Thema Ehepartner

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Unsere Beiträge zum Thema Ehepartner

Bürgschaft

Ehegattenbürgschaft: Bürge darf nicht immer zur Kasse gebeten werden – es gibt Ausnahmen!

In der heutigen Zeit werden beinah täglich Tausende von Krediten vergeben, aber bei einigen Krediten muss der Ehegatte oder ein Angehöriger den Vertrag mit unterschreiben. In einigen Fällen ist es üblich, dass eine Bürgschaft übernommen werden muss. Der Ehepartner verschuldet sich vielleicht für das ganze Leben, wenn es zu einem finanziellen Ausfall des eigentlichen Kreditnehmers kommt. Wichtig ist, dass Sie als Bürge nicht immer zur Zahlung verpflichtet sind!