Pflegedienst | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 07:48:18 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Pflegedienst | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Verhinderungspflege: zeitlich begrenzte Auszeit von der Pflege – Wissenswertes https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/verhinderungspflege-zeitlich-begrenzte-auszeit-von-der-pflege-wissenswertes/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/verhinderungspflege-zeitlich-begrenzte-auszeit-von-der-pflege-wissenswertes/#respond Fri, 13 May 2022 07:48:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66225 Kümmern Sie sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen, so brauchen Sie auch gelegentlich eine kleine Auszeit für einen Urlaub, ein entspanntes Abendessen oder einen Theaterbesuch. In diesem Fall brauchen Sie jemanden, der sich um

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Kümmern Sie sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen, so brauchen Sie auch gelegentlich eine kleine Auszeit für einen Urlaub, ein entspanntes Abendessen oder einen Theaterbesuch. In diesem Fall brauchen Sie jemanden, der sich um den Pflegebedürftigen während Ihrer Abwesenheit kümmern. Hier spricht man von der Verhinderungspflege, die Sie bei der Pflegekasse beantragen können. Für diesen Zweck bekommen Sie pro Jahr ein Extra-Geld. Es gibt aber auch ein paar Dinge zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pro Jahr übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Verhinderungspflege.
  • Der Pflegebedürftige muss aber vorher schon 6 Monate zu Hause gepflegt worden sein.
  • Es muss mindestens der Pflegegrad 2 bestehen.
  • Bis zu 1.612 Euro pro Jahr bezahlt die Pflegekasse im Jahr für die Verhinderungspflege, sofern diese von einem Pflegedienst oder „Nicht-Verwandten“ gemacht wird.
  • Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld weiterhin bis zur Hälfte weiter bezahlt.
  • Sofern Sie mehr Geld benötigen, können sie bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflegebudget nutzen.

Definition Verhinderungspflege

Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um eine zeitliche begrenzte Auszeit oder Entlastung für die Pflegeperson.

Jedoch gehört diese Ersatzpflege, wie die Verhinderungspflege auch genannt wird, nicht zum pflegerischen Alltag. Beispiel: Arbeiten Sie in Ihrem Beruf in Schicht, so erhalten Sie hierfür keine Verhinderungspflege, machen Sie aber einen Lehrgang, dann schon.

Die Verhinderungspflege wird gerne genutzt, wenn der pflegende Angehörige kurzfristig die Pflege nicht übernehmen kann oder eine Auszeit benötigt. Ferner kann der Pflegebedürftige so weiterhin zu Hause versorgt bleiben, jedoch von einer anderen Person.

Indes können Sie einen Pflegedienst hierfür beauftragen, aber auch einen ehrenamtlichen Helfer, Bekannten oder Verwandten. Natürlich ist auch eine Kombination möglich.

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Der Anspruch

Jeder Mensch mit Pflegegrad 2 bis 5 hat Anspruch auf Verhinderungspflege.

Außerdem bestehen noch zwei zusätzliche Voraussetzungen:

  1. Die pflegebedürftige Person muss mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt werden, bis Anspruch auf Verhinderungspflege besteht.
  2. Wer nur von einem Pflegedienst versorgt wird, hat keinen Anspruch auf Verhinderungspflege. Es muss somit auch mindestens eine ehrenamtliche Person wie ein Verwandter, Nachbar oder Freund involviert sein. Auch bei einem Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch.

Tipps:

  • Der Pflegegrad 2 ist zum Zeitpunkt der Verhinderungspflege ausreichend. Hatten Sie in den letzten 6 Monaten nur Pflegegrad 1, spielt das keine Rolle.
  • Es ist notwendig, dass der Pflegebedürftige einen ehrenamtlichen Pfleger hat. Sollte auch ein Pflegedienst vorhanden sein, ist das unerheblich. Lediglich die ehrenamtliche Person spielt eine große Rolle.
  • Sofern der Pflegebedürftige noch nicht 6 Monate zu Hause gepflegt wird, die Pflegeperson aber dennoch eine Auszeit braucht, gibt es die Alternative der Kurzzeitpflege. Jedoch muss der Pflegebedürftige hierfür vorübergehend in eine stationäre Pflegeeinrichtung.
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Wer macht die Verhinderungspflege?

Sofern der Pflegebedürftige zu Hause bleiben möchte, wird die Verhinderungspflege von einem Pflegedienst oder einer ehrenamtlichen Person durchgeführt.

In der Regel springen für die Verhinderungspflege Verwandte ein.

Was zahlt die Pflegekasse?

Sofern der Pflegedienst die Verhinderungspflege durchführt, zahlt die Pflegekasse pauschal in allen Pflegegraden bis zu 1.612 Euro jährlich.

Die Zeit ist hier auf 6 Wochen oder 42 Tage bezogen, die auf das Jahr aufgeteilt werden können. Zudem gibt es noch bis zu 806 Euro, die aus den Leistungen der Kurzzeitpflege genommen werden. Jedoch wird das Geld dann vom Anspruch auf Kurzzeitpflege abgezogen, somit bleibt dann hier nur noch ein Rest von 806 Euro offen.

Somit bezahlt die Pflegekasse für diese Leistung im Jahr und für bis zu 6 Wochen Dauer maximal 2.418 Euro.

Sofern die Pflegeperson keine 8 Stunden täglich abwesend ist, wird nur der Höchstbetrag berechnet, also 1.612 Euro. Sofern haben Sie dann auch Anspruch auf die volle Höhe des Pflegegeldes.

Achtung: Sofern weitere Familienangehörige des ersten oder zweiten Grades, also Kinder, Enkel oder Schwiegerkinder bei der Pflege mithelfen, sind die Beträge geringer.

Jedoch darf dann der auszuzahlende Betrag nicht den Betrag des Pflegegeldes überschreiten. Dies hat einen Bezug auf 6 Wochen und somit den 1,5-fachen Monatsbetrag.

Beim Pflegegrad 2 beläuft sich der Betrag auf bis zu 474 Euro jährlich und bei Pflegegrad 5 auf bis zu 1.351,50 Euro. Zudem ist es möglich, dass die Verwandten die anfallenden Kosten mit der Pflegekasse abrechnen. So zum Beispiel Fahrtkosten, Verdienstausfall oder Kinderbetreuung. Jedoch dürfen es auch hier nicht mehr als 1.612 Euro jährlich sein.

Tipps:

  • Es darf ein Pflegedienst, Betreuungsdienst oder ehrenamtlicher Betreuer für die Verhinderungspflege genutzt werden.
  • Bei der Pflegekasse muss ein Antrag auf Verhinderungspflege gestellt werden, was auch noch im Nachhinein passieren kann. Die Vordrucke gibt es bei der Pflegekasse.
  • Sämtliche Kosten müssen Sie mit Belegen nachweisen. Diese Rechnungen schicken Sie an die Pflegekasse.
  • Die Pflegesachleistungen erhalten Sie auch während der Ersatzpflege in voller Höhe. Jedoch das Pflegegeld nur zur Hälfte. Lediglich der erste und letzte Tag der Verhinderungspflege werden zu 100 Prozent bezahlt.
  • Sie können die Verhinderungspflege auch nur stundenweise nutzen. In diesem Fall erhalten Sie das Pflegegeld weiterhin in voller Höhe. Gerade für Menschen mit Demenz wird dieses Modell gerne genutzt, damit Angehörige das Haus zum Einkaufen verlasen können.
  • Sollten Sie die Ersatzpflege für weniger als 8 Stunden pro Tag und an verschiedenen Tagen nutzen, liegt die Grenze bei 1.612 Euro jährlich. Somit ist es möglich die Verhinderungspflege auch an mehr als 42 Tagen zu nutzen, sofern auch einige halbe Tage dabei sind.
  • Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse beraten.
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Übersicht zur Höhe der Leistungen

Hier eine kleine Übersicht zum besseren Verständnis.

Pflegegrad Verhinderungspflege durch ehrenamtliche Pfleger, bis zu 6 Wochen jährlich Verhinderungspflege durch professionelle Helfer, bis zu 6 Wochen jährlich
1 keine keine
2 474 Euro 1.612 Euro
3 817,50 Euro 1.612 Euro
4 1.092 Euro 1.612 Euro
5 1.351,50 Euro 1.612 Euro
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Verhinderungspflege: zeitlich begrenzte Auszeit von der Pflege – Wissenswertes

1. Kann ich die Verhinderungspflege nutzen, wenn ich einkaufen gehen möchte?

Sofern Sie den Pflegebedürftigen nicht alleine zu Hause lassen können, ist dies möglich.

2. Welche Pflege übernimmt der Pflegedienst?

Dies ist davon abhängig, was der Pflegebedürftige benötigt. Braucht er einfach nur jemanden der aufpasst, weil er Demenz hat, so ist dies ebenso möglich, wie auch das Wechseln der Windeln, wenn Sie länger abwesend sind.

3. Kommt bei der Verhinderungspflege immer die gleiche Pflegeperson?

Sofern Sie einen Pflegedienst beauftragen, müssen Sie das mit dem Pflegedienst absprechen.

4. Falls ich auch Geld aus dem Topf der Kurzzeitpflege nutzen muss, wie wird diese dann abgerechnet, wenn ich sie auch noch brauche?

In diesem Fall sollten Sie sich beraten lassen. Doch in der Regel, müssen Sie dann selbst zuzahlen, sofern Sie die Kurzzeitpflege länger nutzen möchten, als noch Geld vorhanden ist.

5. Kann ich auch meinen Mann als ehrenamtlichen Pfleger für die Verhinderungspflege nehmen?

Das ist durchaus möglich.

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Fazit

Die Verhinderungspflege ist eine gute Lösung, wenn Sie selbst einfach auch etwas Zeit für sich benötigen und den Pflegebedürftigen nicht so lange alleine lassen können. Holen Sie sich hierzu Infos von der Pflegekasse.

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Kündigung durch den Pflegedienst: welche Regeln gibt es? Achten Sie auf den Vertrag https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kuendigung-durch-den-pflegedienst-welche-regeln-gibt-es-achten-sie-auf-den-vertrag/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kuendigung-durch-den-pflegedienst-welche-regeln-gibt-es-achten-sie-auf-den-vertrag/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:43:47 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69243 Kündigt der Pflegedienst unverhofft, so stehen Betroffene vor einem Problem. Von jetzt auf gleich haben sie keine Versorgung mehr und müssen Angehörige bitten. Hier erfahren Sie nun, warum und wann der Pflegedienst kündigen darf. Der

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Kündigt der Pflegedienst unverhofft, so stehen Betroffene vor einem Problem. Von jetzt auf gleich haben sie keine Versorgung mehr und müssen Angehörige bitten. Hier erfahren Sie nun, warum und wann der Pflegedienst kündigen darf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gesetz regelt klar, welche Kündigungsfristen für den Pflegedienst gelten.
  • Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass der Pflegedienst eine lange Frist im Vertrag vermerkt.
  • Sorgen Sie selbst dafür, dass im Vertrag mit dem Pflegedienst eine lange Kündigungsfrist vereinbart ist.
  • Sofern es diese Vereinbarung nicht gibt, hat der Pflegedienst das Recht, den Vertrag kurzfristig ohne Grund zu kündigen. Sie dagegen können dann nur einen Schadensersatz fordern.
  • Als Verbraucher dürfen Sie den Vertrag mit dem Pflegedienst ohne Fristeinhaltung oder einer Angabe von Gründen kündigen. Die Regelung innerhalb des Vertrags kommt hier nicht zur Geltung.

Der Vertragsabschluss

Grundsätzlich wird der Vertrag zwischen Pflegedienst und Pflegebedürftigen abgeschlossen. In ihm müssen alle Pflegeleistungen genannt werden, die erbracht werden.

Ein Pflegevertrag ist immer unbefristet und hat bis zur Kündigung Gültigkeit. Diese Kündigung kann der Pflegebedürftige oder der Pflegedienst aussprechen. Laut Gesetz darf der Pflegebedürftige immer kündigen. Es ist auch nicht erlaubt, dass diese im Vertrag anders geregelt ist.

Anders sieht es aus, wenn die Kündigung vom ambulanten Pflegedienst kommt. Es bedeutet für Pflegebedürftige ein großes Problem, wenn sie fristlos oder mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. So schnell ist meist kein neuer Pflegedienst zu finden und es muss ein langer Zeitraum ohne pflegerische Versorgung gestemmt werden.

