Baufinanzierung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 30 Dec 2021 19:05:36 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Baufinanzierung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Geplatzte Immobilienkredite: Institute kassieren unzulässig https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geplatzte-immobilienkredite-institute-kassieren-unzulaessig/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geplatzte-immobilienkredite-institute-kassieren-unzulaessig/#respond Thu, 30 Dec 2021 19:04:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67731 Die meisten Immobilien lassen sich nur mit Hilfe einer Baufinanzierung oder eines Immobilienkredits bauen oder kaufen. Dazu müssen Sie sich an Ihre Hausbank wenden und nach Auszahlung regelmäßig die Rückzahlungsraten zahlen. Es kommt immer wieder

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Die meisten Immobilien lassen sich nur mit Hilfe einer Baufinanzierung oder eines Immobilienkredits bauen oder kaufen. Dazu müssen Sie sich an Ihre Hausbank wenden und nach Auszahlung regelmäßig die Rückzahlungsraten zahlen. Es kommt immer wieder vor, dass Kunden ihre Raten nicht mehr zahlen können und dann kündigen die Banken und Sparkassen die Immobilienkredite. Sie verlangen manchmal viel mehr Geld als ihnen eigentlich zusteht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Darlehen kann die Bank aus verschiedenen Gründen kündigen, aber der häufigste Grund ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
  • Wenn die Banken oder Sparkassen das Darlehen kündigen, dann verlangen sie in den meisten Fällen nicht nur Verzugszinsen, sondern auch die ausgebliebenen Ratenzahlung und die vorhandene Restschuld.
  • Juristen sind nicht nicht einig, ob die Banken und Sparkassen die Verzugszinsen verlangen dürfen, so dass Gerichte diese Frage klären müssen.

Ausgebliebene Raten, bestehende Restschuld und Verzugszinsen

In der Regel kündigen Banken und Sparkassen ein Darlehen nur, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig oder unvollständig nachkommt.

Das kann aus den unterschiedlichsten Gründen der Fall sein, aber in der Regel hat sich der Kunde finanziell komplett übernommen und kann seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Dann hat die Bank das Recht das Darlehen zu kündigen. Die Banken und Sparkassen verlangen dann nicht nur die ausgebliebenen Ratenzahlungen und die bestehende Restschuld vom Kunden, sondern können auch Verzugszinsen geltend machen. Informationen dazu finden Sie im §497 Abs. 1 des BGB.

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Vorfälligkeitsentschädigung ist umstritten

Die Kreditinstitute verlangen manchmal nicht nur einen Verzugszins, sondern auch eine Vorfälligkeitsentschädigung und diese ist meist sehr viel höher als der Verzugszins.

Juristen sind sich in dieser Sache nicht ganz einig, so dass der Bundesgerichtshof in Sachen Vorfälligkeitsentschädigung eine Entscheidung treffen muss und das hat er auch getan. Der Bundesgerichtshof hat zu Gunsten der Kunden entschieden und am 16. Januar 2016 ein Urteil gesprochen (Az: XI ZR103/15). Darin stellen die Richter fest, dass die Banken und Sparkassen anstelle der Verzugszinsen keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen.

Zudem haben die Richter beschlossen, dass die betroffenen Darlehensnehmer die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von den Banken und Sparkassen zurückverlangen können. Darüber hinaus können Sie sogar Zinsen zurückverlangen.

Allerdings müssen Sie auf die Fristen achten, denn in der Regel gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, so dass Sie ihr Recht nur innerhalb dieser Frist geltend machen können. Der Widerstand der Banken und Sparkassen ist deutlich höher, wenn Sie sich mit einer älteren Forderung an sie wenden.

Der Bundesgerichtshof hat zum §498 des BGB entschieden, wobei es um die Fassung bis zum 10. Juni 2010 geht, aber nach Auffassung vieler Experten ist das Urteil auch für die aktuellen Sachverhalte geltend.

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Bankabrechnung prüfen

Wenn also auf Ihrer Bankabrechnung nicht nur die Restschuld und die ausstehenden Zinszahlungen, sondern auch der Verzugszins und eine Vorfälligkeitsentschädigung auftaucht, dann handelt es sich um eine falsche Abrechnung.

Schließlich hat das Gericht eine eindeutige Entscheidung getroffen. Wichtig ist, dass Sie ihre Bankabrechnung genau prüfen, denn die Verzugszinsen dürfen im Höchstfall nicht mehr als 2,5% über dem normalen Basissatz liegen. Der aktuelle Basissatz liegt bei minus 0,88%.

Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern

Die Banken haben die Möglich, wenn Sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, die Zwangsversteigerung einzuleiten.

Mit dem Erlös können die Banken ihre Forderungen begleichen und wenn das der Fall ist, dann können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung inklusive der Zinsen zurückverlangen. Das ist aber nur möglich, wenn alle Forderungen der Bank komplett beglichen sind und Sie sich an die Fristen halten. Im Internet finden Sie entsprechende Musterbriefe, die Ihnen bei der Rückforderung mit Sicherheit eine gute Anleitung sein können.

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Privatinsolvenz 

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Ihren finanziellen Pflichten nachzukommen, dann sollten Sie sich um eine Privatinsolvenz bemühen.

Warten Sie nicht zu lange, denn die Schulden wachsen von Monat zu Monat immer weiter an und die Gläubiger lassen immer nur eine gewisse Weile mit sich reden. Wenden Sie sich an einen Privatinsolvenzberater, denn er kann Ihnen bei allen Schritten hilfreich zur Seite stehen.

Wichtig ist, wenn Sie die Vorfälligkeitsentschädigung mitsamt der Zinsen von der Bank zurückgezahlt bekommen, dann können Sie über das Geld nicht frei verfügen. Das Guthaben wird dann an den Insolvenzverwalter gezahlt und dieser verteilt das Geld auf die vorhandenen Gläubiger, um Ihre Schulden zu begleichen. Somit haben Sie vom dem Geld zwar nichts, aber der Berg Ihrer Schulden wird ein ganzes Stück kleiner.

Viele verschiedene Konsumentenberatungsstellen können Ihnen bei der Berechnung Ihrer Ansprüche helfen, wenn die Banken oder Sparkassen Ihren Immobilienkredit gekündigt haben. Wenn Sie Verzugszinsen und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, dann haben Sie Anspruch auf eine Rückzahlung.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema gekündigte Darlehen

1. Wann darf die Bank einen Darlehensvertrag kündigen?

Die Bank darf aus verschiedenen Gründen Ihren Darlehensvertrag kündigen, aber der wichtigste Grund ist, wenn Sie ihre Zahlungen nicht mehr leisten können. Dabei spielt es meist keine Rolle, ob Sie die Zahlungen unpünktlich oder nur in kleinerer Höhe leisten, denn sobald die Zahlungen nicht vollständig und pünktlich geleistet werden, begehen Sie Vertragsbruch und das führt zur Kündigung.

2. Was passiert bei einer Darlehenskündigung seitens der Bank?

Für Sie ist eine Darlehenskündigung in mehreren Punkten ein Problem, denn es kommt meist sogar zu einem negativen Eintrag bei der Schufa. Im Grunde verschlechtert sich Ihre Bonität und das wirkt sich auf alle laufenden Verträge und Rechnungen aus. Die schlechte Bonität haftet eine ganz lange Weile an Ihnen und das ist keine gute Sache.

3. Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Darlehenskündigung?

Wenn die Bank die Darlehenskündigung in schriftlicher Form ausgesprochen hat, dann sollten Sie klären, ob das rechtlich in Ordnung ist. Dazu sollten Sie sich einen rechtlichen Beistand an die Seite holen.

4. Kann ich auch einen Darlehensvertrag vorzeitig kündigen?

Sie als Kreditnehmer haben das Recht den Darlehensvertrag vor Ablauf der Frist zu kündigen, aber Sie müssen bedenken, dass Sie den kompletten Darlehensbetrag an die Bank zurückzahlen müssen und war sofort und nicht wie ausgemacht in Raten.

5. Welche Rechte habe ich bei einer unwirksamen Kündigung der Bank?

Wenn die Bank Ihnen unrechtmäßig kündigt, dann besteht das Darlehen unverändert dort und die Bank kann auch weiterhin nur die Ratenzahlung verlangen. Sie müssen den Betrag nicht in einer Summe zurückzahlen. Zudem steht Ihnen ein Anspruch auf Schadenersatz zu. Des Weiteren darf kein negativer Schufaeintrag erfolgen.

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Fazit

In den letzten Jahren mussten viele Banken die Darlehensverträge vorzeitig kündigen und die Gründe sind vielfältig, aber der eindeutigste Grund ist eine Nichtzahlung. Zahlt der Kunde seine Raten nicht, dann hat die Bank das Recht eine Kündigung auszusprechen. Allerdings darf die Bank keine Verzugszinsen und eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Hat die Bank das getan, dann können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung innerhalb von drei Jahren mit rechtlichem Beistand zurückfordern. Achtung, wenn Sie in der Privatinsolvenz stecken, dann fließt die Rückzahlung in die Zahlung Ihrer Schulden!

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Eigenkapital und Eigenleistungen – Grundbegriffe der Baufinanzierung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/eigenkapital-und-eigenleistungen-grundbegriffe-der-baufinanzierung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/eigenkapital-und-eigenleistungen-grundbegriffe-der-baufinanzierung/#respond Thu, 30 Dec 2021 04:51:44 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67522 Bei einer Baufinanzierung spielen verschiedene Faktoren eine wichtige Rolle, so auch das Eigenkapital und die Eigenleistungen. Grundsätzlich finanziert die Bausparkasse die Immobilie mit Hilfe eines Kredits, aber bei der Höhe des Kredits ist das vorhandene

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Bei einer Baufinanzierung spielen verschiedene Faktoren eine wichtige Rolle, so auch das Eigenkapital und die Eigenleistungen. Grundsätzlich finanziert die Bausparkasse die Immobilie mit Hilfe eines Kredits, aber bei der Höhe des Kredits ist das vorhandene Eigenkapital eine gute Größe. Auch für Eigenleistungen können Sie eine Menge Geld und somit auch Zinsen sparen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Baufinanzierung mit Hilfe einer Bausparkasse spielen das Eigenkapital und die Eigenleistungen eine entscheidende Rolle.
  • Sie sollten ein gewisses Eigenkapital vorweisen, denn nur dann ist eine solide Baufinanzierung auch möglich.
  • Zu den Eigenleistungen zählen alle Arbeiten, die von Ihnen, Freunden, Bekannten oder der Familie durchgeführt werden. Meist sind diese Eigenleistungen beim Innenausbau einzusetzen.

Kalkulationen sind mit Vorsicht zu machen

Eine solide Baufinanzierung ist nur möglich, wenn Sie ein Mindestmaß an Eigenkapital vorweisen können. Aus dem Grund sollten Sie ermitteln, wie hoch das Ersparte ist und wie viel davon in die Finanzierung fließen soll.

Beim Eigenkapital spielt das Guthaben beziehungsweise das Ersparte eine sehr entscheidende Rolle. Dabei muss das Kapital nicht nur vorhanden sein, sondern es muss auch für die Baufinanzierung zur Verfügung stehen. Das ist in erster Linie wichtig, um eine Zwischenfinanzierung zu haben, wenn es bis zur Fälligkeit des Baudarlehens noch Zeit braucht. Zudem kommt es zu Mehraufwendungen durch zusätzliche Zinsen und das muss alles bei der Planung für die Baufinanzierung mit eingerechnet werden.

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Finanzmittel als Eigenkapital

In erster Linie kommen Finanzmittel als Eigenkapital in Frage und dazu gehört nicht nur das reine Sparguthaben, was vielleicht „unter der Matratze“ liegt.

