Telekom | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 09:23:57 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Telekom | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Sozialtarif der Telekom: Studenten, Arbeitslose und Behinderte können sparen, aber lohnt sich das wirklich? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sozialtarif-der-telekom-studenten-arbeitslose-und-behinderte-koennen-sparen-aber-lohnt-sich-das-wirklich/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sozialtarif-der-telekom-studenten-arbeitslose-und-behinderte-koennen-sparen-aber-lohnt-sich-das-wirklich/#respond Fri, 13 May 2022 09:23:57 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65088 Die Telekom Deutschland GmbH ist der bekannteste Anbieter für Telefonservice im Land, wobei auch bei diesem Anbieter das Telefonieren günstig sein kann. Allerdings kommt nicht jeder Verbraucher in den Genuss des besonderen Tarifs, denn es

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Die Telekom Deutschland GmbH ist der bekannteste Anbieter für Telefonservice im Land, wobei auch bei diesem Anbieter das Telefonieren günstig sein kann. Allerdings kommt nicht jeder Verbraucher in den Genuss des besonderen Tarifs, denn es handelt sich um den Sozialtarif und der ist nur für spezielle Fälle vorgesehen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die deutsche Telekom ist der bekannteste Telekommunikationsanbieter in Deutschland mit unzähligen Tarifen für jeden Bedarf.
  • Der Anbieter ist der einzige Dienstleister, der freiwilligen einen Sozialtarif anbietet.
  • Der Sozialtarif ist aber nicht für jeden Verbraucher geeignet und kostenfrei ist er auch nicht.

Das Unternehmen Deutsche Telekom GmbH ist ein Telekommunikationsunternehmen, der als einziger Dienstleister einen Sozialtarif anbietet. Die Grundgebühren müssen in voller Höhe bezahlt werden, aber für die geführten Telefonate erhalten Sie Vergünstigungen.

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Der Sozialtarif der Telekom

Grundvoraussetzung für den Sozialtarif ist ein Festnetzanschluss bei der Telekom Deutschland GmbH, aber Sie müssen nicht selber Kunde sein. Es reicht auch, wenn es einen in Ihrem Haushalt lebenden Angehörigen mit Festnetzanschluss gibt.

Dazu müssen Sie

  • von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sein (Arbeitslosengeld II-Empfänger)
  • eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) bekommen
  • blind, gehörlos oder sprachbehindert sein, aber mindestens einen Behinderungsgrad von 90% haben.
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Gesprächsguthaben im Sozialtarif

Die Telekom bietet in ihrem Sozialtarif ein Gesprächsguthaben von mindestens 6,94 Euro pro Monat an.

  • Sie beziehen z.B. BaföG oder sind von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit, dann erhalten Sie ein Gesprächsguthaben von 6,94 Euro im Monat.
  • Sie erhalten inzwischen eine Gutschrift von 8,72 Euro, wenn Sie zu dem Personenkreis mit den oben genannten Behinderungen gehören.

Diese Vergünstigungen sind immer für einen Abrechnungszeitraum gültig und können daher nicht in den nächsten Zeitraum mitgenommen werden. Also im Grunde verfallen die Vergünstigungen, wenn sie nicht genutzt werden.

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Kein Sozialtarif bei Call-by-Call oder Preselection

Die sozialen Vergünstigungen werden von der Telekom Deutschland GmbH nur für alle selbstgewählten Standardverbindungen im In- und Ausland gewährt, wenn es sich um das Netz der Telekom handelt.

Es spielt allerdings keine Rolle, ob es sich um einen analogen Anschluss oder einen ISDN-Anschluss handelt. Für alle Verbindungen zu anderen Anbietern gibt es keinen Rabatt. Auch bei voreingestellten Telefonanschlüssen auf einen alternativen Anbieter oder bei Call-by-Call gibt es keinen Rabatt.

Außerdem gelten die Vergünstigungen nicht für die Grundgebühr, Anrufe zu Sonderrufnummern oder Mobilfunknetze. Bei sogenannten Komplettpaketen mit Flatrate oder Pauschaltarifen können Sie auch nicht auf den Sozialtarif setzen.

