Zoll | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 10:17:18 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Zoll | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Reise-Mitbringsel: So gibt es keine Zollprobleme bei der Einreise https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/reise-mitbringsel-so-gibt-es-keine-zollprobleme-bei-der-einreise/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/reise-mitbringsel-so-gibt-es-keine-zollprobleme-bei-der-einreise/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:17:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64100 Reisemitbringsel gehören heute zum guten Ton, aber Zigaretten, Alkohol und tierische Produkte wie Käse oder Leder-Kleidung kann zu Problemen mit dem Zoll führen. Sie müssen auf einige Dinge achten, aber es gibt Unterschiede innerhalb und

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Reisemitbringsel gehören heute zum guten Ton, aber Zigaretten, Alkohol und tierische Produkte wie Käse oder Leder-Kleidung kann zu Problemen mit dem Zoll führen. Sie müssen auf einige Dinge achten, aber es gibt Unterschiede innerhalb und außerhalb der EU.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Wareneinfuhr unterscheidet der Zoll zwischen Reisen innerhalb und außerhalb der EU (Europäischen Union).
  • Sie wollen für Alkohol und Tabak keine Steuern zahlen, dann müssen Sie sich an die Höchstgrenze halten. Milch- und Fleischprodukte können nur mit einem großen Aufwand von außerhalb der EU mit nach Hause genommen werden.
  • Melden Sie wertvolle Dinge schon vor dem Urlaub beim Zoll an, wenn Sie diese mitnehmen wollen.
  • Mit einem Spickzettel im Handgepäck können Sie nachlesen, welche Dinge Sie mit nach Hause bringen dürfen und welche besser nicht.

Der Wein aus dem Urlaubsland soll mit nach Hause genommen werden, aber ist das eigentlich möglich? Welche Bestimmungen gelten für Bargeld, tierische Produkte oder Medikamente? Bei einigen Gegenständen sollten Sie sich vor dem Urlaub schon um eine Zollanmeldung kümmern, aber gehört eine teure Fotoausrüstung oder Sportgeräte dazu?

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Reisen in EU-Mitgliedsstaaten

Wenn Sie durch die Länder der EU reisen, dann gibt es eigentlich nur sehr wenige Einschränkungen, so dass Sie Waren für den persönlichen Bedarf eigentlich ohne Bedenken mitnehmen können.

Das Recht auf Freizügigkeit ist ein Grundrecht der EU-Bürger. Der deutsche Zoll hat die 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zusammengefasst.

Laut Zoll gibt es aber Ausnahmen und über diese werden Sie  nachfolgend informiert.

Alkohol und Tabak

Beim Zoll fallen Alkohol und Tabak unter die Genussmittel und dürfen nur für den eigenen Bedarf aus dem Urlaub mitgebracht werden. Nur dann bleiben Sie von Steuern verschont.

  • Es gibt sehr hohe Grenzen und die genauen Richtmengen können Sie im Internet nachlesen. Bei der Anreise müssen Sie beispielsweise 800 Zigaretten oder 10 Liter Alkohol anmelden und auch Steuern zahlen.
  • Innerhalb der EU gelten für Wein keine Mengengrenzen.
  • Im Urlaubsland müssen die Waren richtig versteuert werden. Gerade bei Tabak kommt es immer wieder zu Problemen, denn es kann zur Steuerhehlerei kommen, wenn im Urlaubsland keine Versteuerung vorhanden ist, aber in einem EU-Land hergestellt wurde. Jede Verpackung muss mit einem Steuerzeichen und Angaben über Nikotin- und Teergehalt ausgezeichnet sind.
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Medikamente und Betäubungsmittel

Der Zoll definiert nicht nur die einzelnen Arzneimittel, sondern auch die Betäubungsmittel.

  • Sie müssen die Regelungen des Reiselandes einhalten, wenn es sich um Arzneimittel handelt. Bei der Einreise nach Deutschland dürfen Sie nur Arzneimittel für drei Monate mitführen.
  • Unter diese Höchstgrenze können auch Nahrungsergänzungsmittel, rein pflanzliche Naturheilmittel oder hoch dosierte Vitaminpräparate fallen.
  • Gefälschte Arzneimittel sind verboten, vor allen Dingen, wenn es um gefährliche oder für Doping verwendete Inhaltsstoffe geht. Zudem gibt es einige Präparate, die dem Artenschutz unterliegen.
  • Deutlich strengere Regelungen gelten für Betäubungsmittel und dazu kann auch Morphin gezählt werden. Sie dürfen solche Arzneimittel nur mit ärztlicher Verschreibung und in angemessener Menge für den Eigenbedarf mitnehmen. Sie brauchen für die verschiedenen Ländern unterschiedliche Bescheinigungen, die Sie im Internet finden.
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Bargeld

Sie müssen dem Zollbeamten mitteilen, dass Sie mehr als 10.000 Euro in Bar bei sich haben, wenn Sie angesprochen werden. Dazu gehört aber nicht nur Bargeld, sondern auch gleichgestellte Zahlungsmittel wie

  • Sparbücher
  • elektronisches Geld
  • Edelmetalle
  • Edelsteine

Aber für Schmuck zählt diese Regelung nicht.

