Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Airline pleite – was tun, wenn Flüge gestrichen sind? Die verpflichtende Insolvenz-Versicherung soll helfen


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Immer wieder kommt es vor, dass eine Airline Insolvenz geht und dann sind Sie in der Pflicht. Sie müssen sich umgehend kümmern, wenn Ihre Flüge gestrichen werden. Sie haben die Möglichkeit einen Ersatzflug zu verlangen, wenn Sie zu den Pauschalreisenden gehören. Allerding müssen Sie sich selber um eine Ersatzbeförderung kümmern, wenn Sie direkt bei der Airline Ihre Tickets gebucht haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erkundigen Sie sich ob die gebuchten Flüge noch ausgeführt oder schon gestrichen sind, wenn eine Fluggesellschaft insolvent geht.
  • Sie haben eine Pauschalreise gebucht, also eine Kombination aus Flug, Hotel und Mietwagen, dann wird der Veranstalter für eine kostenfreie Verbindung sorgen.
  • Das Flugticket haben Sie eigenständig bei der Fluggesellschaft gebucht und Sie müssen vielleicht länger am Urlaubsort bleiben, weil der neue Rückflug später stattfinden wird, dann fallen weitere Kosten für Sie an. Ob Sie jemals die entstandenen Kosten zurückbekommen, dass entscheidet sich erst nach einem langwierigen Insolvenzverfahren.

Die Pleite einer Fluggesellschaft ist keine Seltenheit, denn immer mehr Billig-Flieger drücken sich auf den Markt und dieser ist stark umkämpft. Die britische Fluglinie Flybe ist zuletzt insolvent gegangen und dann heißt es für die Kunden oft, dass der Flugbetrieb eingestellt wird. Da spielt es keine Rolle, dass zahlreiche Kunden mit Flugtickets ausgestattet sind, denn die Flüge fallen von einen auf den anderen Tag aus.

Sie sind von den gestrichenen Flügen betroffen, dann gibt es einen Unterschied. Die Tickets haben Sie selber bei der Airline gekauft oder über eine Pauschalreise erhalten.

Urlaubszeit: Welche Reise-Versicherungen benötigen Sie wirklich

Endlich Urlaub. Ferienbeginn ist regelmäßig auch Reisezeit. Und bereits im Zusammenhang mit der Buchung einer Urlaubsreise stellen sich zahlreiche Fragen in Bezug auf Versicherungen. Diese werden oft bei Abschluss angeboten oder später offeriert. Doch welche

0 Kommentare

Der Veranstalter springt bei Pauschalreisen ein

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und die Airline ist Pleite, so dass die Flüge alle gestrichen werden. In dem Fall muss der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen.

Im Online-Portal oder in einem Reisebüro haben Sie sich für mehr als eine Leistung entschieden und zahlen einen hohen Gesamtpreis, so dass nicht nur Hotel und Mietwagen enthalten sind, sondern auch der Flug. Wenden Sie sich bei der Pleite der Fluggesellschaft unbedingt beim Veranstalter an, wie Sie an das Ziel kommen. Die entstehenden Mehrkosten muss der Reiseveranstalter übernehmen und dazu gehören zusätzliche Hotelkosten, wenn Sie länger am Urlaubsort bleiben müssen. Der Ersatzflug kann natürlich später starten.

Sie haben die Möglichkeit den Reisepreis zu mindern, wenn die Reise trotz des Ersatzfluges nicht so abläuft wie ursprünglich geplant. Beispielsweise kommen Sie einen Tag später im Urlaubsort an, weil der Flieger einen Tag später startet und somit verlieren Sie einen Urlaubstag.

Manchmal kommt es vor, dass eine Restzahlung bei Reiseantritt notwendig wird und diese sollten Sie auch vornehmen. Der Veranstalter trägt das Risiko einer insolventen Fluglinie komplett allein und muss sofort tätig werden, wenn es zu einem Flugausfall kommt.

Achtung:

Nur weil Sie in einem Reisebüro die Reise gebucht haben, bedeutet es nicht, dass es sich um eine Pauschalreise handelt. Bei den sogenannten verbundenen Reiseleistungen fehlt die Haftung durch den Veranstalter. Die Möglichkeit kommt in Betracht, wenn Sie für jeden Teil der Leistung eine separate Rechnung erhalten. Beispielsweise haben Sie eine Rechnung für die Flugtickets, eine weitere für das Hotel und auch eine für den Mietwagen erhalten.

Sie sind sich nicht sicher, dann wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale in der Nähe!

Reisezeit: Polizei gibt 15 Tipps für einen sicheren Urlaub

Urlaubszeit ist Reisezeit. Und damit lassen viele Deutsche auch Ihre Wohnung samt Hab und Gut alleine. Außerdem begeben Sie sich im Ausland in ungewohntes Terrain. Fallen lauern sowohl zuhause als auch unterwegs. Die Polizei und

0 Kommentare

Kosten im Insolvenzverfahren anmelden

Sie haben sich für das eigene Buchen der Tickets bei der Airline entschieden, dann haben Sie bei einer Insolvenz der Airline schlechte Karten.

Die Fluggesellschaft muss Ihnen bei der Annullierung den Flugpreis und auch die weiteren Kosten erstatten, wenn Sie nicht befördert werden können. Das ist der Fall, wenn die Airline insolvent wird. Allerdings müssen Sie die Forderungen bei dem zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.