Grundsätzlich wird der Sozialtarif nur für maximal drei Jahre gewährt, aber bei BaföG-Empfängern nur für ein Jahr.

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Antrag stellen

Um den Sozialtarif der Deutschen Telekom zu bekommen, müssen Sie nicht nur die Voraussetzungen erfüllen, sondern auch einen Antrag stellen.

Sie müssen den Antrag auf Gebührenermäßigung bei der Telekom Deutschland GmbH stellen und dazu entsprechende Nachweise einreichen. Zu den Nachweisen gehören:

  • BaföG-Bescheid
  • Bescheinigung der Rundfunkbeitragsbefreiung
  • Schwerbehindertennachweis

Der ARD, ZDF und Deutschlandradio-Beitragsservice ist für die Bescheinigung der Rundfunkbeitragspflicht zuständig. Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligungsfrist einen neuen Antrag beziehungsweise einen Verlängerungsantrag stellen.

Die Kunden der Telekom Deutschland GmbH müssen das Unternehmen sofort informieren, wenn die Voraussetzungen für den speziellen Sozialtarif wegfallen, denn dann fallen auch die Rabatte weg und Sie müssen ganz normal Telefonkosten bezahlen.

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Lohnt sich der Sozialtarif?

Der Sozialtarif ist nicht für jeden Verbraucher geeignet, denn viele Flatrate-Tarife sind teilweise günstiger als der spezielle Tarif der Deutschen Telekom GmbH.

Wenn Sie viel telefonieren, dann ist das besonders der Fall und somit empfehlen wir, dass Sie sich zuerst alle Möglichkeiten einholen und erst nach Prüfung der Optionen entscheiden. Vielleicht gibt es eine andere Lösung, so dass Sie günstiger telefonieren können.

Zur Berechnung ziehen Sie den Grundpreis der Telekom heran und rechnen davon die Rabatte ab, so dass Sie auf eine Summe kommen. Diese Summe vergleichen Sie mit Flatrates des gleichen Anbieters, aber holen sich auch Angebote von anderen Anbietern ein.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Sozialtarif der Telekom

1. Wie teuer ist der Sozialtarif der Telekom?

Der Sozialtarif der Telekom besteht aus den normalen Grundpreis und einem Rabatt von bis zu 8,72 Euro im Monat.

2. Gibt es andere Anbieter mit einem ähnlichen Tarif?

Zurzeit bietet nur die Deutsche Telekom GmbH einen solchen Tarif an.

3.Ist der Sozialtarif wirklich so günstig?

Sie sollten alle Angebote gut miteinander vergleichen, denn einige Anbieter bieten deutlich günstigere Tarife an, so dass Sie den Sozialtarif gar nicht benötigen.

4. Warum sind die Flatrates der Telekom teilweise preiswerter als der Sozialtarif?

Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, denn die Telekom versucht allen Verbrauchern einen guten Tarif anzubieten und da kommt es manchmal zu Unstimmigkeiten bei den Preisen.

5. Lohnt sich ein Festnetzanschluss heute überhaupt noch?

Viele Verbraucher besitzen keinen Festnetzanschluss mehr, denn mittlerweile gibt es zahlreiche Tarife, bei denen die Verbindung ins Deutsche Festnetz kostenfrei dazu gehört. Somit lohnt sich ein Festnetzanschluss für viele Verbraucher einfach nicht mehr, denn Sie machen alles über das Smartphone.

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Fazit

Die Deutsche Telekom GmbH ist der einzige Anbieter eines Sozialtarifs, aber bei genauer Betrachtung können Sie mit einer Flatrate oder einem anderen Anbieter deutlich günstiger telefonieren. Bevor Sie sich für den Sozialtarif entscheiden, sollten Sie sich alle Optionen anschauen und die Preise vergleichen.

