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Das Fliegen ist heute eine beliebte Methode, um von A nach B zu kommen, aber es gibt immer wieder Verspätungen, so dass der Anschlussflug nicht erreicht wird und Sie am Ende mindestens drei Stunden zu spät ankommen. Wie sieht es in der Hinsicht eigentlich mit Entschädigungen, Unterkunft und Verpflegung aus? Kann man Schadenersatz fordern?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ansprüche gegen die Fluggesellschaft sind in der Regel möglich, wenn der Zubringerflug Verspätung hat. Sie haben grundsätzlich Anrecht auf Betreuungsleistungen, Ausgleichszahlungen oder vielleicht sogar auf eine Flugpreiserstattung.
  • Die Ansprüche hängen nicht nur von der Verspätungsdauer, sondern auch von der Länge der Flugstrecke ab.
  • Je nach Auswirkung der Verspätung oder des verpassten Fluges sind sogar Schadenersatzforderungen möglich.
  • Die App der Verbraucherzentrale kann Ihnen helfen Ihre eventuellen Ansprüche zu prüfen.

Damit Sie Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen können, müssen gewisse Grundvoraussetzungen vorhanden sein. Grundsätzlich gilt, dass die Verspätung größere Auswirkungen haben muss und zudem muss der Flug über die Gesamtstrecke als einheitlicher Flug gebucht sein. Außerdem ist es sinnvoll, dass die weiteren Flüge von anderen oder derselben Fluggesellschaften durchgeführt werden. Es besteht sogar die Möglichkeit eine Fluggesellschaft zu verklagen, die für die Verspätung nicht direkt verantwortlich ist, aber mit der verantwortlichen Fluglinie zusammenarbeitet (Urteil vom 17.Juli 2019, Rs.C502/18).

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Welche Möglichkeiten habe ich vor Ort?

Mit Fragen wenden Sie sich an das Bodenpersonal der Fluglinie und wenn es keinen Ansprechpartner gibt, dann dokumentieren Sie die Informationen, die Sie erhalten können.

Dazu gehören:

  • planmäßige und tatsächliche Abflug- und Ankunftszeiten
  • verpasster Flug
  • Verhalten der Airline

Sie können dazu einfach ein Bild von der Anzeigetafel im Flughafen machen. Zudem ist es wichtig, dass die Dokumentation schriftlich erfolgt, zur Not ist auch ein Zettel mit allen Informationen in Handschrift möglich und diesen lassen Sie sich von Zeugen unterschreiben. Auf dem Zettel sollten sich auch die Kontaktdaten des Zeugen befinden und des Weiteren sammeln Sie alle Quittungen für Taxi, Hotel oder ähnliche Dinge.

Sie sind Pauschalreisender, dann gilt für Sie folgendes. Weisen Sie den Veranstalter auf die Verspätung hin und das am besten in Anwesenheit eines Zeugen. Lassen Sie sich vom Veranstalter schriftlich bestätigen, dass Sie die Verspätung und damit den Mangel gemeldet haben. Dazu muss er keine Litanei schreibe, sondern ein „zur Kenntnis genommen“ reicht vollkommen aus.

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Welche Informationspflicht habe ich?

Informieren Sie immer:

  • bei einer Pauschalreise den Veranstalter, bei dem Sie die Reise gebucht haben.
  • das Hotel beziehungsweise die Unterkunft, dass Sie ein wenig später eintreffen.
  • die Mietwagenfirma, wenn Sie den Zielort für die Übergabe des Fahrzeugs nicht rechtzeitig erreichen.
  • die Reederei, wenn Sie eine Fähre gebucht haben und diese nicht mehr erreichen.

Die Ausgleichszahlung

Sie haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug mindestens drei Stunden zu spät am Ziel ankommt und diese Entschädigung wird als Ausgleichszahlung bezeichnet.

Am Endziel beträgt die Verspätung mehr als drei Stunden, das heißt aber wirklich am Endziel und nicht beim Zwischenstopp, dann haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die Höhe liegt zwischen 250 Euro und 600 Euro, aber die genaue Höhe richtet sich nach der Entfernung des Endziels, aber auch danach ob der Start- und Zielflughafen in Europa liegt. Sie haben Anspruch auf Zahlung von:

  • 250 Euro bei Kurzstrecken bis zu 1.500 km
  • 400 Euro bei Mittelstrecken von mehr als 1.500 km innerhalb der EU oder zwischen 1.500 km und 3.000 km bei einem Flughafen außerhalb der EU
  • 600 Euro bei Langstecke von mehr als 3.500 km
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Manchmal werden Alternativen angeboten

Die Fluggesellschaft hat die Möglichkeit Ihnen einen anderen Flug oder eine andere Transportmöglichkeit anzubieten, wenn Sie den Flug verpasst haben. Allerdings ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die anfallenden Kosten für den Transfer zum Endziel zu übernehmen. Zudem muss sie die Organisation zum Endziel übernehmen und dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zum Hotel, nach Hause, zum Bahnhof oder zum Hafen müssen. Die Ankunftszeit ist entscheidend.

Die Fluggesellschaft hat die Möglichkeit die Ausgleichszahlung um bis zu 50% zu kürzen und das hängt von der Uhrzeit am Endziel ab. Bei einer Verspätung am Endziel ist das folgend möglich:

  • maximal 3 Stunden auf Mittelstrecke
  • maximal 4 Stunden auf Langstrecke

Die Gesamtstrecke dient zur Berechnung der Entfernung.

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Wichtig

Sie haben keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass der Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen ausgefallen ist und trotz umfangreicher Bemühungen seitens der Fluggesellschaft keine Vermeidung möglich war. In der Praxis führt diese Einordnung meist zu Rechtsstreitigkeiten. Es gibt verschiedene außergewöhnliche Umstände, auf welche die Fluggesellschaften sich berufen können:

  • schlechte Wetterverhältnisse
  • Streit von Dritten (Flugloten)
  • Terrorwarnungen
  • Naturkatastrophen
  • Vogelschlag

Der Einzelfall entscheidet dann darüber, welche Maßnahmen von der Fluggesellschaft getroffen werden müssen, um den Weiterflug zu ermöglichen. Dazu wird ein Notflugplan erstellt oder auch das Einkalkulieren von Zeitreserven. Nicht als außergewöhnliche Umstände gelten technische Defekte. Es gibt in der Hinsicht auch keine Ausnahmen, wenn zum Beispiel alle Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt wurden.

Sie haben auch keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn Sie die Reise an einem Punkt abgebrochen haben. Sie müssen an Bord gewesen sein und auch wirklich zu spät am Endziel ankommen, dann können Sie die Ansprüche geltend machen.

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Alternative Beförderung

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW muss die Fluggesellschaft, die den Flug hätte durchführen sollen, für eine Ersatzbeförderung sorgen, damit Sie das Endziel erreichen.

Sie können einen anderen Flug nehmen möchten, aber die Fluggesellschaft Ihnen keine Alternative anbieten kann oder erst zu einem weitaus späteren Zeitpunkt, dann können Sie einen günstigen Flug auch bei einer anderen Fluggesellschaft nehmen. Geben Sie Ihrer Fluggesellschaft eine Frist, damit sie sich kümmern kann. Die Länge der Frist hängt von der Zeit bis zum Anschlussflug ab und so können manchmal auch nur wenige Stunden ausreichen. Ist die Frist ohne Erfolg verstrichen, dann können Sie sich um einen Ersatzflug bei einem anderen Unternehmen kümmern. Die Kosten für den Aufwand muss die alte Fluggesellschaft tragen.

Sie haben sich entschieden, den Ersatzflug der Airline zu nehmen, dann stehen Ihnen sogenannte Betreuungsleistungen zur Verfügung. Das bedeutet, Sie können Mahlzeiten und Erfrischungen bekommen und eventuelle Hotel- und Taxikosten erhalten Sie zurück. Allerdings ist das nur möglich, wenn Sie am Flughafen mindestens zwei Stunden warten müssten.

Der Veranstalter muss für eine alternative Beförderung sorgen, wenn es sich um einen Teil der Pauschalreise handelt.

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Die Betreuungsleistungen

Wenn Ihr Flug mindestens zwei Stunden später abfliegt als geplant, dann haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen und dazu gehören Verpflegung, Hotel oder ähnliches.

Nach der Dauer der Abflugverspätung und der Entfernung richtet sich, ob Sie Anspruche auf derartige Leistungen haben. Zumindest muss die Fluggesellschaft Ihnen Snacks und Getränke kostenfrei zur Verfügung stellen und Ihnen die Möglichkeit geben zwei Telefonate zu führen, zwei Faxe oder Mails zu versenden. Sie können den Flug am selben Tag nicht mehr fortsetzen, dann muss die Fluggesellschaft nicht nur die Fahrt zu einer Unterkunft zahlen, sondern auch die Unterkunft selber. Die Betreuungsleistungen können Sie verlangen, wenn sich der Abflug verzögert und zwar mindestens

  • 2 Stunden bei Kurzstrecken
  • 3 Stunden bei Mittelstrecken
  • 4 Stunden bei Langstrecken

Auch hier wird für die Berechnung die Gesamtstrecke genommen.

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Wenn mehrere Flughäfen haften

Es besteht die Möglichkeit, dass durchaus mehrere Flughäfen mit Ansprüchen versehen sind, wenn es sich beispielsweise um Anschlussflüge handelt. Es kommt nämlich vor, dass auch am Flughafen des Zwischenstopps Verspätungen entstehen und somit können Sie auch dort Betreuungsleistungen verlangen. Nach unserer Auffassung muss hier allerdings die Wartezeit mit in den regulären Verlauf eingerechnet werden, denn meist entstehen reguläre Wartezeiten ohne Betreuungsleistungen.

Sie können sich selber versorgen, wenn die Fluggesellschaft die Betreuungsleistungen verweigert und der Fluggesellschaft im Endeffekt in Rechnung stellen. Dafür müssen Sie alle Belege sammeln und gut aufbewahren, denn es handelt sich um Beweisstücke.

Die Reise abgebrochen – was ist mit Betreuungsleistungen?

Sie treten vom Beförderungsvertrag zurück, wenn Sie die Reise gar nicht erst antreten, weil Sie schon am ersten Flughafen erkennen, dass es sich um Verspätungen handelt. Wenn Sie dann noch die Erstattung des Flugpreises verlangen, dann wollen Sie den Vertrag nicht ausführen. In einem solchen Fall haben Sie kein Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder Hotel.

Anders sieht es eventuell bei Wartezeiten aus, wenn die Verspätung immer mehr zunimmt und Sie schon mehr als zwei Stunden im Flughafen warten mussten und am Ende hat sich der Flug eigentlich als unnötig rausgestellt, weil der ursprüngliche Reiseplan nicht mehr stattfinden kann.

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Rücktritt vom Beförderungsvertrag

Wenn bekannt ist, dass Ihr Flug mehr als 5 Stunden Verspätung hat, dann können Sie vom Beförderungsvertrag zurücktreten und haben Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises.

Sie können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Flug mindestens fünf Stunden Verspätung hat und dann haben Sie die Möglichkeit eine vollständige Erstattung des Flugpreises zu verlangen. Dazu gehören auch Steuern und Gebühren. Sie können also auf den gebuchten Flug verzichten, von der ganzen Reise absehen oder versuchen einen anderen Flug zu bekommen und die entstehenden Mehrkosten fordern Sie als Schadenersatz von der Fluggesellschaft zurück. Sie haben aber nur einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist.

Wenn Sie den Rücktritt erklären, dann sind Sie auf sich allein gestellt und können keine Weiterbeförderung oder Betreuungsleistungen mehr verlangen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Sie Ansprüche haben, durch die Wartezeit. Sie müssen aber mindestens zwei Stunden gewartet haben und das ist möglich, wenn die Verspätungszeit des Fluges sich mit der Zeit immer mehr verlängert.

Zudem haben Sie kein Anrecht auf Ausgleichszahlungen, denn für einen solchen Anspruch müssen Sie als Fluggast an Bord des Flugzeuges gewesen sein und verspätet am Endziel ankommen. Haben Sie einen wichtigen Termin verpasst, dann können Sie den Flughafen einfach verlassen und fordern den gesamten Flugpreis zurück.

