ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 09 Sep 2020 18:03:34 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Rundfunkbeitrag (GEZ) entfällt für Nebenwohnungen – Das müssen Sie jetzt tun https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/rundfunkbeitrag-entfaellt-fuer-nebenwohnungen-das-muessen-sie-jetzt-tun/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/rundfunkbeitrag-entfaellt-fuer-nebenwohnungen-das-muessen-sie-jetzt-tun/#respond Thu, 07 Nov 2019 06:00:04 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=39380 Es gibt gute Nachrichten für alle Verbraucher, die eine Zweitwohnung nutzen. Dafür müssen Sie zukünftig keine GEZ-Gebühren mehr bezahlen. Dafür wurden die gesetzlichen Regelungen geändert. Wir erklären, was Sie jetzt beachten müssen. Seit 2018 galt

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Es gibt gute Nachrichten für alle Verbraucher, die eine Zweitwohnung nutzen. Dafür müssen Sie zukünftig keine GEZ-Gebühren mehr bezahlen. Dafür wurden die gesetzlichen Regelungen geändert. Wir erklären, was Sie jetzt beachten müssen.

Seit 2018 galt die Regelung, dass für Zweit- und Nebenwohnungen keine Rundfunkgebühren zu entrichten sind. In einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft entsteht aber nicht selten das Problem, das einer von beiden die Gebühren zahlt und die bessere Hälfte auswärts arbeitet und dort in einer eigenen Wohnung residiert. Und für diese Unterkunft mussten Rundfunkgebühren überwiesen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun festgestellt, dass diese Praxis rechtswidrig ist.

Im Juli 2018 hatte das Gericht beschlossen, dass Inhaber/-innen einer Nebenwohnung nicht zweimal die Rundfunkgebühren zahlen müssen und eine Neuregelung durch den Gesetzgeber gefordert. Der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) ändert nun entsprechend das Befreiungsverfahren.

Der SWR-Justitiar Dr. Hermann Eichler, bei der ARD für Beitragsangelegenheiten zuständig, begrüßte nun die Unterzeichnung der Neuregelung durch die Länderchefs. Von der Änderung des Gesetzes profitieren etwa Ehepaare, die in einer anderen Stadt arbeiten und dort eine Wohnung unterhalten.

Neuantrag auch für Altfälle notwendig

Wurde bereits in der Vergangenheit ein entsprechender Antrag auf Befreiung gestellt, der abgelehnt wurde, muss nun ein Neuantrag gestellt werden. Denn der Beitragsservice, so sein kommissarischer Geschäftsführer, Dr. Joachim Altmann, prüft „nicht auf die Erfüllung neuer Beitragsvoraussetzungen“. Will man sich also nun nach der Gesetzesänderung von der GEZ befreien lassen, ist ein neuer Antrag erforderlich.

Innerhalb von drei Monaten, nachdem die Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen, muss der Antrag gestellt werden. So gilt die Neuregelung rückwirkend etwa nach dem Bezug einer Nebenwohnung. Bei verspätetem Einreichen gilt die Befreiung erst ab Antragstellung. Ist der Antrag schon bei der GEZ eingegangen oder bereits im Widerspruchsverfahren, werden die neuen Regelungen automatisch berücksichtigt.

Den Antrag online stellen

Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr kann am besten einfach online gestellt werden. Vorgelegt werden muss eine Meldebescheinigung. In dieser sollten die Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnung sowie für beide das Einzugsdatum enthalten sein. Alternativ erfüllt ein Zweitwohnungssteuerbescheid die Voraussetzungen für die Befreiung.

Auf rundfunkbeitrag.de finden Sie alle relevanten Informationen. Auch das für den Antrag notwendige Formular kann hier heruntergeladen oder ausgefüllt werden.

Werden Sie durch diese Neuregelung entlastet?

Wir möchten wissen, ob Sie von dieser Neuregelung profitieren können und ob die Antragstellung reibungslos geklappt hat. Bitte nutzen Sie die Kommentare unterhalb des Artikels, um sich zu diesem Thema auszutauschen.

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GEZ Mail: Ankündigung der Zwangsvollstreckung – Beitragsservice enthält Virus https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/gez-mail-ankuendigung-der-zwangsvollstreckung-beitragsservice-enthaelt-virus/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/gez-mail-ankuendigung-der-zwangsvollstreckung-beitragsservice-enthaelt-virus/#comments Fri, 31 May 2019 13:22:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=34133 Aktuell sorgt eine E-Mail für Verunsicherung, welche im Namen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ehemals GEZ, eine Zwangsvollstreckung ankündigt. Im Anhang befindet sich eine .doc-Datei, die Sie nicht öffnen sollten, weil diese einen Virus enthält. Die

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Aktuell sorgt eine E-Mail für Verunsicherung, welche im Namen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ehemals GEZ, eine Zwangsvollstreckung ankündigt. Im Anhang befindet sich eine .doc-Datei, die Sie nicht öffnen sollten, weil diese einen Virus enthält.

