Lebensversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 07:37:54 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Lebensversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Standmitteilung: Versicherer informieren zu wenig über Verträge – Rückkaufswert, Auszahlungssumme und Überschüsse sind gesetzlich vorgeschrieben Angaben https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/standmitteilung-versicherer-informieren-zu-wenig-ueber-vertraege-rueckkaufswert-auszahlungssumme-und-ueberschuesse-sind-gesetzlich-vorgeschrieben-angaben/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/standmitteilung-versicherer-informieren-zu-wenig-ueber-vertraege-rueckkaufswert-auszahlungssumme-und-ueberschuesse-sind-gesetzlich-vorgeschrieben-angaben/#respond Fri, 13 May 2022 07:37:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57668 Bei den sogenannten Standmitteilungen handelt es sich um die jährlichen Kontoauszüge von Lebens- und Rentenversicherungen. Einige Versicherer lassen mit Absicht einfach ein paar Daten weg, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Verbraucher fragen sich inzwischen  in

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Bei den sogenannten Standmitteilungen handelt es sich um die jährlichen Kontoauszüge von Lebens- und Rentenversicherungen. Einige Versicherer lassen mit Absicht einfach ein paar Daten weg, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jedes Jahr bekommen Sie eine Information zur Entwicklung Ihrer Lebensversicherung. Diese Information ist die sogenannte Standmitteilung.
  • Es gibt Informationen, die in einer Standmitteilung zu stehen haben. Die Marktwächter mussten allerdings feststellen, dass einige Versicherer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
  • Im Grunde brauchen die Sparer deutlich mehr Angaben als in der Standmitteilung stehen. Nur so können Sie sich ausreichend über die Entwicklung informieren.

Verbraucher fragen sich inzwischen  in vielen Situationen, wie es eigentlich mit der eigenen Lebensversicherung weitergehen soll. Familienzuwachs, Jobverlust, Eigenheim und akute Geldsorgen sind nur ein paar Situationen. Das Leben ist bekanntlich ein Mysterium und birgt immer neue Änderungen. In solchen Situationen kommen daher viele Fragen auf:

  • Soll ich die Lebensversicherung behalten?
  • Kann ich den finanziellen Engpass mit einem Kredit überbrücken?
  • Wie viel Geld bekomme ich am Ende ausgezahlt?
  • Sind meine Angehörigen ausreichend abgesichert?
  • Soll ich die Lebensversicherung lieber kündigen?

Die Standmitteilung hilft dabei, diese Fragen zu beantworten. Das ist jedoch nur möglich, wenn alle wichtigen Informationen enthalten sind. Fehlen Informationen, dann ist guter Rat teuer.

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Die Standmitteilung

Bei der Standmitteilung handelt es sich eigentlich nur um einen jährlichen Kontoauszug der abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherung.

Der Versicherte erhält mit der Standmitteilung Informationen zur Entwicklung des Vertrages und welche Leistung in Zukunft zu erwarten ist. Aber das ist nur in der Theorie der Fall. In der Praxis sieht es allerdings meist ganz anders aus.

Gesetzesänderung zur Standmitteilung

Im Sommer 2016 haben Marktwächter sich mit der Standmitteilung und ihrem Inhalt beschäftigt. Sie haben den Informationsgehalt untersucht und erhebliche Missstände entdeckt.

Die Untersuchung hat einige Mängel aufgedeckt. Dadurch gab es eine verbraucherfreundliche Gesetzänderung, die im Sommer 2018 aktiv wurde. Die Versicherer sind nun verpflichtet deutlich mehr Transparenz gegenüber den Verbrauchern zu offenbaren. Allerdings halten sich leider nicht alle Versicherer an die Vorgaben.

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Eine unabhängige Beratung ist wichtig

Die Kapital-Lebensversicherung sind sehr komplizierte Versicherungen und daher müssen schnelle, aber auch unüberlegte Entscheidungen vermieden werden.

Lohnt sich der Abschluss einer Lebensversicherung oder nicht, soll ich sie weiterführen oder einfach kündigen. Dies sind Fragen, die jedoch nicht alle allgemeingültig beantwortet werden können. Vielmehr sind die individuelle Lebenssituation und die Verträge selbst entscheidend. Damit Sie eine gute Entscheidung treffen, sollten Sie eine unabhängige Stelle aufsuchen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben

Jedes Jahr bekommen Verbraucher, die eine Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen haben, eine Standmitteilung. Mit den Informationen können viele Verbraucher allerdings nichts anfangen.

Das hat auch einen guten Grund. Schließlich enthält rund ein Viertel der Standmitteilungen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Sie sind daher somit unvollständig. Es sollten Informationen zu:

  • Leistungen im Todesfall
  • Leistungen bei Ablauf
  • Höhe der garantierten Überschüsse

enthalten sein.

Gleichzeitig haben Sie das Recht zu erfahren, wenn sich die bezifferten Angaben ändern. Das bedeutet, wenn der Lebensversicherer einige Angaben ändert. Voraussetzung dafür aber ist, dass diese der Entwicklung des Vertrags dienen oder sich dadurch in der Überschussbeteiligung eine Änderung ergibt.

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Angaben für die Standmitteilung

Es gibt aber auch viele Versicherer, die zeigen, dass es besser geht. Sie haben darüber hinaus andere Angaben drin. Diese Angaben sind wünschenswert, so dass der Verbraucher ausreichend informiert ist.

Die wichtigen Angaben sind:

  • Der Rückkaufwert, der immer dann ausgezahlt wird, wenn Sie die Lebensversicherung kündigen. Mit Hilfe des Rückkaufswertes beurteilen Sie den aktuellen Ist-Stand Ihres Vertrages und das ist wichtig.
  • Die garantierten Überschüsse bei Rückkauf, die Ihnen bei einer Kündigung zustehen. Nach der Kündigung haben Sie einen Anspruch auf Überschusszahlung. Dies allerdings nur, wenn sie auch im Vertrag stehen. Die Höhe sollte genannt werden, denn dadurch haben Sie ausreichend Informationen zur Zahlung.
  • Die garantierten Überschüsse im Todesfall bekommen Sie ausgezahlt, wenn sie im Vertrag gutgeschrieben sind. Die Höhe ist in der Standmitteilung nachzulesen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass keine Überschüsse gezahlt werden, dann ist ein Hinweis wichtig.
  • Der derzeitige Versicherungsbeitrag ist gerade bei einer Lebensversicherung entscheidend. Manche Versicherungen haben eine dynamische Erhöhung. In der Standmitteilung ist der aktuelle Beitrag zu sehen. Sie brauchen ihn, um dadurch die Restlaufzeitrendite zu ermitteln.
  • Die insgesamt gezahlten Beiträge sind in der Standmitteilung zu nennen. Viele Versicherungen laufen einige Jahrzehnte und sind mit einer dynamischen Erhöhung ausgestattet. Die eingezahlten Beiträge lassen sich folglich nur schwer berechnen. Aus dem Grund sollten die eingezahlten Beiträge in der Standmitteilung festgehalten sein.
  • Die Versicherungsgesellschaft ist wichtig. Insbesondere in der heutigen Zeit haben Sie bei verschiedenen Versicherungen Verträge. Sie können Verwechslungen vermeiden, wenn jede Versicherung ihren Namen auf die Standmitteilung schreibt.
  • Die Versicherungsnummer spielt aufgrund der vielen Verträge eine Rolle, wenn sie bei derselben Gesellschaft sind. Verwechslungen lassen sich vermeiden, wenn die Nummer gut erkennbar ist.
  • Die weitergehenden Informationen sind Angaben zu Kostenarten und Höhen. Aber auch die Sparbeitragshöhe, die versicherten Personen, der Rechnungszins und die Kündigungsfristen zählen dazu. Sie sind zwar für die Renditebestimmung nicht wichtig, aber machen die Versicherung transparenter.
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Die Versicherungen verwenden unterschiedliche Begriffe

Ein großes Problem stellen die unterschiedlichen Begriffe dar. Schließlich nutzen die Versicherer verschiedene Bezeichnungen, obwohl sie das Gleiche meinen.

  • Der Begriff Standmitteilung ist so ein Wort. Eigentlich handelt es sich dabei um einen Kontoauszug für das letzte Jahr. Bei einer Untersuchung wurde festgestellt, dass die Versicherungen 15 andere Wörter für den Begriff Standmitteilung verwenden. Dazu zählen Mitteilung, Information, Wertmitteilung, Übersicht, Leistungsübersicht, Überschussinformation, Unterrichtung, Entwicklung, Wertblatt. Aber auch Kontoauszug, Statusreport, Kundeninformation, Vertragsauskunft, sowie Wertbestätigung und Überschussmitteilung werden hinzu gerechnet.
  • Bei einer Vertragskündigung erhalten Sie den Rückkaufswert. Der Begriff selber tauchte in 13 der 68 untersuchten Mitteilungen überhaupt nicht auf. Ansonsten fanden sich Bezeichnungen wie Leistungen bei Rückkauf, Rückvergütung, Leistungen bei Kündigung, Wertstand, aktueller Auszahlungsbetrag bei vorzeitiger Kündigung, aktueller Wert. Nicht zu vergessen aber auch aktueller Stand bei Rückkauf, Gesamtleistung bei Rückkauf, Gesamtrückvergütung, Auszahlung bei Kündigungstermin und Kontostand.
  • Zu den Überschüssen gehören alle erwirtschafteten Gelder, die neben den Einzahlungen vorhanden sind. Sie fließen jedes Jahr ein. Sie werden unterschiedlich bezeichnet, obwohl der Begriff Überschuss ausreicht. Die Bezeichnungen sind Überschussanteile, Überschussbeteiligungen, Ansammlungsguthaben, Überschussguthaben, Gewinnguthaben, Bonus, Bonusguthaben, Gewinnbeteiligung, Bonusversicherungssumme, Gewinnanteil, Gewinne, Überschussgutschrieben und Überschussanteilguthaben.
  • Die Zahlung bei Beendigung eines Vertrages wird allgemein als Schlussüberschuss bezeichnet und trotzdem tauchen in vielen Mitteilungen andere Begriffe auf. Dazu gehören Schlussgewinn, Schlussüberschussanteile, Schlussüberschussbeteiligung, Schlussgewinnanteile, Schlussgewinnbeteiligung und Schlussgewinnanwartschaft.
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Gesetzliche Vorgaben ignoriert Generali

An die gesetzlichen Vorgaben in den Standmitteilungen halten sich nicht alle Versicherer. Die Generali Lebensversicherung scheint dazu zu gehören. Eine Kundin hat sich sogar über die Informationen in der Standmitteilung beschwert.

Die wichtigsten Leistungsdaten sind laut der Kunden nicht enthalten. Auch bei einer genauen Überprüfung wurde festgestellt, dass nicht alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Angaben zur garantierten Überschussbeteiligung und die Angaben zur Ablaufleistung fehlten komplett. Nach Nachfrage beim Versicherer teilte dieser mit, dass aufgrund technischer Umstände noch keine fristgerechte zum 1. Juli 2018 möglich war.

In diesem Fall sind die Kunden die Leittragenden, denn die Leistungsdaten des Vertrags sind wichtig und sie werden ihnen vorenthalten. Kunden fordern ihr Recht auf die wichtigen Angaben ein und lassen den Versicherer mit einem Verstoß nicht durchkommen.

Die Gothaer räumt ihren Verstoß ein

Auch die Gothaer Versicherung hat sich gesetzlich unkorrekt verhalten und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Sie räumt ein, dass sie in Zukunft das geltende Auskunftsrecht für Kunden nicht mehr ignoriert. Der Marktführer wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg allerdings erst abgemahnt. Der Grund dafür war, dass ein Kunde eine Aufstellung aller gezahlten Beiträge bis 1999 gebeten hat. Die Gothaer lehnte die Forderung ab. Dies mit der Aussage, dass eine genaue Aufstellung aller gezahlten Beiträge einfach zu aufwendig ist.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Standmitteilung

1. Halten die Versicherer die gesetzlichen Anforderungen bei der Standmitteilung ein?

Leider gibt es bis heute keine einheitlichen Standards bei der Standmitteilung von Lebensversicherungen. Es gibt nur wenige rechtliche Mindestanforderungen. Untersuchungen haben allerdings ergeben, dass selbst die Mindestanforderungen selten eingehalten werden.

2. Was ist die Ablaufleistung?

Bei der Ablaufleistung handelt es sich um den Betrag, der ausgezahlt wird, wenn der Vertrag gekündigt oder die Summe sowieso ausgezahlt wird.