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Das sollte auch in den Vertrag

Lesen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung aufmerksam und lassen Sie im Zweifel ein paar Dinge ergänzen.

Achten Sie darauf, dass im Pflegevertrag auch Sonderfälle festgehalten werden. So sollte genau geklärt sein, wie lange der Vertrag ruhen darf. Dies kann zum Beispiel eintreten, wenn ein Krankenhausaufenthalt ansteht oder der Pflegebedürftige in eine Kurzzeitpflege muss.

Ebenso sollte im Vertrag stehen, bis wann Sie den Pflegedienst spätestens absagen müssen, ohne dass Kosten entstehen. Dies kann zum Beispiel kurzfristig nötig sein, wenn der Pflegebedürftige in der Nacht ins Krankenhaus musste.

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Wann ist die Kündigung des Pflegedienstes rechtens?

Hier kommt es auf die Vereinbarungen im Pflegevertrag an. Meist beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage, sofern der Vertrag verbraucherfreundlich ist, auch wesentlich länger. Ferner muss sich der Pflegedienst an diese Fristen halten.

Falls keine Kündigungsfrist im Vertrag steht oder Sie keinen schriftlichen Vertrag haben, muss sich der Pflegedienst an die gesetzlichen Fristen halten. Das Gesetz gibt vor, dass der Pflegedienst durchaus innerhalb eines Tages kündigen darf. Jedoch basieren solche Pflegeverträge auch auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Pflegedienst und Pflegebedürftigen. Somit muss der Pflegedienst auch Rücksicht auf die zu pflegende Person nehmen. Aus diesem Grund hat der Pflegedienst ein eingeschränktes Kündigungsrecht. Er muss dem Pflegebedürftigen ausreichend Zeit geben, einen neuen Pflegedienst zu finden.

Die fristlose Kündigung ist nicht die Regel, kann aber passieren, wenn der Pflegebedürftige seine Rechnungen über lange Zeit nicht bezahlt und die Zahlungsaufforderungen ignoriert. In diesem Fall darf und kann der Pflegedienst ruhigen Gewissens eine Kündigung mit sofortiger Wirkung aussprechen.

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Was, wenn der Pflegedienst die Regel bricht?

Sollte der Pflegedienst diese Regelung missachten, so heißt das nicht, dass die Kündigung unwirksam ist.

Ferner wäre es möglich, dass der Pflegebedürftige Schadensersatzansprüche hat, obwohl er nun ohne Pflegedienst ist. So ein Schaden kann zum Beispiel sein, dass der Pflegebedürftige in ein Pflegeheim muss, bis er einen neuen Pflegedienst gefunden hat. Hierdurch würden ihm höhere Kosten verursacht.

Der Pflegedienst darf mit sofortiger Wirkung kündigen, auch wenn die weitere Pflege nicht sichergestellt ist, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ferner kann der Verbraucher hier keinen Schadensersatz geltend machen.

Im Grunde kommt die Rechtslage bei Thema Kündigung durch den Pflegedienst nicht entgegen. Deshalb ist es wichtig, dass dies im Pflegevertrag geregelt ist und die Fristen schriftlich festgehalten werden.

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Was tun, bei einer Kündigung?

Sofern es sich um eine sofortige Kündigung handelt, nehmen Sie Kontakt mit der Pflegekasse auf.

Lassen Sie sich beraten, ob Ihr Bundesland Rahmenvertragsregelung hat, die den Pflegedienst zur weiteren Versorgung verpflichtet, bis Sie einen neuen Pflegedienst haben.

Manche Bundesländer haben zwischen Pflegediensten und Pflegekassen Verträge, die besagen, dass der Pflegedienst die Kündigung erst vollziehen darf, wenn die weitere Versorgung des Pflegebedürftigen sichergestellt ist. Wohnen Sie in einem dieser Bundesländer, hätten Sie ein Druckmittel für den Pflegedienst. Hier hat die Pflegekasse die Möglichkeit, auf den Pflegedienst Druck auszuüben, damit dieser den Pflegebedürftigen weiter versorgt.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kündigung durch den Pflegedienst: welche Regeln gibt es? – Achten Sie auf den Vertrag

1. Muss ein neuer Pflegedienst sofort zur Verfügung stehen?

Im Falle einer Kündigung wäre dies wünschenswert, ist leider aber nicht so. Ein Pflegedienst kann mit Ihnen erst einen Vertrag machen, wenn er auch die nötigen Kapazitäten frei hat. Somit gibt es keine Verpflichtung, mit Ihnen sofort einen Vertrag abzuschließen.

2. Kann mich der Pflegedienst zwingen eine Kündigungsfrist einzuhalten?

Das darf er nicht. Sie haben das Recht, jederzeit zu kündigen und das macht auch Sinn, denn es könnte sein, dass der Pflegebedürftige kurzfristig in eine stationäre Einrichtung geht und der ambulante Pflegedienst nicht mehr benötigt wird.

3. Aus welchen Gründen kann der Pflegedienst kündigen?

Diese können sehr vielseitig sein. Es kann sein, dass die Arbeit mit dem Pflegebedürftigen nicht möglich ist, weil er sich weigert mitzuwirken. Doch auch ein Personalmangel kann eine Kündigung von Verträgen notwendig machen. Hinzu kommen aber auch andere Gründe.

4. Kann ich den Pflegedienst bitten, die Versorgung noch zu übernehmen, bis ich einen Neuen gefunden habe?

Natürlich können Sie das versuchen. Da eine Vertrauensbasis besteht und der Pflegedienst sicherlich auch nichts Schlechtes will, wäre es durchaus möglich, dass er für diese Zeit die Betreuung noch übernimmt. Jedoch muss von Ihrer Seite auch das Bemühen kommen, einen neuen Pflegedienst zu finden.

5. Darf ich im Pflegevertrag meine Wünsche zur Kündigungsfrist äußern?

Natürlich dürfen Sie das gerne machen. Wenn möglich, wird Ihnen der Pflegedienst hier vermutlich auch entgegenkommen.

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Fazit

Sind Sie auf einen Pflegedienst angewiesen, so ist eine Kündigung vonseiten des Pflegedienstes ein großes Problem. Doch meist lässt sich mit dem Pflegedienst auch sprechen, damit die weitere Versorgung zumindest gewährt ist, bis Sie einen neuen Pflegedienst gefunden haben. Lesen Sie bezüglich der Kündigungsfristen immer den Vertrag vor Abschluss gut durch und verhandeln Sie im Zweifel eine längere Zeit aus.

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Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl – Hilfreiche Infos https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/ambulanter-pflegedienst-checkliste-fuer-die-auswahl-hilfreiche-infos/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/ambulanter-pflegedienst-checkliste-fuer-die-auswahl-hilfreiche-infos/#respond Sun, 24 Apr 2022 13:36:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66179 Beachten Sie: Überlegen Sie vorab, welche Hilfe wie Hauswirtschaft, Pflege oder Betreuung Sie brauchen, bevor Sie einen ambulanten Pflegedienst suchen. Die Checkliste Möchten Sie professionelle Hilfe, so sollten Sie in aller Ruhe die verschiedenen Anbieter

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Beachten Sie: Überlegen Sie vorab, welche Hilfe wie Hauswirtschaft, Pflege oder Betreuung Sie brauchen, bevor Sie einen ambulanten Pflegedienst suchen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stellen Sie sicher, für welche Bereiche Sie Hilfe brauchen. Ein Pflegestützpunkt kann Sie hierzu beraten.
  • Vergleichen Sie vor Vertragsabschluss die Anbieter untereinander.
  • Stellen Sie sicher, dass der Pflegedienst auch alle Hilfen bietet, die Sie brauchen.
  • Unsere Checkliste hilft Ihnen weiter.

Die Checkliste

Möchten Sie professionelle Hilfe, so sollten Sie in aller Ruhe die verschiedenen Anbieter vergleichen.

Es ist durchaus möglich, dass die Preise und Leistungen der Pflegedienste sehr unterschiedlich sind. In einem Pflegestützpunkt oder bei der Pflegekasse können Sie eine Preisvergleichsliste anfordern und sich die Adressen der Pflegedienst in Ihrer Nähe geben lassen.

Folgende Checkliste kann Ihnen bei der Auswahl helfen:

  • Klären Sie schon vorab, für welche Bereiche Hilfe notwendig ist und wo die Angehörigen helfen können.
  • Denken Sie darüber nach, ob Sie Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Körperpflege benötigen oder ob eine Betreuung wie Spazierengehen oder Vorlesen wichtig ist.
  • Fragen Sie bei der Pflegekasse, welche Leistungen Sie erhalten und welche Kosten übernommen werden.
  • Stellen Sie sicher, dass der Pflegedienst auch alle Leistungen anbietet oder vermitteln kann. Fragen Sie auch, ob er auf individuelle Bedürfnisse spezialisiert ist. Es gibt zum Beispiel auch Pflegedienste für die Kinderkrankenpflege oder für Menschen, die beatmet werden.
  • Sofern Sie eine engere Auswahl treffen, vergleichen Sie die Anbieter nochmals.
  • Jeder Pflegedienst, der für Sie in Betracht kommt, sollte Sie bei einem Hausbesuch nach Möglichkeit kostenlos über die Leistungen beraten.
  • Machen Sie sich Gedanken, was Sie von dem Pflegedienst auf jeden Fall erwarten. So zum Beispiel feste Uhrzeiten, kein Personalwechsel oder Nichtraucher. Fragen Sie direkt nach, ob diese Wünsche auch berücksichtigt werden.
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Gehen Sie ins Detail

  • Fragen Sie, welche Leistungen von Hilfskräften und welche von ausgebildeten Fachkräften erbracht werden.
  • Hat der Pflegedienst auch eine Kontaktperson für Wünsche oder Beschwerden?
  • Fragen Sie, wie die Abrechnung funktioniert und bitten Sie um einen Kostenvoranschlag für die gewünschten Leistungen. Anhand des Kostenvoranschlags können Sie schnell erfahren, ob die Pflegekasse auch genügend Leistungen bezahlt oder ob Sie selbst noch etwas zuzahlen müssen.
  • Ein Pflegevertrag muss immer in schriftlicher Form erfolgen und alle Leistungen und Kosten enthalten.
  • Als Pflegebedürftiger können Sie den Vertrag ohne Frist kündigen, sofern Sie dem Pflegedienst nicht vertrauen. Sollte jedoch der Pflegedienst kündigen, ist es wichtig, dass im Vertrag eine lange Kündigungsfrist geregelt ist. So haben Sie genug Zeit, um einen neuen Pflegedienst zu bestellen.
  • Erscheint Ihnen die Pflege nicht professionell genug oder gibt es andere Probleme, so sprechen Sie den Pflegedienst darauf an. Meist lässt sich dies mit einem ehrlichen Gespräch klären.
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Eine ausführliche Beratung zu ambulanten Pflegediensten bieten Ihnen Pflegestützpunkte oder auch manchmal die Beratungsstellen der Kommunen und der Verbraucherschutz.

Ist die Benotung der Pflegedienst hilfreich?

Es gibt ein unüberschaubares Angebot bei den Pflegediensten.

So finden Sie nicht nur private, sondern auch gemeinnützige Anbieter. Jedoch muss jeder ambulante Pflegedienst einmal jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung überprüft werden. Derzeit können Sie diese Prüfergebnisse im Internet auf den Seiten der Pflegekassen einsehen. Die Bewertung erfolgt nach Schulnoten.

Jedoch weiß man nun: Dieses Schulnotensystem, das vor ein paar Jahren eingeführt wurde, sagt nicht darüber aus, wie qualitativ die Einrichtung ist. Fakt ist: Noten im Bereich sehr gut und gut bei nicht so wichtigen Punkten können dagegen schlechte Noten bei wichtigen Punkten ausgleichen. Aus diesem Grund soll das System auch umgestellt werden und zwar mit wissenschaftlicher Hilfe.

Bei Pflegeheimen dagegen gibt es schon seit 2020 die Veröffentlichungen der Pflegequalität nach einem anderen Schema. Dieses wird für die Pflegedienste noch angepasst. Wissenschaftler überprüfen gerade, wie zuverlässig und praxistauglich dieses neue Verfahren ist. Bereits 2021 ist eine erste Veröffentlichungen nach dem neuen Schema zu erwarten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl – Hilfreiche Infos

1. Bietet nicht jeder Pflegedienst die gleichen Leistungen?

Dem ist nicht so. Das liegt daran, dass es auch speziell ausgebildetes Personal wie Intensivpfleger gibt. Doch nicht jeder Pflegedienst hat auch diese speziell ausgebildeten Angestellten.

