Qualität | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 09:03:44 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Qualität | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 So finden Sie das passende Pflegeheim – Persönlicher Besichtigungstermin sorgt für Klarheit https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/so-finden-sie-das-passende-pflegeheim-persoenlicher-besichtigungstermin-sorgt-fuer-klarheit/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/so-finden-sie-das-passende-pflegeheim-persoenlicher-besichtigungstermin-sorgt-fuer-klarheit/#respond Fri, 13 May 2022 09:03:44 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60223 Bei der Suche nach einem Pflegeheim gibt es ein paar Punkte, die Sie beachten müssen. Das Finden der passenden Einrichtung Die äußeren Umstände machen in der Regel einen Umzug notwendig, denn die Familie kann die

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Bei der Suche nach einem Pflegeheim gibt es ein paar Punkte, die Sie beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erstellen Sie sich eine persönliche Checkliste, wenn Sie sich auf der Suche nach einer Pflegeeinrichtung machen.
  • Auf der Suche nach einer passenden Pflegeeinrichtung ist der Besuch vor Ort ein sehr wichtiger Schritt.
  • Die Qualität der Pflegeheime wird seit 2020 mit einem neuen System ermittelt und steht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Das System der Pflegenoten wird abgeschafft.

Das Finden der passenden Einrichtung

Die äußeren Umstände machen in der Regel einen Umzug notwendig, denn die Familie kann die Betreuung in den eigenen vier Wänden einfach nicht mehr bewerkstelligen.

Die Suche nach einem Pflegeheim ist meist schon schweren Zweifeln begleitet, denn in der Regel wollen die Betroffenen lieber in den eigenen vier Wänden bleiben. Die eigene Wohnung ist ein Teil der Lebensgeschichte und viele Erinnerungen stecken in jedem Raum. Ist ein Pflegeheim dann die richtige Entscheidung und ist es bezahlbar? Das sind nur zwei Fragen, die sich die Angehörigen stellen, die ein Pflegeheim suchen.

Die bestmögliche Betreuung ist nicht möglich oder die Räumlichkeiten sind nicht entsprechend ausgerichtet und dann kommt es zum Gedanken an eine Pflegeeinrichtung. Die Suche nach einer bezahlbaren Einrichtung, in der sich der Betroffene wohlfühlt, ist zeitaufwendig und es gibt einige Dinge zu beachten.

Die folgenden Tipps können Ihnen bei der Suche nach einer passenden Einrichtung helfen.

1. Schritt: Erstellen Sie eine Checkliste

Der erste Schritt ist ganz einfach, denn Sie erstellen eine Checkliste. In der Liste stehen alle wichtigen Dinge zusammengefasst, von der Betreuung bis hin zur Versorgung.

Die folgenden Fragen helfen Ihnen bei der Erstellung der Checkliste, denn es handelt sich um ausschlaggebende Punkte.

  • Wie weit entfernt ist das Pflegeheim von der bisherigen Wohnung?
  • Wie ist die Umgebung des Heims?
  • Lassen sich die eigenen Möbel mitnehmen?
  • Können die Bewohner den Tagesablauf mitgestalten?
  • Wie sieht es mit öffentlichem Nahverkehr in der Nähe aus?
  • Welche Serviceangebote gibt es? (Krankengymnastik, Logopädie, usw.)
  • Gibt es nur Mehrbettzimmer oder auch Einzelzimmer?
  • Welcher Kosteneigenanteil ist monatlich zu leisten?

Es gibt unabhängige Pflegeberatungen, die bei der Suche nach einem Pflegeheim in direkter Umgebung helfen. Dazu bietet sich beispielsweise der Pflegestützpunkt an. Sie informieren auch, welche finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse möglich ist.

2. Schritt: Die Onlinesuche

Das Internet ist eine weitere Möglichkeit um Sie bei der Suche zu unterstützen, denn hier gibt es spezielle Internetportale.

Das Heimverzeichnis der Gesellschaft zur Förderung der Lebensqualität im Alter und bei Behinderungen ist zum Beispiel ein seriöser Anbieter. In dem Heimverzeichnis finden Sie bundesweit mehr als 1.100 Einrichtungen mit dem „Grünen Haken“, einem Qualitätssiegel, welches ein anerkannter Hinweis für eine gute Qualität ist.

Es gibt seit 2020 ein neues System der Qualitätsmessung und -darstellung und deren Veröffentlichung sollte seit Mitte 2020 aktiv sein. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Qualitätsprüfung deutlich verschoben. Dieses neue System bietet Hilfe für alle Ratsuchenden, denn anhand wichtiger Kriterien lassen sich die verschiedenen Einrichtungen vergleichen und so kann eine gute Vorauswahl getroffen werden. Alle Informationen zu dem neuen System und die Darstellung der Pflegeheime lesen Sie in einem anderen Beitrag.

Haben Sie ein Pflegeheim nach Ihren Wünschen entdeckt, dann informieren Sie sich auf der Webseite des Pflegeheims über die weiteren Details.

Aber wichtig ist, dass Sie auch zwischen den Zeilen lesen. Der Internetauftritt des Pflegeheims sollte transparent und freundlich sein und nicht oberflächlich und ohne Informationen.

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3. Schritt: Besuch des Wunschwohnheims

Sie haben eine kleine Auswahl an Pflegewohnheimen getroffen und sollten zusammen mit der pflegebedürftigen Personen einen Besuchstermin ausmachen.

