VW | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:27:50 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png VW | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Diesel-Abgasskandal: Unsere Antworten auf häufige Fragen – Nachrüsten oder Rückgabe? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/diesel-abgasskandal-unsere-antworten-auf-haeufige-fragen-nachruesten-oder-rueckgabe/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/diesel-abgasskandal-unsere-antworten-auf-haeufige-fragen-nachruesten-oder-rueckgabe/#respond Fri, 13 May 2022 08:27:50 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62551 Die manipulierten Abgasmessungen bei den Dieselfahrzeugen hat große Kreise gezogen und es kam zu einem riesigen Skandal. Bei dem sogenannten „Abgas-Skandal“ handelt es sich um die Manipulation an der Abgasreinigung von Dieselmotoren und das führte

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Die manipulierten Abgasmessungen bei den Dieselfahrzeugen hat große Kreise gezogen und es kam zu einem riesigen Skandal. Bei dem sogenannten „Abgas-Skandal“ handelt es sich um die Manipulation an der Abgasreinigung von Dieselmotoren und das führte zu einem erhöhten Stickstoffausstoß.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland sind die manipulierten Diesel-Fahrzeuge der verschiedenen Marken zurückgerufen worden und die meisten von ihnen stammen von VW.
  • In der Regel müssen die betroffenen Fahrzeuge mit einem Soft- oder Hardware-Update nachgerüstet werden.
  • Se haben Rechte gegenüber Ihrem Autohändler und dem Hersteller und diese zeigen wir Ihnen auf. Zudem informieren wir Sie über das weitere Vorgehen.

Im Auto steckt eine illegale Abschalteinrichtung und dann haben Sie direkt mehrere Baustellen:

  • Auf einen Schlag verliert das Fahrzeug an Wiederkaufswert.
  • Die Folgen für ein Software-Update sind für Laien kaum zu erkennen und auch die Umrüstung der Hardware ist schwierig. Zu den Stichworten gehören Haltbarkeit des Motors, Wartungsaufwand und Kraftstoffverbrauch.
  • Ob Sie in den deutschen Städten in den kommenden Jahren mit diesen Fahrzeugen fahren dürfen ist nicht klar.
  • Die Zulassungsbehörde kann das Fahrzeug stilllegen, wenn Sie sich gegen das Update und die Nachrüstung wehren.

Im Jahr 2015 ist VW mit dem Abgasskandal in die Schlagzeilen geraten, denn Millionen von Fahrzeugen der Marke mit EA 189-Dieselmotor waren betroffen. Nicht nur die 1,2-Liter-Aggregate, sondern auch die 1,6 und die 2,0-Liter-Aggregate sind betroffen. Diese Fahrzeuge sind von dem Rückruf betroffen und viele sind auch schon in den Werkstätten des Landes gewesen.

Die Folgen sind mit einer Umrüstung aber noch lange nicht aufgearbeitet, denn der Skandal wird in unzähligen Gerichtsverfahren behandelt. Am 25. Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Volkswagen Schadensersatz leisten muss (Az. VI 252/19). Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen den Hersteller eine Musterfeststellungsklage erhoben, damit die Betroffenen zu ihrem Geld kommen. Im Februar 2020 kam es in der Sache zu einem Vergleich.

Wichtig:

Aber nicht nur bei VW kam es zur Manipulierung, denn auch Fahrzeuge von Audi, SEAT, Skoda und VW Nutzfahrzeuge sind betroffen. Außerdem sind weitere deutsche Hersteller betroffen, so dass auch Audi mehr als 100.000 Fahrzeuge zurückgerufen hat, Daimler holte rund 280.000 Fahrzeuge zurück, Opel um die 32.000 und BMW etwa 5.000.

Auch die ausländischen Hersteller stehen unter dringendem Tatverdacht, dass sie manipulierte Fahrzeuge nach Deutschland verkauft haben. Allerdings sind die deutschen Behörden dafür nicht zuständig, aber die US-Umweltschutzbehörde EPA hat gegen den amerikanischen Fiat-Chrysler-Konzern geklagt. Sie wird dem Konzern die Nutzung der illegalen Abschalteinrichtung vor.

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Ist mein Fahrzeug betroffen?

Seit längerer Zeit veröffentlicht das Kraftfahrtbundesamt keine Pressemitteilungen mehr, in denen es um einzelne Rückrufe geht.

In der Regel erfahren die Verbraucher durch ein Herstelleranschreiben vom Rückruf des eigenen Fahrzeuges. Sie haben aber auch die Möglichkeit, dass Sie in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrtbundesamtes nachschauen, denn dort finden Sie die offiziellen Rückrufe.

Achten Sie aber immer darauf, dass Sie einen Grund für den Rückruf finden, denn es kann auch zu einem Fahrzeugrückruf kommen, wenn es nicht um die Manipulation der Abgasreinigung geht. Das Fahrzeug ist nur vom Abgasskandal betroffen, wenn als Begründung die Manipulation an der Abgasrückführung steht.

Stehen Benziner auch im Verdacht?

Erste Berichte über mögliche Manipulationen bei Benziner-Motoren sind im August 2020 aufgetaucht und nach den Medienberichten soll es sich um Porsche handeln.

