Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Diesel-Abgasskandal: Unsere Antworten auf häufige Fragen – Nachrüsten oder Rückgabe?


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Die manipulierten Abgasmessungen bei den Dieselfahrzeugen hat große Kreise gezogen und es kam zu einem riesigen Skandal. Bei dem sogenannten „Abgas-Skandal“ handelt es sich um die Manipulation an der Abgasreinigung von Dieselmotoren und das führte zu einem erhöhten Stickstoffausstoß.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland sind die manipulierten Diesel-Fahrzeuge der verschiedenen Marken zurückgerufen worden und die meisten von ihnen stammen von VW.
  • In der Regel müssen die betroffenen Fahrzeuge mit einem Soft- oder Hardware-Update nachgerüstet werden.
  • Se haben Rechte gegenüber Ihrem Autohändler und dem Hersteller und diese zeigen wir Ihnen auf. Zudem informieren wir Sie über das weitere Vorgehen.

Im Auto steckt eine illegale Abschalteinrichtung und dann haben Sie direkt mehrere Baustellen:

  • Auf einen Schlag verliert das Fahrzeug an Wiederkaufswert.
  • Die Folgen für ein Software-Update sind für Laien kaum zu erkennen und auch die Umrüstung der Hardware ist schwierig. Zu den Stichworten gehören Haltbarkeit des Motors, Wartungsaufwand und Kraftstoffverbrauch.
  • Ob Sie in den deutschen Städten in den kommenden Jahren mit diesen Fahrzeugen fahren dürfen ist nicht klar.
  • Die Zulassungsbehörde kann das Fahrzeug stilllegen, wenn Sie sich gegen das Update und die Nachrüstung wehren.

Im Jahr 2015 ist VW mit dem Abgasskandal in die Schlagzeilen geraten, denn Millionen von Fahrzeugen der Marke mit EA 189-Dieselmotor waren betroffen. Nicht nur die 1,2-Liter-Aggregate, sondern auch die 1,6 und die 2,0-Liter-Aggregate sind betroffen. Diese Fahrzeuge sind von dem Rückruf betroffen und viele sind auch schon in den Werkstätten des Landes gewesen.

Die Folgen sind mit einer Umrüstung aber noch lange nicht aufgearbeitet, denn der Skandal wird in unzähligen Gerichtsverfahren behandelt. Am 25. Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Volkswagen Schadensersatz leisten muss (Az. VI 252/19). Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen den Hersteller eine Musterfeststellungsklage erhoben, damit die Betroffenen zu ihrem Geld kommen. Im Februar 2020 kam es in der Sache zu einem Vergleich.

Wichtig:

Aber nicht nur bei VW kam es zur Manipulierung, denn auch Fahrzeuge von Audi, SEAT, Skoda und VW Nutzfahrzeuge sind betroffen. Außerdem sind weitere deutsche Hersteller betroffen, so dass auch Audi mehr als 100.000 Fahrzeuge zurückgerufen hat, Daimler holte rund 280.000 Fahrzeuge zurück, Opel um die 32.000 und BMW etwa 5.000.

Auch die ausländischen Hersteller stehen unter dringendem Tatverdacht, dass sie manipulierte Fahrzeuge nach Deutschland verkauft haben. Allerdings sind die deutschen Behörden dafür nicht zuständig, aber die US-Umweltschutzbehörde EPA hat gegen den amerikanischen Fiat-Chrysler-Konzern geklagt. Sie wird dem Konzern die Nutzung der illegalen Abschalteinrichtung vor.

Audi Abgasskandal: Neue Betrugssoftware entdeckt

Medienberichten zufolge wurde bereits im Sommer 2016 von der amerikanischen Regierungskommission CARB erneut eine illegale Software in einem V6-Motor eines Audi-A8-Modells gefunden. Die Betrugssoftware soll auch bei Diesel- und Benzin-Autos in Europa im Einsatz sein. Was

0 Kommentare

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Seit längerer Zeit veröffentlicht das Kraftfahrtbundesamt keine Pressemitteilungen mehr, in denen es um einzelne Rückrufe geht.