  • Die Tages- und Termingelder sind nicht nur kurzzeitig verfügbar, sondern bietet sich auch als hervorragendes Eigenkapital an.
  • Die Investmentfondsanteile und Aktien können in der Regel kurzfristig an der Börse veräußert werden, so dass das Guthaben darauf auch als Eigenkapital zum Bauen Verwendung finden kann. Es ist also keine Zwischenfinanzierung notwendig. Aber ganz ohne Risiko ist eine solche Aktion nicht, denn im Falle eines Börsentiefs können Verluste möglich sein, aber das hängt von der Kursentwicklung ab. Das Risiko lässt sich aber eigentlich sehr leicht minimieren, wenn Sie die Aktien und Investmentfonds gegen Tages- oder Termingelder eintauschen. Sie sind schwankungssicher und bieten sich als Eigenkapital an.
  • Die langfristigen Festgelder oder Sparbriefe lassen sich problemlos für die Lücke bis zur Fälligkeit als Zwischenfinanzierung nutzen. Ziehen Sie aber auf jeden Fall die Differenz zwischen dem Guthaben- und dem Kreditzins in der Kostenrechnung mit rein.
  • Das Bausparguthaben ist ein gutes Eigenkapital, aber da kommt es darauf an, ob der Vertrag zuteilungsreif ist. Zudem sollte klar sein, ob der Bausparkredit auch in Anspruch genommen werden kann. Idealerweise können Sie sich für eine Zwischenfinanzierung entscheiden, wenn der Vertrag aktuell noch nicht zuteilungsreift ist. Kurzfristig ist eine Zwischenfinanzierung zwar teurer, aber auf lange Sicht können Sie von den niedrigen Zinsen des Bauspardarlehens profitieren.
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Ausreichende Geldreserven anlegen

Bauherren sind in froher Hoffnung auf das kommende Heim und setzen alle frei verfügbaren Mitteln für die Immobilie ein, aber genau davon raten Experten ab.

Natürlich sollten Sie ausreichend Eigenkapital zur Verfügung haben und dieses auch in die Immobilie investieren, aber Experten raten Ihnen davon ab, dass Sie alle Mittel bis zum letzten Cent einsetzen. Experten raten Ihnen dazu, dass Sie ausreichend Geldreserven schaffen, um auf ungeplante Ausgaben vorbereitet zu sein.

Wenn Sie keine ausreichenden Geldreserven haben, dann müssen Sie Anschaffungen meist über weitere Kredite machen und dabei handelt es sich meist um teure Ratenkredite. Diese belasten Ihre Liquiditätsrechnung sehr stark. Planen Sie auf jeden Fall im Voraus, um auf eventuelle Ungeplanheiten gut vorbereitet zu sein. Das ist der Schlüssel zum Erfolg!

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Eigenleistungen gelten auch als Eigenkapital

Eine besondere Form des Eigenkapitals ist die Eigenleistung, die auch unter dem Begriff Muskelhypothek bekannt ist.

Dieser Begriff stammt aus dem Bau- und Volksmund und kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Bauherr, die Familie oder Freunde beim Bau der Immobilie helfen. Aber Sie müssen mit den Eigenleistungen sehr vorsichtig sein, denn nicht alle Arbeiten fallen als Eigenleistung an. Wichtig ist auch, dass Sie bedenken, dass es unzählig viele Arbeiten auf einer Baustelle gibt und die meisten Arbeiten lassen sich nicht auf einen Sonntag oder einen Feierabend legen. Auch das Urlaubskontingent ist irgendwann ausgeschöpft und dann kommen Sie in große Schwierigkeiten.

Bei Eigenleistungen ist Ausdauer gefragt

Auch wenn zu Beginn der Bauarbeiten Familie, Freunde und Bekannte noch vor Motivation strotzen, lässt diese im Laufe der Zeit meist nach. Wenn das passiert, dann kommt es meist zu ernsten Termin- und vor allen Dingen Geldproblemen.

Ein solches Risiko lässt sich aber gut ausschießen, wenn Sie auch bei den Eigenleistungen ausreichend Reserven mit einplanen. Dann können Sie auch solche Schwierigkeiten ohne Probleme meistern. Sie können davon ausgehen, dass Sie als engagierter Bauherr mit fachlichem Handwerk und viel Motivation bis zu 15.000 Euro einsparen können. Allerdings berechnen die Banken nicht mehr als Eigenleistung ein. Wichtig ist, dass diese Obergrenze auch für Sie gültig ist, denn dadurch können Sie am Ende der Bauzeit mit Sicherheit eine finanzielle Zusatzbelastung problemlos vermeiden.

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Ratenkauf vs. Kredit: Was ist besser?

Sie wollen eine größer Investition machen? Und jetzt fragen Sie sich, ob ein Ratenkauf oder ein Kredit besser ist? Was sind Vorteile? Was sind die Nachteile der jeweiligen Variante? Wir haben uns beide genau angesehen

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Heute gibt es zahlreiche „Ausbauhäuser“ und da kommt meist die Eigenleistung ins Spiel, aber Sie sollten kontrollieren, ob ein Preisnachlass durch die Eigenleistung die Mehrkosten für die Materialbeschaffung wirklich lohnt. Es kann durchaus sinnvoll sein auf die Eigenleistung zu verzichten, wenn der eigene Einsatz nach Abzug der Materialkosten nicht mehr angemessen vergütet werden kann.

Idealerweise erwirtschaften Sie das zusätzliche Eigenkapital lieber durch Überstunden oder einen Nebenjob!

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Eigenkapital und Eigenleistung

1. Welche Arbeiten zählen zu den Eigenleistungen?

Als Eigenleistung können Sie Arbeiten anrechnen, die auch ein ungelernter Handwerker durchführen kann. Dazu zählen Malerarbeiten, Tapezieren, Laminat verlegen, Teppich verlegen und einige Arbeiten im Gartenbereich (Gartengestaltung, Zäune setzen).

2. Zählen Elektroarbeiten auch als Eigenleistung?

Grundsätzlich zählen Elektroarbeiten nur zu den Eigenleistungen, wenn Sie ein Fachmann sind. Elektroarbeiten müssen abgenommen werden, so dass nur ein Experte solche Arbeiten durchführen sollte.

3. Wie hoch ist die Eigenleistung als Eigenkapital?

Die Banken akzeptieren um die 15% der Baufinanzierung als Eigenleistung, aber die Grenze ist meist auf 30.000 Euro gesetzt. Wenn Sie eine fachliche Qualifikation nachweisen können, dann sind es auch 50% oder mehr.

4. Wie viel Eigenkapital ist bei einer Baufinanzierung notwendig?

Sie sollten mindestens die Kaufnebenkosten als Eigenkapital mit in die Baufinanzierung einbringen. Dazu gehören die Notargebühren, die Grunderwerbssteuer und die Grundbucheintragung. Im Schnitt können Sie mit 12 bis 15% des Kaufpreises als Eigenkapital rechnen.

5. Was gilt als Eigenkapital?

Eigenkapital sind alle finanziellen Mittel, die dem Bauherrn zur Verfügung stehen. Der Gagenpart dazu ist das Fremdkapital.

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Fazit

Bei der Beantragung einer Baufinanzierung sind Eigenkapital und Eigenleistung wichtige Punkte. Als Eigenkapital gelten alle finanziell zur Verfügung stehenden Mittel und als Eigenleistung gelten alle anfallenden Arbeiten, die nicht von einem Fachmann erledigt werden müssen. Dazu zählen Arbeiten im Innenausbau. Experten empfehlen, dass nicht alle finanziellen Mittel in die Baufinanzierung fließen, sondern auch Reserven für eventuelle Zusatzzahlung geschaffen werden.

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Die Rechte der Bank bei Zahlungsverzug – Zwangsversteigerung und andere Folgen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/die-rechte-der-bank-bei-zahlungsverzug-zwangsversteigerung-und-andere-folgen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/die-rechte-der-bank-bei-zahlungsverzug-zwangsversteigerung-und-andere-folgen/#respond Wed, 29 Dec 2021 05:31:23 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67479 In juristischer Hinsicht ist eine Baufinanzierung kein einfaches Konstrukt, denn es kann zu Problemen kommen, vor allen Dingen, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät. Grundsätzlich sichert sich der Kreditgeber für solche Fälle ab, denn sein

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In juristischer Hinsicht ist eine Baufinanzierung kein einfaches Konstrukt, denn es kann zu Problemen kommen, vor allen Dingen, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät. Grundsätzlich sichert sich der Kreditgeber für solche Fälle ab, denn sein Geld will er auf jeden Fall zurück.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kreditgeber für eine Baufinanzierung ist meist die Hausbank oder die Bausparkasse und kommt immer in Frage, wenn es um den Kauf oder Bau einer Immobilie geht.
  • Der Kreditgeber sichert sich durch den Eintrag einer Grundschuld ab und wenn der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät, dann muss der Kreditgeber seine Forderungen nicht in den Wind schreiben.
  • Wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist, dann hat der Kreditgeber das Recht die Immobilie zu veräußern und seine offenen Forderungen zu begleichen.

Die Grundschuld an der Immobilie

Die Baufinanzierung ist die bekannteste und beliebteste Form der Darlehensvergebung für eine Immobilie, denn in den meisten Fällen reicht das Eigenkapital des künftigen Bauherren nicht aus.

Wenn der Bau oder Kauf einer Immobilie geplant ist und das eigene Kapital nicht ausreicht, ist der erste Weg zu Bank um eine Baufinanzierung zu beantragen. Hierbei handelt es sich um eine beliebte Darlehensform, die von Geldinstituten oder Bausparkassen genehmigt wird. Allerdings geben die Geldinstitute einen so hohen Kredit nicht ohne entsprechende Sicherheit aus. Bei einer Baufinanzierung handelt es sich schnell um Summen mit sechs Stellen und da muss die Bank sich absichern. Das tut sie mit dem Eintrag einer Grundschuld.

Mit dem Eintrag der Grundschuld sichert die Bank sich das Pfandrecht auf die Immobilie und das bedeutet, wenn Sie in Zahlungsverzug kommen oder die Forderungen nicht mehr bedienen können, dann kann die Bank den Pfand einfordern, so dass sie ihre Ansprüche befriedigen kann.

Nach dem Gesetz sind Sie der Bank ausgeliefert, wenn Sie die Grundschuld eintragen lassen, denn es handelt sich um einen vollstreckbaren, gerichtlichen Titel. Die Bank hat mit der Grundschuld einen rechtskräftigen Zwangsvollstreckungsbescheid in der Hand und Sie können dagegen erst einmal nichts machen.

Die Bank muss keine Klage vor Gericht einreichen oder die amtliche Feststellung der Zahlungsunfähigkeit von Ihnen haben, denn Sie kann sofort eine Zwangsversteigerung einleiten.

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Seriöse Banken nutzen die Grundschuld nicht ohne Grund

Grundsätzlich wird eine seriöse Bank dieses Recht auf Vollstreckung nicht ohne einen guten Grund einsetzen, so dass Sie erst einmal keine Angst haben müssen.

In den meisten Darlehensverträgen befindet sich die sogenannte Sicherungsabrede, die Sie als Kreditnehmer vor einer Bankenwillkür schützt. Die Bank verpflichtet sich, dass die Grundschuld nur verwertet, wenn bestimmte Ereignisse eintreten. Zu diesen Ereignissen zählt in erster Linie der Zahlungsverzug.

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Die Verwertung der Grundschuld

Wenn Sie also in Zahlungsverzug kommen oder die Zahlung gar nicht mehr leisten können, dann darf die Bank die Verwertung der Grundschuld einfordern.

Dadurch, dass die Bank keinen separaten Titel oder eine gerichtliche Anordnung mehr braucht, kommt es dann direkt zu einer Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung. Bei der Zwangsverwaltung bekommt die Bank Zugriff auf alle Einnahmen rund um die Immobilie und damit auch auf eventuelle Mieteinnahmen. Diese können sofort in Zins und Tilgung umgewandelt werden, so dass vielleicht eine Zwangsversteigerung der Immobile nicht notwendig ist.

Anders sieht es bei einer Zwangsversteigerung aus, denn in einem solchen Fall wird die Bank alle Hebel in Bewegung setzen, um die Immobilie zu verkaufen. Dazu wird zuerst der Wert der Immobilie bestimmt und dann wird sie zum Kauf angeboten. Der Bank ist es wichtig, dass die Höhe der Versteigerung mindestens die überfälligen Schulden deckt. Alle anderen Gelder werden dem Kreditnehmer ausgezahlt.

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Wichtig

Nur weil die Immobilie bei der Zwangsversteigerung verkauft wird, sind Sie nicht automatisch schuldenfrei, denn wenn die Immobilie nicht genügend Geld einbringt, dann bleibt der Rest auch weiterhin bestehen. Die Bank versucht zwar immer, dass alle Verbindlichkeiten mit Hilfe der Grundschulden gedeckt werden, aber wenn das nicht möglich ist, dann bleiben die restlichen Ansprüche gegen den Kreditnehmer bestehen.

Die 2 Varianten der Grundschuld

Grundsätzlich wird zwischen zwei Varianten der Grundschuld unterschieden. Sie sind getrennt voneinander existierende Formen.