2. Darf auch ein Pflegehelfer alle Leistungen erbringen?

Fragen Sie hierzu beim MDK oder in der Pflegekasse nach. Es gibt tatsächlich Leistungen die nur ein ausgebildeter Pflege machen darf.

3. Brauche ich einen Pflegegrad?

Sie können diesen bei Ihrer Krankenkasse beantragen und überprüfen lassen. Natürlich können Sie die hauswirtschaftliche Versorgung auch ohne Pflegegrad buchen, jedoch müssen Sie die Kosten dann selbst tragen.

4. Kann ich den Pflegedienst erst testen?

Der Pflegedienst nimmt seine Arbeit erst auf, wenn der Vertrag unterschrieben ist. Sollt es aber dringende Gründe geben, weshalb Sie mit dem Pflegedienst nicht zufrieden sind, dürfen Sie ohne Frist kündigen.

5. Muss sich der Pflegedienst an feste Zeiten halten?

Sofern dies für Sie wichtig ist, können Sie das dem Pflegedienst mitteilen. Es kann jedoch immer passieren, dass er einmal später kommt, weil er bei einem anderen Patienten länger gebraucht hat. Ein wenig flexibel müssen Sie sein.

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Pflegegrad erhöhen: Wenn sich der Pflegebedarf im Heim ändert – Vertrag wird an die neuen Anforderungen angepasst

Der Pflegebedarf kann sich immer wieder ändern und dann gibt es vertragliche Besonderheiten zu beachten. Hilfe im Alltag brauchen die Bewohner eines Pflegeheims, denn aus dem Grund leben sie dort. Sie brauchen vielleicht Hilfe bei

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Fazit

Da die Auswahl so groß ist, stellt sich die Suche nach einem geeigneten Pflegedienst oftmals als schwierig heraus. Versuchen Sie deshalb so viel wie möglich über die engere Auswahl zu erfahren und lernen Sie den Pflegedienst auch persönlich kennen.

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Pflegesachleistung oder Pflegegeld: Welche Leistungsart passt zu Ihnen? Die Pflegekasse übernimmt viele Leistungen für Pflegebedürftige https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pflegesachleistung-oder-pflegegeld-welche-leistungsart-passt-zu-ihnen-die-pflegekasse-uebernimmt-viele-leistungen-fuer-pflegebeduerftige/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pflegesachleistung-oder-pflegegeld-welche-leistungsart-passt-zu-ihnen-die-pflegekasse-uebernimmt-viele-leistungen-fuer-pflegebeduerftige/#respond Thu, 14 Apr 2022 04:01:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56969 Die Leistungen der Pflegeversicherung, sind vielfältig und für den Verbraucher schwer zu durchschauen. Einen Hoffnungsschimmer gibt es. Mittlerweile muss nur nur ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben den Antrag

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Die Leistungen der Pflegeversicherung, sind vielfältig und für den Verbraucher schwer zu durchschauen. Einen Hoffnungsschimmer gibt es. Mittlerweile muss nur nur ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben den Antrag vorrätig und helfen beim Ausfüllen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflege in den eigenen vier Wänden hat immer Vorrang vor einem Heim oder einer anderen stationären Pflegeinrichtung. Das Gesetz ist in der Hinsicht eindeutig.
  • Der Pflegedienst arbeitet ambulant und das Pflegepersonal kommt nach Hause. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
  • Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen aus. Neben der Auszahlung des Pflegegeldes gibt es die Mischoption. In diesem Fall erhalten Sie eine Teilzahlung und der Rest wird in Sachleistungen abgerechnet.
  • Die verschiedenen Optionen, wie Pflegesachleistung, Pflegegeld und Kombinationsleistung sind kombinierbar.
  • Weitere Leistungen, wie eine Wohnungsanpassung oder Hilfsmittel gibt es zusätzlich.

Die gesetzliche und private Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung verteilen sich auf die gesetzlichen Pflegekassen, die Beihilfsstellen und die privaten Versicherungsunternehmen. Die privaten Unternehmen arbeiten mit sogenannten Pflegeversicherungsverträgen.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen und der gesetzlichen Pflegekassen sind gleich. Die gesetzlichen Pflegekassen erbringen Sach- und Geldleistungen und der ambulante Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen mit der Kasse ab. Die Geldleistung zahlt die Pflegekasse in vereinbarter Höhe auf das Konto des Pflegedienstes.

Bei der privaten Pflegeversicherung finden keine Sachleistungen statt, aber es gibt eine Kostenübernahme.

Die Pflegeversicherung deckt nur den tatsächlichen Bedarf ab. Das bedeutet, wenn ein Hilfsbedürftiger keinen Anspruch auf Leistung hat, aber trotzdem Leistungen in Anspruch nimmt, zahlt er sie selber. Die Pflege- und Krankenkasse zahlen die Kosten in einem solchen Fall nicht.

Anders sieht es bei finanzieller Bedürftigkeit aus. Gerade in der heutigen Zeit gibt es viele Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Sie haben die Möglichkeit sich an das Sozialamt zu wenden und im besten Fall erhalten sie dort die nötige Hilfe. In dem Fall stellen Sie beim zuständigen Sozialhilfeträger einen Antrag auf Leistung zur Pflege. Nach Antragstellung und vor dem endgültigen Bewilligungsbescheid, prüft der Träger die Notwendigkeit. Ein Mitarbeiter des Sozialamtes macht dazu einen Hausbesuch oder sendet Ihnen gleichzeitig einen Fragebogen zu.

In einigen Fällen bestimmt der Pflegebedürftige selber, ob und welche Leistungen er in Anspruch nimmt. Wichtig ist, dass die Grundpflege dabei immer gesichert ist. Das bedeutet, auch wenn der Bedürftige eigentlich keine Hilfe will, sie aber braucht, dann bekommt er sie.

Senioren Pflege Symbolbild
Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Die Leistungen der Pflegekasse

Die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Menschen mit nachgewiesener Pflegebedürftigkeit, sind voll leistungsberechtigt. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 ist die Einstufung, bei der die wenigste Hilfe gebraucht wird und Pflegegrad 5 ist die höchstmögliche Einstufung. Bei Pflegegrad 5 braucht der Betroffene die meiste Hilfe von Fremden.

Die Pflegebedürftigkeit und auch die Einstufung der Pflegegrade wird über einen Antrag bei der Pflegeversicherung festgestellt. Verändert sich der Bedarf bei der Pflege, dann stellen Sie sofort einen neuen Antrag. Die Angaben müssen alle wahrheitsgemäß sein.

Der Antrag wird bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt. Bei privaten und gesetzlich Versicherten ist die Krankenkasse auch gleichzeitig die Pflegekasse.

Häusliche Pflege – Die Sachleistungen

Spezielle Pflegeleistungen stehen Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 zur Verfügung, wenn sie der Pflege Zuhause zustimmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflege durch einen Pflegedienst oder Verwandten gesichert wird.

Dazu gehören

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • und / oder häusliche Pflegehilfe

Durch einen ambulanten Pflegedienst steht Ihnen das Recht auf besondere Leistungen zu. Der Pflegedienst kommt zu festen Uhrzeiten nach Hause und übernimmt die oben genannten Aufgaben im Rahmen des Vertrages.

Sie haben grundsätzlich nur das Recht auf einen ambulanten Pflegedienst, wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben. Sie können den Pflegedienst aber auch mit anerkanntem Pflegegrad 1 beauftragen. Allerdings stehen Ihnen keine Leistungen zu und die Pflegekassen übernehmen die Kosten nicht. Sie sind aus eigener Tasche zu zahlen. Aber die Pflegekasse gibt einen Zuschuss von monatlich 125 Euro und bezeichnet ihn als Entlastungsbetrag. Der Betrag ist an feste Zwecke gebunden. Die Verwendung ist mit Rechnungen und Belegen nachzuweisen.

Die Pflegesachleistungen dürfen nur von speziellem Fachpersonal durchgeführt werden. Außerdem muss ein spezieller Vertrag mit der Pflegekasse vorhanden sein. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Versorgungsvertrag. Den Vertrag schließt die Pflegekasse nicht mit allen Pflegediensten ab und somit ist die Auswahl begrenzt.

Sie erbringen die sogenannten körperbezogenen Pflegemaßnahmen, wie

  • Hilfe beim Waschen
  • Hilfe beim Essen

und pflegerische Betreuungsmaßnahmen, wie

  • Spaziergänge
  • Haushaltstätigkeiten
  • Vorlesen

Vertragsleistungen

Im Vertrag sind alle Leistungen genau aufgelistet. Nicht nur die Art der Leistung ist enthalten, sondern auch der Umgang und die Zeit für die zu erbringende Leistung. An die Vorgaben hat sich der Pflegedienst zu halten, denn aufgrund der Angaben findet die Vergütung statt. Die Leistungen werden monatlich bezahlt und dazu rechnet der Pflegedienst immer direkt mit der Kasse ab. Der Pflegebedürftige hat mit der Abrechnung nichts zu tun.

In welcher Höhe die Pflegeversicherung die Kosten übernimmt, hängt vom Bedarf ab. Die Zuschüsse für die Pflegesachleistungen sind seit 2017 gestiegen und liegen monatlich mittlerweile bei:

  • 125 Euro für Pflegegrad 1
  • 689 Euro für Pflegegrad 2
  • 1.298 Euro für Pflegegrad 3
  • 1.612 Euro für Pflegegrad 4
  • 1.995 Euro für Pflegegrad 5
In diesem Artikel erfahren Sie, woran Sie erkennen, dass "Rezeptfrei kaufen" ein Fakeshop ist.
„Rezeptfrei kaufen“ ist ein Fakeshop – rezeptfreikaufen.net

Im Internet tauchen immer wieder neue Webseiten mit Fakeshops auf. Dazu zählt auch die Webseite „Rezeptfrei kaufen“ unter rezeptfreikaufen.net. Wir erklären, woran Sie erkennen, dass es sich dabei um kein seriöses Unternehmen handelt. Das Versprechen

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Häusliche Pflege – Das Pflegegeld

Das Pflegegeld gibt es für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die von Verwandten, Freunden oder Nachbarn in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Auf Antrag wird das Pflegegeld von der Pflegekasse gewährt.

Das Pflegegeld wird jeden Monat ausgezahlt. Die Höhe wird durch den Unterstützungsbedarf festgelegt und richtet sich nach den anerkannten Pflegegraden. Der Pflegegrad bestimmt der Medizinische Dienst nach einer genauen Untersuchung. Er stellt fest, inwieweit der Antragssteller wirklich auf Hilfe angewiesen ist und legt den Pflegegrad fest.

  • 316 Euro für Pflegegrad 2
  • 545 Euro für Pflegegrad 3
  • 728 Euro für Pflegegrad 4
  • 901 Euro für Pflegegrad 5

Häusliche Pflege: Die Kombinationsmöglichkeiten

Manche Pflegebedürftige haben keinen Anspruch auf Pflegeleistungen, aber unter bestimmten Umständen auf zusätzliches Pflegegeld.

Die Höhe des Pflegegeldes wird anhand der ausgezahlten Pflegehilfe berechnet. Die genaue Höhe ist immer in Prozentsätzen angegeben. Gerade bei Personen, die nur Pflegegrad 1 haben, kommt es zu Problemen mit Pflegeleistungen. Sie haben eigentlich keinen Anspruch und bleiben meist auf den hohen Kosten sitzen. Das Pflegegeld bietet eine Lösung, denn auch wenn andere Leistungen nicht möglich sind, kann die Pflegekasse Pflegegeld zahlen. Die Bedingungen sind streng.

Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 5 hat einen Anspruch von 1.995 Euro im Monat, aber er braucht davon nur 798 Euro. Also hat er nur 40% vom eigentlichen Geld in Anspruch genommen und somit stehen im 60% vom Pflegegeld zu. Insgesamt hat er einen Anspruch von 901 Euro im Monat. Er hat also einen Restanspruch von 901 Euro und die restlichen 540,60 Euro werden ausgezahlt.

Zusatzleistungen als Unterstützung im Alltag

Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad hat einen Anspruch auf 125 Euro von der Pflegekasse. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Entlastungsbetrag. Der Betrag wird monatlich ausgezahlt.

Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit höhere Leistungen in Anspruch zu nehmen. Im Jahr 2016 hatte jeder Pflegebedürftige einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 208 Euro und das ist schon sehr gut. In den kommenden Jahren ist eine weitere Erhöhung geplant und das wird Zeit.