3. Was ist der Rückkaufswert?

Bei dem Rückkaufswert handelt es sich um eine Bezeichnung in der Standmitteilung. Es handelt sich um die zu zahlende Leistung bei einer Kündigung.

4. Wie sinnvoll ist eine Standmitteilung?

Die Standmitteilung ist ein Kontoauszug der Lebensversicherung, der alle wichtigen Informationen enthält. Sie erhalten alle Informationen rund um die Lebensversicherung, wenn alle Details in der Standmitteilung aufgelistet sind. Somit ist die Standmitteilung eine mehr als sinnvolle Mitteilung für jeden Verbraucher.

5. Wann bekomme ich eine Standmitteilung?

Die Standmitteilung wird einmal im Jahr rausgeschickt und enthält alle wichtigen Informationen rund um die abgeschlossene Lebensversicherung.

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Fazit

Lebens- und Rentenversicherungen sind heute keine Seltenheit mehr und sie laufen teilweise mehrere Jahrzehnte. Sie dienen in erster Linie der finanziellen Absicherung. Informationen zur Lebens- und Rentenversicherung bekommen Sie mit der Standmitteilung. Bei der Standmitteilung handelt es sich um einen Kontoauszug, der einmal im Jahr versendet wird. Aber leider fehlen bis heute wichtige Informationen in den Standmitteilungen. Der Verbraucherschutz empfiehlt, dass sich jeder Verbraucher mit einer Lebens- und Rentenversicherung eine ausführliche Standmitteilung zuschicken lässt und im Notfall den Versicherer anklagt, wenn Informationen fehlen.

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Lebensversicherungen: Schutz im Todesfall oder als Geldanlage https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geld-versicherungen/lebensversicherungen-schutz-im-todesfall-oder-als-geldanlage/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geld-versicherungen/lebensversicherungen-schutz-im-todesfall-oder-als-geldanlage/#respond Thu, 27 Jan 2022 05:29:34 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68208 Die Lebensversicherung ist ein Schutz für die Angehörigen, aber kann auch als Geldanlage genutzt werden. Heute nutzen viele Menschen die Lebensversicherung als eine sichere Geldanlage für die Zukunft, um im hohen Alter nicht auf eine

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Die Lebensversicherung ist ein Schutz für die Angehörigen, aber kann auch als Geldanlage genutzt werden. Heute nutzen viele Menschen die Lebensversicherung als eine sichere Geldanlage für die Zukunft, um im hohen Alter nicht auf eine niedrige Rente angewiesen sein zu müssen. Es gibt drei verschiedene Formen von Lebensversicherungen und jede Form ist unterschiedlich, so dass es für jede Lebenssituation die richtige Lebensversicherung gibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht jede Lebensversicherungsform ist für jeden Verbraucher gleichermaßen gut geeignet, denn es gibt drei Formen für verschiedene Lebenssituationen.
  • Experten empfehlen den Abschluss einer Lebensversicherung schon im jungen Alter, so dass sich eine Menge Guthaben ansparen kann, um im hohen Alter abgesichert zu sein.
  • Je früher eine Lebensversicherung abgeschlossen wird, desto preiswerter sind die Beiträge, denn Sie haben mehr Zeit um zu sparen.

Die Risiko-Lebensversicherung

Bei der Risiko-Lebensversicherung ist das Risiko des Todes versichert und das ist ein großer Unterschied zur Kapital-Lebensversicherung.

Im Grunde bedeutet es, dass die Versicherungssumme nur zur Auszahlung kommt, wenn die versicherte Person verstirbt. Gerade Familien mit Kindern stehen beim Tod des Partners oft vor einem finanziellen Scherbenhaufen, denn auf einmal muss der andere Partner mit den finanziellen Belastungen komplett allein zu Recht kommen und das ist meist nicht möglich. Das Ergebnis ist die Schuldenfalle und der finanzielle Ruin und dagegen kann die Risiko-Lebensversicherung eine gute Absicherung sein.

BGH-Lebensversicherung
Gekündigte/beitragsfreie Lebensversicherung: Rückkaufswert oft zu gering – BGH-Urteile sorgen für Hoffnung bei den Lebens- und Rentenversicherungen

In der Vergangenheit sind viele Versicherungsnehmer aus ihren kapitalgebundenen oder fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen ausgestiegen. Bei so Manchem war die vorzeitige Kündigung keine gute Idee. Verträge, die nur einige Jahre gelaufen sind und vorzeitig gekündigt

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Achten Sie auf die Laufzeiten

Eine Risiko-Lebensversicherung ist immer dann eine gute Idee, wenn im Fall des Todes des Partners eine immens hohe finanzielle Lücke entsteht. Diese Lücke lässt sich nicht mit dem eigenen Vermögen schließen und auch die Renten reichen dafür nicht aus, dann sollten Sie über eine Risiko-Lebensversicherung nachdenken. Die Laufzeit für eine solche Versicherung lässt sich gut verschieben, so dass die Versicherung endet, wenn die Rentenansprüche greifen oder die Kinder auf eigenen finanziellen Beinen stehen.

  • Anhand der individuellen Einkommens- und Vermögenslage wird die Versicherungssumme vereinbart.
  • Es gibt zahlreiche Versicherer, aber diese unterscheiden sich in erster Linie durch die Leistungen und natürlich dann auch durch die Höhe des Beitrages. Experten empfehlen, dass Sie die Preise der einzelnen Anbieter und natürlich auch die Leistungen gut vergleichen.
Hauskauf
Baufinanzierung – das Versicherungsdarlehen im Überblick

Eine ganz spezielle Form der Baufinanzierung ist das Lebensversicherungsdarlehen, aber im Grunde handelt es sich auch um ein Bankdarlehen. Beim Lebensversicherungsdarlehen besteht die monatliche Rückzahlungsrate nur aus dem Darlehenszins und es ist kein Tilgungsanteil eingerechnet.

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Achtung Vertreter!

Die Versicherer schicken Vertreter zu den Kunden, aber die wollen den Kunden keine Risiko-Lebensversicherung, sondern eine Kapital-Lebensversicherung andrehen. Angeblich sparen Sie mit dieser Versicherung eine Menge Geld und für deren Versuch gibt es einen guten Grund. Die Vertreter erhalten für den Abschluss eines solchen Vertrages eine deutlich höhere Provision.

Wenn Sie eine Versicherung zur Sicherung der Altersvorsorgen brauchen, dann sollten Sie sich nach rentableren Möglichkeiten umschauen!

Kapital-Lebensversicherung
Private Altersvorsorge – Die gesetzliche Rente reicht nicht aus

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine langfristige Vermögensbildung zu erhalten. Die Möglichkeiten unterscheiden sich anhand der Lebenssituation, dem Alter und der Risikobereitschaft. Als Vorsorgeprodukte werden nicht nur Fonds, Immobilien und Wertpapiere angeboten, sondern auch Versicherungen.

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Die Kapital-Lebensversicherung

Die Kapital-Lebensversicherung besteht aus zwei Leistungen, zum einen die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen und zum anderen ein Sparplan. 

Wenn es zum Todesfall des Versicherten kommt, dann zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme an die Angehörigen aus. Aber der Betrag lässt sich auch aufsplitten, denn schließlich handelt es sich auch noch um einen Sparplan. Allerdings bekommt der Kunde nicht gewahr, die der Betrag im Endeffekt geteilt wird.

Nur die garantierte Erlebensfallsumme und die garantierte Überschussbeteiligung sicher. Für Neuabschlüsse gibt es seit dem 1. Januar 2022 nur noch 0,25%. Es gibt darüber hinausgehende Überschüsse, aber dafür gibt es keine Gewährleistung und die Zahlung ist abhängig vom Erfolg der Versicherung. Im Grunde können Sie sich nur auf die Prognose der einzelnen Versicherungen verlassen, aber in naher Zukunft sind keine hohen Erträge zu erwarten.

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Verbraucherzentrale warnt vor Lebensversicherer Prisma Life und Vertrieb Afa AG

Unkündbare Nebenvereinbarungen beim Abschluss einer Lebensversicherung und unangemessen hohe Provisionen sind der Grund für die Warnung der Marktwächter. Im Visier der Verbraucherschützer ist nicht nur der Lebensversicherer Prisma Life, sondern auch die Vertriebsorganisation Afa AG. Der Lebensversicherer

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Wichtige Tipps

  • Schließen Sie keine Kapital-Lebensversicherung ab, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie die komplette Laufzeit durchhalten. Wenn Sie vorher kündigen, dann bedeutet das einen finanziell hohen Verlust.
  • Der Hinterbliebenenschutz lässt sich mit Hilfe einer Risiko-Lebensversicherung aufstocken und das ist eine deutlich günstigere Alternative.
  • Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge kann die Kapital-Lebensversicherung als eine Art Direktversicherung eine sinnvolle Sache sein, denn Steuervorteile sind für Versicherte auf jeden Fall möglich.
  • Zahlen Sie die Beiträge für die Kapitallebensversicherung einmal im Jahr, wenn Sie sich trotz der Nachteile für eine solche Versicherung entscheiden. Dadurch sparen Sie Zuschläge. Sie können auf die Unfalltod-Zusatzversicherung verzichten, denn hierbei handelt es sich um eine überflüssige und überteuerte Zusatzversicherung.
  • Suchen Sie sich einen leistungsstarken Versicherer, wenn Sie sich für den Abschluss einer Versicherung entscheiden.
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Nachhaltige Riester-Produkte sind Mangelware – Versicherer bauen ihre nachhaltigen Riester-Produkte nicht genug aus

Die Riester-Rente ist ein umstrittenes Thema, weil seit Jahren diskutiert wird, ob die Riester-Rente als Vorsorgeform geeignet ist. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine spezielle Vorsorgemöglichkeit, denn sie ist für alle Menschen geeignet.

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Die fondsgebundene Lebensversicherung

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung handelt es sich um eine Kombination zwischen einem Fondssparplan und einer Risiko-Lebensversicherung.

Sie zahlen eine ausgewählte Summe an die Versicherung und diese Summe wird in Investmentfonds investiert. Dazu können Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds gehören. Es gibt keine Mindestauszahlung, wie es bei einer Kapital-Lebensversicherung der Fall ist, denn es wird immer dann ausgezahlt, was der Fonds mit der Zeit erwirtschaftet hat.

Im Grunde können Sie also mit wenig Geld eine gute Absicherung erhalten, wenn die Versicherung die richtigen Fonds aussucht und der Wert in Zukunft steigt. Sie brauchen nur einen langem Atem und Vertrauen in Ihre Versicherung.

Wichtig ist, je mehr Sie investieren desto höher kann am Ende die Auszahlung sein, denn mit einer höheren Summe kann die Versicherung natürlich auch auf ganz andere Fonds setzen als mit einer niedrigen Summe. Lassen Sie sich am besten ausführlich beraten!

Fördermittel
Fördermittel vom Staat – rechtzeitige Antragsstellung ist das A und O

Sie haben sich für den Bau oder Kauf einer Immobilie entschieden und müssen aber eine Finanzierung in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich an eine kreditgebende Bank. Darüber hinaus können Sie noch staatliche Förderungen erhalten,

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Lebensversicherungen

1. Wie sinnvoll ist eine Lebensversicherung als Altersvorsorge?

Mit Hilfe einer Lebensversicherung lässt sich eine gute Altersvorsorge schaffen und Sie können eine finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen in die Wege leiten. Die Absicherung beginnt ab Vertragsbeginn und ist für die Hinterbliebenen direkt von Anfang an mit dabei.

2. Wann zahlt die Lebensversicherung die angesparten Summen aus?

In der Regel zahlen die Versicherungen die angesparte Summe direkt nach dem Tod des Versicherten aus, aber dann kommt es meist auf die Todesursache an. Die Versicherungen haben in der Regel eine Selbstmordklausel, so dass sie die Zahlung verweigern, wenn der Versicherte sich selber das Leben nimmt. Die meisten Versicherungen zahlen nicht aus, wenn der Tod innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss eintritt.

3. Warum lohnt sich eine Lebensversicherung heute nicht mehr?

Heutzutage lohnt sich der Abschluss einer Lebensversicherung nicht mehr und der Grund ist der sinkende Garantiezins. Also im Grunde bekommen Sie einfach deutlich weniger für Ihr Geld, so dass die Versicherung einfach nicht mehr rentiert.

4. Wie sinnvoll ist eine frühzeitige Kündigung der Lebensversicherung?

Sie sollten eine Lebensversicherung auf keinen Fall frühzeitig kündigen, denn Sie müssen nicht nur Stornogebühren zahlen, sondern erhalten meist auch keinen guten Rückkaufswert.