Die Zahlung der Rundfunkbeiträge an die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ), heute ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ist für viele Verbraucher ohnehin mehr als unbeliebt. Jetzt setzen Betrüger noch einen oben drauf und verunsichern die Nutzer zusätzlich. In einer E-Mail wird über eine vermeintliche Ankündigung der Zwangsvollstreckung informiert. Angeblich hat der Empfänger rückständige Beiträge in Höhe von 161,00 Euro und soll nun insgesamt 213,50 Euro zahlen. Wir erklären, woran Sie die gefälschte E-Mail erkennen, und wie die aktuellen Fakten sind.

In der Vergangenheit haben wir schon vor schädlichen E-Mails im Namen der GEZ gewarnt. Wir erinnern an die Zahlungsaufforderung vom Beitragsservice / GEZ und E-Mail zur SEPA-Umstellung, die beide einen Virus enthielten.

Bei den versendeten E-Mails im Namen des Beitragsservice handelt es sich um gefälschte Nachrichten. Die öffentlich-rechtliche Einrichtung ist geschädigt, da der Name missbraucht wird. In den letzten Wochen wurde die gefälschte Mail weiterentwickelt, sodass diese nun noch gefährlicher ist.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

So sieht die E-Mail im Namen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice aus

Die E-Mail wurde sehr professionell gefälscht, sodass diese für das ungeschulte Auge kaum als Fälschung erkennbar ist. Als Absender ist „Beitragsservice – ARD ZDF Deutschlandradio“ mit der E-Mail-Adresse [email protected] angegeben. Teilweise sind auch E-Mails mit beliebigen E-Mail-Adressen als Absender im Umlauf.  Im Betreff der Nachricht heißt es „Ankündigung der Zwangsvollstreckung – Beitragsservice“ . Der Text der E-Mail enthält das Logo des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und folgenden Inhalt:

...

Ankündigung der Zwangsvollstreckung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Sie bereits mehrfach aufgefordert, Ihr Beitragskonto auszugleichen. Zuletzt wurde ein Betrag von 161,00 EUR angemahnt. Trotz unserer nachdrücklichen Aufforderung haben Sie unsere Forderung bisher nicht ausgeglichen. Das Beitragskonto weist aktuell einen Gesamtrückstand von 213,50 EUR auf.

Der Gesamtrückstand errechnet sich aus den festgesetzten Beträgen der Gebührenbescheide und Mahnbeträgen. Eine Zusammenfassung des Gesamtrückstandes finden Sie im Anhang dieser E-Mail.

Eine Zwangsvollstreckung können Sie nur abwenden, indem Sie den geforderten Betrag innerhalb von 5 Tagen einzahlen und uns eine Kopie des Zahlungsbelegs übermitteln. Oder Sie erteilen uns auf dem beigefügten Antwortbogen ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug des Rückstands. Wir sind auch bereit, Ihnen eine Ratenzahlung zu gewähren. Teilen Sie uns in diesem Fall unverzüglich mit, welchen Ratenbetrag Sie monatlich zahlen werden. Den Antwortbogen finden Sie im Anhang dieser E-Mail.

Nach Ablauf dieser Frist werden wir die Forderung dem zuständigen Vollstreckungsorgan zum Einzug übergeben und die Zwangsvollstreckung mit allem Nachdruck (Sach- und/oder Lohnpfändung) betreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Weitere Informationen

Bevor Sie uns kontaktieren, lesen Sie sich bitte das Dokument mit den weiterführenden Informationen im Anhang durch. Bei einer Kontaktaufnahme Ihrerseits benötigen wir Ihre persönliche Beitragsnummer und Ihre Mahnnummer, die Sie dem Anhang entnehmen können. Beachten Sie bitte, dass wir Ihnen ohne Angabe dieser Informationen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte erteilen dürfen.

Der Rundfunkbeitrag

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist vielseitig. Seine Bedeutung und seine Unabhängigkeit hingegen ganz eindeutig: Wir brauchen ihn! Hier finden Sie alle Informationen und Antworten auf Ihre Fragen zum Rundfunkbeitrag:

Was gehört zum Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? – Die Gegenleistungen für Ihren Rundfunkbeitrag.
Was gehört zu den Aufgaben des Beitragsservice und wie ist er aufgebaut? Alles Wissenswerte zum Beitragsservice.
Wieso muss ich überhaupt bezahlen? – Das Solidarmodell und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

2019-05-31 GEZ Ankündigung Zwangsvollstreckung Beitragsservice
(Quelle: Screenshot)

Im Anhang der E-Mail befindet sich eine Datei mit dem Namen „Mahnbescheid – Antwortbogen – Aktenzeichen 4650969334.doc“ mit einer Größe von ca. 121,1 Kilobyte. In dieser Office-Datei befindet sich ein gefährlicher Trojaner. Sie sollen diese Datei öffnen, um Einzelheiten über die Forderung und die Zwangsvollstreckung zu erfahren. Tun Sie das nicht!