Allerdings geht Porsche dem Verdacht wohl intern nach und auch Audi soll Gutachten in die Wege leiten, um festzustellen, ob eine Abschalteinrichtung vorhanden ist oder nicht. Keinen Handlungsbedarf gibt es bei den Käufern von Benzinern und auch hier wird es auf einen Rücklauf des Kraftfahrtbundesamtes hinauslaufen. Kommt es dazu, dann beginnen die Fristen mit der Zeit, aber ein offizieller Rückruf wäre deutlich einfacher für rechtliche Schritte.

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Ohne Rückrufdatenbank – ist mein Auto betroffen?

Das Kraftfahrtbundesamt hat noch keinen Rückruf erklärt und trotzdem kann Ihr Fahrzeug von der Manipulation betroffen sein.

Allerdings gibt es hier ein Problem, denn ohne den Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes müssen Sie selber beweisen, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt und das ist meist nur mit einem teuren Sachverständigengutachten möglich.

Findet der Gutachter heraus, dass eine Abschalteinrichtung vorhanden ist, dann muss der Hersteller darlegen, warum sie nach dem EU-Recht zulässig war. (ÖG Stuttgart, Urteil 17.Januar 2019, Az. 23 O 172/18 und 23 O 178/18) Der Sachverständige muss also erst prüfen, ob eine solche Einrichtung vorhanden ist und ob es sich am Ende um eine illegale Einrichtung handelt können Sie nicht feststellen.

Welche Rechte habe ich?

Sie haben durchaus Rechte, wenn der Gutachter einen solchen Verstoß finden und diese Rechte verteilen sich auf verschiedene Partien.

  • Autohändler (Verkäufer des Fahrzeugs)

Das Auto hat nach § 424 I S. Nr.2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einen Mangel, wenn eine illegale Abschalteinrichtung vorhanden ist. Der Bundesgerichtshof hat darauf am 8. Januar 2019 hingewiesen (VIII ZR 225/17). Die Untersagung und die Stilllegung des Fahrzeugs würde Ihnen drohen und das ist ein guter Grund. Im Grunde haben Sie die üblichen Gewährleistungsansprüche, innerhalb der Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs.

Sie haben das Fahrzeug gebraucht gekauft, dann wird die Verjährungsfrist auf ein Jahr im Einzelfall herabgesetzt. Aber in erster Linie haben Sie ein Nacherfüllungsrecht und das heißt:

  • Das Fahrzeug ist zu reparieren.
  • Das Fahrzeug ist auszutauschen.

Sie als Autokäufer entscheiden über die Variante. Haben Sie sich für eine Neulieferung entschieden, dann sollten Sie sich fragen, ob eine solche Lieferung überhaupt möglich ist, wenn es das frühere Modell heute nicht mehr gibt. Sie haben nämlich Anspruch auf einen neuen Wagen des gleichen Typs mit den gleichen Ausstattungen, aber der Autohändler kann eine Neulieferung verweigern, wenn es zu unverhältnismäßigen Kosten kommt. Lassen Sie sich auf jeden Fall juristisch beraten.

Entscheiden Sie sich für eine Reparatur, dann wird es wohl auf ein Software-Update oder eine Hardwarenachrüstung hinauslaufen, aber beide Varianten können weitere Probleme auslösen.

  • Hersteller

Der Hersteller hat für das Fahrzeug eine Garantie gegeben, dann können Sie innerhalb des festgelegten Zeitraums auch daraus Rechte geltend machen. Konkrete Garantiebedingungen sind dafür maßgeblich. Bei bewussten Abgasmanipulationen machen sich die Fahrzeughersteller schadensersatzpflichtig, denn der Bundesgerichtshof hat am 25. Mai 2020 entschieden, dass es sich um eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung handelt (Az. VI 252/19). Die Fahrzeughersteller sind zu Schadensersatz verurteilt worden und das trifft auch bei anderen Herstellern zu.

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Rücktritt vom Vertrag möglich?

Sie müssen das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgeben, wenn ein Rücktrittsrecht in Frage kommt.

Der Verkäufer muss Ihnen bei einem wirksamen Rücktritt den Kaufpreis auszahlen, aber abzüglich eines Nutzungsersatzes. Es kann also vorkommen, dass am Ende nichts übrig bleibt. Bei Vielfahrern besteht sogar die Möglichkeit, dass die Schadensansprüche durch die Nutzungsvorteile vollständig weg sind, das urteilte der Bundesgerichtshof am 30.Juli 2020.

Sie müssen vor einem Rücktritt auf jeden Fall eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Viele Gerichte sind im VW-Abgasskandal davon ausgegangen, dass eine Fristsetzung nicht zumutbar ist, aber Sie sollten zur Sicherheit eine Frist festlegen. Die Länge der Frist hängt von vielen unterschiedlichen Entscheidungen ab, denn sie variieren zwischen zwei Wochen und einem Jahr. Eine Frist von um drei Monaten sollte nach unserer Ansicht vollkommen ausreichend sein.

Sie können eine weitere, letzte Fristverlängerung gewähren, wenn die Frist abgelaufen ist oder Sie erklären den Rücktritt.

Auto behalten – Welche Rechte habe ich?

Sie sollten auch in diesem Fall eine Frist setzen und wenn sie ohne ein Ergebnis verstreicht, dann mindern Sie den Kaufpreis oder verlangen einen Teil des Kaufpreises zurück.

Sie haben einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Hersteller und dieser bezieht sich immer auf den Minderwert des Autos.

