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Mailand: Erstes Verbot für E-Scooter nach schwerem Unfall


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Mailand ordnet nach einem schweren Unfall weitere Einschränkungen für den Gebrauch von E-Scootern an. Schärfere Regelungen sollen nun das Unfallrisiko weiter senken. 

Nicht nur in Deutschland sind E-Scooter ein beliebtes Fortbewegungsmittel. In Mailand kamen bereits Ende 2018 die ersten Anbieter für den Verleih von E-Rollern auf den Markt. Italien hat somit gegenüber Deutschland einen kleinen Vorsprung an Erfahrungen. Diese führten bereits Mitte 2019 zu einer Verschärfung der Regelungen bei der Nutzung der Tretroller.

Als die E-Scooter für den deutschen Straßenverkehr zugelassen wurden, verhängte Mailand bereits die ersten Einschränkungen. Anders als hierzulande durften die E-Scooter nur auf Fuß- und Radwegen, in Fußgänger- und in Tempo-30-Zonen gefahren werden. Durch die Häufung von Unfällen trat schnell die Regelung in Kraft, nach der Sie mit den Fahrzeugen in einer Fußgängerzone nur noch mit maximal 6 km/h fahren durften. Gehwege waren völlig tabu.

Schwerer Unfall trotz Einschränkungen

Nachdem es zu mehreren Unfällen kam, wurden in Mailand die Regeln für den Gebrauch von E-Scootern verschärft. Trotz der angeordneten Höchstgeschwindigkeit in einer Fußgängerzone, kam es zu einem schweren Verkehrsunfall. Hierbei wurde ein Passant schwer verletzt.

Nach diesem Unfall wurde in Mailand ein Verbot für E-Scooter verhängt. Dieses wird erst dann wieder aufgehoben, wenn es ausreichend Hinweisschilder mit Regeln der Benutzung der E-Scooter gibt. Auch in Deutschland werden erst nach der Einführung der E-Scooter weitere Regeln geschaffen. Denn erst jetzt werden Probleme erkannt, an die vor der Zulassung für den Straßenverkehr nicht gedacht wurde. Es gibt aber auch viele Missverständnisse und falsche Hinweise zur Nutzung der Tretroller. Wir haben beispielsweise einen Bericht richtig gestellt, in dem es um das richtige Blinken mit dem Roller ging.

Konsequenzen auch in Deutschland?

Auch im deutschen Straßenverkehr kam es bereits zu Unfällen mit Beteiligung von E-Scootern. Allerdings haben wir in Deutschland andere Regelungen, wo und wie Sie mit dem E-Scooter fahren dürfen. Anders als in Italien dürfen Sie in Deutschland mit dem Tretroller nicht in der Fußgängerzone und auf dem Gehweg fahren. Da, wo Sie auf Fußgänger treffen, haben diese immer Vorrang und dürfen weder gefährdet, noch behindert werden.

Auch in Deutschland müssen erste Erfahrungen gesammelt werden. Erst dann wird es sicherlich genauere Bestimmungen oder weitere Einschränkungen geben. Doch bis dahin sollten sich alle Verkehrsteilnehmer nach dem Grundsatz des § 1 StVO verhalten: Gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme.

Quelle: Focus Online

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