Thema Diagnose

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Unsere Beiträge zum Thema Diagnose

Knochendichtemessung

Knochendichtemessung: Wann zahlt die Kasse? Alle 5 Jahre haben Sie das Recht auf die Untersuchung

Die Knochendichtemessung wird in vielen Fällen als IGel-Leistung bezeichnet und auch genauso abgerechnet. Aber eigentlich ist Sie auch schon vor einem Knochenbruch eine Kassenleistung. 2013 ist daher ein Beschluss entstanden. Der besagt u. A. , dass die Leistung von der Krankenkasse übernommen werden. Dies gilt dann, wenn ein konkreter Befund für Knochenschwung vorliegt und er mit Medikamenten zu behandeln ist.