Haushaltshilfe | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 28 Feb 2022 08:52:14 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Haushaltshilfe | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Häusliche Pflege und Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlen lassen – Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haeusliche-pflege-und-haushaltshilfe-von-der-krankenkasse-bezahlen-lassen-stellen-sie-einen-antrag-bei-ihrer-krankenkasse/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haeusliche-pflege-und-haushaltshilfe-von-der-krankenkasse-bezahlen-lassen-stellen-sie-einen-antrag-bei-ihrer-krankenkasse/#respond Mon, 28 Feb 2022 08:52:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63293 Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, dass eine häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe ins Haus kommen kann. Die Krankenkasse ermöglicht Ihnen die Hilfe auf Rezept und zahlt die Kosten.   Sie sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung

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Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, dass eine häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe ins Haus kommen kann. Die Krankenkasse ermöglicht Ihnen die Hilfe auf Rezept und zahlt die Kosten.  

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben einen Anspruch auf eine häusliche Pflege oder eine Haushaltshilfe, wenn Sie eine schwere Krankheit haben oder nach der Behandlung im Krankenhaus.
  • Allerdings gibt es eine wichtige Voraussetzung, denn in Ihrem Haushalt darf keine Person leben, die Sie pflegen kann oder den Haushalt übernimmt.
  • In der Regel erhalten Sie in der Woche eine Hilfeleistung von vier Wochen für eine Krankheitsepisode und Sie müssen eine gesetzliche Zuzahlung leisten.

Sie sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung und können sich für eine kurze Zeit nicht selber versorgen, weil Sie eine OP hatten, eine Krankheit haben oder nach einer anderen Behandlung aus dem Krankenhaus kommen. Dann haben Sie das Recht, dass Sie Hilfe im Haushalt bekommen und zwar auf Rezept. Eine Voraussetzung gibt es hier allerdings, denn in Ihrem Haushalt darf keine Person leben, welche die Aufgaben vorübergehend übernehmen kann. Das bedeutet, Sie haben Zuhause niemanden, der Ihnen bei der Körperpflege hilft, beim Essen machen oder den Haushalt übernimmt. Auch die Versorgung der Kinder ist nicht möglich, dann können Sie Hilfe erhalten. Sie haben dann die Wahl sich für eine professionelle Kraft zu entscheiden oder sich von Freunden oder Verwandten helfen zu lassen.

Damit der Antrag bei der Krankenkasse ein Erfolg wird, sollten Sie sich an die folgenden Tipps halten.

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Die Aufgaben

Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe, aber in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt davon ab, was Sie noch machen können. 

Sie brauchen eine Unterstützung für den eigenen Haushalt und diese ist auch genehmigt, dann kümmert sie sich um die folgenden notwendigen Dinge:

  • Wäsche waschen
  • Wohnung putzen
  • Mahlzeiten zubereiten
  • Einkaufen
  • Botengänge
  • Kinderbetreuung
  • Kinderbeaufsichtigung

Der Antrag

Damit Sie Hilfe im Haushalt bekommen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Krankenkasse stellen. 

Neben dem Formular müssen Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt haben und darin muss nicht nur die Diagnose stehen, sondern auch die daraus resultierenden Beeinträchtigungen. Außerdem muss der Arzt noch weitere Informationen angeben, darunter:

  • ab wann eine Hilfe notwendig ist
  • für wie lange die Hilfe gebraucht wird
  • in welchem Umfang die Hilfe zu gewähren ist

Bedenken Sie immer, dann die Bearbeitung des Antrags eine gewisse Weile in Anspruch nimmt und aus dem Grund sollten Sie schon während des Krankenhausaufenthalts den Antrag ausfüllen und bei der Krankenkasse einreichen, so dass es zu einer reibungslosen Versorgung kommt.

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Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war kurz nach

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Die Dauer

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren, wenn Sie sich im Krankenhaus oder in der Rehabilitation befinden.

Nachdem Sie in das eigene häusliche Umfeld zurückgekehrt sind, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für maximal vier Wochen in einer Krankheitsperiode. Die Hilfe lässt sich auf 26 Wochen erweitern, wenn Kinder zu versorgen sind und dann übernimmt die Krankenkasse auch weiterhin die Kosten. Sie sind Alleinerziehend oder Eltern ohne Familie, dann sollten Sie sich bei älteren Kindern erkundigen, ob die Krankenkasse auch hier Betreuungsleistungen im Notfall anbietet.

Die Wahlfreiheit

Sie können sich die passende Haushaltskraft bei dem Wohlfahrtsverband, einem Pflegedienst oder einem anderen örtlichen Dienstleister suchen. 