Ausnahme: Länder gehören zur EU, aber nicht zum Zollraum

Nicht jedes Gebiet, welches in der EU liegt, fällt unter die Zollregelungen der Europäischen Union und das klingt erst einmal sehr merkwürdig. Es gibt einige Inseln wie Helgoland, Aruba und die Kanarischen Inseln, die einen Sonderstatus haben.

Für diese Inseln gelten nicht die kompletten Zollregelungen der Europäischen Union und es gibt teilweise sogar andere Steuerobergrenzen.

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Ausnahme: Reise über ein Nicht-EU-Land (Schweiz)

In der Schweiz gelten andere Regelungen und somit müssen Sie sich an diese halten. In machen Fällen führt die Reise von Italien nach Deutschland durch die Schweiz und dann müssen Sie sich auch an die Regelungen der Schweiz halten.

Genussmittel bleiben bei der Einreise nach Deutschland über ein Nicht-EU-Land steuerfrei, aber nur wenn Sie nachweisen können, dass die Waren aus dem Verkehr der EU stammen. Dazu sollten Sie immer die Kassenbelege oder Rechnungen zur Hand haben.

Reisen außerhalb der EU

Grundsätzlich gelten für Waren, die Sie aus Deutschland mitnehmen dürfen oder aus dem Urlaub mitbringen, die gleichen Regelungen wie für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Mitbringsel von der Reise dürfen nur für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk für einen Angehörigen dienen, der im gleichen Haushalt lebt. Der Zoll hat die Obergrenze zusammengefasst, damit Sie sehen bis zu welcher Grenze Sie keine Steuern zahlen müssen.

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Alkohol und Tabak

Alkohol und Tabak dürfen Sie nur mit in die EU bringen, wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind.

  • Bei Tabak liegt die Obergrenze bei 200 Zigaretten und bis zu dieser Grenze zahlen Sie keine Steuern. Sie können aber auch 100 Zigarillos, 50 Zigaretten oder 250 Gramm Rauchtabak nehmen. Eine Kombination von 100 Zigaretten und 25 Zigarren ist auch möglich.
  • Beim Alkohol gibt es Unterschiede, die durch den Alkoholgehalt bestimmt werden. Hat der Alkohol mehr als 22% Alkoholgehalt, dann ist ein Liter frei. Bei einem Alkoholgehalt von weniger als 22% können Sie bis zu zwei Liter mitnehmen. Sie haben aber auch die Möglichkeit zu kombinieren. Dazu können vier Liter schäumende Weine kommen und 16 Liter Bier.
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Lebensmittel

Im Bereich der Lebensmittel hat die EU sehr strenge Vorgaben, so dass nur tierische Erzeugnisse für den eigenen Gebrauch erlaubt sind. Die Gefahr von Seuchen ist immer allgegenwärtig.

  • Bei Fleisch und Milch gibt es strikte Regelungen und auch bei Käse oder Wurstwaren, denn es handelt sich um daraus hergestellte Erzeugnisse. Die Waren sind von Tierärzten an besonderen Stellen zu kontrollieren. Außerdem ist eine Gesundheitsbescheinigung und ein gültiges Begleitdokument notwendig.

Die Maßnahmen sind sehr aufwendig und aus dem Grund verzichten viele Reisende auf Mitbringsel dieser Art.

Im Ausland gekaufte Waren

Sie haben im Urlaub eine neue Kamera gekauft, sich für einen MP3-Player entschieden oder eine schöne Uhr gefunden, dann sollten Sie die Waren bei der Heimreise beim Zoll anmelden. Es gibt aber auch Einkäufe, die frei sind:

  • wenn die Waren einen Wert von insgesamt 300 Euro haben.
  • wenn die Waren bei einer Flug- oder Seereise den Gesamtwert von 430 Euro nicht überschreiten.
  • Sie unter 15 Jahren sind und der Warenwert höchstens 175 Euro ist.
  • Die Obergrenze wird durch die ausländische Umsatzsteuer plus den Warenwert berechnet.
  • Sie können einen teuren Gegenstand wie eine Uhr nicht auf mehrere Personen verteilen.
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Bargeld

Sie müssen Summen von mehr als 10.000 Euro beim Zoll anmelden und dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein einführen oder rausführen.

Unter diese Regelung fallen auch:

  • Sparbriefe
  • Schecks
  • Aktien

Anders sieht es bei Edelmetallen oder Edelsteinen aus, denn sie werden wie eine Ware behandelt.

