung wird zwischen zwei Gefahrengruppen unterschieden.

  • Die Gefahrengruppe A umfasst alle Risiken mit einem geringen Unfallrisiko. Dabei handelt es sich z.B. um Personengruppen, die einer kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeit nachgehen. In der Regel werden Frauen immer in dieser Gefahrengruppe eingeordnet.
  • Die Gefahrengruppe B richtet sich an alle Personen, die eine handwerkliche oder körperliche Arbeit verrichten. Wenn Sie in dieser Gruppe landen, dann müssen Sie mit einem höheren Versicherungsbeitrag rechnen.
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Die Leistungen der privaten Unfallversicherung

In der Unfallversicherung gibt es eine sehr wichtige Leistung und das ist die Invaliditätsleistung. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung.

Die Voraussetzung für die Zahlung des einmaligen Geldbetrages ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit. Die Versicherung erkennt das an, wenn die Unfallfolgen länger als drei Jahre bestehen und innerhalb der Zeit keine Verbesserung zu erwarten ist.

Die Entschädigungshöhe wird anhand der Invalidität bestimmt, so dass die Unfallversicherung einen gewissen Prozentsatz von der vereinbarten Versicherungssumme auszahlt. Es kommt allerdings darauf an, wie der Verlust eines Körperteils im Vertrag berücksichtigt ist.

Nachfolgend finden Sie ein paar Beispiele der am weitesten verbreiteten Gliedertaxe:

  • 70% ein Arm im Schultergelenk
  • 60% ein Bein bis zur Mitte des Oberschenkels
  • 55% eine Hand im Handgelenk
  • 50% ein Auge
  • 30% das Gehör auf einem Ohr
  • 10% der Geruchssinn

Sie haben eine private Unfallversicherung mit einer Summe von 300.000 Euro abgeschlossen und bei einem Unfall haben Sie ein Auge verloren. Dann erhalten Sie eine Invaliditätszahlung in Höhe von 150.000 Euro. Die Werte werden gekürzt, wenn es sich nur um einen teilweisen Verlust oder eine teilweise Funktionsunfähigkeit handelt.

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Für bestimmte Berufsgruppen wie Chirurgen, Friseure und Musiker gibt es andere Tarife und eigene Gliedertaxen, wobei die einzelnen Körperteile deutlich besser versichert sind.

Zusatzleistungen der Unfallversicherung

Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollten Sie auf die zusätzlichen Leistungen achten.

Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze sollten in der privaten Unfallversicherung inbegriffen sein. Eintreten sollte die Versicherung auch, wenn es um eine unfallbedingte kosmetische Operation geht.

Überflüssige Leistungen der Unfallversicherung

Allerdings gibt es nicht nur sinnvolle Leistungen in der Unfallversicherung, denn in vielen Versicherungen finden sich auch überflüssige Leistungen.

Die Absicherung des Todesfallrisikos ist bei den meisten Versicherungen automatisch ausgeschlossen und das auch bei Unfalltod. Denken Sie also auf jeden Fall über eine Risikolebensversicherung nach, wenn Sie Ihre Angehörigen absichern wollen.

Zusätzlich können Sie weitere Leistungen in den Vertrag einfließen lassen und dazu gehören unter anderem:

  • Krankenhaustagegeld (mit und ohne Genesungsgeld oder Übergangsleistungen)
  • Krankentagegeld

Wobei dieser Zusatzschutz eher unnötig ist und in der Regel durch einen anderen Vertrag abgesichert ist. Einen Verdienstausfall können Sie deutlich besser durch eine private Krankentagegeldversicherung absichern. Sie erhalten dann nicht nur Leistungen nach einem Unfall, sondern auch bei Krankheit.

Zusammen mit der Unfallversicherung können Sie auch eine Unfall-Rente abschließen, aber hierbei handelt es sich um eine Versicherung, die nicht zu empfehlen ist. Die Rentenzahlung setzt in der Regel erst nach einem Invaliditätsgrad von 50% ein und ist zugleich noch sehr teuer. Das Krankentagegeld oder die Berufsunfähigkeitsversicherung sind zum Ausgleich eines unfallbedingten Einkommensausfalls deutlich besser geeignet. Sie erhalten in diesen beiden Fällen auch im Falle einer Krankheit Geld.