Die Krankenkassen können bei der Suche nach einer Haushaltshilfe aber auch beratend zur Seite stehen, denn dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Fragen Sie schon bei der Antragsstellung nach passenden Anbietern und deren Kontaktdaten, damit Sie sich in Ruhe entscheiden können, denn Sie haben die Wahlfreiheit. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die Krankenkasse den ersten Kontakt herstellt und sich über mögliche freie Kapazitäten informiert.

Sie können sich aber auch für eine vertraute Person entscheiden und diese mit der Haushaltsführung beauftragen, wenn Sie das möchten.

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Die Kosten

Die Krankenkassen zahlen seit Januar 2021 für eine selbst organisierte Hilfskraft einen Stundenlohn von 10,25 Euro.

Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen alle Kosten der Haushaltshilfe, welche durch die Inanspruchnahme der Leistung entstehen. Allerdings ist die Erstattung auf eine bestimmte Höhe und eine Stundenanzahl begrenzt. Hierzu gibt es eine feste Reglung, so dass ein achtstündiger Einsatz am Tag möglich ist. Dann übernimmt die Krankenkasse also einen kompletten 8-Stunden-Tag mit 82,00 Euro.

Im Einzelfall entscheidet die Krankenkasse was eine angemessene Stundenzahl für die Haushaltshilfe ist, denn dabei kommen verschiedene Faktoren in die Berücksichtigung. Dazu gehören die Anzahl der Kinder und deren Alter, aber auch ob es noch andere Personen gibt, die sich kümmern können. Unter bestimmten Umständen ist es sogar notwendig, dass eine Betreuungszeit von acht Stunden nicht ausreicht, so dass die Krankenkasse mehr als acht Stunden genehmigt. Allerdings muss der Einzelfall mit der Krankenkasse besprochen werden.

Der Stundenlohn bedeutet gerade für Nachbarn und Freunde eine kleine Anerkennung für ihren Einsatz, aber nicht jede Person erhält eine finanzielle Anerkennung. Wenn der Ehepartner allerdings einen Verdienstausfall hat oder hohe Fahrtkosten, dann können Sie auch hier mit der Kostenübernahme rechnen.

Fragen Sie bei der Krankenkasse nach, denn unter bestimmten Bedingungen ist es durchaus möglich, dass die Krankenkasse im Rahmen der Satzungsleistungen auch weitere Kosten im Bereich der Haushaltshilfe übernimmt.

Wichtig:

Lassen Sie die Krankenkasse den Vertrag mit der Fachkraft abschließen, wenn Sie sich für eine professionelle Haushaltshilfe entscheiden. Die Krankenkasse rechnen dann die Kosten direkt mit der Fachkraft beziehungsweise mit dem Unternehmen ab, aber eine Zuzahlung müssen Sie trotzdem leisten. Rechnen Sie mit einer Zuzahlung zwischen fünf und 10 Euro.

Sie erhalten keine zusätzliche Haushaltshilfe, wenn die häusliche Versorgung schon für die Leistungen einer Pflegeversicherung sichergestellt ist.

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Hilfe bei Krankheit oder im Pflegefall

Haushaltshilfen sind eine gute Möglichkeit, um den Alltag bewältigt zu bekommen, obwohl Sie körperlich eingeschränkt sind.

Sie schaffen den Haushalt alleine nicht mehr und sind immer auf sich allein gestellt, dann kann eine haushaltsnahe Dienstleistung Ihnen den Alltag ein wenig erleichtern. In einigen Fällen übernimmt die Kranken- oder Pflegeversicherung die Kosten für die Haushaltshilfe.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Haushaltshilfe

1. Ich bin verheiratet, mein Mann ist auf Montage und ich muss für zwei Wochen ins Krankenhaus – wer übernimmt die Betreuung meiner Tochter?

Zuerst kann der Mann schauen, ob er für Ihren Krankenhausaufenthalt frei bekommt oder Sie wenden sich an die Großeltern. Haben Sie keine Möglichkeit, dann wenden Sie sich in Ihre Krankenkasse, denn in einigen Fällen können Sie eine Betreuungshilfe beantragen. Die Kosten übernimmt dann die Krankenkasse.

2. Wie oft ist eine Zuzahlung erforderlich?

Grundsätzlich zahlen Sie für ein Rezept eine Zuzahlung, also einmal für ein Rezept.

3. Was macht die Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe übernimmt alle notwendigen Arbeiten rund um den Haushalt vom Wäsche waschen über das Fenster putzen bis hin zu Staub wischen. Aber auch Einkäufe oder Besorgungen werden von der Haushaltshilfe bei Bedarf erledigt.

4. Fährt die Haushaltshilfe auch mit mir zum Arzt?

Sie sind nicht in der Lage selbstständig zum Arzt zu fahren und der Arzt hat Ihnen das bescheinigt, dann kann die Haushaltshilfe auch mit Ihnen zum Arzt fahren.