In der Regel erfahren die Verbraucher durch ein Herstelleranschreiben vom Rückruf des eigenen Fahrzeuges. Sie haben aber auch die Möglichkeit, dass Sie in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrtbundesamtes nachschauen, denn dort finden Sie die offiziellen Rückrufe.

Achten Sie aber immer darauf, dass Sie einen Grund für den Rückruf finden, denn es kann auch zu einem Fahrzeugrückruf kommen, wenn es nicht um die Manipulation der Abgasreinigung geht. Das Fahrzeug ist nur vom Abgasskandal betroffen, wenn als Begründung die Manipulation an der Abgasrückführung steht.

Stehen Benziner auch im Verdacht?

Erste Berichte über mögliche Manipulationen bei Benziner-Motoren sind im August 2020 aufgetaucht und nach den Medienberichten soll es sich um Porsche handeln.

Allerdings geht Porsche dem Verdacht wohl intern nach und auch Audi soll Gutachten in die Wege leiten, um festzustellen, ob eine Abschalteinrichtung vorhanden ist oder nicht. Keinen Handlungsbedarf gibt es bei den Käufern von Benzinern und auch hier wird es auf einen Rücklauf des Kraftfahrtbundesamtes hinauslaufen. Kommt es dazu, dann beginnen die Fristen mit der Zeit, aber ein offizieller Rückruf wäre deutlich einfacher für rechtliche Schritte.

Rückruf: KBA warnt vor Anhänger-Kompletträdern von STARCO – Reifenplatzer

Das Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt aktuell vor der Verwendung von Anhänger-Kompletträdern des Anbieters Starco. Druckverlust und Reifenplatzer sind hier nicht ausgeschlossen. Erfahren Sie mehr zum Rückruf. War diese Warnung hilfreich? Sende Benutzer-Bewertung 0 (0 Stimmen)

0 Kommentare

Ohne Rückrufdatenbank – ist mein Auto betroffen?

Das Kraftfahrtbundesamt hat noch keinen Rückruf erklärt und trotzdem kann Ihr Fahrzeug von der Manipulation betroffen sein.

Allerdings gibt es hier ein Problem, denn ohne den Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes müssen Sie selber beweisen, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt und das ist meist nur mit einem teuren Sachverständigengutachten möglich.

Findet der Gutachter heraus, dass eine Abschalteinrichtung vorhanden ist, dann muss der Hersteller darlegen, warum sie nach dem EU-Recht zulässig war. (ÖG Stuttgart, Urteil 17.Januar 2019, Az. 23 O 172/18 und 23 O 178/18) Der Sachverständige muss also erst prüfen, ob eine solche Einrichtung vorhanden ist und ob es sich am Ende um eine illegale Einrichtung handelt können Sie nicht feststellen.

Welche Rechte habe ich?

Sie haben durchaus Rechte, wenn der Gutachter einen solchen Verstoß finden und diese Rechte verteilen sich auf verschiedene Partien.

  • Autohändler (Verkäufer des Fahrzeugs)

Das Auto hat nach § 424 I S. Nr.2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einen Mangel, wenn eine illegale Abschalteinrichtung vorhanden ist. Der Bundesgerichtshof hat darauf am 8. Januar 2019 hingewiesen (VIII ZR 225/17). Die Untersagung und die Stilllegung des Fahrzeugs würde Ihnen drohen und das ist ein guter Grund. Im Grunde haben Sie die üblichen Gewährleistungsansprüche, innerhalb der Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs.

Sie haben das Fahrzeug gebraucht gekauft, dann wird die Verjährungsfrist auf ein Jahr im Einzelfall herabgesetzt. Aber in erster Linie haben Sie ein Nacherfüllungsrecht und das heißt:

  • Das Fahrzeug ist zu reparieren.
  • Das Fahrzeug ist auszutauschen.

Sie als Autokäufer entscheiden über die Variante. Haben Sie sich für eine Neulieferung entschieden, dann sollten Sie sich fragen, ob eine solche Lieferung überhaupt möglich ist, wenn es das frühere Modell heute nicht mehr gibt. Sie haben nämlich Anspruch auf einen neuen Wagen des gleichen Typs mit den gleichen Ausstattungen, aber der Autohändler kann eine Neulieferung verweigern, wenn es zu unverhältnismäßigen Kosten kommt. Lassen Sie sich auf jeden Fall juristisch beraten.

