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Internetanschluss zu langsam? Was Betroffene tun können – Kündigung, Bandbreite, Speedtest


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Die Versprechungen der Anbieter und die reale Geschwindigkeit des Internets liegen meist sehr weit auseinander. Zu diesem Thema hat die Bundesnetzagentur aktuelle Messergebnisse veröffentlicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Internetanbieter liefern oft nur einen kleinen Teil der Höchstgeschwindigkeit, die sie bei Vertragsabschluss versprechen.
  • Die Geschwindigkeit des Internet wird unkompliziert und schnell geprüft.
  • Ist der Internetanschluss zu langsam, folgt unter gewissen Umständen eine fristlose Kündigung des Verbrauchers.

Die Internetanbieter werben bei den Tarifen immer mit schnellen Verbindungen und es kommen, von versprochenen 150 Megabit pro Sekunde, nur 5 Megabit an – das ist ärgerlich. In den Verträgen steht oft die Aussage „bis zu“ und das hört sich gut an. Die Zahlen sind beeindruckend. Verbraucher, die abseits der gut erschlossenen Gebiete wohnen, haben oft das Nachsehen und erhalten nur einen Bruchteil der versprochenen Übertragungsgeschwindigkeit.

Die Qualität des Internets

Die Anbieter von Festnetz- und Mobilfunktarifen informieren in der Regel vor dem Vertragsabschluss über die Übertragungsrate.

Diese Informationen sind im Produktinformationsblatt enthalten und das wird vor dem Vertragsabschluss überreicht. Die Internetanbieter führen im Vorfeld eine Prüfung durch, um diese Informationen an den Verbraucher zu geben. Der Verbraucher verlässt sich auf die Ergebnisse und hält diese für realistisch. Die versprochene Internetgeschwindigkeit, die sogenannte maximale Bandbreite, die der Anbieter im Vertrag festhält und die ein großer Bestandteil des Vertrags ist, einzuhalten.

Die Prüfung der Internetgeschwindigkeit

Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Qualität und demnach die Geschwindigkeit des Internets zu prüfen.

  • Der Anbieter bietet einen sogenannten Speedtest an. Bei diesem Test richtet sich der Anbieter an spezifische Vorgaben, die von dem Anbieter gegeben sind. Aus dem Grund sind die Speedtests nicht einheitlich und sind auch nicht objektiv genug.
  • Die Bundesnetzagentur (BnetzA) bietet ebenfalls Angebote in dieser Hinsicht an. Sie stellen Messtools bereit, mit denen die tatsächliche Datenübertragungsrate messbar ist. Die Messtools stehen kostenfrei zur Verfügung. Die Daten sind messbar, kontrollierbar und werden protokolliert und im Anschluss mit der Rate im Vertrag verglichen. Die Messtools gibt es unter www.breitbandmessung.de.

Im Test sind folgende Informationen enthalten: die Download-Rate, die Upload-Rate und die Paketlaufzeit. Die Download-Rate bezeichnet die Geschwindigkeit beim Herunterladen von Daten aus dem Internet und die Upload-Rate bezeichnet die Geschwindigkeit beim Hochladen von Daten, die beispielsweise in eine Cloud geladen werden. Bei der Paketlaufzeit handelt es sich um die Dauer für den Versand von ganzen Datenpaketen zu einem Ziel und wieder zurück.

Die Verträge beenden

Störungen und Probleme in Bezug auf das vorhandene Vertragsverhältnis sorgen für ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Dauerhafte Störungen oder ein zu langsames Internet führen dazu, dass der Verbraucher das Recht hat, den Internetvertrag mithilfe einer außerordentlichen Kündigung zu kündigen. Die Störungen sind mithilfe eines Speedtests nachzuweisen.

Der Anbieter bekommt die Möglichkeit, den Vertrag zu erfüllen. Das bedeutet, der langsame Internetanschluss wird vor der Kündigung ordnungsgemäß ausgefüllt und die Kündigung ist hinfällig. Der Anbieter bekommt die Gelegenheit, innerhalb einer festgelegten Frist, die versprochene Internetleistung zu erbringen. Die Frist wird auf 14 Tage festgesetzt. Die Forderung muss schriftlich erfolgen und wird per Einwurfschreiben dem Anbieter zugebracht. Innerhalb der gesetzten Frist wird er die Internetleistung dem Vertrag anpassen.