5. Wie lange kann ich eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen?

Die Krankenkasse hat eine Regelung von vier Wochen in einem Quartal festgelegt, aber unter gewissen Umständen kann die Haushaltshilfe auch für einen längeren Zeitraum eine Hilfe sein.

2020-03-31 Polizei warnt Betrug Gesundheitsamt Coronatest
Vorsicht Fake: Falsche Mitarbeiter vom Gesundheitsamt machen Corona-Test für Bares

Fast täglich entdecken wir neue Betrugsmaschen, vor denen wir Sie direkt warnen. Aktuell bekommen Verbraucher Anrufe von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes. Teilweise klingeln die Betrüger auch direkt an der Wohnungstür. Und dann wird mit einem

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Fazit

Ein Aufenthalt im Krankenhaus, eine längere Krankheitsphase oder eine Aufenthalt in der Reha können durchaus ein Grund sein, dass Sie nicht mehr in der Lage sind alle Dinge im Haushalt eigenständig zu erledigen. Aber das ist nicht schlimm, denn die Krankenkasse hat die Möglichkeit eine Haushaltshilfe zu ermöglichen. Sie können bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen und die Kosten werden übernommen. Sie müssen allerdings mit einer Zuzahlung von 5 bis 10 Euro für ein Rezept rechnen.

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Was ist ein ambulanter Pflegedienst? Hilfe in den eigenen vier Wänden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-ist-ein-ambulanter-pflegedienst-hilfe-in-den-eigenen-vier-waenden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-ist-ein-ambulanter-pflegedienst-hilfe-in-den-eigenen-vier-waenden/#respond Wed, 23 Feb 2022 12:01:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60113 Der ambulante Pflegedienst ist eine Institution, die es auch stark eingeschränkten Menschen möglich macht, in einer eigenen Wohnung zu leben. Sie helfen nicht nur beim Duschen und Anziehen, sondern kümmern sich auch um den Haushalt.

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Der ambulante Pflegedienst ist eine Institution, die es auch stark eingeschränkten Menschen möglich macht, in einer eigenen Wohnung zu leben. Sie helfen nicht nur beim Duschen und Anziehen, sondern kümmern sich auch um den Haushalt. Sie bieten regelmäßige Hilfe im Alltag an und stehen ihren Patienten bei. Es gibt Angebote von Wohlfahrtsverbänden und die privaten Anbieter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur für die zugelassenen Pflegedienste übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten.
  • Die Aufgabe der Pflegedienste bezieht sich auf die Pflege, aber sie bieten z.B. auch Betreuung und Haushaltshilfe an.
  • Der ambulante Pflegedienst übernimmt auch die häusliche Krankenpflege als Leistung der Krankenversicherung, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Informationen über die Pflegedienste der Umgebung finden Sie z.B. bei den Pflegekassen und Pflegestützpunkten.

Ambulanter Pflegedienst – was ist das?

Die Pflegedienste gibt es unter unterschiedlichen Bezeichnungen, von Sozialstation über Pflegeteam bis hin zu zuhause bleiben GmbH.

Der Name spielt für einen Pflegedienst keine Rolle, aber Voraussetzung für eine Zulassung als ambulanter Pflegedienst ist, dass es eine ausgebildete Pflegefachkraft gibt, die die Verantwortung übernimmt. Das bedeutet, es handelt sich entweder um eine Krankenschwester, einen Krankenpfleger, eine Kinderkrankenschwester oder einen staatlich anerkannten Altenpfleger.

Es gibt in einem ambulanten Pflegedienst z.B. die hauptberuflichen Pflegefachkräfte, welche in der Regel in Vollzeit arbeiten. Dazu gibt es inzwischen auch noch Hauswirtschaftshelferinnen, Pflegekräfte oder Pflegehilfskräfte und Familienpflegehelfer. Zusammen bilden sie einen Pflegedienst, der für Familien Hilfe und auch Unterstützung im Alltag anbietet. Die pflegenden Angehörigen können daher mit Hilfe des Pflegedienstes Beruf und Betreuung deutlich besser unter einen Hut bekommen. Der Pflegedienst kommt also zu den Pflegebedürftigen nach Hause. Er ermöglicht ihnen daher ein fast normales Leben und zwar in den eigenen vier Wänden. Die pflegebedürftigen Versicherten haben aufgrund dessen einen gesetzlichen Anspruch.