  • Die Briefgrundschuld ist immer eine Grundschuld. Aber es gibt eine Ausnahme, nämlich, wenn im Grundbuch nicht der Zusatz „ohne Brief“ steht. Kommt es zu einer Briefgrundschuld, dann wird nicht nur eine Eintragung ins Grundbuch gemacht, sondern es werden auch ein Abtretungsvertrag und die Übergabe des Grundschuldbriefes ausgestellt. Es findet dann keine neue Eintragung in das Grundbuch statt. Dadurch bekommt der Grundschuldbrief die Form eines Wertpapieres.
  • Die Buchgrundschuld bedeutet, dass der Grundbucheintrag „ohne Brief“ durchgeführt wird. Es wird kein Grundschuldbrief ausgestellt und jede Änderung muss auch in Zukunft in das Grundbuch eingetragen werden. Die Buchgrundschuld ist sehr sicher, aber wenn es zu einer gewünschten Übertragung kommt, dann müssen Sie mit sehr hohen Kosten rechnen.
Grundsteuer berechnen: So soll die Grundsteuer zukünftig berechnet werden

Die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Grundsteuer-Reform ist auf den Weg gebracht. Demnach soll die Grundsteuer zukünftig anders und vor allem gerechter berechnet werden. Auswirkung hat diese Entscheidung nicht nur auf Immobilienbesitzer, sondern auch auf Mieter. Die

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Der Ablauf bei Zahlungsverzug

Dadurch, dass die Bank einen Eintrag der Grundschuld hat, stehen ihr nach Zahlungsverzug alle Rechte zur Verfügung.

Durch den Baufinanzierungsvertrag oder auch Darlehensvertrag sind Sie rechtlich gebunden, monatlich die vereinbarten Zahlungen an den Kreditgeber also die Bank zu leisten. Wichtig ist, dass die Zahlung immer vollständig und zum angegebenen Datum erfolgt, damit Sie nicht in Zahlungsverzug geraten. Solange alles so läuft, gibt es keinen Grund weitere Schritte einzuleiten.

Aber wenn Sie mit der Zahlung in Verzug kommen, dann erhalten Sie in der Regel das erste Mahnschreiben und die Bank leitet das Mahnverfahren ein. Drei Mal wird die Bank Sie anmahnen und Sie danach nur noch über die weitere Vorgehensweise informieren.

Die Bank nimmt ihr Recht wahr, die Immobilie, für welche Sie die Grundschuld hat, zu verkaufen. In der Regel funktioniert das mit Hilfe der Zwangsversteigerung. Mit der Versteigerung versucht die Bank die restlichen offenen Forderungen auszugleichen. Sie haben keine Möglichkeit, um der Zwangsversteigerung zu entgehen, wenn Sie nicht in der Lage sind die offenen Forderungen rechtzeitig zu begleichen.

Baudarlehen
Baufinanzierung vorzeitig ablösen: Ohne Extrakosten und Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Baukredit

Sie haben die Möglichkeit die Baufinanzierung zu kündigen, aber dann verlangt die kreditgebende Bank in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Sie können sich eventuell dagegen wehren und alle entsprechenden Informationen können Sie hier nachlesen. Die

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Zahlungsverzug

1. Wann handelt es sich um einen Zahlungsverzug?

Es handelt sich um einen Zahlungsverzug, wenn Sie die Rechnungen nicht in voller Höhe und bis zum festgelegten Datum zahlen können. Dabei spielt der Eingang bei dem Gläubiger eine wichtige Rolle.

2. Was passiert nach einem Zahlungsverzug?

Ein Zahlungsverzug ist meist nicht dramatisch, dann erhalten Sie eine Zahlungserinnerung und können wie gewohnt die offene Rate ausgleichen und die kommenden Raten pünktlich begleichen.

3. Wie viele Zahlungserinnerung schickt die Bank bei Zahlungsverzug?

Die meisten Banken schicken bis zu drei Zahlungserinnerungen und drohen auch gleichzeitig mit dem Mahnverfahren beziehungsweise der Zwangsversteigerung der Immobilie.

4. Warum ist die Grundschuld bei Zahlungsverzug so wichtig?

Mit der Grundschild sichert sich die Bank bei eventuellem Zahlungsverzug ab, so dass sie alle rechtlichen Schritte umgehend einleiten kann.

5. Wann kommt es zur ersten Zahlungserinnerung bei Zahlungsverzug?

Meistens kommt die Zahlungserinnerung schon wenige Tage nach Zahlungsverzug, denn heute warten die Banken nicht mehr so lange.

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Baufinanzierungen sind heute keine Seltenheit mehr und in der heutigen Zeit ist es als normal anzusehen, dass Sie als Sicherheit für das Darlehen der Bank beziehungsweise dem kreditgebenden Institut Zugriff auf die Immobilie ermöglichen. In

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Fazit

Der Zahlungsverzug kann Sie ihre Immobilie kosten, wenn die Bank die Grundschuld hat. Schon beim ersten Zahlungsverzug hat die Bank durch die Grundschuld das Recht, die Immobilie zu veräußern, um ihre Forderungen zu decken. Es sind keine weiteren Maßnahmen notwendig, aber meist erhalten Sie zumindest eine bis drei Zahlungserinnerungen. Um einen Zahlungsverzug bei der Bank zu vermeiden, sollten Sie die volle Ratenhöhe zum festen Zeitpunkt an die Bank überwiesen haben.

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Das Finanzierungskonzept erstellen – Definition und Inhalt https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/das-finanzierungskonzept-erstellen-definition-und-inhalt/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/das-finanzierungskonzept-erstellen-definition-und-inhalt/#respond Wed, 29 Dec 2021 05:20:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67450 Der Traum vom eigenen Haus kann schnell zu einem Albtraum werden, wenn Sie im Vorfeld nicht gut gerechnet haben. Das Scheitern einer Baufinanzierung oder das Vermeiden einer Zwangsversteigerung ist nur möglich, wenn Sie im Vorfeld

Der Beitrag Das Finanzierungskonzept erstellen – Definition und Inhalt erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Der Traum vom eigenen Haus kann schnell zu einem Albtraum werden, wenn Sie im Vorfeld nicht gut gerechnet haben. Das Scheitern einer Baufinanzierung oder das Vermeiden einer Zwangsversteigerung ist nur möglich, wenn Sie im Vorfeld mit einem „spitzen Bleistift“ gerechnet haben. Idealerweise erstellen Sie ein Finanzierungskonzept mit ausreichend Reserven, damit der Traum von Eigenheim nicht wirklich zum Albtraum wird. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Kaum ein künftiger Bauherr hat ausreichend Kapital zur Hand, um sich den Traum vom eigenen Haus ohne eine Finanzierung zu erfüllen. Im Falle einer Baufinanzierung heißt es also rechnen, rechnen, rechnen!
  • Hilfreich ist Eigenkapital, denn dann muss die Baufinanzierung nicht in voller Höhe für das Haus ausfallen und die finanzielle Belastung ist nicht so hoch.
  • Zu Beginn sind Sie zwei Verdiener, aber rechnen Sie immer damit, dass der Lebensweg sich ändern und ein Verdienst wegfällt. Trotzdem sollten Sie Ihre Rechnungen zahlen können.

Finanzierungskonzept für das Eigenheim

Der größte Schritt im Leben ist meist der Kauf oder der Bau eines Eigenheims, denn mit diesem Schritt beeinflussen Sie Ihr Leben über mehrere Jahrzehnte. 

Das gilt in erster Linie in finanzieller Hinsicht, denn eine Baufinanzierung ist meist sehr hoch und muss über mehrere Jahrzehnte zurückgezahlt werden. Das ist ein großer Einschnitt in die Haushaltskasse, so dass ein Finanzierungskonzept ein wichtiger Schritt ist. Das Finanzierungskonzept erlaubt nicht nur einen Blick auf die aktuelle finanzielle Situation, sondern bietet auch die Möglichkeit verschiedene Zukunftsszenarien mit einzubeziehen.

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Kostenfalle Baufinanzierung: Lieber Mieten oder Kaufen?

Sie überlegen, ob Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung kaufen? Doch was spricht eigentlich dagegen, das nächste Heim nur zu mieten. Ab wann wird die Baufinanzierung zur Kostenfalle? Diese Fragen beantworten wir im Artikel. Die

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Schlüssige Fragen im Finanzierungskonzept

Wenn Sie sich an das Finanzierungskonzept setzen, um Einsicht in Ihre finanziellen Möglichkeiten zu bekommen, sollten Sie sich die nachfolgenden Fragen stellen.

  • Können Sie die Nebenkosten der Baufinanzierung, zu denen die Grunderwerbssteuer und die Notargebühren zählen, aber auch mindestens 10% des Kaufpreises als Eigenkapital aufbringen?
  • Besteht die Möglichkeit, wenn die anfallenden Anfangstilgungen bei einer niedrigen Eigenkapitalquote höher ausfallen, dass die Kosten trotzdem gedeckt werden können?
  • Wie sieht es mit einem Bauspardarlehen aus? Kann das zuteilungsreife Bauspardarlehen die Belastungen in Bezug auf die Zinken senken oder macht es mehr Sinn, dass das Guthaben ausgezahlt wird? Brauchen Sie vielleicht dann doch kein Darlehen?
  • Können Sie die Rate für den Kredit auch weiterhin aufbringen, wenn es zu einem Problem kommt? Beispielsweise wechseln Sie den Job oder das Einkommen sinkt, weil eine Krankheit auftaucht.
  • Was passiert, wenn ein Kind sich ankündigt und ein Ehepartner auf sein Einkommen für einen kurzen Zeitraum verzichten muss? Wie sieht dann die finanzielle Lage aus?
  • Sie sollten aber auch entgegengesetzt denken, denn vielleicht steigert sich das Familieneinkommen, weil der Partner nach der Erziehungspause wieder in den Beruf zurückkehrt.
  • Stellen Sie sich die Frage, ob die Kinder in den kommenden Jahren finanzielle Unterstützung brauchen? Irgendwann muss vielleicht ein Studium oder eine Ausbildung finanziert werden und auch das muss schon im Finanzierungskonzept enthalten sein.

Diese Faktoren spielen für das perfekte Finanzierungskonzept eine sehr wichtige Rolle, denn sie sorgen für Kalkulationssicherheit und Flexibilität, wenn alle Faktoren eingeplant sind.

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Hypothekendarlehen als gutes Finanzierungskonzept

Bei einer Eigenheimfinanzierung stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung und am sinnvollsten ist der Einsatz eines Hypothekendarlehen. 

Das Hypothekendarlehen sollte eine 10- bis 15jährige Zinsbindung haben und ausreichend Sondertilgungskontingente anbieten, so dass im Jahr wenigstens 5% der Darlehenssumme angeboten werden. Ideal ist es, wenn der innerhalb der vereinbarten Zinsbindungsfrist die Kreditrate eine Veränderung erleben kann. Das kann auf unterschiedliche Weise passierten, wie in Form eines erhöhten Tilgungsanteils. Ein höherer Tilgungsanteil bietet sich immer dann an, wenn der Partner beispielsweise aus der Elternzeit kommt und danach das Familieneinkommen ansteigt.

Mittlerweile gibt es viele Kreditinstitute, welche die Möglichkeit für einen Ratenwechsel anbieten und dafür müssen Sie nicht mal einen Aufpreis zahlen. Das Kreditinstitut entscheidet, wann und wie oft eine Anpassung der Ratensumme möglich ist. Heute gibt es Kreditinstitute, welche die Höhe des Tilgungssatzes innerhalb der Zinsbindungsfrist mindestens 2x verändern. Sie können zwischen 1 und 2% der Kreditsumme neu festlegen und das spielt Ihnen in die Karten. Dadurch können Sie die Finanzierung schneller abzahlen und sind somit deutlich schneller schuldenfrei.

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Baufinanzierung – Finanzierungsformen und das Hypothekendarlehen

In der heutigen Zeit ist der Bau eines Eigenheims der Traum von vielen jungen Menschen, aber leider sind nur die wenigsten Bauherren in der Lage, dass Sie Ihre Immobilie aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen können.

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Kein Finanzierungskonzept von der Stange

Überall können Sie sich über Finanzierungen informieren, aber für Sie finden Sie mit Sicherheit keinen passenden Finanzierungsplan als Ratgeber. 