Geschützte Tiere und Pflanzen

Artgeschützte Tiere und auch Pflanzen dürfen nicht nach Europa mitgenommen werden, so dass es keine Rolle spielt, ob sie leben, ausgestopft sind oder zu Waren verarbeitet.

Hautcremes, Arzneimittel der asiatischen Medizin, tierische Souvenirs und exotische Kleidung können davon betroffen sein, aber auch Kakteen, Korallen, Muscheln- und Schneckenschalen, sowie Orchideen können verboten sein.

  • Händler bieten oft Ausfuhrbescheinigungen, aber diese sind nicht gültig. Amtliche Genehmigungen bekommen Sie nur von der zuständigen Behörde des Urlaubslandes.
  • Entsprechende Tiere, Pflanzen oder Gegenstände nimmt der Zoll in Obhut und es folgt eine Geldstrafe für Sie.
  • Mittlerweile finden Sie im Internet eine Internetseite mit allen geschützten Arten der Urlaubsländer.
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Wertvolle Gegenstände im Gepäck

Der Zoll zählt unter anderem Reisegebrauchsgegenstände zum Reisegepäck und dazu gehören Kleidung, Fotoausrüstungen oder Sportgeräte, Waren des persönlichen Verbrauchs (Hygieneartikel) und Geschenke. Sie dürfen diese Dinge für den privaten Gebraucht mitnehmen und nach Deutschland auch wieder einführen.

  • Bei besonders hochwertigen Gegenstände kann der Zoll schon mal misstrauisch werden, denn wenn Sie eine teure Fotoausrüstung aus dem Urlaub mitbringen, kann es sein, dass Sie beweisen müssen, dass sie in Deutschland gekauft wurde. Dazu bieten sich Kaufbelege an.
  • Sie können Missverständnisse ganz einfach vermeiden, indem Sie sich schon vor der Reise ausführlich kümmern. Nutzen Sie dafür das Auskunftsblatt INF3, welches Sie beim Zoll bekommen. Nehmen Sie die Waren mit zum Zoll. Zudem sind Fotos oder Seriennummern eine gute Idee.
  • Diese Aktion führen Sie vor einer Flugreise durch und zwar bevor Sie das Gepäck aufgeben.
  • Erkundigen Sie sich über die Ein- und Ausfuhrbestimmungen des Urlaubslandes. Sie erhalten die entsprechenden Auskünfte bei den Zollbehörden oder bei der Botschaft oder einem Konsulat Deutschlands.
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Gefälschte Marken und Kleidung

Sie dürfen nachgeahmte und gefälschte Produkte nur für den eigenen Bedarf ins Land bringen.

  • Es kommt zu Problemen, wenn der Zoll der Meinung ist, dass die Menge zu viel für den Eigenbedarf ist.
  • Es gibt einige Markenhersteller, die mittlerweile darum bitten, dass die gefälschte Ware abgefangen wird. In einem solchen Fall ist auch schon ein T-Shirt nicht mehr einfuhrfähig.

Abgaben mit der „Zoll und Reise-App“ berechnen

Mit Hilfe einer App können Sie feststellen, welche Waren Sie ohne Abgabe mit nach Hause nehmen können und ab welchem Warenwert eine Zahlung fällig wird. Sie müssen die App nur einmal installieren und sie funktioniert ohne Internetverbindung. Es gibt eine Version für Apple und eine für Android.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Reise-Mitbringsel

1. Wie viele Pullover aus der Türkei darf in mit nach Deutschland nehmen?

Im Grunde dürfen Sie aus der Türkei so viele Pullover mitbringen, wie Sie für den Eigenbedarf brauchen. Aber der Zoll wird bei mehreren Pullovern schon misstrauisch.

2. Wie viel Goldschmuck darf ich nach Deutschland mitbringen?

Beim Goldschmuck müssen Sie auf den Wert des Schmucks achten. Der Schmuck sollte eine Warenwert von 300 Euro nicht überschreiten.

3. Wie viele Parfüm-Flakons darf ich aus dem Urlaub mitbringen?

Sie dürfen so viele Flaschen Parfüm mitbringen wie Sie sollen, solange Sie die Obergrenze für Waren nicht überschreiten. 300 Euro sind es außerhalb der EU und innerhalb der EU sind keine Grenzen vorhanden.

4. Wie viel Zigaretten darf ich nach Deutschland einführen?

Wenn Sie aus einem EU-Land einreisen, dann können Sie Zigaretten mit Steuerzeichen problemlos einführen. Kommen Sie von außerhalb der EU, dann liegt die Obergrenze bei 200 Zigaretten pro Person.

5. Wir reisen mit 3 Personen über 18 Jahren – wie viele Zigaretten darf ich von außerhalb der EU mitbringen?

Jede Person über 17 Jahre darf 200 Zigaretten nach Deutschland einführen, so dass drei Personen 600 Zigaretten im Gesamten mitbringen können.