Die Qualität des Anschreibens ist als sehr gut einzustufen. Allerdings enthält die E-Mail keine persönliche Anrede, was ein erstes Zeichen für eine Fälschung ist. Zudem würde die ehemalige GEZ wohl kaum eine Office-Datei mit Informationen versenden. Im Gegenteil: Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice würde derart wichtige Informationen eher per Post und mit der korrekten Anrede des Zahlungspflichtigen versenden. Schließlich kann dem Anschreiben gar nicht entnommen werden, an welche Person es sich richtet.

Öffnen Sie den Anhang in der E-Mail auf keinem Fall.

Bitte öffnen Sie weder den Anhang noch die über eventuelle Links in zukünftigen Versionen der Spam-Mail  heruntergeladene Dateien. Der enthaltene Virus wird von vielen Virenscannern noch nicht erkannt. Der Trojaner kann im Hintergrund weitere Schadsoftware aus dem Internet herunterladen und auf Ihrem Computer installieren.

Gibt es offene Forderungen der GEZ?

Das erfahren Sie, indem Sie den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice unter der offiziellen Telefonnummer 01806/99955510 (20 Cent/Anruf) anrufen. Aufgrund der E-Mail besteht jedenfalls kein Handlungsbedarf, da es sich um Spam handelt.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Makro-Virus lädt Malware herunter

Wir haben uns die im Anhang befindliche oder heruntergeladene Word-Datei näher angesehen. Diese angebliche Mahnbescheid enthält einen sogenannten Makrovirus, der eine Schwachstelle in Microsoft Word ausnutzt. Sobald Sie die Datei öffnen, stellt das Makro eine Verbindung zu einem Server her und lädt die eigentliche Schadsoftware herunter. Diese wird ohne das Zutun des Nutzers sofort ausgeführt und installiert. Es handelt sich um einen Virus, der schon länger im Umlauf ist. Dennoch wird dieser noch nicht von allen Virenscannern erkannt. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Öffnen Sie die Word-Datei auf keinem Fall. 

Da es unkalkulierbar ist, welche Software durch das Marko heruntergeladen wird, sind nach der Ausführung der Datei besondere Vorsichtsmaßnahmen nötig. Denkbar ist, dass auf diesem Weg sogenannte Ransomware auf Ihren Computer gelangt. Damit wird Ihre Festplatte unbrauchbar gemacht. Anschließend fordern die Kriminellen ein Lösegeld.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit könnte über diese Word-Datei auch der Emotet-Trojaner auf Ihren Computer gelangen. Dieser ist besonders gefährlich, da die Schadsoftware sowohl Ihre Kontakte auslesen als auch Ihre E-Mails mitlesen kann. Anschließend verbreitet sich die Malware selbst, indem Ihre Kontakte mit teils tatsächlich von Ihnen verwendeten Betreffzeilen angeschrieben werden.

Welche Betriebssysteme sind betroffen

Auch hier kann sich die Situation schnell ändern. Nach bisherigen Erkenntnissen sind von dieser Malware nur Computer mit dem Betriebssystem Windows betroffen. Allerdings verändern sich Viren sehr schnell und können unter Umständen auch andere Betriebssysteme angreifen.

Datei geöffnet und nun?

Solange Sie die E-Mail nicht geöffnet und den Text nicht angeklickt haben, ist noch nichts passiert. Löschen Sie die E-Mail in diesem Fall einfach. Falls Sie den Text angeklickt und die Datei in Microsoft Office geöffnet haben, empfehlen wir aufgrund der unkalkulierbaren Folgen diese Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen:

  • Trennen Sie den Computer vom lokalen Netzwerk und vom Internet.
  • Schalten Sie den Computer aus und lassen Sie den Virus von einem Spezialisten entfernen.
  • Ändern Sie auf einem anderen PC alle Passwörter, die Sie auf dem Computer genutzt haben.
  • Diese Punkte sollten Sie vor allem dann befolgen, wenn Ihr Virenscanner beim Anklicken der Datei keinen Virenalarm ausgelöst hat.
  • Erstatten Sie auch Anzeige bei der Polizei.

Im schlimmsten Fall wird Ihre Festplatte mit einer sogenannten Ransomware verschlüsselt. Anschließend werden Sie mit einer Lösegeldzahlung erpresst. Um dieses Risiko auszuschließen, sind diese radikalen Sicherheitsmaßnahmen aus unserer Sicht angebracht. Diese Punkte sollten Sie vor allem dann befolgen, wenn Ihr Virenscanner beim Anklicken der Datei keinen Virenalarm ausgelöst hat.

Was sollten Sie mit der E-Mail tun?