Im Grunde gibt es kein Finanzierungskonzept von der Stange, denn jedes Finanzierungsvorhaben ist komplett anders. Jeder Kreditnehmer hat seine eigenen Vorstellungen und hat unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten, so dass ein Finanzierungskonzept nur mit individuellen Punkten versehen werden kann. Nur mit den eigenen Punkten lässt sich ein Finanzierungskonzept für Ihr Leben erstellen und das sorgt für Sicherheit. Es hilft Ihnen sogar eine Menge Geld zu sparen und dabei geht es teilweise um mehrere Tausend Euro.

Bei dem eigenen Finanzierungskonzept sollten die folgenden vier Punkte berücksichtigt werden, so dass es sich um eine Maßanfertigung für Sie handelt:

  • aktuelle Lebenssituation
  • Lebensplanung
  • Absicherungsstatus
  • individuelle Finanzverhältnisse
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Entscheidend ist ein realistisches Finanzierungskonzept

Wichtig ist, dass Sie ehrlich sind und beim Finanzierungskonzept auf jede Kleinigkeit achten, denn sonst wird der Traum vom Eigenheim wirklich zum Alptraum.

Wenn Sie sich eine Immobilie nur leisten können, wenn Niedrigzinsen vorhanden sind, dann kann es vorkommen, dass Sie zum Ende der Zinsbindung in die Tilgungsfalle tappen. Das Ergebnis ist, dass Sie sich die finanzielle Belastung nicht mehr leisten können und somit im schlimmsten Fall die Immobilie verlieren. Damit das nicht passiert ist das Finanzierungskonzept nach den eigenen finanziellen Verhältnissen so extrem wichtig.

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Baufinanzierung – Rechtliche Rahmenbedingungen von Grundschuld und Hypothek

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Finanzierungskonzept

1. Was ist ein Finanzierungskonzept genau?

Das Finanzierungskonzept ermöglicht Ihnen einen Einblick in die Gesamtkosten, die Eigenmittel und Fremdmittel, denn sie sind die drei Grundsteine eines solchen Konzepts.

2. Wann ist ein Finanzierungskonzept notwendig?

Ein Finanzierungskonzept ist immer dann notwendig, wenn Sie vorhaben, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen. Aber auch bei anderen Darlehensaufnahmen kann ein solches Konzept eine gute Lösung sein, damit Sie sich am Ende nicht im Schuldenkreislauf befinden.

3. Was muss in das Finanzierungskonzept rein?

In das Finanzierungskonzept müssen verschiedene Sachen, darunter die Gesamtkosten, das Eigenkapital, das Fremdkapital, das aktuelle Einkommen und alle anderen aufkommenden Kosten für die nächsten Jahrzehnte, die Sie wissen.

4. Wann sollte ein Finanzierungskonzept für eine Immobilie gemacht werden?

Machen Sie ein Finanzierungskonzept schon vor dem Kauf eines Grundstücks oder der Immobilie, denn schließlich müssen Sie im Vorfeld klären, ob Sie ein Darlehen bekommen und sich dieses Darlehen auch über Jahrzehnte leisten können.

5. Wie oft muss ein Finanzierungskonzept gemacht werden?

Finanzierungskonzepte werden in der Regel nur einmal vor der Beantragung eines Darlehens gemacht. Also im Grunde wird ein solches Konzept immer vor der Aufnahme eines Kredits gemacht, so dass Sie einen besseren Überblick der Finanzen haben.

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Fazit

In der heutigen Zeit ist ein gut geplantes Finanzierungskonzept sehr wichtig, denn es können immer unvorhergesehene Dinge passieren und der Traum vom Eigenheim ist schnell ausgeträumt. Gerade bei einer Finanzierung, die mehr als 20 Jahre läuft, ist ein Konzept wichtig. In ein Finanzierungskonzept stehen alle wichtigen Informationen zu den Kosten und den eigenen Verhältnisse. Wichtig ist, dass alle Punkte der Wahrheit entsprechen, denn nur so lässt sich rausfinden, ob Sie sich die Finanzierung wirklich leisten können.

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Baufinanzierung – das Versicherungsdarlehen im Überblick https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/baufinanzierung-das-versicherungsdarlehen-im-ueberblick/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/baufinanzierung-das-versicherungsdarlehen-im-ueberblick/#respond Tue, 30 Nov 2021 05:44:35 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67348 Eine ganz spezielle Form der Baufinanzierung ist das Lebensversicherungsdarlehen, aber im Grunde handelt es sich auch um ein Bankdarlehen. Beim Lebensversicherungsdarlehen besteht die monatliche Rückzahlungsrate nur aus dem Darlehenszins und es ist kein Tilgungsanteil eingerechnet.

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Eine ganz spezielle Form der Baufinanzierung ist das Lebensversicherungsdarlehen, aber im Grunde handelt es sich auch um ein Bankdarlehen. Beim Lebensversicherungsdarlehen besteht die monatliche Rückzahlungsrate nur aus dem Darlehenszins und es ist kein Tilgungsanteil eingerechnet. Sie zahlen gleichzeitig zur Zinszahlung Beiträge in eine kapitalbildende Lebensversicherung und tilgen so die Darlehenssumme.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Lebensversicherungsdarlehen wurde in der Vergangenheit sehr häufig zur Immobilienfinanzierung eingesetzt und besteht aus einem endfälligen Darlehen mit Tilgungsaussetzung und einer Kapitallebensversicherung.
  • Die Rückzahlung des Lebensversicherungsdarlehens erfolgt erst zu einem bestimmten Zeitpunkt und bis dahin zahlt der Darlehensnehmer nur die Zinsen an den Kreditgeber, aber gleichzeitig einen festen Beitrag in die Kapitallebensversicherung.
  • Am Ende der Laufzeit wird die Kapitallebensversicherung aufgelöst und der dort angesparte Betrag wird zur Tilgung des Lebensversicherungsdarlehens beim Kreditgeber verwendet.

Das Lebensversicherungsdarlehen

Die Kapitallebensversicherung für das Lebensversicherungsdarlehen wird zusammen mit dem Darlehensvertrag abgeschlossen und wenn die Versicherung abläuft, dann kommt es zur Auszahlung der Lebensversicherung.

Vorher zahlen Sie feste Beiträge in die Kapitallebensversicherung ein und erhalten Zinsen und mögliche Überschussanteile. Dadurch lässt sich eine immens hohe Summe ansparen, die nach Ablauf der Versicherung an Sie ausgezahlt wird. Diese Summe wird als Ablaufleistung bezeichnet und soll auf einen Schlag das komplette Darlehen ablösen, so dass Sie schuldenfrei sind. In der Regel laufen solche Versicherungen 15, 20 oder 30 Jahre.

Allerdings gibt es einen Wermutstropfen bei der ganzen Sache, denn am 1. Januar 2005 ist das Steuerprivileg von Versicherungsverträgen weggefallen und das bedeutet, dass auf die Hälfte der Erträge Steuern zu zahlen sind, wenn der Vertragsablauf eintritt.

Außerdem hat die Erfahrung in den letzten Jahren eindeutige Hinweise aufgezeigt, so dass die Lebensversicherer aufgrund der niedrigen Marktzinsen sehr starke Probleme in Bezug auf die Rendite bekommen können. Also sollten Sie auf keinen Fall davon ausgehen, dass Sie mit Hilfe einer Lebensversicherung deutlich höhere Rendite erhalten als Sie für die Zinsen des aufgenommenen Darlehens bezahlen. Für den Eigennutzer kann es durchaus hilfreich sein, das Bankdarlehen direkt mit zu tilgen und keine Umwege über eine Kapitallebensversicherung zu machen.

Wichtig!

Das Darlehen wird bei einem Lebensversicherungsdarlehen nicht sofort getilgt und somit lauern ganz besondere Risiken. Grundsätzlich wird eine Zinsbindung festgelegt und wenn diese ausläuft und die Zinsen gestiegen sind, dann müssen Sie mit einer hohen Summe auf die kompletten Schulden rechnen. Schließlich haben Sie von dem ursprünglichen Darlehen noch keinen einzigen Cent bezahlt.

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Das Prinzip der Lebensversicherungsdarlehen

Sie erhalten sofort das notwendige Baugeld und das Darlehen können Sie einfach zu einem späteren Zeitpunkt zurückzahlen, wobei die Lebensversicherung zum Einsatz kommt.

Das Prinzip dieser Baufinanzierung ist eigentlich recht simpel und wir von vielen Gesellschaften der Lebensversicherungen angeboten. Die Gesellschaften wollen sich so einen Weg in das Baufinanzierungsgeschäft sichern. Direkt nach dem Abschluss des Vertrages bekommt der Kunde das gewünschte Darlehen in voller Summe ausgezahlt und kann damit ohne Probleme seine Wunschimmobilie finanzieren.

Genau zu diesem Zeitpunkt muss der Kunde auch mit den monatlichen Ratenzahlungen beginnen, aber hier kommt es zu einem großen Unterschied zwischen einem normalen Darlehen und dem Lebensversicherungsdarlehen. Der Kunde zahlt nicht das Darlehen durch die Raten, sondern er begleicht erst einmal nur die Zinsen. Aber im gleichen Atemzug läuft eine Kapitallebensversicherung und auch hier müssen Beiträge eingezahlt werden. Mit der Kapitallebensversicherung soll am Ende der Vertragslaufzeit das komplette Darlehen in einer Summe zurückgezahlt werden können.

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Die Praxis sieht anders aus

Die Theorie des Lebensversicherungsdarlehens ist recht einfach, aber in den letzten Jahren sind die Ertragsprognosen nach unten korrigiert worden.

Kommt es erneut zu einer Korrektur nach unten, dann kann es durchaus möglich sein, dass am Ende die Summe aus der Kapitallebensversicherung nicht ausreichend hoch ist, um das Darlehen komplett zurück zu zahlen. Aus dem Grund raten Experten dazu, dass Sie nur den Garantiezins bei der Lebensversicherung mit in die Berechnungen einplanen.

Der Grund ist, wenn die Überschüsse deutlich geringer ausfallen als am Anfang geplant, dann muss der Bauherr im schlimmsten Fall eine Nachfinanzierung in die Wege leiten. Außerdem wird die Berechnung des Effektivzins immens kompliziert. Fordern Sie aus diesem Grund unbedingt eine schriftliche und vor allen Dingen verbindliche Berechnung des Gesamteffektivzinses von Ihrer Versicherung an. Die Gesamtschuld bleibt für eine Jahre einfach unangetastet und dadurch können sich die Zinszahlung erheblich erhöhen.

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Familie absichern durch Lebensversicherungsdarlehen

Obwohl das Lebensversicherungsdarlehen viele Unsicherheiten mit sich bringt, dürfen auch die Vorteile nicht außer Acht gelassen werden. 

Einer der größten Vorteile ist die Absicherung im Todesfall, denn wenn der Kreditnehmer stirbt, dann erhalten die Hinterbliebenen die Versicherungssumme. Somit lässt sich das Darlehen zum größten Teil tilgen und die Angehörigen sind von der Schuldenlast befreit.

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Risiko-Lebensversicherung als Alternative zur Lebensversicherung

Der Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Immobilienfinanzierer schlägt ein anderes Modell für die Baufinanzierung vor.

Der Bauherr soll auf eine sofort beginnende Tilgung und eine Risiko-Lebensversicherung zur Absicherung setzen. Durch die Tilgung werden Zinszahlungen eingespart und diese Einsparungen reichen aus, um die Risiko-Lebensversicherung zu finanzieren. Allerdings muss die Versicherung so bemessen sein, damit nicht nur die Darlehensrückzahlung möglich ist, sondern auch die Existenz der Angehörigen in sicheren Tüchern steckt.

Grundsätzlich ist die Risiko-Lebensversicherung viel preiswerter als eine Kapitallebensversicherung, aber eine Auszahlung gibt es bei der Risiko-Lebensversicherung wirklich nur im Fall des Todes. Die richtige Strategie lässt sich mit einem unabhängigen Finanzfachmann erläutern.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Lebensversicherungsdarlehen

1. Was genau ist eigentlich ein Lebensversicherungsdarlehen?

Bei einem Lebensversicherungsdarlehen handelt es sich um eine spezielle Darlehensform der Immobilienfinanzierung. Der Darlehensnehmer / Bauherr zahlt monatliche Leistungen in die Lebensversicherung und am Laufzeitende kann das Darlehen komplett zurückgezahlt werden.

2. Kann ich die Lebensversicherung während der Laufzeit einfach auflösen?

Sie müssen mit hohen finanziellen Verlusten rechnen, wenn Sie die Lebensversicherung frühzeitig auflösen. Aber grundsätzlich ist das durchaus möglich.