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Rückruf für mein Fahrzeug?

Machen Sie zuerst die Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler geltend und dann kümmern Sie sich um die Durchführung einer Nachrüstmaßnahme.

Sie müssen zuerst eine Frist zur Nacherfüllung setzen und Sie sollten gerade beim Hersteller auf ein schnelles Handeln setzen. Im besten Fall lassen Sie sich rechtlich beraten.

Die Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung?

Viele Verbraucher können sich nicht außergerichtlich mit dem Händler einigen und dann müssen Sie Klage einreichen.

Die Rechtsschutzversicherung wird Ihnen eine Deckungszusage erteilen, wenn es einen behördlichen Rückruf aufgrund der Abgasmanipulation gibt. Unzählige Gerichte haben in diesem Skandal schon so entschieden. Allerdings gibt es eine Voraussetzung und die besagt, dass die Rechtsschutzversicherung schon vor dem Autokauf vorhanden sein musste.

Auto nachrüsten lassen?

Sie wollen das Fahrzeug auch weiterhin fahren, dann sollten Sie eine Nachrüstung durchführen, sobald die Fahrzeugzulassungsbehörde Ihnen droht, das Fahrzeug zuzulegen.

Sie können nicht darauf hoffen, dass Sie sich in einem Verfahren befinden und das Urteil noch aussteht. Auch in einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, dass das Fahrzeug stillgelegt werden kann (Az. 8 B 548/18 und 8 B 865/18). Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn Sie vor einem Zivilgericht gegen den Händler oder den Hersteller klagen.

Es besteht zudem die Gefahr, dass bei der Hauptuntersuchung keine HU-Plakette ausgestellt wird oder die Umweltplakette entzogen oder herabgestuft wird.

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Auto nachrüsten lassen und wer zahlt die Kosten?

Der Autohändler muss sämtliche Kosten übernehmen, wenn es sich um eine Beseitigung der Mängel handelt und er muss die Kosten beim Hersteller einfordern.

Das Kraftfahrzeugbundesamt hat im Fall von VW entschieden, dass der Hersteller die Kosten zu tragen hat und der Konzern hat das auch hingenommen. Informieren Sie sich in allen anderen Fällen zuerst beim Hersteller.

Worauf bei der Nachrüstung achten?

Es gibt ein paar Dinge auf welche Sie bei der Nachrüstung achten sollten.

  • Sichern Sie sich Beweise zum technischen Stand des Fahrzeugs und zwar vor der Nachrüstung, aber das kann mit hohen Kosten verbunden sein. Eventuell können Sie den Zustand des Fahrzeugs nach dem Nachrüsten nicht mehr ausreichend beweisen und aus dem Grund sollten Sie das vorher machen.
  • Fordern Sie eine Bescheinigung des Herstellers über den Ausschluss von Folgeschäden an, bevor die Werkstatt mit der Nachrüstung beginnt.
  • Lassen Sie sich die Korrektur der Software / Hardware vom Autohändler in schriftlicher Form bestätigen.
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Welche Rechte bestehen nach dem Software-Update?

Sie haben gegenüber dem Verkäufer und dem Hersteller auch noch Rechte nach dem Software-Update.

  • Verkäufer

Gegenüber dem Verkäufer hängen die Rechte im Einzelfall von dem Software-Update ab. Die Gerichte haben im VW-Abgasskandal entschieden, dass die Kunden vom Fahrzeugkauf zurücktreten können, wenn es Software-Update schon stattgefunden hat. Das Urteil wurde am 27. März 2018 gefällt (Az. 18 U137/17).

Sobald die Legalität des Fahrzeugs wieder hergestellt ist, hält der Bundesgerichtshof den Mangel für beseitigt und es hat eine Typengenehmigung stattgefunden. Der Bundesgerichtshof hat nicht festgestellt, ob es bei VW auch der Fall ist.

  • Hersteller

Durch das Software-Update werden eventuelle Schadensersatzansprüche nicht beseitigt, denn das wurde durch das Urteil am 25. Mai 2020 durch den Bundesgerichtshof klargestellt. Der Schaden muss zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden sein und spätere Veränderungen sind irrelevant.

Kommt es zu Steuernachzahlungen?

Die Kfz-Steuern können aufgrund der Manipulation der CO2-Werte zu niedrig festgesetzt worden sein und aus dem Grund könnte es zu Steuernachzahlungen kommen.

Allerdings hat VW zugesichert, dass alle Steuernachforderungen vom Konzern bezahlt werden.

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Nachrüstung und die Motor- und Fahrleistung?

Das Kraftfahrzeugbundesamt entscheidet über die Maßnahmen und demnach lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten.

Die Funktionen werden durch eine Nachrüstung nicht beeinträchtigt und davon geht das Kraftfahrtbundesamt aus. Der ADAC hat nur sehr geringe Nachteile nach dem Update festgestellt. Zudem berichten Kunden von einem höheren Verbrauch, verrußten AGR-Filtern, einer geringeren Leistung und anderen Geräuschen beim Motor. Nach dem Nachrüsten treten beim Fahrzeug noch neue Mängel auf, denn kommen Ansprüche auf Gewährleistung- oder Schadensersatz in Betracht.

Kann ich das Fahrzeug verkaufen oder ein anderes kaufen?