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Wichtig

Sie sind schon unterwegs und haben ein paar Reiseabschnitte zurückgelegt und jetzt müssen Sie die Reise unterbrechen. Der Weiterflug ist sinnlos geworden, denn der ursprüngliche Reiseplan ist nicht mehr möglich, dann können Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Wichtig ist auch, dass Sie weitere Ansprüche haben, denn der Flughafen muss Ihnen den Rückflug zum ersten Abflugort zahlen und organisieren. In einem solchen Fall ist die Abflugverzögerung sehr wichtig und muss mindestens 5 Stunden betragen. Zudem wird es anhand der Relation zu den anderen Zwischenstopps und Verspätungen gerechnet. Sie sollten um 7 Uhr fliegen und laut Information startet der Flieger jetzt erst um 13 Uhr, dann müssen Sie mit einer Verspätung von 6 Stunden rechnen und somit haben Sie Anspruch auf Rücktritt und Flugpreiserstattung.

Handelt es sich bei dem verspäteten Flug um Teil einer Pauschalreise, dann gibt es keinen Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft. Dann ist eine Kündigung nur beim Reiseveranstalter möglich und auch nur, wenn die Reise durch den Mangel erheblich beeinträchtigt wird. Verspätungen sind Flugstörungen und gelten als einfacher Reisemangel, so dass eventuell nur eine Preisminderung möglich ist. Nur bei Pauschalreisen mit wenigen Übernachtungen haben Sie wahrscheinlich das Recht auf eine Kündigung. Durch die Verspätung sind dann meist nicht mehr alle Übernachtungen möglich.

Wann ist man anspruchsberechtigt?

Die vorstehenden Ansprüche bestehen nur, wenn der Verspätungsflug oder der einheitlich gebuchte Flug über die ganze Strecke entweder

  • von einem Flughafen innerhalb Europas startet
  • von einem Staat innerhalb Europas zu einem Flughafen in Europa von einer Fluggesellschaft durchgeführt wird. Zudem muss die Gesellschaft den Sitz in Europa haben.

Außerdem haben Sie Anrecht auf Ansprüche, wenn es um Umsteigeverbindungen mit Start in einem Nicht-EU-Land geht und zu einem Flughafen in Europa führt. Die einzelnen Etappen werden von einer Fluggesellschaft durchgeführt. Rechtlich ungeklärt ist, ob es ausreicht wenn es sich um verschiedene Unternehmen handelt, die eine Kooperation haben und einen Sitz außerhalb der EU haben. Zudem gibt es noch die Regelung, dass der Flug nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf.

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Schadenersatz

Ihnen entstehen durch die Verspätung erheblich Mehrkosten, dann haben Sie die Möglichkeit die Fluggesellschaft auf Schadenersatz zu verklagen.

Zu den Mehrkosten gehören nicht nur die Kosten für einen Ersatzflug, sondern auch ein Hotelzimmer, dass Sie nicht nutzen konnten oder eine Fähre oder der Transfer, der durch die Verspätung nicht mehr möglich war. Allerdings muss die Fluggesellschaft die Kosten nur übernehmen, wenn Sie nicht nachweisen kann, dass Sie keine Schuld an der Verspätung trägt. Hat die Fluggesellschaft schon Ausgleichszahlungen gemacht, dann werden diese mit den Schadenersatzansprüchen verrechnet.

Die Schadenersatzansprüche wegen Verspätung, bei einheitlicher Buchung von Hin- und Rückflug, aber auch der Start in der EU und Rückkehr dorthin, richten sich nach dem Montrealen Übereinkommen. Das Unternehmen oder der Pauschalreiseveranstalter müssen danach den Schaden ersetzen, wenn es zu einer Verspätung kommt und ein Schaden entsteht. Rechtlich nicht abschließend geklärt ist, ob die Schäden flugbetriebsbedingt sein müssen oder welche Risiken zu beachten sind.

Der Verbraucherzentralen Verband NRW ist der Ansicht, dass technische Defekte und schlechte Witterungsverhältnisse zu den bekannten Risiken im Flugverkehr gehören. Aus dem Grund müssen auch Schäden aufgrund dieser Verspätung nach dem Montrealen Übereinkommen ersetzt werden.

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Gut zu wissen

Eine Haftung der Fluggesellschaft fällt nur dann weg, wenn sie nachweisen kann, dass sie alle Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden weitgehend zu vermeiden. Es kommt auch vor, dass solche Maßnahmen nicht möglich sind, beispielsweise, wenn aufgrund der Flugsicherung ein Abflug nur verspätet möglich ist. Der Einzelfall entscheidet, welche Maßnahmen zumutbar sind und welche nicht.

Die Haftungshöchstgrenze für Verspätungsschäden bei der Personenbeförderung liegt zurzeit bei 5.590 Euro, aber dieser Betrag wird nicht automatisch bezahlt. Sie müssen den entstandenen Schaden offenlegen und beweisen können, falls er bestritten wird. Dazu sollten Sie alle Belege im Zusammenhang mit der Verspätung aufbewahren. Die Klage auf Schadenersatz nach dem Montrealer Übereinkommen kann nur innerhalb einer zwei Jahresfrist erhoben werden.

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Ansprüche gegen den Veranstalter der Pauschalreise

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und es kommt zu einem verspäteten Flug, dann können Sie gegenüber dem Reiseveranstalter eventuell Ansprüche geltend machen.

Aufgrund des verspäteten Fluges können Sie in Hinsicht auf einen Reisemangel auf eine Minderung des Reisepreises hoffen, aber auch den Reisevertrag kündigen oder Schadenersatz verlangen. Schließlich haben Sie Urlaubszeit nutzlos aufgewendet, aber dazu muss die Verspätung mindestens vier Stunden betragen. Alle darunter fallenden Verspätungen gelten als hinzunehmbare Unannehmlichkeit.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Flugverspätung

1. Mein Flug hat vier Stunden Verspätung und wer zahlt mit jetzt Essen und Trinken?

Wenn Ihr Flug vier Stunden Verspätung hat, dann übernimmt die Fluggesellschaft die Versorgung. Hier handelt es sich um Betreuungsleistungen für die Kunden und Sie können Snacks und Getränke kostenfrei zu sich nehmen.

2. Wochenendtrip und durch die Flugverspätung fehlt mir ein Tag – was kann ich tun?

Durch die Flugverspätung haben Sie einen Tag des Wochenendetrips verloren, dann können Sie von der Fluggesellschaft Schadenersatz verlangen.

3. Wie kann ich eine Flugverspätung beweisen?

Ihnen stehen mehrere Optionen zur Verfügung. Sie können die Abflugtafel fotografieren und / oder sich einen Zeugen vor Ort suchen. Der Zeuge muss mit Adressdaten festgehalten werden.

4.Wie viel Schadenersatz ist bei einer Flugverspätung möglich?

Genaue Angaben über die Höhe von Schadenersatz gibt es nicht, denn es hängt von unterschiedlichen Faktoren wie der Verspätungszeit, der Verbindungsflughäfen und anderen Dingen ab.

5. Wer übernimmt die zusätzlichen Übernachtungskosten?

Die zusätzlichen Übernachtungskosten werden bei einer Flugverspätung in der Regel von Ihnen vorgestreckt und am Ende von der Fluggesellschaft erstattet.

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Fazit

Verspätungen im Flugverkehr sind heute keine Seltenheit mehr und so kommt es vor, dass nicht nur ein oder zwei Stunden Verspätung stattfinden, sondern auch deutlich längere Zeiten. Aber Sie müssen die Verspätungen nicht immer einfach hinnehmen, denn Sie haben die Möglichkeit Schadenersatz zu fordern, Betreuungsleistungen zu erhalten oder eine Preisminderung zu bekommen. Wichtig ist, dass Sie in der Beweispflicht sind und sich frühzeitig um Schadenersatz oder Preisminderung kümmern müssen.

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Mein Flug war überbucht: Anspruch auf Schadenersatz? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mein-flug-war-ueberbucht-anspruch-auf-schadenersatz/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mein-flug-war-ueberbucht-anspruch-auf-schadenersatz/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:14:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64076 Sie können verschiedene Dinge tun, wenn Ihnen die Beförderung aufgrund von Überbuchung nicht erlaubt ist. Sie haben vielleicht sogar das Recht auf eine Entschädigung, eine Unterkunft für die Zeit und Verpflegung oder sogar Schadenersatz. Die

Der Beitrag Mein Flug war überbucht: Anspruch auf Schadenersatz? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Sie können verschiedene Dinge tun, wenn Ihnen die Beförderung aufgrund von Überbuchung nicht erlaubt ist. Sie haben vielleicht sogar das Recht auf eine Entschädigung, eine Unterkunft für die Zeit und Verpflegung oder sogar Schadenersatz. Die Rechtslage ist undurchsichtig, so dass Sie sich hier informieren können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen die Fluggesellschaft sind grundsätzlich Ansprüche auf Betreuungsleistungen, Ausgleichszahlungen, eine alternative Beförderungen oder Flugpreiserstattung möglich.
  • Ausgleichszahlungen hängen nicht nur von Verspätungsdauer am Ziel ab, sondern auch von der Länge der eigentlichen Flugstrecke.
  • Je nach Auswirkung der Beförderungsverweigerung sind auch Schadenersatzforderungen durchaus denkbar.
  • Sie haben allerdings keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen oder Betreuungsleistungen, wenn Sie freiwillig auf die Beförderung verzichten.

Was kann vor Ort getan werden?

Mit den Fragen wenden Sie sich an das Bodenpersonal der Fluglinie und wenn Sie keinen Ansprechpartner finden, dann beginnen Sie die Informationen zu dokumentieren. Zu den wichtigen Informationen gehören:

  • Daten des geplanten Abfluges
  • Verhalten der Airline
  • Daten des angebotenen Ersatzfluges

Sie haben die Möglichkeit einfach die Anzeigetafel im Flughafen zu fotografieren. Außerdem ist es wichtig, dass Sie die Dokumentation schriftlich vornehmen und dazu bietet sich ein handschriftlicher Zettel an. Die Dokumentation lassen Sie sich von einem oder mehreren Zeugen unterschreiben. Wichtig ist zudem, dass Sie sich auch die Daten der Zeugen notieren. Im weiteren Verlauf sammeln Sie alle Quittungen, vom Taxi bis zum Hotel.

Sie haben den Flug in Zusammenhang mit einer Pauschalreise gebucht, dann wenden Sie sich an den Veranstalter, wenn es um eine Beförderungsverweigerung geht. Auch hier sollten Sie Zeugen haben. Auf jeden Fall sollten Sie sich vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen, dass der Mangel vorhanden ist und Sie ihn gemeldet haben. In der Regel reicht ein „zur Kenntnis genommen“ vom Reiseleiter.

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Wer muss informiert werden?

  • Wenn Sie mit Hilfe einer Pauschalreise den Flug gebucht haben, dann wenden Sie sich an den Veranstalter.
  • Informieren Sie das Hotel beziehungsweise die Unterkunft, dass Sie zu einem späteren Zeitraum ankommen.
  • Sie können aufgrund der Problematik den Mietwagen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen, dann informieren Sie die Mietwagenfirma.
  • Wenn Sie eine Fähre gebucht haben und können Sie nicht rechtzeitig erreicht, dann wenden Sie sich an die Reederei.

Die Voraussetzungen

Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, sollten Sie darauf achten, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, um Schadenersatz oder eine andere Leistung zu bekommen.

Erscheinen Sie rechtzeitig zur Abfertigung

Sie müssen sich rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden haben, denn nur dann können die genannten Ansprüche am Ende auch durchgesetzt werden. Sie haben von der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter eine Abflugzeit erhalten und Sie müssen spätestens 45 Minuten vor der geplanten Abflugzeit am Schalter sein. Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn Sie vor Ablauf der Meldefrist auch am Ende der Schlange vor dem Schalter stehen.

Die Verbraucherzentrale NRW ist der Meinung, dass die Fluggesellschaft die Fluggäste aufrufen kann und sich dadurch vergewissert, dass die Fluggäste anwesend sind oder nicht. Es kann sein, dass Sie vielleicht nicht da sind oder einfach nur in der Schlange warten. Sie haben sich nach einem solchen Aufruf gemeldet, dann müssen Sie auch schnell abgefertigt werden.