Die Aufgaben der ambulanten Pflegedienste

Bei einem Pflegedienst arbeiten verschiedene Fachleute und zusammen erbringen sie die folgenden Leistungen:

  • Pflegemaßnahmen auf den Körper bezogen (Hilfe beim Gang auf die Toilette, Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Essen und Trinken)
  • Betreuungsmaßnahmen in pflegerischer Hinsicht (gemeinsames Kochen, Unterstützung bei Hobby und Spiel, Begleitung zum Friedhof)
  • Haushaltsführung (Wechsel der Bettwäsche oder die Reinigung der Wohnung)
  • Häusliche Krankenpflege (nur unter bestimmten Voraussetzungen, Injektionen oder Wundversorgung)
  • Beratung in Bezug auf Fragen rund um die Pflege oder Angelegenheiten wie Hilfsmittelanschaffung oder die Organisation von Krankenfahrten

Über die zugelassenen Pflegedienste in der Umgebung informieren die Pflegekassen.

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Wie gut ist Nivea? Marktcheck hat die Kosmetikprodukte getestet

Nivea-Creme, Nivea-Deo, Nivea-Shampoo – die Palette an Nivea-Pflegeprodukten ist riesig. Und die Marke Nivea ist auch weltweit bekannt. Doch heißt Bekanntheit auch, dass das Produkt Nivea gut ist? Marktcheck hat den Test gemacht…mit erstaunlichen Ergebnissen.

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Die Entwicklung der Pflegedienste

Aus den Sozialstationen der Kirchen und Wohlfahrtsverbände entstand die häusliche Pflege.

Der Bereich finanzierte sich zuerst aus Mittel der Kommunen und der einzelnen Bundesländer. Inzwischen finanziert sich der Bereich über einen Teil der Krankenkassenleistung. Die Pflegeversicherung gibt es seit 1995 und dann auch als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Durch diese Änderung entstanden mit der Zeit immer mehr ambulante Pflegedienste. Daher steigt die Zahl auch immer weiter. 2017 arbeiteten z.B. in 14.100 zugelassenen ambulanten Pflegediensten rund 390.000 Beschäftigte. Auch heute noch werden es immer mehr.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema ambulanter Pflegedienst

1. Welche Aufgaben hat der ambulante Pflegedienst?

In erster Linie leistet der ambulante Pflegedienst häusliche Pflegehilfe und die bezieht sich auf körperbezogene Maßnahmen. Das bedeutet, die Mitarbeiter kümmern sich um alle Aktionen rund um die Person vom Essen bis hin zum Toilettengang. Auch die Zahn- und Fußpflege gehört dazu.

2. Wie oft ist der ambulante Pflegedienst am Tag im Einsatz?

Der ambulante Pflegedienst kann z.B. mehrmals in der Woche ins Haus kommen und den pflegenden Angehörigen entlasten. Es gibt sogar Betroffene, die mehrmals am Tag Besuch vom Pflegedienst bekommen, weil Sie einen hohen Pflegegrad haben und keine Angehörigen in der Nähe.

3. Woran erkannt man einen guten ambulanten Pflegedienst?

Mittlerweile gibt es eine große Anzahl an diesen Dienstleistern. Achten Sie bei der Auswahl auf ausreichend ausgebildetes Fachpersonal, einen respektvollen Umgang mit den Patienten und auf aktuelles Fachwissen. Außerdem muss die Chemie zwischen dem Pflegedienstmitarbeitern und dem Patienten stimmen.

4. Was kostet der ambulante Pflegedienst im Monat?

Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst hängen von den gebotenen Leistungen ab. Sie können mit etwa 1.600 Euro bis 2.500 Euro im Monat für einen Pflegedienst rechnen. Meist bleibt nur ein Eigenanteil von 300 bis 600 Euro im Monat, denn der Rest wird von der Pflegekasse übernommen.

5. Was zählt zur Grundpflege bei einem ambulanten Pflegedienst?

Die Grundpflege ist die Hauptaufgabe eines ambulanten Pflegedienstes und dazu gehört die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität, die Vorbeugung, die Förderung und die Kommunikation des Patienten.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Immer mehr alte und kranke Menschen verbringen ihren Lebensabend in der gewohnten Umgebung und lassen sich von den Angehörigen pflegen und betreuen. In der Regel ist das nur möglich, wenn ein ambulanter Pflegedienst unterstützt. Der ambulante Pflegedienst muss zugelassen sein, damit die Kosten über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Je nach Fall kommt der Pflegedienst mehrmals am Tag oder mehrmals in der Woche. Er übernimmt zahlreiche Aufgaben und dazu gehört in erster Linie die Grundversorgung mit Nahrung, die Pflege und die Betreuung. Aber es gibt immer mehr ambulante Pflegedienste, die ihre Hilfe auch im Haushalt anbieten und sogar für Besuche beim Arzt. Selbst die Freizeitgestaltung wird mit einem Pflegedienst deutlich verbessert und der Patient ist zu keiner Zeit allein. Bei der Suche nach einem Pflegedienst gibt es ein paar Kriterien, auf welche Sie achten müssen. Zum einen gibt es ausgelernte Fachkräfte und zum anderen ist der Umgang in einem freundlichen Ton.