Neben der Checklisten achten Sie bei dem Besuch auf die folgenden Dinge:

  • Die Atmosphäre ist sehr wichtig und dazu gehört der Kontakt zwischen den Bewohnern und den Pflegekräften. Sprechen Sie mit den Bewohnern und finden Sie heraus, wie der Umgang ist und ob sie sich respektiert fühlen.
  • Die Sauberkeit ist auch entscheidend. Macht das Gebäude einen sauberen und gepflegten Eindruck und wie riecht es? Auch die Wirkung der Bewohner kann hilfreich sein.
  • Das Beschäftigungsangebot ist für die Freizeitgestaltung wichtig. Gemeinsames Singen, Basteln und Fitness sind entscheidende Faktoren.
  • Das Personal schauen Sie sich auch an. Wirkt das Personal gestresst oder nimmt es sich für jeden Bewohner auch wirklich Zeit? Gibt es Vollzeitkräfte oder nur Teilzeitkräfte. Nutzen Sie ein Gespräch mit der Heimleitung und stellen Sie fest, wie viel Zeit sie sich nimmt.
  • Die Ausstattung der Gemeinschaftsräume und der anderen Zimmer ist wichtig. Die Größe, die Ausstattung und die Grünanlagen schauen Sie sich genau an.
  • Wichtige Entscheidungen sind nicht nur von der Heimleitung und dem Bewohner zu treffen, sondern auch die Angehörigen sollten mitreden können. Die Kommunikation ist offen, klar und persönlich und nicht intransparent und häppchenweise.
  • Der Speiseplan sorgt für Abwechslung und im Idealfall reden Sie mal mit den Bewohnern oder werfen einen Blick auf den aktuellen Plan.

Wichtig:

Eine gute Möglichkeit bietet sich, wenn nach dem Besichtigungstermin ein kostenfreies, befristetes Probewohnen möglich ist. So verschaffen Sie sich besser einen Eindruck über den Alltag in der Einrichtung.

Die Wartelisten des Pflegeheims

In einigen Heimen ist kein Platz frei und dann haben Sie die Möglichkeit sich auf eine Warteliste zu setzen.

Sie beziehen einfach in der Zwischenzeit ein anderes Heim, um die Zeit zu überbrücken. Sie haben aber auch die Möglichkeit, das Heim zu wechseln, wenn das Wunschheim im Endeffekt nicht den Ansprüchen gerecht wird.

Vertrag und Kosten prüfen

Schauen Sie sich immer den Vertrag und die Kostenaufstellung ganz genau an, bevor Sie sich verbindlich für ein Heim entscheiden.

Es gibt einige Aspekte, auf die Sie unbedingt vor Vertragsabschluss achten sollten.

Manchmal kommt es vor, dass die Angehörigen für die pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema das passende Pflegeheim

1. Was muss ein Pflegeheim leisten?

Das Pflegeheim muss die Pflege und Betreuung der Bewohner zu jeder Tages- und Nachtzeit leisten können. Die Bewohner befinden sich in Einzel- oder Doppelzimmer, in denen in der Regel auch eigene Möbel stehen. Auch die hauswirtschaftliche Pflege wird durch ein Pflegeheim geleistet, wenn notwendig.

2. Wie groß sollte ein Zimmer im Pflegeheim sein?

Das Zimmer in einem Pflegeheim sollte eine Mindestgröße von 12 Quadratmetern haben.

3. Ist ein Badezimmer im Pflegeheim Pflicht?

Nicht jedes Pflegeheimzimmer ist mit einem Bad und einer Toilette ausgestattet, aber der Weg darf nicht zu weit sein.

4. Muss ein Pflegezimmer Tageslicht haben?

In der heutigen Zeit muss das Zimmer ausreichend Tageslicht bieten, ansonsten ist es nicht als Pflegezimmer geeignet.

5. Darf ich meine eigenen Möbel mitbringen?

Die Pflegeheime bieten voll möblierte Zimmer aber auch unmöblierte Zimmer an. Sie können also in der Regel einen Teil der eigenen Möbel mitbringen. Die ganze Wohnungseinrichtung ist meist nicht möglich.

Fazit

Die Suche nach einer passenden Pflegeeinrichtung gestaltet sich in der heutigen Zeit etwas schwierig. Es gibt zahlreiche Pflegeheime, die sich mit Qualität und Freundlichkeit präsentieren. Nutzen Sie auf jeden Fall immer unsere Checkliste bei der Suche und das Verzeichnis hilft Ihnen auch. Sprechen Sie immer mit Bewohnern und nutzen Sie einen persönlichen Besuch, um sich selber einen Einblick zu verschaffen.

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Essen auf Rädern: Auswahlkriterien für einen mobilen Menüdienst – was Sie wissen sollten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/essen-auf-raedern-auswahlkriterien-fuer-einen-mobilen-menuedienst-was-sie-wissen-sollten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/essen-auf-raedern-auswahlkriterien-fuer-einen-mobilen-menuedienst-was-sie-wissen-sollten/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:36:13 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65299 Immer häufiger sind die Menüdienste unterwegs und bringen teilweise täglich Essen zu den Kunden. Allerdings sollten Sie sich mit den Vor- und Nachteilen der potentiellen Anbieter nicht erst beschäftigen, wenn Sie sich in einer Notlage