Weisen Sie als Verkäufer den neuen Käufer auf die erhöhten Stickoxidwerte hin und anders herum, dann können Sie das Fahrzeug auch verkaufen oder eines kaufen.

Bieten Sie darüber hinaus an, dass Sie die Ansprüche auf Gewährleistung an den neuen Käufer abtreten. Sie haben eine Nachrüstung durchführen lassen, dann achten Sie darauf, dass folgende Nachweise vorliegen:

  • Aufkleber im Bereich der Mulde für das Reserverad
  • Vermerk in der elektronischen Fahrzeughistorie
  • Eintrag im Serviceplan des Fahrzeugs

Habe ich Rechte bei einem Diesel-Fahrverbot?

Erst einmal sind Diesel-Fahrverbote nicht von dem Abgasskandal betroffen.

Die Fahrverbote gelten auch für Diesel- und Benzinfahrzeuge, wenn keine illegalen Manipulationen vorliegen. Es gibt aber auch keine Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Diesel-Abgasskandal

1. Welche Autos sind von dem Diesel-Skandal betroffen?

Es sind einige Fahrzeuge betroffen, wobei VW die meisten Fahrzeugtypen in der Hinsicht auf den Markt hat. Aber auch andere Marken sind dabei. Eine genaue Liste finden Sie im Internet.

2. Wann wurde der Diesel-Skandal aufgedeckt?

Das erste Mal kam es im Jahr 2015 ins Gespräch und seit der Zeit ist er zwischendurch immer wieder präsent.

3. Kann ich jetzt noch gegen VW klagen?

Sie haben sogar die Möglichkeit bis Ende 2021 gegen den Hersteller zu klagen, denn es gibt keine bekannten Fristen.

4. Kann ich das Fahrzeug einfach verkaufen?

Sie haben durchaus die Möglichkeit das Fahrzeug zu verkaufen, aber eine Information an den potentiellen Käufer ist Pflicht.

5. Was passiert mit meinen Fahrzeug jetzt?

Sie können das Fahrzeug einfach an den Hersteller oder Verkäufer zurückgeben, wenn Ihr Fahrzeug von dem Diesel-Skandal betroffen ist.

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Fazit

Der Diesel-Skandal beherrschte seit 2015 die Medien und auch heute noch kommt es zu vielen Missverständnissen. Die Verbraucher haben eine Menge Fragen, denn immer wieder tauschen Fahrzeuge auf, die betroffen sind. Wir haben die wichtigsten Fragen und die entsprechenden Antworten für Sie zusammengefasst.

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Diesel-Fahrverbote in Deutschland: Fragen und Antworten zum umweltfreundlichen Fahren https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/diesel-fahrverbote-in-deutschland-fragen-und-antworten-zum-umweltfreundlichen-fahren/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/diesel-fahrverbote-in-deutschland-fragen-und-antworten-zum-umweltfreundlichen-fahren/#respond Mon, 28 Feb 2022 09:33:03 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63784 In den deutschen Städten muss die Luft sauber werden und zu diesem Zweck setzen viele deutsche Großstädte auf Dieselfahrverbote. Hamburg, Mainz, Stuttgart, Berlin und Frankfurt sind die ersten Städte, die ein Dieselfahrverbot durchgesetzt haben. Aber

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In den deutschen Städten muss die Luft sauber werden und zu diesem Zweck setzen viele deutsche Großstädte auf Dieselfahrverbote. Hamburg, Mainz, Stuttgart, Berlin und Frankfurt sind die ersten Städte, die ein Dieselfahrverbot durchgesetzt haben. Aber was müssen Sie als Dieselfahrer eigentlich wissen? Die wichtigsten Informationen können Sie nachfolgenden nachlesen.

Das Wichtigste in Kürze

  • In 25 Kommunen wird gegen die hohen Stickstoffdioxid-Werte gekämpft und verantwortlich sind unter anderem die LKWs und Dieselfahrzeugen.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil gesprochen und aufgrund dessen haben die ersten deutschen Großstädte begonnen, Maßnahmen umzusetzen. Auf bestimmten Strecken beziehungsweise in festen Zonen ist die Zufahrt für Dieselfahrzeuge und LKWs verboten.
  • Seit 2019 führen immer mehr Städte das Fahrverbot ein, aber leider sind die Gerichtsurteile noch nicht rechtskräftig, so dass der Ausgang mancher Verfahren noch sehr ungewiss ist.

Hamburg, Frankfurt, Stuttgart, Mainz und Berlin sind die ersten Großstädte, die sich um die hohe Stickstoffdioxid-Belastung kümmern. Sie ergreifen Maßnahmen, um die Menge in den Griff zu bekommen. In Stuttgart und Düsseldorf gibt es mittlerweile Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, so dass das Fahrverbot in schwer belasteten deutschen Kommunen nichts mehr im Weg steht, zumindest von der rechtlichen Seite.

In Hamburg sind seit 2018 bereits einzelne Fahrverbotsstrecken vorhanden. Seit 2019 kommen immer mehr Städte hinzu. Inzwischen haben auch Stuttgart, Darmstadt und Berlin auch einzelne Strecken, auf denen ein Diesel-Fahrverbot gilt. Für die Anwohner gibt es eine sogenannte Übergangsfrist.