Sie müssen sich selber um eine Ersatzbeförderung kümmern und auch in Vorkasse treten. Selbst, wenn Sie durch den neu gebuchten Flug länger am Urlaubsort bleiben müssen und das Hotel und den Mietwagen auch weiterhin nutzen, dann zahlen Sie die Zusatzkosten.

Internet & Smartphone im Urlaub: Das sollten Sie beachten

Die Ferien stehen vor der Tür und das Smartphone oder der Tablet-PC gehen mit auf Reisen. Wer sein digitales Ich mit in den Urlaub nimmt oder einfach in den Ferien online sein möchte, sollte einige

0 Kommentare

Gut zu wissen

Bewahren Sie die Rechnungen gut auf, denn Sie haben die Möglichkeit die Kosten später beim Insolvenzverwalter zu melden.

Aber rechnen Sie damit, dass Sie im Zuge eines Insolvenzverfahrens erst sehr spät am Zug sind und ob Sie das Geld wirklich zurückbekommen, das steht in den Sternen. Zudem kann es sehr lange dauern.

Zahlungen für die Flugtickets können Sie eventuell rückgängig machen, wenn Sie per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt haben. Die bezahlten Beiträge können allerdings zur Insolvenzmasse gehören und das ist ein großes Risiko. Im schlimmsten Fall kommt es zu Nachforderungen durch den Insolvenzverwalter, aber das wird im Einzelfall entschieden.

Im Zweifel können Sie sich von einer Verbraucherzentrale beraten lassen!

Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn Sie die Flugtickets über ein Online-Vermittlungsportal oder ein Reisebüro gebucht haben. Sie können das Geld von dort wiederbekommen, wenn es noch nicht an die Airline weitergeleitet wurde.

Notsituation während Auslandsreise: Wann und wie hilft die Botschaft bei Problemen im Urlaub

Probleme können bei einem Auslandsaufenthalt im Urlaub jederzeit auftreten. Schnell geraten Sie in eine Notlage, wenn Sie krank werden, Ihnen Geld oder Ausweise gestohlen werden oder der Reiseveranstalter plötzlich Insolvenz anmeldet. Wann hilft Ihnen die

0 Kommentare

Längst überfällig ist der Schutz für Flugreisende

Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine verpflichtende Insolvenzversicherung, damit es eine Absicherung bei Pauschalreisen gibt. Heute sind Insolvenzen von Airlines schließlich keine Seltenheit mehr.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass gestrandete Urlauber und Passagiere das Geld für Flugtickets einfach verloren haben und in einem solchen Fall sind halbherzige Beschwichtigungen nicht sinnvoll. Das sagt Marion Jungbluth, die Leiterin des Teams Mobilität und Reisen. Die Verbraucher haben schließlich kaum eine Möglichkeit festzustellen, ob es sich bei einer Airline um eine insolvente Airline handelt oder nicht und aus dem Grund muss der Gesetzgeber Hilfestellung leisten.

Neue Abzock-Masche: Fiese Betrüger vermieten Fake-Ferienwohnungen

Sie möchten für Ihren nächsten Urlaub eine Ferienwohnung buchen? Dann sollten Sie besonders wachsam sein. Betrüger nutzen die positive Urlaubsstimmung und vermieten Traumwohnungen zu vernünftigen Preisen. Doch dann stellen Sie fest, dass es die Wohnung

Ein Kommentar

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Airline pleite

1. Wie komme ich nach Hause, wenn eine Airline Pleite geht?

Es kommt darauf an, ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben oder die Flugtickets einzeln erstanden haben. Bei einer Pauschalreise kümmert sich de Veranstalter, aber wenn Sie selber gekauft haben, dann stehen Sie in der Verpflichtung.

2. Wer zahlt die zusätzlichen Kosten für die Unterkunft?

Auch hier kommt es darauf an, ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben oder nicht. Der Veranstalter übernimmt die Kosten bei einer Pauschalreise, aber ansonsten müssen Sie die Kosten selber tragen.

3. Woran lässt sich erkennen, ob eine Airline insolvent ist?

Als Verbraucher haben Sie eher selten die Möglichkeit zu erkennen, ob die Airline insolvent ist. Beachten Sie einfach die Nachrichten und meist lässt sich eine Tendenz erkennen.

4. Flug vor Anreise gestrichen- was nun?

Wenden Sie sich an den Veranstalter, denn er muss sich bei einer Pauschalreise um einen Ersatzflug kümmern. Zudem können Sie den Reisepreis mindern.

5. Wie viel Minderung kann ich machen?

Die Minderung des Reisepreises kommt immer auf die Situation an und muss von Fall zu Fall entschieden werden, aber bis zu 30% sind durchaus möglich.

Campingplatz und Strand: So werden Sie beklaut und merken nichts

Der Camping- oder Zeltplatz sind für Trickdiebe aktuell besonders interessant. Auch am Strand ist viel zu holen. Vor allem wertintensive Geräte wie Smartphones und Tablet-PCs können meist unproblematisch entwendet werden. Wir zeigen, auf welche Tricks

Ein Kommentar

Fazit

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass Fluggesellschaften unter großem Druck stehen und nicht alle auf dem Markt bestehen können. Die Folge ist eine Insolvenz und meist sind die Verbraucher die Leidtragenden. Bei Pauschalreisenden kommt der Veranstalter dafür auf, aber wenn Sie selber den Flug über die Airline gebucht haben, dann stehen Sie selber gerade. Aus dem Grund fordern die Experten eine verpflichtende Insolvenz-Versicherung.

Schreibe einen Kommentar