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Ausländische Betreuungskräfte – wie geht das legal? Mindestlohn ist Pflicht https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/auslaendische-betreuungskraefte-wie-geht-das-legal-mindestlohn-ist-pflicht/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/auslaendische-betreuungskraefte-wie-geht-das-legal-mindestlohn-ist-pflicht/#respond Mon, 22 Nov 2021 12:26:30 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67276 In Deutschland gibt es aktuell zahlreiche Menschen die pflegebedürftig sind, aber die Versorgung ist mehr als schwierig. Die pflegebedürftigen Menschen wollen im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt werden, aber leider können die meisten

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In Deutschland gibt es aktuell zahlreiche Menschen die pflegebedürftig sind, aber die Versorgung ist mehr als schwierig. Die pflegebedürftigen Menschen wollen im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt werden, aber leider können die meisten Angehörigen das nicht stemmen. Aus dem Grund sind praktikable Lösungen notwendig und dann kommt es meist zur Unterstützung durch Dritte.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland gibt es die Arbeitnehmerfreizügigkeit und mit Hilfe dieser Regelung kann ein EU-Bürger ohne eine spezielle Arbeitserlaubnis auch im Privathaushalt arbeiten.
  • Im gleichen Atemzug können die ausländischen Unternehmen ihre Mitarbeiter auch nach Deutschland schicken, um dort in deutschen Haushalten eingesetzt zu werden. Vermittlungsagenturen können bei dieser Aufgabe helfen.
  • Wenn Sie für den eigenen Haushalt eine ausländische Hilfskraft einstellen, dann gilt das deutsche Arbeitsrecht.
  • Sie haben sich entschlossen eine Hilfskraft aus Osteuropa in Vollzeit zu beschäftigen, dann müssen Sie mit Kosten zwischen 2.000 und 3.000 Euro pro Monat rechnen.

Direktanstellung der Hilfskraft

Die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt für alle EU-Länder und somit auch für alle Bürger dieser Länder.

Das bedeutet, Sie können für Ihren deutschen Haushalt auch eine Hilfskraft aus einem EU-Mitgliedsstaat einstellen und brauchen keine weitere Erlaubnis einzuholen. Das macht die Suche nach einer Hilfskraft für den eigenen Haushalt ein wenig einfacher und Sie können die Preise und Leistungen gut miteinander vergleichen.

Das sollten Sie wissen:

  • Wenn Sie sich für eine Haushalts- oder Betreuungskraft aus dem Ausland entscheiden, dann müssen Sie inzwischen den in Deutschland gesetzlich festgelegten Mindestlohn bezahlen. Aktuell z.B. liegt der Mindestlohn bei 9,35 Euro in der Stunde.
  • Des Weiteren müssen Sie auch Arbeitgeberbeiträge bezahlen und dazu gehören Sozialversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Auch die Beiträge für die Berufsgenossenschaft sind von Ihnen zu zahlen.
  • Auch bei einer ausländischen Kraft müssen Sie mit hohen Kosten rechnen und die Kosten liegen in etwa bei 2.000 Euro im Monat. Allerdings ist das auch nur die unterste Grenze.
  • Dazu kommen noch weitere Kosten, denn auch Fahrtkosten, Internet und Telefon müssen gezahlt werden.
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Alle Pflegebedürftigen haben seit Januar 2017 Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn Sie in der ambulanten Pflege betreut werden. Grundvoraussetzung ist ein Pflegegrad und die Betreuung in den eigenen vier Wänden. Der Entlastungsbetrag gibt es in Höhe

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Wichtig!

Es ist nicht möglich eine 24-Stunden-Betreuung durch nur eine einzige Person festzulegen, denn das ist legal einfach nicht möglich. Die Arbeitszeit einer Haushaltshilfe beträgt in der Woche um die 8 Stunden am Tag und am Wochenende dürfen 48 Stunden nicht überschritten werden. Allein aufgrund der Rechnung ist somit eine Vollzeitbetreuung durch eine Person nicht möglich. Außerdem haben auch Haushaltshilfen in Vollzeit einen Anspruch auf Urlaub und der liegt aktuell bei 24 Stunden im Jahr. Es ist also klar, dass die Pflege und Betreuung unbedingt auf mehrere Personen verteilt werden muss, um legal unterwegs zu sein.

Pflege- und Betreuungspersonal aus dem Ausland

Sie können aber nicht nur auf die Hilfe von deutschen Arbeitskräften setzen, sondern sich auch einen ausländischen Dienstleister suchen.