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Telefonrechnung prüfen: So reklamieren Sie falsche Abrechnungen – Widerrufen Sie die strittigen Beträge bei dem Anbieter und informieren Sie Ihren Hauptanbieter https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telefonrechnung-pruefen-so-reklamieren-sie-falsche-abrechnungen-widerrufen-sie-die-strittigen-betraege-bei-dem-anbieter-und-informieren-sie-ihren-hauptanbieter/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/telefonrechnung-pruefen-so-reklamieren-sie-falsche-abrechnungen-widerrufen-sie-die-strittigen-betraege-bei-dem-anbieter-und-informieren-sie-ihren-hauptanbieter/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:31:10 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65162 Bei einem Blick auf die Telefonrechnung stellen Sie fest, dass irgendwas nicht stimmt. Aber was dann? Wir erklären Ihnen, welche Vorgehensweise richtig ist, wie Sie die Telefonrechnung überprüfen und die falschen Beträge reklamieren. Die Pflichtangaben

Der Beitrag Telefonrechnung prüfen: So reklamieren Sie falsche Abrechnungen – Widerrufen Sie die strittigen Beträge bei dem Anbieter und informieren Sie Ihren Hauptanbieter erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Bei einem Blick auf die Telefonrechnung stellen Sie fest, dass irgendwas nicht stimmt. Aber was dann? Wir erklären Ihnen, welche Vorgehensweise richtig ist, wie Sie die Telefonrechnung überprüfen und die falschen Beträge reklamieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie bekommen einmal im Monat eine Telefonrechnung, auch wenn Sie mehrere Telefonanbieter verwenden.
  • Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche Informationen auch der kompletten Telefonrechnung nachzulesen sein müssen und wenn die Laufzeit mehr als einen Monat beträgt, dann müssen mehr Angaben vorhanden sein.
  • Wenn Sie mit der Telefonrechnung nicht einverstanden sind, dann können Sie eine Reklamation schreiben. Dazu haben Sie acht Wochen nach Erhalt der Rechnung Zeit. Nutzen Sie im besten Fall ein Einschreiben zur Versendung.
  • Beträge, die Sie nicht reklamieren müssen Sie auch weiterhin fristgerecht bezahlen, denn ansonsten kann der Anbieter Sie anmahnen.

Die Pflichtangaben auf der Telefonrechnung

Heute ist es keine Seltenheit, dass mehrere Telefonanbieter verwendet werden und trotzdem erhalten Sie nur eine Telefonrechnung.

Sie haben einen Anschluss bei der Telekom Deutschland GmbH, aber Sie finden auf Ihrer Rechnung auch andere Gesellschaften wie Call-by-Call-Anbieter oder Betreiber von Mehrwertdiensten. Die folgenden Punkte müssen in der kompletten Telefonrechnung auf jeden Fall zu finden sein:

  • Die konkrete Bezeichnung der in Rechnung gestellten Leistungen.
  • Die komplette Höhe der Entgelte, die auf jeden einzelnen Anbieter entfallen. In der Gesamtübersicht müssen die einzelnen Rechnungspositionen aufgeführt sein, damit Sie die Rechnung gut nachvollziehen können. Allerdings ist es nicht notwendig, dass die Preise der einzelnen Verbindungen in der Rechnung stehen. Erst, wenn Sie als Kunde einen Einzelverbindungsnachweis verlangen, muss der Anbieter eine genaue Auflistung rausgeben.
  • Die Anbieter mit Namen, ladungsfähiger Adresse und kostenfreier Kundendienstrufnummer.
  • Ein Hinweis, dass Sie als Kunde gegen die in Rechnung gestellten Forderungen auch einen Widerspruch erheben können.
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Die Mindestvertragslaufzeit

Sollte die Mindestvertragslaufzeit länger als ein Monat sein, dann müssen auch noch die folgenden Informationen auf der Telefonrechnung stehen:

  • Datum des Vertragsbeginns
  • Zeitpunkt für das Ende der Mindestvertragslaufzeit
  • Kündigungsfrist
  • letzter Kalendertag für den Eingang der Kündigung, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern
  • Hinweis auf Informationen zum Ablauf eines Anbieterwechsels auf der Bundesnetzagentur-Internetseite

Diese Informationen sind nicht verpflichtend, wenn der Vertrag nur auf einen Monat oder noch kürzer festgeschrieben ist.