Pflegebedürftige lassen sich mit Hilfe des Entlastungsbetrages, bestimmte Leistungen der häuslichen Pflege, erstatten.

Dazu gehören:

  • Angebote zur Entlastung im Alltag
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden
  • Betreuungsangebote
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Wie gut ist Nivea? Marktcheck hat die Kosmetikprodukte getestet

Nivea-Creme, Nivea-Deo, Nivea-Shampoo – die Palette an Nivea-Pflegeprodukten ist riesig. Und die Marke Nivea ist auch weltweit bekannt. Doch heißt Bekanntheit auch, dass das Produkt Nivea gut ist? Marktcheck hat den Test gemacht…mit erstaunlichen Ergebnissen.

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Zuschläge für ambulant betreute Wohngruppen

Neben dem Anspruch auf Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kombi-Leistungen oder Entlastungsbeträge haben anerkannte Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben einen Anspruch auf Wohngruppenzuschlag von 214 Euro im Monat.

Mit diesem Zuschlag sind die Aufwendungen der Betreuer zu finanzieren. Sie übernehmen nicht nur allgemein organisatorische Aufgaben, sondern Verwalten, Betreuen und kümmern sich um das Gemeinschaftsleben. Sie erledigen fördernde Tätigkeiten und helfen im Haushalt. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung muss die Notwendigkeit von teilstationären Leistungen (Tag- oder Nachtpflege) bescheinigen.

Verhinderungspflege: Die Unterstützung bei Krankheit oder Urlaub

Private Pflegepersonen fallen aus verschiedenen Gründen aus, weil Krankheit oder Urlaub auch vor ihnen nicht Halt machen und dann hat der Pflegebedürftige ab Pflegestufe 2 Anspruch auf Verhinderungspflege.

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Verhinderungspflege, aber nur für die Dauer von bis zu 6 Wochen in einem Jahr und unterstützt mit einem Betrag von 1.612 Euro. Sie haben das Recht auf Leistungen für Kurzzeitpflege, wenn Sie diese nicht in Anspruch nehmen, dann erhöht sich die Leistung auf Verhinderungspflege. Im besten Fall erhalten Sie bis zu 2.418 Euro, aber es gibt eine Voraussetzung und die besagt, dass die Pflegeperson mindestens 6 Monate die häusliche Pflege übernommen hat. Das bedeutet, egal welche Person Sie betreut, ob Verwandter oder Freund, er muss mindestens sechs Monate aktiv gewesen sein, damit ein Anspruch besteht.

Spam-Mails AOK Bundesverband_Logo
AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Die Pflegehilfsmittel – das Zahlen die Kassen

Bei der Pflegekassen wird ein Antrag auf Pflegehilfsmittel gestellt, wenn der anerkannte Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden versorgt wird und dafür einen ambulanten Pflegedienst oder eine andere Pflegeperson nutzt.

Die Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege und lindern die Beschwerden, aber ermöglichen auch eine selbstständige Lebensführung. Der Pflegebedürftige kann im eigenen Zuhause bleiben, ohne ärztliche Verordnung.

Bei den Pflegehilfsmitteln gibt es zwei Unterschiede, die Hilfsmittel für den Verbrauch und die technischen Mittel. Für die sogenannten Verbrauchsmittel, zu denen Verbandsmaterial, Windeln, usw., gehören, gibt es im Monat um die 40 Euro. Die technischen Hilfsmittel sind leihweise im Einsatz.

Der Betrag für Verbrauchshilfsmittel ist aufgrund der aktuellen Corona-Situation auf 60 Euro angehoben und gilt bis einschließlich 31.Dezember 2020.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und deren Zuschüsse

Der Wohnungsbau wird bezuschusst und das ermöglicht die häusliche Pflege, aber es stellt auch eine Erleichterung für eine selbstständige Lebensführung dar.

Die Pflegekasse bietet einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Jahr an, aber der Zuschuss ist abhängig vom Pflegegrad. Es gibt verschiedene wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

  • Türverbreiterungen
  • Einbau einer Rampe
  • Einbau eines Treppenlifts
  • Umbau des Badezimmers

Weitere Maßnahmen sind meist bei einer Veränderung der Pflegesituation notwendig und dann erhalten Sie einen neuen Zuschuss, der bei 4.000 Euro zusätzlich liegt.

Wichtig:

Beginnen Sie erst mit dem Umbau, wenn die Pflegekassen den Antrag genehmigt hat, ansonsten tragen Sie die Kosten selber. Hilfe und Informationen finden Sie bei den Wohnberatungsstellen vor Ort und gleichzeitig helfen sie auch bei der Antragsstellung.

Die Unterstützungsmöglichkeiten

Bei den Pflege- und Krankenkassen wird zwischen zwei Unterstützungsmöglichkeiten unterschieden.

  • Tages- oder Nachtpflege

In einer Einrichtung beanspruchen Pflegebedürftige die sogenannte Tages- oder Nachtpflege, auch wenn es nur um eine teilstationäre Pflege geht. Der Anspruch besteht obwohl Pflegegeld gezahlt wird. Der Antrag auf die Leistung ist bei der Pflegekasse zu stellen. Insbesondere Pflegebedürftige, die während der Abwesenheit der eigentlichen Pflegeperson nicht allein bleiben können, haben einen Anspruch. Er wird in folgender Höhe gewährt:

  • 689 Euro Pflegegrad 2
  • 1.298 Euro Pflegegrad 3
  • 1.612 Euro Pflegegrad 4
  • 1.995 Euro Pflegegrad 5

Personen, die mit dem Pflegegrad 1 anerkannt sind und Anspruch auf den Entlastungsbetrag für die Tag- und Nachtpflege haben, zahlen die restlichen Kosten aus eigener Tasche.

  • Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege eignet sich für alle Pflegebedürftigen, die einen anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5 haben und für einen begrenzten Zeitraum auf vollstationäre Pflege angewiesen sind. Gerade in Krisensituationen kommt die Kurzzeitpflege in Betracht. Zu einer solchen Situation zählt, wenn der Krankenhausaufenthalt einer Pflegekraft zu überbrücken ist oder Umbaumaßnahmen in der Wohnung stattfinden, aber auch wenn eine neue Pflegeperson nicht nahtlos übernehmen kann.

Für ein Kalenderjahr ist der Anspruch für Kurzzeitpflege auf 8 Wochen begrenzt und die Pflegekasse übernimmt die Kosten in Höhe von 1.612 Euro. Der Betrag erhöht sich, wenn noch Mittel aus der Verhinderungspflege offen sind. Insgesamt stehen dann bis zu 3.224 Euro zur Verfügung.

Der Entlastungsbetrag eignet sich für die Kurzzeitpflege-Leistungen, wenn eine betroffene Person nur Pflegegrad 1 hat und keine weiteren Leistungen bezieht. Obwohl keine Leistungen vorhanden sind, weil der Pflegegrad nicht ausreicht, ist der Entlastungsbetrag eine große finanzielle Hilfe.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Pflege zu Hause

1. Was fällt unter die Pflegesachleistungen?

In der häuslichen Pflege fallen unter die Pflegesachleistungen alle pflegerischen Maßnahmen. Die Leistungen reichen von der Körperpflege über die Ernährung und enden erst bei der Bewegung. Fachleute sprechen bei den Pflegesachleistungen von der körperlichen Grundpflege, aber das beinhaltet auch die Unterstützung im Haushalt. Dazu gehören Kochen, Backen, aber auch das Wäsche machen und Einkaufen. Der Gang zum Arzt ist auch eine Art Grundpflege, denn viele Menschen gehen mehrfach in der Woche zum Arzt und schaffen den Weg einfach nicht mehr alleine. Sie brauchen Hilfe und die kommt von einem Angehörigen oder dem Pflegedienst.

2. Wird die Pflegesachleistung vom Pflegegeld abgezogen?

Jede pflegebedürftige Person, die Zuhause lebt, hat einen Anspruch auf Pflegesachleistungen und auf Pflegegeld. Dafür kommt eine Kombination aus Sachleistung und Pflegegeld zum Tragen. Jede Person hat einen festen Anspruch auf Leistungen und diese wird anhand des Pflegegrad festgelegt. Wenn die Leistung nicht komplett verwendet wird, dann findet eine prozentuelle Auszahlung statt und das Restgeld steht dem Betroffenen zur Verfügung. Er kann das Geld für weitere Leistungen ausgeben.

3. Was zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt alle Kosten der allgemeinen Pflege für eine pflegebedürftige Person und zwar bis zu einem Betrag von 1.612 Euro im Jahr. Der Betrag erhöht sich auf 3.224 Euro, wenn aus der Verhinderungspflege Gelder übrig sind.

4. Was zahlt die Krankenkasse bei Medikamentengabe?

Die Kosten für Medikamente sind in den ersten 28 Tagen des Jahres bis zu 10% selber zu tragen und erst anschließend übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

5. Wer rechnet die Pflegesachleistungen ab?

Die Abrechnung der Pflegesachleistungen erfolgt durch einen anerkannten Pflegedienst oder durch eine anerkannte Einzelperson. Bei dem Pflegedienst muss es sich um einen ambulanten, von der Pflegekasse anerkannten Dienst handeln.

Fazit

Die Pflegekasse übernimmt viele Leistungen für Pflegebedürftige. Nicht nur reine Geldleistungen sind möglich, sondern auch Sachleistungen. Wichtig ist, dass der Pflegebedürftige die Möglichkeit bekommt, seinen Lebensabend im eigenen Zuhause zu verbringen. Das hat Vorrang vor einem Pflegeheim oder einer anderen Einrichtung. Ein Antrag kann die finanziellen Sorgen vergessen lassen, wenn Pflegegeld oder Entlastungsgeld bewilligt werden. Grundvoraussetzung ist immer ein anerkannter Pflegegrad, der vom Medizinischen Dienst festgestellt wird.

Der Beitrag Pflegesachleistung oder Pflegegeld: Welche Leistungsart passt zu Ihnen? Die Pflegekasse übernimmt viele Leistungen für Pflegebedürftige erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Pflegefehler: Was tun? – Das sollten Sie wissen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pflegefehler-was-tun-das-sollten-sie-wissen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pflegefehler-was-tun-das-sollten-sie-wissen/#respond Mon, 28 Feb 2022 11:48:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65684 Hat der Pflegedienst ihnen als pflegebedürftigen Schaden zugefügt, so steht Ihnen ein Schadenersatz zu. Diese Forderung kann sogar ein vertretungsberechtigter Erwachsener für seine Eltern stellen. Scheinbar ein klarer Fall Frau M. ist bettlägerig und pflegebedürftig.

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Hat der Pflegedienst ihnen als pflegebedürftigen Schaden zugefügt, so steht Ihnen ein Schadenersatz zu. Diese Forderung kann sogar ein vertretungsberechtigter Erwachsener für seine Eltern stellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegedienste müssen sich bei Ihrer Arbeit an bestimmte fachliche Standards halten.
  • Sollte es aufgrund eines Fehlers bei der Pflege zu einem gesundheitlichen oder anderen Schaden kommen, so muss der Pflegedienst hierfür Schadenersatz leisten.
  • Sind Sie gesetzlich versichert, so können Sie ein Gutachten bei der Pflegekasse in Auftrag geben. Dieses soll klären, welcher Pflegefehler vorlag und wer Schuld daran trägt.

Scheinbar ein klarer Fall

Frau M. ist bettlägerig und pflegebedürftig.

Ihre Tochter braucht eine Auszeit und beauftragt deshalb einen Pflegedienst für die Betreuung der Mutter. Nach einem Urlaub von drei Wochen stellt die Tochter fest, dass Frau M. einen Dekubitus am Bein hat.

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Alten- und behindertengerecht sind die wenigsten Wohnungen ausgestattet. Allerdings genügen meist schon kleine Veränderungen, um eine effektiv bessere Nutzung möglich machen. Das Leben in den eigenen vier Wänden lässt sich auch schon mit wenigen Handgriffen

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So gehen Sie vor

Haben Sie als pflegebedürftiger Schaden erlitten und hat diesen der Pflegedienst verursacht, so können Sie Schadenersatz fordern.

Es ist möglich, dass wie im obigen Fall, die vertretungsberechtigte Tochter den Schadenersatz im Namen der Mutter fordert.