5. Wie lange dauert die Kündigung einer Lebensversicherung?

Das Thema Kündigungsfrist ist bei einer Lebensversicherung abhängig vom Vertrag und Gegenstand, so dass die Kündigung zwischen einem und drei Monaten liegen kann.

Altersvorsorge
Für wen kann sich die Riester-Rente lohnen und wer kann sie beantragen?

In der Vergangenheit lohnte sich die Riester-Rente nicht nur wegen der Förderung, sondern auch aufgrund der garantiert höheren Zinsen. Für Familien und gut verdienende Singles war die Riester-Rente eine sehr gute Entscheidung, aber bei den

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Fazit

In der heutigen Zeit ist die finanzielle Sicherheit der Familie und im hohen Alter das A und O für viele Verbraucher. Aus dem Grund schließen viele eine Lebensversicherung ab oder denken aktuell darüber nach. Wichtig ist, dass Sie zwischen den drei Formen unterscheiden müssen und ihre Versicherung anhand der eigenen finanziellen Möglichkeiten und Ihrer Situation aussuchen. Idealerweise wenden Sie sich an eine Versicherung Ihres Vertrauens und lassen sich ausführlich beraten.

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Lebensversicherung: weniger Geld aus den Bewertungsreserven sorgen für finanzielle Einbußen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/lebensversicherung-weniger-geld-aus-den-bewertungsreserven-sorgen-fuer-finanzielle-einbussen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/lebensversicherung-weniger-geld-aus-den-bewertungsreserven-sorgen-fuer-finanzielle-einbussen/#respond Thu, 27 Jan 2022 05:26:57 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68203 Die Lebensversicherung ist eine spezielle Versicherung, die von vielen Menschen zur Absicherung für Angehörige verwendet wird. Zum 1. August 2014 und zum 1. Januar 2015 wurde eine Reform der Lebensversicherung auf den Weg gebracht, aber

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Die Lebensversicherung ist eine spezielle Versicherung, die von vielen Menschen zur Absicherung für Angehörige verwendet wird. Zum 1. August 2014 und zum 1. Januar 2015 wurde eine Reform der Lebensversicherung auf den Weg gebracht, aber leider hat sie vielen Kunden Nachteile in finanzieller Hinsicht beschwert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die neue Reform der Lebensversicherung sorgt für finanzielle Einbußen bei den Kunden und das sorgt im gleichen Atemzug für eine Menge Frust und Unverständnis.
  • Mit Hilfe der Lebensversicherung wird das eigene Leben abgesichert und soll eine finanzielle Sicherheit für die Zukunft sein, aber weniger Geld bedeutet auch weniger finanzielle Sicherheit.
  • Die finanziellen Einbußen liegen bei den meisten Kunden um die 440 Euro, aber im Einzelfall können die finanziellen Einbußen auch um ein Vielfaches höher sein.

Die Kunden waren bis zur Reform an den sogenannten Bewertungsreserven beteiligt, wenn sie den Vertrag gekündigt haben oder er einfach ganz normal abgelaufen ist. Aufgrund der Neuregelung mit Hilfe der Reform erhalten die Kunden nun im Durchschnitt knapp 440 Euro weniger und das ist eine ganze Menge, sagt das Finanzministerium.

Es besteht sogar die Möglichkeit, dass durch die gesetzliche neue Regelung es deutlich teurer für den Kunden werden kann. Betroffen sind von dieser neuen Reform die Inhaber von Kapitallebensversicherung und Rentenversicherungen.

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Gekündigte/beitragsfreie Lebensversicherung: Rückkaufswert oft zu gering – BGH-Urteile sorgen für Hoffnung bei den Lebens- und Rentenversicherungen

In der Vergangenheit sind viele Versicherungsnehmer aus ihren kapitalgebundenen oder fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen ausgestiegen. Bei so Manchem war die vorzeitige Kündigung keine gute Idee. Verträge, die nur einige Jahre gelaufen sind und vorzeitig gekündigt

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Die sogenannten Bewertungsreserven

Man spricht von den sogenannten Bewertungsreserven, wenn der Marktwert der Kapitallebensversicherung eines Versicherers über dem eigentlichen Anschaffungswert liegt.

Die Lebensversicherer sind seit 2008 gesetzlich dazu verpflichtet die Kunden an den vorhandenen Bewertungsreserven zu beteiligen, wenn von einem Kunden der Vertrag aufläuft oder er sich für die Kündigung des Vertrags entschieden hat. Zu diesem Zeitpunkt haben die Bewertungsreserven eine gewisse Höhe erreicht und die Versicherer sollen diese Summe zumindest zu einem Teil an die Kunden weitergeben.

Allerdings muss man auch sagen, dass zurzeit die Kurswerte der älteren Staatsanleihen aufgrund des Zinsniveaus sehr stark angestiegen sind. Sie sind vor allen Dingen deutlich höher verzinst als die ausgegebenen aktuellen Staatsanleihen. Bei ihnen sind sehr hohe Bewertungsreserven entstanden und diese Reserven müssen die Versicherer nun auszahlen, wenn ein Kunde die Kündigung schreibt oder der Vertrag ausläuft.

Die Versicherer sind nicht dieser Ansicht und wehren sich mit allen Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen. In erster Linie wird das Argument gebracht, dass in der Niedrigzinsphase die Garantieleistungen der älteren Lebensversicherungsverträge nicht mehr erfüllt werden können. Aktuell gibt es bereits seit Jahren eine Niedrigzinsphase.

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Eine ganz spezielle Form der Baufinanzierung ist das Lebensversicherungsdarlehen, aber im Grunde handelt es sich auch um ein Bankdarlehen. Beim Lebensversicherungsdarlehen besteht die monatliche Rückzahlungsrate nur aus dem Darlehenszins und es ist kein Tilgungsanteil eingerechnet.

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Die Auswirkung auf die bestehenden Verträge

Durch die neue Reform kommt es zu immensen Auswirkungen auf die bestehenden Verträge der Kunden, denn wahrscheinlich wird die Auszahlung deutlich niedriger ausfallen als der Kunde erwartet.

Allerdings ist das auch kein Muss, denn grundsätzlich haben die Kunden auch weiterhin einen Anspruch darauf, dass die Bewertungsreserven bei Kündigung oder Auslauf des Vertrags an sie ausgezahlt werden. Gerade bei den festverzinslichen Wertpapieren werden die Kunden auch weiterhin beteiligt, aber auch nur, wenn die Versicherungsgesellschaft die Reserven nicht braucht, um Garantieverpflichtungen zu erfüllen. Die Versicherungsgesellschaft ist in erster Linie dazu verpflichtet, die Garantieverpflichtungen zu erfüllen und erst danach werden die Bewertungsreserven ausgezahlt. Allerdings lässt sich bei keinem Versicherer eindeutig voraussagen, ob Sie als Kunde in Zukunft mit den Reserven wirklich rechnen können oder ob Sie zu den Kunden gehören, die verzichten müssen.

Kapital-Lebensversicherung
Private Altersvorsorge – Die gesetzliche Rente reicht nicht aus

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine langfristige Vermögensbildung zu erhalten. Die Möglichkeiten unterscheiden sich anhand der Lebenssituation, dem Alter und der Risikobereitschaft. Als Vorsorgeprodukte werden nicht nur Fonds, Immobilien und Wertpapiere angeboten, sondern auch Versicherungen.

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Renditekürzungen sind aus verschiedenen Gründen möglich

Es ist allerdings durchaus vorstellbar, dass ein paar Versicherer die Beteiligung an den Bewertungsreserven entweder vollständig oder vielleicht auch nur zu einem kleinen Teil kürzen. Die Eigentümer der Versichere müssen zum gleichen Teil auf die Gewinnaussschüttung verzichten, wenn es zu einer Kürzung oder gar zu einem kompletten Ausfall der Bewertungsreserven kommt.

Es gibt viele Gesellschaften, die sich im Eigentum von Aktionären befinden und sie müssen im Notfall die Dividenden kürzen. Nur damit können die Garantien wirklich gewährleistet werden und das ist der wichtigste Punkt.

Riesterrente, Geld, Altersarmut, Rentenversicherung
Riester-Rente: Allianz zieht Kunden zu viel Geld aus der Tasche

Zu hohe Abschluss- und Vertriebskosten haben einige Versicherer von Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung kassiert. Auch die Allianz Lebensversicherung gehört zu diesen Versicherern. Wann wurde zu viel Geld verlangt und wie bekommen Sie das Geld wieder?

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Keine voreilige Kündigung und auch keinen neuen Vertrag abschließen!

In erster Linie ist es wichtig, dass Sie ihre bestehende Lebens- oder Rentenversicherung erst nach einer sorgfältigen Überlegung kündigen, wenn überhaupt. Bei einer zu frühen Kündigung ist es möglich, dass Ihnen Anteile wegfallen an den sogenannten Schlussüberschüssen. Eine Kündigung kann durchaus vorteilhaft sein, aber das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann pauschal nicht gesagt werden.
Die neuen Regelungen gelten nicht nur für die älteren Verträge von Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen, sondern auch für alle Versicherungen, die nach der Reform abgeschlossen werden.
Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der Garantiezins beim Abschluss einer neuen Versicherung nur noch 0,9% und somit lohnt sich eine neue Kapitallebens- oder Rentenversicherung für die meisten Menschen nicht mehr. Wenn Sie sich trotzdem für eine solche Versicherung interessieren, dann sollten Sie die Vor- und Nachteile gut abwägen. Nur so können Sie eine gut überlegte Entscheidung treffen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bewertungsreserven

1. Was versteht man unter den sogenannten Bewertungsreserven?

Wenn der Anschaffungswert einer Kapitalanlage steigt so sind das Bewertungsreserven. Die werden an die Kunden ausgezahlt, wenn sie ihren Vertrag kündigen oder er ausläuft. Somit ist der finanzielle Vorteil eigentlich zu Gunsten der Kunden, aber seit der Reform ist das nicht mehr der Fall.

2. Wie findet die Berechnung der Bewertungsreserven statt?

Die Berechnung der Bewertungsreserven ist sehr einfach, denn die Anlage wird zu einem festen Preis erstanden. Mit der Zeit kann der Wert steigen und der Unterschied zwischen dem gekauften und aktuellen Wert ist die Bewertungsreserve. Also im Grunde nur die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem damaligen Kaufwert.

3. Wer erhält die Bewertungsreserven?

Im Grunde kaufen Sie die Anlagen und somit gehören Ihnen auch die Bewertungsreserven, wenn Sie Ihren Vertrag kündigen oder er ausläuft. Die Versicherung muss Ihnen den Betrag also eigentlich überweisen, aber seit der Reform ist das nicht mehr notwendig.

4. Wie sinnvoll ist es die Lebensversicherung frühzeitig zu kündigen?

Lebensversicherungen werden immer für einen festen Zeitraum abgeschlossen und damit wird auch gerechnet. Wenn Sie also frühzeitig eine Kündigung durchführen, dann sind finanzielle Verlust mit Sicherheit die Folge.

5. Wann müssen die Bewertungsreserven ausgezahlt werden?

Die Bewertungsreserven sind bei der Versicherung aufbewahrt und müssen erst ausgezahlt werden, wenn Sie den Vertrag kündigen oder er von allein ausläuft. Ansonsten bleiben die Reserven beim Versicherer.

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Die Riester-Rente ist ein umstrittenes Thema, weil seit Jahren diskutiert wird, ob die Riester-Rente als Vorsorgeform geeignet ist. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine spezielle Vorsorgemöglichkeit, denn sie ist für alle Menschen geeignet.

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Fazit

Zur finanziellen Absicherung haben viele Menschen schon vor Jahrzehnten eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. Normalerweise wird so eine Versicherung für mehrere Jahrzehnte abgeschlossen und dann ausgezahlt. Aber in der Zeit können sich Bewertungsreserven anhäufen, die entstehen, wenn es eine Differenz zwischen dem Kaufwert und dem aktuellen Marktwert gibt. Bis zur Reform mussten die Versicherer die Summen auszahlen, aber heute ist der Versicherer dazu nicht mehr verpflichtet.