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Hohe Telefonkosten durch Auslandsgespräche: Bundesnetzagentur schützt Kunden vor Router-Hacking

200.000 Euro Schaden durch unberechtigte Telefonanrufe in das Ausland. Sie können sich eine hohe Telefonrechnung mit vielen angewählten Auslandsrufnummern nicht erklären? Dann könnten Sie Opfer von Betrügern geworden sein, die über fremde Telefonanschlüsse in kurzer

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Verwirrung durch Mahnung

Ihr Telefonanbieter leitet die Rechnungsbeträge der fremden Anbieter manchmal an die entsprechenden Gesellschaften weiter, wenn Sie die Rechnung pünktlich beglichen haben.

Kommt es zu einer unpünktlichen Bezahlung, dann mahnt Ihr Anbieter nur die eigenen Forderungen an. Die Beträge der anderen Gesellschaften muss er in einem solchen Fall nicht eintreiben.

Das bedeutet, wenn Sie nach einer Zahlungsaufforderung Ihres Hauptanbieters nur dessen Forderungen ausgleichen, kommt es zu weiteren Mahnschreiben der anderen Anbieter. Das können Sie nur verhindern, indem Sie die komplette Summe an Ihren Hauptanbieter überweisen, denn dann muss er die offenen Beträge der anderen Anbieter weiterleiten. Damit es nicht zu Mahnungen und weiterführenden Problemen kommt, sollten Sie den Rechnungsbetrag immer komplett und zu einer bestimmten Frist überweisen. Wichtig ist, dass das Geld zur Frist auf dem Konto des Anbieters gutgeschrieben sein muss.

Die Frist beginnt aber erst, wenn die Rechnung sich in Ihrem Briefkasten oder dem Mail-Postfach befindet und im Streitfall müssen Sie das auch nachweisen.

Korrekte Forderungen müssen Sie immer rechtzeitig begleichen oder nutzen Sie das Lastschriftverfahren, damit die Telefonentgelte rechtzeitig vom Konto abgebucht werden.

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Musterbrief: Rückzahlung von zu Unrecht abgebuchten Beträgen auf Telefonrechnung

Sie haben eine Telefonrechnung bekommen, auf der ein Betrag für die Leistung eines Drittanbieters abgebucht wurde? Wenn der Drittanbieter nach Widerspruch und Aufforderung Ihnen das Geld nicht zurück zahlt, können Sie Ihre Ansprüche bei Ihrem

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Reklamation der Telefonrechnung

Sie sind mit der Telefonrechnung nicht einverstanden, dann müssen Sie diese sofort beanstanden und dabei helfen Ihnen die folgenden Punkte.

  • Reklamieren Sie nicht nur die bestimmten Rechnungsposten bei dem jeweiligen Anbieter, sondern reklamieren Sie die Forderungen auch gegenüber Ihrem Hauptanbieter. Wenn Sie mit einer Forderung durch einen Call-by-Call-Anbieter nicht einverstanden sind, dann bekommt er eine schriftliche Reklamation, aber auch Ihr Hauptanbieter bekommt eine entsprechende Information.
  • Sie müssen die Reklamation innerhalb von acht Wochen schreiben und die Frist beginnt ab Erhalt der Rechnung. Wichtig ist, dass Sie früh eine Reklamation schreiben, denn wenn Sie die Einwendungsfrist verpassen, dann verfällt die Nachweispflicht für einzelne Verbindungen.
  • Reklamieren Sie die Rechnung und fordern Sie einen Einzelverbindungsnachweis und eine technische Prüfung an.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit einer schriftlichen Beschwerden, denn im eigenen Interesse muss die Reklamation schriftlich erfolgen und im Idealfall per Einschreiben mit Rückschein oder per Einwurfeinschreiben verschickt werden. Dadurch haben Sie für einen potentiellen Streitfall handfeste Beweise.
  • Begründen Sie die Reklamation, damit Sie eine Anschlusssperre vermeiden und die Überprüfung leichter machen.
  • Zahlen Sie die anderen Rechnungsbeträge immer fristgerecht, denn ansonsten mahnt Ihr Anbieter Sie an.
  • Sie wollen nur einen Teil der Telefonrechnung nicht begleichen, dann informieren Sie nicht nur den Nebenanbieter, sondern auch Ihren Hauptanbieter. Es reicht aus, wenn Sie dem Hauptanbieter die Position mitteilen, welche Sie nicht zahlen wollen. Wenn Sie diese Information nicht geben, dann wird der gezahlte Betrag auf alle Positionen zu gleichen Teilen aufgeteilt und es kommt zu Mahnungen von allen Anbietern, wenn offene Forderung bestehen bleiben.
  • Unstrittige Teilbeträge sind sofort zu zahlen, denn dadurch vermeiden Sie Unannehmlichkeiten. Wenn Sie das Lastschriftverfahren zur Zahlung nutzen, dann widersprechen Sie bei der Bank und überweisen nur den unbeanstandeten Teil.