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Fazit

Was ist ein Urlaub ohne ein Reisemitbringsel? Dabei kommt es in erster Linie darauf an, wo Sie Urlaub machen – innerhalb der EU oder außerhalb der EU. Innerhalb der EU sind die Zollbehörden ein wenig lockerer, aber wenn Sie außerhalb der EU kommen, dann müssen Sie genau aufpassen. Gerade Zigaretten und Alkohol dürfen nur in Höchstmengen eingeführt werden. Der Zoll ist in der Hinsicht sehr genau. Aber auch bei anderen Waren schauen die Zollbehörden genau hin. Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bestimmungen, damit Sie keine bösen Überraschungen beim Zoll erleben.

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Was bedeutet der Brexit für Nahrungsergänzungsmittel aus Großbritannien? – Online-Käufe können durch Zoll und Steuern teuer werden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-bedeutet-der-brexit-fuer-nahrungsergaenzungsmittel-aus-grossbritannien-online-kaeufe-koennen-durch-zoll-und-steuern-teuer-werden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-bedeutet-der-brexit-fuer-nahrungsergaenzungsmittel-aus-grossbritannien-online-kaeufe-koennen-durch-zoll-und-steuern-teuer-werden/#respond Wed, 30 Mar 2022 21:17:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68943 Das Thema Brexit hat die Nationen eine ganze Weile beschäftigt und in erster Linie ging es um den Warenverkehr zwischen Großbritannien und der Europäischen Union. Nachdem der Brexit nun durch ist, haben sich die Nationen

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Das Thema Brexit hat die Nationen eine ganze Weile beschäftigt und in erster Linie ging es um den Warenverkehr zwischen Großbritannien und der Europäischen Union. Nachdem der Brexit nun durch ist, haben sich die Nationen auch im Bereich Warenverkehr endlich auch neue Regelungen geeinigt. Beim Online-Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln kann sich in Zukunft ein bisschen was ändern. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich bleibt bei den im Internet geschlossenen Verträgen erst einmal alles beim Alten, zumindest rechtlich. Der Grund ist einfach, denn die britischen Verbraucherschutzregeln sind aktuell noch mit den hiesigen Verbraucherschutzgesetzen identisch und somit gibt es aktuell zumindest keine Änderungen.
  • Allerdings gilt das nicht für die Zukunft, denn es können sich nicht nur die Verbraucherschutzgesetze ändern, sondern auch die Zollbestimmungen, aber zurzeit lässt sich in der Hinsicht noch nichts absehen.

Online-Bestellungen bei britischen Händlern 

Gerade im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel zeigt sich, dass viele Produkte entweder von britischen Händlern über das Internet vertrieben werden oder aus Großbritannien verschickt werden.

Mittlerweile hat sich Großbritannien von den Europäischen Staaten gelöst und nach dem Brexit gibt es viele offene Fragen. Gerade in Bezug auf die Online-Bestellungen und eventuelle Änderungen für Online-Käufe. Aber Sie können beruhigt sein, denn auch nach dem Brexit gibt es rechtlich im Moment keine Veränderungen, denn die britischen und die hiesigen Verbraucherschutzregelungen sind identisch. Somit wird klar, dass die Verbraucher auch bei einer Bestellung aus Großbritannien die gleichen Rechte beim Online-Kauf haben wie bei einer Bestellung über das Internet in Deutschland.

Beispielsweise können Sie das Produkt innerhalb von 14 Tagen zurückschicken, wenn es nicht gefällt oder nicht den Erwartungen entspricht. Zudem haben Sie einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Auch in Sachen Gewährleistung gibt es keine Unterschiede, denn auch bei den Nahrungsergänzungsmitteln aus Großbritannien haben Sie eine Gewährleistung von zwei Jahren.

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Europäische Richtlinien gelten weiterhin

Auch alle anderen europäischen Richtlinien, die auf den Verbraucherschutzgesetz beruhen bleiben aktuell noch gültig. Beispielsweise, wenn es um die erlaubten Stoffe, die gesundheitsbezogenen Werbeaussagen oder die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln geht, denn hier gibt es zwischen den britischen und den europäischen Verbraucherschutzregelungen keinen Unterschied.

Grundsätzlich kann es vorkommen, dass die Gesetze in Großbritannien sich mit der Zeit verändern oder angepasst werden, ab ob und wann das passiert ist unklar und aktuell auch nicht vorherzusagen.

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Das britische und das deutsche Recht

Grundsätzlich gelten diverse EU-Verbraucherschutzrechte, wenn Sie als Verbraucher außerhalb der Europäischen Union eine Online-Bestellung aufgeben. 