Das Umweltbundesamt hat sich mit dem Thema umfassend beschäftigt und im Jahr 2018 mehr als 57 Kommunen gefunden, in denen die Grenzwerte für NO2 weit überschritten wurden. Nach den Maßnahmen und einer erneuten Kontrolle ein Jahr später waren es nur noch 25 Kommunen. Die gesundheitlichen Folgen einer zu hohen Belastung sind mitunter Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenprobleme und schwere Folgen für die Atemwege und Augen. Die Städte München, Darmstadt und Stuttgart sind zurzeit Spitzenreiter im Bereich der Luftbelastung.

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Wichtiges Update

Die Verbraucherschützer haben einen Vergleich mit VW erreicht. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Volkswagen AG eine Klage erhoben und das war mit Hilfe einer Musterfeststellungsklage möglich. Das entsprechende Gesetz ist am 1. November 2018 in Kraft getreten und noch am selben Tag wurde die Abgasskandalklage eingereicht.

Mittlerweile ist ein Vergleich erzielt worden.

Wichtige Fragen und Antworten zum Dieselfahrverbot

Seit dem das Dieselfahrverbot immer mehr in den Fokus gerutscht ist, kommt es zu Missverständnissen für die Verbraucher. Die wichtigen Fragen haben wir daher mit den passenden Antworten ausgestattet.

Wo drohen Fahrverbote?

Im Moment ist nicht absehbar welche Städte im Bereich des Diesel-Fahrverbots nachziehen werden. Zurzeit überschreiten mehr als 57 Kommunen den zulässigen Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft, denn das haben die Messergebnisse des Umweltbundesamtes gezeigt. Allerdings hat sich z.B. gezeigt, dass die Verkehrsverbote meist nur bei einer Überschreitung von 50 Mikrogramm umgesetzt werden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat an der Zulässigkeit dieser Regelung starke Zweifel geäußert (Beschluss 18. März 2049 – 10 S 1977/18).

Die folgenden 15 Städte haben im Jahr 2018 die 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten:

  • Stuttgart 71
  • Darmstadt 67
  • München 66
  • Kiel 60
  • Berlin 59
  • Köln 59
  • Hamburg 55
  • Düren 54
  • Düsseldorf 54
  • Limburg a.d. Lahn 54
  • Reutlingen 53
  • Frankfurt am Main 52
  • Heilbronn 52
  • Dortmund 51
  • Ludwigsburg 51

Auf der Seite des Umweltbundesamtes finden Sie die aktuellen Zahlen. Und in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Maßnahmen erfolgreich sind, denn nun liegen nur noch die folgenden Städte über den 50 Kubikmetern Luft:

  • München 63
  • Darmstadt 55
  • Stuttgart 53
  • Limburg a.d. Lahn 52
  • Frankfurt am Main 51

Allerdings bedeutet eine Überschreitung der Grenzwerte nicht direkt, dass es zu einem Fahrverbot kommt.

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Ab wann gelten weitere Diesel-Fahrverbote?

Je nach Stadt ist das recht unterschiedlich, denn die ersten Fahrverbote sind in Hamburg durchgesetzt worden und mittlerweile seit Ende 2018 bindend. Das Fahrverbot gilt für alle Diesel-PKW unterhalb der Euronorm 6. Erst im Jahr 2019 kamen weitere Städte wie Berlin und Darmstadt hinzu und auch in Stuttgart gibt es zonale Fahrverbote.

Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes sahen in der Sperrung von einzelnen Straßen oder Abschnitten keine große Hürde, so dass auch die zonalen Fahrverbote in Stuttgart einzuhalten sind. Allerdings muss immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erhalten bleiben. Aus dem Grund ist die Einführung von zonalen Fahrverboten inzwischen meist nur phasenweise möglich:

  • In der Regel sind nur die älteren Diesel-Modelle bis zu einer Abgasnorm 4 von den Fahrverboten betroffen.
  • Euro-5-Fahrzeuge können erst mit einem Fahrverbot ab dem 1. September 2019 rechnen, denn das hat das Bundesverwaltungsgericht festgelegt. In Hamburg und Darmstadt gelten die zonalen Verkehrsverboten allerdings schon ab Euronorm 5, aber nur in einzelnen Abschnitten. Die Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge der Euronorm 5 in Stuttgart werden zurzeit von den Behörden verweigert.
  • Nach der neuen gesetzlichen Regelung sind die Euro 6 Dieselfahrzeuge von den Fahrverboten ausgenommen (§47 Abs. 4a BlmSchG.)Aus dem Grund sind die Verkehrsverbote für Diesel 6 Fahrzeuge eher unwahrscheinlich.
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Wie sind die Fahrverbote ausgestaltet?

Prinzipiell gelten die Diesel-Fahrverbote nur für feste Strecken oder in bestimmten Zonen, so dass ein Dieselfahrer die gesperrten Bereiche einfach umfahren kann.

Seit dem 1. April 2019 gibt es ein zonales Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge, die mit Euronorm 4 und schlechter ausgestattet sein, denn hier ist es deckungsgleich mit der sogenannten Umweltzone der jeweiligen Stadt. Seit 2008 gibt es in Stuttgart die Umweltzone und diese umschließt das gesamte Stadtgebiet. Dazu gehören auch 23 Stadtbezirke.

Mittlerweile sind auch Fahrverbote vorhanden, welche nur zu bestimmten Uhrzeiten gelten.

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Wer ist nicht von den Fahrverboten betroffen?