Hilfreich:

Beantragen Sie bei Ihrem Hauptanbieter die sogenannten Einzelverbindungsnachweise, denn damit haben Sie auch in Zukunft die Telefonrechnung gut im Blick. Dazu können Sie sich einfach online an das Kundencenter wenden oder einen formlosen Brief oder eine Mail verschicken.

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Die Beweispflicht

Der Netzbetreiber muss Ihnen beweisen, dass die Verbindungen richtig berechnet sind und es keinen technischen Defekt gegeben hat, wenn Sie Ihre Telefonrechnung beanstanden.

Auch die technischen Einrichtungen zur Ermittlung der Verbindungsentgelte müssen einwandfrei funktioniert haben und das muss der Hauptanbieter beweisen. In der Regel wird der Einzelentgeltnachweis (EEN) dafür verwendet und gleichzeitig werden alle technischen Anlagen geprüft. Wenn Sie eine Reklamation schreiben, dann haben Sie das Recht, das Ergebnis der Prüfung einzusehen.
Stimmen Sie auf keinen Fall der sofortigen Löschung von Verbindungdaten zu, wenn Sie einen Vertrag unterschreiben. Nach dem Rechnungsversand sollten die Daten ungekürzt gespeichert werden. Zudem sollten Sie sich nicht mit einer technischen Prüfung zufrieden geben, sondern auch ein kostenloses Prüfprotokoll erstellen lassen. Sie brauchen keine Rechnung zu bezahlen, solange Sie das Papier nicht in den Händen halten.

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Musterbrief: Drittanbieter-Forderung / Abofalle zurückweisen

Auf Ihrer Mobilfunkrechnung erscheint unter Drittanbieter-Forderungen plötzlich ein Abo, welches Sie nie abgeschlossen haben? Dann sind Sie eventuell auf eine Abofalle hereingefallen. Den geforderten Betrag sollten Sie auf jedem Fall bei dem Drittanbieter zurückfordern und

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Gut zu wissen

Kommt es bei der Prüfung zur Feststellung eines Mangels, dann wird immer zu Gunsten des Kunden entschieden und der Rechnungsposten scheint falsch zu sein. Ist die Prüfung und die EVN ohne Befund, dann müssen Sie beweisen, dass die Rechnung nicht richtig ist. Allerdings reicht es nicht aus, wenn Sie Abwesenheit beweisen können, denn schließlich können Familienmitglieder, Untermieter oder Nachbarn Zugang zum Telefon gehabt haben.
Sie müssen für die Verbindung durch Dritte nicht aufkommen, wenn Sie eindeutig beweisen können, dass Sie mit allen Mitteln versucht haben, den Zugang zum Telefon zu verhindern. Bei einem Telefonmissbrauch durch einen Einbrecher haben Sie in der Regel sehr gute Karten.

Rechnungen: TK-Anbieter müssen Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit angeben

Unübersichtliche Verträge und deren Inhalte im Bereich der Telekommunikation sollen bald der Vergangenheit angehören. Eine neue Verordnung der Bundesnetzagentur soll mehr Klarheit zu Leistungen, Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen für Telekommunkationsverträge schaffen. Auf jeder Rechnung steht zukünftig,

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Telefonrechnung prüfen

1. Wie kann ich die Telefonrechnung prüfen lassen?

Schreiben Sie innerhalb einer Frist einen Widerruf oder eine Reklamation und überweisen Sie nur den unbestrittenen Rechnungsbetrag. Der Hauptanbieter wird dann eine Überprüfung durchführen.