Der Schadenersatz bezieht sich auf die materiellen Einbußen. Er hat durchaus auch eine finanzielle Bedeutung. Auch ein Schmerzensgeld kann den Schadenersatz umfassen. Im Falle von Schmerzensgeld erhält der Geschädigte einen finanziellen Ausgleich aufgrund der Körper- und Gesundheitsschäden.

Sofern es sich um Schadenersatzansprüche handelt, muss bewiesen sein, dass der Pflegedienst Fehler gemacht hat. Der Pflegedienst muss dies verantworten oder aber mindestens fahrlässig gehandelt haben.

Im Fall von Frau M. müssen nun Expertenstandards klären, ob der Dekubitus durch falsche Pflege entstanden ist. Diese Expertenstandards sind verbindlich für alle Pflegedienste sowie Pflegeheime und sicher die Qualität der Pflege. Sie sind für acht Bereiche festgesetzt und basieren auf den wissenschaftlich anerkannten Stand der Pflege. Bereiche hiervon sind die Dekubitusprophylaxe, die Sturzprophylaxe und das Schmerz- und Ernährungsmanagement.

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Alle Pflegebedürftigen haben seit Januar 2017 Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn Sie in der ambulanten Pflege betreut werden. Grundvoraussetzung ist ein Pflegegrad und die Betreuung in den eigenen vier Wänden. Der Entlastungsbetrag gibt es in Höhe

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Die Expertenstandards helfen

Somit sorgen die Expertenstandards dafür, dass die professionelle Pflege unter fachlichen Kriterien ordnungsgemäß durchgeführt wird und die Einhaltung jederzeit geprüft werden kann.

Sofern Frau M. nun streiten muss, um zu klären, ob der Dekubitus durch einen Pflegefehler verursacht wurde, können die Expertenstandards sowie ein Sachverständigengutachten den Fall klären.

Jedoch sollte Frau M. nicht sofort einen Sachverständigen einschalten, denn dann muss sie die Kosten selbst tragen. Sollte Frau M. bei einer gesetzlichen Pflegekasse versichert sein, kann sie von der Pflegekasse Hilfe beantragen und Unterstützung im Fall der Schadenersatzansprüche erhalten. Es verhält sich hier wie mit einem medizinischen Behandlungsfehler eines Arztes, die Pflegekasse beauftragt einen Sachverständigen und der klärt, ob es einen Fehler gab. In diesem Fall entstehen Frau M. auch keine Kosten.

Die gesetzliche Pflegekasse kümmert sich für Versicherte darum, wenn ein Schadenersatz wegen eines Pflegefehlers gestellt wird. Das Gesetz legt fest, dass die Pflegekasse den Versicherten hier helfen muss.

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Treppenlifte: Tücken teurer Technik – Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Einbaukosten bei anerkannten Pflegegrad

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Fakten zählen

Sofern nun ermittelt wird, dass die Pflege eindeutig fehlerhaft gemacht wurde, muss der Pflegedienst hierfür die Verantwortung tragen. Bleibt nur die Frage, ob der Dekubitus auch wirklich deshalb entstanden ist. Es bestehen berechtigte Bedenken, ob der Dekubitus nicht auch dann entstanden wäre, wenn die Pflege richtig durchgeführt worden wäre. Hier sind die gesundheitlichen Einflüsse von Frau M. entscheidend. Bei dieser Frage hilft ein Sachverständigengutachten.

Sofern das Gutachten besagt, dass der Pflegefehler zum Dekubitus geführt hat, steht Frau M. Schadenersatz zu.

Möchte Frau M. nun den Schadenersatzanspruch geltend machen, so muss Sie dem Pflegedienst schriftlich mitteilen, dass dieser seine Haftung anerkennen muss. In welcher Höhe sich der Schadenersatzanspruch beläuft, wird später geklärt. Nachdem dies erledigt ist, sollten Sie sich einen Anwalt nehmen. Adressen für Juristen mit diesem Fachbereich erfahren Sie bei der Rechtsanwaltskammer Ihres Bundeslandes. Denken Sie jedoch daran, dass der Anwalt sich um Ihre rechtlichen Belange kümmert. Es kann somit durchs immer noch ein Gutachten nötig sein.

Sollte sich der Pflegedienst verweigern oder nicht zu dem Fall äußern, so können Sie die Klage bei Gericht einreichen.

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Pflegegrad erhöhen: Wenn sich der Pflegebedarf im Heim ändert – Vertrag wird an die neuen Anforderungen angepasst

Der Pflegebedarf kann sich immer wieder ändern und dann gibt es vertragliche Besonderheiten zu beachten. Hilfe im Alltag brauchen die Bewohner eines Pflegeheims, denn aus dem Grund leben sie dort. Sie brauchen vielleicht Hilfe bei

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Ein ambulanter Pflegedienst muss in der Regel eine Haftpflichtversicherung haben. Sofern der Pflegedienst von Frau M. den Schadenersatz nicht zahlen kann, wird die Haftpflichtversicherung Sorge tragen, dass sie die geforderte Summe bekommt.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Pflegefehler: Was tun? – Das sollten Sie wissen

1. Werden Schadenersatzsansprüche zu schnell gestellt?

Generell sollten Sie schon überprüfen, ob es Sinn macht. Sind Sie der Meinung, der Schaden währe ohnehin entstanden, macht es keinen Sinn. Jedoch kann Ihnen hier die Pflegekasse helfen und klären, ob eine Forderung sinnvoll ist.

2. Warum passieren professionellen Pflegern diese Fehler?

Fehler passieren überall und gerade Pflegedienste, aber auch Altenheime leiden unter akutem Personalmangel. Die Zeiten sind knapp bemessen und so kann es in der Eile auch schnell zu Fehlern kommen, die dem Pflegebedürftigen schaden können.

3. Macht es Sinn, sich gleich juristisch beraten zu lassen?

Dies steht Ihnen natürlich frei. Jedoch wird Ihnen auch der Jurist dazu raten, erst von der Pflegekasse ein Gutachten einzuholen, um die Schuldfrage zu klären.

4. Kann ich den Pflegedienst gleich wechseln?

Sofern die Schuldfrage nicht geklärt ist, liegt es am Pflegedienst, ob er Sie gleich aus dem Vertrag entlässt. Spätestens, wenn aber ein Gutachten belegt, dass es ein Fehler vom Pflegedienst war, können Sie in der Regel den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

5. Wie hoch können Schadenersatzansprüche sein?

Dies hängt immer vom Fall ab und kann somit nicht pauschal beantwortet werden.

Heimkündigung
Pflegeheim kündigen – so kommen Sie aus den Verträgen raus! Einschreiben mit Rückschein zur Vertragskündigung

Ohne Angaben von Gründen können Sie als Pflegeheim-Bewohner den laufenden Vertrag ohne Probleme kündigen. Die Kündigung des Pflegeheims Den Vertrag mit dem Pflegeheim können Sie jederzeit ordentlich kündigen und dafür brauchen Sie keine Gründe angeben.

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Fazit

Die Arbeit des Pflegedienstes wird durch Personalmangel und einem knappen Zeitmanagement mehr und mehr erschwert. Umso höher ist hier das Risiko, dass auch Fehler bei der Arbeit entstehen. Sollte jedoch einer dieser Fehler zu einem Schaden am Pflegebedürftigen führen, so können Sie Schadenersatzansprüche geltend machen.

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https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pflegefehler-was-tun-das-sollten-sie-wissen/feed/ 0
Was ist ein ambulanter Pflegedienst? Hilfe in den eigenen vier Wänden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-ist-ein-ambulanter-pflegedienst-hilfe-in-den-eigenen-vier-waenden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-ist-ein-ambulanter-pflegedienst-hilfe-in-den-eigenen-vier-waenden/#respond Wed, 23 Feb 2022 12:01:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60113 Der ambulante Pflegedienst ist eine Institution, die es auch stark eingeschränkten Menschen möglich macht, in einer eigenen Wohnung zu leben. Sie helfen nicht nur beim Duschen und Anziehen, sondern kümmern sich auch um den Haushalt.

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Der ambulante Pflegedienst ist eine Institution, die es auch stark eingeschränkten Menschen möglich macht, in einer eigenen Wohnung zu leben. Sie helfen nicht nur beim Duschen und Anziehen, sondern kümmern sich auch um den Haushalt. Sie bieten regelmäßige Hilfe im Alltag an und stehen ihren Patienten bei. Es gibt Angebote von Wohlfahrtsverbänden und die privaten Anbieter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur für die zugelassenen Pflegedienste übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten.
  • Die Aufgabe der Pflegedienste bezieht sich auf die Pflege, aber sie bieten z.B. auch Betreuung und Haushaltshilfe an.
  • Der ambulante Pflegedienst übernimmt auch die häusliche Krankenpflege als Leistung der Krankenversicherung, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Informationen über die Pflegedienste der Umgebung finden Sie z.B. bei den Pflegekassen und Pflegestützpunkten.

Ambulanter Pflegedienst – was ist das?

Die Pflegedienste gibt es unter unterschiedlichen Bezeichnungen, von Sozialstation über Pflegeteam bis hin zu zuhause bleiben GmbH.

Der Name spielt für einen Pflegedienst keine Rolle, aber Voraussetzung für eine Zulassung als ambulanter Pflegedienst ist, dass es eine ausgebildete Pflegefachkraft gibt, die die Verantwortung übernimmt. Das bedeutet, es handelt sich entweder um eine Krankenschwester, einen Krankenpfleger, eine Kinderkrankenschwester oder einen staatlich anerkannten Altenpfleger.

Es gibt in einem ambulanten Pflegedienst z.B. die hauptberuflichen Pflegefachkräfte, welche in der Regel in Vollzeit arbeiten. Dazu gibt es inzwischen auch noch Hauswirtschaftshelferinnen, Pflegekräfte oder Pflegehilfskräfte und Familienpflegehelfer. Zusammen bilden sie einen Pflegedienst, der für Familien Hilfe und auch Unterstützung im Alltag anbietet. Die pflegenden Angehörigen können daher mit Hilfe des Pflegedienstes Beruf und Betreuung deutlich besser unter einen Hut bekommen. Der Pflegedienst kommt also zu den Pflegebedürftigen nach Hause. Er ermöglicht ihnen daher ein fast normales Leben und zwar in den eigenen vier Wänden. Die pflegebedürftigen Versicherten haben aufgrund dessen einen gesetzlichen Anspruch.

Die Aufgaben der ambulanten Pflegedienste

Bei einem Pflegedienst arbeiten verschiedene Fachleute und zusammen erbringen sie die folgenden Leistungen:

  • Pflegemaßnahmen auf den Körper bezogen (Hilfe beim Gang auf die Toilette, Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Essen und Trinken)
  • Betreuungsmaßnahmen in pflegerischer Hinsicht (gemeinsames Kochen, Unterstützung bei Hobby und Spiel, Begleitung zum Friedhof)
  • Haushaltsführung (Wechsel der Bettwäsche oder die Reinigung der Wohnung)
  • Häusliche Krankenpflege (nur unter bestimmten Voraussetzungen, Injektionen oder Wundversorgung)
  • Beratung in Bezug auf Fragen rund um die Pflege oder Angelegenheiten wie Hilfsmittelanschaffung oder die Organisation von Krankenfahrten

Über die zugelassenen Pflegedienste in der Umgebung informieren die Pflegekassen.

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Wie gut ist Nivea? Marktcheck hat die Kosmetikprodukte getestet

Nivea-Creme, Nivea-Deo, Nivea-Shampoo – die Palette an Nivea-Pflegeprodukten ist riesig. Und die Marke Nivea ist auch weltweit bekannt. Doch heißt Bekanntheit auch, dass das Produkt Nivea gut ist? Marktcheck hat den Test gemacht…mit erstaunlichen Ergebnissen.

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Die Entwicklung der Pflegedienste

Aus den Sozialstationen der Kirchen und Wohlfahrtsverbände entstand die häusliche Pflege.

Der Bereich finanzierte sich zuerst aus Mittel der Kommunen und der einzelnen Bundesländer. Inzwischen finanziert sich der Bereich über einen Teil der Krankenkassenleistung. Die Pflegeversicherung gibt es seit 1995 und dann auch als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Durch diese Änderung entstanden mit der Zeit immer mehr ambulante Pflegedienste. Daher steigt die Zahl auch immer weiter. 2017 arbeiteten z.B. in 14.100 zugelassenen ambulanten Pflegediensten rund 390.000 Beschäftigte. Auch heute noch werden es immer mehr.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema ambulanter Pflegedienst

1. Welche Aufgaben hat der ambulante Pflegedienst?

In erster Linie leistet der ambulante Pflegedienst häusliche Pflegehilfe und die bezieht sich auf körperbezogene Maßnahmen. Das bedeutet, die Mitarbeiter kümmern sich um alle Aktionen rund um die Person vom Essen bis hin zum Toilettengang. Auch die Zahn- und Fußpflege gehört dazu.