Diese Richtlinien gelten auch für Händler, die weit im Ausland sitzen, aber ihre Waren in Deutschland zum Kauf anbieten. Das ist natürlich meist nur über das Internet möglich und somit müssen die Händler sich auch an die europäischen Verbraucherschutzrechte halten.

Wenn beispielsweise ein Händler aus Großbritannien sich direkt an die deutschen Verbraucher wendet, indem die Beschreibungen der Produkte oder die Internetwerbung auf Deutsch verfasst ist, dann kann der deutsche Verbraucher das Unternehmen verklagen. Allerdings nur, wenn es zu einem Streitfall kommt und dann gelten auch die deutschen Richtlinien und das deutsche Recht.

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Gültigkeit des britischen Rechts

Das britische Recht gilt immer dann, wenn das britische Unternehmen seine Tätigkeit nicht auf Deutschland ausgerichtet hat. Das bedeutet, wenn die Internetseite in Englisch gehalten ist und auch in Sachen eher auf die englische Sprache gesetzt wird. Die Rechtsdurchsetzung im Streitfall ist dann ein wenig komplizierter, denn der Verbraucher muss dann in Großbritannien Klage einreichen.

Das Recht außerhalb der Europäischen Union durchzusetzen kann sehr mühsam sein, denn die Gerichte urteilen meist nach dem Länderrecht. Kommt es wieder erwarten zu einem Streitfall mit einem britischen Unternehmen, dann wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.

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Zahlreiche Verbraucher setzen auf die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln, um den Körper mit zusätzlichen Vitaminen und anderen Wirkstoffen zu versorgen. Aber gerade in Sachen Unterversorgung handeln sich die meisten Aussagen um Märchen, denn in Deutschland gibt

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Zolländerungen nach dem Brexit

Vor dem Brexit zählte Großbritannien als europäisches Land und die Zollbestimmungen waren mit den bekannten deutschen Zollbestimmungen gleich, aber nun gilt Großbritannien als Drittland.

Dadurch, dass das Land mittlerweile als sogenanntes Drittland zählt, gibt es nicht nur Zollformalitäten, sondern auch Zölle. Auf vielen Internetseiten stehen zahlreiche Werbebotschaften wie

  • keine Probleme beim Zoll
  • wird aus der EU geliefert,

aber gerade bei diesen Botschaften auf den Internetseiten müssen Sie kritisch nachfragen. Dadurch, dass Großbritannien nicht mehr Teil der EU ist fallen Steuern und Zolle an und Sie sind in der Pflicht, sich im Vorfeld zu erkundigen. Die anfallenden Zölle und Steuern richten sich nach dem Warenwert und der Produktart.

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Mengenangaben bei Mineralstoffen können verwirren: Daher bei Nahrungsergänzungen genau hinsehen!

Nahrungsergänzungsmittel gibt es mit unzähligen Inhaltsstoffen und Zusammensetzung, so auch bei den Mineralstoffen. Die unterschiedlichen Verbindungen an Mineralstoffen liefern auch unterschiedliche Menge der einzelnen Mineralstoffe, aber trotzdem sind die Mengenangaben teilweise auf vielen Nahrungsergänzungsmitteln gleich.

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Import britischer Nahrungsergänzungsmittel

Bei der Einfuhr von Nahrungsergänzungsmitteln wurden seit dem 1. Juli 2021, unabhängig vom Warenwert, 7% oder 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig und ab einem Warenwert von 150,00 Euro kamen noch Zölle dazu. Damit aber noch nicht genug, denn der Versender verlangt auch noch Servicepauschalen, denn er muss die notwendige Zollanmeldung durchführen und das lässt er sich gut bezahlen.

Sie sollten wissen, dass die Zollkontrollen dazu führen, dass die Produkte auch deutlich später bei Ihnen ankommen. Bei Warensendungen führen die Beamten immer Stichproben durch, wenn es sich um Sendungen aus Nicht-EU-Staaten handelt.

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Nahrungsergänzungsmittel stecken voller Inhaltsstoffe. Doch wissen Sie eigentlich, welcher Inhaltsstoff wofür wichtig ist? Aminosäuren Es gibt etwa 20 Aminosäuren, welche als natürliche Bausteine von Eiweißen/Proteinen fungieren. Zudem dienen 400 weitere Aminosäuren dem Erhalt wichtiger biologischer

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Online-Käufe nach Brexit

1. Worauf muss ich beim Online-Kauf aus Großbritannien jetzt achten?

Grundsätzlich müssen Sie aktuell noch auf keine Dinge achten, denn auch wenn der Brexit durch ist und Großbritannien nicht mehr zur EU gehört, sind in Sachen Online-Käufe aktuell keine Änderungen in Sicht.

2. Muss ich jetzt mehr für meine Produkte aus Großbritannien bezahlen?

Die Preise in Großbritannien haben sich nicht verändert und somit müssen Sie auch keine höheren Preise durch den Brexit bezahlen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Zölle und Steuern jetzt fällig werden und somit könnte der Gesamtpreis am Ende höher sein als wenn Sie in Deutschland kaufen.