Entscheiden Sie sich für eine Reparatur, dann wird es wohl auf ein Software-Update oder eine Hardwarenachrüstung hinauslaufen, aber beide Varianten können weitere Probleme auslösen.

  • Hersteller

Der Hersteller hat für das Fahrzeug eine Garantie gegeben, dann können Sie innerhalb des festgelegten Zeitraums auch daraus Rechte geltend machen. Konkrete Garantiebedingungen sind dafür maßgeblich. Bei bewussten Abgasmanipulationen machen sich die Fahrzeughersteller schadensersatzpflichtig, denn der Bundesgerichtshof hat am 25. Mai 2020 entschieden, dass es sich um eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung handelt (Az. VI 252/19). Die Fahrzeughersteller sind zu Schadensersatz verurteilt worden und das trifft auch bei anderen Herstellern zu.

Verbraucherrechte rund um Lieferungen: Fristen, Mängel, Zuverlässigkeit

Der Versandhandel boomt, weil immer mehr Verbraucher im Onlinehandel bestellen. Doch damit entstehen ganz neue Probleme. Denn wenn das Paket nicht beim Kunden ankommt, dann gibt es meist viele Fragen. Auf die wichtigsten Fragestellungen gehen

0 Kommentare

Rücktritt vom Vertrag möglich?

Sie müssen das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgeben, wenn ein Rücktrittsrecht in Frage kommt.

Der Verkäufer muss Ihnen bei einem wirksamen Rücktritt den Kaufpreis auszahlen, aber abzüglich eines Nutzungsersatzes. Es kann also vorkommen, dass am Ende nichts übrig bleibt. Bei Vielfahrern besteht sogar die Möglichkeit, dass die Schadensansprüche durch die Nutzungsvorteile vollständig weg sind, das urteilte der Bundesgerichtshof am 30.Juli 2020.

Sie müssen vor einem Rücktritt auf jeden Fall eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Viele Gerichte sind im VW-Abgasskandal davon ausgegangen, dass eine Fristsetzung nicht zumutbar ist, aber Sie sollten zur Sicherheit eine Frist festlegen. Die Länge der Frist hängt von vielen unterschiedlichen Entscheidungen ab, denn sie variieren zwischen zwei Wochen und einem Jahr. Eine Frist von um drei Monaten sollte nach unserer Ansicht vollkommen ausreichend sein.

Sie können eine weitere, letzte Fristverlängerung gewähren, wenn die Frist abgelaufen ist oder Sie erklären den Rücktritt.

Auto behalten – Welche Rechte habe ich?

Sie sollten auch in diesem Fall eine Frist setzen und wenn sie ohne ein Ergebnis verstreicht, dann mindern Sie den Kaufpreis oder verlangen einen Teil des Kaufpreises zurück.

Sie haben einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Hersteller und dieser bezieht sich immer auf den Minderwert des Autos.

Umtausch, Rückgabe und Reklamation: Diese Rechte haben Verbraucher

Sie möchten ein gekauftes Produkt zurückgeben? Nicht selten kommt es vor, dass nach einem getätigten Kauf das Produkt Mängel aufweist oder sich als unliebsames Geschenk beziehungsweise Fehlkauf herausstellt. Welche Rechte haben Sie in einem solchen

Ein Kommentar

Rückruf für mein Fahrzeug?

Machen Sie zuerst die Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler geltend und dann kümmern Sie sich um die Durchführung einer Nachrüstmaßnahme.

Sie müssen zuerst eine Frist zur Nacherfüllung setzen und Sie sollten gerade beim Hersteller auf ein schnelles Handeln setzen. Im besten Fall lassen Sie sich rechtlich beraten.

Die Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung?

Viele Verbraucher können sich nicht außergerichtlich mit dem Händler einigen und dann müssen Sie Klage einreichen.

Die Rechtsschutzversicherung wird Ihnen eine Deckungszusage erteilen, wenn es einen behördlichen Rückruf aufgrund der Abgasmanipulation gibt. Unzählige Gerichte haben in diesem Skandal schon so entschieden. Allerdings gibt es eine Voraussetzung und die besagt, dass die Rechtsschutzversicherung schon vor dem Autokauf vorhanden sein musste.