2. Meine Tochter hat in meiner Abwesenheit Mehrwertdienste ohne mein Wissen angerufen – muss ich das zahlen?

Ja, denn es handelt sich um Ihren Telefonanschluss und die Tochter hat ungehinderten Zugang zum Telefon.

3. Reicht es, wenn ich dem Hauptanbieter einen Widerruf zukommen lasse?

Nein, denn Sie müssen einen Widerruf für den Anbieter der bestrittenen Kosten fertig machen und müssen aber auch Ihren Hauptanbieter informieren.

4. Wie lang ist die Frist für einen Widerspruch?

Die Frist für einen Widerspruch liegt aktuell bei acht Wochen. Die acht Wochen beginnen nach Erhalt der Telefonrechnung.

5. Gibt es Musterbriefe für einen Widerruf der Telefonrechnung?

Im Internet finden Sie Musterbriefe, welche Sie für einen Widerruf bei Ihrer Telefongesellschaft nutzen können.

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Fazit

Die monatliche Telefonrechnung ist keine Überraschung, aber es kommt immer wieder vor, dass Beträge vorhanden sind, die Sie sich nicht erklären können. Zahlen Sie nicht einfach die Telefonrechnung, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie für die Verbindung nicht verantwortlich sind. Schreiben Sie innerhalb von acht Wochen einen Widerruf und fordern Sie den Hauptanbieter zu einer Prüfung auf. Überweisen Sie aber innerhalb der normalen Frist die unbestrittenen Beträge.

Der Beitrag Telefonrechnung prüfen: So reklamieren Sie falsche Abrechnungen – Widerrufen Sie die strittigen Beträge bei dem Anbieter und informieren Sie Ihren Hauptanbieter erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Es ist bekannt, dass Kunden mit einem Telefonanschluss bei der Telekom bei einem Anruf die Vorwahl eines anderen Netzanbieters nutzen können, um besonders kostengünstig zu telefonieren. Es handelt sich um das sogenannten Call-by-Call-Verfahren, aber in den letzten Jahren haben dubiose Geschäftspraktiken das Verfahren stark in Verruf gebracht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mittlerweile sind die Call-by-Call-Anbieter dazu verpflichtet, dass vor Telefonatbeginn der Preis pro Minuten oder Gesprächseinheit anzusagen.
  • Drei Sekunden vor dem Start des Gebührenzählers muss die Ansage für den Preis stoppen.
  • Die Call-by-Call-Anrufe können nur von den Kunden der Telekom verwendet werden, so dass das Verfahren für andere Telefonanbieter nicht möglich ist.

Sparfüchse setzen auf Call-by-Call-Anrufe

Die Telefonanbieter haben günstige Flatrate-Angebote im Sortiment, aber es gibt immer noch Sparfüchse, die auf die Call-by-Call-Vorwahlen setzen und mit ihnen die Telefonate durchführen.

Die Kunden der deutschen Telekom können für den Anruf zu Anruf die Vorwahl eines anderen Netzanbieters verwenden, denn damit besteht die Möglichkeit des preiswerten Telefonierens. In den letzten Jahren sind immer mehr dubiose Geschäftspraktiken deutlich geworden, so dass das Call-by-Call-Verfahren stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Es gibt sogar einige Anbieter, die einfach heimlich die Preise erhöhen und das beste Beispiel dafür ist die 010040-Nummer. Der Anbieter hat einfach kurzfristig die Gebühren erhöht und somit erhielten die Kunden eine Rechnung mit einem Minutenpreis von 1,99 Euro.

Andere Anbieter haben sich die Rufnummern gesichert, die den häufig genutzten Sparvorwahlen sehr ähnlich sind. Das bedeutet, dass nur die eine oder andere Ziffer anders ist. Mit diesen Nummern gehen sie auf Kundenfang und setzen dabei auf deutlich höhere Preise als die bekannten Sparvorwahlen.