3. Wie lange dauert eine Online-Bestellung aus Großbritannien?

Mittlerweile zählt Großbritannien als Drittland und somit kommt es zu stichprobeartigen Kontrollen von Sendungen nach Deutschland. Aus dem Grund kann es sein, dass die Online-Bestellung einige Tage länger braucht als eigentlich angegeben.

4. Was kostet die Lieferung von Großbritannien nach Europa?

Die Lieferkosten von Großbritannien nach Europa sind unterschiedlich und hängen in erster Linie von der Größe der Lieferung ab. Wichtig ist, dass die Lieferung per Schiff oder Flugzeug stattfindet und somit müssen Sie mit höheren Liefergebühren rechnen als wenn Sie ein Produkt aus Europa bestellen würden.

5. Wann kommt es zu Änderungen im britischen Verbraucherschutzrecht?

Zurzeit sind die britischen Verbraucherschutzlinien mit den europäischen Richtlinien identisch und es ist auch aktuell noch keine Änderung geplant. Was die Zukunft bringt, kann man heute noch nicht sagen.

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Das Hauptzollamt Potsdam warnt aktuell vor drei Betrugsmaschen, bei der sich die Kriminellen als deutsche Zollbehörde ausgeben. Worauf Sie achten sollten, wenn sich der Zoll bei Ihnen meldet, lesen Sie hier. Immer wieder geben sich

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Fazit

Nachdem der Brexit nun abgeschlossen ist, zählt Großbritannien zu den Drittländern und nicht mehr zur Europäischen Union. Wenn Sie eine Online-Bestellung aus Großbritannien erwarten, dann müssen Sie aktuell mit keinen geänderten Verbraucherschutzrichtlinien rechnen. Aber Sie müssen mit Zöllen und Steuer rechnen, die sich nach Art und Größe des Produkts richten. Sie sollten bei einer Bestellung genau hinschauen, denn ein Online-Kauf innerhalb der EU kann deutlich preiswerter sein.

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Entwarnung: E-Mail von DPD „Für Ihr Paket sind Einfuhrabgaben fällig.“ ist echt https://www.verbraucherschutz.com/news/entwarnung-e-mail-von-dpd-fuer-ihr-paket-sind-einfuhrabgaben-faellig-ist-echt/ https://www.verbraucherschutz.com/news/entwarnung-e-mail-von-dpd-fuer-ihr-paket-sind-einfuhrabgaben-faellig-ist-echt/#comments Wed, 24 Feb 2021 08:54:48 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61624 Aktuell verunsichert Verbraucher eine E-Mail vom DPD mit dem Betreff „Für Ihr Paket sind Einfuhrabgaben fällig.“ Was hat es mit der Nachricht auf sich? Warum müssen Sie plötzlich zusätzlich Gebühren bezahlen, wenn Sie Waren aus

Der Beitrag Entwarnung: E-Mail von DPD „Für Ihr Paket sind Einfuhrabgaben fällig.“ ist echt erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Aktuell verunsichert Verbraucher eine E-Mail vom DPD mit dem Betreff „Für Ihr Paket sind Einfuhrabgaben fällig.“ Was hat es mit der Nachricht auf sich? Warum müssen Sie plötzlich zusätzlich Gebühren bezahlen, wenn Sie Waren aus dem Vereinigtem Königreich erwarten? Wir klären auf, was hinter dieser Nachricht steckt.

Oftmals fällt es in der heutigen Zeit schwer, echte Nachrichten von Spam und Phishing-Mails zu unterscheiden. Auch im Namen der Postdienstleister wie DHL, UPS und DPD sing gefälschte Nachrichten im Umlauf. So werden beispielsweise für angeblich zu erwartende Pakete Zollabgaben fällig. Selbst der deutsche Zoll hat schon vor den betrügerischen E-Mails gewarnt.

Doch was ist, wenn Sie jahrelang bei einem Unternehmen Ware bestellt haben und plötzlich werden zusätzliche Gebühren fällig. Da ist klar, dass Sie stutzig werden können. So geht es derzeit vielen Verbrauchern, die Ware aus dem Vereinigtem Königreich erwarten. Plötzlich flattert eine E-Mail vom DPD ins Postfach, welche zusätzliche Einfuhrabgaben fordert. Doch was hat es mit der E-Mail mit dem Betreff „Für Ihr Paket sind Einfuhrabgaben fällig.“ auf sich? Ist diese echt?