Auto nachrüsten lassen?

Sie wollen das Fahrzeug auch weiterhin fahren, dann sollten Sie eine Nachrüstung durchführen, sobald die Fahrzeugzulassungsbehörde Ihnen droht, das Fahrzeug zuzulegen.

Sie können nicht darauf hoffen, dass Sie sich in einem Verfahren befinden und das Urteil noch aussteht. Auch in einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, dass das Fahrzeug stillgelegt werden kann (Az. 8 B 548/18 und 8 B 865/18). Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn Sie vor einem Zivilgericht gegen den Händler oder den Hersteller klagen.

Es besteht zudem die Gefahr, dass bei der Hauptuntersuchung keine HU-Plakette ausgestellt wird oder die Umweltplakette entzogen oder herabgestuft wird.

Fahrzeugkauf auf Anzeigenmärkten: Betrug mit Spedition, Hermes oder Treuhänder

eBay, eBay-Kleinanzeigen, mobile.de oder Autoscout24.de sind seit geraumer Zeit der Spielplatz von Betrügern. Hier bringen Sie Verkäufer um ihre Waren und das Geld. In einer nicht ganz neuen Masche treten die Kriminellen selbst als Verkäufer

237 comments

Auto nachrüsten lassen und wer zahlt die Kosten?

Der Autohändler muss sämtliche Kosten übernehmen, wenn es sich um eine Beseitigung der Mängel handelt und er muss die Kosten beim Hersteller einfordern.

Das Kraftfahrzeugbundesamt hat im Fall von VW entschieden, dass der Hersteller die Kosten zu tragen hat und der Konzern hat das auch hingenommen. Informieren Sie sich in allen anderen Fällen zuerst beim Hersteller.

Worauf bei der Nachrüstung achten?

Es gibt ein paar Dinge auf welche Sie bei der Nachrüstung achten sollten.

ADAC warnt: Winterjacke kann im Auto zur tödlichen Falle werden

Hätten Sie es gewusst? Wenn Sie mit Ihrer Winterjacke im Auto fahren, riskieren Sie Ihre Gesundheit. Warum es ein Fehler sein kann, die Winterjacke beim Fahren anzubehalten, verraten wir Ihnen in diesem Artikel. War dieser Artikel hilfreich für

0 Kommentare

Welche Rechte bestehen nach dem Software-Update?

Sie haben gegenüber dem Verkäufer und dem Hersteller auch noch Rechte nach dem Software-Update.

Gegenüber dem Verkäufer hängen die Rechte im Einzelfall von dem Software-Update ab. Die Gerichte haben im VW-Abgasskandal entschieden, dass die Kunden vom Fahrzeugkauf zurücktreten können, wenn es Software-Update schon stattgefunden hat. Das Urteil wurde am 27. März 2018 gefällt (Az. 18 U137/17).

Sobald die Legalität des Fahrzeugs wieder hergestellt ist, hält der Bundesgerichtshof den Mangel für beseitigt und es hat eine Typengenehmigung stattgefunden. Der Bundesgerichtshof hat nicht festgestellt, ob es bei VW auch der Fall ist.

Durch das Software-Update werden eventuelle Schadensersatzansprüche nicht beseitigt, denn das wurde durch das Urteil am 25. Mai 2020 durch den Bundesgerichtshof klargestellt. Der Schaden muss zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden sein und spätere Veränderungen sind irrelevant.

Kommt es zu Steuernachzahlungen?

Die Kfz-Steuern können aufgrund der Manipulation der CO2-Werte zu niedrig festgesetzt worden sein und aus dem Grund könnte es zu Steuernachzahlungen kommen.

Allerdings hat VW zugesichert, dass alle Steuernachforderungen vom Konzern bezahlt werden.

Symbolbild Auto

Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf: Betrüger verkaufen geklaute Autos mit geklauten Papieren

Für einen Verbraucher ist der Kauf eines neuen Gebrauchtwagens zum ziemlichen Reinfall geworden. Am Ende verlor er nicht nur sein Geld, sondern auch noch das neu erworbene Auto. Wie Sie sich vor derartigen Betrug schützen

5 comments

Nachrüstung und die Motor- und Fahrleistung?