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Erkennen der Kostenfalle

Die Nutzer von Call-by-Call-Nummern konnten bislang nur anhand einer sehr hohen Telefonrechnung erkennen, dass Sie in eine Kostenfalle getappt sind.

Seit dem 1. August 2012 ist damit jetzt aber Schluss, denn mittlerweile müssen die Call-by-Call-Anbieter schon vor dem Telefonat den Preis pro Minute ansagen. Es reicht auch die Gesprächseinheit, aber wichtig ist, dass erst, wenn der Tarif genannt ist und diese Nennung vorbei ist, der Zähler zu laufen beginnt. Das bedeutet, dass die Preisanlage drei Sekunden zu Ende sein muss und erst dann startet der Gebührenzähler.

Ein kleines Plus für den Kunden ist, wenn es keine Ansage vor dem Gespräch gibt, dann ist das komplette Gespräch für den Nutzer am Ende kostenfrei.

Tipps für Call-by-Call

Dadurch, dass es immer mehr Betrüger auch im Bereich des Call-by-Call-Verfahrens gibt, sollten Sie immer sehr vorsichtig sein. Die nachfolgenden Tipps können Ihnen mit Sicherheit helfen.

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Prüfen Sie die Vorteile

Nur die Kunden der Telekom haben die Möglichkeit Call-by-Call zu nutzen. Zwar gibt es zahlreiche Mitwettbewerber, aber die günstigen Vorwahlen sind eher selten. Es gibt Wettbewerber, die 010 oder 0100 Nummern anbieten und somit günstige Tarife präsentieren. Sie können auch weiterhin preiswert telefonieren, wenn Sie eine Festnetz-Flate haben und das Call-by-Call-Verfahren verwenden. Gerade bei Auslandsgesprächen oder Telefonaten ins Mobilfunknetz können Sie eine Menge Geld sparen. Wenn Sie keine Flatrate bei der Telekom haben, dann lohnt sich das Call-by-Call-Verfahren auch bei Orts- und Ferngesprächen. Sie finden die Listen mit den günstigen Tarifen nicht nur in der Tagespresse, sondern auch auf den Vergleichsportalen im Internet oder den Webseiten der einzelnen Anbieter.

Beachten Sie das Zeitfenster

Achten Sie auf das Zeitfenster, denn es gibt verschiedene Sparvorwahlen, die sich anhand des Zeitpunkts preislich stark unterscheiden. Es gibt ein paar Anbieter, die nur zu bestimmten Uhrzeiten sehr günstig sind, aber zu anderen Uhrzeiten viel teurer als andere Call-by-Call-Anbieter. Aus dem Grund ist es wichtig die einzelnen Anbieter in Sachen Preis und Leistung zu vergleichen.

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Angebliche Mitarbeiter vom Lotto-Callcenter versuchen Verbraucher am Telefon abzuzocken. Mit gemeinen Tricks und frechen Lügen soll Ihnen das Geld aus der Tasche gezogen werden. Wir erklären, warum Sie solche Telefonate schnell beenden sollten und wie

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Achten Sie auf tagesaktuelle Preislisten

Bei den Call-by-Call-Anbietern ändern sich die Preise meist sehr schnell und somit sollten Sie sich immer auf die tagesaktuellen Preislisten konzentrieren. Verlassen Sie sich nur auf die aktuellen Preise, denn das Aufheben der Informationen macht keinen Sinn. Am nächsten Tag ist der Preis meist schon wieder komplett anders. Sie sollten sich also täglich bei der Tagespresse oder den Anbieters über den aktuellen Preis informieren.

Tippen Sie konzentriert und achten Sie auf die Ansage

Wenn Sie sich für das Call-by-Call-Verfahren entschieden haben, dann sollten Sie genau auf die Eingabe der einzelnen Ziffern der Sparvorwahl konzentrieren. Das Eingeben nur einer falschen Ziffer kann Sie an einen anderen Anbieter leiten und dann kann es teuer werden. Zudem sollten Sie bei der Ansage genau hinhören und kontrollieren, ob die Preise mit der Werbung übereinstimmen. Zudem sollte der Preis immer in Euro und Cent angesagt werden. Nutzen Sie die Vorwahl eines anderen Anbieters, wenn es zu Abweichungen oder Fehlen der Preisansage kommt.