2. Wie oft ist der ambulante Pflegedienst am Tag im Einsatz?

Der ambulante Pflegedienst kann z.B. mehrmals in der Woche ins Haus kommen und den pflegenden Angehörigen entlasten. Es gibt sogar Betroffene, die mehrmals am Tag Besuch vom Pflegedienst bekommen, weil Sie einen hohen Pflegegrad haben und keine Angehörigen in der Nähe.

3. Woran erkannt man einen guten ambulanten Pflegedienst?

Mittlerweile gibt es eine große Anzahl an diesen Dienstleistern. Achten Sie bei der Auswahl auf ausreichend ausgebildetes Fachpersonal, einen respektvollen Umgang mit den Patienten und auf aktuelles Fachwissen. Außerdem muss die Chemie zwischen dem Pflegedienstmitarbeitern und dem Patienten stimmen.

4. Was kostet der ambulante Pflegedienst im Monat?

Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst hängen von den gebotenen Leistungen ab. Sie können mit etwa 1.600 Euro bis 2.500 Euro im Monat für einen Pflegedienst rechnen. Meist bleibt nur ein Eigenanteil von 300 bis 600 Euro im Monat, denn der Rest wird von der Pflegekasse übernommen.

5. Was zählt zur Grundpflege bei einem ambulanten Pflegedienst?

Die Grundpflege ist die Hauptaufgabe eines ambulanten Pflegedienstes und dazu gehört die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität, die Vorbeugung, die Förderung und die Kommunikation des Patienten.

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Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Immer mehr alte und kranke Menschen verbringen ihren Lebensabend in der gewohnten Umgebung und lassen sich von den Angehörigen pflegen und betreuen. In der Regel ist das nur möglich, wenn ein ambulanter Pflegedienst unterstützt. Der ambulante Pflegedienst muss zugelassen sein, damit die Kosten über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Je nach Fall kommt der Pflegedienst mehrmals am Tag oder mehrmals in der Woche. Er übernimmt zahlreiche Aufgaben und dazu gehört in erster Linie die Grundversorgung mit Nahrung, die Pflege und die Betreuung. Aber es gibt immer mehr ambulante Pflegedienste, die ihre Hilfe auch im Haushalt anbieten und sogar für Besuche beim Arzt. Selbst die Freizeitgestaltung wird mit einem Pflegedienst deutlich verbessert und der Patient ist zu keiner Zeit allein. Bei der Suche nach einem Pflegedienst gibt es ein paar Kriterien, auf welche Sie achten müssen. Zum einen gibt es ausgelernte Fachkräfte und zum anderen ist der Umgang in einem freundlichen Ton.

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Haushaltshilfe: Die Pflege mit haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen – Tipps https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haushaltshilfe-die-pflege-mit-haushaltsnahen-dienstleistungen-ergaenzen-tipps/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haushaltshilfe-die-pflege-mit-haushaltsnahen-dienstleistungen-ergaenzen-tipps/#respond Sat, 30 Jan 2021 09:42:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60547 Im Haushalt gibt es eine Vielzahl an Arbeiten, bei denen sich Pflegebedürftige unterstützen lassen können. So zum Beispiel beim Einkaufen, bügeln, kochen oder für Fahrdienste. Die Pflegekasse bezahlt in einigen Fällen sogar dafür. Gleich erfahren

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Im Haushalt gibt es eine Vielzahl an Arbeiten, bei denen sich Pflegebedürftige unterstützen lassen können. So zum Beispiel beim Einkaufen, bügeln, kochen oder für Fahrdienste. Die Pflegekasse bezahlt in einigen Fällen sogar dafür. Gleich erfahren Sie, ab wann die Pflegekasse bezahlt und wie Sie die richtige Hilfe finden. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei haushaltsnahen Dienstleistungen handelt es sich um Arbeiten im Haushalt, die ein Dienstleister erledigt.
  • Sobald Sie mindestens den Pflegegrad 1 haben, können Sie für diese Leistungen eine finanzielle Unterstützung beantragen.
  • Die Pflegekasse bezahlt die Leistungen nur, wenn Sie auch einen zertifizierten Anbieter für die Hilfe aussuchen.

Definition haushaltsnahe Dienstleistungen

Den Begriff haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie eigentlich im Steuerrecht finden.

Auch wenn er sich sehr theoretisch anhören mag, so beinhaltet er doch ganz praktische Aufgaben. Der Begriff bezeichnet nämlich nichts anderes als Hausarbeit, die ein Unternehmen oder ein selbstständiger Dienstleister ausführt. Somit müssen Sie diese Arbeiten nicht selbst machen.

Es kann verschiedene Gründe haben, weshalb Personen Ihren Haushalt lieber anderen überlassen. Sei es aus Zeitmangel oder einfach, weil der Körper nicht mehr so mitmacht. Gerade gefährlichere Arbeiten wie Gartenarbeit oder Dinge, für die Sie auf eine Leiter steigen müssen, überfordern meist ältere Menschen.

Beispiel:

„Eigentlich bin ich für mein Alter von 80 Jahren noch sehr fit. Doch das Mähen des Rasens und der Weg zum Einkaufsladen sind schon sehr mühsam. Auch das Aufhängen und Abnehmen der Vorhänge ist für mich nicht mehr so leicht. Ich wäre froh, wenn mir jemand im Haushalt helfen könnte. Doch wo bekomme ich einen Dienstleister her, der mir helfen kann und der auch noch zuverlässig ist? Was muss ich sonst noch alles beachten?“

Welche Hilfen gibt es?

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören:

  • Hausarbeit: putzen, kochen, aufräumen, bügeln, Wäsche waschen, kleine Näharbeiten
  • Hilfe außer Haus: Gartenarbeit, Reinigungstätigkeiten am Haus, Einkäufe
  • Unterstützung: Begleitung bei Arztbesuchen, beim Einkaufen oder zum Spaziergang, Haustier ausführen, Hilfe beim Telefonieren oder Schreiben, Fahrdienst zu Behörden oder zum Arzt

Es gibt auch nicht haushaltsnahe Dienstleistungen. Das wäre dann die pädagogische Betreuung, medizinische Pflege oder aber Umbauten bzw. größere Reparaturen.

Achtung: Die Zulassung für haushaltsnahen Dienstleister vergeben die Bundesländer. Aus diesem Grund wird dies auch unterschiedlich gehandhabt. Sollten Anbieter für Gartenarbeit keine Zulassung erhalten, so wird die Pflegekasse im jeweiligen Bundesland diese haushaltsnahe Dienstleistung auch nicht bezahlen.

Gibt es für pflegebedürftige Unterstützung?

Bis zu 125 Euro im Monat stehen einem Pflegebedürftigen als Entlastungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen zu.

Diese Leistung erhalten Sie von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Das Geld dient dazu, um Ihre haushaltsnahen Dienstleistungen zu bezahlen. Jedoch ist das auch an bestimmte Bedingungen geknüpft, damit Sie den Entlastungsbetrag auch bekommen.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • mindestens Pflegegrad 1
  • Sie müssen einen von der Pflegekasse zertifizierten Anbieter wählen.

Damit Sie den Entlastungsbetrag bekommen, ist ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Sehr gut ist dabei die Tatsache, dass Sie den Restbetrag aus dem laufenden Monat, den Sie nicht verbraucht haben, in den nächsten Monat übertragen können. Es ist sogar möglich, die nicht verbrauchten Entlastungsbeiträge in das nächste Kalenderjahr mitzunehmen. Weitere Informationen finden Sie im Bundesministerium für Gesundheit.

Tipp:

Beim Entlastungsbetrag handelt es sich im rechtlichen Sinne um einen Erstattungsbetrag. Das heißt: Möchten Sie von Ihrer Kasse Geld erhalten, so heben Sie alle Belege auf. Sie gehen in Vorkasse, reichen die Belege bei der Pflegekasse ein und erhalten es zurückerstattet.

Einen Anbieter finden

Um die haushaltsnahen Dienstleistungen bezahlt zu bekommen, sollten Sie aufpassen, einen Anbieter zu wählen, der zertifiziert ist.

Was die Zertifizierungsvorschriften betrifft, so obliegen diese den jeweiligen Bundesländern. Suchen Sie nach einem zertifizierten Dienstleister, lassen Sie sich von den Pflegekassen, Pflegestützpunkten oder Kommunen beraten. Auch können Sie in einigen Bundesländern Online-Datenbanken für Ihre Suche nutzen.

Zudem sind Empfehlungen immer ganz hilfreich. Kennen Sie vielleicht jemanden, der bereits eine solche Unterstützung erhält?

Gut zu wissen: Manche ambulante Pflegedienste bieten die haushaltsnahen Dienstleistungen ebenfalls an. Auch gibt es Vermittlungsdienste. Diese können Ihnen die passenden Anbieter übermitteln. Haben Sie eine Nachbarschaftshilfe? So fragen Sie auch gerne dort nach.

Tipp:

Viele Menschen scheuen sich davor, den Entlastungsbetrag zu nutzen. Sie haben Angst davor, nicht mehr selbstständig zu sein. Andere dagegen möchten einfach keine Unterstützung von der Pflegekasse haben. Doch nutzen Sie diese Möglichkeit, denn so können Sie auch Unfälle vermeiden und Sie belasten sich nicht mehr als nötig.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Haushalshilfe: Die Pflege mit haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen – Tipps

1. Frage Wer bekommt haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlt?

Jeder pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1, kann diese Hilfe beantragen.

2. Frage Kann ich einen beliebigen Dienstleister wählen?

Das können Sie leider nicht. Die Dienstleistungen werden von der Pflegekasse nur bezahlt, wenn Sie einen zertifizierten Anbieter wählen.

3. Frage Kann mich der Dienstleister auch beim Einkaufen unterstützen?

Sie können die Dienstleistungen nicht nur in Ihren eigenen vier Wänden nutzen. Auch kann der Dienstleister Sie zum Arzt, zu Behörden oder eben zum Einkaufen fahren und begleiten.

4. Frage Warum muss ich in Vorkasse treten?

Da es sich hier um einen Erstattungsbetrag handelt, müssen Sie die Rechnung des Dienstleisters selbst begleichen. Danach reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein und erhalten das Geld zurück.

5. Frage Darf ich bei der Hausarbeit dennoch mithelfen?

Selbstverständlich können Sie auch noch selbst Hand anlegen. Während der Dienstleister die Arbeiten übernimmt, die Sie nicht mehr schaffen, zum Beispiel Fenster putzen, können sie die leichteren Aufgaben übernehmen.

Fazit

Haushaltsnahe Dienstleistungen sollen pflegebedürftige entlasten. Sie übernehmen die Aufgaben im Haushalt, die der ältere Mensch nicht mehr alleine bewältigen kann. Außerdem kann er auch bei diversen außer Haus Terminen begleiten. Grundsätzlich bekommen Sie diese Dienstleistungen von der Pflegekasse aber nur bezahlt, wenn Sie einen zertifizierten Anbieter wählen.

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Wofür Sie in der Pflege Entlastungsleistungen nutzen können – 125 Euro für die Entlastung im Alltag https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wofuer-sie-in-der-pflege-entlastungsleistungen-nutzen-koennen-125-euro-fuer-die-entlastung-im-alltag/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wofuer-sie-in-der-pflege-entlastungsleistungen-nutzen-koennen-125-euro-fuer-die-entlastung-im-alltag/#respond Wed, 20 Jan 2021 11:29:16 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60078 Alle Pflegebedürftigen haben seit Januar 2017 Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn Sie in der ambulanten Pflege betreut werden. Grundvoraussetzung ist ein Pflegegrad und die Betreuung in den eigenen vier Wänden. Der Entlastungsbetrag gibt es in Höhe

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Alle Pflegebedürftigen haben seit Januar 2017 Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn Sie in der ambulanten Pflege betreut werden. Grundvoraussetzung ist ein Pflegegrad und die Betreuung in den eigenen vier Wänden. Der Entlastungsbetrag gibt es in Höhe von 125 Euro im Monat und wird zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die pflegenden Angehörigen werden entlastet und mit Hilfe des Entlastungsbetrags lassen sich Angebote finanzieren.
  • Die Rechnungen müssen Sie einsammeln und diese reichen Sie bei der Pflegekasse ein.
  • Die Pflegekassen geben Auskunft darüber, welche Anbieter zugelassen sind.
  • 40% der Pflegesachleistungen lassen sich zusätzlich für die Entlastungsleistungen verwenden.
  • Sparen Sie nicht genutzte Beiträge an und nutzen Sie diese später bei Bedarf.