In der Rechtsprechung wird von den Fluggästen verlangt, dass Sie sich rechtzeitig selber melden oder aktiv sich auf die Abfertigung vorbereiten müssen. Sie haben keine Ansprüche an die Fluggesellschaft mehr, wenn durch einen Streik des Sicherheitspersonals oder durch Überbelastung Sie den Schalter nicht mehr rechtzeitig erreichen. Zwar handelt es sich bei der Sicherheitskontrolle um eine hoheitliche Aufgabe des Staates, aber in der Regel wird die Aufgabe oft von privaten Dienstleistern übernommen. Allerdings hat die Fluggesellschaft weder die Möglichkeit eine Kontrolle zu beeinflussen, noch selber durchzuführen. Vor dem Abflug wird Ihnen die Mitnahme verweigert, dann brauchen Sie auch nicht zur Abfertigung für den eigentlichen Flug gehen.

Sie haben keine persönlichen Gründe für die Beförderungsverweigerung

Es dürfen keine Gründe vorliegen, die aufgrund Ihrer Person dafür sorgen, dass die Mitnahme verweigert wird. Gründe können sein, dass die körperliche Verfassung einen Transport einfach nicht möglich macht.

  • erhöhte Thrombosegefahr (frischer Gipsverband)
  • sonstige Erkrankungen
  • Rauchverbot-Verweigerung
  • Gesundheitszeugnisse fehlen
  • Sicherheitsbedenken wegen gewalttätigem Verhalten
  • Schreien und toben im alkoholisierten Zustand
  • Verweigerung der Sicherheitskontrolle
  • unzureichende Reisepapiere

erhöhen den Ausschluss für die Beförderung. Allerdings gehören Überbuchungen nicht dazu, wenn mehrere Passagiere den gleichen Sitz gebucht haben.

Sie verzichten nicht freiwillig auf den Flug

Kommt es zu einer Überbuchung, dann muss die Fluggesellschaft in erster Linie nach Fluggästen suchen, die freiwillig auf die Beförderung verzichten. Dafür werden Unterstützungs- oder Gegenleistungsangebote gemacht. Zu den häufigsten Gegenleistungen gehören Gutscheine, aber auch wertvollere Flüge kommen häufig zum Einsatz. Allerdings verlieren Sie den Anspruch auf Betreuungsleistungen, Ausgleichszahlungen oder Ersatz für eventuell zusätzliche Schäden, wenn Sie freiwillig auf den überbuchten Flug verzichten. Nur, wenn die Fluggesellschaft nicht ausreichend Fluggäste findet, die freiwillig verzichten, dann kann die Fluggesellschaft die Beförderung nach ihrem Willen verweigern.

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Ihr Anspruch auf Entschädigung

Sie haben Anspruch auf eine Zahlung zwischen 125 Euro und 600 Euro, wenn Ihnen die Mitnahme gegen Ihren Willen verweigert wird und das wird Ausgleichszahlung genannt.

Dabei ist die Höhe recht unterschiedlich und hängt nicht nur von der Entfernung des Endziels ab, sondern auch ob der Zielflughafen sich in Europa oder außerhalb befindet. Ausgleichszahlungen können Sie wie folgt erhalten:

  • bei Kurzstrecken unter 1500 km sind 250 Euro möglich.
  • bei Mittelstrecken innerhalb der EU von mehr als 1500 km sind 400 Euro möglich, genauso wenn das Ziel nicht in der EU liegt und zwischen 1500 und 3000 km entfernt ist.
  • Langstrecken von mehr als 3500 km sind 600 Euro möglich.

Die Ausgleichszahlung kann von der Fluggesellschaft gekürzt werden und zwar bis auf 50%, aber das hängt von der Verspätungszeit ab.

  • zwei Stunden auf Kurzstrecken von bis zu 1500 km
  • drei Stunden auf Mittelstrecken von mehr als 1500 km innerhalb der EU oder außerhalb der EU zwischen 1500 und 3500 km
  • vier Stunden auf Langstrecken von mehr als 3500 km
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Flugzeug: Wie gefährlich sind Handys, wenn Sie nicht im Flugmodus sind?

Müssen Sie Ihr Handy bei Start und Landung auf Flugreisen in den Flugmodus versetzen? Und warum ist das eigentlich so? Viele Fluggäste haben bedenken, dass das Flugzeug durch Smartphones an Bord abstürzen könnte. Wir erklären,

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Ersatzbeförderung oder Flugpreiserstattung

Sie haben freiwillig auf Ihren überbuchten Flug verzichtet, dann muss Ihnen die Fluggesellschaft eine anderweitige Beförderung anbieten.

Wichtig ist, dass die anderweitige Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt stattfindet oder Sie andere Plätze bekommen, die zu einem passenden Zeitpunkt vorhanden sind. Sie haben sich dazu entschieden, den Flug nicht anzutreten, dann muss die Fluggesellschaft Ihnen den kompletten Flugpreis erstatten und dazu gehören auch die Steuern und Gebühren.

In einigen Fällen können auch alternative Verkehrsmittel verwendet werden, wie Eisenbahn, Bus oder Schiff. Sie haben die Möglichkeit der Fluggesellschaft eine Frist zu setzen, wenn Ihnen die Fluggesellschaft keinen oder einen unangemessenen Alternativflug anbietet. Die Frist kann unterschiedlich lang sein und hängt davon ab, wie viel Zeit bis zum geplanten Termin des Abfluges bleibt. Lässt das Flugunternehmen die Frist verstreichen, dann können Sie einen Ersatzflug über ein anderes Unternehmen buchen und die Kosten als Aufwendungsersatz für die Selbsthilfe bei der ursprünglichen Fluggesellschaft geltend machen.

Sie haben einen Flug im Rahmen der Selbsthilfe gebucht oder nehmen den Ersatzflug der Fluggesellschaft an, dann muss die Fluggesellschaft für die Betreuungsleistungen aufkommen. Dazu gehören nicht nur Erfrischungen und Mahlzeiten, sondern auch Taxis oder Unterkunftskosten.

Haben Sie allerdings freiwillig auf den überbuchten Flug verzichtet, dann stehen Ihnen keine Betreuungsleistungen zur Verfügung.

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Aktuell macht das Coronavirus vielen Verbrauchern auch in finanzieller Sicht Sorgen. Was wird aus der geplanten Urlaubsreise? Kann diese kostenfrei storniert werden? Oder müssen Sie die Reise bezahlen, ohne diese antreten zu können. Die Verbraucherzentrale

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Rücktritt vom Vertrag

Sie treten vom Beförderungsvertrag zurück, indem Sie die vollständige Flugpreiserstattung von der Fluggesellschaft verlangen. Aber Sie können Schadenersatz in Form von eventuellen Mehrkosten fordern, wenn Sie auf eigene Faust einen Ersatzflug organisieren. Nach dem Rücktritt haben Sie keinen Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder Hotelunterbringung. Zunächst müssen Sie solche Kosten selber übernehmen und im späteren Verlauf zurückverlangen. Allerdings können durchaus Ansprüche auf Betreuungsleistungen durch die bis dahin entstandene Wartezeit möglich sein und das ist möglich, wenn Sie schon eine längere Zeit warten und anschließend die Beförderung verweigern.

Sie haben sich für den Rücktritt aus dem Beförderungsvertrag entschieden, dann muss die Fluggesellschaft Ihnen den gesamten Flugpreis auch dann erstatten, wenn Sie schon einen Teil der Reise gemacht haben. Somit können Sie die Reise auch bei einem Zwischenstopp abbrechen, wenn der Ersatzflug für den Reiseplan zwecklos geworden ist. Kommt es zu so einem Fall, dann haben Sie das Anrecht auf den Flug zum ersten Abflugort.

Es gibt keinen Beförderungsvertrag zwischen dem Reisenden und der Fluggesellschaft, wenn es sich um einen Flug über eine Pauschalreise handelt. Somit ist eine Kündigung nur über den Reiseveranstalter möglich. Sie können den Reisevertrag mit dem Reiseveranstalter nur kündigen, wenn die komplette Reise durch einen Reisemangel erheblich in Mitleidenschaft gezogen wird. Da es aber immer wieder zu Flugstörungen kommt, handelt es sich hierbei nur um einen einfachen Reisemangel und somit kann es dafür nur eine Preisminderung geben.

Sie haben also vielleicht nur das Recht auf eine Kündigung, wenn es in der Pauschalreise wenige Übernachtungen gibt und durch die verspätete Ankunft auf ein oder mehrere Übernachtungen verzichtet werden muss.

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Verpflegung, Hotel und ähnliches sind Betreuungsleistungen

Die Mitnahmeverweigerung führt zu einer längeren Wartezeit am Flughafen, dann muss die Airline Ihnen Snacks und Getränke kostenlos zur Verfügung stellen.

Zudem erhalten Sie die Möglichkeit zwei Telefonate, Faxe oder Mails zu versenden. Sie können den Flug nicht am gleichen Tag wahrnehmen, dann muss die Airline auch die für Unterbringung sorgen und auch die Fahrt organisieren und bezahlen. Sie können sich selber verpflegen und die Organisation übernehmen, wenn die Airline sich weigert Ihnen die Betreuungsleistungen kostenfrei anzubieten. In dem Fall muss die Airline im Nachhinein für die Kosten aufkommen und somit müssen Sie alle Belege aufheben.

Wichtig ist, dass solche Ansprüche nicht bestehen, wenn Sie von dem Vertrag zurücktreten und den angebotenen Flug ablehnen, aber den Preis vom überbuchten Flug zurückfordern. Die Ansprüche bestehen nur für Flüge, die entweder von einem europäischen Flughafen starten oder von einem außereuropäischen Staat starten und zu einem Flughafen innerhalb der EU fliegen. Allerdings muss die Fluggesellschaft ihre Sitz in Europa haben. Es gibt eine 3-Jahres-Frist für die mögliche Erstattung oder den Schadenersatz.

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Der Anspruch auf Schadenersatz

Die nationalen Vorschriften sind für die Schadenersatzmöglichkeiten verantwortlich, wenn Sie die Mitnahme verweigern.

Die Rechtslage des deutschen Rechts ist, dass die Geschäftsbedingungen der einzelnen Airlines nicht durchsichtig sind und somit auch keine Auskunft gegeben werden kann. Sie haben aber die Möglichkeit von der Fluggesellschaft Schadenersatz zu verlangen, wenn Sie die Reise aufgrund der Überbuchung nicht antreten. Auch, wenn Sie neue Pläne schmieden müssen und dafür neue Kosten entstehen, können Sie Schadenersatz verlangen. Die Fluggesellschaft muss Ihnen den Schaden ersetzen, wenn es zur Verletzung des Vertrages durch Nichtbeförderung kommt.

Die einzige Möglichkeit, dass die Fluggesellschaft nicht haften muss ist, wenn Sie die Beförderungsverweigerung selber verschuldet haben. Handelt es sich aber um ein bewusstes Überbuchen, dann ist die Fluggesellschaft Schuld.

Beachten Sie, dass gezahlte Ausgleichsleistungen auf spätere Schadenersatzansprüche umgerechnet werden.

Ansprüche gegen Pauschalreiseveranstalter

Der Flug findet im Rahmen einer Pauschalreise statt, dann kommen auf den Reiseveranstalter hohe Ansprüche zu.

Sie können sich auf Minderung des Reisepreises einigen, den Reisevertrag kündigen oder Schadenersatz verlangen, wenn Sie nutzlos aufgewendete Urlaubszeit hatten. Es gibt mittlerweile verschiedene Orientierungshilfen rund um die Ermittlung des Prozentsatzes für eine Rückerstattung oder Preisminderung.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema überbuchter Flug

1. Warum kommt es zu überbuchten Flügen?

Die Gründe für einen überbuchten Flug sind unterschiedlich und liegen in der Regel daran, dass die Fluggesellschaften davon ausgehen, dass nicht alle Passagiere ihren Flug auch antreten. Sie wollen die Leersitze weitgehend vermeiden.

2. Ich soll einen späteren Flug nehmen – darf die Fluggesellschaft das?

Die Fluggesellschaft darf Ihnen einen späteren Flug anbieten, wenn Ihr Flug überbucht ist. Ob Sie die Möglichkeit annehmen oder nicht, entscheiden am Ende Sie.

3. Der neue Flug ist teurer – wer zahlt?

Wenn der neu gebuchte Flug teurer ist als der überbuchte Flug, dann zahlt die Fluggesellschaft die Mehrkosten. Allerdings nur, wenn Sie nicht für das Beförderungsverbot zuständig sind.

4. Wie viel Schadenersat kann ich bei Überbuchung verlangen?

Im Internet finden Sie eine Orientierungshilfe in Bezug auf den Prozentsatz für Schadenersatz.