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Kontrollieren Sie die Telefonrechnung

Das Kontrollieren der Telefonrechnung ist Pflichtprogramm, wenn Sie das Call-by-Call-Verfahren nutzen, denn die meisten Festnetzanbieter rechnen mit der Telefonrechnung ab. Unter der Rubrik „Verbindungsentgelte anderer Anbieter“ können Sie die Posten finden. Sie sollten kontrollieren, ob die Preise auf der Rechnung mit den Preisen der Ansage übereinstimmen. Wenn das nicht der Fall ist, dann müssen Sie innerhalb von acht Wochen den Rechnungsposten bei dem Call-by-Call-Anbieter beanstanden.

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Anrufe blockieren: So gehts unter Android und iOS

Ständige Werbeanrufe können nerven, da sie immer zu einer unpassenden Zeit kommen. Wer auf die Telefonanrufe der Call Center keine Lust mehr hat, kann diese nach dem ersten Anruf auf seinem Smartphone blockieren. In dieser

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Call-by-Call

1. Wie funktioniert Call-by-Call?

Bei dem sogenannten Call-by-Call-Verfahren wird vor der normalen Rufnummer eine Vor-Vorwahlnummer eingegeben. Dadurch wird der Anruf deutlich preiswerter, so dass es viele Verbraucher gibt, die Call-by-Call für Auslandstelefonate nutzen.

2. Welches sind die bekanntesten Call-by-Call-Vorwahlen?

Zu den bekanntesten Call-by-Call-Vorwahlen zählen 01014 und 010059, aber es gibt auch noch zahlreiche andere Anbieter, deren Nummern Sie im Internet finden können.

3. Wer kann das Call-by-Call-Verfahren nutzen?

Normalerweise können nur die Kunden der deutschen Telefon das Call-by-Call-Verfahren verwenden. Aber in der letzten Zeit erhalten auch immer mehr Kunden von anderen Anbietern die Möglichkeit, vom Call-by-Call-Verfahren zu profitieren.

4. Was kostet Call-by-Call?

Call-by-Call ist deutlich preiswerter als ein normaler Anruf, aber die genauen Kosten für einen solchen Anruf müssen Sie anhand der tagesaktuellen Preise des jeweiligen Anbieters entnehmen.

5. Wie sinnvoll ist Call-by-Call in Zeiten von Flatrates?

In Zeiten von Flatrates für jede Gelegenheit sollte man meinen, dass Call-by-Call-Anrufe nicht mehr so gefragt sind. Aber Sparfüchse sind auch heute noch aktiv mit den Vor-Vorwahlen beschäftigt, um zusätzlich ein paar Cent zu sparen. Call-by-Call scheint nicht aus der Mode zu kommen.

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Rufnummernmissbrauch kann jeden treffen – Das sollten Sie wissen

Wir erhalten immer mehr Beschwerden von Verbrauchern, deren Rufnummer für betrügerische Zwecke missbraucht wurde. Wenn das geschieht, ist der eigene Anschluss oft nicht mehr nutzbar. Wir erklären, woran Sie einen Missbrauch Ihrer Telefonnummer erkennen und

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Fazit

Das Call-by-Call-Verfahren ist in erster Linie von Kunden der Telekom anzuwenden, aber immer mehr andere Anbieter bieten ihren Kunden die gleiche Möglichkeit. Allerdings gibt es ein paar Grundregeln, um mit Hilfe des Call-by-Call-Verfahrens Geld zu sparen. Wichtig ist, dass Sie die richtigen Nummern verwenden und auf die Gebührenansage achten. Vergleichen Sie die Preise der einzelnen Anbieter und achten Sie auf die genaue Ansage, damit keine böse Überraschung mit der Telefonrechnung kommt.

Der Beitrag Preisansage bei Call-by-Call-Gesprächen: Schutz vor Abzocke bieten die wichtigen Tipps erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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