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Private Krankenversicherung: So wechseln Sie in einen günstigeren Tarif, aber lassen Sie sich von einem unabhängigen Berater beraten

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Wichtig zu wissen

Sie brauchen keine Dynamik abschließen, denn die Versicherungssummen werden mit einem fest vereinbarten Prozentsatz abgeschlossen. Die Prämien erhöhen sich entsprechend, so dass es besser ist, wenn Sie gleich zu Vertragsbeginn eine hohe Versicherungssumme wählen. Die Versorgungslücken sind in jungen Jahren deutlich größer als im Alter, denn dann haben Sie höhere Renten- und Versorgungsansprüche und brauchen weniger Geld für die Unfallversicherung.

Bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr sollten Sie vorsichtig sein, denn hier kommt es zu einer Kopplung von überteuerten Unfallversicherungen mit einem schlecht verzinsten Sparvorgang. Sie sollten eine Risikoversicherung und ein Sparvertrag immer getrennt voneinander abschließen.

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Sondertarife mit höheren Leistungen (bei schweren Unfällen)

Sie können die Versicherungssumme auf Wunsch anheben, wenn Sie sich besonders hoch versichern wollen. 

Allerdings gibt es auch viele Versicherungen, die Ihnen die Möglichkeit bieten, ein anderes Versicherungsmodell zu wählen und somit stärkere Beeinträchtigungen höher zu versichern. Allerdings hat das nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile.

  • In der Regel ist ein anderes Versicherungsmodell deutlich preiswerter als wenn Sie die Versicherungssumme in der Unfallversicherung anheben.
  • Allerdings erreichen Sie die notwendige Invalidität nicht, um die höheren Zahlungen zu bekommen.

Im Endeffekt zahlen Sie für die Versicherung einen deutlich höheren Beitrag, aber dafür springt sie leider nur in seltenen Fällen mit höheren Zahlungen ein.

In der Regel profitieren Sie nicht von den Sondertarifen, denn die meisten Unfälle sind nicht so schwer. Lassen Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld beraten, bevor Sie einen solchen Vertrag abschließen.

Krankenversicherungspflicht
Rückkehr in die Krankenversicherung: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings

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Darauf ist zu achten

Bei dem Antrag auf Abschluss einer Unfallversicherung müssen Sie viele Fragen rund um den Gesundheitszustand beantworten und diese Fragen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.

Die Tarifstufe und der Beitrag richten sich nach dem versicherten Risiko und aus dem Grund müssen Sie jede Änderung in beruflicher Hinsicht oder des Hobbies sofort bei der Versicherung melden.

Zudem müssen Sie auf die Fristen achten, wenn es zu einem Unfall kommt, denn ansonsten ist der Versicherungsschutz in Gefahr. Die Fristen variieren anhand der einzelnen Versicherungen, so dass Sie im eigenen Interesse in den Versicherungsbedingungen nachlesen sollten.

Die Höhe der Versicherungssumme ist auch immer ein wichtiger Punkt, wobei es in der Hinsicht eine bekannte Faustformel gibt. Mit ihr können Sie eine ausreichende Invaliditätsgrundsumme ausreichend, die sich nach Alter und Einkommen richtet:

  • 30 Jahre = sechsfaches Bruttojahreseinkommen
  • 40 Jahre = fünffaches Bruttojahreseinkommen
  • 50 Jahre = vierfaches Bruttojahreseinkommen
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Den richtigen Tarif und Anbieter finden

Im Bereich der Unfallversicherungen gibt es enorme Beitrags- und Leistungsunterschiede.