Entlastungsleistungen – was ist das?

Die Entlastungs- und Betreuungsangebote sind Unterstützungsleistungen. Sie stehen zusätzlich zur Verfügung und werden von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen genutzt.

Für einige Stunden im Monat übernimmt geschultes, ehrenamtliches oder professionelles Person die verschiedenen Aufgaben und die Pflegebedürftigen sind gut versorgt. Die pflegenden Angehörigen können zu neuer Kraft kommen und sich auf die Aufgaben neu konzentrieren.

Dazu kann der Entlastungsbetrag genutzt werden:

  • Für alle Angebote, die zur Unterstützung im Alltag dienen und nur bei Anbietern, die nach Landesrecht eine Zulassung haben. Dazu gehören haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltags- und Pflegebegleiter und sogar Gruppenangebote.
  • Tages- und Nachtpflege, sowie die Kosten für die Unterkunft, die Mahlzeiten und Investitionskosten
  • Kurzzeitpflege
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Niedrigschwellige Betreuungsangebote

Die Alltagsunterstützungen sind auch unter dem Namen niedrigschwellige Betreuungsangebote zu finden und diese sind in erster Linie für die Demenzkranken sehr spannend. Die kreativen Tätigkeiten erhalten die Fähigkeiten und können diese verbessern. Auch für die körperlich eingeschränkten Personen gibt es ein passendes Angebot in Bewegungs- und Koordinationsgruppen.

Beispielsweise kann das etwa so aussehen:

  • 1x in der Woche Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen
  • einmal in der Woche der Besuch einer Sing- und Bastelgruppe bei einem Wohlfahrtsverband
  • 1x in der Woche ein Besuch des Bewegungsangebots
  • einmal in der Woche ein Spaziergang mit einem ehrenamtlichen Mitarbeiter
  • Begleitung zum Arzt, den Behörden oder Konzerten bei Bedarf wieder durch einen ehrenamtlichen Mitarbeiter

Wichtig:

Der Entlastungsbetrag kann unter gewissen Umständen auch für die ambulante Pflege und deren Leistungen eingesetzt werden. Die Pflegebedürftigen Personen, die nur einen Pflegegrad 1 haben, müssen nämlich die Leistungen des Pflegedienstes mitbezahlen. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 sind das Waschen und Anziehen, also die körperbezogenen Maßnahmen ausgeschlossen und sie dürfen nur mit Hilfe der Pflegesachleistungen bezahlt werden. Der Entlastungsbetrag dient lediglich zur Unterstützung für Hilfe im Haushalt oder die Alltagsgestaltung.

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Der Anspruch auf Entlastungsleistungen

Anspruch auf Entlastungsleistungen von 125 Euro im Monat haben alle Pflegebedürftigen, die Leistungen für einen ambulanten Dienst von der Pflegeversicherung bekommen.

Bei der Wahl muss der Anbieter nach dem aktuellen Landesrecht qualifiziert sein, denn sonst kommt es nicht zu einer Zahlung.

Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass das Entlastungsgeld von 125 Euro im Monat nicht ausreicht, dann kann der Pflegebedürftige auch einen Teil seiner Pflegeleistung umwidmen. Auf diese Art und Weise lassen sich bis zu 40% der Pflegesachleistungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden und dass ist gerade dann sinnvoll, wenn die Pflege nicht in dem Ausmaß gebraucht wird. Der Antrag zur Umwidmung wird bei der Pflegekasse gestellt.

Informationen zur Kostenübernahme

Ein gesonderter Antrag ist zu stellen, wenn Sie den Entlastungsbetrag bekommen möchten.

Im Grunde hat jeder das Anrecht auf die Entlastungsleistung, wenn die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Person in den eigenen vier Wänden betreut wird.

Sie müssen die richtigen Rechnungen einreichen, denn nur dann erhalten Sie die Zahlung der Leistung. In diesem Fall gilt das sogenannte Kostenerstattungsprinzip und das bedeutet, der Pflegebedürftige muss sich zuerst für ein entsprechendes Angebot entscheiden und den fälligen Betrag aus der eigenen Tasche zahlen. Er bekommt dafür eine Rechnung und diese wird bei der Pflegeversicherung eingereicht. Die Versicherung prüft die Rechnung und ob das Angebot qualifiziert ist und erst dann erhalten Sie den Entlastungsbetrag.

Geben Sie eine Abtretungserklärung ab, dann findet die Abrechnung der Pflege- und Entlastungsleistung direkt mit der Pflegekasse statt. Die Abtretungserklärung ermöglicht einen Datenaustausch zwischen dem Dienstleiter und der Pflegeversicherung, aber Sie treten nicht in Vorkasse.

Wichtig ist, dass Sie regelmäßig einen Einblick in die einreichten Rechnungen erhalten, damit Sie das Budget gut im Blick haben.

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Entlastungsbeitrag für Kurz- und Verhinderungspflege nutzen

„Ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht beispielsweise dann, wenn die Leistungen der Kurzzeitpflege ausgeschöpft sind und der Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 weiterhin in der Einrichtung der Kurzzeitpflege verbleibt, die Finanzierung nunmehr aber im Rahmen der Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI erfolgt. Gleiches gilt, wenn anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden (z. B. Freizeiten für Menschen mit Behinderung).“

Hier handelt es sich um ein Zitat des Spitzenverbandes der Pflegekassen.

Ein Beispiel für einen besseren Einblick

Karl ist pflegebedürftig und eigentlich pflegt seine Tochter ihn. Nun ist die Tochter aber leider verhindert und kann ihren Vater in den kommenden Wochen nicht pflegen. Er braucht also eine Kurzzeitpflege, aber die Mittel für die Kurzzeitpflege sind leider schon aufgebraucht, denn Karl war in diesem Jahr schon in der Kurzzeitpflege. Aber die Tochter hat die Verhinderungspflege in diesem Jahr noch nicht in Anspruch genommen. Die Rechnung für die Kurzzeitpflege-Einrichtung übernimmt der Pflegebedürftige erst selber und holt sich die Kosten von der Pflegekasse zurück, aber in der Regel wird eine Abtretungserklärung fertig gemacht. Dadurch reicht der Anbieter seine Rechnung direkt bei der Pflegekasse ein und rechnet somit die Leistungen direkt ab.

Die Pflegekasse begleicht die Kosten und es kommt vor, dass noch Geld übrig bleibt, dazu gehören in der Regel die Investitionskosten und die Hotelkosten. Diese Kosten lassen sich mit dem angesparten Entlastungsbetrag finanzieren und auch dafür unterschreibt der Pflegebedürftige eine Abtretungserklärung. Die Einrichtung rechnet die Kosten direkt mit der Pflegekasse ab und der Pflegebedürftige stellt lediglich einen Antrag auf Erstattung, und er reicht die Rechnung bei der Pflegekasse ein.

Lassen Sie sich vom Anbieter immer eine Rechnungsdurchschrift geben, damit Sie wissen, wie viele Leistungen Sie schon verbraucht haben.

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Die ungenutzten Entlastungsleistungen

Wenn die Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro nicht ausgeschöpft werden, dann stehen Sie für das restliche Kalenderjahr zur Verfügung.

Sie waren in einem Krankenhaus und haben im November nur 25 Euro der Leistungen ausgegeben, dann stehen Ihnen für den Dezember die 100 Euro aus dem November zur Verfügung. Dazu kommen die regulären 125 Euro für den Dezember und somit stehen Ihnen im Dezember dann 225 Euro zur Verfügung. Das restliche Geld nehmen Sie einfach mit ins kommende Kalenderjahr, aber bedenken Sie, dass der Restbetrag am 30. Juni verfällt.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Entlastungsbeitrag

1. Wer erbringt die Entlastungsleistungen?

Die Entlastungsleistung wird von speziellen Gewerbetreibenden erbracht und dazu gehören meist Pflegedienste und besondere Agenturen. Der Anbieter arbeitet nach dem Landesrecht und ist von der Pflegekasse zugelassen. Er rechnet entweder direkt mit der Pflegekasse oder über den Betroffenen ab. Diese Entscheidung trägt der Pflegebedürftige und seine Angehörigen selber.

2. Eignet sich der Entlastungsbetrag für Essen auf Rädern?

Essen auf Rädern und andere Menü-Bringdienste finanzieren Sie nicht mit dem Entlastungsbetrag. Diese Versorgungsform lässt sich mit Hilfe des Sozialamtes finanzieren und nicht durch die 125 Entlastungsbetrag der Pflegekasse.

3. Wann verfällt der Entlastungsbetrag aus 2020?

Der Entlastungsbetrag aus 2020 lässt sich noch bis 30. Juni 2021 einsetzen und erst danach verfällt er.

4. Was ist eine Entlastungsleistung?

Als Entlastungsleistung zählen verschiedene Angebote, die von einem Pflegebedürftige nutzbar sind und zur Alltagsbetreuung dienen. Dazu gehören haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote und Alltags- und Pflegebegleiter. Bei der Tages- und Nachtpflege werden auch die Unterkunft, die Mahlzeit und die Investitionskosten durch den Entlastungsbetrag abgedeckt.

5. Wo wird der Entlastungsbetrag beantragt?

Stellen Sie den Entlastungsantrag bei der zuständigen Pflegekasse. Sie brauchen keine spezielle Form einhalten, denn die Pflegekasse hat entsprechende Vordrucke da. Füllen Sie diese einfach sachgemäß aus.

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Fazit

In der heutigen Zeit pflegen viele Angehörige ihre Pflegebedürftigen in den eigenen viere Wänden. Der Grund ist einfach, denn die Betroffenen verlassen ihre Wohnung ungern. Aus dem Grund gibt es nicht nur die mobilen Pflegedienst, sondern auch spezielle Angebote, damit die Betreuung Zuhause stattfindet. Der Angehörige braucht zwischendurch eine Pause und kann auf den Entlastungsbetrag setzen. Der Entlastungsbetrag wird von der Pflegekasse angeboten und unterstützt die Angehörigen finanziell. 125 Euro im Monat stehen jeder Person zu und mit einem Antrag erhalten Sie das Geld. Das Geld steht für Tages- und Nachtpflege, Betreuung und Gruppenangebote zur Verfügung. Bleibt Geld übrig, dann nutzen Sie es im kommenden Monat. Bis zum Juni des folgenden Jahres besteht die Möglichkeit der Nutzung, danach verfällt der Entlastungsbetrag.

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Was für Angehörige älterer Menschen in Corona-Zeiten wichtig ist – Hygienemaßnahmen einhalten und Kontakte reduzieren, zum Schutz der Pflegebedürftigen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-fuer-angehoerige-aelterer-menschen-in-corona-zeiten-wichtig-ist-hygienemassnahmen-einhalten-und-kontakte-reduzieren-zum-schutz-der-pflegebeduerftigen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-fuer-angehoerige-aelterer-menschen-in-corona-zeiten-wichtig-ist-hygienemassnahmen-einhalten-und-kontakte-reduzieren-zum-schutz-der-pflegebeduerftigen/#respond Fri, 25 Dec 2020 09:06:01 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58870 In den Corona-Zeiten gibt es bestimmte Vorsichtsmaßnahmen, die gelten, damit Sie ältere Angehörige nicht anstecken. Sie helfen den älteren Angehörigen im Alltag, haben die Pflege übernommen oder besuchen sie regelmäßig? in all diesen Fällen müssen

Der Beitrag Was für Angehörige älterer Menschen in Corona-Zeiten wichtig ist – Hygienemaßnahmen einhalten und Kontakte reduzieren, zum Schutz der Pflegebedürftigen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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In den Corona-Zeiten gibt es bestimmte Vorsichtsmaßnahmen, die gelten, damit Sie ältere Angehörige nicht anstecken. Sie helfen den älteren Angehörigen im Alltag, haben die Pflege übernommen oder besuchen sie regelmäßig? in all diesen Fällen müssen Sie sich an die Regelungen genau halten. Wichtig ist aber auch, dass Sie auf sich selber achten und sich nicht übernehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Während der Corona-Krise ist der Umgang mit pflegedürftigen Menschen und die Hilfe für Eltern eine ganz besondere Herausforderung.
  • Sie müssen besonders umsichtig sein, wenn Sie Angehörige besuchen oder pflegen. Die richtigen Tipps für den Umgang finden Sie hier.
  • Die Hygienemaßnahmen sind zu jeder Zeit einzuhalten, wenn Sie die Betreuung oder Pflege im eigenen Zuhause oder über einen Pflegedienst übernehmen.
  • Ein Besuch im Pflegeheim ist nur mit Einhaltung des strengen Hygienekonzeptes möglich und hier sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen.