Das Kraftfahrzeugbundesamt entscheidet über die Maßnahmen und demnach lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten.

Die Funktionen werden durch eine Nachrüstung nicht beeinträchtigt und davon geht das Kraftfahrtbundesamt aus. Der ADAC hat nur sehr geringe Nachteile nach dem Update festgestellt. Zudem berichten Kunden von einem höheren Verbrauch, verrußten AGR-Filtern, einer geringeren Leistung und anderen Geräuschen beim Motor. Nach dem Nachrüsten treten beim Fahrzeug noch neue Mängel auf, denn kommen Ansprüche auf Gewährleistung- oder Schadensersatz in Betracht.

Kann ich das Fahrzeug verkaufen oder ein anderes kaufen?

Weisen Sie als Verkäufer den neuen Käufer auf die erhöhten Stickoxidwerte hin und anders herum, dann können Sie das Fahrzeug auch verkaufen oder eines kaufen.

Bieten Sie darüber hinaus an, dass Sie die Ansprüche auf Gewährleistung an den neuen Käufer abtreten. Sie haben eine Nachrüstung durchführen lassen, dann achten Sie darauf, dass folgende Nachweise vorliegen:

Habe ich Rechte bei einem Diesel-Fahrverbot?

Erst einmal sind Diesel-Fahrverbote nicht von dem Abgasskandal betroffen.

Die Fahrverbote gelten auch für Diesel- und Benzinfahrzeuge, wenn keine illegalen Manipulationen vorliegen. Es gibt aber auch keine Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.

Tachobetrug entlarven: Beim Gebrauchtwagenkauf auf den richtigen Kilometerstand achten
Tachobetrug entlarven: Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

Der ADAC warnt in einem aktuellen Bericht vor Tachobetrügern. Ohne großen Aufwand werden Kilometerstände und andere Steuergeräte manipuliert, um gebrauchte Autos teurer verkaufen zu können. Wie das funktioniert, und wie Sie den Betrug einfach entlarven

0 Kommentare

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Diesel-Abgasskandal

1. Welche Autos sind von dem Diesel-Skandal betroffen?

Es sind einige Fahrzeuge betroffen, wobei VW die meisten Fahrzeugtypen in der Hinsicht auf den Markt hat. Aber auch andere Marken sind dabei. Eine genaue Liste finden Sie im Internet.

2. Wann wurde der Diesel-Skandal aufgedeckt?

Das erste Mal kam es im Jahr 2015 ins Gespräch und seit der Zeit ist er zwischendurch immer wieder präsent.

3. Kann ich jetzt noch gegen VW klagen?

Sie haben sogar die Möglichkeit bis Ende 2021 gegen den Hersteller zu klagen, denn es gibt keine bekannten Fristen.

4. Kann ich das Fahrzeug einfach verkaufen?

Sie haben durchaus die Möglichkeit das Fahrzeug zu verkaufen, aber eine Information an den potentiellen Käufer ist Pflicht.

5. Was passiert mit meinen Fahrzeug jetzt?

Sie können das Fahrzeug einfach an den Hersteller oder Verkäufer zurückgeben, wenn Ihr Fahrzeug von dem Diesel-Skandal betroffen ist.

Vorsicht Autoverkauf: Interessent klaut PKW während Probefahrt

Ein privater Verkäufer macht mit einem Kaufinteressenten eine Probefahrt. Plötzlich haut der vermeintliche Käufer mit samt dem Auto ab. Das ist kürzlich in Erkrath-Unterfeldhaus (NRW) passiert. Die Polizei sucht nun Zeugen, die einen weißen Hyundai Santa

0 Kommentare

Fazit

Der Diesel-Skandal beherrschte seit 2015 die Medien und auch heute noch kommt es zu vielen Missverständnissen. Die Verbraucher haben eine Menge Fragen, denn immer wieder tauschen Fahrzeuge auf, die betroffen sind. Wir haben die wichtigsten Fragen und die entsprechenden Antworten für Sie zusammengefasst.

Schreibe einen Kommentar