Für die Autobesitzer müssen die Fahrverbote verhältnismäßig sein und aus dem Grund muss es Ausnahmen geben. Zu den gesetzlichen Ausnahmen gehören:

  • nachgerüstete Fahrzeuge (Euro 4 und Euro 5 Fahrzeuge sind von der gesetzlichen Regelung ausgenommen, denn durch eine Nachrüstung kommen die Fahrzeuge auf 270 Milligramm Stickstoffoxid für jeden Kilometer. Mittlerweile sind viele Lösungen im Bereich Nachrüsten vorhanden.)
  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von schwerbehinderten Personen
  • Krankenwage
  • Fahrzeuge der Polizei
  • Fahrzeuge der Bundeswehr
  • landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Oldtimer mit H-Kennzeichen

In den Luftreinhalteplänen der einzelnen Städte können Sie die kompletten Ausnahmeregelungen nachlesen, so dass Sie sich einfach bei Ihrer Stadt informieren können.

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Eine gefälschte SMS im Namen von mobile.de lockt ahnungslose Kunden auf Phishing-Webseiten. Außerdem werden Anfragen von vermeintliche Kaufinteressenten per SMS versendet. Darin wird eine Frage zu einem vergleichbaren Fahrzeug gestellt. Wer den Link in der Phishing-SMS

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Wie erkenne ich Verkehrszonen für Diesel-Fahrzeuge?

Es kommen verschiedene Verkehrsschilder für die Verkehrsverbote zum Einsatz und dazu gehören das Schild Nr. 260 „Verbot für Kraftwagen“ und Nr. 270.1 „Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone“. In Hamburg ist noch ein Zusatz vorhanden „Diesel bis Euro V“.

Wie erkenne ich, ob ich von einem Verbot betroffen bin?

Die Fahrverbote hängen von den Schadstoffklassen der Fahrzeuge, also der Euronorm ab und somit können Sie sich nach der Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs richten. Diese Informationen finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Abschnitt 14.1. Unter der Schlüsselnummer – zu 1 finden Sie die Informationen im bis 2006 verwendeten Fahrzeugschein. Mit Hilfe der Schlüsselnummer können Sie dann die Abgasnorm festlegen.

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Welche Strafe droht mir, wenn ich mich nicht an die Diesel-Fahrverbote halte?

Sie führen ein Kraftfahrzeug, welches vom Diesel-Fahrverbot betroffen ist und nutzen eine gesperrte Stra0e, dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und Sie müssen ein Bußgeld von 20 Euro zahlen. Wenn Sie in eine Umweltzone fahren, dann müssen Sie mit 80 Euro Strafe rechnen und dazu kommen noch Gebühren und Auslagen. Insgesamt können Sie mit bis zu 108,50 Euro für einen Verstoß rechnen, aber es kann sogar noch teurer werden. Wenn Ihnen die Behörden einen vorsätzlichen Verstoß nachweisen können, dann können bis zu 160 Euro fällig werden. Die Polizei ist für die Kontrollen zuständig.

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2019 wurden im Gebrauchtwagenmarkt in Deutschland knapp 90 Milliarden Euro Umsatz generiert – ähnlich viel wie im Bauhauptgewerbe. In einem derart umfangreichen Markt ist es leider unvermeidlich, dass es immer wieder Tricksereien zulasten der Kunden

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Was kann ich tun, wenn ich mit meinem Diesel-Pkw nicht mehr fahren darf?

Fahrverbote sind für die betroffenen Autobesitzer sehr bitten, denn gerade wenn es umfassende zonale Fahrverbote gibt, wie es in Stuttgart der Fall ist. Teilstrecken können Sie einfach umfahren, wie es in Hamburg der Fall ist. Allerdings führen die Umwege nicht nur zu Zeitverlust, sondern auch zu höheren Kraftstoffkosten für die Besitzer der älteren Diesel-Fahrzeuge. Langfristig müssen Sie mit Bußgeldern rechnen, wenn Sie in einem gesperrten Straßenabschnitt fahren und keinen Besuch planen.

Die einzige Möglichkeit ist, dass Sie Ihr Fahrzeug nachrüsten lassen oder sich ein neues Fahrzeug kaufen. Sie haben auch die Möglichkeit auf ein Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen.

Mittlerweile gibt es zahlreiche Nachrüstlösungen und die Kosten liegen zwischen 2.000 und 3.500 Euro mit Einbau. Es gibt einige Hersteller, die einen Kostenzuschuss oder eine Kostenübernahmen anbieten. Allerdings ist die Forderung der Verbraucherzentrale Bundesverband in Bezug auf eine vollständige Kostenübernahme der Hersteller noch nicht umgesetzt.

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eBay / mobile.de: Drohungen nach dem Fahrzeugverkauf durch vermeintliche Käufer

Die Masche ist alt und leider noch immer aktuell. Verkäufer von Fahrzeugen bei eBay, autoscout24.de und mobile.de sind die Ziele von Betrügern. Die Kriminellen agieren in diesem Fall, wenn der Pkw oder das Motorrad bereits

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Diesel-Fahrverbot

1. Wo gilt Fahrverbot für Diesel?

Seit 2019 kommen immer mehr Städte dazu, so dass es zahlreiche Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge gibt. Allerdings handelt es sich meist nur um kurze Strecken, aber in Zukunft sollen auch größere Strecken von dem Verbot betroffen sein.