3. Wie lange läuft die Lebensversicherung für ein Darlehen?

Bei der Laufzeit kommt es auf die Höhe der Darlehenssumme und den monatlichen Raten an. Sie können zwischen 15, 20 und 30 Jahren wählen. Wichtig ist, dass Sie mit Ihren finanziellen Mitteln gut rechnen.

4. Wer bietet die Lebensversicherungsdarlehen an?

Lebensversicherungsdarlehen werden von vielen Versicherungsgesellschaften in der heutigen Zeit angeboten, denn damit haben sie einen kleinen Platz in der Baufinanzierung und können sich einige Jahrzehnte Sicherheit verschaffen.

5. Wie hoch muss die Lebensversicherung für ein Darlehen sein?

Die Immobilie bestimmt die Höhe des Darlehens und somit auch die Höhe der Lebensversicherung. Schließlich soll am Ende der Laufzeit das Darlehen in einer Summe zahlbar sein.

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Fazit

Das Lebensversicherungsdarlehen ist eine besondere Form der Baufinanzierung und wird von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten. Das Darlehen zahlt die Bank aus und im gleichen Atemzug schließen Sie eine Kapitallebensversicherung ab. Sie zahlen an die Bank zuerst nur die Zinsen und gleichzeitig in die Versicherung ein. Am Laufzeitende ist die Summe bei der Versicherung ausreichend hoch, um das Darlehen in einer Summe zu begleichen.

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Baufinanzierung – Finanzierungsformen und das Hypothekendarlehen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/baufinanzierung-finanzierungsformen-und-das-hypothekendarlehen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/baufinanzierung-finanzierungsformen-und-das-hypothekendarlehen/#respond Tue, 30 Nov 2021 05:31:52 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67301 In der heutigen Zeit ist der Bau eines Eigenheims der Traum von vielen jungen Menschen, aber leider sind nur die wenigsten Bauherren in der Lage, dass Sie Ihre Immobilie aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen können.

Der Beitrag Baufinanzierung – Finanzierungsformen und das Hypothekendarlehen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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In der heutigen Zeit ist der Bau eines Eigenheims der Traum von vielen jungen Menschen, aber leider sind nur die wenigsten Bauherren in der Lage, dass Sie Ihre Immobilie aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen können. Bausparverträge und Kredite in hohen Summen sind notwendig, um den Wunsch zur Tat werden zu lassen. Meist müssen sechsstellige Summen von einer Bank oder einer Bausparkasse in Anspruch genommen werden. Die verschiedenen Finanzierungsformen und deren Vor- und Nachteile stellen wir Ihnen vor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Traum vom eigenen Haus lässt sich meist nur mit einem Hypothekendarlehen verwirklichen, denn so hohe Summen hat kaum ein Bauherr aus eigener Tasche zur Hand.
  • Das Hypothekendarlehen ist meist die beste Möglichkeit, um sich ein Eigenheim kaufen oder bauen zu können.
  • Die Bank stellt das Hypothekendarlehen zur Verfügung oder vermittelt Sie an eine spezielle Hypothekenbank, weil es sich um das Darlehen für eine Baufinanzierung handelt.

Das Hypothekendarlehen

Die meisten Baufinanzierungen werden heute über das sogenannte Hypothekendarlehen abgeschlossen und dazu wird eine Immobilie bei der Bank hinterlegt, die als Sicherheit dient.

Obwohl die Baufinanzierung als Hypothekendarlehen bekannt ist, sollte der richtige Begriff eigentlich Grundschulddarlehen, denn über eine Hypothek laufen schon seit einigen Jahren keine Darlehen mehr. Der Grund ist einfach, denn eine Grundschuld bietet Ihnen und auch der Bank zahlreiche Vorteile.

Für das Hypothekendarlehen wird als Sicherheit die Grundschuld verwendet, so dass die Immobilie Ihnen eigentlich noch nicht wirklich gehört. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in monatlich gleichbleibenden Raten, die auch als Annuität bezeichnet werden. Zu Beginn erfolgt eine jährliche Tilgung von 1 bis 3%. Die monatliche Rate setzt sich aus den Zinsen und der Tilgung zusammen, so dass im Laufe der Jahre der Kreditbetrag immer weiter abgezahlt wird und somit die Schuld abnimmt. Dadurch, dass die monatliche Rate immer in gleicher Höhe bleibt und zu Beginn nur eine geringe Tilgung erfolgt und mehr Zinsen zurückgezahlt werden, verringert sich die Kreditsumme zu Beginn wenig bis gar nicht. Erst im Laufe der Zeit steigt die Tilgungssumme und somit reduziert sich dann der Zinsanteil.

Sie können das Darlehen schnell begleichen, wenn Sie zu Beginn eine hohe Tilgung aussuchen. Sie sollten aber immer auf eine Niedrigzinsphase achten, so dass Sie eine Anfangstilgung von 1% einplanen. Wenn Sie das 40. Lebensjahr schon überschritten haben, dann sollten Sie eine Anfangstilgung von mindestens 3% wählen und ab 45 Jahren sogar 4%.

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Abschlussgebühren der Bausparkassen sind schon seit Jahren ein großes Thema und mittlerweile ist bekannt, dass die Bausparkassen Abschlussgebühren verlangen dürfen. Es spielt keine Rolle, ob sie dafür eine explizierte Leistung für den Kunden erbracht haben.

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Hypothekendarlehen mit Grundschuld

Dadurch, dass das Hypothekendarlehen eigentlich als Grundschulddarlehen bezeichnet werden kann, wird von dem Grundpfandrecht Gebrauch gemacht.

Hypotheken sind eigentlich Grundpfandrechte und stehen im Grundbuch. Es handelt sich um eine Kreditsicherheit und sorgt dafür, dass die Bonität des Kreditnehmers gegenüber der kreditgebenden Bank deutlich höher ist.

Das bedeutet, wenn Sie ein Haus kaufen oder bauen wollen, dann nimmt die Bank beispielsweise das Grundstück, das Haus oder eine Wohnung als Pfand. Die Bank lässt sich als Schuldner ins Grundbuch eintragen und wenn Sie Ihren Forderungen nicht mehr nachkommen können, dann fällt der Besitz in die Hände der Bank. Die Bank hat im schlimmsten Fall das Recht die Immobilie zwangszuversteigern, um ihre Forderungen zu decken. So lässt sich das Geld schnell wieder reinholen

Das Grundpfandrecht funktioniert aber nicht nur bei einer Immobilie, die sich schon in Ihrem Besitz befindet, sondern ist auch möglich, um eine Immobilie zu finanzieren.

Baudarlehen
Baufinanzierung vorzeitig ablösen: Ohne Extrakosten und Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Baukredit

Sie haben die Möglichkeit die Baufinanzierung zu kündigen, aber dann verlangt die kreditgebende Bank in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Sie können sich eventuell dagegen wehren und alle entsprechenden Informationen können Sie hier nachlesen. Die

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Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld 

Zwischen der Hypothek und der Grundschuld gibt es eigentlich nur einen Unterschied, denn bei einer Hypothek besteht das Grundrecht immer im Schuldenbezug.

Ein gutes Beispiel, wenn Sie sich ein Darlehen von 100.000 Euro aufnehmen und darauf eine Hypothek nutzen, dann besteht die Hypothek immer auf die vorhandene Summe. Das bedeutet, wenn Sie schon 50% bezahlt haben, dann beläuft sich die Hypothek auch nur noch auf diese 50%. Sobald die Schuld komplett bezahlt ist, dann ist auch die Hypothek erledigt.

Anders sieht es bei der Grundschuld aus, denn bei der Grundschuld muss sie losgelöst werden, wenn die Schulden bezahlt sind. Die Grundschuld steht im Grundbuch und muss am Ende gelöscht werden. Das ist nur mit Hilfe eines Notars möglich.

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Baufinanzierungen sind heute keine Seltenheit mehr und in der heutigen Zeit ist es als normal anzusehen, dass Sie als Sicherheit für das Darlehen der Bank beziehungsweise dem kreditgebenden Institut Zugriff auf die Immobilie ermöglichen. In

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Die Funktion eines Hypothekendarlehen

Sie wollen sich den Traum eines Eigenheims erfüllen und wollen ein Hypothekendarlehen aufnehmen, dann haben Sie die Wahl zwischen drei Unterarten.

  • Annuitätendarlehen mit gleichbleibenden monatlichen Raten.
  • Tilgungsdarlehen mit einer hohen Tilgungsrate.
  • (Teil-)variable Darlehen mit einer Anpassung des Zinssatz alle drei Monate.

Das Grundstück oder die Immobilie wird zur Beleihung freigegeben und das macht der Finanzierungsberater. Dazu muss zuerst der Weg geschätzt werden, wobei es sich um den Beleihungswert handelt. Der Beleihungswert sind zwischen 80 und 90% des Kaufpreises. Die Bank kann dann die Höhe des Hypothekendarlehens festlegen. Wenn Sie das Hypothekendarlehen abgezahlt haben, dann können Sie entscheiden, ob die Grundschuld gelöscht oder behalten wird.

Eigentum, Haus, eigene vier Waende, Baufinanzierung, Haus bauen
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Die Hypothekenzinsen

Die Hypothekenzinsen ändern sich beinah im Stundentakt und werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst.

  • Euribor-Leitzins und allgemeine Zinslage
  • Sollzinsbindung
  • Bonität
  • Darlehensart
  • Beleihungsauslauf

Wichtig:

Beim Hypothekendarlehen sollten Sie weniger auf den Sollzins achten, sondern eher einen Blick auf den Effektivzins werden. Der Effektivzins beinhaltet alle wichtigen Faktoren und dazu gehören auch die Verteuerungen. Eingerechnet werden auch der Zinseinbehalt bei der Auszahlung oder die Verrechnung der Tilgungsanteile, die nicht sofort verrechnet werden.

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Vor- und Nachteile eines Hypothekendarlehens

Das Hypothekendarlehen hat nicht nur einige entscheidende Vorteile, sondern auch ein paar Nachteile, die Sie nicht außer Acht lassen dürfen.

Vorteile:

  • sofortiger Tilgungsbeginn sorgt für Zinseinsparung
  • Tilgungsplan ist sicher kalkulierbar
  • Konditionen meist transparent

Nachteile:

  • Tilgungsplanbildung während der Zinsbindungsfrist
  • Mindestkreditsummen von 50.000 Euro
  • kleinere Darlehenssummen nur durch erhebliche Zinsaufschläge
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Kredite und Darlehen: Auch beim Geldleihen lässt sich sparen – Wissenswertes

Egal für welches Darlehen Sie sich entscheiden, es kostet und hat natürlich auch immer ein gewisses Risiko aus wirtschaftlicher Sicht. Informieren Sie sich aber vorab, so können Sie so manches Problem umgehen. Prüfen Sie Ihre

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Hypothekendarlehen

1. Was kostete die Hypothek auf ein Haus?

Wenn Sie sich für eine Hypothek auf Ihr Haus entscheiden, dann müssen Sie mit 1,5 % bis 2% Kosten rechnen. Entscheidend ist die Darlehenssumme.

2. Wodurch entsteht eine Hypothek?

Eine Hypothek kommt zu Stande, wenn eine Einigung zwischen dem Eigentümer und der Bank stattfindet. Die Bank lässt sich ins Grundbuch eintragen.

3. Wie hoch lässt sich ein Haus beleihen?

In den meisten Fällen lässt sich das Haus nicht anhand des tatsächlichen Wertes beleihen, denn die Banken ziehen meist 10% des Verkehrswertes ab.

4. Handelt es sich bei der Hypothek um einen Kredit?

Die Hypothek ist kein Kredit, aber mit der Hypothek sorgt die Bank für eine kleine Sicherheit für das ausgegebene Darlehen.

5. Wie hoch ist normalerweise eine Hypothek?

Die Hypothek wird anhand des Immobilienwertes berechnet und dabei handelt es sich bei um die 70% des Verkehrswertes.

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Fazit

Ein Hypothekendarlehen ist heute eine der besten und am meisten genutzten Darlehensformen für eine Immobilienfinanzierung. Dabei nutzt die Bank die Immobilie als Sicherheit, falls Sie die Forderungen nicht durchgehend bedienen können. Die Bank wird als Grundschuldner ins Grundbuch eingetragen und erst wieder gelöscht, wenn das Hypothekendarlehen komplett getilgt wurde. Die Löschung erfolgt nicht automatisch und muss beantragt werden.