Der Beitrag Essen auf Rädern: Auswahlkriterien für einen mobilen Menüdienst – was Sie wissen sollten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Immer häufiger sind die Menüdienste unterwegs und bringen teilweise täglich Essen zu den Kunden. Allerdings sollten Sie sich mit den Vor- und Nachteilen der potentiellen Anbieter nicht erst beschäftigen, wenn Sie sich in einer Notlage befinden. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuerst müssen Sie überlegen, welche Bedürfnisse Sie in Sachen Essen haben.
  • Über die Seniorenbüros der Gemeinden, die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, die Pflegeberatungsstellen und -Stützpunkte oder die Kirchengemeinden finden Sie verschiedene Anbieter.
  • Sie sollten auf jeden Fall die Preise vergleichen, denn das Essen vom selben Koch erhalten Sie bei den verschiedenen Anbietern schon zu unterschiedlichen Preisen.
  • Die guten Anbieter für Menüdienste orientieren sich an den Qualitätsstandards für „Essen auf Rädern“.
  • Es gibt sogar teilweise finanzielle Zuschüsse, wenn Sie sich ausführlich informieren und hilfsbedürftig sind.

Essen auf Räder nicht nur für Senioren

Nicht nur für Senioren bietet sich das Essen auf Rädern an, denn mit den mobilen Menüdiensten lässt sich der Alltag deutlich vereinfachen. 

Essen auf Rädern ist in erster Linie für Senioren bekannt, wenn diese sich nicht mehr selber versorgen können. Aber auch, wenn Sie nur vorübergehend auf Hilfe angewiesen sind, weil Sie einen Unfall hatten oder eine Krankheit, bietet sich dieser Service an.

Das Angebot ist umfangreich, von Hausmannskost über Trendmenüs bis hin zu diätischen Speisen ist reichlich vorhanden. Es wird alles geliefert von tiefgekühlt über aufgewärmt bis hin zu servierfertig. Je nach Anbieter können Qualität, Service und Preis variieren.

Aus dem Grund ist es ratsam, sich zuerst alle Angebote vor Ort einzuholen bevor Sie eine Entscheidung treffen.

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Die Auswahl ist groß

An erster Stelle stehen immer die eigenen Bedürfnisse, wenn Sie auf der Suche nach einem Menüdienst sind.

Wollen Sie lieber täglich warme Speisen geliefert bekommen oder reicht Ihnen eine wöchentliche Lieferung von Tiefkühlkost aus? Die Menüdienste liefern Ihnen zahlreiche Informationen und dabei können Sie den Service bei vielen Einrichtungen anfordern.

  • Seniorenbüros
  • Pflegeberatungsstellen und -Stützpunkte
  • Kirchengemeinden
  • Beratungsstellen der Verbraucherzentralen

sind nur ein paar Beispiele. Auch Nachbarn und Freunde können in Sachen Qualität und Service hilfreiche Informationen liefern.

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Die Angebote sind flexibel

Das Essen auf Rändern punktet mit flexiblen Angeboten, denn meistens können Sie die Bestellung ohne Aufwand zum nächsten Tag bestellen oder abbestellen.

Ohne bürokratischen Aufwand ist eine Orderung oder Abbestellung der Menüs möglich und einige verzichten sogar auf einen schriftlichen Vertrag. Sie können somit jederzeit kurzfristig kündigen, aber eine Ausnahme gibt es. Wenn Sie eine wöchentliche oder monatliche Zahlung ausgemacht haben, dann können Sie nur innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen und diese liegt bei bis zu vier Wochen. Ein schriftlicher Vertrag kann ein Vorteil sein, denn alle Informationen sind dort nachzulesen.

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Der Servicetest

Sie sollten auf jeden Fall auf Abwechslung bei den Menüs achten, so dass ein Blick auf den Speiseplan der letzten Wochen sinnvoll ist.

Im besten Fall finden Sie im Speiseplan der letzten sechs Wochen keine Wiederholungen, denn die Deutsche Gesellschaft für Ernährung setzt voraus, dass Gerichte sich innerhalb von vier Wochen nicht wiederholen sollten.

Am Tag sollte eine Auswahl von mindestens zwei Gerichten bestehen und eines davon sollte ohne Fleisch sein. Dazu kommen frische Salate, Obst und auch vegetarische Kost. Sie sollten auch Mini-Portionen bestellen können und darauf achten können, ob die religiösen Regeln eingehalten werden. Es ist ratsam, dass Sie sich bei Einschränkungen durch Erkrankungen erkundigen können, denn dann spielen die Zutaten und die Zubereitung der Speisen eine wichtige Rolle. Im Speiseplan sollten vor allen Dingen die wichtigsten Allergene zu erkennen sein.

Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, sollten Sie zumindest ein paar Probe-Menüs gegessen haben, so dass Sie sich leichter entscheiden können. Qualität und Service spielen eine wichtige Rolle, aber auch die Lieferbedingungen sind entscheidend.

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Der Preisvergleich

In der Regel liegt der Preis für ein Menü zwischen 4,50 Euro und 7,00 Euro, aber trotzdem sollten Sie achtgeben, denn die Anbieter verlangen für das gleiche Menü unterschiedliche Preise.

Ein Preisvergleich lohnt sich auf jeden Fall, denn manchmal kommen Anlieferungskosten und Wochenendzuschläge dazu und müssen berücksichtigt werden. Sie können Zuschläge von Senioren- oder Sozialamt bekommen, wenn Sie sich die mobile Verpflegung nicht aus eigener Tasche leisten können. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass 1/3 bis 2/3 der Kosten erstattet werden.