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Baufinanzierung – das Versicherungsdarlehen im Überblick https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/baufinanzierung-das-versicherungsdarlehen-im-ueberblick/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/baufinanzierung-das-versicherungsdarlehen-im-ueberblick/#respond Tue, 30 Nov 2021 05:44:35 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67348 Eine ganz spezielle Form der Baufinanzierung ist das Lebensversicherungsdarlehen, aber im Grunde handelt es sich auch um ein Bankdarlehen. Beim Lebensversicherungsdarlehen besteht die monatliche Rückzahlungsrate nur aus dem Darlehenszins und es ist kein Tilgungsanteil eingerechnet.

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Eine ganz spezielle Form der Baufinanzierung ist das Lebensversicherungsdarlehen, aber im Grunde handelt es sich auch um ein Bankdarlehen. Beim Lebensversicherungsdarlehen besteht die monatliche Rückzahlungsrate nur aus dem Darlehenszins und es ist kein Tilgungsanteil eingerechnet. Sie zahlen gleichzeitig zur Zinszahlung Beiträge in eine kapitalbildende Lebensversicherung und tilgen so die Darlehenssumme.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Lebensversicherungsdarlehen wurde in der Vergangenheit sehr häufig zur Immobilienfinanzierung eingesetzt und besteht aus einem endfälligen Darlehen mit Tilgungsaussetzung und einer Kapitallebensversicherung.
  • Die Rückzahlung des Lebensversicherungsdarlehens erfolgt erst zu einem bestimmten Zeitpunkt und bis dahin zahlt der Darlehensnehmer nur die Zinsen an den Kreditgeber, aber gleichzeitig einen festen Beitrag in die Kapitallebensversicherung.
  • Am Ende der Laufzeit wird die Kapitallebensversicherung aufgelöst und der dort angesparte Betrag wird zur Tilgung des Lebensversicherungsdarlehens beim Kreditgeber verwendet.

Das Lebensversicherungsdarlehen

Die Kapitallebensversicherung für das Lebensversicherungsdarlehen wird zusammen mit dem Darlehensvertrag abgeschlossen und wenn die Versicherung abläuft, dann kommt es zur Auszahlung der Lebensversicherung.

Vorher zahlen Sie feste Beiträge in die Kapitallebensversicherung ein und erhalten Zinsen und mögliche Überschussanteile. Dadurch lässt sich eine immens hohe Summe ansparen, die nach Ablauf der Versicherung an Sie ausgezahlt wird. Diese Summe wird als Ablaufleistung bezeichnet und soll auf einen Schlag das komplette Darlehen ablösen, so dass Sie schuldenfrei sind. In der Regel laufen solche Versicherungen 15, 20 oder 30 Jahre.

Allerdings gibt es einen Wermutstropfen bei der ganzen Sache, denn am 1. Januar 2005 ist das Steuerprivileg von Versicherungsverträgen weggefallen und das bedeutet, dass auf die Hälfte der Erträge Steuern zu zahlen sind, wenn der Vertragsablauf eintritt.

Außerdem hat die Erfahrung in den letzten Jahren eindeutige Hinweise aufgezeigt, so dass die Lebensversicherer aufgrund der niedrigen Marktzinsen sehr starke Probleme in Bezug auf die Rendite bekommen können. Also sollten Sie auf keinen Fall davon ausgehen, dass Sie mit Hilfe einer Lebensversicherung deutlich höhere Rendite erhalten als Sie für die Zinsen des aufgenommenen Darlehens bezahlen. Für den Eigennutzer kann es durchaus hilfreich sein, das Bankdarlehen direkt mit zu tilgen und keine Umwege über eine Kapitallebensversicherung zu machen.

Wichtig!

Das Darlehen wird bei einem Lebensversicherungsdarlehen nicht sofort getilgt und somit lauern ganz besondere Risiken. Grundsätzlich wird eine Zinsbindung festgelegt und wenn diese ausläuft und die Zinsen gestiegen sind, dann müssen Sie mit einer hohen Summe auf die kompletten Schulden rechnen. Schließlich haben Sie von dem ursprünglichen Darlehen noch keinen einzigen Cent bezahlt.

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Das Prinzip der Lebensversicherungsdarlehen

Sie erhalten sofort das notwendige Baugeld und das Darlehen können Sie einfach zu einem späteren Zeitpunkt zurückzahlen, wobei die Lebensversicherung zum Einsatz kommt.

Das Prinzip dieser Baufinanzierung ist eigentlich recht simpel und wir von vielen Gesellschaften der Lebensversicherungen angeboten. Die Gesellschaften wollen sich so einen Weg in das Baufinanzierungsgeschäft sichern. Direkt nach dem Abschluss des Vertrages bekommt der Kunde das gewünschte Darlehen in voller Summe ausgezahlt und kann damit ohne Probleme seine Wunschimmobilie finanzieren.

Genau zu diesem Zeitpunkt muss der Kunde auch mit den monatlichen Ratenzahlungen beginnen, aber hier kommt es zu einem großen Unterschied zwischen einem normalen Darlehen und dem Lebensversicherungsdarlehen. Der Kunde zahlt nicht das Darlehen durch die Raten, sondern er begleicht erst einmal nur die Zinsen. Aber im gleichen Atemzug läuft eine Kapitallebensversicherung und auch hier müssen Beiträge eingezahlt werden. Mit der Kapitallebensversicherung soll am Ende der Vertragslaufzeit das komplette Darlehen in einer Summe zurückgezahlt werden können.

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Die Praxis sieht anders aus

Die Theorie des Lebensversicherungsdarlehens ist recht einfach, aber in den letzten Jahren sind die Ertragsprognosen nach unten korrigiert worden.

Kommt es erneut zu einer Korrektur nach unten, dann kann es durchaus möglich sein, dass am Ende die Summe aus der Kapitallebensversicherung nicht ausreichend hoch ist, um das Darlehen komplett zurück zu zahlen. Aus dem Grund raten Experten dazu, dass Sie nur den Garantiezins bei der Lebensversicherung mit in die Berechnungen einplanen.

Der Grund ist, wenn die Überschüsse deutlich geringer ausfallen als am Anfang geplant, dann muss der Bauherr im schlimmsten Fall eine Nachfinanzierung in die Wege leiten. Außerdem wird die Berechnung des Effektivzins immens kompliziert. Fordern Sie aus diesem Grund unbedingt eine schriftliche und vor allen Dingen verbindliche Berechnung des Gesamteffektivzinses von Ihrer Versicherung an. Die Gesamtschuld bleibt für eine Jahre einfach unangetastet und dadurch können sich die Zinszahlung erheblich erhöhen.

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Familie absichern durch Lebensversicherungsdarlehen

Obwohl das Lebensversicherungsdarlehen viele Unsicherheiten mit sich bringt, dürfen auch die Vorteile nicht außer Acht gelassen werden. 

Einer der größten Vorteile ist die Absicherung im Todesfall, denn wenn der Kreditnehmer stirbt, dann erhalten die Hinterbliebenen die Versicherungssumme. Somit lässt sich das Darlehen zum größten Teil tilgen und die Angehörigen sind von der Schuldenlast befreit.

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Risiko-Lebensversicherung als Alternative zur Lebensversicherung

Der Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Immobilienfinanzierer schlägt ein anderes Modell für die Baufinanzierung vor.

Der Bauherr soll auf eine sofort beginnende Tilgung und eine Risiko-Lebensversicherung zur Absicherung setzen. Durch die Tilgung werden Zinszahlungen eingespart und diese Einsparungen reichen aus, um die Risiko-Lebensversicherung zu finanzieren. Allerdings muss die Versicherung so bemessen sein, damit nicht nur die Darlehensrückzahlung möglich ist, sondern auch die Existenz der Angehörigen in sicheren Tüchern steckt.

Grundsätzlich ist die Risiko-Lebensversicherung viel preiswerter als eine Kapitallebensversicherung, aber eine Auszahlung gibt es bei der Risiko-Lebensversicherung wirklich nur im Fall des Todes. Die richtige Strategie lässt sich mit einem unabhängigen Finanzfachmann erläutern.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Lebensversicherungsdarlehen

1. Was genau ist eigentlich ein Lebensversicherungsdarlehen?

Bei einem Lebensversicherungsdarlehen handelt es sich um eine spezielle Darlehensform der Immobilienfinanzierung. Der Darlehensnehmer / Bauherr zahlt monatliche Leistungen in die Lebensversicherung und am Laufzeitende kann das Darlehen komplett zurückgezahlt werden.

2. Kann ich die Lebensversicherung während der Laufzeit einfach auflösen?

Sie müssen mit hohen finanziellen Verlusten rechnen, wenn Sie die Lebensversicherung frühzeitig auflösen. Aber grundsätzlich ist das durchaus möglich.

3. Wie lange läuft die Lebensversicherung für ein Darlehen?

Bei der Laufzeit kommt es auf die Höhe der Darlehenssumme und den monatlichen Raten an. Sie können zwischen 15, 20 und 30 Jahren wählen. Wichtig ist, dass Sie mit Ihren finanziellen Mitteln gut rechnen.

4. Wer bietet die Lebensversicherungsdarlehen an?

Lebensversicherungsdarlehen werden von vielen Versicherungsgesellschaften in der heutigen Zeit angeboten, denn damit haben sie einen kleinen Platz in der Baufinanzierung und können sich einige Jahrzehnte Sicherheit verschaffen.

5. Wie hoch muss die Lebensversicherung für ein Darlehen sein?

Die Immobilie bestimmt die Höhe des Darlehens und somit auch die Höhe der Lebensversicherung. Schließlich soll am Ende der Laufzeit das Darlehen in einer Summe zahlbar sein.

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Fazit

Das Lebensversicherungsdarlehen ist eine besondere Form der Baufinanzierung und wird von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten. Das Darlehen zahlt die Bank aus und im gleichen Atemzug schließen Sie eine Kapitallebensversicherung ab. Sie zahlen an die Bank zuerst nur die Zinsen und gleichzeitig in die Versicherung ein. Am Laufzeitende ist die Summe bei der Versicherung ausreichend hoch, um das Darlehen in einer Summe zu begleichen.

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Gekündigte/beitragsfreie Lebensversicherung: Rückkaufswert oft zu gering – BGH-Urteile sorgen für Hoffnung bei den Lebens- und Rentenversicherungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gekuendigte-beitragsfreie-lebensversicherung-rueckkaufswert-oft-zu-gering-bgh-urteile-sorgen-fuer-hoffnung-bei-den-lebens-und-rentenversicherungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gekuendigte-beitragsfreie-lebensversicherung-rueckkaufswert-oft-zu-gering-bgh-urteile-sorgen-fuer-hoffnung-bei-den-lebens-und-rentenversicherungen/#respond Thu, 07 Jan 2021 10:06:58 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57500 In der Vergangenheit sind viele Versicherungsnehmer aus ihren kapitalgebundenen oder fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen ausgestiegen. Bei so Manchem war die vorzeitige Kündigung keine gute Idee. Verträge, die nur einige Jahre gelaufen sind und vorzeitig gekündigt

Der Beitrag Gekündigte/beitragsfreie Lebensversicherung: Rückkaufswert oft zu gering – BGH-Urteile sorgen für Hoffnung bei den Lebens- und Rentenversicherungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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In der Vergangenheit sind viele Versicherungsnehmer aus ihren kapitalgebundenen oder fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen ausgestiegen. Bei so Manchem war die vorzeitige Kündigung keine gute Idee. Verträge, die nur einige Jahre gelaufen sind und vorzeitig gekündigt werden enttäuschten. Es kommt nur zu einer niedrigen Auszahlung. Das ist ärgerlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kapitellebens- und Rentenversicherungen waren bis vor einigen Jahren beliebte Vorsorgemodelle. Seit einiger Zeit ist allerdings bekannt, dass sie inzwischen keine guten Gewinne einbringen.
  • Jede Versicherung hat ihren Kunden Kapitallebens- oder Rentenversicherungen angeboten. Sie hat dabei auf deren gute Zukunftsperspektiven hingewiesen.
  • Am Ende kommt allerdings das böse Erwachsen. Kurzum, bei einer vorzeitige Kündigung kommt es nur zu geringen Auszahlungen.

In der Anfangsphase des Vertrages zahlen die Kunden in erster Linie die Abschlusskosten, das bedeutet, sie zahlen eigentlich erst einmal nur die Vermittlerprovision. Die Versicherungen verweisen auf die Vertragsbedingungen und behaupten, dass es sich um eine legitime Methode handelt. In den Versicherungsbedingungen stehen die entsprechenden Regelungen. Dies in Bezug auf die Auszahlung bei Vertragskündigung, zur Beitragsfreistellung und zu den Abschlusskosten. Die Auszahlung bei Vertragskündigung steht manchmal auch unter Rückkaufswert drin.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH hat entschieden, dass die oben genannten Bedingungen unwirksam sind. Das Urteil traf der BBG am 9.Mai 2001 und begründete es mit dem Verstoß gegen das Transparenzgebots.