2. Wird Euro 5 Diesel verboten?

Im Moment stehen nur die Abgasnormen 1 bis 4 im Mittelpunkt und Euro 5 steht noch nicht auf dem Prüfstand, aber in Zukunft wird auch hierüber entschieden.

3. Kann man einen Euro 6 Diesel nich kaufen?

Die Fahrzeuge mit der Euro 6 Plakette sind von dem Fahrverbot nicht betroffen und somit können diese Fahrzeuge auch weiterhin bedenkenlos gekauft werden. So behaupten es die Hersteller.

4. Was kostet ein Fahrzeug mit Euro 5 an Steuern ?

Die Steuerbelastung für ein Euro 5 Fahrzeug hängt von dem Hubraum und der Co2 Belastung ab. Im Internet finden Sie entsprechende Informationen, anhand derer Sie die genaue Steuerbelastung für Ihr Fahrzeug ausrechnen können.

5. Haben Diesel-Fahrzeuge noch eine Zukunft?

Im Grunde eigentlich nicht, denn mittlerweile ist bekannt, dann bis zum Jahr 2030 nur noch rund 390.000 Neuwagen mit Diesel auf dem Markt gebracht werden.

Fake, Fakeshop, Faelschung
nextcartrans.com: Wie seriös ist der Onlinehändler für Fahrzeuge?

Viel Geld können Sie auf der Webseite nextcartrans.com loswerden. Hier bekommen Sie gebrauchte Motorräder, Autos LKW oder Baumaschinen. Der Warenwert geht schnell in den 5-stelligen Bereich. Doch wie seriös ist die Plattform und können Sie

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Fazit

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass Dieselfahrzeuge keinen guten Stellenwert mehr haben. In vielen Städten ist die Feinstaubbelastung so hoch, dass es Verbotszonen für Dieselfahrzeuge gibt und in Zukunft sollen weitere Zonen und Städte folgen. Zwar werden Dieselfahrzeuge auch weiterhin auf dem Markt angeboten, aber auf Dauer wird es kommen, dass die Dieselfahrzeuge vom Markt verdrängt werden. Der Grund ist die Entlastung der Umwelt und das umweltfreundliche Fahren.

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Abgasskandal: Was Sie als betroffener VW-Kunde jetzt noch tun können und welche Möglichkeiten Sie nicht mehr haben https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/abgasskandal-was-sie-als-betroffener-vw-kunde-jetzt-noch-tun-koennen-und-welche-moeglichkeiten-sie-nicht-mehr-haben/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/abgasskandal-was-sie-als-betroffener-vw-kunde-jetzt-noch-tun-koennen-und-welche-moeglichkeiten-sie-nicht-mehr-haben/#respond Thu, 25 Feb 2021 08:06:50 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61558 Im Abgasskandal können Ansprüche verjähren und das ist je nach Konstellation und den verschiedenen Fristen möglich. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Musterklage eingereicht und im Endeffekt ist es zu einem Vergleich gekommen. Auch der Bundesgerichtshof

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Im Abgasskandal können Ansprüche verjähren und das ist je nach Konstellation und den verschiedenen Fristen möglich. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Musterklage eingereicht und im Endeffekt ist es zu einem Vergleich gekommen. Auch der Bundesgerichtshof hat in der Hinsicht mittlerweile ein wichtiges Urteil gesprochen.  

Das Wichtigste in Kürze

  • Millionen Kunden von Volkswagen warten seit dem 15. September 2015 darauf, dass das Unternehmen freiwillig eine Entschädigung für die Manipulation der Abgasreinigung zahlt.
  • Sie müssen gegen den Autohändler Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen, aber die meisten Ansprüche sind mittlerweile verjährt. Eine Klage kommt somit vermutlich nicht mehr in Frage, egal ob gegen den Händler oder den Hersteller.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen den Hersteller der Fahrzeuge eine Musterfeststellungsklage erhoben und diese hat im Februar 2020 endlich zu einem Vergleich geführt. Die Volkswagen AG wurde von dem Bundesgerichtshof im Mai 2020 verurteilt und zwar wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung.

Sie sind von dem Abgasskandal betroffen, dann müssen Sie gegen den Autohändler individuell vor Gericht ziehen und Klage einreichen. Aber es gibt es Problem, denn mittlerweile sind die Forderungen gegen die Autohändler seit 2017 verjährt. Seit Ende 2017 gehen Nacherfüllungen, Minderungen, Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag nicht mehr.

Außerdem hat der Bundesgerichtshof im Mai 2020 die Volkswagen AG als Hersteller verklagt, denn das Unternehmen hat die Kunden vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und schulde ihnen somit Schadensersatz. Das Urteil lesen Sie in einem anderen Artikel.

Im Februar 2020 kam es bei der Musterklage zu einem Vergleich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Volkswagen AG eine Klage eingereicht. Diese Klage ist dank der Einführung des neuen Klageinstruments möglich und nennt sich Musterfeststellungsklage. Dazu ist am 1. November 2018 das entsprechende Gesetz in Kraft getreten und noch am gleichen Tag ist wegen des Abgasskandals Klage eingereicht worden. Mittlerweile gibt es einen Vergleich.

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2020 haben die VW-Kunden noch Rechte

Obwohl in vielerlei Hinsicht die Verjährungsfrist eingetreten ist, haben die VW-Kunden auch heute noch Rechte gegenüber dem Autohändler und VW.