Die Qualität

Bei den Speisen liegt noch so einiges im Argen, dass haben die Test des NDR aus dem Jahr 2016 gezeigt.

Gerade in Hinsicht auf den Salzgehalt, waren einige Gerichte mit sehr viel Salz bestückt, aber ansonsten war der Vitamingehalt eher gering. Zudem sind die Warmhaltezeiten oft nicht ausreichend.

Daher hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung in Zusammenarbeit mit zahlreichen Wissenschaftsexperten und Experten aus Praxis und Wirtschaft Ende 2020 eine aktualisierte Fassung von „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung mit Essen auf Rändern und in Senioreneinrichtungen“ rausgebracht. Darin sind die folgenden Richtlinien enthalten:

  • nachhaltige Speisenplanung, auch für Vegetarier
  • Zubereitung von Garmethoden bis zu verwendeten Lebensmitteln und Hygiene
  • Rahmenbedingen, wie Warmhaltezeiten

In allen größeren Städten gibt es mittlerweile verschiedene Anbieter mit zertifizierten Menülinien.

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Die Verpackung

Für angelieferte Speisen ist die Verpackung mittlerweile zu einem wichtigen Aspekt geworden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat sich die Aluminium-Menüschalen in einer Studie genau angeschaut und festgestellt, dass hohe Aluminiumgehalte enthalten sind. Bei dieser Menge könnte die wöchentlich tolerierbare Aufnahmemenge von 1 mg je kg Körpergewicht überschritten werden.

Sie sollten also unbedingt bei Ihrem Anbieter nachfragen, ob es sich um Alu-Schalen handelt oder ob sie eine Beschichtung haben. In der Regel wird Aluminium von einem gesunden Menschen über die Niere ausgeschieden, aber den Service nehmen in erster Linie ältere Menschen in Gebrauch und bei denen arbeiten die Nieren nicht mehr zu 100%. Zudem wirkt sich Aluminium auch auf das Nervensystem aus.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Essen auf Rädern 

1. Wer profitiert von Essen auf Rädern?

Essen auf Rädern bietet sich für älteren Menschen oder Menschen mit Beeinträchtigungen an. Auch Menschen, die nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht eigenständig in der Lage sind, sich regelmäßig ausgewogene Mahlzeiten zu kochen, können von Essen auf Rädern profitieren.

2. Wer zahlt das Essen auf Rädern?

In der Regel werden die Gerichte von den Bestellern bezahlt, aber wenn die Besteller hilfebedürftig sind, dann könnte das Sozialamt einen Teil der Kosten erstatten.

3. Wie oft kann Essen auf Rädern in der Woche geliefert werden?

Die Liefermenge in der Woche bestimmen Sie selber, denn Sie entscheiden, ob Sie täglich eine Lieferung erhalten oder nur zwei- oder dreimal in der Woche.

4. Was kostet ein Gericht von Essen auf Rädern?

Die Preise sind recht unterschiedlich und liegen zwischen 4 und 7 Euro für ein Gericht.

5. Wann wird das Mittagessen von Essen auf Rädern geliefert?

Sie entscheiden selber, zu welcher Uhrzeit Ihre Mahlzeit zu Ihnen gebracht wird. In der Regel liegt die Lieferzeit zwischen 12 und 13 Uhr.

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Fazit

In der letzten Zeit sind immer mehr Menüservice unterwegs und sie liefern Gerichte zu Menschen, die entweder hilfebedürftig sind oder sich für die tägliche Mahlzeitlieferung entschieden haben. Die Gerichte sind abwechslungsreich und mittlerweile gibt es auch Gerichte für Vegetarier. Ein Gericht kostet bis zu 7 Euro und Sie können individuelle Verträge abschließen. Für Menschen, die Hilfe brauchen, um eine gesunde und ausgewogene Mahlzeit zu bekommen, ist Essen auf Rädern eine gute Lösung.

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Statt Pflegenoten: Neue Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen – MDK und PKV führen Qualitätsprüfungen durch https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/statt-pflegenoten-neue-qualitaetspruefungen-in-pflegeheimen-mdk-und-pkv-fuehren-qualitaetspruefungen-durch/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/statt-pflegenoten-neue-qualitaetspruefungen-in-pflegeheimen-mdk-und-pkv-fuehren-qualitaetspruefungen-durch/#respond Sun, 24 Apr 2022 08:57:40 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60252 Bisher wurden die Pflegeheime immer noch einem Schulnoten-System bewertet, aber seit dem 1. November 2019 gibt es diese Form nicht mehr. Mittlerweile gibt es ausführliche Informationen, die in drei Bereiche unterteilt sind und Auskunft über

Der Beitrag Statt Pflegenoten: Neue Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen – MDK und PKV führen Qualitätsprüfungen durch erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Bisher wurden die Pflegeheime immer noch einem Schulnoten-System bewertet, aber seit dem 1. November 2019 gibt es diese Form nicht mehr. Mittlerweile gibt es ausführliche Informationen, die in drei Bereiche unterteilt sind und Auskunft über das Pflegeheim geben. Sie erhalten nicht nur Informationen zur Einrichtung selber, sondern auch über die Qualität der Pflege und die Ergebnisse einer externen Prüfung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt ein neues System zur Qualitätssicherung im Bereich der Pflegeheimbewertung und das alte Pflegenotensystem ist abgeschafft.
  • Die Darstellung der Qualität wird immer komplizierter und komplexer und aus dem Grund gibt es eine ausführliche Darstellung der Qualitätsbereiche.
  • Das neue System hilft Ihnen dabei die Einrichtungen hinsichtlich ihrer Qualität zu vergleichen.
  • Bei der Suche nach einem Pflegeheim ist aber immer noch entscheidend, dass Sie sich die Einrichtung vor Ort anschauen und sich ein eigenes Bild machen.