Die Vertragsbedingungen sind unverständlich formuliert. Daher können die Kunden die wirtschaftlichen Nachteile bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nicht ablesen.

Nach diesem Urteil versuchten die Versicherungen die Bedingungen durch neue Klauseln zu ersetzen. Die Versicherungsnehmer wurden über die Änderungen nur mit einem Informationsschreiben informiert. Diese wurden mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders aufgesetzt. Zwar handelt es sich um neue Klauseln, aber inhaltlich blieb alles gleich. Die Versicherungsnehmer zahlen in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss auch weiterhin die Abschlusskosten. Erst danach kommt es zur eigentlichen Kapitalbildung.

Auch dagegen ist ein Klageverfahren geführt worden und der BGH hat ein neues Urteil gefällt. Das Urteil stammt vom 12.Oktober 2005. Es besagt, dass die Versicherungen durchaus das Recht haben, Änderungen vorzunehmen. Dazu ist kein Zuspruch des Versicherten notwendig.

Zugleich kritisierte der BGH auch folgendes: Unwirksame Bedingungen können nicht einfach durch neue Klauseln ersetzt werden. Vor allem dann nicht, wenn sie inhaltlich keinen Unterschied enthalten. Die eigentlich unwirksamen Bedingungen bleiben dagegen verbindlich. Die Versicherung erhält keinen Verstoß gegen das Transparenzgebot. Der BGH erachtet das Verhalten als nicht zulässig.

Somit ist der Versuch der Versicherungen gescheitert und der BGH hat entschieden, dass die Abschlusskosten mit den Beiträgen zu verrechnen sind. Aus dieser Entscheidung heraus gilt: Bei einer Vertragsbeendigung müssen zumindest 50% der gezahlten Beiträge als beitragsfreie Versicherungssumme oder als Rückkaufwert erhalten bleiben.

Bei den fondsgebundenen Lebensversicherungen muss die Hälfe der gezahlten Beiträge in Fondguthaben vorhanden sein. So das Urteil vom BGH am 26. September 2007.

Zu diesem Thema gibt es noch einige andere Urteile des BGH:

  • Deutscher Ring (Az: IV ZR 201/10)
  • Generali (Az: IV ZR 20/10)
  • Ergo (Az: IV ZR 198/10)
  • Signaliduna (Az: IV ZR 200/10)
  • Tarifgeneration (Az: IV ZR 17/13, IV ZR 114/13)

Bedingungen, die nicht genau zwischen dem Rückkaufswert und dem Stornoabzug unterscheiden sind unwirksam. Einige Versicherungen erstatten bei den fondsgebunden Rentenversicherungen und den Kapitalversicherung Beiträge unter 10 Euro nicht. Auch diese Regelung ist unwirksam.

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Die betroffenen und unbetroffenen Verträge

In fast allen Versicherungsverträgen befinden sich meist die wortgleichen Bedingungen. Aus dem Grund sind alle Kapital bildenden Lebens- und Rentenversicherungen betroffen.

Alle Verträge, die vom 29.Juli 1994 bis Ende 2007 abgeschlossen wurden, sind betroffen. Auch die Versicherungen, die schon gekündigt oder freigestellt sind. Das Gleiche gilt auch für die fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen.

Die BGH-Urteile haben keine Relevanz bei einem Versicherungsvertrag, der bis zum Ablauftermin sachgemäß erfüllt wurde. In den Urteilen ist lediglich von den nachteiligen Folgen die Rede. Somit greifen die Urteile ansonsten nicht.

Verträge, die vor dem 29.Juli 1994 abgeschlossen wurden, sind von den Urteilen ebenfalls nicht betroffen. Zu dem damaligen Zeitpunkt gab es eine Aufsichtsbehörde. Diese hatte die Pflicht, die Vertragsbedingungen und deren Genehmigungen zu kontrollieren. Es reichte ein genehmigter Geschäftsplan. Der wurde durch die Aufsichtsbehörde genehmigt. Erst dann galt der Vertrag gegenüber dem Kunden als rechtskräftig.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz gilt für alle Neuverträge und alle nach dem 01. Januar 2008 abgeschlossenen Verträge. Die Abschlusskosten verteilen sich auf die ersten fünf Jahre. Dies führt am Ende zu einer höheren Auszahlung.

Die Urteile des BHG sind nicht begrenzt. Aber in den meisten Fällen haben die Versicherungen ihre Bedingungen an die gesetzlichen Regelungen angepasst. Die unwirksamen Bedingungen in Bezug auf die Stornokosten befinden sich manchmal aber immer noch in den neuen Verträgen. Im Einzelfall sind diese Verträge genau zu prüfen.

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Die Folgen für die gekündigten und betragsfrei gestellten Verträge

Im Endresultat bedeutet das Berechnungsverfahren des BGH, dass der Rückkaufswert niemals auf Null fallen darf.

Das gilt vor allen Dingen bei Verträgen, die bei Freistellung beziehungsweise Beendigung erst eine kurze Laufzeit haben. Von einer kurzen Laufzeit spricht man bei einer Dauer zwischen drei und vier Jahren. Die Versicherten können dann eine Erhöhung der beitragsfreien Versicherungssumme oder eine höhere Rückzahlung fordern.

Das angesparte Deckungskapital bei länger laufenden Verträgen wird vielfach, wenn der Mindestwert überschritten ist. So ist keine Summenerhöhung oder Nachzahlung zu erwarten. Unter Umständen besteht die Möglichkeit, dass ein kleiner Teil für den Stornoabzug einbehalten wird.

Ansprüche geltend machen

Im Bürgerlichen Gesetzbuch stehen Verjährungsregelungen. Für Ansprüche aus Kapital- und Lebensversicherungen gilt seit dem 1. Januar 2008 eine dreijährige Verjährungsfrist.

Für Verbraucher bedeutet das,

  • Die Versicherung kann die Verjährung der Ansprüche geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass der Vertrag früher als 2015 gekündigt oder freigestellt wurde. Ansprüche gegen die Versicherung durchzusetzen macht eher keinen Sinn.
  • Bis Ende 2019 müssen Versicherte etwas unternehmen, wenn sie 2016 den Vertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben. Nur so kann die Verjährung unterbrochen werden. Bei zu spätem Handeln sind die Ansprüche verjährt.

Die Verjährung wird gehemmt beziehungsweise unterbrochen, wenn

  • die Versicherung auf die Verjährung in schriftlicher Form verzichtet. Allerdings ist bekannt, dass dies nur sehr selten erfolgreich ist.
  • eine Aufforderung per Einschreiben an die Versicherung ergeht, dass eine Nachregulierung stattfinden muss. Die Verjährung wird bis zur Entscheidung der Versicherung gestoppt. Allerdings muss sie immer schriftlich erfolgen.
  • eine Klage oder ein Mahnbescheid eingereicht wurde.
  • der Fall beim Versicherungsombudsmann liegt. Die Verjährung wird in dem Fall vorläufig gehemmt, aber nicht unterbrochen. Mit diesem Verfahren lässt sich Zeit bis zum Jahresende gewinnen. Sofortiger Handlungsbedarf besteht bei allen Verträgen, die im Jahr 2016 gekündigt oder abgerechnet wurden. Zum Ende 2019 sind die Ansprüche weg. Alle Verbraucher, die einen solchen Vertrag haben, setzen sich umgehend mit ihrer Versicherung in Verbindung. Sie versuchen ihre Rechte geltend zu machen. Fordern Sie eine Neuberechnung. Die Forderung muss in schriftlicher Form erfolgen, idealerweise als Einschreiben. Die Verjährung sind gestoppt bis die Versicherung eine Entscheidung fällt. Sie können aber auch die Versicherung auffordern, auf die Einrede zur Verjährung zu verzichten. Dazu sind die meisten Versicherungen nicht bereit. Danach bleibt dann nur eine kostenlose Beschwerde beim Ombudsmann des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft. Die Verjährungsfrist wird gehemmt. Reichen Sie eine Klage ein, dann wird keine Verjährung eintreten. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Rechtsschutzversicherung über eine Deckungszusage bevor es zur Klage kommt.
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Zu hohe Abschluss- und Vertriebskosten haben einige Versicherer von Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung kassiert. Auch die Allianz Lebensversicherung gehört zu diesen Versicherern. Wann wurde zu viel Geld verlangt und wie bekommen Sie das Geld wieder?

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Das Vorgehen

Sie prüfen zuerst, ob Ihr Vertag von den Urteilen des BGH betroffen ist und wenden sich erst danach an die Versicherung.

Zur Erinnerung einmal die entscheidenden Merkmale auf einen Blick.

  • Es handelt sich bei dem Vertrag um eine kapitalbildende oder fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung
  • Der Vertrag wurde zwischen dem 29.07.1994 und Ende 2007 abgeschlossen
  • Der Vertrag ist gekündigt oder beitragsfrei gestellt

Verbraucher nutzen den Musterbrief um ihre Ansprüche anzumelden. Der Musterbrief kann als Vorlage für das Anschreiben an die Versicherung verwendet werden. Sie wenden sich an einen Versicherungsombudsmann, wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind. Darüber hinaus lassen Sie die Berechnungen der Versicherung genau überprüfen. Einige Versicherungsberater bieten eine Nachberechnung an. Informationen dazu finden Sie beim Bundesverband der Versicherungsberater.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema gekündigten / betragsfreien Lebensversicherungen

1. Was ist eine garantierte beitragsfreie Summe?

Die sogenannte beitragsfreie Summe bekommt der Versicherte von der Versicherung mitgeteilt, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wird. Im Vorfeld wurde eine Versicherungssumme vereinbart, die dann auf einen bestimmten Betrag gekürzt wird.

2. Was ist der Rückkaufswert?

Beim Rückkaufswert handelt es sich um einen Betrag, den die Versicherung im Fall eines Kaufes an den Versicherten auszahlt. Im Grunde kauft die Versicherung alle Rechte an dem Vertrag einfach zurück.

3. Wer fordert zum Rückkauf?

Zumeist geht die Initiative für den Rückkauf vom Versicherten aus. Die Gründe sind unterschiedlich. Der Vertrag entspricht nicht mehr seinen Wünschen oder er kann die Beitragszahlungen sind nicht mehr aufbringen. Der Versicherte erhält für den Rückkauf einen gewissen Betrag und der Vertrag wird beendet.

4. Ist der Rückkaufswert steuerpflichtig?

Wurde der Vertrag nach 2005 abgeschlossen, dann werden auf die Auszahlung des Rückkaufswerts 25 % Steuern fällig. Die sogenannte Abgeltungssteuer wird dann von der Versicherung einbehalten. Sie wird direkt an das Finanzamt bezahlt. Infolgedessen ist der Restbetrag vom Versicherten nicht mehr zu versteuern.

5. Wie sinnvoll ist eine kapitalbildende Lebensversicherung?

Sie ist für Familien mit nur einem Hauptverdiener sinnvoll. Zudem bietet sich die Lebensversicherung als zusätzliche Altersvorsorge an. Mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung wird Kapital gebildet. Ausgezahlt wird es in der Regel entweder in monatlichen Raten oder in einer Summe ausgezahlt.

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Fazit

Die Absicherung im Alter und die finanzielle Sicherheit der Familie spielen heute inzwischen eine wichtige Rolle. Eine Absicherung für das ganze Leben ist eine kapitalbildende Lebensversicherung. Sie legen jeden Monat einen festen Betrag an, um im Alter eine bessere Rente zu erhalten. Die alten Verträge lieferten schließlich gute Gewinne. Aber das hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Die Gewinne sind allerdings inzwischen zurückgegangen. Mittlerweile lohnt sich ein solcher Vertrag kaum noch. Aus dem Grund kündigen viele Verbraucher ihre Verträge und lassen sich die vorhandene Summe auszahlen. Hier ist Vorsicht geboten. Grund: beim Rückkauf ist die Summe meist deutlich niedriger. Dies ist der Fall, da die Verbraucher nicht direkt Ansparen. Stattdessen zahlen sie zuerst die Provision des Vermittlers. Das BGH hat Urteile erlassen, die festlegen, dass die Bedingungen genau zu prüfen sind und die Versicherungen sich an die Richtlinien zu halten haben.