5. Taxifahrt nach Hause – Wer übernimmt die Kosten?

Das hängt davon ab, wer für die Überbuchung verantwortlich ist. In der Regel kümmert sich die Fluggesellschaft um solche Mehrkosten.

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Fazit

Immer wieder kommt es vor, dass ein Flug überbucht wird. Die Gründe sind unterschiedlich, aber wenn es dazu kommt, dann haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Betreuungsleistungen, Schadenersatz oder können den Flugpreis zurückbekommen. Dabei müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein. Wichtig ist auch, dass hier eine Frist von drei Jahren zu beachten ist. Danach verfallen alle Ansprüche.

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Mein Flug wurde annulliert: Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mein-flug-wurde-annulliert-habe-ich-anspruch-auf-eine-entschaedigung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mein-flug-wurde-annulliert-habe-ich-anspruch-auf-eine-entschaedigung/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:13:23 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64081 Bei einer Annullierung des Fluges haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um Ihr Recht zu bekommen. Sie können nicht nur auf eine Entschädigung hoffen, sondern auch eine Unterkunft und Verpflegung erhalten. Des Weiteren ist Schadenersatz möglich, wenn

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Bei einer Annullierung des Fluges haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um Ihr Recht zu bekommen. Sie können nicht nur auf eine Entschädigung hoffen, sondern auch eine Unterkunft und Verpflegung erhalten. Des Weiteren ist Schadenersatz möglich, wenn es die Rechtslage zulässt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ansprüche auf Ausgleichszahlung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Der erste Faktor ist, wann Sie über die Annullierung informiert werden und ob Sie einen Alternativflug von der Airline angeboten bekommen. Idealerweise weicht der Alternativflug nur geringfügig von dem eigentlichen Flug ab.
  • Weitere Faktoren für eine Ausgleichszahlung sind die Verspätung am Endziel und die Länge der Flugstrecke.
  • Sie verzichten auf Betreuungsleistungen, wenn Sie den angebotenen Ersatzflug ablehnen und den Flugpreis zurückfordern.
  • Die Verbraucherzentrale hat eine App ins Leben gerufen und mit dieser können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei überprüfen.

Was Sie vor Ort tun können…

Zuerst wenden Sie sich mit eventuellen Fragen an das Bodenpersonal der Airline, wenn Sie von der Annullierung kurzfristig erfahren. In der Regel sollten Sie einen Ansprechpartner finden, aber wenn nicht, dann beginnen Sie die Informationen zu dokumentieren. Dazu notieren Sie sich den Zeitpunkt des geplanten Abfluges, das Verhalten der Airline und auch die Daten des eventuell angebotenen Ersatzfluges. Sie können auch einfach die Anzeigetafel fotografieren, denn dort stehen viele Informationen draus. Für die Beweislage ist es sinnvoll, wenn Sie die Informationen mit der Hand aufschreiben und dazu bietet sich ein Zettel mit handschriftlichen Notizen an. Alle Angaben sollten Sie sich von einem Zeugen unterschreiben lassen, aber vergessen Sie nicht, sich die Kontaktdaten geben zu lassen. Zudem sammeln Sie alle Quittungen, die aufgrund der Annullierung entstehen, wie Taxibelege, Hotelrechnungen und andere.

Sie haben eine Pauschalreise abgeschlossen und der annullierte Flug war ein Bestandteil davon, dann müssen Sie sich sofort nach Bekanntgabe der Annullierung an den Veranstalter wenden. Sie sollten sich vom Veranstalter eine schriftliche Mitteilung geben lassen, dass er den Mangel erhalten hat und dazu reicht auch ein „zur Kenntnis genommen“ auf der Mängelanzeige.

Informationspflicht!

  • Wenden Sie sich an den Veranstalter, wenn der annullierte Flug ein Teil einer Pauschalreise ist.
  • Informieren Sie das Hotel beziehungsweise die Unterkunft, dass Sie nicht zum genannten Zeitpunkt anreisen.
  • Informieren Sie die Mietwagenfirma, wenn Sie sich für einen Mietwagen entschieden haben und den vereinbarten Zeitpunkt der Übergabe nicht einhalten können.
  • Eine Fähre ist gebucht, dann informieren Sie die Reederei, dass Sie die Fähre wahrscheinlich nicht rechtzeitig erreichen.

Der Zeitpunkt der Annullierung

Der Zeitpunkt, wann Sie über die Annullierung des Fluges informiert werden, ist für die weiteren Schritte oder eventuelle Schadenersatzforderungen sehr wichtig. Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten „Stichtage“.

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14 Tage vor Abflug

Ausgleichszahlungen

Wenn Sie Fluggesellschaft Sie so frühzeitig über die Annullierung des gebuchten Fluges informiert hat, dann braucht sie keine Ausgleichszahlungen leisten.

Ersatzbeförderung oder Flugpreiserstattung

Die Fluggesellschaft ist in der Pflicht Ihnen eine anderweitige Beförderung anzubieten, wenn entsprechende Plätze vorhanden sind und es zum Zeitpunkt passt. Haben Sie sich dazu entschlossen, den Flug nicht anzutreten, dann können Sie den Flugpreis inklusive Steuern und Gebühren zurückverlangen. Eine alternative Beförderung kann eine gute Möglichkeit sein und dazu gehören Bahn, Schiff oder Bus. Zudem kann Ihnen die Fluggesellschaft einen Alternativflug zu einem späteren Zeitpunkt anbieten, wenn vorhanden. Ist das nicht möglich, dann können Sie sich um eine Alternative kümmern und im Endeffekt die Mehrkosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Sie haben sogar die Möglichkeit der Fluggesellschaft eine entsprechende Frist zur Reaktion zu geben. Die Frist wird durch die Zeit des annullierten Abflugtermins bestimmt und dem Zeitpunkt der Information. Das bedeutet, wenn Sie erst ein paar Stunden vor der Annullierung informiert wurden, dann reicht eine Frist von wenigen Stunden.

Ist die Frist abgelaufen, dann können Sie sich selber um einen Ersatzflug kümmern und auch bei einem anderen Unternehmen buchen. Im Rahmen des Aufwendungsersatz für die Selbsthilfe können Sie die Kosten der Fluggesellschaft des annullierten Fluges in Rechnung stellen.

Sie haben sich entschlossen, den Ersatzflug anzunehmen oder haben einen Ersatzflug gebucht, dann stehen Ihnen Betreuungsleistungen zur Verfügung, wenn Sie länger am Flughafen verweilen oder einen Hotelaufenthalt erleben müssen.

Rücktritt vom Vertrag

Sie treten von dem Beförderungsvertrag zurück, wenn Sie eine Erstattung des Flugpreises für den annullierten Flug verlangen. Sie können eventuelle Mehrkosten als Schadenersatz fordern, wenn Sie sich selber einen Ersatzflug organisieren. Allerdings ist das nur möglich, wenn die Fluggesellschaft für die Annullierung zuständig ist. Nach einem Rücktritt haben Sie keinen Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen wie Taxi, Hotel oder Verpflegung.

Allerdings können diese Ansprüche durchaus bestehen, wenn Sie schon am Flughafen sind und erst dort von der Annullierung erfahren, so dass Wartezeiten entstehen.

Wenn Sie sich für den Rücktritt vom Beförderungsvertrag entschieden haben, dann erhalten Sie den gesamten Flugpreis zurück. Das ist auch möglich, wenn Sie schon einige Reiseabschnitte durchgeführt haben und die Reise bei einem Zwischenstopp abbrechen. Manchmal sorgt der annullierte Flug dafür, dass die restliche Reise sinnlos ist. Dann muss die Fluggesellschaft sogar dafür sorgen, dass Sie zum ersten Abflugort kommen.

Anders sieht es bei einer Pauschalreise und einem annullierten Flug aus, denn zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft gibt es keinen Beförderungsvertrag. Sie müssen sich an den Veranstalter wenden und mit ihm die Reise kündigen, aber das ist nur aufgrund eines erheblichen Reisemangels möglich. In der Regel handelt es sich bei Annullierungen um normale Flugstörungen und somit handelt es sich höchstens um eine Preisminderung. Sie können den Vertrag also höchstens kündigen, wenn es um Übernachtungen geht und durch eine Annullierung nicht alle Übernachtungen möglich sind.

Betreuungsleistungen

Durch die Annullierung des Fluges müssen Sie länger am Flughafen bleiben und dann muss Ihnen die Fluggesellschaft Snacks und Getränke zur Verfügung stellen und zwar kostenfrei. Zudem haben Sie das Recht auf zwei Telefonate, Faxe oder Mails auf Kosten der Gesellschaft. Es kommt vor, dass der Ersatzflug nicht am selben Tag möglich ist, dann muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Übernachtungsmöglichkeit organisieren und auch die Fahrt dorthin.

Bei einer frühzeitigen Information von 14 Tagen wird eine Wartezeit in der Regel nicht entstehen, aber es kommt trotzdem vor. Bei einem annullierten Rückflug kommt es schon mal zur Verlängerung des Reiseaufenthalts und dann muss die Fluggesellschaft für eine Unterkunft sorgen.

Wenn die Fluggesellschaft sich weigert die Betreuungsleistungen kostenfrei durchzuführen, dann müssen Sie die Organisation selber übernehmen, die Belege aufheben und Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen.

Bedenken Sie, dass solche Ansprüche nicht bestehen, wenn Sie von dem Vertrag zurücktreten, den Ersatzflug ablehnen oder den Preis zurückverlangen.

„Die vorstehend beschriebenen Ansprüche gegen die Fluggesellschaft gelten nur für Flüge, die entweder a) von einem Flughafen innerhalb der EU starten oder b) von einem Staat außerhalb der EU zu einem Flughafen in der EU mit einer Fluggesellschaft fliegen, die ihren Sitz innerhalb der EU hat. Außerdem darf das Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand, nicht länger als drei Jahre zurück liegen.“

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13 bis 7 Tage vor Abflug

Ausgleichszahlungen

Die Fluggesellschaft muss keine Ausgleichszahlung leisten, wenn Sie innerhalb dieser Zeitspanne für Sie eine Ersatzbeförderung zur Verfügung hat und diese zeitlich nur gering von dem annullierten Flug abweicht. Im Grunde handelt es sich um eine gute Zeitspanne, wenn die Flugalternative im Höchstfall zwei Stunden später geht oder maximal vier Stunden später am Zielort ankommt. Sie können eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro erhalten, wenn Ihnen die Fluggesellschaft keine alternative Beförderung anbieten kann oder nur zu einer anderen Reisezeit.

Die Anspruchshöhe richtet sich in erster Linie nach der Entfernung des Endziels und danach ob der Start- und Zielflughafen in Europa zu finden ist. Anspruch auf Zahlung von:

  • 250 Euro haben Sie bei einer Kurzstrecke von höchstens 1500 km
  • 400 Euro haben Sie bei einer Mittelstrecke von mehr als 1500 km innerhalb der EU und zwischen 1500 und 3500 km außerhalb der EU
  • 600 Euro haben Sie bei einer Langstrecke von mehr als 3500 km

Sie haben allerdings keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn Ihnen die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass es nur aufgrund von außergewöhnlichen Umständen zur Annullierung kam und die Fluggesellschaft keine Möglichkeit hatte eine entsprechende Maßnahme zu unternehmen. In der Praxis kommt es aufgrund dieser Einordnung sehr häufig zu Rechtstreitigkeiten. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen:

  • schlechte Wetterverhältnisse
  • Streit von Fluglotsen
  • Terrorwarnungen
  • Naturkatastrophen
  • Vogelschlag

Die Fluggesellschaft die Möglichkeit diese Umstände zu vermeiden und wenn Maßnahmen bestehen, dann müssen sie auch eingesetzt werden. Technische Defekte hingegen gehören nicht zu den außergewöhnlichen Umständen.

Ersatzbeförderung oder Flugpreiserstattung

Kommt es zu einer Annullierung, dann muss die Fluggesellschaft Ihnen eine anderweitige Beförderung zu einem passenden Zeitpunkt anbieten und falls Sie diese Alternative nicht nutzen können, dann muss die Fluggesellschaft Ihnen den Flugpreis mit Steuern und Gebühren zurückzahlen.