Heute gibt es viele Unternehmen im europäischen Ausland, die ihr Pflege- und Betreuungspersonal auch nach Deutschland zum Arbeiten schicken. Wenn Sie sich für diese Möglichkeit entscheiden, dann entfallen inzwischen für die Pflegebedürftigen die Arbeitgeberpflichten. In der Regel wenden Sie sich an eine deutsche Vermittlungsagentur, denn diese kann Ihnen bei der Organisation und der Suche helfen.

Sie schließen in so einem Fall immer zwei Verträge ab, einen mit dem ausländischen Unternehmen, denn schließlich schickt das Unternehmen den Mitarbeiter zu Ihnen, und mit dem Vermittlungsunternehmen. Das Vermittlungsunternehmen kümmert sich schließlich um die Kommunikation und die komplette Organisation.

Tipp!

Die Pflegebedürftigen und seine Angehörigen sind die Kunden des ausländischen Unternehmens und somit sollten die Parteien sich unbedingt über die Wünsche und Vorstellungen im Vorfeld unterhalten. Ein ausführlicher Austausch und am Ende das Festhalten in Vertragsform sind sehr wichtig.

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Die Kosten für eine entsandte Hilfskraft

Die Preise sind recht unterschiedlich und werden in Staffeln unterteilt, so dass der Hilfebedarf und die Sprachkompetenz des Personals durchaus eine wichtige Rolle bei den ausländischen Dienstleistern spielen.

Die Arbeitgeber müssen aber immer mindestens den deutschen Mindestlohn zahlen und das Unternehmen muss für den Mitarbeiter Beiträge und Abgaben im eigenen Land zahlen. Alles in Allem kann so ein Betrag von mindestens 2.000 Euro im Monat auf Sie zukommen. Allerdings ist das auch nur die unterste Grenze, denn auch mehr sind möglich und auch keine Seltenheit. Im Schnitt können Sie damit rechnen, dass eine entsandte Hilfskraft zwischen 2.300 und 3.000 Euro im Monat kostet.

Aber denken Sie daran, dass dazu auch noch die Kosten für die Vermittlungsagentur kommen. Die Kosten der Vermittlungsagentur müssen Sie auch zahlen, wenn Sie eine solche Agentur beauftragt haben.

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Wichtig!

Die Bescheinigung A1 ist sehr wichtig. Daher sollten Sie sich diese unbedingt im Vorfeld zeigen lassen, bevor die Haushalts- und Betreuungskraft mit ihrer Arbeit beginnt. Machen Sie sich eine Kopie und heften Sie diese zu Ihren Unterlagen. Die A1 Bescheinigung ist ein Dokument, welches besagt, dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist und das ist sehr wichtig.

Osteuropa und seine selbstständigen Pflegekräfte

Es gibt noch eine dritte Variante, wie Sie sich mit dem Thema Betreuung auseinander setzen können und das sind die selbstständigen Pflegekräfte aus Osteuropa.

Sie können aber auch eine selbstständige Hilfskraft aus Osteuropa einsetzen, um die Betreuung zu ermöglichen. Allerdings empfehlen wir den Einsatz nur eingeschränkt. Ein Selbständiger bewegt sich nämlich rechtlich meist in einer Grauzone in Hinsicht auf eine Scheinselbstständigkeit. Da kann es schon mal zu Missverständnissen kommen, wenn der Selbstständige nur einen Arbeitgeber in Deutschland hat.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema ausländische Betreuungskräfte

1. Warum eine ausländische Pflegekraft?

Der Einsatz einer ausländischen Pflegekraft kann durchaus positiv gewertet werden, denn das Personal ist deutlich preiswerter als eine deutsche Pflegekraft. Gleichzeitig lernen die Kräfte sehr schnell und passen sich daher auch an die Bedürfnisse gut an.

2. Was kostet eine ausländische Hilfskraft?

Die Preise für eine ausländische Betreuungs- oder Hilfskraft sind recht unterschiedlich und beginnen z.B. monatlich bei um die 2.000 Euro.

3. Wie lange darf die ausländische Pflegekraft in Deutschland bleiben?

Rechtlich gesehen dürfen die ausländischen Pflegekräfte bis zu 24 Monate ohne Probleme in Deutschland arbeiten. Das Freizügigkeitsgesetz ist dafür der Grund.

4. Was kostet eine 12-Stunden-Pflege im eigenen Haushalt?

Die Kosten für eine 12-Stunden-Pflege im eigenen Haushalt variieren stark und liegen zwischen 20 und 45 Euro für eine Stunde.