Der Beitrag Gekündigte/beitragsfreie Lebensversicherung: Rückkaufswert oft zu gering – BGH-Urteile sorgen für Hoffnung bei den Lebens- und Rentenversicherungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Nachhaltige Riester-Produkte sind Mangelware – Versicherer bauen ihre nachhaltigen Riester-Produkte nicht genug aus https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/nachhaltige-riester-produkte-sind-mangelware-versicherer-bauen-ihre-nachhaltigen-riester-produkte-nicht-genug-aus/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/nachhaltige-riester-produkte-sind-mangelware-versicherer-bauen-ihre-nachhaltigen-riester-produkte-nicht-genug-aus/#respond Sun, 29 Nov 2020 12:28:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57193 Die Riester-Rente ist ein umstrittenes Thema, weil seit Jahren diskutiert wird, ob die Riester-Rente als Vorsorgeform geeignet ist. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine spezielle Vorsorgemöglichkeit, denn sie ist für alle Menschen geeignet.

Der Beitrag Nachhaltige Riester-Produkte sind Mangelware – Versicherer bauen ihre nachhaltigen Riester-Produkte nicht genug aus erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Die Riester-Rente ist ein umstrittenes Thema, weil seit Jahren diskutiert wird, ob die Riester-Rente als Vorsorgeform geeignet ist. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine spezielle Vorsorgemöglichkeit, denn sie ist für alle Menschen geeignet. Die Versicherer bieten ihren Kunden die Möglichkeit der nachhaltigen „Vorsorge“. In diesem Bereich kommt es nie zu Diskussionen. Etwa, ob die Kundenbeiträge in Unternehmen investiert werden, die sich mit Kohle, Atom oder Pornographie beschäftigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt viele Lebensversicherer auf dem Markt, die an der Untersuchung teilgenommen haben. Z.B. investieren 15 der 24 Lebensversicherer die Kundengelder nicht in Unternehmen, die mit Waffen zu tun haben.
  • Unternehmen, die sich mit Bereichen wie Pornographie, Atom oder Kohle beschäftigen, gehören allerdings zu den umstrittenen Geschäften. Besser ausgedrückt haben sie nichts mit Nachhaltigkeit zu tun und eignen sich somit auch nicht zur nachhaltigen Vorsorge.
  • Daher bieten z.B. Anbieter im Bereich der Fondssparplänen  ethisch-ökologische Fonds an. Deren Nachfrage ist auch entsprechend hoch.

Riester-Produkte sind nur selten nachhaltig

Die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale Bremen haben eine Untersuchung durchgeführt. Die Untersuchung beschäftigte sich mit dem Thema, ob die Versicherer die Gelder der Kunden in nachhaltige Unternehmen investieren. Die Begriffe ethisch und ökologisch fallen in diesen Bereich, aber nur unter bestimmten Kriterien.

Fondssparpläne, Rentenversicherungen und Fondspolicen waren die Grundlage für die Untersuchung, die von Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale in Gang gebracht wurde. Die Untersuchung basiert auf einer Anbieterbefragung und dazu kommen die Auswertungen von Veröffentlichungen der einzelnen Versicherungsanbieter, so dass zusammen ein gutes Ergebnis erzielt wurde.

Nachhaltige Riester-Produkte gibt es leider nur sehr wenige, aber die Mehrzahl der untersuchten Anbieter schließen immerhin Waffenhersteller aus.

Nahrungsmittelspekulationen und Kinderarbeit sind in der Regel ebenfalls ausgeschlossen. Aber deutlich wurde auch, dass einige der Anbieter keine ethischen oder ökologischen Kriterien beachten und bei den Investitionen nur auf die Gewinne achten.

Leider gibt es auch immer noch Anbieter, die keine Informationen zur Verfügung stellen, so dass hier kein Ergebnis möglich ist.

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Die Testergebnisse der Untersuchung

Die Testergebnisse aus den Untersuchungen haben wir auf einen Blick zusammengestellt. Daher können Sie sich hier selber ein gutes Bild machen.

  • Klassische und neue Rentenversicherungen

Die Beiträge der Kunden fließen bei den klassischen und den neuen Riester-Rentenversicherungen überwiegend in die Kapitalanlagen von Versicherungen. Auch bei den Kapitalanlagen kam es zu Untersuchungen. Dabei wurde festgestellt, welche ethischen und ökologischen Kriterien bei den einzelnen Anlagen beachtet werden.

  • Immerhin 15 der 24 Lebensversicherer berücksichtigen bei den Investitionen, ob es sich um einen Waffenhersteller handelt oder nicht.
  • Von diesen 15 Lebensversicherern achten 6 weitere Unternehmen darauf, ob die Unternehmen z.B. mit Kinderarbeit in Zusammenhang stehen.
  • Kapitalanlagen, bei denen die Unternehmen durch Verletzung der Menschenrechte bekannt sind, sind bei 5 weiteren Versicherern ausgeschlossen.
  • Allianz, AXA und Concordia Oeco/Futur investieren die Kundenbeiträge in klimaschädliche Kohle. Ein ganz neues Riester-Produkt liefert die Produktlinie „Leben Oeco“ aus dem Hause Concodia Oeco. Sie schließt Atomkraft, Glücksspiel, fossile Brennstoffe und Pornographie als Investitionsmöglichkeit aus.

Inzwischen wird im Bereich der klassischen Riesterrente eine neue Variante angeboten und sie wird als das neue Rentenversicherungsprodukt präsentiert. Sie bieten keinen Garantiezins und die Zuschüsse fließen in Indexbeteiligungen oder in Fonds, bei denen die Gewinnchancen von der Entwicklung der Unternehmen abhängig sind, so dass die Höhe des Gewinns bleibt ungewiss bleibt.

  • Fondsgebundene Riester-Versicherungen

Der größte Teil der Kundenbeiträge bei den Riester-Fondspolicen landet in der Kapitalanlage des Versicherers. Der Rest wird dann in Fonds investiert und diese suchen sich die Kunden im Vorfeld selber aus. Bei den Kapitalanlagen haben drei Anbieter sich nach ethisch-ökologischen Kriterien gerichtet. Das sind Condor, Volkswohlbund und Stuttgarter. Außerdem bieten sie ihren Kunden eine ansprechende Auswahl an nachhaltigen Fonds an, so dass sie zu den beliebtesten Anbietern im Bereich nachhaltige Riester-Produkte zählen.

  • Fondssparpläne

Die Beiträge bei den Fondssparplänen fließen nur in Investmentsfonds und in diesem Bereich bietet leider nur der Deka Zukunftplan Select eine gute Auswahl an ethisch-ökologischen Fonds an. Sie gelten als unbedenklich, so dass sie zu den nachhaltigen Riester-Produkten auf dem Markt zählen.

  • Banksparpläne

Die Verbraucherzentrale hat die Riester-Banksparpläne nicht untersucht. Im Moment gibt es nur zwei bundesweite Banken und sie haben nur 10 regionale Angebote im Sortiment. Die Nachhaltigkeit steht bei ihnen im Vordergrund und nur in solche Produkte investieren die Banken. Die Banken in Deutschland mit dem bekannten Nachhaltigkeitsstand bieten keine Riester-Banksparpläne an, weil sie nicht zu den ethisch-ökologischen Kriterien passen.

Informationen zum Thema Nachhaltigkeit gibt es selten

Im Bereich der Riester-Produkte im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit gibt es leider nur sehr selten konkrete Informationen und die wenigen Informationen sind im Internet zudem noch schwer zu finden.

Laien haben hier einfach das Nachsehen und brauchen meist Unterstützung von einem Fachmann, weil sie ansonsten in falsche Produkte investieren. In Sachen Nachhaltigkeit lassen sich viele Anbieter einfach nicht in die Karten schauen und geben demnach keine bis wenig Informationen aus. Das ist sehr schade, denn in der heutigen Zeit setzen viele Anleger auf Transparenz und das ist gerade in Sachen Geld wichtig.

Die folgenden Anbieter haben leider keine Informationen geliefert und fallen somit aus dem Bereich raus:

  • WWK
  • Signal Iduna
  • Hanse Merkur
  • Provinzial West
  • Ergo Vorsorge
  • Alte Leipziger

Die folgenden Anbieter haben bei Nachfrage angegeben, dass sie ihre Riester-Produkte nicht nach ethisch-ökologischen Kriterien aufnehmen. Sie fallen auch sie somit aus dem Bereich nachhaltige Riester-Produkte raus und das sind:

  • Sparkassen-Versicherung Sachsen
  • Hannoversche
  • LV 1871

Nachhaltig orientierte Anleger bekommen von der Verbraucherzentrale die Information, sich immer erst für ein Riester-Produkt zu entscheiden und sich dann um Rendite, Risiko und Flexibilität zu kümmern. Ist das Produkt richtig, dann schauen Sie sich einfach nach einer nachhaltigen Alternative um.

Symbolbild Geld
BaFin: Behörde warnt vor nicht zugelassenen Geldanlagen und Fake-Brokern

Sie suchen eine lukrative Geldanlage und möchten natürlich eine hohe Rendite? In Zeiten niedriger Zinsen ziehen immer mehr Verbraucher auch das Internet zurate. Doch es gibt auch viele unseriöse Anbieter, die Ihnen nur das Geld

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema nachhaltige Riester-Produkte

1.Wie fange ich an, wenn ich ethisch und ökologisch vorsorgen will?

Zuerst müssen Sie definieren, was die Begriffe für Sie bedeuten. Die Begriffe lassen sich unterschiedlich auslegen, so dass nicht immer direkt klar ist, um welche Produkte es sich handelt. Unabhängige Berater geben Informationen, so dass Sie am Ende ein gutes Riester-Produkt finden. Ideal ist eine Rentenversicherung aus drei Schichten, der Basisrente, der Zulagen-Rente und der privaten Rentenversicherung. Um eine Auswahl zu treffen ist Hintergrundwissen gefragt und das liefern entweder ein Berater oder das Internet.

2. Gibt es „grüne“ Bausparvertäge?

Bausparverträge sind ein spezieller Bereich, denn nur die Bausparkassen kennen sich in ihm gut aus, aber dafür umfangreich. Banken, die nachhaltige Produkte anbieten, halten sich aus dem Bereich raus, weil die Bausparverträge nicht einfach sind, so dass es in Deutschland bislang noch keine grünen Bausparverträge gibt.

3. Kann eine normale Lebensversicherung zur nachhaltigen Riester-Versicherung werden?

Die Kündigung der Lebensversicherung ist immer mit einem hohen finanziellen Verlust verbunden, aber um eine nachhaltige Riester-Versicherung abzuschließen, müssen Sie zuerst die normale Lebensversicherung rechtswirksam kündigen. Eine Kündigung erfolgt immer in schriftlicher Form und fristgerecht, aber es besteht auch die Möglichkeit die Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen.

4. Wie umfangreich ist nachhaltiges „Riestern“?

In den letzten Jahren ist das Thema Nachhaltigkeit immer mehr in die Öffentlichkeit geraten. Immer mehr Riester-Versicherer haben ihre Produkte entsprechend angepasst und bieten mittlerweile das nachhaltige „Riestern“ an. Leider ist der Umfang noch gering, aber Experten gehen davon aus, dass in den kommenden Jahren mehr Auswahl hinzukommt.

5. Welche Riester-Rente ist wirklich nachhaltig?

Leider gibt es auf diese Frage keine konkrete Antwort, denn bis heute gibt es kaum unbelastete Riester-Produkte. Die angebotenen Riester-Produkte investieren leider in kontroverse Unternehmen und ein Rückgang ist leider nicht in Sicht.

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Fazit

Die Nachfrage nach einer nachhaltigen Riester-Rente steigt, denn das Thema Nachhaltigkeit ist in vielen Lebensbereichen angekommen, so dass heute immer mehr Versicherer nachhaltige Produkte anbieten. Leider sind es immer noch nicht genug, denn das Interesse an Renditen ist meist höher. Leider scheint es auch in Zukunft keine Verbesserung zu geben, denn Gewinne sind zu wichtig, so dass die Anbieter keinen Grund sehen aufzurüsten. Die Suche nach nachhaltigen Riester-Produkten gestaltet sich schwierig, aber nicht unmöglich. Unabhängige Berater sind eine gute Idee und bieten Informationsmöglichkeiten. Vielleicht kommt es zu einem Umdenken und in Zukunft gibt es mehr nachhaltige Riester-Produkte, weil Nachhaltigkeit immer beliebter wird.