Natürlich muss es sich nicht um einen Alternativflug handeln, denn auch eine Reise mit der Bahn, dem Bus oder dem Schiff wäre eine gute Möglichkeit. Sollten Sie auf einem Flug bestehen und die Fluggesellschaft kann keinen Alternativflug oder nur einen unangemessenen Flug anbieten, dann können Sie sich ein günstigeres Angebot einer anderen Fluggesellschaft zu Nutze machen, aber nur wenn Sie der annullierenden Fluggesellschaft eine Frist gesetzt haben. Die Frist kann unterschiedlich lang sein, so dass der ursprünglich geplante Flug entscheidend ist. Die Frist kann mitunter ein bis zwei Tage dauern, wenn der annullierte Flug auch innerhalb dieser Zeit stattfinden sollte.

Ist die Frist abgelaufen und es hat keine Reaktion stattgefunden, dann können Sie sich um Ersatz kümmern. Die Kosten muss die annullierende Fluggesellschaft am Ende übernehmen. Dazu gehören auch eventuell notwendige Betreuungskosten wie ein Hotelzimmer oder die Fahrt des Taxis zur Übernachtung.

Rücktritt vom Vertrag

Sie treten vom Beförderungsvertrag zurück, indem Sie von der Airline die Erstattung des Flugpreises verlangen. Die eventuell entstehenden Mehrkosten für einen Ersatzflug können Sie als eine Art Schadenersatz von der Airline fordern. Aber diese Möglichkeit haben Sie nur, wenn die Airline für die Annullierung verantwortlich ist. Sie haben keinen Anspruch auf Betreuungsleistungen, aber wenn Sie schon Wartezeit am Flughafen verbracht haben und dann erst die Annullierung bekannt wurde, dann könnte es unter Umständen Betreuungsleistungen geben.

Der annullierte Flug macht den Reiseplan sinnlos, dann können Sie auch bei Reiseabschnitten von dem Vertrag zurücktreten. Die Airline muss Sie kostenfrei zum Startflughafen befördern. Anders sieht es aber aus, wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist, denn dann besteht zwischen der Airline und Ihnen kein Beförderungsvertrag. Sie müssen sich mit dem Veranstalter auseinandersetzen. Grundsätzlich ist eine Kündigung beim Veranstalter nicht möglich, denn eine Annullierung ist ein einfacher Reisemangel. Wenn Sie aber eine Pauschalreise mit mehreren Übernachtungen gebucht haben und durch die Annullierung eine oder mehrere Übernachtungen verpassen, dann sieht die Lage anders aus.

Betreuungsleistungen

Die Annullierung des Fluges führt zu längeren Wartezeiten am Flughafen und die Airline ist verpflichtet, Snacks und Getränke zu servieren. Für die Kosten kommt die Airline aus und außerdem haben Sie Anspruch auf zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe. Findet der Flug nicht mehr am gleichen Tag statt, dann ist die Airline verpflichtet nicht nur für eine angemessene Unterkunft zu sorgen, sondern auch für den Transport dorthin. Grundsätzlich sollten Annullierungen frühzeitig bekannt sein, damit keine langen Wartezeiten entstehen. Bei einem annullierten Rückflug kann es möglich sein, dass die Annullierung zu einem längeren Aufenthalt im Urlaubsort notwendig ist und dann muss die Airline die Kosten tragen.

Sie können aber auch die Organisation für eine neue Unterkunft und die Verpflegung selber übernehmen, wenn die Airline sich nicht äußert. Im Endeffekt stellen Sie die Rechnung an die Airline, denn die Belege sorgen für eine entsprechende Beweislast.

Allerdings haben Sie keine Ansprüche auf Betreuungsleistungen, wenn Sie von dem Vertrag zurücktreten. Das machen Sie, wenn Sie den angebotenen Ersatzflug nicht nehmen oder für den annullierten Flug den Preis zurückverlangen.

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Weniger als 7 Tage vor Abflug

Ausgleichszahlungen

Die Fluggesellschaft hat Ihnen eine Ersatzbeförderung angeboten, nachdem die Annullierung des Fluges bekannt wurde und die neue Beförderung weicht zeitlich nur gering von dem annullierten Flug ab, dann sind keine Ausgleichszahlungen zu leisten. Man spricht von einer kurzzeitigen Information, wenn die Annullierung des Fluges eine Stunde vor dem Abflug bekannt wird oder Sie zwei Stunde zu spät am Endziel ankommen.

Ihnen wird keine Beförderung angeboten oder nur mit anderen Reisezeiten, dann können Sie Ausgleichszahlungen von 200 bis 600 Euro erhalten. Die Höhe kann dabei variieren und wird durch die Entfernung des Endziels und danach entschieden, ob der Start- und Zielflughafen innerhalb der EU liegen.

Einen Anspruch auf Zahlung haben Sie bei:

  • Kurzstrecken von bis zu 1500 km auf 250 Euro
  • Mittelstrecken von mehr als 1500 km innerhalb der EU oder zwischen 1500 km und 3500 km außerhalb der EU auf 400 Euro
  • Langstrecke von mehr als 3500 km auf 600 Euro

Die Ausgleichszahlung kann um bis zu 50% reduziert werden und das hängt von der Verspätung am Endziel ab. Die nachfolgenden Verspätungen sorgen für eine solche Minderung:

  • drei Stunden auf Mittelstrecken
  • vier Stunden auf Langstrecken

Es besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen, wenn der Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen annulliert werden musste. Zudem muss die Airline im Vorfeld alle Maßnahmen ergriffen haben, um eine Annullierung zu vermeiden. Diese Umschreibung sorgt in vielen Bereichen für Streitigkeiten vor Gericht, denn die Airlines berufen sich auf:

  • schlechtes Wetter
  • Streiks
  • Warnungen vor Terror
  • Naturkatastrophen
  • Vogelschlag

Diese Umstände lassen sich von den Airlines nicht planen, aber anders sieht es bei einem technischen Defekt aus. Der technische Defekt lässt sich verhindern und gehört nicht zu den außergewöhnlichen Umständen.

Ersatzbeförderung oder Flugpreiserstattung

Grundsätzlich muss die Airline Ihnen eine anderweitige Beförderung anbieten, die frühstmöglich oder zu einem Ihnen passenden Zeitpunkt stattfindet. Bei der Airline dürfen Ihnen durch den Ersatzflug keinerlei Kosten entstehen und wenn Sie diesen Ersatzflug nicht annehmen können oder wollen, dann muss die Airline Ihnen die ursprünglichen Kosten, inklusive aller Gebühren und Steuern erstatten. Es muss sich aber nicht unbedingt um einen Ersatzflug handeln, denn in einigen Fällen ist auch die Weiterreise mit Bus und Bahn oder sogar dem Schiff möglich.

Sie können der Airline eine Frist setzen, damit Sie Ihnen ein passendes Angebot macht, wenn noch keine Alternative angeboten wurde. Die Frist kann unterschiedlich lang sein, von einigen Stunden bis hin zu mehreren Tagen. Wenn Sie schon am Flughafen sind und die Annullierung kommt, dann kann die Frist auf ein oder zwei Stunden gesetzt werden, aber wenn der Abflugtermin schon einige Tage im Vorfeld annulliert wird, dann sind Tage möglich.

Wenn die Frist verstreicht, ohne dass die Airline entsprechend reagiert hat, dann können Sie sich um eine Alternative bei einer anderen Airline kümmern. Nehmen Sie allerdings den Ersatzflug der Airline an, dann haben Sie Anrecht auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen, Taxikosten und sogar Hotelkosten.

Rücktritt vom Vertrag

Sie verlangen von der Airline eine Preiserstattung für den annullierten Flug, dann treten Sie von dem Beförderungsvertrag zurück. Schadenersatz können Sie einfordern, wenn Sie in Eigenregie einen Ersatzflug organisieren, aber nur, wenn die Airline die Annullierung verschuldet hat. Des Weiteren können Sie Betreuungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, wenn Sie von dem Vertrag zurücktreten. Nur, wenn die Flugannullierung bekannt wurde, wenn Sie schon am Flughafen waren, dann können Sie Betreuungsleistungen erhalten.

Sie haben nicht nur die Möglichkeit vor Beginn der Reise den Beförderungsvertrag zu kündigen, sondern auch, wenn Sie schon Reiseabschnitte hinter sich haben. Bei einem Zwischenstopp haben Sie die Möglichkeit die Reise abzubrechen, wenn der annullierte Flug für Probleme mit dem Reiseplan führt. Die Airline muss Sie dann zum Abflughafen zurückbringen.

Handelt es sich bei dem annullierten Flug um einen Teil einer gebuchten Pauschalreise, dann ist kein Beförderungsvertrag zwischen Airline und Ihnen vorhanden. Dann müssen Sie sich an den Veranstalter wenden, aber in einem solchen Fall ist keine Kündigung möglich. Der Veranstalter ist der Ansicht, dass eine Annullierung eine einfache Flugstörung ist und kein erheblicher Reisemangel. Somit ist nur eine Preisminderung möglich und kein Rücktritt. Sollten Sie aufgrund der Annullierung allerdings eine oder mehrere Übernachtung der Pauschalreise nicht nutzen können, dann sieht es wieder anders aus und Sie können kündigen.

Betreuungsleistungen

Die Annullierung eines Fluges kann durchaus zu längeren Wartezeiten am Flughafen führen und dann ist die Airline verpflichtet, Ihnen Snacks und Getränke kostenfrei bereitzustellen. Zudem haben Sie das Anrecht auf zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe. Die Airline muss Sie in einem angemessenen Hotel unterbringen und die Fahrt dorthin organisieren, wenn der Flug erst am nächsten Tag stattfindet.

Meistens erreicht Sie die Information über die Flugannullierung schon einige Tage vor dem Abflug und dann kommt es auch nicht zu Wartezeiten. Normal sind Wartezeiten eher bei kurzfristigen Annullierungen und dann können Sie aber meist mit einer anderen Beförderung rechnen. Bei einen annullierten Rückflug kommt es vor, dass Sie noch ein paar Tage am Reiseziel verweilen müssen und die Kosten für das Hotel und die weitere Verpflegung muss von der Airline übernommen werden. Kümmert sich die Airline nicht, dann können Sie das selber in die Hand nehmen, die Rechnungen aufheben und bei der Airline als Kostenerstattung einreichen. Diese Ansprüche bestehen nicht, wenn Sie von dem Vertrag zurücktreten, weil Sie das Ersatzangebot ablehnen oder den Preis einfordern.

Achtung:

Die beschriebenen Ansprüche gegen eine Airline sind nur gültig, wenn die Flüge entweder von einem EU-Flughafen starten oder von einem Flughafen starten, der außerhalb der EU liegt, aber die Airline in der EU ihren Firmensitz hat. Wichtig ist auch, dass eine Frist von drei Jahren einzuhalten ist, die beginnt, sobald das Jahr endet, indem der Flug durchgeführt wurde.

Urlaub Wasser Pool Symbolbild
Urlaubszeit: Welche Reise-Versicherungen benötigen Sie wirklich

Endlich Urlaub. Ferienbeginn ist regelmäßig auch Reisezeit. Und bereits im Zusammenhang mit der Buchung einer Urlaubsreise stellen sich zahlreiche Fragen in Bezug auf Versicherungen. Diese werden oft bei Abschluss angeboten oder später offeriert. Doch welche

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Schadenersatz

Die anwendbaren nationalen Vorschriften sind dafür verantwortlich, inwieweit durch eine Annullierung des Fluges ein Schaden entsteht und somit Schadenersatz möglich ist.

Dadurch, dass die Rechtslage überall unterschiedlich ist, haben wir uns nach dem deutschen Recht gerichtet. Allerdings sollten Sie wissen, dass in den Geschäftsbedingungen der Airlines immer ein anderes Recht zu finden ist und somit lässt sich darüber keine genaue Auskunft geben.

Durch die Annullierung entstehen Ihnen zusätzliche Kosten für beispielswiese den Ersatzflug oder für ein Hotelzimmer, weil Sie eine nächtliche Wartezeit haben. Auch Fähren oder Transfer ist mit Kosten versehen, so dass Sie durchaus Schadenersatz von der Airline verlangen können.

Es ist eine Verletzung der vertraglichen Beförderungspflicht durch die Annullierung entstanden und Ihnen entsteht somit ein Schaden. Sie können nachweisen, dass Sie für die Annullierung nicht verantwortlich sind, sondern die Airline, dann haften nicht Sie, sondern die Airline. Die folgenden Aktionen sind Beispiele dafür:

  • Startverbot
  • Mängel an der Flugsicherung
  • Streik der Fluglotsen
  • schlechtes Wetter
  • Personalprobleme

Allerdings können technische Probleme der Airline nicht angelastet werden, es sei den sie kommt ihren Wartungspflichten nicht in vollem Maß nach. Eventuell hat die Airline schon Ausgleichszahlungen geleistet, dann müssen diese von den Ansprüchen für Schadenersatz abgezogen werden.