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Baufinanzierung: Diese Fallstricke sollten Immobilienkäufer kennen und so können Sie sie umgehen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/baufinanzierung-diese-fallstricke-sollten-immobilienkaeufer-kennen-und-umgehen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/baufinanzierung-diese-fallstricke-sollten-immobilienkaeufer-kennen-und-umgehen/#respond Mon, 21 Jun 2021 04:02:47 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63834 Zum guten Ton gehört es, dass man sich ein Haus baut oder kauft. Mittlerweile ist das Bauen einer eigenen Immobilie gleich zu setzen mit Erfolg und Zufriedenheit. Die Anbieter locken mit niedrigen Zinsen und seit

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Zum guten Ton gehört es, dass man sich ein Haus baut oder kauft. Mittlerweile ist das Bauen einer eigenen Immobilie gleich zu setzen mit Erfolg und Zufriedenheit. Die Anbieter locken mit niedrigen Zinsen und seit ein paar Jahren soll das Bauen durch das Zinsniveau deutlich leichter sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Während der niedrigen Zinsen ist der Bau oder Kauf einer Immobilie leicht, sagen die Anbieter. Aber Sie sollten sich von solchen Versprechen nicht blenden lassen.
  • Neben den eigentlichen Kosten für den Kauf oder Bau kommen noch Unterhaltskosten, Gebühren und Versicherungen hinzu, so dass die Kosten deutlich höher werden.
  • Grundvoraussetzung für einen sorgenfreien Hauskauf oder -bau ist ein hohes Eigenkapital zum Start, dann lassen sich die Kosten auch gut stemmen.

Die größte finanzielle Investition im Leben ist der Kauf oder der Bau einer Immobilie zur Eigennutzung. Schon seit einigen Jahren sind die Zinsen auf einem niedrigen Niveau und aus dem Grund trauen sich immer mehr Verbraucher eine hohe Kreditsumme aufzunehmen, denn meist lässt sich nur so der Traum eines Hauses erfüllen. Sie wollen die Miete sparen, aber ist es wirklich so einfach?

Am Ende bleiben eine Menge Fragen offen, darunter wie viel Geld man eigentlich für die Lebenshaltungskosten braucht und welche Tilgung ratsam ist? Auch die Höhe des Eigenkapitals ist eine wichtige Frage und damit der Traum des eigenen Hauses nicht zum Albtraum wird, stellen wir Ihnen die wichtigen Fallstricke vor.

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Ein Haushaltsbuch für die finanzielle Übersicht

Auf den ersten Blick sind die niedrigen Zinsen für eine monatliche Zins- und Tilgungsrate viel niedriger als die bisherige Miete.

Allerdings sind das nicht die einzigen Kosten, denn es kommen noch weitere Kosten für die Immobilie hinzu. Aus dem Grund müssen Sie immer zuerst die eigene finanzielle Situation prüfen und realistisch ausrechnen, welche finanziellen Mittel Ihnen zur Verfügung stehen.

Beim Einkommen sollten Sie nur mit dem regelmäßigen Nettoeinnahmen rechnen, denn Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Erbschaften, Provisionen und Überstunden lassen sich nicht planen und sollten immer außen vor stehen. Mit den Zusatzeinnahmen können Sie sich Reserven aufbauen und mit Hilfe der Sondertilgung das Darlehen eventuell eher abzahlen.

Am besten legen Sie ein Haushaltsbuch an, damit Sie sich einen guten Überblick der Ausgaben und Einnahmen verschaffen können. Aber Sie können auch die Kontoauszüge des ganzen Jahres anschauen. Dabei sind die folgenden Punkte sehr wichtig:

  • Lebenshaltungskosten (Freizeit, öffentlicher Personennahverkehr, Lebensmittel und andere Waren)
  • Versicherungen
  • Kosten für das Auto im Monat und im Jahr
  • Urlaubbudget
  • Rücklagen für kurzfristige Anschaffungen (Waschmaschine, Auto, Computer)

Nicht vergessen:

Auch die nachfolgenden Kosten sollten Sie nicht unterschätzen, denn die Unterhaltungskosten für die Immobilie sind hoch. Dazu gehören:

  • Strom
  • Heizung
  • Wasser
  • Gebühren
  • Wasser
  • Steuern
  • Versicherungen

Rechnen Sie im Durchschnitt um die 2,50 Euro für jeden Quadratmeter an Nebenkosten im Monat mit ein.

Sie sollten zudem darauf achten, dass Sie zwischen 40 und 45% des monatlichen Nettoeinkommens für die Tilgung, den Zins und die Unterhaltungskosten ausgeben. Mehr sollten es auf keinen Fall sein.

2018-06-05 Kreditvermittler
Kredit ohne Schufa: Seriös oder Datensammler als Kreditvermittler? – Ihre Erfahrungen

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Eigene Immobilie mit oder ohne Startkapital

Ein hohes Startkapital ist die beste Voraussetzung für eine Finanzierung. 20 bis 30% des Kaufpreises plus die Kaufnebenkosten ist ein gutes Startkapital und gilt als solide.

Die Kaufnebenkosten sind wichtig, denn dazu gehören

  • Grunderwerbssteuer
  • Maklerprovision
  • Notar- und Grundbuchgebühren

Sie können damit rechnen, dass Sie zwischen 10 und 10% des Kaufpreises für die Kaufnebenkosten zahlen, so dass Sie das auf den Finanzierungsbedarf aufrechnen sollten.

In vielen Gegenden steigen die Immobilienpreise und trotzdem ist das niedrige Zinsniveau sehr verlockend, so dass auch ohne Eigenkapital der Kauf in Erwägung gezogen wird. Die Experten sprechen hier von einer Vollfinanzierung oder einer sogenannten Netto-Finanzierung. Dazu kommen dann noch die Kaufnebenkosten, der Umzug, eine Renovierung und die Finanzierung für neue Möbel. Schnell liegt der Preis bei über 100% des eigentlichen Kaufpreises.

Solche Finanzierungen sind sehr riskant und viele Kreditgeber lassen sich selten darauf ein oder Sie müssen mit sehr hohen Zinsen rechnen, um sich den Traum eines eigenen Hauses zu erfüllen.

Kreditkarte Symbolbild
Hohe Kredite ohne Schufa? Die Marktwächter warnen vor Kreditclub24.com

Im Internet gibt es unzählige Seiten, die besondere Dienstleistungen anbieten. Leider sind neben wirklich guten Angeboten auch einige Fallen dabei. Die Marktwächterexperten raten aktuell zur Vorsicht bei Kreditclub24. Warum Sie die Konditionen genau prüfen sollten,

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Das Thema Handwerkerarbeiten

Handwerkerarbeiten sollten Sie auf keinen Fall unbedacht übernehmen, obwohl viele Bauherren der Meinung sind, dass Sie durch die eigenen Sach- und Arbeitsleistungen die Kosten reduzieren.

Das aufzunehmende Fremdkapital wird durch die Sach- und Arbeitsleistungen in der Regel geringer gehalten. Die Kosten für die Handwerker einzusparen, indem persönliche Arbeitsleistung eingesetzt wird, ist nicht ohne ein gewisses Risiko. Zudem wird das Risiko meist falsch eingeschätzt.

  • Es entsteht ein sehr hoher Zeitaufwand, denn Sie müssen immer zur Baustelle fahren.
  • Die eigene fachliche Qualifikation ist nicht mit einem Experten gleichzusetzen.
  • Es können sich Termine mit Handwerkern verschieben, wenn es zu Problemen kommt.
  • Fällt am Ende der Putz von der Decke, dann stellt sich meist die Frage nach der Verantwortung der Baufirma oder nicht fachgerechter Eigenleistung.
  • Der Einfluss auf die Gewährleistung ist nicht außer Acht zu lassen, so dass auch die Haftungsrisiken nicht vergessen werden dürfen. Gerade im Bereich der Sanitär- und Elektroinstallationen kann es zu Problemen kommen.

Am Ende müssen Sie teure Zusatzhandwerkerleistungen in Auftrag geben und am Ende kostet das nicht nur zusätzliches Geld, sondern Nerven und es kommt zum Zeitraum in Richtung Umzugstermin.

Bleiben Sie realistisch!

Das Haushaltsbudget wird durch langfristige Verbindlichkeiten stark belastet und das nicht nur aufgrund der Jahrzehnte, sondern auch anhand der meist sehr hohen sechsstelligen Summe. In der Regel kommt es zu komplizierten Finanzierungsmodellen, so dass Sie am Ende keinen Überblick mehr haben. Kontrollieren Sie die einzelnen Angebote und wägen Sie die Vor- und Nachteile an.

Eine Beratung durch unabhängige Experten ist zu empfehlen, denn der Markt ist sehr unübersichtlich.

Symbolbild Handwerker Notdienste
Unseriöse Handwerker-Notdienste und Fake-Firmen – Hier dürfen Sie nicht anrufen (Video)

Bei Stromausfällen, Wasserschäden oder anderen Havarien, sind Notdienste sehr begehrt. Im Internet tummeln sich zwischen den seriösen Firmen auch viele Abzocker, die es nur auf Ihr Geld abgesehen haben. Unsere Leser erkundigen sich über die

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Baufinanzierung

1. Wie wichtig ist ein Haushaltsbuch vor der Baufinanzierung?

Ein Haushaltsbuch ist eine sinnvolle Sache, um die Einnahmen und Ausgaben auf einen Blick zu haben. Gerade bei einer Baufinanzierung geht es um sehr hohe Summen, welche das Haushaltsbudget mehrere Jahrzehnte belasten. Eine gute Finanzübersicht ist das A und O, um sich am Ende nicht in der Schuldenfalle wiederzufinden.

2. Ist Eigenkapital sehr wichtig?

Jeder Finanzexperte wird Ihnen empfehlen, dass Sie ein solides Eigenkapital von um die 25% haben sollten, bevor Sie sich mit einer Baufinanzierung beschäftigen. Der Grund ist einfach, denn mit einem guten Eigenkapital können Sie einige Kosten decken ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

3. Wie tief können Eigenleistungen die Baufinanzierungssumme drücken?

Die Summe für die Baufinanzierung kann mit Hilfe der Eigenleistung um einen erheblichen Kostenpunkt gedrückt werden. In der Regel erkennen die Banken bis zu 15% an.

4. Spricht das Zinstief für eine Baufinanzierung?

In den letzten Jahren sind Baufinanzierungen immer mehr geworden und der Grund ist das aktuelle Zinstief. Allerdings spricht das Zinsniveau nicht direkt für eine Baufinanzierung, denn es spielen viele andere wichtige Faktoren eine große Rolle. Darunter in erster Linie die eigene finanzielle Situation.

5. Kaufen oder Bauen – welche Variante ist besser?

Diese Entscheidung hängt von der eigenen finanziellen Situation und den eigenen Wünschen ab. Wenn Sie ein Grundstück günstig bekommen, dann bietet sich Bauen an, aber bei einem geringen Budget ist Kaufen eine bessere Alternative. Lassen Sie sich beraten!

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Fazit

Die Zinsen für eine Finanzierung liegen seit Jahren auf einem Dauertief und aus dem Grund ist das Interesse an Immobilien zum Kaufen oder Bauen immer mehr gestiegen. Aber viele Verbraucher sind unsicher und das auch mit Recht, denn neben der Baufinanzierungssumme kommen noch weitere Kosten auf Sie zu. Die Nebenkosten sind nicht zu verachten und müssen bei der Finanzierung eingeplant werden. Idealerweise haben Sie ein hohes Eigenkapital und können Eigenleistung erbringen, um die Darlehenssumme gering zu halten. Führen Sie auf jeden Fall ein Haushaltsbuch!

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Baufinanzierung vorzeitig ablösen: Ohne Extrakosten und Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Baukredit https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/baufinanzierung-vorzeitig-abloesen-ohne-extrakosten-und-vorfaelligkeitsentschaedigung-aus-dem-baukredit/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/baufinanzierung-vorzeitig-abloesen-ohne-extrakosten-und-vorfaelligkeitsentschaedigung-aus-dem-baukredit/#respond Mon, 21 Jun 2021 03:59:56 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63829 Sie haben die Möglichkeit die Baufinanzierung zu kündigen, aber dann verlangt die kreditgebende Bank in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Sie können sich eventuell dagegen wehren und alle entsprechenden Informationen können Sie hier nachlesen. Die

Der Beitrag Baufinanzierung vorzeitig ablösen: Ohne Extrakosten und Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Baukredit erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Sie haben die Möglichkeit die Baufinanzierung zu kündigen, aber dann verlangt die kreditgebende Bank in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Sie können sich eventuell dagegen wehren und alle entsprechenden Informationen können Sie hier nachlesen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie müssen tief in die Tasche greifen, wenn Sie Ihre Immobilienfinanzierung vorzeitig ausgleichen.
  • Die Bank darf keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn sie im Darlehensvertrag einen Fehler gemacht hat.
  • Die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht immer angemessen und eine angemessene Höhe verlangt das Gesetz. Aus dem Grund sollten Sie die Berechnung überprüfen lassen und das ist bei einigen Verbraucherzentralen möglich.