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Kündigung kapitalbildender Lebens- und Rentenversicherung – Vergleich mit Alternativen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kuendigung-kapitalbildender-lebens-und-rentenversicherung-vergleich-mit-alternativen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kuendigung-kapitalbildender-lebens-und-rentenversicherung-vergleich-mit-alternativen/#respond Mon, 19 Oct 2020 03:06:52 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55137 In der Vergangenheit waren Lebensversicherungen und Rentenversicherungen recht beliebt, um für das Alter vorzusorgen. Die Laufzeiten waren dementsprechend lange: 30 Jahre oder länger. Während dieser langen Zeit ändern sich die Lebensumstände jedoch womöglich. Oder aber

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In der Vergangenheit waren Lebensversicherungen und Rentenversicherungen recht beliebt, um für das Alter vorzusorgen. Die Laufzeiten waren dementsprechend lange: 30 Jahre oder länger. Während dieser langen Zeit ändern sich die Lebensumstände jedoch womöglich. Oder aber die gewählte Versicherung ist schlicht zu teuer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine nicht mehr passende oder zu teure Lebensversicherung müssen Sie nicht gleich kündigen. Sie haben stattdessen noch andere Optionen.
  • Es gibt z.B. unabhängige Einrichtungen, die die Vertragsrendite für Sie berechnen und alternativen Verträgen gegenüberstellen.
  • Vorausgesetzt, Sie haben eine Renten- oder Lebensversicherung aus der Zeit 1995-2007 und die Belehrung über das Widerspruch- und Rücktrittsrecht erfolgte unzureichend. Dann können Sie die Rückabwicklung fordern. Möglicherweise muss jedoch das Gericht hierüber entscheiden.

Lebensversicherungen zählen mit Laufzeiten von oftmals 30 oder mehr Jahren zu den sehr langfristigen Verträgen. Zur Auszahlung der vertraglich vereinbarten Beträge kommt es vorwiegend, wenn der Versicherte in Rente geht oder stirbt. Einige Tarife sehen inzwischen auch die Auszahlung von Teilbeträgen nach einer bestimmten Zahl an Jahren vor.

Die einst als Altersvorsorge angebotenen Verträge können die Versicherungen z.B. nutzen, um Gewinne mit den gezahlten Beiträgen zu erwirtschaften. Dies wiederum gibt den Versicherungen Gelegenheit, Zinsen zu garantieren und Überschussbeteiligungen zuzusagen. Den Ihnen vertraglich zugesicherten Zinsen stehen die häufig höheren Verzinsungen gegenüber, die die Versicherer für ihre Kapitalanlagen erhalten. Zudem sind Überschüsse möglich, wenn die Zahl der Todesfälle unter der prognostizierten liegt. Die Überschussbeteiligung schließt jedenfalls einen gewissen Anteil an den Versicherungsbewertungsreserven ein. Auf Ihren jährlichen Mitteilungen von der Lebensversicherung finden Sie z. B. den vertraglich festgesetzten Zins und den tatsächlichen Zins (inklusive möglicher Überschüsse).

Passt die Lebensversicherung noch?

Niemand weiß Jahrzehnte im Voraus, wie sein Leben aussehen wird. Deshalb ist die einst gewählte Lebensversicherung womöglich irgendwann nicht mehr bedarfsorientiert.

Der gravierende Nachteil langfristiger Verträge ist, dass Sie kaum einschätzen können, ob Sie die Beiträge auch in den nächsten Jahren noch zahlen können. Vielleicht benötigen Sie daher auch wesentlich eher als erst zum Laufzeitende eine größere Geldsumme. Auf jeden Fall ist eine Veränderung der Lebensumstände binnen Jahrzehnten recht wahrscheinlich. Sie überlegen, ob Sie die Lebensversicherung noch behalten sollten? Dann bedenken Sie jedenfalls folgende Punkte:

  1. Zumindest seit Mitte des Jahres 2000 ist das allgemeine Zinsniveau so niedrig, dass hohe Garantiezinsen wenig realistisch sind. Gerade Verträge jüngeren Datums sollten Sie deshalb überprüfen (lassen).
  2. Haben Sie den Vertrag schon viele Jahre und dadurch steuerliche Vorteile, ist es zumeist vorteilhaft, diesen bis Laufzeitende zu behalten.
  3. Unsinnig ist jedenfalls eine Verschuldung, nur um den Vertrag fortführen zu können.
  4. Die Vertragskündigung sollten Sie allerdings erst nach eingehender Überprüfung von Alternativen und Ihrer Situation in die Tat umsetzen.

Sobald eine Kündigung ausgesprochen ist, kann ausschließlich der Versicherer eine Rücknahme zulassen!

Kündigungsalternativen und Beachtenswertes

Sollten Sie mittlerweile daran zweifeln, dass Ihre Lebensversicherung noch zu Ihnen passt? Dann stehen Ihnen mehrere Alternativen zur Wahl. Nachstehend erfahren Sie, um welche Alternativen es sich handelt. Auch lesen Sie nachfolgend, wie der Verkauf einer Lebensversicherung abläuft und was die Kündigung voraussetzt.

Weniger zahlen

  • Indem Sie den Versicherungsbeitrag jährlich und nicht monatlich zahlen, entfallen Zuschläge: Die Kosten für Sie sinken bei gleichbleibender Leistung.
  • Reduzieren Sie die ursprünglich vereinbarte Dynamisierung (das heißt, die jährliche prozentuale Beitragserhöhung). Damit die Vertragsdynamik erhalten bleibt, müssen Sie zumindest alle drei Jahre eine Erhöhung zulassen. Jede dynamische Beitragserhöhung geht mit Abschlusskosten einher. Außerdem erfolgt die Risikoberechnung auf Grundlage Ihres aktuellen Alters (und somit möglicherweise unter Berücksichtigung eines Risikobetrages).
  • Sinnvoll kann der Erhalt der Dynamisierung sein, wenn Sie einen gut verzinsten Altvertrag haben. Selbstverständlich haben Sie die Chance, die Dynamikerhöhung auszusetzen oder vollständig zu stoppen. Sie müssen mit keinerlei negativen steuerlichen Folgen rechnen.
  • Kündigen Sie Zusatzversicherungen, die den Vertrag verteuern. Die zusätzliche Unfalltodversicherung (für eine etwas höhere Todesfallleistung) ist ein Beispiel hierfür.
  • Ein Hinterbliebenenschutz ist unnötig, wenn Sie die Versicherung ausschließlich für Ihre eigene Altersvorsorge abgeschlossen hat. Grundsätzlich hat auch die Kündigung von Zusatzversicherungen keine steuerlichen Auswirkungen.

Die Stundung

  • Die Versicherungsbeiträge zu stunden bedeutet, bis zur Dauer von höchstens zwei Jahren die Beitragszahlung auszusetzen. Ein Erhalt des Versicherungsschutzes ist auch in dieser Zeit gegeben. Allerdings fallen üblicherweise Zinsen für die ausgesetzte Phase an, die nachträglich zu zahlen sind. In Ausnahmesituationen wie Arbeitslosigkeit können Sie ein zinsloses Aussetzen der Zahlung beantragen.
  • Häufig sind die Bedingungen für die Stundung in den Versicherungsbedingungen erwähnt. Fordern Sie Ihr persönliches Stundungsangebot von Ihrem Versicherer an, um alle Details zu kennen.

Vorsicht: Eine Stundung ist nur sinnvoll, wenn Sie sicher sind, die Zahlungen nebst angefallenen Zinsen später tatsächlich leisten zu können.

Ruhend stellen

  • Sie können vorübergehend nicht die Versicherungsbeiträge zahlen? Dann haben Sie eventuell die Möglichkeit, den Vertrag ruhend stellen zu lassen.
  • Nicht jeder Versicherer bietet die Ruhendstellung an. Die Ruhendstellung des Vertrages entbindet für einen bestimmten Zeitraum beide Vertragspartner von ihren Pflichten. Nach Ende des vereinbarten Zeitraums müssen Sie allerdings wieder die Beiträge zahlen und der Versicherungsschutz tritt wieder in Kraft.

Abgesehen von der eigentlichen Lebensversicherung ruhen auch die Zusatzversicherungen.

Bedenken Sie, dass sich die Ablaufleistung durch die nicht gezahlten Beiträge reduziert!

Prämie reduzieren

  • Sollte Ihnen die Prämie zu hoch sein, können Sie diese eventuell reduzieren lassen. Sofern sich keine entsprechende Vereinbarung in Ihrem Vertrag findet, können Sie beim Versicherer anfragen. Dieser kann Ihrem Wunsch dann stattgeben oder aber nicht.
  • Bedenken Sie: eine reduzierte Prämie bedingt niedrigere Leistungen.
Symbolbild Vertrag Unterschrift
Verbraucherzentrale warnt vor Lebensversicherer Prisma Life und Vertrieb Afa AG

Unkündbare Nebenvereinbarungen beim Abschluss einer Lebensversicherung und unangemessen hohe Provisionen sind der Grund für die Warnung der Marktwächter. Im Visier der Verbraucherschützer ist nicht nur der Lebensversicherer Prisma Life, sondern auch die Vertriebsorganisation Afa AG. Der Lebensversicherer

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Beitragsfreistellung

  • Laut § 165 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) können Sie eine Beitragsfreistellung beantragen. Die Abänderung zur prämienfreien Versicherung ist zu Ende der jeweiligen Versicherungsperiode (in § 12 VVG geregelt) möglich. Voraussetzung ist das Vorhandensein einer festgelegten Mindestversicherungsleistung.
  • In den Versicherungsbedingungen können Sie die Kündigungsfrist für Ihren Vertrag nachlesen.
  • Eine Beitragsfreistellung ist mit einer Teilkündigung gleichzusetzen. Diese beinhaltet einen niedrigeren Versicherungsschutz und eine reduzierte Ablaufleistung. Ihre Überschussbeteiligungsansprüche bleiben unberührt.
  • Ihr Versicherer muss einer Rückumwandlung in eine beitragspflichtige Versicherung zustimmen. Rechtlich gesehen ist dieser Vorgang als Neuabschluss zu werten. Gegebenenfalls ist eine erneute Gesundheitsprüfung nötig.
  • Bei Unterschreiten des Mindestrückkaufwertes kann der Versicherer die Bitte zur Beitragsfreistellung z.B. als Vertragskündigung werten. Details hierzu finden Sie in § 165 Abs. 1 des VVG. Ein beispielhaftes Urteil erließ das Oberlandesgericht Frankfurt: Aktenzeichen 3 U 131/13, 5.3.2015.

Überlegen Sie einen Antrag auf Beitragsfreistellung besonders gut, wenn Sie wichtige Zusatzversicherungen (beispielsweise Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) abgeschlossen haben: Auch dieser Versicherungsschutz entfiele.

Achten Sie auf Verjährungsfristen in Zusammenhang mit der Versicherungssumme. Die Möglichkeit, Widerspruch gegen falsche Berechnungen des Versicherers zu erheben, haben Sie üblicherweise maximal drei Jahre lang. Die dreijährige Frist beginnt danach ab 1. Januar des Folgejahres nach der Kündigung oder Beitragsfreistellung. Hilfe bei Problemen mit Verjährungsfristen bieten beispielsweise die Verbraucherzentralen.

Beleihung von Policen

  • Sie haben inzwischen die Chance, Ihre Police beim Versicherer oder bei der Bank zu beleihen. Die Beleihung hat zur Folge, dass Sie zwischen 60 und 100 Prozent des Rückkaufwertes als Darlehen erhalten. Die Darlehenstilgung erfolgt entweder bei Fälligkeit oder während der Restlaufzeit Ihres Versicherungsscheins.
  • Auch der Policenzweitmarkt kommt für ein Policendarlehen in Betracht. Für häufig vergebene Darlehenssummen ab 1.000 oder 2.500 Euro ist ein angesparter Mindestrückkaufwert die Voraussetzung.
  • Gegenüber Ratendarlehen punktet das Policendarlehen oft mit günstigeren Zinsen. Eine SCHUFA-Auskunft ist zumeist entbehrlich, da die Police als Sicherheit dient. Die Inanspruchnahme des Darlehens hat übrigens auch keinen SCHUFA-Eintrag zur Folge.
  • Entscheiden Sie sich nach einem Vergleich des Angebots Ihres Versicherers mit Offerten von Zweitmarkthändlern für die vorteilhafteste Beleihung.

Berücksichtigen Sie, dass ein Policendarlehen womöglich steuerlich negative Auswirkungen hat. Dies gilt insbesondere für Versicherungen mit wenigstens zwölfjähriger Laufzeit, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrem Steuerberater beraten.