Sie können sich aber Unterstützung bei der Suche nach einer Unfallversicherung mit passendem Tarif holen:

  • bei der Stiftung Warentest
  • bei einem unabhängigen Versicherungsberater
  • vor Ort bei der Verbraucherzentrale
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema private Unfallversicherung

1. Wie hoch ist der Beitrag für die private Unfallversicherung?

Der Beitrag der privaten Unfallversicherung wird durch unterschiedliche Faktoren bestimmt, denn das Alter, der Beruf und die Hobbies spielen eine wichtige Rolle. Je risikoreicher diese Faktoren desto höher fällt der Beitrag aus.

2. Ist eine private Unfallversicherung für einen Dachdecker sinnvoll?

In der Regel hat der Arbeitgeber eine entsprechende Risikoversicherung abgeschlossen, aber wenn Sie sich zusätzlich absichern wollen, dann ist eine private Unfallversicherung für einen Dachdecker eine gute Idee.

3. Private Unfallversicherung als Berufskraftfahrer?

Berufskraftfahrer zählen zu den Personengruppen, die eine private Unfallversicherung abschließen können, um sich und die Familie abzusichern.

4. Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung?

Idealerweise schließen Sie die private Unfallversicherung direkt zu Beginn der beruflichen Tätigkeit ab, damit Sie direkt von Anfang an richtig abgesichert sind.

5. Wie hoch sollte die Deckungssumme einer privaten Unfallversicherung sein?

Pauschalisierte Antworten lassen sich hier nicht geben, aber anhand der Faustformel erhalten Sie einen kleinen Einblick. Das Alter und das Einkommen sind entscheidend.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

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Fazit

Die private Unfallversicherung ist für viele Menschen eine sinnvolle Absicherung. Allerdings sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie sich für diesen Schutz oder besser für eine andere Versicherungsform entscheiden. Lassen Sie sich am besten ausführlich beraten, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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Rückkehr in die Krankenversicherung: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/rueckkehr-in-die-krankenversicherung-was-beim-wiedereinstieg-zu-beachten-ist-und-welche-voraussetzungen-sie-erfuellen-muessen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/rueckkehr-in-die-krankenversicherung-was-beim-wiedereinstieg-zu-beachten-ist-und-welche-voraussetzungen-sie-erfuellen-muessen/#respond Tue, 20 Apr 2021 08:52:13 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62960 In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings

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In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings vielfältig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lassen Sie Ihren Versicherungsschutz unbedingt wieder aufleben, auch wenn Sie zeitweise nicht versichert waren oder sind.
  • Die ausstehenden Beträge müssen sind nachzuzahlen.
  • Es gibt besondere Regelungen, damit die Versicherten die meist sehr hohen Rückstände auch stemmen können.

Beiträge werden nicht gezahlt

Die gesetzliche Versicherungspflicht führt z.B. dazu, dass die Versicherungen auch Versicherten nicht kündigen könne. Dies gilt selbst dann, wenn sie zu den säumigen Zahlern gehören.

Die Schulden steigen z.B. von Monat zu Monat. Aber dennoch haben die gesetzlichen Krankenkassen und auch die privaten Krankenversicherungen das Recht, die zuständigen Beiträge einzufordern. Sie können auch eine Vollstreckung durchsetzen und Säumniszuschläge verlangen. Der Zuschlag beträgt dabei immer 1% der Schulden.

Sie bekommen nicht die vollen Leistungen, wenn Sie z.B. die Krankenversicherungsbeiträge auf Dauer nicht bezahlen. Die Leistungen stellt die Krankenkasse daher ruhend, wenn Sie mit den Beiträgen zwei Monate im Rückstand sind und trotz aufkommender Mahnungen keine Zahlung leisten. Nur noch bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen erhalten Sie inzwischen eine Behandlung. Aber auch bei Schwangerschaft und Mutterschaft wird gezahlt. Vorsorgeuntersuchungen werden ebenfalls übernommen.

Die vollen Leistungen werden erst dann wieder übernommen, wenn alle ausstehenden Schulden bei der Krankenkasse bezahlt sind. Oder aber wenn Sie die Hilfebedürftigkeit nach Sozialgesetzbuch brauchen. Die Versicherten müssen allerdings die entsprechenden Leistungen beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragen.