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Pauschalreiseveranstalter und die Ansprüche

Schadenersatzansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter können Sie geltend machen, wenn der annullierte Flug im Rahmen der Pauschalreise stattfindet.

Zudem muss geklärt sein, dass es zu einem erheblichen Reisemangel gekommen ist, der Reisevertrag gekündigt werden muss oder ob Sie Schadenersatz aufgrund nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit möglich ist.

Der Ersatzflug gefährdet die Reiseplanung

Die gesamte Reiseplanung bekommt einen Riss, denn der Mietwagen steht die bereit, die Fähre ist gebucht und auch sonst stehen viele Termine. Durch die Annullierung des Fluges kommt es zu vielen Schwierigkeiten, vor allen Dingen, wenn Sie keinen Ersatzflug bekommen. Sie verzichten auf Betreuungsleistungen, wenn Sie aus dem Vertrag aussteigen.

Die Alternative ist ein Ersatzflug, den Sie von der Airline verlangen können und dafür setzen Sie eine Frist. Diese Möglichkeit bietet sich eigentlich nur an, wenn noch ausreichend Zeit bis zu Reiseantritt vorhanden ist. Kommt es aufgrund der Annullierung zu weiteren Kosten, dann sind Sie berechtigt Schadenersatzforderungen an die Fluggesellschaft zu stellen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema annullierter Flug

1. Rückflug ist annulliert – wer kümmert sich um die Unterkunft?

Aufgrund der Annullierung müssen Sie eine Unterkunft nutzen, die von der Airline gezahlt wird. Allerdings muss die Airline für die Annullierung verantwortlich sein und keine Alternative zur Verfügung haben.

2. Muss ich die Kosten für das Taxi vom Flughafen zum Hotel vorstrecken?

Ja, wenn aufgrund einer Annullierung eine Fahrt mit dem Taxi notwendig wird und die Airline keine Beförderung bereitgestellt hat, dann müssen Sie das Geld vorstrecken, die Belege aufheben und der Airline in Rechnung stellen.

3. Wann muss die Airline Snacks und Getränke kostenlos bereitstellen?

Die Airline muss kostenlose Snacks und Getränke zur Verfügung stellen, wenn Sie mindestens zwei Stunden auf den Flug warten müssen.

4. Laktoseintolerant – muss die Airline darauf Rücksicht nehmen?

Wenn der Flughafen die Möglichkeit bietet, dass laktosefreie Lebensmittel erreichbar sind, dann muss die Airline darauf auch Rücksicht nehmen.

5. Welche Wartezeit nach einer Flug-Annullierung ist mit zuzumuten?

Darüber gibt es keine festen Richtlinien, denn in der Regel kümmern sich die Airlines um Ersatzflüge, Ersatzbeförderungen oder ähnliches. Zudem bieten die Airline Mahlzeiten und Getränke an, um die Wartezeit so angenehm wie möglich zu machen.

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Ein Kommentar

Fazit

Aus verschiedensten Gründen kann es zur Annullierung des Fluges kommen und dann sind meist die Airlines in der Pflicht entsprechend zu reagieren. Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die wir Ihnen hier hinterlegt haben. Wichtig ist immer, dass Sie sich alle Informationen einholen, Belege und Quittungen aufheben und die Airline oder den Reiseveranstalter kontaktieren.

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Mein Flug endete am falschen Flughafen: Entschädigung bis 600 Euro möglich! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mein-flug-endete-am-falschen-flughafen-entschaedigung-bis-600-euro-moeglich/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mein-flug-endete-am-falschen-flughafen-entschaedigung-bis-600-euro-moeglich/#respond Fri, 28 Jan 2022 18:22:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68274 Flugreisen zählen heute zu den beliebtesten und sichersten Reisen, aber es kommt immer mal wieder zu kleinen Schwierigkeiten. Sie sind auf dem Weg nach Hause und landen auf dem falschen Flughafen. Das ist nicht nur

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Flugreisen zählen heute zu den beliebtesten und sichersten Reisen, aber es kommt immer mal wieder zu kleinen Schwierigkeiten. Sie sind auf dem Weg nach Hause und landen auf dem falschen Flughafen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch dafür sorgen, dass Sie einen Ersatz oder eine Entschädigung erhalten. Sie können schon vor Ort einige Dinge in die Wege leiten, wenn Sie aus Versehen am falschen Flughafen landen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie landen am falschen Flughafen, dann muss die Fluglinie für eine Beförderung zum eigentlichen Zielflughafen sorgen. Aber auch die Beförderung zu einem nah gelegenen Flughafen des vereinbarten Zielortes ist möglich, aber auch das muss die Fluglinie organisieren.
  • Eventuell haben Sie in so einem Fall die Möglichkeit den Reisepreis zu mindern, denn schließlich haben Sie Unannehmlichkeiten.
  • Informieren Sie sich ausführlich, bevor Sie sich zu einer Tat hinreißen lassen, die Sie nicht rückgängig machen und Ihnen nur noch mehr Unannehmlichkeiten einbringt.

Fluggesellschaft ist für die Organisation zuständig

Wenn Sie an einem falschen Flughafen landen, denn muss die Fluggesellschaft sich um eine Alternativbeförderung kümmern, damit Sie am Zielort ankommen.

Die Fluggesellschaft ist in der Pflicht Ihnen entweder den Transfer zum ursprünglichen Zielflughafen am Endziel zu organisieren oder zu einem nahe gelegenen Zielort, der mit Ihnen vereinbart wird. Das kann nicht nur der eigene Wohnort sein, sondern auch ein Hotel, der Bahnhof oder der Hafen.

Manchmal kommt es zu einem Problem mit dem Flug und dann können Ausgleichszahlungen in Betracht kommen, aber dafür ist die Höhe der Verspätungsdauer am Endziel entscheidend. Das bedeutet, wenn Sie nur einige Minuten Verspätung haben, dann lohnt sich das Anstreben einer Ausgleichszahlung eher nicht und die Chancen eine Zahlung zu erhalten ist sehr gering. Anders sieht es aus, wenn es sich um mehrere Stunden handelt, dann stehen die Chancen sehr gut eine Ausgleichszahlung zu erhalten. Damit die Chancen auf eine Ausgleichszahlung hoch sind, ist bei der Berechnung des Zeitraums wichtig, wann Sie das Ziel der ursprünglichen Buchung oder des nachträglich vereinbarten Zielorts erreichen.

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Minderung des Reisepreises

Sie haben sich für eine Pauschalreise entschieden und es kommt zu einer Änderung des Zielflughafens, dann haben Sie das Recht auf eine Preisminderung.

Hierbei spielt auch wieder die Dauer der Verspätung eine wichtige Rolle, denn sie ist entscheidend für die Minderung des Reisepreises bei Pauschalreisen. In der ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln finden Sie mit Sicherheit eine kleine Orientierungshilfe, denn dort können Sie den Prozentsatz ermitteln, welchen Sie vom Reiseveranstalter zurückverlangen können.

Die Möglichkeiten vor Ort!

  • Sie müssen sich zuerst bei der Fluggesellschaft oder beim Reiseveranstalter erkundigen und erfragen, wie die Reise nun weiter gehen soll.
  • Es kommt vor, dass Sie für die Weiterreise auf eigene Verantwortung durchführen müssen, dann müssen Sie auf jeden Fall alle Quittungen, Ersatztickets, Gutscheine und Fotos aufbewahren.
  • Fotos vom abweichenden Flughafen können sehr wichtig sein. Diese Informationen sind für eine spätere Forderungen oder Abrechnung entscheidend.
  • Außerdem sollten Sie sich mit den anderen Reisenden austauschen. Sprechen Sie mit ihnen und tauschen Sie Kontaktdaten aus. Das kann für die Beweislage im Endeffekt sehr nützlich sein.
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Entschädigung bei Flugumleitung

Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass Sie als Passagier zahlreiche Rechte haben und diese schützen Sie auf Flugreisen.

Die Rechte sind in der EU-Verordnung EG 261/2004 festgehalten. Wenn Sie auf dem Rückflug sind und der Flug wird umgeleitet, so dass Sie mehr als drei Stunden später am Zielflughafen ankommen, dann haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe kann bei bis zu 600 Euro liegen. Laut der EU-Verordnung handelt es sich bei einer Flugumleitung um einen Flugausfall, aber dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Nur dann können Sie eine Entschädigung erhalten:

  • Aufgrund der Flugumleitung erreichen Sie Ihr Endziel erst mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden.
  • Am Flughafen haben Sie rechtzeitig eingecheckt.
  • Die Flugumleitung ist nicht länger als drei Jahre her.
  • Die Fluggesellschaft ist verantwortlich für die Umleitung des Fluges.
  • Der Flug muss innerhalb der EU gestartet oder gelandet sein, aber die Fluggesellschaft spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz innerhalb Europas hat.
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Flugumleitungen sind keine Seltenheit

Immer wieder hört man von Flugumleitungen, so dass es heute keine Seltenheit mehr ist, wenn ein Flug einfach auf einem anderen Flughafen landet.

Ein Flug kann aus den unterschiedlichsten Gründen umgeleitet werden. Ein möglicher Grund ist eine Flughafensperrung, aber auch ein Notarzteinsatz oder ein Unwetter können die Ursache für eine Umleitung des Fluges zu einem anderen Flughafen sein. Es gibt aber eine Ursache, die am häufigsten vorkommt und das ist das Einsetzen des Nachtflugverbots. Aufgrund des Nachtflugverbots darf der Zielflughafen dann nicht mehr angeflogen werden und das Flugzeug muss zu einem anderen Flughafen fliegen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Flugumleitung

1. Was bedeutet Flugumleitung wegen Nachtflugverbot?

Das Nachtflugverbot ist von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich und wird wegen der Anwohner verordnet. Gerade in der Nähe von Großstädten gibt es ein strenges Nachtflugverbot, so dass ein abendlicher Flug zu später Stunde leicht dazu führt, dass ein anderer Flughafen angeflogen werden muss, um das Nachtflugverbot nicht zu durchbrechen.

2. Was sind außergewöhnliche Umstände bei einer Flugumleitung?

Die Fluggesellschaft kann bei außergewöhnlichen Umständen nicht haftbar gemacht werden, wenn es dadurch zu einer Flugumleitung kommt. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören politische Unruhen, schlechtes Wetter, Streiks der Flugsicherung, Terroranschläge und manchmal auch Flughafensperrungen.

3. Wie hoch kann die Entschädigung aufgrund einer Flugumleitung im Höchstfall sein?

Es besteht durchaus die Möglichkeit eine Entschädigung in finanzieller Form zu bekommen, wenn alle Voraussetzungen stimmen. Im Höchstfall können Sie mit einer Entschädigung von bis zu 600 Euro für das Landen am falschen Flughafen erhalten.

4. Wann habe ich Anspruch auf eine Ersatzbeförderung?

Wenn Sie auf einem falschen Flughafen landen, dann haben Sie Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Die Ersatzbeförderung muss dafür sorgen, dass Sie den ursprünglichen Zielort erreichen. Wichtig ist, dass Sie alle Belege und Quittungen aufheben, wenn Sie zuerst für die Ersatzbeförderung selber aufkommen müssen. Sie erhalten dann von der Fluggesellschaft eine Erstattung.

5. Zählen Betreuungsleistungen zu den Entschädigungen bei einer Flugumleitung?

Während Sie auf eine Weiterbeförderung warten haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen, so dass für das leibliche Wohl gesorgt ist. Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke müssen von der Fluggesellschaft gestellt werden.