Die Angehörigen von älteren Menschen haben seit Beginn der Corona-Krise große Probleme und der bekannte Alltag ist nicht mehr möglich. Das Virus sorgt für Unsicherheiten und viele Fragen, gerade, wenn Sie sich um Ihre Eltern kümmern oder die Pflege für einen Angehörigen übernehmen.

Wichtig:

Das Besuchen, Versorgen und Pflege von Angehörigen ist nur möglich, wenn Sie sich strikt an die Hygieneregelungen halten. Nur so garantieren Sie, dass Sie von außen keine Erreger mitbringen.

In der Öffentlichkeit sollten Sie sich nicht mit den Händen anfassen und den Kontakt zu anderen Personen weitgehend vermeiden. Nach Einkäufen oder anderen Erledigungen sind sofort die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.

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Tipps erleichtern den Alltag

Die Pflege in den eigenen vier Wänden und Tipps für Hilfen haben wir zusammengestellt. 

Es ist immer besser, wenn die Angehörigen Hilfsdienste erledigen. Fremde Personen gehen nicht so besonnen mit der Situation um und Angehörige achten mehr. Sie sind vorsichtiger und achten darauf, weniger Kontakte zu haben, um eine Ansteckungsgefahr zu minimieren. Allerdings ist das nur möglich, wenn der Angehörige selber gesund ist und keinen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte.

Sie können sich weiterhin in Ruhe um die Angehörigen kümmern, wenn Sie die Kontakte gut aussuchen und vorsichtig sind. Betreten Sie die Wohnung, dann waschen Sie sich mit Seife gründlich die Hände und im besten Fall desinfizieren Sie sie auch. Die Pflege in Haus und Garten leisten Sie auch, wenn die Eltern nicht in direkter Nähe sind. Bei einem Besuch beim Arzt halten Sie einfach ausreichend Abstand und das beginnt schon im Auto. Die Eltern sitzen hinten im Auto auf der gegenüberliegenden Seite von Ihnen.

Zudem gilt es auf folgende Aspekte zu achten

  • Treten bei Ihnen Symptome für eine Atemwegserkrankung auf, dann verzichten Sie sofort auf die Pflege. Organisieren Sie eine kurzzeitige Vertretung und setzen Sie sich mit dem Hausarzt in Verbindung. Sie müssen Ihn daran erinnern, dass Sie für die Pflege des Angehörigen zuständig sind.
  • Außerhalb der Pflegemaßnahmen halten Sie immer einen Sicherheitsabstand von etwa zwei Metern, auch wenn Sie für die Pflege des Angehörigen verantwortlich sind. Umarmungen und Berührungen sind zu vermeiden, vor allen Dingen im Gesicht.
  • Kontakt zu dritten Personen und körperliche Kontakte sind zu vermeiden oder stark einzuschränken. Leider gilt es auch für den Kontakt der eigenen Familie, denn nur Distanz hilft das Infektionsrisiko zu senken. So schützen Sie sich und Ihre Angehörigen.
  • Kontakt zu Familie und Freunden halten Sie immer per Telefon oder Video. Auch die für Pflegebedürftigen können Sie diese Möglichkeiten nutzen. Sie fühlen sich nicht allein gelassen und erhalten beide Zuspruch.
  • Verabredungen treffen, um im Vorfeld eine Alternative zur Pflege zu haben, wenn Sie von Krankheit oder Quarantäne betroffen sind.
  • Teilen Sie die Pflege unter Geschwistern auf, aber dann müssen sich auch alle Personen an die bekannten Regelungen halten.
  • Essen lässt sich sehr gut vorkochen und im Notfall greift die Vertretung auf das vorgekochte Essen zurück.

Auch ein Lieferdienst bietet sich in so einem Fall an.

  • Angehörige von Menschen mit Demenz stehen vor einer ganz großen Herausforderung, denn die Hygiene-Maßnahmen müssen auch bei diesen Menschen eingehalten werden. Da die Maßnahmen ihnen nur sehr schwer beigebracht werden können, brauchen diese Angehörigen eine stärkere Entlastung, sonst brennen sie aus.
  • Freunde und Nachbarn übernehmen den Einkauf und stellen ihn einfach vor der Tür ab. Sie müssen zwischendurch Luft holen und demnach sind Betreuungszeiten besser aufzuteilen.

Holen Sie sich frühzeitig einen Rat von Experten.

  • Pflegestellen und Pflegestützpunkte sind in allen Bundesländern zu finden und sind immer der erste Ansprechpartner. Zurzeit sind sie telefonisch oder per Mail zu erreichen. Eine ausführliche Übersicht liefert die bundesweite Datenbank.
  • In der Regel beachten die Pflegedienste alle Hygienemaßnahmen sehr gut und auch das Tragen des Mund-Nasenschuttes ist selbstverständlich. Mitarbeiter von Pflegediensten sind im Umgang mit Pflegepersonen sehr umsichtig.
  • In der aktuellen Lage sind Besuchsdienste sehr sehr wichtig, aber auch hier gilt die Hygieneregeln einzuhalten. Sprechen Sie die Person direkt an und im Zweifel verzichten Sie einfach auf die Hilfe.

Beim Zentrum für Qualität in der Pflege finden Sie weitere ausführliche Tipps.

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Besuche in Pflegeheimen nur eingeschränkt

Pflegeheimbewohner freuen sich immer über die Besuch der Kinder, Enkelkinder, Verwandte oder Freunde, aber zurzeit ist ein Kontakt leider nur schwer möglich.

Die Besuche finden schon monatelang nicht mehr statt und selbst wochenlang fehlende Kontakte sind schwer zu verkraften. Zurzeit haben einige Bundesländer für ein paar Lockerungen gesorgt oder die Pflegeheime haben spezielle Maßnahmen in die Wege geleitet, um Besuche zu ermöglichen. Jedes Bundesland geht mit der Situation anders um, aber in allen Ländern ist immer auf die Einhaltung des Hygienekonzepts zu achten und in der Hinsicht gelten die Besuchsregelungen, falls vorhanden.

Bevor Sie einen Besuch planen, erkundigen Sie sich über die geltenden Regelungen im Bundesland und setzen Sie sich mit dem Pflegeheim in Verbindung. Die Regelungen der verschiedenen Bundesländer sind von der Bundesvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen Pflegeschutz zusammengefasst worden.

Ausnahmemöglichkeiten gibt es meist nur, wenn ein Heimbewohner schwer erkrankt ist und bekannt ist, dass seine letzten Tage anbrechen. In einem solchen Fall kommen meist nur sehr nah stehende Angehörige in den Genuss eines Besuchs. Sie müssen sich aber immer an die geltenden Regelungen des jeweiligen Bundeslandes halten und den Besuch mit dem Heim absprechen.

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Möglichkeiten und Tücken der Kontaktaufnahme

Ein telefonischer Kontakt mit Angehörigen kann sehr sinnvoll sein, muss aber von der Situation abhängig gemacht werden. Im Zweifel ist eine Absprache mit dem Pflegeperson eine gute Idee. In der Regel freuen sich die Angehörigen über einen telefonischen Kontakt, aber bei demenzkranken Personen kann es eine schwere Belastung sein, wenn ein Anruf stattfindet aber kein Besuch.

Menschen, die für die Pflege der Pflegebedürftigen zuständig sind, bringen die Ansteckungsgefahr in ein Heim und aus dem Grund sind Schutzvorkehrungen zu treffen. Sie sollten den Besuch außerhalb der Arbeit auf ein Minimum reduzieren. Zudem finden regelmäßige Testungen statt und Schutzmasken sollten ausreichend vorhanden sein. Häufiges Händewaschen gehört ebenfalls zu den wichtigen Maßnahmen.

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NRW erlaubt Zimmerbesuche

Besuche für die Bewohner auf den Zimmer sind wieder zugelassen, dadurch haben die Angehörigen und die Bewohner eine vertraute Atmosphäre.

Zum Schutz der Bewohner sind weiterhin zahlreiche Maßnahmen einzuhalten, damit keine Erkrankung ausgelöst wird. Jede Einrichtung ist verpflichtet sich Gedanken zu machen, wie Besuche stattfinden ohne dass ein Ansteckungsrisiko besteht. Sie müssen Verständnis haben, wenn Sie auch in der Einrichtung auf Einschränkungen achten müssen. Dazu gehören

  • Abstand halten
  • Fenster öffnen
  • Mund-Nasen-Maske tragen

Die Bewohner der Pflegeeinrichtungen haben mittlerweile auch wieder die Möglichkeit die Einrichtung für bis zu sechs Stunden zu verlassen. Damit der Schutz vor Ansteckung weiterhin gegeben ist, müssen allerdings alle Corona-Schutzverordnungen eingehalten werden.

Sie sind wichtig

Ein sollten Sie auf keinen Fall vergessen, denn Sie sollten auch auf sich selber achten!

Die Situation ist für die Angehörigen sehr belastend und Sie möchten mit Sicherheit helfen, aber nutzen Sie ruhig die Hilfsangebote für Angehörige. Kontaktstellen und allerlei Informationen finden Sie im Artikel für pflegende Angehörige.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Corona und pflegebedürftige Personen

1. Welche Corona-Maßnahmen sich am wichtigsten?

Die Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelungen sind die wichtigsten Maßnahmen im Umgang mit älteren und pflegebedürftigen Menschen. Wichtig ist, dass Sie zu jederzeit eine Mund-Nasen-Maske tragen, um eine Tröpfcheninfektion zu vermeiden.

2. Wie oft muss ich mir die Hände waschen?

Nach dem Aufenthalt im Freien sollten Sie sich die Hände gründlich waschen und im besten Fall desinfizieren. Auch in den eigenen vier Wänden sind die Hände regelmäßig zu waschen.

3. Wie wichtig ist der Schutz der pflegebedürftigen Personen?

Pflegebedürftige Personen haben meist ein angegriffenes Immunsystem und das bedeutet, sie sind empfindlicher gegenüber Erregern. Zudem kann Corona einen tödlichen Verlauf haben und demnach ist besondere Vorsicht geboten?

4. Welche Regelungen gelten ab dem 16.12?

Ab Mittwoch, den 16.12 geht Deutschland in einen weiteren Lockdown. Das bedeutet, die Kontakte sind einzuschränken und das öffentliche Leben wird aus das Minimum heruntergefahren. Ein Besuch im Pflegeheim ist dann nicht mehr ohne weiteres möglich.

5. Kann ich meine Angehörigen an Weihnachten sehen?

Experten raten von einem direkten Kontakt ab. Sie empfehlen eine Beschränkung per Telefon oder Video, aber über die Weihnachtstage sind ein paar Lockerungen drin. Ein Haushalt darf sich mit fünf Personen treffen, wobei Experten empfehlen, dass vorher mindestens 7 Tage keine anderen Kontakte getätigt wurden.

Symbolbild Datei Message E-Mail Anhang Coronavirus
Coronavirus: Vorsicht bei E-Mails und Nachrichten über das Internet

Die Angst vor dem neuartigen Coronavirus erfasst jetzt auch die Internetnutzer. Denn Kriminelle nutzen die Panik vor der Krankheit aus, um gezielt Schadsoftware unter die Verbraucher zu bringen. Nehmen Sie sich vor E-Mails und Nachrichten

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Fazit

Gerade in der heutigen Zeit haben es die Angehörigen von pflegebedürftigen und älteren Menschen sehr schwer. Ein persönlicher Kontakt ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich und ein Besuch im Pflegeheim ist meist gar nicht erlaubt. Wichtig ist aber immer ein Mindestabstand von 2 Metern, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und das Tragen der Mund-Nasen-Maske.

Der Beitrag Was für Angehörige älterer Menschen in Corona-Zeiten wichtig ist – Hygienemaßnahmen einhalten und Kontakte reduzieren, zum Schutz der Pflegebedürftigen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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