Eine fristlose Kündigung erfolgt, wenn trotz mehrfacher Aufforderung keine Besserung eintritt. Sogar das Verlangen von Schadenersatz ist möglich, wenn der Anbieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Anbieter akzeptieren die Zahlung eines Schadenersatzes eher selten und Sie müssen ihn verklagen. Der Bundesgerichtshof hat viele Schadenersatzansprüche bejaht, aber es folgt vorab eine langwierige juristische Auseinandersetzung.

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Ein Kommentar

Ausbesserung der Gesetze

Für Betroffene ist die aktuelle rechtliche Lage nicht befriedigend. Laut Gesetz ist kein direkter Anspruch gegeben und die Verbraucher müssen für ihr Recht erst klagen, wenn eine Leistungsstörung vorhanden ist.

Die Verbraucherzentralen fordern mehr Schutz für den Verbraucher. Die Verbraucher können mit gesetzlicher Hilfe die Leistungsstörungen an den Tarif anpassen oder den Vertrag problemlos kündigen.

Internetstörungen sind an der Tagesordnung

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat eine repräsentative Umfrage durchgeführt. Jeder dritter Verbraucher hat immer wieder Probleme mit der Internetverbindung.

Die Internetverbindung ist nicht nur einmalig unterbrochen. In den vergangenen zwei Jahren gab es immer wieder Störungen des Internet und diese waren nicht nur kurzfristig. Auch langsames Internet gehört zur Tagesordnung, wie die Verbraucher sagen. Mehr als die Hälfte der Verbraucher geben an, dass die Internetprobleme insgesamt einen Zeitraum von mehr als vier Wochen überschreiten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema langsames Internet

1. Was tun bei einer langsamen Internetgeschwindigkeit?

Alle Kabel, die Verbindungen und die Treiber werden überprüft, um die Internetgeschwindigkeit zu verbessern. Diese Faktoren arbeiten einwandfrei und es wird die Internetgeschwindigkeit vom Anbieter getestet. Dafür wird eine Geschwindigkeitsmessung gemacht und anschließend wird entweder ein Tarifwechsel verlangt oder eine Sonderkündigung ausgesprochen.

2. Wie viel Geschwindigkeit muss der Anbieter liefern?

Der Anbieter soll bis zu 90% der vereinbarten Geschwindigkeit liefern, damit es zu keinen Problemen kommt. Bei der Geschwindigkeit handelt es sich um den möglichen Höchstwert, den der Anbieter liefert.

3. Wann kann das Internet fristlos gekündigt werden?

Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Anbieter die vereinbarte Geschwindigkeit nicht bis zum Wohnort liefert. Unter Einhaltung der 3 Monatsfrist wird der Vertrag zum Ende des Kalendermonats gekündigt.

4. Was muss bei einer 5.000er Leitung ankommen?

Bei einer 5.000er Leitung muss mindestens die Hälfte beim Verbraucher ankommen. Das sind mindestens 25 Mbit/s.

5. Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

Es gibt kein generelles Sonderkündigungsrecht, das bei Störung angewendet wird. In den Verträgen steht eine Geschwindigkeit von bis zu 50 Mbit/s und nur bei starker Abweichung ist eine Kündigung möglich.

Fazit

Immer wieder gibt es langwierige und nervende Internetstörungen, die sich in den letzten Jahren gehäuft haben. Die Anbieter versprechen den Verbrauchern immer den schnellsten und stabilsten Anschluss. Nur bei einer Messung wird festgestellt, ob die versprochene Geschwindigkeit ankommt oder nicht. In einem solchen Fall wird eine Messung vom Anbieter durchgeführt oder mit einem Messtool prüfen Sie die Geschwindigkeit selber. Bei einer hohen Abweichung zwischen dem Anbieterversprechen und der tatsächlichen Geschwindigkeit haben Sie Anspruch auf einen Tarifwechsel oder nutzen das Sonderkündigungsrecht.

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