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Fazit

In den letzten Jahren sind immer mehr Flugumleitungen in die Medien geraten. Die Flüge konnten nicht am Zielflughafen enden, sondern endeten an einem Fremdflughafen. Das ist ärgerlich, aber manchmal leider nicht zu vermeiden. Wenn die Fluggesellschaft Schuld ist, dann haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Entschädigung kann bis zu 600 Euro betragen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

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Flugärger: Mit App kostenlos Entschädigung berechnen und erhalten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/flugaerger-mit-app-kostenlos-entschaedigung-berechnen-und-erhalten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/flugaerger-mit-app-kostenlos-entschaedigung-berechnen-und-erhalten/#respond Sun, 21 Nov 2021 17:00:20 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67211 Der Flug ist annulliert, verspätet sich oder ist einfach überbucht. Das kann schon recht ärgerlich sein und wenn dann auch noch Ärger mit dem Gepäck hinzukommt, dann ist an Entspannung nicht mehr zu denken. Abhilfe

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Der Flug ist annulliert, verspätet sich oder ist einfach überbucht. Das kann schon recht ärgerlich sein und wenn dann auch noch Ärger mit dem Gepäck hinzukommt, dann ist an Entspannung nicht mehr zu denken. Abhilfe soll die Flugärger-App verschaffen. Es handelt sich um ein Selbsthilfe-Tool, so dass jeder Verbraucher seine Ansprüche berechnen und im Anschluss geltend machen kann. Die App kann aber nicht nur als Tool auf dem Smartphone genutzt werden, sondern wird auch als Browser-Version angeboten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Flugzeug ist das beliebteste Reiseverkehrsmittel, aber Probleme kommen immer wieder vor. Die Flugärger-App hilft bei vielen Problemen direkt vor Ort.
  • Die Flugärger-App eignet sich für alle Smartphones und kann einfach heruntergeladen werden. Mittlerweile gibt es sogar eine Browser-Version für den Computer.
  • Die Flugärger-App wird als Selbsthilfe-Tool bezeichnet, weil die Verbraucher sich mit Hilfe der App selber helfen können. Einfach, schnell und ohne großen Aufwand.
  • Das Selbsthilfe-Tool eignet sich für alle Menschen, die regelmäßig mit dem Flugzeug unterwegs sind und dabei spielt es keine Rolle, ob aus beruflichen oder privaten Gründen.

Ohne Ärger zum Recht

Fluggäste müssen teilweise sehr viel ertragen und die Verbraucherzentralen sind der Meinung, dass die Fluggäste sich selber helfen sollten.

Gerade bei Flugärger müssen sich die Passagiere kostengünstig, aber vor allen Dingen ohne viele Hindernisse zu ihrem Recht verhelfen können. Dazu gibt es jetzt die Flugärger-App. Das Selbsthilfe-Tool stammt von der Verbraucherzentral NRW und ermöglicht dem Fluggast, dass er bequem und kostenlos Ansprüche nicht nur berechnen, sondern auch geltend machen kann. Er braucht sich danach nur noch bei der Airline melden.

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Die Möglichkeiten der Flugärger-App

Die Flugärger-App bietet sich nicht nur für mobile Endgeräte an, sondern es gibt auch eine Browser-Version. Mit beiden Tools können Sie allerlei Funktionen ausführen.

  • Ausgleichzahlungen lassen sich schnell mit der Flugärger-App berechnen und unter gewissem Umständen können zwischen 250 und 600 Euro möglich sein. Dabei kommt es auf den Ticketpreis an. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Überprüfung bei Verspätungen, Annullierungen, Flugverlegungen oder Überbuchungen durchgeführt wird.
  • Zudem besteht die Möglichkeit, dass die sogenannten Betreuungsleistungen geltend gemacht werden, wenn die App genutzt wird. Zu den speziellen Leistungen gehören die Verpflegung am Flughafen oder auch das Hotelzimmer.
  • Steuern und Gebühren lassen sich zurückfordern, wenn der Fluggast selber das Ticket storniert hat. Auch andere Ticketpreisanteile können so einfach zurückgefordert werden.
  • Mit Hilfe der App kann eine Packliste erstellt werden, wenn es Probleme mit dem Gepäck gibt. Das Gepäck kommt verspätet an, gar nicht oder ist, im schlimmsten Fall, sogar beschäftigt. Mit der App können Sie aber nicht nur eine Packliste erstellen, sondern auch die Ausgaben dokumentieren, eventuelle Belege hochladen und schließlich die entstandenen Kosten bei der Airline einfordern. Dazu können Sie alle Unterlagen einfach via Mail versenden.
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Die Flugärger-App überzeugt 

Mit Hilfe von Legal-Tech, zahlreichen Flugdatenbanken und der Möglichkeit, dass die Nutzer alle Forderungen via Mail versenden können, überzeugt die Flugärger-App.

Wichtig ist, dass immer die EU-Fluggastrechte-Verordnung als Grundlage dient, wenn es zu Problemen kommt. Sie brauchen nicht einmal die Mailadresse raussuchen, denn die Mail-Adresse wird im Mailprogramm geöffnet. Im Grunde brauchen Sie die Mail eigentlich nur noch abschicken.

Sollte die Airline auf die Idee kommen, die Forderungen anzulehnen, dann können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Dazu ist die App auch gut ausgestattet, denn es gibt einen Fristenwecker und eine Historien-Ansicht, so dass sich der ganze Prozess in der App dokumentieren lässt.

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Mehr als 80.000 Mal heruntergeladen

Der Erfolg gibt NRW Recht, denn mittlerweile ist die Flugärger-App schon mehr als 80.000 Mail heruntergeladen worden.

Die Möglichkeiten der Flugärger-App sind angesagt wie nie, denn gerade in Zeiten von Corona kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten im Flugverkehr. Mit Hilfe der App können Sie nicht nur Prüfungen durchführen, sondern durch de Verbindung mit zahlreichen Datenbanken auch die Ansprüche von Reisenden abfragen. Dafür greift die App weltweit auf aktuelle Flugverbindungen zu und ergänzt zudem die Flugdaten automatisch. Die Adresse der Airline wird ebenfalls automatisch ergänzt, damit Sie den Anspruch immer bei der richtigen Airline geltend machen können. Sie haben die Möglichkeit, die Forderungen entweder per Mail oder per Post zu senden. Mit nur wenigen Klicks können Sie die Unterlagen ausdrucken, einkurvertieren und versenden.

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Der Hintergrund der Flugärger-App

Schon seit Jahrzehnten ärgern sich viele Fluggäste über die Probleme mit dem Flugverkehr und dabei geht es nicht nur um die Annullierungen, sondern auch um Verspätungen oder den Verlust des Gepäcks.

Dem Problem hat sich das Land Nordrhein-Westfalen jetzt endlich angenommen und ein Projekt gestartet. Im Oktober 2019 hat NRW mit Hilfe der Verbraucherzentrale NRW die Flugärger-App auf den Weg gebracht.

Mittlerweile sind auch die Verbraucherschutzministerien der Länder

dabei und finanzieren die App mit. Die nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerin, Ursula Heinen-Esser sagt: „Ich freue mich, dass aus der nordrhein-westfälischen Initiative inzwischen ein länderübergreifendes Projekt geworden ist. Die App bietet nun rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien Unterstützung bei typischen Unwägbarkeiten, die bei einem Flug Ärger bereiten können – Flugverspätung und -Annullierung, verpasste (Anschluss-)Flüge, Umbuchungen und Flugzeitenänderungen, durch den Fluggast stornierte Flüge oder Gepäckprobleme. Die neuen Module der Flugärger-App sind ein wichtiger Baustein für einen modernen Verbraucherschutz, mit dem wir Verbraucherinnen und Verbrauchern jetzt noch mehr Service bieten können. Ich kann die App nur jedem Flugreisenden als ständigen Reisebegleiter empfehlen.“

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Flugärger-App

1. Was kostet der Download der Flugärger-App?

Die Flugärger-App wird aktuell kostenfrei angeboten. Auch in Zukunft soll die App gratis bleiben, denn das Selbsthilfe-Tool soll Verbraucher unterstützen.

2. Wie sieht es mit Aktualisierungen der Flugärger-App aus?

Die Verbraucherzentrale NRW führt regelmäßige Aktualisierungen durch, so dass die neue Version 1.3.0 das letzte Mal am 30.06.2021 aktualisiert wurde.

3. Wo gibt es die Flugärger-App?

Die einfachste Möglichkeit die Flugärger-App herunterzuladen ist der Google Play Store, aber auch einige Anbieter im Internet ermöglichen den Download.

4. Wer braucht die Flugärger-App?

Die Flugärger-App eignet sich für jeden Verbraucher, der regelmäßig mit dem Flugzeug unterwegs ist. Es spielt keine Rolle, ob Sie beruflich oder privat reisen, denn das Selbsthilfe-Tool ist für beide Sparten ideal.

5. Muss ich die Flugärger-App selber auf dem neusten Stand bringen?

Grundsätzlich aktualisiert sich die Flugärger-App immer allein und das Land Nordrhein-Westfalen sorgt dafür, dass immer die neuen Versionen zu bekommen sind. Dazu muss einfach eine Aktualisierung vorgenommen werden.

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Fazit

Ärger mit einer Flug-Annullierung, der Urlaubsflug ist verspätet oder das Gepäck ist nicht am Zielort angekommen – das ist richtig ärgerlich und kann Ihnen die Stimmung verhageln. Mit der Flugärger-App nutzen Sie ein Selbsthilfe-Tool, das bei solchen Problemen hilft. Laden Sie sich die kostenfreie App einfach auf Ihr Smartphone und mit Hilfe der leichten Navigation und den zahlreichen Möglichkeiten können Sie Ihre Forderungen bei der Airline geltend machen.

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Auf einen anderen Flug umgebucht: Bekomme ich eine Entschädigung? – Heben Sie alle Quittungen auf und sorgen Sie für Beweise https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/auf-einen-anderen-flug-umgebucht-bekomme-ich-eine-entschaedigung-heben-sie-alle-quittungen-auf-und-sorgen-sie-fuer-beweise/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/auf-einen-anderen-flug-umgebucht-bekomme-ich-eine-entschaedigung-heben-sie-alle-quittungen-auf-und-sorgen-sie-fuer-beweise/#respond Fri, 28 May 2021 15:37:51 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63692 Der Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr, zumindest für die meisten, aber was passiert, wenn die Beförderung mit dem gebuchten Flug nicht möglich ist, weil eine Verlegung auf einen anderen Flug auch nicht passiert.

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Der Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr, zumindest für die meisten, aber was passiert, wenn die Beförderung mit dem gebuchten Flug nicht möglich ist, weil eine Verlegung auf einen anderen Flug auch nicht passiert. Wie sieht es mit einer Entschädigung aus oder wer zahlt die Unterkunft und die Verpflegung? Was können Sie machen und wie sieht es mit der Rechtslage aus?

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben in erster Linie Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft, denn sie muss Betreuungsleistungen, Ausgleichszahlungen oder eine alternative Beförderung anbieten. Auch eine Erstattung des Flugpreises ist denkbar.
  • Die Dauer der Verspätung am Endziel und die Länge der Flugstrecke sind entscheidend für die Ansprüche auf Ausgleichsleistungen.
  • Je nach Auswirkungen der Beförderungsverweigerung können sogar Schadensersatzforderungen möglich sein.

Die Möglichkeiten vor Ort

Das Bodenpersonal der Fluglinie ist der erste Ansprechpartner vor Ort und wenn es keinen Ansprechpartner gibt, dann dokumentieren Sie die Informationen. Dazu gehören:

  • Zeitpunkt des geplanten Abflugs
  • Verhalten der Airline
  • Daten des angebotenen Ersatzfluges

Es kann hilfreich sein einfach die Anzeigetafel im Flughafen zu fotografieren. Achten Sie zudem darauf, dass Sie die Dokumentation immer schriftlich vornehmen und das kann sogar ein einfacher Zettel sein. Im besten Fall lassen Sie sich die Angaben von einem oder mehreren Zeugen unterschreiben. Lassen Sie sich die Kontaktdaten der Zeugen geben und sammeln Sie auch alle Quittungen von Hotel, Taxi und anderen Ausgaben.

Weisen Sie den Veranstalter der Pauschalreise auf die Verweigerung in Bezug auf die Beförderung hin und zwar auch in Anwesenheit von Zeugen. Lassen Sie sich die Mängel schriftlich durch den Veranstalter bestätigen. Er muss nur „zur Kenntnis genommen“ schreiben.

Informieren Sie:

  • bei einer Pauschalreise den Veranstalter, bei dem die Reise gebucht wurde
  • das Hotel oder die Unterkunft, dass Sie zu einem anderen Zeitpunkt ankommen
  • die Mietwagenfirma, wenn Sie keine Möglichkeit haben, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zu übernehmen
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Die Voraussetzungen

Das Thema Nichtbeförderung

Es handelt sich um eine Nichtbeförderung oder eine Beförderungsverweigerung, wenn es sich um eine Verlegung auf einen anderen Flug handelt, weil eine Umorganisation der Flüge aus betrieblichen Gründen stattfindet. Es spielt keine Rolle, ob die Umbuchung im Rahmen einer Pauschalreise durch den Reiseveranstalter veranlasst wird oder es eine Umbuchung durch die Airlines ist.