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Zweitmarkt für Lebensversicherungen

  • Recht gut stehen Ihre Chancen eine Lebensversicherung zu verkaufen, wenn deren Rückkaufwert bei wenigstens 10.000 Euro liegt und die Vertragslaufzeit überschaubar (15-25 Jahre) ist. Jedoch gibt es weder für staatlich geförderte Versicherungen (Rürup- und Riesterrentenversicherungen) noch für fondsgebundene Lebensversicherungen Käufer. Auf dem Zweitmarkt können Sie Ihre Police durchschnittlich 1-15 Prozent teurer verkaufen als dies beim Versicherer möglich ist.
  • Durch den Verkauf der Versicherung treten Sie die Ablaufleistung an den Käufer ab. Der Versicherungsschutz im Todesfall bleibt Ihnen trotz Verkauf erhalten, da der Vertrag fortgeführt wird. Kaufpreis, gezahlte Prämien und Verzinsung mindern allerdings den ausgezahlten Betrag. Eventuell enthaltene Zusatzversicherungen beenden die Käufer einer Police üblicherweise. Sollte Ihnen der Erhalt wichtig sein, müssen Sie ein entsprechendes Ankaufmodell wählen.
  • Lassen Sie sich tunlichst mehrere Angebote unterbreiten. Zu diesem Zweck müssen Sie Interessenten Ihre Kontaktdaten, Vertragsdetails, Versicherungsscheinkopie zukommen lassen. Entscheiden Sie sich für ein Angebot, erhält der Käufer von Ihnen den Originalvertrag und den von Ihnen unterzeichneten Kaufvertrag (der deutschem Recht entsprechen sollte). Der Käufer informiert die Versicherung und zahlt Ihnen den Kaufpreis.
  • Sowohl die Erstellung der Angebote als auch der eigentliche Kauf sollten unentgeltlich vonstattengehen. Zudem sollte der Kaufpreis einer Kapitallebensversicherung oder einer Rentenversicherung den Rückkaufswert überschreiten, kurzfristig sowie in einer Summe gezahlt werden. Sinnvoll ist die Verkaufsabwicklung mittels Treuhänder.
  • Achten Sie darauf, dass der Käufer der Versicherung nicht die Abgeltungssteuer abzieht.
  • Firmen, die Mitglied des Bundesverbandes Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) sind, entsprechen bestimmten Qualitätsvorgaben.
  • Bei einem Verkauf eines vor 2005 geschlossenen Vertrages fallen üblicherweise keine Steuern an. Dafür verlangt das Finanzamt beim Verkauf später geschlossener Verträge Steuern auf den Gewinn.

Vertragskündigung

  • Die Kündigung des Vertrages ist ohne die Angabe des Grundes möglich. Ein formloses Schreiben (vorsichtshalber als Einwurfeinschreiben) an die Versicherung reicht aus.
  • Grundsätzlich können Sie jeweils zum Ende einer Versicherungsperiode kündigen. Zahlen Sie jährlich die Prämie, ist die jährliche Kündigung möglich. Bei monatlicher Zahlung ist die monatliche Kündigung zugelassen. Mit der Kündigung endet der Versicherungsschutz, und die Versicherung zahlt den Rückkaufwert aus. Wie hoch der Rückkaufwert ausfällt, können Sie der jeweils aktuellen Standmitteilung entnehmen. Zum Rückkaufwert kommen noch anteilige Überschussbeteiligung und Schlussüberschuss hinzu.
  • Berücksichtigen Sie, dass der Versicherer lediglich den Rückkaufswert zahlt. Abziehbar sind zudem Stornoabschlag sowie Abschluss- und Vertriebskosten.
  • Häufig sind vor 2005 abgeschlossene Verträge steuerfrei. Somit ist eine Kündigung nicht zu empfehlen.
  • Während bis Mitte 2004 der Garantiezins für Lebensversicherungen bei etwa 4,0 Prozent lag, gehen Verträge jüngeren Datums mit deutlich niedrigeren Zinsen einher. Der Verkauf eines alten Vertrages wäre meist von finanziellem Nachteil.
  • Bei zwischen 1994 und 2007 geschlossene Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die kapitalbildend oder fondsgebunden sind , gilt laut Bundesgerichtshof (BGH) Folgendes: im Fall einer Vertragskündigung oder Beitragsfreistellung ist ein Mindestauszahlungsbetrag einzuhalten. Abschluss- und Vertriebskosten sind bei der Berechnung außer Acht zu lassen. Der Rückkaufswert für nach 2007 geschlossene Verträge ist Thema eines weiteren Beitrages.
  • Ab 2008 geschlossene Verträge basieren auf einer anderen Berechnung als ältere Verträge. Gemäß geltendem Versicherungsvertragsgesetz darf der Versicherer alle anfallenden Kosten nebst gezahlten Risikobeiträge abziehen. Zudem haben Versicherer das Recht, einen vereinbarten und angemessenen Stornoabschlag zu berechnen.
  • Achten Sie auf die Verjährungsfrist, um die Verjährung (normalerweise drei Jahre) zu hemmen, falls erforderlich.
  • Für steuerfreie Altverträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren gilt, dass Sie auf den Rückkaufbetrag keine Steuer zahlen müssen. In anderen Fällen wird die volle Abgeltungssteuer erhoben. In bestimmten Fällen muss der Kunde lediglich 50 Prozent des Gewinns versteuern. Dies gilt beispielsweise für Personen ab 60 Jahren mit mindestens 12 Jahre alten Verträgen.

Rücktritt und Widerruf

  • Sie haben den Vertrag für eine Lebensversicherung erst kürzlich unterzeichnet? Insgesamt haben Sie ab Zugang des Versicherungsscheins 30 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Hat es der Versicherer versäumt, Sie umfassend über den Vertrag zu informieren, hat die 30-tägige Frist noch nicht begonnen. Liegt diese Versäumnis vor, können Sie womöglich noch Jahre nach Vertragsschluss vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Für nach dem Policenmodell geschlossene Verträge (zwischen 1994 und 2007) galt zunächst Folgendes: das Widerspruchsrecht erlosch ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie. Inzwischen gibt es das zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht: Urteil des Europäischen Gerichtshofs Aktenzeichen C-209/12, Urteile des Bundesgerichtshofs Aktenzeichen IV ZR 73/13 und IV ZR 76/11.
  • Ist die Information beim Antragsmodell mangelhaft, gilt auch hier das zeitlich nicht begrenzte Widerspruchsrecht (Az. IV ZR 260/11 und IV ZR 173/15).
  • Da der Rücktritt oder Widerspruch auch Zusatzversicherungen (Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherung) beendet, ist dieser Schritt gut zu überlegen. Ein Altvertrag punktet womöglich mit hohem Garantiezins und Steuerfreiheit. Demgegenüber stehen Wiederanlagen mit sehr niedrigen Zinsen. Andererseits kann der Versicherer womöglich Kosten vom Rückzahlungsbetrag abziehen.
  • Nehmen Sie im Zweifelsfall Hilfe in Form von kompetenter Beratung an – etwa durch die Verbraucherzentralen. Informieren Sie sich noch ausführlicher zum ewig währenden Widerspruchsrecht und zum unbefristeten Recht auf Widerspruch für Verträge vor 2008.
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Was tun?

Rechnen und überlegen Sie, welche Alternative für Sie die beste ist. Fragen Sie sich vor allem, ob die Beitragsfreistellung oder die Kündigung sinnvoll wäre.

  1. Beitragsfreistellung oder nicht: Nach der Beitragsfreistellung können Sie die gesparten Beiträge anderweitig verwenden/anlegen. Aber wie sieht es dann mit den Zinsen aus? Stellen Sie die garantierte Ablaufleistung im Fall der Fortzahlung der garantierten beitragsfreien Versicherungssumme gegenüber. Den Differenzbetrag müssten Sie auf andere Weise erwirtschaften können. Gerade bei alten Verträgen mit guten Zinsen werden Sie kaum eine vergleichbare Rendite erreichen.
  2. Kündigung als Alternative: Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, bekommen Sie den in der aktuellen Standmitteilung aufgeführten Rückkaufswert. Sicherlich können Sie den Betrag wieder anlegen. Aber auch hier stellt sich die Frage nach einer Anlegemöglichkeit mit ausreichend guter Rendite.

In beiden Fällen sind Unsicherheitsfaktoren wie steuerliche Aspekte und eine Änderung des Zinsniveaus zu berücksichtigen. Lassen Sie sich bei der Entscheidungsfindung zum Beispiel von der Verbraucherzentrale unterstützen.

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Die Vorgehensweise

Unabhängig davon, für welche Variante Sie sich entscheiden, sollten Sie folgende Punkte erörtert haben:

  1. Das exakte Datum des Vertragsschlusses?
  2. Sie haben einen Vertrag zwischen 1995 und 2007 geschlossen? Sie sind zudem der Ansicht, unzureichend belehrt worden zu sein? Womöglich besteht Ihr Anspruch auf Rückabwicklung noch heute. Allerdings kann eine Gerichtsverhandlung erforderlich sein.
  3. Sind in Ihrem Fall die oben genannten BGH-Entscheidungen zu berücksichtigen? Ab dem Jahre 2008 gilt das neue Versicherungsvertragsrecht. Indem die Abschlusskosten gleichmäßig verteilt in den ersten fünf Jahren nach Vertragsschluss gezahlt werden, fällt der ausgezahlte Betrag etwas höher aus.
  4. Ist der Versicherungsverkauf eine gute Alternative? Jedenfalls ist der Verkaufserlös höher als der Rückkaufswert.
  5. Achten Sie auf die Rendite! Was ist finanziell attraktiver: Kündigung oder Beitragsfreistellung? Ziehen Sie bei der Gegenüberstellung die Garantieverzinsung und steuerliche Gegebenheiten mit ein.
  6. Ihre Verbraucherzentrale oder ein unabhängiger Versicherungsberater hilft Ihnen, die richtige Wahl zu treffen.
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Musterbrief für die Geltendmachung der Gewährleistung (Mängelanzeige)

Wenn gekaufte Produkte nicht einwandfrei funktionieren oder gar bei Auslieferung schon beschädigt sind, können Verbraucher gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Dieser muss im Rahmen der Sachmängelhaftung für eine Nachbesserung sorgen. Mit diesem Formular

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Lebens- und Rentenversicherungen

1. Wofür ist eine Kapital-Lebensversicherung gut?

Die Zahlung der Prämie über einen festgelegten Zeitraum bedeutet für den Versicherten die Auszahlung einer bestimmten Summe nebst Anteil an der Überschussbeteiligung. Im Todesfall zahlt die Versicherung an die Hinterbliebenen.

2. Ist die Rückabwicklung auch nach Vertragskündigung möglich?

Die Rückabwicklung ist nicht nur möglich, sondern häufig auch zu empfehlen: Sie können nämlich den Differenzbetrag zwischen Rückkaufswert und Rückabwicklungserstattung erhalten.

3. Wenn eine Gerichtsverhandlung nötig ist, zahlt dann meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Ja, üblicherweise übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten in Zusammenhang mit einer Vertragsrückabwicklung.

4. Ist der Abschluss eines Neuvertrages nach Kündigung des alten Vertrages sinnvoll?

Insbesondere wenn ein Vermittler oder der bisherige Versicherer für den Abschluss eines neuen Vertrages wirbt gilt: überprüfen Sie sämtliche Vertragsdetails genau. Lassen Sie sich bestenfalls von einem unabhängigen Experten beraten.

5. Kann es passieren, dass der Garantiezins gesenkt wird?

Da es sich immerhin um einen vertraglich festgelegten Garantiezins handelt, ist keine Änderung des Zinses während der Laufzeit möglich.

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Fazit

Nicht zuletzt die Kündigung eines bis Mitte 2004 abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrages sollten Sie sich sehr gut überlegen. Denn der damals übliche Garantiezins von etwa 4,0 Prozent will erst einmal mit einer anderen Art der Geldanlage erreicht sein. Es gibt verschiedenen Möglichkeiten. Dies hängen davon ab, ob Sie nur vorübergehend den Versicherungsbetrag nicht zahlen können. Sie können aber Sie Ihre Versicherung stattdessen verkaufen. Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: von der Stundung über Ruhendstellung bis hin zum Verkauf. Nehmen Sie sich unbedingt die Zeit, sämtliche Vor- und Nachteile der in Frage kommenden Alternativen abzuwägen. Und scheuen Sie sich nicht, gegebenenfalls Expertenrat anzunehmen.

Der Beitrag Kündigung kapitalbildender Lebens- und Rentenversicherung – Vergleich mit Alternativen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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