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SARS-CoV-2: Aktuelle Empfehlungen im Umgang mit dem neuen Coronavirus – FAQ (Video)

Jeden Tag gibt es neue Meldungen zu SARS-CoV-2 und den Umgang mit Covid-19. Jeder meint mit seinen Ratschlägen helfen zu wollen. Dabei ist es eher sinnvoll, wenn Sie sich auf offizielle Informationen verlassen. Welche Empfehlungen

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Die gesetzlichen Krankenkassen

Sie können mit der gesetzlichen Krankenkasse z.B. eine Stundung vereinbaren, wenn Sie die angehäuften Schulden nicht auf einen Schlag zurückzahlen können.

Sobald der Ratenvertrag vereinbart ist und die Ratenzahlung beginnt, stehen dem Mitglied wieder alle Leistungen zur Verfügung. Dies gilt aber nur solange die Raten auch pünktlich und vollständig bezahlt werden. Ein Zahlungsaufschub ist daher nur möglich, wenn der Versicherte alle ausstehenden Beiträge sofort bezahlen kann ohne dass eine erhebliche Härte in finanzieller Hinsicht besteht.

Die private Krankenversicherung

Die ruhend gestellten Verträge kommen in den Notlagentarif und das erfolgt automatisch.

Bei dem Notlagentarif handelt es sich um einen deutlich günstigeren Tarif wie bei dem normalen Tarif, so dass er den Versicherten über einen finanziellen Engpass helfen kann. Der Versicherte wird daher von der Krankenversicherung über die Umstellung informiert und bekommt einen neuen Monatsbeitrag. Der Notlagentarif ist aber keine Dauerlösung, denn Altersrücklagen lassen sich nicht aufbauen und das bislang Angesparte ist sehr schnell aufgebraucht. Der Versicherte kann wieder in den alten Vertrag zurückkehren, wenn alle alten Schulden bezahlt sind.

Senioren Pflege Symbolbild
Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Rückkehr aus dem Ausland

Sie waren eine ganze Weile im Ausland und kehren nun nach Deutschland zurück, dann müssen Sie sich erneut gesetzlich oder privat krankenversichern.

Sie können in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn Sie vorher in dieser Versicherung waren und einer geringfügigen, nicht versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Auch die freiwilligen Versicherten werden von den Krankenversicherungen wieder aufgenommen, wenn Sie sich auch im Ausland abgesichert hatten.

Es gibt aber auch Personen, die in Deutschland noch nie krankenversichert waren, so dass sich die Zuordnung zur Versicherung nach der ausgeübten Tätigkeit im Ausland richtet. Damit ein aufwendiges Verwaltungsverfahren vermieden wird, sollten Arbeitnehmer unabhängig von Lohn oder Gehalt einer gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet werden.

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Verstoß gegen Datenschutz: AOK muss 1,2 Millionen Euro Bußgeld bezahlen

Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war kurz nach

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Keine gesetzliche oder private Versicherung

Sie waren bisher noch nie krankenversichert, obwohl eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, dann schulden Sie der Krankenkasse alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Beträge.

Gesetzliche Krankenkassen

Personen, die seit 2013 einmal bei einer Versicherung gemeldet waren, fallen nie wieder aus dem System. Es kommt zu einer automatischen Weiterversicherung, auch wenn die Voraussetzungen für eine gesetzliche Versicherung nicht vorhanden sind. Dann gelten Sie als freiwillig versichert und für die Beiträge gelten die oben genannten Regelungen.

Es gibt trotzdem ganze Personengruppen, die keine Versicherung haben. Hierbei handelt es sich um Personen, die vor 2013 in einer Versicherung waren und danach nicht mehr. Sie melden sich vielleicht erst jetzt bei der Versicherung oder es handelt sich um Personen, die lange im Ausland waren und sich nicht um eine Versicherung gekümmert haben. Diese Personen fallen in den Auffangtatbestand und sind gesetzlich versichert. Sie haben die Möglichkeit die Beitragslast unter bestimmten Voraussetzungen zu reduzieren. Eine Bedingung ist, dass Sie in dem fraglichen Zeitraum keine Leistung in Anspruch genommen haben und gleichzeitig mehr als drei Monate Beiträge zahlen müssen.