E-Mail vom DPD „Für Ihr Paket sind Einfuhrabgaben fällig.“ ist kein Spam

An dieser Stelle wollen wir erst einmal auflösen. Die E-Mail mit dem Betreff „Für Ihr Paket sind Einfuhrabgaben fällig.“ stammt tatsächlich vom DPD und ist keine Spam-Nachricht. Dabei kann die echte E-Mail von Betrügern bald nachgemacht werden. Deshalb ist es immer wichtig, dass Sie die E-Mails ganz genau prüfen. Nur Sie wissen, wo Sie tatsächlich Ware bestellt haben.

So sieht die DPD-Mail aus:

Absender:

Betreff:

  • Für Ihr Paket sind Einfuhrabgaben fällig.

Text:

Lieber Paketempfänger,
Ihre Sendung … von Firma Mustermann aus dem Vereinigtem Königreich ist auf dem Weg! Für dieses Paket sind Einfuhrabgaben fällig.
Diese betragen … EUR
Bezahlen
Nach Zahlungseingang stellen wir Ihr Paket gerne an folgende Adresse zu:
Max Mustermann
Max Mustermann
Musterstraße 1
Musterstadt
00000
Deutschland
Bitte bezahlen Sie die fälligen Einfuhrabgaben bis 02/03/2021 über unseren sicheren Online-Zahlungsdienst. Sollten Sie die Einfuhrabgaben bis dahin nicht begleichen, wird Ihr Paket leider an den Absender zurückgeschickt.
Viele Grüße
Ihr DPD Team
Auf diese E-Mail können Sie leider nicht antworten. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung. Diese E-Mail dient lediglich zu Ihrer Information. Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich, um Ihr Paket anzukündigen. Sie wird nicht für werbliche Zwecke genutzt. dpd.de

Entwarnung DPD Mail Vereinigstes Koenigreich
(Foto: Screenshot)

Sollten Sie eine E-Mail mit abweichenden Daten oder Text erhalten, leiten Sie diese gerne weiter an [email protected], damit wir gegebenenfalls eine Warnung veröffentlichen können, so es sich dabei um Spam oder Phishing-Mails handelt.

Wie erkennen Sie die Echtheit der Nachricht?

Fakt ist, dass Sie die Bezahlung des Paketes scheinbar nur über den Link in der E-Mail vornehmen können. Gehen Sie mit dem Mauszeiger über den Link „Bezahlen“ und schauen Sie, welcher Link sich öffnen würde. Dort muss definitiv „tax.dpd.com“ stehen, damit Sie auch auf der Seite des DPD landen. Sobald in der URL etwas anders ist, können Sie von Betrug ausgehen.

Warum müssen Sie zusätzliche Abgaben leisten?

Die Frage ist relativ schnell beantwortet. England (Vereinigtes Königreich) ist aus der Europäischen Union ausgetreten. Damit fallen zusätzliche Kosten in Form von Mehrwertsteuer, Importzöllen und Verwaltungskosten an. Wenn das Unternehmen, bei dem Sie Ware bestellt haben, diese Kosten nicht übernimmt, müssen Sie diese bezahlen. Das ist das Gleiche, wie wenn Sie Ware aus dem nicht europäischen Ausland bestellen. DPD schreibt dazu auf seiner Seite:

Da das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten ist, sind die zwischen ihnen bestehenden Handelsverträge nicht mehr gültig. Das bedeutet, dass für Pakete aus dem Vereinigten Königreich Mehrwertsteuer, Importzölle und Verwaltungskosten anfallen können. Wenn der Versender nicht angegeben hat, dass er die Mehrwertsteuer und/oder die Importzölle übernimmt, müssen Sie für diese Kosten aufkommen, bevor Sie Ihr Paket erhalten. Wenn der Warenwert des Pakets weniger als 22 Euro beträgt, werden keine Mehrwertsteuer und keine Einfuhrzölle erhoben. Wenn der Wert der Waren 22 Euro übersteigt, aber unter 150 Euro liegt, wird die Mehrwertsteuer erhoben, aber es werden keine Einfuhrzölle fällig. Übersteigt der Wert 150 Euro, werden Mehrwertsteuer und Einfuhrzölle in Rechnung gestellt.

Der Betrag, den Sie zahlen müssen, setzt sich aus Importzöllen, der Mehrwertsteuer und Verwaltungskosten zusammen. Der genau Betrag hängt vom Wert der Waren im Paket, dem Mehrwertsteuersatz und dem Importzollsatz ab. Die unterschiedlichen Beträge finden Sie unter der Registerkarte „Angaben zum Paket prüfen“.

Wenn Sie sich über den Link „Bezahlen“ die Sendungsübersicht aufrufen, sehen Sie auch, wie sich der zu zahlende Betrag zusammensetzt.

Sollten Sie Links in dieser E-Mail nutzen?

Gerade bei unerwarteten Nachrichten sollten Sie vorsichtig sein. Spam oder Phishing-Nachrichten verwenden gefälschte Absender und unmerklich veränderte E-Mail-Adressen. Auch die Anhänge dürfen Sie nicht achtlos öffnen. Hier werden von den Cyberkriminellen meist die Schadprogramme, wie Viren, Trojaner und eine Ransomware versteckt.