Sie können die E-Mail vom Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio löschen und sollten das auch tun. Damit schließen Sie aus, dass Sie die Datei versehentlich öffnen und sich auf diese Weise einen gefährlichen Trojaner auf den Computer holen.

Löschen Sie diese E-Mail!

Haben Sie diese E-Mail auch bekommen?

Kriminelle ändern ihre gefälschten E-Mails häufig, vor allem dann, wenn die Nutzer gewarnt sind. Bitte leiten Sie uns die E-Mail an [email protected] weiter, wenn Sie einen anderen Text, andere Absender oder andere Betreffzeilen bekommen haben.

Falls Sie andere unglaubwürdige E-Mails bekommen, sollten Sie uns diese ebenfalls an [email protected] weiterleiten. Nur mit Ihrer Hilfe können wir sehr schnell vor neuen Gefahren warnen.

Um sich zu diesem Vorfall mit uns und anderen Lesern auszutauschen, nutzen Sie bitte die Kommentare unter dem Artikel.

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GEZ-Trick: Beiträge mit Bargeld bezahlen – Funktioniert das? https://www.verbraucherschutz.com/news/gez-trick-beitraege-mit-bargeld-bezahlen-funktioniert-das/ https://www.verbraucherschutz.com/news/gez-trick-beitraege-mit-bargeld-bezahlen-funktioniert-das/#comments Fri, 16 Jun 2017 14:04:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13709 Kommt man um die Zahlung von GEZ-Beiträgen, wenn man den Bargeldtrick anwendet? Reicht es aus, der GEZ einfach nur mitzuteilen, dass man die Beiträge in bar bezahlen möchte? Wir lösen die Frage auf. Lange Zeit

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Kommt man um die Zahlung von GEZ-Beiträgen, wenn man den Bargeldtrick anwendet? Reicht es aus, der GEZ einfach nur mitzuteilen, dass man die Beiträge in bar bezahlen möchte? Wir lösen die Frage auf.

Lange Zeit hielt sich im Internet die Geschichte mit dem Bargeldtrick. Angeblich sollte man um die Zahlung der GEZ-Beiträge kommen, wenn man nur darauf besteht, dass man in bar anstatt per Überweisung vom Bankkonto oder Lastschrift zahlen möchte. Es gab und gibt zahlreiche Anleitungen und Webseiten, die diesen vermeintlichen Trick unter die Leute bringen. 

Wenn es nach dem Internet geht, kann man die GEZ (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) also ganz leicht mit Bargeld austricksen. Doch leider geht es nicht immer nach dem Internet. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, das dem Bürger keine Barzahlung von Rundfunkbeiträgen zusteht. Im Umkehrschluss bedeutet dass, das der Bürger sich an die Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten halten muss und seine Rundfunkbeiträge per Lastschrift oder mit einer Überweisung bezahlen muss. Doch worum ging es überhaupt?

Die Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten erlauben die Beitragszahlung der Rundfunkbeiträge nur bargeldlos. Das bedeutet, dass der Beitragsschuldner, also der Bürger, die Rundfunkgebühren entweder mittels Lastschrift von seinem Girokonto abbuchen lässt oder den Beitrag selbst überweist. Das gefiel einem Beitragszahler nicht. Er war der Meinung, dass er das Recht hat, die Forderung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in bar zu bezahlen. Der WDR lehnte die Barzahlung ab. Der Beitragszahler war mit dieser Entscheidung des WDR nicht einverstanden und reichte Klage ein.

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GEZ Zwangsvollstreckung: So wehren Sie sich (Rundfunkbeitrag)

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) möchte bei Ihnen eine Zwangsvollstreckung durchführen oder Ihr Konto pfänden? Oft ist das kein Scherz, sondern bitterer Ernst des GEZ-Nachfolgers. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt einen Anstieg der Zwangsvollstreckungen fest. Wir

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Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Daraufhin stellte der Kläger einen Antrag, für das Urteil das Rechtsmittel der Berufung zuzulassen. Am 13. Juni 2017 hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts den Antrag des Klägers abgelehnt (2 A 1351/16 (I. Instanz: VG Köln 6 K 7425/15)). Zur Begründung teilt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seiner Pressemitteilung mit:

[…] Es sei bereits zweifelhaft, ob das Bundesbankgesetz das vom Kläger angenommene grundsätzliche Verbot enthalte, einen zwingend bargeldlosen Zahlungsverkehr anzuordnen. Jedenfalls stünden aber weder diese Vorschrift noch Grundrechte einer entsprechenden Anordnung im Bereich der Massenverwaltung entgegen. Sie sei vielmehr durch die Ziele der Verwaltungsvereinfachung und der Kostenminimierung gerechtfertigt. Es liege auch und gerade im Interesse des zahlungspflichtigen Bürgers, von ihm letztlich mitzutragende Verwaltungskosten möglichst gering zu halten. Diese im Steuer- und Sozialversicherungsrecht anerkannten Maßstäbe seien für die Einziehung von Rundfunkbeiträgen gleichermaßen einschlägig. Demgegenüber sei die damit verbundene Belastung des Einzelnen jedenfalls dann kaum nennenswert, wenn er – wie der Kläger – über ein Girokonto verfüge. […]Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Damit hat das Gericht endgültig entschieden, dass der Bürger kein grundsätzliches Recht auf die Barzahlung von Rundfunkbeiträgen hat. Damit ist auch klargestellt, dass der Trick mit der Bargeldzahlung nicht funktioniert. Bleibt nur zu hoffen, dass damit auch die endlosen Posts in sozialen Netzwerken wie Facebook und WhatsApp sowie die Kettenbriefe zum Thema GEZ-Abwehr mit Bargeldtrick der Vergangenheit angehören.

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GEZ: E-Mail von Beitragsservice zur SEPA-Umstellung ist ein Virus https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/gez-e-mail-von-beitragsservice-zur-sepa-umstellung-ist-ein-virus/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/gez-e-mail-von-beitragsservice-zur-sepa-umstellung-ist-ein-virus/#comments Mon, 13 Feb 2017 11:55:55 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=7107 Verbraucher werden mit einer E-Mail verunsichert, in der der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ehemals GEZ, auf eine Gesetzesänderung hinweist. Angeblich müssen Verbraucher zukünftig die Rundfunkbeiträge ausschließlich per Lastschrift begleichen. Bei der E-Mail handelt es sich um Spam mit

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Verbraucher werden mit einer E-Mail verunsichert, in der der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ehemals GEZ, auf eine Gesetzesänderung hinweist. Angeblich müssen Verbraucher zukünftig die Rundfunkbeiträge ausschließlich per Lastschrift begleichen. Bei der E-Mail handelt es sich um Spam mit einem gefährlichen Virus. Wir erklären, woran Sie die Nachricht erkennen und was der Beitragsservice dazu sagt.

Die Zahlung der Rundfunkbeiträge an die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ), heute ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ist für viele Verbraucher ohnehin mehr als unbeliebt. Jetzt setzen Betrüger noch einen oben drauf und verunsichern die Nutzer zusätzlich. In einer E-Mail wird angekündigt, dass zukünftig die Bezahlung der Rundfunkbeiträge nur noch per SEPA-Lastschrift möglich ist. Wir erklären, woran Sie die E-Mail erkennen, und wie die aktuellen Fakten sind.

Bei den versendeten E-Mails im Namen des Beitragsservice handelt es sich um gefälschte Nachrichten. Die öffentlich-rechtliche Einrichtung ist geschädigt, da der Name missbraucht wird. In den letzten Wochen wurde die gefälschte Mail weiterentwickelt, sodass diese nun noch gefährlicher ist.

So sieht die E-Mail im Namen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice aus

Die E-Mail wurde sehr professionell gefälscht, sodass diese für das ungeschulte Auge kaum als Fälschung erkennbar ist. Als Absender ist „Beitragsservice“ mit der E-Mail-Adresse [email protected] oder [email protected] angegeben. Mittlerweile sind auch E-Mails mit beliebigen E-Mail-Adressen als Absender im Umlauf.  Im Betreff der Nachricht ist „Zahlungsumstellung“ oder „SEPA-Umstellung“ zu lesen. Der Text der E-Mail enthält das Logo des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und folgenden Inhalt:

E-Mail ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
So sieht die mysteriöse und anonyme E-Mail aus. (Screenshot)

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Senkung der Betriebskosten hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen die Rundfunkbeiträge zukünftig verpflichtend durch die SEPA-Lastschrift begleichen zu lassen.

Aus diesem Grund wird die Zahlungsmethode zum 01.02.2017 verpflichtend auf die Zahlung mit SEPA-Lastschrift geändert. Wurde die Zahlungsmethode bis zum 01.02.2017 nicht durch Sie geändert, erfolgt eine zwangsweise Umstellung, bei der einmalig eine Umstellungsgebühr in Höhe von 75 Euro erhoben wird.

Nähere Informationen finden Sie im Anhang.

Das Team vom Beitragsservice versucht Ihnen auch weiterhin die beste Qualität zu bieten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Beitragsservice

Im Anhang der E-Mail befindet sich eine Datei mit dem Namen „SEPA-Umstellung.doc“ mit einer Größe von ca. 261 Kilobyte.

Die gefährlichen E-Mails wurden weiterentwickelt, damit der Spam und die angehängte Schadsoftware von Virenscannern nicht so gut erkennbar ist. Seit Anfang Februar werden die E-Mails ohne Anhang versendet und der Text hat sich geringfügig geändert. In der E-Mail befindet sich ein Button „Dokument abrufen“. Klicken Sie nicht auf die E-Mail, da ohne weitere Nachfrage eine Schadsoftware heruntergeladen wird. So lautet der aktuelle Text:

2017-02-13 Beitragsservice Spam Virus E-Mail
Die neuesten Versionen der Spam-Nachrichten enthalten keinen Anhang. Vielmehr soll der Nutzer die Schadsoftware über einen Button herunterladen. (Screenshot)

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Senkung der Betriebskosten hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen
die Rundfunkbeiträge zukünftig verpflichtend durch die SEPA-Lastschrift
begleichen zu lassen.