Die Vorfälligkeitsentschädigung

Nach §502 Abs.1 BGB darf die Bank eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn das Immobiliendarlehen vorzeitig zurückgezahlt wird.

Dabei spricht der Gesetzgeber von einer angemessenen Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden. Man spricht von einer Nichtabnahmeentschädigung, wenn Sie die Darlehenssumme aus dem Kreditvertrag doch nicht nehmen, weil Sie die Immobilie am Ende doch nicht kaufen wollen.

Sie dürfen den Kreditvertrag nur bei berechtigtem Interesse vorzeitig erfüllen und das liegt immer dann vor, wenn die Immobilie als Sicherheit für das Darlehen gilt und anderweitig verwendet wird. Hier ein paar Anwendungsbeispiele:

  • Die Immobilie wird verkauft.
  • Die Immobilie soll mit einem weiteren Darlehen abgesichert werden, weil beispielsweise ein Dachgeschossausbau notwendig ist, und die Bank einen weiteren Kredit verweigert. So dass ein anderes Kreditinstitut das Geld zur Verfügung stellt.

Grundsätzlich ist das Kreditinstitut immer in der Pflicht Ihnen die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung mitzuteilen. Die Bank darf für die Mitteilung der Höhe kein Entgelt oder einen Aufwand in Rechnung stellen, denn es sollte sich um eine Serviceleistung handeln.

Allerdings darf die Bank Ihnen eine angemessene Entschädigung für die vorzeitige Rückzahlung in Rechnung stellen. Die nachfolgenden Fälle zeigen, dass die Bank keinen Anspruch darauf hat.

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Die Bank darf keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen

Es gibt bestimmte Fälle, in denen die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf.

Der Zins ist über 10 Jahre fest fixiert, so dass Sie erst nach 10 Jahren und nach einer 6-monatigen Frist die Möglichkeit der Darlehenskündigung haben. Die 10-Jahres-Frsit beginnt erst dann, wenn Sie das komplette Darlehen erhalten haben (§489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Die Bank darf keine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangen, wenn die Bank Ihnen das Darlehen kündigt, weil Sie die Raten zur Rückzahlung nicht mehr bedienen können. In einem solchen Fall darf die Bank nur Verzugszinsen verlangen.

Die Bank verwirkt den Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung, wenn im Vertrag die folgenden Angaben nicht ausreichend sind:

  • Laufzeit des Vertrages
  • Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
  • Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Allerdings gilt das nur, wenn der Darlehensvertrag nach dem 21. März 2016 abgeschlossen wurde.

Achtung:

Es stellt sich also die Frage, wann die Angaben nicht ausreichend sind und dazu hat der Bundesgerichtshof am 5.November 2019 ein Urteil gesprochen (Az. XI ZR 650/18). Der Bundesgerichtshof hat sich auf einen Autokredit bezogen und entschieden, dass die Bank für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wenigstens einige Parameter benennen muss.

Im Vertrag müssen die Berechnungsangaben für die Vorfälligkeitsentschädigung nicht nur einfach vorhanden sein, sondern sie müssen auch für den Kunden klar, prägnant und verständlich sein. Sie dürfen nicht ungenau sein, aber im gleichen Atemzug müssen Sie richtig und nachvollziehbar sein. Der Gesetzgeber hat es so klar formuliert und so steht es auch im Münchner Kommentar zum BGB. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat auch ein Urteil gesprochen und zwar am 1. Juli 2020 (Az. 17 U 810/19). Der Darlehensgeber muss die Angaben klar und verständlich machen, wenn es mehr als die notwendigen Angaben sind.

Immer wieder kümmert sich die Justiz bis hin zum Bundesgerichtshof mit dem Thema der Vorfälligkeitsentschädigung und dabei geht es meist um die Art wie die Banken den Schaden berechnen.

Es gilt:

Banken und Sparkassen müssen für eine gewisse Transparenz sorgen, damit die Kunden die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nachvollziehen können.

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Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung müssen die Kreditinstitute seit dem 21. März 2016 informieren und dazu eignet sich der Darlehensvertrag.

Der Bundesgerichtshof hat zwei Methoden anerkannt, die „Aktiv-Passiv-Methode“ und die „Aktiv-Aktiv-Methode“.

Die Aktiv-Passiv-Methode geht davon aus, dass das zurückgezahlte Darlehen wieder auf dem Geld- und Kapitalmarkt zu finden sein wird und bei der Aktiv-Aktiv-Methode stellt die Bank das Kapital wieder ein.

Im aktuellen Zinsumfeld ist das für die Anbieter deutlich günstiger und somit wird die Vorfälligkeitsentschädigung im Moment nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnet. Es entsteht ein Zinsausfallschaden, wenn die aktuellen Zinsen deutlich unter den Zinsen liegen, welche die Bank berechnet hat.

Für das individuelle Risiko und die Verwaltung des Vertrages entstehen Kosten und diese sind am Ende abzuziehen, da diese nach Rückzahlung des Darlehens nicht mehr anfallen.

Achtung:

Allerdings gelten die Berechnungsgrundsätze nicht, wenn Sie keinen rechtlichen Anspruch auf vorzeitige Ablösung der Baufinanzierung haben. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch, wenn Sie arbeitslos werden oder der Darlehensnehmer verstirbt. Außerdem können Sie eine Summe erben und die Tilgung aussetzen, aber in diesen Fällen müssen Sie die Zustimmung des Geldinstitutes einholen.

Die Rechtsprechung erlaubte in solchen Fällen die Vorfälligkeits- oder Aufhebungsentgelte und diese waren deutlich höher als der Schaden des Kreditgebers. Das ist nicht nur ärgerlich für den Kunden, sondern auch an der Grenze der Sittenwidrigkeit. Die Grenze liegt bei dem Doppelten des tatsächlichen Schadens und daher ist es sehr wichtig, dass Sie die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung durch einen Experten kontrollieren lassen.

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Was können Sie gegen die Vorfälligkeitsentschädigung tun?

Die folgenden Punkte können Ihnen helfen die Vorfälligkeitsentschädigung entweder zu reduzieren oder vielleicht sogar ganz zu umgehen. 

  • Ordentliches Kündigungsrecht nach 10 Jahren

Sie haben im Darlehensvertrag einen festen Zins von mehr als 10 Jahren vereinbart, dann besteht die Möglichkeit, dass Sie nach den 10 Jahren und einer weiteren 6-Monate-Frist entschädigungslos kündigen können. Hierbei handelt es sich um die sogenannte 10-Jahres-Frist und diese beginnt am dem Tag, wenn Sie das vollständige Darlehen erhalten haben. Der Bank steht dann kein Ausgleich mehr zu.

Die Bank muss Ihnen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unterstellen, dass Sie von dem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Prüfen Sie also unbedingt, ob Sie eine Zinsbindung von 10,5 Jahren vereinbart haben und ob das Kreditinstitut bei der Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung das ordentliche Kündigungsrecht berücksichtigt hat.

  • Fehlende Angaben im Vertrag

Im Vertrag müssen bestimmte Angaben enthalten sein, denn das hat der Gesetzgeber mit dem 21.März 2016 festgelegt. Es sind Pflichtangaben notwendig und dazu gehört nicht nur die Vertragslaufzeit, sondern auch das Kündigungsrecht und natürlich auch die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Sind diese Angaben nicht oder nur unzureichend vorhanden, dann ist der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen. Lassen Sie den vertrag unbedingt prüfen, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit haben. Die Verbraucherzentralen können Ihnen da weiterhelfen.

  • Widerrufsbelehrungen prüfen

Sie haben die Möglichkeit das Baudarlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrungen im Darlehensvertrag nicht der Gesetzgebung entsprechen.

  • Pfandtausch der Immobilie

Sie besitzen eine andere Immobilie und die ist unbelastet, dann haben Sie die Möglichkeit diese Immobilie als Ersatzsicherheit bei der Bank anzubieten. Die Bank muss dem Tausch zustimmen, wenn die Immobilie mindestens die gleiche Sicherheit aufweist wie die verkaufte Immobilie. Der Darlehensvertrag kann dann einfach bis zur ersten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit fortgesetzt werden oder auch darüber hinaus.

Die Rechtsprechung hat zudem ein paar Vorgaben in Bezug auf die Berechnung gemacht und diese gilt es zu beachten. Beispielsweise endet der Anspruch mit dem Zeitpunkt, wenn es zu einer ordentlichen Kündigung durch den Darlehensnehmer kommen kann (BGH, Urteil 7.11.2000, XI ZR 27/00). Die ersparten Risiko- und Verwaltungskosten sind anzurechnen (Urteil 30.11.2004 Az. XI ZR 285/03) und die Sondertilgungsrechte sind bei der Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung zu berücksichtigen (Urteil 19.01.2016 Az. XI ZR 388/14).

Hinterlegen Sie den verlangten Betrag oder zahlen Sie die Ablösesumme, wenn es in Hinsicht auf die Vorfälligkeitsentschädigung noch einen Streitpunkt gibt. Durch die Zahlung können Sie gewährleisten, dass die Löschung aus dem Grundbuch stattfindet. Danach haben Sie die Möglichkeit die Berechnung prüfen zu lassen.

2018-09-24 victis credit
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Einen Kredit, auch ohne Schufa, bietet das belgische Unternehmen Victis Credit an. Auf der Suche nach einem Darlehen für ein neues Auto oder eine Umschuldung könnten Sie hier fündig werden. Doch wie seriös ist dieser Kreditgeber?

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Beugen Sie einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung vor

Sie haben die Möglichkeit das Risiko einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung vorzubeugen, in dem Sie schon vor Abschluss der Finanzierung mit dem Anbieter besondere Optionen zur Tilgung vereinbaren.

Sie haben die folgenden zwei Möglichkeiten:

Sondertilgungsoptionen

Sie haben die Möglichkeit schon vor dem Vertragsabschluss Sondertilgungen zu vereinbaren, denn je höher die Tilgung desto geringer fällt die Vorfälligkeitsentschädigung aus, wenn es zu einem Abbruch der Finanzierung kommt.

Mittlerweile bieten viele Anbieter Ihnen die Möglichkeit, dass Sie das Darlehen tilgen können. Dazu wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, dass Sie bis zu 10% der ursprünglichen Summe tilgen können. Allerdings wird diese Option nicht bei vorfinanzierten Bausparverträgen angeboten. Zudem muss die Bank bei solchen Sondertilgungen die Vorfälligkeitsentschädigung einrechnen. Sie reduzieren auf jeden Fall die Vorfälligkeitsentschädigung, auch wenn Sie die vertraglich eingeräumten Sondertilgungsrechte nicht nutzen.

Optionale Tilgungssatzänderungen

Bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung muss der Darlehensgeber die vertraglich vereinbaren Tilgungsrechte schadensmindernd berücksichtigen. Aus dem Grund sollten Sie sich die Möglichkeit einräumen lassen, dass Sie den Tilgungssatz kostenfrei erhöhen können, so lange die laufende Zinsbindung läuft. Sie können den Tilgungssatz dann aber auch senken lassen, aber Sie müssen sich an den vorgegebenen Rahmen halten.

Auch in diesem Fall sollten Sie beachten, dass die Bank von dem höchstmöglichen Tilgungssatz ausgeht, wenn es um die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung geht. Die optionale Tilgungssatzänderung wird nur sehr selten angeboten und dann auch nur gegen einen sehr hohen Zinsaufschlag.