Leider ist es im Fall von DPD augenscheinlich nicht möglich, die Zahlung anders vorzunehmen, als auf den Link in der E-Mail zu klicken. Deshalb sollten Sie vorher genau prüfen, ob Sie tatsächlich auf der Seite „tax.dpd.com“ landen.

Sie sind bei einer E-Mail ebenfalls unsicher?

Dann senden Sie uns die E-Mail an [email protected]. Wir prüfen diese und geben Ihnen auf Wunsch eine Rückmeldung.

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Deutscher Zoll warnt: Betrüger geben sich als Zollverwaltung aus https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/warnung-des-zolls-betrueger-geben-sich-als-zollverwaltung-aus/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/warnung-des-zolls-betrueger-geben-sich-als-zollverwaltung-aus/#comments Fri, 17 Jul 2020 09:49:40 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=51641 Das Hauptzollamt Potsdam warnt aktuell vor drei Betrugsmaschen, bei der sich die Kriminellen als deutsche Zollbehörde ausgeben. Worauf Sie achten sollten, wenn sich der Zoll bei Ihnen meldet, lesen Sie hier. Immer wieder geben sich

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Das Hauptzollamt Potsdam warnt aktuell vor drei Betrugsmaschen, bei der sich die Kriminellen als deutsche Zollbehörde ausgeben. Worauf Sie achten sollten, wenn sich der Zoll bei Ihnen meldet, lesen Sie hier.

Immer wieder geben sich Kriminelle als Behörde aus. So treten die Betrüger beispielsweise als falsche Polizisten aus. In anderen Fällen versenden sie Schreiben im Namen der Staatsanwaltschaft. Dabei setzen die Betrüger auf das Vertrauen der Deutschen in Ihren Staat.

Aktuell warnt der Zoll in Potsdam gleich vor drei betrügerischen Methoden. Dabei geben sich die Kriminellen immer als Zollbehörde aus. Damit Sie nicht auf diese Machenschaften hereinfallen, wollen wir Ihnen die drei Methoden kurz erklären. Im Zweifel sollten Sie sich immer die Telefonnummer des Zolls aus dem Telefonbuch besorgen und per Anruf nachfragen, was an der jeweiligen Sache dran ist. Nur so verhindern Sie, dass Sie in die Falle tappen.

Anrufe des vermeintlichen Zollamtes (Spoofing)

Aus der gesamten Bundesrepublik gibt es Meldungen, dass Betrüger per Bandansage zur Zahlung auffordern. Verwendet wird dabei der Telefonnummernblock (0711 922-XXXX) des Hauptzollamts Stuttgart.

In den Anrufen wird den Opfern suggeriert, dass ein Vollstreckungsbeschluss des Zolls vorliege. Damit der Angerufene das Gerichtsverfahren abwenden kann, wird er zu einer Zahlung auf ein Treuhandkonto aufgefordert. Das Hauptzollamt Potsdam schreibt dazu, dass der Zoll sich auch in Vollstreckungsaufträgen niemals solcher Bandansagen bedienen würde.

Vermeintliche Briefpost vom Zoll

Bei diesem Fall waren vor allem Personen aus dem Hamburger Raum betroffen. Sie bekamen Post von einer angeblichen Rechtsanwaltskanzlei. Diese informierte die Opfer, dass sie beim Lotto im Ausland gewonnen hätten. Die Gelder könnten allerdings nicht ausgezahlt werden, da beim Zoll noch Transferabgaben zu zahlen wären.

Zusammen mit dem Schreiben der Kanzlei wurde den Anrufern ein Brief des Zolls mit angeblich korrektem Briefkopf vorgelegt. In der Regel ist es jedoch so, dass auf Bargeldimporte keine Zollabgaben erhoben werden. Prüfen Sie solche Schreiben mit dem Zoll vor Ort.

E-Mails im Namen des Zolls

Auch betrügerische E-Mails mit dem Zoll als Absender befinden sich aktuell wieder vermehrt im Umlauf. In den Nachrichten werden Sie zu Zahlungen von Zoll und Steuern aufgefordert. Dafür sollen Sie anonyme Prepaid-Zahlungsdienstleister nutzen.

Der deutsche Zoll würde Sie niemals auffordern, anonyme Prepaid-Zahlungsdienstleister für die Zahlung von Einfuhrabgaben zu verwenden.

Haben Sie solche Schreiben oder Anrufe erhalten?

Uns interessiert, wie weit diese Schreiben und Anrufe verbreitet sind. Haben Sie Post vom vermeintlichen Zoll oder einen Anruf bekommen? Nutzen Sie die Kommentare unter dem Artikel, um sich mit anderen Lesern auszutauschen.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

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