Aus diesem Grund wird die Zahlungsmethode zum 15.02.2017 verpflichtend auf
die Zahlung mit SEPA-Lastschrift geändert. Wurde die Zahlungsmethode bis zum
15.02.2017 nicht durch Sie geändert, erfolgt eine automatische Umstellung. Bei
der automatischen Umstellung entsteht einmalig eine Gebühr in Höhe von 30
Euro, die mit der nächsten Rechnung von Ihrem Konto abgeüucht wird.

Das Dokument mit weiterführenden Informationen können Sie hier abrufen:

Dokument abrufen

Das Team vom Beitragsservice versucht Ihnen auch weiterhin die beste Qualität
zu bieten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Beitragsservice

Abgesehen von kleineren rhetorischen Fehlern ist die Qualität des Anschreibens als sehr gut einzustufen. Allerdings enthält die E-Mail keine persönliche Anrede, was ein erstes Zeichen für eine Fälschung ist. Zudem würde die ehemalige GEZ wohl kaum eine Office-Datei mit Informationen versenden. Im Gegenteil: Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice würde derart wichtige Informationen eher per Post und mit der korrekten Anrede des Zahlungspflichtigen versenden. Schließlich kann dem Anschreiben gar nicht entnommen werden, an welche Person es sich richtet.

Update: Mittlerweile wird die E-Mail mit persönlicher Anrede des Empfängers (Vorname und Name) versendet. Den Betrügern muss also eine Datei vorliegen, bestehend aus E-Mail-Adresse, Name und Vorname der Nutzer.

Öffnen Sie den Anhang in der E-Mail auf keinem Fall.

Bitte öffnen Sie weder den Anhang noch die über den blauen Button heruntergeladene Doc-Datei. Der enthaltene Virus wird von vielen Virenscannern noch nicht erkannt. Der Trojaner kann im Hintergrund weitere Schadsoftware aus dem Internet herunterladen und auf Ihrem Computer installieren. 

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Wie sind die Fakten zur Zahlungsweise?

Nach wie vor haben Sie die Wahl, ob Sie den Rundfunkbeitrag per Überweisung oder mit dem Lastschriftverfahren bezahlen möchten. Das geht auch aus aktuellen Informationen auf der offiziellen Webseite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice hervor, die Sie hier nachlesen können. Es gibt also keinen Handlungsbedarf.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Makro-Virus lädt Malware herunter

Wir haben uns die im Anhang befindliche oder heruntergeladene Word-Datei näher angesehen. Diese enthält einen sogenannten Makrovirus, der eine Schwachstelle in Microsoft Word ausnutzt. Sobald Sie die Datei öffnen, stellt das Makro eine Verbindung zu einem Server her und lädt die eigentliche Schadsoftware herunter. Diese wird ohne das Zutun des Nutzers sofort ausgeführt und installiert. Es handelt sich um einen Virus, der schon länger im Umlauf ist. Dennoch wird dieser noch nicht von allen Virenscannern erkannt. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Öffnen Sie die Word-Datei auf keinem Fall. Bekannt ist der Virus unter anderem unter folgenden Bezeichnungen:

  • Trojan-Downloader.Win32.Agent.bqw (Kaspersky)
  • Trojan-Downloader.Win32.Agent.bvd (Kaspersky)
  • FakeAlert-K (McAfee)
  • Generic Downloader (McAfee)
  • W32/Agent.BRUP (Norman)
  • W32/DLoader.CWGF (Norman)
  • Troj/Dloadr-BAT (Sophos)
  • Troj/FakeVir-AB (Sophos)
  • Downloader (Symantec)
  • SpySherriff (Symantec)
  • PAK_Generic.001 (Trend Micro)
  • TROJ_AGENT.AAGU (Trend Micro)
  • TROJ_RENOS.NAT (Trend Micro)

Da es unkalkulierbar ist, welche Software durch das Marko heruntergeladen wird, sind nach der Ausführung der Datei besondere Vorsichtsmaßnahmen nötig. Denkbar ist, dass auf diesem Weg sogenannte Ransomware auf Ihren Computer gelangt. Damit wird Ihre Festplatte unbrauchbar gemacht. Anschließend fordern die Kriminellen ein Lösegeld.  Falls Sie die Datei geöffnet haben, sollten Sie schnell aktiv werden und folgende Punkte abarbeiten:

  • Trennen Sie den Computer vom lokalen Netzwerk und vom Internet.
  • Schalten Sie den Computer aus und lassen Sie den Virus von einem Spezialisten entfernen.
  • Ändern Sie auf einem anderen PC alle Passwörter, die Sie auf dem Computer genutzt haben.

