Thema LBS

Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Unsere Beiträge zum Thema LBS

Abschlussgebühren

Abschlussgebühr der Bausparkassen: Zustimmung durch den Bundesgerichtshof

Abschlussgebühren der Bausparkassen sind schon seit Jahren ein großes Thema und mittlerweile ist bekannt, dass die Bausparkassen Abschlussgebühren verlangen dürfen. Es spielt keine Rolle, ob sie dafür eine explizierte Leistung für den Kunden erbracht haben. Zu diesem Ergebnis kam der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 3/10) im Dezember des Jahres 2010.