5. Wer übernimmt die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege?

In der Regel zahlen die Pflegebedürftigen oder die Angehörigen die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege, aber auch die Pflegekasse kann einen Teil der Kosten übernehmen.

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Fazit

In der heutigen Zeit ist die Pflege in den eigenen vier Wänden für viele Menschen sehr wichtig, aber die Angehörigen können dieses Bedürfnis nicht befriedigen. Aus dem Grund muss eine Betreuungs- oder Hilfskraft angeheuert werden. Sie haben die Wahl zwischen einer deutschen oder einer ausländischen Kraft, wobei Sie immer den Mindestlohn zahlen müssen. Bei einer ausländischen Hilfskraft bietet sich eine Vermittlungsagentur an, die Ihnen bei der Suche nach einer passenden Arbeitskraft hilft.

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Haushaltshilfe: Die Pflege mit haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen – Tipps https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haushaltshilfe-die-pflege-mit-haushaltsnahen-dienstleistungen-ergaenzen-tipps/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haushaltshilfe-die-pflege-mit-haushaltsnahen-dienstleistungen-ergaenzen-tipps/#respond Sat, 30 Jan 2021 09:42:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60547 Im Haushalt gibt es eine Vielzahl an Arbeiten, bei denen sich Pflegebedürftige unterstützen lassen können. So zum Beispiel beim Einkaufen, bügeln, kochen oder für Fahrdienste. Die Pflegekasse bezahlt in einigen Fällen sogar dafür. Gleich erfahren

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Im Haushalt gibt es eine Vielzahl an Arbeiten, bei denen sich Pflegebedürftige unterstützen lassen können. So zum Beispiel beim Einkaufen, bügeln, kochen oder für Fahrdienste. Die Pflegekasse bezahlt in einigen Fällen sogar dafür. Gleich erfahren Sie, ab wann die Pflegekasse bezahlt und wie Sie die richtige Hilfe finden. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei haushaltsnahen Dienstleistungen handelt es sich um Arbeiten im Haushalt, die ein Dienstleister erledigt.
  • Sobald Sie mindestens den Pflegegrad 1 haben, können Sie für diese Leistungen eine finanzielle Unterstützung beantragen.
  • Die Pflegekasse bezahlt die Leistungen nur, wenn Sie auch einen zertifizierten Anbieter für die Hilfe aussuchen.

Definition haushaltsnahe Dienstleistungen

Den Begriff haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie eigentlich im Steuerrecht finden.

Auch wenn er sich sehr theoretisch anhören mag, so beinhaltet er doch ganz praktische Aufgaben. Der Begriff bezeichnet nämlich nichts anderes als Hausarbeit, die ein Unternehmen oder ein selbstständiger Dienstleister ausführt. Somit müssen Sie diese Arbeiten nicht selbst machen.

Es kann verschiedene Gründe haben, weshalb Personen Ihren Haushalt lieber anderen überlassen. Sei es aus Zeitmangel oder einfach, weil der Körper nicht mehr so mitmacht. Gerade gefährlichere Arbeiten wie Gartenarbeit oder Dinge, für die Sie auf eine Leiter steigen müssen, überfordern meist ältere Menschen.

Beispiel:

„Eigentlich bin ich für mein Alter von 80 Jahren noch sehr fit. Doch das Mähen des Rasens und der Weg zum Einkaufsladen sind schon sehr mühsam. Auch das Aufhängen und Abnehmen der Vorhänge ist für mich nicht mehr so leicht. Ich wäre froh, wenn mir jemand im Haushalt helfen könnte. Doch wo bekomme ich einen Dienstleister her, der mir helfen kann und der auch noch zuverlässig ist? Was muss ich sonst noch alles beachten?“

Welche Hilfen gibt es?

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören:

  • Hausarbeit: putzen, kochen, aufräumen, bügeln, Wäsche waschen, kleine Näharbeiten
  • Hilfe außer Haus: Gartenarbeit, Reinigungstätigkeiten am Haus, Einkäufe
  • Unterstützung: Begleitung bei Arztbesuchen, beim Einkaufen oder zum Spaziergang, Haustier ausführen, Hilfe beim Telefonieren oder Schreiben, Fahrdienst zu Behörden oder zum Arzt

Es gibt auch nicht haushaltsnahe Dienstleistungen. Das wäre dann die pädagogische Betreuung, medizinische Pflege oder aber Umbauten bzw. größere Reparaturen.

Achtung: Die Zulassung für haushaltsnahen Dienstleister vergeben die Bundesländer. Aus diesem Grund wird dies auch unterschiedlich gehandhabt. Sollten Anbieter für Gartenarbeit keine Zulassung erhalten, so wird die Pflegekasse im jeweiligen Bundesland diese haushaltsnahe Dienstleistung auch nicht bezahlen.