Am 1. November 2019 sind die neuen Richtlinien zum Zweck der Qualitätsprüfung in den Pflegeheimen in Kraft getreten. Die bisherigen Pflegenoten sind nicht mehr aktiv und sind mit Hilfe von wissenschaftlichen Studien überarbeitet worden.

Immer wieder gab es Kritik an den alten Richtlinien, denn gute Bewertungen in einem Bereich haben die schlechten Bewertungen in anderen Bereichen sehr stark ausgeglichen. Die Gesamtnoten waren also nicht wirklich aussagekräftig, denn es gab keine Prüfergebnisse, die durchweg gut waren. In einigen Bereichen hat eine Einrichtung sehr gut abgeschnitten und in einem anderen Bereich eher schlecht. Somit wurde die schlechte Note mit Hilfe der guten Note ausgeglichen. Dadurch kam es immer öfter zu Missverständnissen und keine Klarheit war zu erkennen.

Aus unserer Sicht bleibt wichtig, dass Sie sich immer selber einen Eindruck von der ausgesuchten Einrichtung machen sollen. Nehmen Sie sich Zeit und Ihre Angehörigen mit und Besuchen Sie die einzelnen Pflegeheime. Sprechen Sie mit den Bewohnern, den Angehörigen und der Heimleitung. Vergleichen Sie die einzelnen Einrichtungen und lassen Sie sich Zeit bei dem Besuch. Die Heimleitung nimmt sich mit Sicherheit ausreichend Zeit, um Sie von der Einrichtung zu überzeugen. Ein Gespräch mit den Bewohner muss vorab angekündigt werden, denn es muss eine Einwilligung vorhanden sein.
Mit Hilfe der Checkliste in einem anderen Beitrag können Sie sich die wichtigsten Punkte gut merken und nach und nach abarbeiten.

Die Änderungen

Mit den neuen Richtlinien rückt die Qualität der Versorgung eindeutig in den Vordergrund und das ist sehr wichtig.

Bei den neuen Richtlinien spielt es eine große Rolle, ob der Pflegebedürftige anhand des eigenen Bedarf versorgt wird und ob das Personal auf die Bedürfnisse eingeht. Jede Pflegebedürftige muss anhand seiner Bedürfnisse ausreichend versorgt werden können und das Heim muss dementsprechend agieren können.

Die Pflegenoten waren sehr umstritten und sind mittlerweile abgeschafft. Heute gibt es die ausführliche Darstellung der Qualität. In der neuen Qualitätsdarstellung lassen sich die Noten nicht durch andere Bereiche verbessern und das ist gewollt. Die Noten sollen entsprechend der einzelnen Bereiche erfasst werden, damit Sie sich einen guten Einblick von dem Heim verschaffen können.

Die Qualitätsdarstellung

Die Qualitätsdarstellung steht auf drei wichtigen Säulen und jede Säule ist entscheidend für die Prüfung.

  • die strukturellen Einrichtungsinformationen (Allgemeine Informationen über das Einrichtungsangebot)
  • die Qualitätsindikatoren (Einrichtung erfasst selbst die Qualität)
  • und den Ergebnissen der externen Qualitätsprüfung (durchgeführt durch den MDK der Krankenversicherung oder den Verband der privaten Versicherungen)

In einer einfachen Übersicht sind die Ergebnisse der Prüfung nachzulesen. Zusätzlich können Sie sich die Ergebnisse der alten Prüfung anschauen und im direkten Vergleich miteinander vergleichen. Dadurch stellen Sie fest, ob es Besserungen gab oder das Heim nicht ihren Anforderungen entspricht.

Informationen finden Sie auf den Seiten der Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege.

Wichtig:

Die Pflegekassen ermöglichen die Einsicht in die neuen Qualitätsdarstellungen, denn mittlerweile gibt es viele Pflegeheime, die nach dem neuen System geprüft sind. Aufgrund der Corona-Pandemie sind noch nicht alle Einrichtungen geprüft worden, aber das wird mit der Zeit nachgeholt. Im Internet gibt es entsprechende Informationen:

Die Qualitätsprüfungen sind aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt, um den Schutz der Bewohner zu gewährleisten. Die Prüfungen sind auf Oktober 2020 verschoben worden, aber dadurch, dass es noch keine Besserung gibt, sind noch keine neuen Termine angesetzt.

Die strukturellen Einrichtungsinformationen

In den Heimen werden die Informationen über die Pflegeeinrichtung selbst erstellt und diese umfassen in der Regel 12 Bereiche:

  • Allgemeine Informationen über die Einrichtung und externe Dienstleistungen
  • Ausstattung
  • Spezialisierung und Versorgungsschwerpunkte
  • Möglichkeiten des Kennenlernens der Einrichtung
  • Gruppenangebote
  • religiöse Angebote
  • Einbeziehung der Angehörigen
  • Kontakte der Einrichtung zum sozialen Umfeld und Quartier
  • personelle Ausstattung (Pflege und Betreuung)
  • Kooperationsvereinbarungen
  • gesundheitliche Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase
  • zusätzliche kostenpflichtige Kooperationen

Bei den strukturellen Einrichtungsinformationen handelt es sich immer um freiwillige Angaben des Heims. Es gibt keine Verpflichtung eine dieser Angaben zu machen. Auch in Sachen Personal sind die Angaben freiwillig, darunter fällt die Menge des Fachpersonals genauso wie der Ausbildungsstand in der Einrichtung.