Sie haben sich rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden, denn das ist die Grundvoraussetzung der genannten Ansprüche. Das bedeutet, dass Sie zum angegebenen Zeitpunkt am Schalter des Flughafens sein müssen, wenn eine Uhrzeit angegeben ist. Sollte keine Zeit angegeben sein, dann müssen Sie mindestens 45 Minuten vor dem Abflug am Schalter sein. Sie brauchen allerdings nicht zur Abfertigung erscheinen, wenn Ihnen schon im Vorfeld mitgeteilt wurde, dass der Flug nicht stattfindet und dass die Beförderung mit dem gebuchten Flug verweigert wird.

Beförderungsverweigerung ohne persönliche Gründe

Bei Ihnen darf der Grund für die Verweigerung der Mitnahme nicht liegen, denn dann kann es zu einem gerechtfertigten Ausschluss kommen. Das kann zum Beispiel aufgrund von:

  • erhöhter Thrombosegefahr
  • sonstige Erkrankungen
  • Weigerung das Rauchverbot einzuhalten
  • Sicherheitsbedenken
  • fehlen notwendiger Gesundheitszeugnisse
  • gewalttätiges Verhalten
  • unzureichende Reisepapiere

vorkommen. Nicht dazu gehört eine Umbuchung des Fluges aus rein unternehmensinternen organisatorischen Gründen.

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Entschädigung oder Ausgleichszahlung

Sie haben die Möglichkeit eine Entschädigung oder eine Ausgleichszahlung zu verlangen, wenn Ihnen die Mitnahme gegen den eigenen Willen verweigert wird.

Eine Zahlung zwischen 125 und 600 Euro sind keine Seltenheit, wobei die Höhe des Anspruchs sich nach der Entfernung des Endziels oder den Zwischenstopps auf der gesamten Flugreise richtet. Wichtig ist auch, ob Start- und Zielflughafen in Europa liegen, denn die Zahlungsansprüche setzen sich wie folgt zusammen:

  • Kurzstrecken bis 1.500 km bringen 250 Euro
  • Mittelstrecken mehr als 1.500 Euro aber innerhalb der EU bringen 400 Euro
  • Mittelstrecken mit Ziel außerhalb der EU zwischen 1.500 und 3.000 km bringen 400 Euro
  • Langstrecken mit mehr als 3.500 km bringen 600 Euro

Die Fluggesellschaft hat die Möglichkeit die Ausgleichszahlung um bis zu 50% zu kürzen und das hängt von der Ankunft am Endziel ab. Die folgenden Richtlinien gelten bei einer Verspätung am Endziel:

  • 2 Stunden auf Kurzstrecken (bis 1.500 km)
  • 3 Stunden auf Mittelstrecken (innerhalb der EU mehr als 1.500 km und außerhalb der EU zwischen 1.500 und 3.000 km)
  • 4 Stunden auf Langstrecken (mehr als 3.500 km)
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Ersatzbeförderung oder Flugpreiserstattung?

Grundsätzlich muss Ihnen die Fluggesellschaft eine anderweitige Beförderungsmöglichkeit zur Auswahl geben, wenn entsprechende Plätze frei sind. 

Die Ersatzbeförderung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt sein. Allerdings können Sie frei entscheiden, ob Sie den Flug antreten oder nicht, aber dann muss Ihnen die Airline den kompletten Flugpreis inklusive Steuern und Gebühren zurückerstatten. Eine alternative Beförderung kann auch eine Eisenbahn, ein Bus oder das Schiff sein, wenn eine Möglichkeit dieser Beförderung besteht.

Die Fluggesellschaft bietet Ihnen keine alternative Beförderungsmöglichkeit an, dann können Sie eine Frist setzen. Die Frist darf aber nur eine bestimmte Dauer haben und hängt von der Zeit bis zum geplanten Abflugtermin statt. Der Flug findet beispielsweise erst in einem Monat statt, dann kann die Frist 14 Tage betragen. Sie erfahren erst am Flughafen von der Umbuchung, dann liegt die Frist teilweise bei wenigen Stunden.

Lässt die Airline die Frist verstreichen, dann können Sie sich um eine Umbuchung kümmern und die Kosten für den Mehraufwand der Airline in Rechnung stellen. Sollten Sie das Angebot der Airline allerdings annehmen, dann erhalten Sie Betreuungsleistungen wie

  • Mahlzeiten
  • Hotelkosten
  • Erfrischungen
  • Taxi

und die Airline kommt für die Kosten auf.

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Vertragsrückstritt

Sie treten von dem Beförderungsvertrag zurück, wenn Sie von der Fluggesellschaft die Preiserstattung für den Flug verlangen. Allerdings können Sie die Mehrkosten als Schadenersatz verlangen, wenn Sie sich selber um einen Ersatzflug kümmern. Sie haben aber keinen Anspruch auf Betreuungsleistungen, wenn Sie von dem Vertrag zurücktreten. Das bedeutet, die eventuellen Mehrkosten zahlen Sie selber und können sie nicht zurückverlangen.

Es kommt aber vor, dass Wartezeiten entstehen und wenn die Beförderung verweigert wurde, dann muss die Airline für die Betreuungsleistungen aufkommen.

Der komplette Flugpreis ist auch dann zu erstatten, wenn Sie sich für den Rücktritt von Beförderungsvertrag entscheiden. Beispielsweise haben Sie sich ein paar Reiseabschnitte gemacht oder die Reise muss nach einem Zwischenstopp abgebrochen werden. Sie haben in einem solchen Fall Anspruch auf einen Rückflug zum Abflugsort.

Es gibt keinen Beförderungsvertrag zwischen der Airline und dem Reisenden, wenn es sich bei dem Flug um den Teil einer Pauschalreise handelt. Sie können den Vertrag nur kündigen, wenn Sie sich an den Veranstalter wenden und es während der Reise zu erheblichen Mängeln kommt.

In der Regel stellen Flugstörungen aber nur einen einfachen Reisemangel dar und berechtigen Sie höchstens zu einer Preisminderung. Sie können den Vertrag nur kündigen, wenn Sie durch die verspätete Ankunft die wenigen Übernachtungen nicht wahrnehmen können.

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Anspruch auf Betreuungsleistungen

Es kommt zu längeren Wartezeiten auf dem Flughafen, weil die Airline die Mitnahme verweigert, dann muss die Airline Snacks und Getränke kostenlos zur Verfügung stellen.

Außerdem haben Sie das Recht auf zwei Telefonate, zwei Faxe oder zwei E-Mails. Die Airline muss Sie zudem in einem Hotel unterbringen und auch die Fahrt zur Unterkunft bezahlen, wenn der Flug nicht mehr am gleichen Tag stattfindet. In der Regel sollten diese Wartezeiten aber nicht entstehen, wenn Sie frühzeitig über die Verlegung des Fluges informiert werden.

Kommt es zu einer Umbuchung und die Ersatzbeförderung ist erst einen Tag später möglich, dann kann es vorkommen, dass es zu einer Verlängerung des Aufenthaltes kommt. Die Fluggesellschaft muss dafür sorgen, dass Sie eine Unterkunft haben und die Betreuungsleistungen sind auch zu übernehmen. Sollte sich die Fluggesellschaft weigern, dann müssen Sie sich selber kümmern, aber können die entstehenden Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Zu diesem Zweck bewahren Sie alle Unterlagen und Rechnungen sorgfältig auf.

Beachten Sie, dass die Ansprüche nicht gültig sind, wenn Sie von dem Vertrag zurücktreten, indem Sie den Ersatzflug ablehnen und den Flugpreis zurückverlangen!

Interessant:

Die vorstehend beschriebenen Ansprüche gegen die Fluggesellschaft gelten nur für Flüge, die entweder a) von einem Flughafen innerhalb der EU starten oder b) von einem Staat außerhalb der EU zu einem Flughafen in der EU mit einer Fluggesellschaft fliegen, die ihren Sitz innerhalb der EU hat. Außerdem darf das Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand, nicht länger als drei Jahre zurück liegen.

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Schadenersatz

Nach den nationalen Vorschriften richtet sich der eventuelle Schadenersatz, denn pauschal kann nicht festgelegt werden, inwieweit eine Mitnahmeverweigerung für einen Schadenersatz sorgen kann.

Nach deutschem Recht ist es möglich, dass in den Geschäftsbedingungen keine Informationen zu dem Beförderungsvertrag zu finden sind und demnach kann auch keine Auskunft erteilt werden. Sie können aber von der Fluggesellschaft Schadenersatz verlangen, wenn Ihnen zusätzliche Kosten wie Hotel, Fähre oder Taxi entstehen. Die vorhandenen Buchungen können Sie aufgrund der Situation nicht nutzen und Umbuchungen sind kostenintensiv.

Es entsteht Ihnen in erster Linie ein finanzieller Schaden und dieser muss von der Fluggesellschaft ersetzt werden, wenn er durch Nichtbeförderung entsteht. Allerdings haftet die Airline nicht, wenn sie an der Beförderungsverweigerung keine Schuld trägt. Von einem Verschulden des Luftfahrtunternehmens müssen Sie aufgehen, wenn die Flüge aufgrund eines unternehmensinternen organisatorischen Grund umgebucht werden.

Manchmal zahlt die Airline Ausgleichsleistungen und diese sind auf die Schadenersatzansprüche umzurechnen.

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Ansprüche in Bezug auf den Pauschalreiseveranstalter

Der Flug findet im Zusammenhang mit einer Pauschalreise statt und es kommt nicht zu einer Beförderung, dann können Sie Schadenersatz wegen nutzloser aufgewendeter Urlaubszeit in Betracht ziehen. 

Allerdings muss dafür ein Reisemangel vorliegen und das kann mitunter sein, wenn aufgrund der Flugverlegung die Nachtruhe im Urlaub kürzer wird oder der zweite oder vorletzte Urlaubstag in Mitleidenschaft gezogen wird.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Entschädigung bei Flugumbuchung

1. Der Flug fällt aus und wer kommt für die zusätzlichen Hotelkosten auf?

Wenn der Flug aufgrund der Airline ausfällt, dann muss die Airline auf die zusätzlichen Kosten des Hotels aufkommen, wenn Sie weiterhin im Hotel verweilen müssen. Aber Sie müssen zuerst in Vorkasse treten und die Kosten zurückverlangen.

2. Der Flug verspätet sich um drei Stunden – muss ich den Flug dann noch nehmen?

Gerade in der heutigen Zeit ist eine Flugverspätung keine Seltenheit mehr und auch wenn Sie drei Stunden auf den Flug warten müssen, sollten Sie ihn nehmen. Die Wartezeit ist ärgerlich, aber Essen und Getränke werden Ihnen kostenfrei angeboten.

3. Kostenerstattung ohne Quittungen möglich?

Grundsätzlich erhalten Sie keine Kostenerstattung, wenn Sie die Quittungen nicht aufbewahren. Manche Fluggesellschaften sind zeigen Kolanz und erstatten eine Pauschale.

4. Wann muss ich am Flughafen sein, wenn mein Flug um 20 Uhr geht?

In der Regel geben die Fluggesellschaften an, dass Sie früher am Schalter sein sollen. Wenn das nicht der Fall ist, dann sollten Sie 45 Minuten vor dem Abflug am Schalter sein.

5. Wie hoch kann eine Entschädigung sein?

Die Höhe der Entschädigung ist unterschiedlich und kann nicht pauschal angegeben werden. Es kommt auf die verschiedenen Faktoren an. Wenden Sie sich im Idealfall am besten an eine Verbraucherzentrale.

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Fazit

Fluggesellschaften sind schon seit Jahren in der Kritik, nicht nur, dass ständig Verspätungen stattfinden, sondern mittlerweile finden auch Umbuchungen aus organisatorischen Gründen statt. Einige Gründe sind durchaus verständlich, aber für den Urlauber sehr ärgerlich. Meist bedeutet das, dass Zeit am Flughafen statt am Strand notwendig ist, und es kommt zu Konflikten rund um die Beförderung. Grundsätzlich muss die Airline Schadensersatz zahlen, wenn sie Schuld an der fehlenden Beförderung ist.

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