Gibt es für pflegebedürftige Unterstützung?

Bis zu 125 Euro im Monat stehen einem Pflegebedürftigen als Entlastungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen zu.

Diese Leistung erhalten Sie von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Das Geld dient dazu, um Ihre haushaltsnahen Dienstleistungen zu bezahlen. Jedoch ist das auch an bestimmte Bedingungen geknüpft, damit Sie den Entlastungsbetrag auch bekommen.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • mindestens Pflegegrad 1
  • Sie müssen einen von der Pflegekasse zertifizierten Anbieter wählen.

Damit Sie den Entlastungsbetrag bekommen, ist ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Sehr gut ist dabei die Tatsache, dass Sie den Restbetrag aus dem laufenden Monat, den Sie nicht verbraucht haben, in den nächsten Monat übertragen können. Es ist sogar möglich, die nicht verbrauchten Entlastungsbeiträge in das nächste Kalenderjahr mitzunehmen. Weitere Informationen finden Sie im Bundesministerium für Gesundheit.

Tipp:

Beim Entlastungsbetrag handelt es sich im rechtlichen Sinne um einen Erstattungsbetrag. Das heißt: Möchten Sie von Ihrer Kasse Geld erhalten, so heben Sie alle Belege auf. Sie gehen in Vorkasse, reichen die Belege bei der Pflegekasse ein und erhalten es zurückerstattet.

Einen Anbieter finden

Um die haushaltsnahen Dienstleistungen bezahlt zu bekommen, sollten Sie aufpassen, einen Anbieter zu wählen, der zertifiziert ist.

Was die Zertifizierungsvorschriften betrifft, so obliegen diese den jeweiligen Bundesländern. Suchen Sie nach einem zertifizierten Dienstleister, lassen Sie sich von den Pflegekassen, Pflegestützpunkten oder Kommunen beraten. Auch können Sie in einigen Bundesländern Online-Datenbanken für Ihre Suche nutzen.

Zudem sind Empfehlungen immer ganz hilfreich. Kennen Sie vielleicht jemanden, der bereits eine solche Unterstützung erhält?

Gut zu wissen: Manche ambulante Pflegedienste bieten die haushaltsnahen Dienstleistungen ebenfalls an. Auch gibt es Vermittlungsdienste. Diese können Ihnen die passenden Anbieter übermitteln. Haben Sie eine Nachbarschaftshilfe? So fragen Sie auch gerne dort nach.

Tipp:

Viele Menschen scheuen sich davor, den Entlastungsbetrag zu nutzen. Sie haben Angst davor, nicht mehr selbstständig zu sein. Andere dagegen möchten einfach keine Unterstützung von der Pflegekasse haben. Doch nutzen Sie diese Möglichkeit, denn so können Sie auch Unfälle vermeiden und Sie belasten sich nicht mehr als nötig.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Haushalshilfe: Die Pflege mit haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen – Tipps

1. Frage Wer bekommt haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlt?

Jeder pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1, kann diese Hilfe beantragen.

2. Frage Kann ich einen beliebigen Dienstleister wählen?

Das können Sie leider nicht. Die Dienstleistungen werden von der Pflegekasse nur bezahlt, wenn Sie einen zertifizierten Anbieter wählen.

3. Frage Kann mich der Dienstleister auch beim Einkaufen unterstützen?

Sie können die Dienstleistungen nicht nur in Ihren eigenen vier Wänden nutzen. Auch kann der Dienstleister Sie zum Arzt, zu Behörden oder eben zum Einkaufen fahren und begleiten.

4. Frage Warum muss ich in Vorkasse treten?

Da es sich hier um einen Erstattungsbetrag handelt, müssen Sie die Rechnung des Dienstleisters selbst begleichen. Danach reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein und erhalten das Geld zurück.

5. Frage Darf ich bei der Hausarbeit dennoch mithelfen?

Selbstverständlich können Sie auch noch selbst Hand anlegen. Während der Dienstleister die Arbeiten übernimmt, die Sie nicht mehr schaffen, zum Beispiel Fenster putzen, können sie die leichteren Aufgaben übernehmen.

Fazit

Haushaltsnahe Dienstleistungen sollen pflegebedürftige entlasten. Sie übernehmen die Aufgaben im Haushalt, die der ältere Mensch nicht mehr alleine bewältigen kann. Außerdem kann er auch bei diversen außer Haus Terminen begleiten. Grundsätzlich bekommen Sie diese Dienstleistungen von der Pflegekasse aber nur bezahlt, wenn Sie einen zertifizierten Anbieter wählen.

Der Beitrag Haushaltshilfe: Die Pflege mit haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen – Tipps erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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