  • Ansprüche gegen den Autohändler

  1. Sie haben in der Regel keine Ansprüche an den Autohändler mehr, denn beim Kauf eines Neufahrzeugs haben Sie zwei Jahre eine gesetzliche Gewährleistungspflicht, sobald das Fahrzeug an Sie übergeben wurde. Bei Gebrauchtwagen liegt die Frist meist bei nur einem Jahr.
  2. Sie sind aber von dem Kaufvertrag schon vor Ende 2017 zurückgetreten, dann liegt die Verjährungsfrist bei drei Jahren zusätzlich und beginnt erst, in dem Jahr, in dem Sie den Rücktritt erklärt haben. Das bedeutet, Sie sind 2017 vom Kaufvertrag zurückgetreten, dann können Sie bis Ende 2020 rechtliche Schritte geltend machen.
  • Ansprüche gegen VW

  1. VW hat als Autohersteller die Kunden vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und das ist mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs belegt. Aus dem Grund haben betroffene Kunden die Möglichkeit Ansprüche bis zu drei Jahren nach Kenntnis geltend zu machen.
  2. Die Frist gilt auch für die Gewährleistungen, wenn Sie das Fahrzeug bei Volkswagen direkt gekauft haben. Mittlerweile zählen die Gerichte auch Händler dazu, welche eine 100%ige Tochtergesellschaft der VG AG sind.

Der Bundesgerichtshof ist am 17. Dezember 2020 zum Urteil gekommen, dass die Diesel-Besitzer keinen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn Sie von dem Abgasskandal schon 2015 wussten und erst 2019 oder später Klage eingereicht haben. Er urteilt in einem Musterfall aus Baden-Württemberg, in dem es um die Drei-Jahres-Frist ging und diese Konstellation.

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Die Verjährung verhindern

Sie haben die Möglichkeit die Verjährung zu verhindern, wenn Sie die folgenden Schritte machen. 

  • Gegenüber dem Autohändler

Sie können Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen, wenn Sie innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist den Rücktritt vom Kauf erklären. Dadurch, dass die Gerichte die Voraussetzungen für einen Rücktritt immer unterschiedlich bewerten, haben Sie das Prozessrisiko, aber das haben Sie immer. Sie sollten sich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen, denn mittlerweile gibt es spezialisierte Anwälte.

  • Gegenüber VW

Es kommt auf die Kenntnis an, ob Ihr Fahrzeug von dem Abgasskandal betroffen ist oder nicht, denn das besagt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2020. 2015 wurde der Abgasskandal medial verbreitet und viele Kunden wussten davon und somit ist Ende 2018 auch die Verjährung gültig.

Achtung: Bei dem Verfahren geht es um den Dieselmotor des Typs EA189.

Die Kenntnisfrager muss von Modell zu Modell, Bauart zu Bauart und Hersteller zu Hersteller einzeln bewertet werden. Es gibt bestimmte Fahrzeuge, bei denen eventuell eine spätere Verjährung einsetzt.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Abgasskandal

1. Welche Baujahre sind von dem Abgasskandal betroffen?

Betroffen sind die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 aus den Baujahren ab 2009.

2. Kann ich 2021 VW noch verklagen?

Mittlerweile gibt es verschiedene Urteile zu den Möglichkeiten und Voraussetzung ist die Kenntnis über den Skandal. Sie wussten schon 2015 von dem Problem und haben erst Jahre danach Klage eingereicht, dann haben Sie keine Chance mehr. Ansonsten haben Sie noch sehr gute Chancen VW zu verklagen, wenn Sie daran denken, dass Sie das Prozessrisiko tragen und ein Prozess mehrere Jahre dauern kann.

3. Bis wann kann ich mich der Musterfeststellungsklage gegen VW anschließen?

Sie haben mittlerweile keine Möglichkeit mehr sich der Klage anzuschließen, denn die Frist ist am 4. November 2020 abgelaufen.

4. Welche Zahlungen hat VW bisher geleistet?

Nach eigener Darstellung von VW hat das Unternehmen den Opfern des Abgasskandals um die 830 Millionen Euro Schadensersatz gezahlt. Jedes Opfer hat zwischen 1.350 und 6.257 Euro bekommen, also durchschnittlich 15% vom Kaufpreis.

5. Gab es eine Voraussetzung für die Zahlung?

Eine Zahlung gab es nur für die Verbraucher, die sich auf einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Unternehmen eingelassen haben und dabei handelt es sich um 235.000 Opfer.

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Fazit

Der Abgasskandal von VW hat 2015 die Medien durchzogen und das Unternehmen geriet in Schwierigkeiten. Viele VW-Kunden fühlen sich auch heute noch betrogen und das zu Recht, aber mittlerweile hat das Unternehmen Schadensersatz gezahlt und die meisten Kunden sind zufrieden. Aber es gibt immer noch VW-Besitzer, die sich nicht gut beraten fühlen. Mittlerweile sind die Möglichkeiten begrenzt, um noch an Recht zu gelangen. Lassen Sie sich rechtlich beraten und stellen Sie fest, welche Möglichkeiten Ihnen noch gegeben sind.

Der Beitrag Abgasskandal: Was Sie als betroffener VW-Kunde jetzt noch tun können und welche Möglichkeiten Sie nicht mehr haben erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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