Diese Punkte sollten Sie vor allem dann befolgen, wenn Ihr Virenscanner beim Anklicken der Datei keinen Virenalarm ausgelöst hat.

Was sollten Sie mit der E-Mail tun?

Sie können die E-Mail vom Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio löschen und sollten das auch tun. Damit schließen Sie aus, dass Sie die Datei versehentlich öffnen und sich auf diese Weise einen gefährlichen Trojaner auf den Computer holen.

Löschen Sie diese E-Mail!

Was sagt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice dazu?

Wir haben über diese E-Mail auch mit dem Beitragsservice gesprochen. Die Pressestelle nimmt wie folgt dazu Stellung:

Ja, bei der E-Mail handelt es sich um eine Fälschung. Es gibt keine Verpflichtung, den Rundfunkbeitrag per SEPA-Lastschrift zu zahlen. Auch der Beitragsservice hat parallel zur Veröffentlichung auf onlinewarnungen.de vereinzelt von dieser Mail zur angeblichen SEPA-Umstellung erfahren. In Kürze wird es auf rundfunkbeitrag.de einen Hinweis geben, der die Beitragszahler vor solchen Mails warnt.Beitragskommunikation - Presse und PR ARD, ZDF, Deutschlandradio

Haben Sie diese E-Mail auch bekommen?

Kriminelle ändern ihre gefälschten E-Mails häufig, vor allem dann, wenn die Nutzer gewarnt sind. Bitte leiten Sie uns die E-Mail an [email protected] weiter, wenn Sie einen anderen Text, andere Absender oder Betreffzeilen bekommen haben.

Falls Sie andere unglaubwürdige E-Mails bekommen, sollten Sie uns diese ebenfalls an [email protected] weiterleiten. Nur mit Ihrer Hilfe können wir sehr schnell vor neuen Gefahren warnen.

Um sich zu diesem Vorfall mit uns und anderen Lesern auszutauschen, nutzen Sie bitte die Kommentare unter dem Artikel.

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2017-07-27 Postbank Spam Phishing Mehrfache Falscheingabe des Passworts
Postbank Phishing Mail bezüglich Sicherheits-App (Update)

Wir warnen vor einer E-Mail im Namen der Postbank. Diese suggeriert, dass das Passwort beziehungsweise die PIN für das Onlinebanking mehrfach falsch eingegeben und deshalb das Konto gesperrt wurde. Zudem gibt es Sicherheitshinweise. Doch es

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Irreführendes Gewinnspiel
E-Mail: 750 Euro, 500 Euro und 250 Euro Rewe-Gutschein führt zu einem Datensammler-Gewinnspiel

Wieder einmal sollen Sie von einem Lebensmittelgeschäft einen 250 Euro beziehungsweise 500 Euro Gutschein bekommen. Diesmal trifft es erneut Rewe. Was Sie von der E-Mail mit dem Betreff „Dein REWE-Gutschein für …“ oder „Ihr REWE-Einkaufsgutschein

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Aktualisierung des Artikels

13.02.2017 Wir haben den Artikel in Bezug auf die weiterentwickelten Spam-Mails aktualisiert.
25.01.2017 Wir haben weitere Informationen zu dem Virus ergänzt.
23.01.2017 Wir haben die Stellungnahme vom Beitragsservice ergänzt.
21.01.2017 Veröffentlichung der Warnung

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GEZ Zwangsvollstreckung: So wehren Sie sich (Rundfunkbeitrag) https://www.verbraucherschutz.com/news/gez-zwangsvollstreckung-so-wehren-sie-sich-rundfunkbeitrag/ https://www.verbraucherschutz.com/news/gez-zwangsvollstreckung-so-wehren-sie-sich-rundfunkbeitrag/#comments Fri, 04 Nov 2016 10:46:58 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=3979 Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) möchte bei Ihnen eine Zwangsvollstreckung durchführen oder Ihr Konto pfänden? Oft ist das kein Scherz, sondern bitterer Ernst des GEZ-Nachfolgers. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt einen Anstieg der Zwangsvollstreckungen fest. Wir

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Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) möchte bei Ihnen eine Zwangsvollstreckung durchführen oder Ihr Konto pfänden? Oft ist das kein Scherz, sondern bitterer Ernst des GEZ-Nachfolgers. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt einen Anstieg der Zwangsvollstreckungen fest. Wir erklären, wie Sie sich verhalten sollten und wer Ihr erster Ansprechpartner ist.