Die Ergebnisindikatoren

Zweimal im Jahr muss jede Einrichtung sogenannte Ergebnisindikatoren erheben, denn sie haben einen hohen Einfluss auf das Ergebnis der Qualitätsprüfung.

Bei Ergebnisindikatoren handelt es sich um spezielle Kennzahlen, welche die Qualität der Einrichtung widerspiegeln. Die Kennzahlen werden an die DAS (zentrale Datenauswertungsstelle) übermittelt.

Im gleichen Atemzug übermittelt die DAS an die Einrichtung, wo sie im Vergleich zu anderen Einrichtungen dieser Art in Deutschland stehen. Dadurch wird das Qualitätsmanagement des Heims unterstützt und hilft Schwachstellen zu erkennen und zu beheben. Seit dem 1. Oktober 2019 übermitteln die Einrichtungen solche Ergebnisindikatoren.

In drei verschiedenen Bereichen gibt es 10 Ergebnisindikatoren und diese gilt für die gesamten Bewohner einer Einrichtung.

Die drei Bereiche in Sachen Qualität sind:

  • Erhalt und Förderung der Mobilität (Beweglichkeit)
  • Schutz vor gesundheitlichen Schädigungen und Belastungen (beispielsweise die Entstehung von Druckgeschwüren)
  • Unterstützung bei spezifischen Bedarfslagen (beispielsweise Integrationsgespräch, Fixierung, aber auch aktuelle Schmerzeinschätzung)

Damit einige Risikogruppen besser abgebildet werden können, gilt es ihnen eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Dazu gehören Menschen mit Demenz oder einer anderen psychischen Erkrankung, aber auch Menschen mit einem hohen Dekubitusrisiko.

Der Qualitätsindikator „Mobilität“ besteht aus zwei Untersuchungsgruppen, den Bewohner ohne Einbußen und den Bewohnern von mindestens einer Einbuße.

Auch bei den Dekubitus Entstehungen gibt es zwei Indikatoren, nämlich die Bewohner ohne ein Risiko und die Bewohner mit einem hohen Risiko.

Wichtig:

In manchen Bereichen schneiden die Einrichtungen meist sehr schlecht ab und aus dem Grund darf die Einrichtung den ermittelten Durchschnittswert auch kommentieren. Gerade, wenn es um demenzkranke Patienten geht, kommt es häufiger zu Gewichtsverlust oder Stürzen.

Die Datenauswertungsstelle sendet einen Bericht an den MDK, wenn der Prozess komplett abgeschlossen ist.

Ab Mitte 2020 war geplant, dass die ersten Ergebnisse sichtbar werden, aber aufgrund der Corona-Pandemie gibt es einige Verzögerungen und der Termin ist deutlich nach hinten geschoben worden.

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Die externe Qualitätsprüfung

Bislang hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder der Verband der Privaten Krankenversicherung ein Team von Prüfern in die Einrichtungen geschickt, um eine Qualitätsprüfung durchzuführen.

Auch bei der externen Qualitätsprüfung findet regelmäßig oder anlassbezogen eine solche Prüfung mit dem Team der Prüfer statt.

Wichtig:

Die Regelprüfungen sind immer einen Tag im Vorfeld anzukündigen. Es wird eine Prüfung von neun Bewohnern durchgeführt, die willkürlich ausgewählt werden. Die Teilnahme ist freiwillig und jeder Teilnehmer muss eine Einwilligung abgeben.

Viele der Aspekte fließen in die Qualitätsprüfung. Das Gewicht liegt in erster Linie auf die bewohnerbezogenen Kriterien, wie der Versorgung. In den Hintergrund treten dafür andere Kriterien, wie Dokumentationen.

Es kommt zu einem sogenannten Qualitätsdefizit, wenn für den Bewohner ein Risiko besteht oder es zu einer negativen Auswirkung kommt.

Die Ergebnisse der Prüfung werden in einer vierstufigen Skala festgehalten, wobei es immense Unterschiede bei der Einschätzung gibt. Die einzelnen Quadrate sind entweder ganz oder gar nicht ausgefüllt. Durch die Quadrate lassen sich die Ergebnisse schnell und einfach ablesen. Missverständnisse sind so nicht möglich.

Wann starten die neuen Prüfungen?

Die Datenerhebung mit Hilfe der neuen Prüfungen ist für 2019 vorgesehen gewesen und bis Ende des Jahres sollten alle Verfahren abgeschlossen sein.

Die Qualitätsprüfungen haben im November 2019 begonnen und aufgrund der Corona-Pandemie sind die Prüfungen bislang ausgesetzt. Eigentlich sollte es ab dem 1. Oktober 2020 weitergehen, aber auch das ist fraglich, denn aufgrund der gesundheitlichen Situation in den Heimen ist es sehr schwierig. Zudem ist das Gesetz noch nicht veröffentlicht, aber sobald das passiert, soll die Regelung sofort greifen.