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Unseriöse SMS: Ich konnte es erst auch nicht glauben … – Spam

Handybesitzer bekommen immer wieder SMS von dubiosen Geschäftemachern zugesendet, die einen Link enthalten. Mal geht es um Kreditversprechen, mal um Jobangebote oder gar um belanglose Themen wie gelesene Artikel. Und dann kommt auch heute noch

Ein Kommentar
Wichtig:

Sie haben Sondertilgungsrechte oder optionale Tilgungssatzänderungen bei Darlehensabschluss vereinbart, dann achten Sie darauf, dass diese Optionen bei der Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung mit bedacht werden. Leider ist das in der Vergangenheit nur selten der Fall gewesen, so dass Sie im Zweifel an einen Experten richten sollten. Lassen Sie die Berechnung prüfen!

Der Podcast

Eine Vorfälligkeitsentschädigung kommt immer dann zum Tragen, wenn Sie einen Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen. 

Niels Nauhauser ist ein bekannter Finanzexperte und in seinem Podcast erklärt er, ob die Banken überhöhte Forderungen stellen und wie Sie sich dagegen zur Wehr setzen können.

Es gibt Banken, bei denen Sie nach zwei oder drei Jahren das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen können. Allerdings verlangen diese Banken dann einen hohen Zinsaufschlag. Meist lohnen sich die hohen Zinskosten nicht und wenn, dann hängt es davon ab, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ist und die wahrscheinlich eine vorzeitige Rückzahlung wirklich ist.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung

1. Wo stehen die Informationen zur Vorfälligkeitsentschädigung?

Informationen zur Vorfälligkeitsentschädigung stehen zuerst im Informationsblatt der kreditgebenden Bank, aber die genaue Berechnung muss auch im Darlehensvertrag zu finden sein. Wichtig ist, dass die Informationen klar verständlich sind.

2. Wann muss ich die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

Sie müssen die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn Sie die Baufinanzierung vorzeitig ablösen und der kreditgebenden Bank dadurch Zinsen für die kommenden Jahre verloren gehen.

3. Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist mittlerweile auf 0,5 bis 1% der Restschuld gedeckelt. Also darf sie im Höchstfall 1% der Restschuld betragen.

4. Wann lohnt sich eine vorzeitige Ablösung des Kredits?

Eine vorzeitige Ablösung des Kredits lohnt sich nur, wenn sie Zinsersparnis deutlich über den Kosten für die Rückzahlung liegt.

5. Kann ich jeden Kredit vorzeitig zurückzahlen?

Mittlerweile können fast alle Kredite vorzeitig zurückgezahlt werden, aber nur wenn eine Sondertilgung möglich ist. Informationen dazu finden Sie in der Regel im Darlehensvertrag.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Eine Baufinanzierung ist heute für den Kauf oder den Bau einer Immobilie notwendig und das Thema Vorfälligkeitsentschädigung kommt dann auch zum Tragen. Die Vorfälligkeitsentschädigung müssen Sie an die kreditgebende Bank zahlen, wenn Sie den Kredit vorzeitig ablösen möchten. Heute müssen Sie mit höchstens 1% der Restschuld als Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Aber es gibt Möglichkeiten, um sich von der Vorfälligkeitsentschädigung zu befreien. Lassen Sie die Unterlagen auf jeden Fall prüfen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Summe zu hoch ist oder Sie andere Zweifel haben.

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Baufinanzierung – Rechtliche Rahmenbedingungen von Grundschuld und Hypothek https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/baufinanzierung-rechtliche-rahmenbedingungen-von-grundschuld-und-hypothek/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/baufinanzierung-rechtliche-rahmenbedingungen-von-grundschuld-und-hypothek/#respond Mon, 21 Jun 2021 03:57:13 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63825 Baufinanzierungen sind heute keine Seltenheit mehr und in der heutigen Zeit ist es als normal anzusehen, dass Sie als Sicherheit für das Darlehen der Bank beziehungsweise dem kreditgebenden Institut Zugriff auf die Immobilie ermöglichen. In

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Baufinanzierungen sind heute keine Seltenheit mehr und in der heutigen Zeit ist es als normal anzusehen, dass Sie als Sicherheit für das Darlehen der Bank beziehungsweise dem kreditgebenden Institut Zugriff auf die Immobilie ermöglichen. In letzter Konsequenz bedeutet der Immobilienzugriff, dass die Immobilie durch die Bank zwangsversteigert werden kann, wenn Sie nicht in der Lage sind Ihre Schulden zu zahlen. Der Erlös vom Verkauf fließt in die Tilgung der Schulden und der eventuelle Rest wird Ihnen ausgezahlt. Grundsätzlich spricht man von einem Hypothekendarlehen, aber eigentlich dient eine Grundschuld als Absicherung. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie denken an eine Baufinanzierung, dann wenden Sie sich zuerst an die Hausbank und versuchen einen entsprechenden Kredit zu bekommen. Als Absicherung verlangt die Bank die Immobilie als Sicherheit.
  • Kommen Sie mit der Zahlung der Schulden in Verzug hat die Bank das Recht die Immobilie in die Zwangsversteigerung zu geben, um die Schulden auszugleichen.
  • Grundsätzlich wird zwischen einer Hypothek und der Grundschuld unterschieden, wobei es gravierende Unterschiede gibt.

Der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek

Bei einer Baufinanzierung gibt es zwei Möglichkeiten, welche das kreditgebende Institut nutzt, die Hypothek oder die Grundschuld.

Die Hypothek ist immer an die Höhe der gesicherten Darlehensforderung gebunden und entspricht dem aktuellen Stand des Kreditkontos. Das bedeutet, wenn die letzte Rate des Kredits bezahlt ist, dann ist die Hypothek auch automatisch weg.

Anders sieht es bei der Grundschuld aus, denn sie ist Darlehensunabhängig und bleibt so lange bestehen, bis sie aus dem Grundbuch gelöscht wird. Der Grundschuldeintrag wird rot unterstrichen und somit wird die Löschung gekennzeichnet.

In den letzten Jahren hat sich die Grundschuld in der Kreditpraxis durchgesetzt, denn sie ist viel einfacher zu handhaben und das ist für die Banken sehr wichtig. Handelt es sich um eine Hypothek, dann muss der Kreditnehmer erst einmal nachweisen, dass noch offene Beträge vorhanden sind, wenn er in die Zahlungsunfähigkeit gelangt. Ansonsten ist die Hypothek nämlich automatisch hinfällig. Die Außenstände können durch eine Grundschuld viel schneller vollstreckt werden, denn es ist kein zeitraubendes und juristisches Verfahren notwendig.

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Der Grundbucheintrag

Die Grundschuld wird immer in das Grundbuch eingetragen und kann somit von jeder Person eingesehen werden.

Allerdings muss die Person ein berechtigtes Interesse nachweisen können und das ist meist ein Kaufvorhaben. Dadurch, dass das Grundbuch einen hohen Stellenwert hat und das öffentliche Glauben genießt, geht jeder davon aus, dass der Eintrag stimmt.

Wichtig:

Der Eintrag in das Grundbuch wird nicht nur vom Notar, sondern auch vom Grundbuchamt in Rechnung gestellt und kann sehr teuer sein. Je nach Höhe der Grundschuld können sich die Kosten auf mehrere Hundert Euro, aber auch über Tausend Euro betragen.

Beim Bankwechsel kommt die Abtretung

Die Banken haben die Möglichkeit, dass die Grundschulden von einer Bank zur anderen Bank weitergegeben werden.

Dazu ist weder ein Eintrag im Grundbuch notwendig, noch muss eine privatschriftliche Abtretung passierten, so dass auch keine Vermerkung im Grundbuch notwendig ist.

Zu einem solchen Fall kommt es, wenn Sie nach der Baufinanzierung die Bank wechseln. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist können Sie sich ein günstigeres Angebot von einer anderen Bank holen und dann kommt es zu einem Bankwechsel. In so einem Fall kommt es nicht zu einer teuren Löschung im Grundbuch und zu einer Neueintragung, sondern die erste Bank bleibt als Schuldner im Grundbuch bestehen und überschreibt die Rechte lediglich an die neue Bank.

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Die Ränge der Grundschulden

Im Grundbuch kommt es zu unterschiedlichen Rängen und diese Ränge bestimmen in welcher Reihenfolge die Gläubiger ihre offenen Forderungen erhalten. 

Kommt es zu einer Zwangsversteigerung, dann gilt der folgende Grundsatz:

„Wer zuerst seine Ansprüche verbrieft hat, der bekommt sein Geld zuerst!“

Beispiel:

Sie sind Eigentümer eines Hauses und können die Raten bei der Bank nicht mehr bedienen und es kommt zur Zwangsversteigerung. Bei der Bank A sind noch 100.000 Euro offen, bei Bank B sind es 50.000 Euro und bei der dritten Bank sind es ebenfalls 50.000 Euro. Bei der Versteigerung wird das Haus für 175.000 Euro verkauft, dann bekommt die dritte Bank 25.000 Euro und muss die restlichen Forderungen in den Wind schreiben. Die Banken sind aus diesem Grund gerade auf die ersten Plätze richtig scharf, denn die ersten Plätze bekommen ihr Geld fast immer. Die besten Konditionen gibt es für die erstrangigen Grundschulden, denn dadurch wird der Kreditnehmer motiviert, die guten Sicherheiten zu stellen.

Der Rang einer Grundschuld wird anhand des Beleihungswertes berechnet und dazu kommt es die folgende Richtlinie. Als erstrangig gelten bis zu 60% des Beleihungswertes und der Wert zwischen 60% und 80% gilt als zweitrangig.

Die Hypothekenbanken wollen immer auf dem ersten Rang liegen und die Bausparkassen nehmen auch gern den zweiten Rang. Der aktuelle Verkaufswert wird als Ermittlung des Beleihungswertes genommen und dabei handelt es sich meist um den Kaufpreis der Immobilie. Davon wird meist ein Risikoabschlag von 20% abgezogen.

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Grundschuldrang ermitteln

Im Grundbuch gibt es verschiedene Ränge und diese Ränge legen den Rückzahlungsplatz der Schuld bei einer Zwangsversteigerung fest.

Die Ermittlung des Rangs kann wie das folgende Beispiel aussehen:

Risikoabschlag 20%               30.000 Euro

Beleihungswert                      120.000 Euro

Kaufpreis der Wohnung      150.000 Euro

Darlehen erstrangig          bis 72.000 Euro

Darlehen zweitrangig        bis 96.000 Euro

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Baufinanzierung

1. Wie sinnvoll ist eine Baufinanzierung bei der Hausbank?

Eine Baufinanzierung lässt sich durch die Hausbank ermöglichen, aber in der Regel sind Hypothekenbanken und Bausparkassen besser. Der Grund sind die deutlich besseren Konditionen und die Experten für Baufinanzierung.

2. Wer bekommt bei einer Zwangsversteigerung zuerst sein Geld?

Heute arbeiten die Banken mit der Grundschuld, so dass die Bank meist auf einem der ersten Plätze im Grundbuch steht und somit auch zuerst seine Schulden ausgeglichen bekommt.

3. Wie schnell kommt es zu einer Zwangsversteigerung?

Es kann heute sehr schnell zu einer Zwangsversteigerung kommen, wenn Sie drei Zahlungen nicht fristgerecht leisten können und auch in Zukunft keine Besserung in Sicht ist.

4. Wer fordert die Zwangsversteigerung einer Immobilie?

In der Regel fordert die kreditgebende Bank die Zwangsversteigerung, wenn die befürchtet, dass die Forderungen nicht fristgerecht bezahlt werden.

5. In welcher Reihenfolge werden die Schulden getilgt?

Die Schulden werden anhand des Grundbuchrangs getilgt und das bedeutet, dass die Bank in der Regel zuerst ihr Geld bekommt und dann erst alle anderen Gläubiger.

2018-06-05 Kreditvermittler
Kredit ohne Schufa: Seriös oder Datensammler als Kreditvermittler? – Ihre Erfahrungen

Ein Schufa-freier Kredit zu günstigen Konditionen scheint für Überschuldete oft die letzte Rettung zu sein. Solche Angebote finden sich auf einigen Webseiten. Doch sind diese Versprechen wirklich seriös? Können Sie dem Angebot trauen? Wir haben

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Fazit

Bei einer Baufinanzierung sind Hypothekenbanken oder Bausparkassen in der Regel die erste Wahl. Sie arbeiten heute allerdings selten mit Hypotheken, sondern mit einem Grundschuldeintrag. Die Grundschuld wird im Grundbuch festgehalten und somit gilt die Bank als Hauptschuldner. Bei einer Zwangsversteigerung bekommt der erste Rang immer zuerst sein Geld und aus dem Grund will jede Bank natürlich auf dem ersten Rang liegen. Dafür bieten sie ausgezeichnete Konditionen an.

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