Vermehrt wenden sich irritierte Verbraucher an die niedersächsische Verbraucherzentrale. Alle haben etwas gemeinsam: Die ratlosen Verbraucher sind von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der GEZ, die heute ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice heißt, betroffen. In einigen Fällen wurden sogar Konten gepfändet oder eine Hausdurchsuchung angekündigt. Jetzt gibt die Verbraucherzentrale Tipps, wie sich betroffene Verbraucher verhalten sollen. Das Wichtigste vorab:

Sie müssen bei der Ankündigung einer Zwangsvollstreckung reagieren.

Hinweis: Da der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice heute noch häufig als GEZ bezeichnet wird, verwenden wir diese Abkürzung im Artikel als abkürzendes Synonym.

Wie kommt es zur Zwangsvollstreckung der GEZ?

In vielen Fällen gab es vorab keine eindeutige Klärung, ob tatsächlich ein Beitrag geschuldet wird. Offensichtlich geht der Beitragsservice hier sehr rigoros vor und setzt die Beitragspflicht einfach voraus. Nach dem Motto: „Wer nicht mehr zahlt, ist Beitragsschuldner“ wird das Geld vom Verbraucher eingetrieben. Doch so einfach scheint es in vielen Fällen nicht zu sein.

Wie die Verbraucherzentrale berichtet, sind Irrtümer oft der Ausgangspunkt für das Dilemma. So kommt es vor, dass Abmeldungen nicht registriert werden und somit nicht bei dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) ankommen. Andere Verbraucher gehen davon aus, aus unterschiedlichsten Gründen von der Beitragspflicht befreit zu sein.

Mahnung

Vorsicht: Nicht jede Mahnung ist echt!

Immer wieder müssen wir über Mahnungen und die Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen von dubiosen Firmen berichten. In unserer Übersicht finden Sie auch Anbieter, die zu unrecht mahnen.

Wie macht sich die Zwangsvollstreckung bemerkbar?

Zunächst sollten Sie wissen, dass die GEZ die Beiträge auf dem Weg der Zwangsvollstreckung nicht selbst eintreibt. Der Irrglaube vieler Bürger, dass ein GEZ-Mitarbeiter klingelt und das Geld eintreibt, ist schlicht falsch. Allerdings gibt es diese Mitarbeiter auch, welche jedoch keine hoheitlichen Rechte haben.

Die Zwangsvollstreckung wird in der Regel mit einem Anschreiben des Amtsgerichts angekündigt. Als Vollstreckungsbehörde kommen jedoch unterschiedliche Institutionen infrage. In einigen Bundesländern haben Sie direkt mit der Gemeinde oder gleich mit dem Gerichtsvollzieher zu tun.

Wichtig ist, dass Sie derartige Schreiben nicht achtlos weglegen, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie müssen reagieren, um eine mögliche Pfändung zu vermeiden. Suchen Sie am Besten das direkte Gespräch. Gerade wenn Ihnen die Beitragsschuld gar nicht bewusst ist oder Sie gar keinen Beitragsbescheid von dem Beitragsservice erhalten haben, müssen Sie das mitteilen.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Wo bekommen Sie Hilfe bei einer drohenden Zwangsvollstreckung?

Kostenlose Hilfe bekommen Sie bei der Verbraucherzentrale vor Ort. Die nächste Beratungsstelle der Verbraucherzentrale finden Sie über das Internet nach Eingabe Ihrer Postleitzahl auf dieser Webseite. Alternativ können Sie sich zur rechtlichen Beratung natürlich auch an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden. Da dieser in der Regel nicht kostenlos für Sie tätig wird, empfehlen wir zuerst den Gang zur Verbraucherzentrale.

Paragraph Recht Gesetz
GEZ-Trick: Beiträge mit Bargeld bezahlen – Funktioniert das?

Kommt man um die Zahlung von GEZ-Beiträgen, wenn man den Bargeldtrick anwendet? Reicht es aus, der GEZ einfach nur mitzuteilen, dass man die Beiträge in bar bezahlen möchte? Wir lösen die Frage auf. Lange Zeit

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) – Was ist das?

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist aus der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervorgegangen und besteht in der heutigen Form seit 01. Januar 2013. Die Einrichtung wird von den öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betrieben. Sie erhebt den Rundfunkbeitrag und verwaltet die Beitragskonten von Verbrauchern, Unternehmen und gemeinnützigen Einrichtungen.

Weitere Informationen zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice sowie alle Formulare für Anmeldungen und Ummeldungen finden Sie auf www.rundfunkbeitrag.de.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Was halten Sie von der GEZ?

Hatten Sie schon einmal mit einer Zwangsvollstreckung für Rundfunkgebühren zu tun und wie ist das in Ihrem Fall ausgegangen? Andere Leser interessieren sich sicher dafür, ob und wie Sie die drohende Pfändung vermeiden konnten. Was halten Sie von dem Rundfunkbeitrag ganz allgemein? Diskutieren Sie über die Kommentare unter dem Artikel mit anderen Lesern zu diesem Thema.

Nützliche Links zum Thema Rundfunkbeitrag und Quellangaben

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