Private Krankenkassen

Für die ersten sechs Monate ohne eine Versicherung müssen Personen, die in der privaten Krankenversicherung waren, die volle Beitragssumme zahlen. Danach zahlen Sie ein Sechstel nach und Nachzügler haben die Möglichkeit eine Ratenzahlung mit der Versicherung zu vereinbaren.

Personen, die keinen Krankenversicherungsschutz hatten und sich auch nicht gesetzlich versichern könne, fallen in den Basistarif. Der Basistarif entspricht den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung, aber darf nicht höher sein als der Betrag bei der gesetzlichen Versicherung. Im Jahr 2018 waren es um die 690 Euro. Dazu kommt die Prämie für die Pflegekrankenversicherung. Im Basistarif sind Risikoausschlüsse und -zuschläge nicht gestattet.

Achtung:

Die Beiträge können um 50% gemindert werden, wenn durch Zahlung der Beitragshöhe der Versicherte im sozialrechtlichen Sinne hilfebedürftig wird. Ein Zuschuss vom zuständigen Grundsicherungs- oder Sozialversicherungsträger ist möglich, wenn der Versicherte nachweisen kann, dass der Beitrag für ihn zu hoch ist. Die Zahlung muss beim Träger beantragt werden und ist freiwillig.

Sie können keiner Krankenversicherung zugeordnet werden, dann erhalten Sie die Versicherung bei der Sie zuletzt angemeldet waren. Sie waren gesetzlich versichert, dann kommen Sie wieder in die gesetzliche Versicherung und wenn Sie privat versichert waren, dann fallen Sie auch wieder in diese Schiene.

Zudem spielt die ausgeübte Tätigkeit eine wichtige Rolle, um Sie in eine Krankenversicherung einzuordnen. Sie waren vielleicht selbstständig und nie krankenversichert, dann werden Sie einer privaten Krankenversicherung zugeordnet.

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Brief von der Bundesstelle für Seuchenschutz – so reagieren Sie richtig

Haben Sie auch Post von der Bundesstelle für Seuchenschutz bekommen, in der es um einen COVID-19 Test geht? Aus dem Schreiben geht hervor, dass Sie zu einer Risikogruppe gehören und von Amtswegen zum Test verpflichtet

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Rückkehr in die Krankenversicherung

1. Zu welcher Versicherung nach einem Auslandsaufenthalt?

Grundsätzlich können Sie nach einem Auslandsaufenthalt in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn Sie vorher in Deutschland auch in dieser Versicherungsform waren.

2. Kann ich offene Krankenversicherungsbeträge in Raten zahlen?

Die meisten Versicherungen bieten Ihnen die Möglichkeit die aufgelaufenen Versicherungsbeiträge in Raten abzubezahlen. Dazu sollten Sie sich an die Versicherung wenden und Ihre Sachlage erklären.

3. Kann ich volle Leistungen erwarten, auch bei offenen Beiträgen?

Nein, denn die Versicherung hat das Recht die Leistungen auf ein Minimum zu beschränken, wenn Sie offene Beiträge haben.

4. Offene Schulden bezahlt – wann erhalte ich die vollen Leistungen?

Sie erhalten sofort nach der Zahlung der letzten Schuld alle Leistungen der Krankenkasse wieder. Ist das nicht automatisch der Fall, dann wenden Sie sich an die Krankenkasse.

5. Kann ich von der privaten einfach in die gesetzliche Versicherung wechseln?

Unter bestimmten Umständen können Sie problemlos von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fazit

In Deutschland können Sie zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen und wird in der Regel anhand der Tätigkeit und des Einkommens getroffen. Sie haben zudem die Möglichkeit die Versicherung zu wechseln, aber dafür sollten Sie sich genau informieren, damit Sie nicht ohne eine Versicherung dastehen.

Der Beitrag Rückkehr in die Krankenversicherung: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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