Es gibt ein Ziel und das liegt auf dem 31. Dezember 2021. Bis zu diesem Datum sollen alle Einrichtungen durch den MDK oder den PKV geprüft sein und auf den Webportalen der Krankenkasse sind die Ergebnisse nachzulesen. Die Ergebnisse der Einrichtungen, die vor dem Stopp geprüft wurden, sind bereits zu finden.

Die ersten Veröffentlichungen sollen jetzt Ende Januar 2021 sichtbar sein, denn die Erhebung der Indikatoren wurde Corona bedingt verschoben.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema neue Qualitätsprüfung in Pflegeheimen

1. Wie sinnvoll sind die Nachbesserung am aktuellen System?

Das neue System bewertet die Qualität der Pflegeeinrichtungen neu und ermöglicht eine verständlichere Darstellung für die Verbraucher. Schon seit Jahren gibt es Kritik an den Pflegenoten und sie werden jetzt schrittweise abgelöst.

2. Was ist neu an dem Qualitätsmanagement?

Neu sind die 15 Qualitätsindikatoren, die für eine flächendeckende Abdeckung der Langzeitpflege angewendet werden. Die Qualität rückt nun deutlich stärker in den Vordergrund und das ist in der heutigen Zeit sehr wichtig. Gerade der Bereich Pflege und Betreuung kommt in vielen Heimen zu kurz. Das ist zwar bekannt, aber Änderungen gibt es kaum. Mit Hilfe der neuen Prüfung sollen die Missstände deutlich werden und dementsprechend kommt es auch zu Reaktionen. Das Ergebnisse sind deutliche Verbesserungen in allen Bereichen.

3. Wer prüft die neuen Qualitätsregelungen?

In Zukunft wird der MDK und der PKV die Qualität der Pflegeheime prüfen. Dabei achten die Prüfer in erster Linie auf die Qualität der Versorgung, von der Pflege bis hin zur Betreuung. Andere Bereiche rutschen in den Hintergrund, denn die Bewohner stehen an erster Stelle und brauchen die volle Aufmerksamkeit des Personals.

4. Wie kam es zu den Pflegenoten?

Die Prüfung der Pflegeheime kam das erste Mal im Jahr 2009 zur Sprache und zu dem Zeitpunkt kamen die Pflegenoten ins Gespräch. Vorher gab es jahrelange Arbeit und viele Verhandlungen, damit die Pflegenoten umgesetzt werden konnten. Die Auswahl der Kriterien war umstritten und die richtige Balance zu finden sehr schwer.

5. Warum kündigt sich das Prüfteam an?

Das Prüfteam kündigt sich einen Tag im Vorfeld an, damit die Heimleitung auch ausreichend Zeit hat. Schließlich soll das Heim geprüft und bewertet werden, um eine gute oder schlechte Benotung zu bekommen. Zudem müssen die Bewohner über die Prüfung informiert werden.

Fazit

In Deutschland gibt es zahlreiche Pflegeheime. Die Bewohner werden dort nicht nur gepflegt, sondern auch rund um die Uhr von Fachpersonal betreut. Jeden Tag ist Pflegepersonal anwesend, dass auf die Bedürfnisse der einzelnen Bewohner eingeht. Die Qualität der Versorgung steht immer an erster Stelle, aber durch das alte Notensystem kommt es zu schweren Problemen. Die Kritik ist immer lauter geworden, so dass es heute ein neues System gibt. Bei der Suche nach einem passenden Pflegeheim lässt sich mit dem neuen System besser herausfinden, ob die Einrichtung den Anforderungen gerecht wird. Das bedeutet im Endeffekt eine einfachere Suche im Dschungel der Pflegeeinrichtungen.

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Qualität von Speiseeis ist in der Eisdiele oft schwer zu erkennen – Nachfrage in der Eisdiele hilft https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/qualitaet-von-speiseeis-ist-in-der-eisdiele-oft-schwer-zu-erkennen-nachfrage-in-der-eisdiele-hilft/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/qualitaet-von-speiseeis-ist-in-der-eisdiele-oft-schwer-zu-erkennen-nachfrage-in-der-eisdiele-hilft/#respond Mon, 28 Feb 2022 04:28:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68589 Der Sommer ist Eiszeit und immer mehr Menschen setzen auf Eis aus eigener Herstellung, aber erwarten dann auch nur frische Lebensmittelzutaten und keine Aromen oder andere Zusatzstoffe. Die Werbung verspricht zudem, dass in selbst hergestellten

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Der Sommer ist Eiszeit und immer mehr Menschen setzen auf Eis aus eigener Herstellung, aber erwarten dann auch nur frische Lebensmittelzutaten und keine Aromen oder andere Zusatzstoffe. Die Werbung verspricht zudem, dass in selbst hergestellten Eissorten keine Emulgatoren oder Stabilisatoren enthalten sind, aber das trifft nicht immer zu und muss es auch nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer mehr Hersteller von Speiseeis setzen auf Begriffe wie „selbst gemacht“ oder „aus eigener Herstellung“, aber dabei handelt es sich um keine Verbindlichkeiten. Zwar können die Eisdielen mit den Begriffen durchaus werben, aber können trotzdem mit Fertigpulver arbeiten oder ein ihr Eis mit einem gelieferten Grundeis anreichern.
  • Wenn Sie Wert auf Qualität legen, dann sollten Sie vor dem Kauf des Eises nachfragen.
  • Für bestimmte Bezeichnungen wie „Fruchteis“, „Sahneeis“ oder „Vanilleeis“ gibt es spezielle Leitsätze in Bezug auf die Mindestanforderungen, aber sie sind nicht rechtsverbindlich und da spielt es auch keine Rolle, ob das Eis aus eigener Herstellung stammt oder industriell angefertigt wird.

Die Temperaturen beginnen zu steigen und die Schweißperlen auf der Stirn machen deutlich, dass die Hochsaison der Eisdielen endlich beginnt. Gerade in Sachen Eis sind die meisten Verbraucher auf der Suche nach Qualität und achten somit auf Hinweise wie „aus eigener Herstellung“ oder „selbst gemacht“. Die Erwartung der Verbraucher ist eindeutig, denn sie erwarten weniger Stabilisatoren, Aromen und Emulgatoren, aber dafür viele frische Lebensmittelzutaten. Dabei setzen sie den Vergleich meist mit den Fertigeispackungen aus dem Supermarkt um, aber das muss leider nicht immer zutreffen.

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„Eigene Herstellung“ ist eine nicht geregelte Werbeaussage

Es gibt leider keine rechtliche Definition für die Werbung mit den Begriffen „eigene Herstellung“ oder „selbst gemacht“.

Aus dem Grund kann es sein, dass auch ein „selbstgemachtes“ Eis durchaus von unterschiedlicher Qualität sein kann. Die Möglichkeiten sind umfangreich und reichen vom Anrühren mit einem Fertigpulver bis hin zum Anreichern mit einer gelieferten Grundeismasse, aber auch weitere Zutaten können beigemischt werden. Nüsse, Früchte und Schokolade sind die beliebtesten Zutaten, aber auch in Sachen handwerkliche Produktion gibt es Unterschiede.

Wenn auf dem Eis „eigene Herstellung“ steht, dann heißt es nicht, dass das Eis in der Eisdiele aus Milch, Sahne, Zucker, Gewürzen und Früchten frisch hergestellt wird und zudem auch noch in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen.

Die Verbraucherzentrale Hessen hat bei den zuständigen Lebensmittelkontrolleuren nachgefragt und die Antwort ist überraschend, denn das Anrühren von Eispulver vor Ort reicht aus, um mit „eigener Herstellung “ oder „selbst gemacht“ Werbung zu machen. Das Eis braucht nicht nur eine zutreffende Bezeichnung der Eissorte, sondern muss zudem mit den Hinweisen auf Allergene und einzelne Zusatzstoff versehen sein. Das bedeutet, dass „mit Farbstoff“ als Kennzeichnung auf dem Eisbehälter vorhanden sein muss.

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Transparenz bei den Hinweisen der Eisherstellung

Der Kunde kann nicht erkennen, ob das angebotene Eis frisch im Eissalon hergestellt wird oder in einem ganz anderen Betrieb produziert wird. 

Es gibt sehr viele Eisdieleninhaber, die sich das Eis komplett fertig zubereitet liefern lassen und vor Ort nur noch abfüllen und dafür sorgen, dass mit Hilfe von passenden Lebensmitteln die jeweilige Eissorte so ausstaffiert wird, dass man meinen könnte, dass es sich um ein frisch hergestelltes Eis handelt. Sie bestätigen den Eindruck dann noch mit der Aussage „aus eigener Herstellung“ und schon wird der Kunde hinters Licht geführt, zumindest ist das unsere Meinung.

Aus dem Grund sollten die Angaben „hausgemacht“ oder „aus eigener Herstellung“ gesetzlich definiert werden, denn nur dann kann auch der Laie die Unterschiede zu einer handwerklichen Produktion erkennen. Die Eisliebhaber sollten zudem auch alle Zutaten einschließlich der Zusatzstoffe erfahren.

Wenn Sie also Wert auf eine hochwertige Qualität legen, natürliche Zutaten wollen und frische Herstellung verlangen, dann müssen Sie vor Ort direkt nachfragen, welche Zutaten im Eis enthalten sind und woher das Eis stammt.

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Ein Kommentar

Die erste Orientierung durch Begriffe

Es gibt spezielle Leitsätze für Speiseeis und die bestimmten Bezeichnungen werden von dem Deutschen Lebensmittelbuch vorgegeben. Da spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Eis aus eigener Herstellung oder ein industriell gefertigtes Eis handelt.

  • Cremeeis enthält min. 50% Milch und auf 1L Milch min. 270g Vollei oder 90 g Eigelb und kein Wasser.
  • Sahne- oder Rahmeis enthält 18% Milchfett aus der bei eigener Herstellung verwendeten Sahne oder Rahm.
  • Milcheis enthält min. 70% Milch.
  • Eiscreme enthält min. 10% entstammendes Fett aus Milch.
  • Fruchteis muss min. 20% Fruchtanteil enthalten.
  • Fruchteiscreme muss min. 8% entstammtes Fett der Milch und einen deutlich wahrnehmbaren Fruchtgemacht aufweisen-
  • „(Frucht-)Sorbet“ enthält keine Milch oder Milchbestandteile. Der Fruchtanteil liegt bei mind. 25%. Die Ausnahme gilt bei Zitrusfrüchten und anderen sauren Früchten oder Fruchtarten, mit einem intensiven Geschmack oder einen dichten Konsistenz (Guave, Passionsfrucht, Mango).
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Wichtig

Wenn auf der Eisverpackung nur der Begriff „Eis“ steht, dann darf auch pflanzliches Fett (Kokosfett) enthalten sein. Es handelt sich um ein wenig hochwertigeres Fett als Milchfett und ist zudem für die Herstellung deutlich preiswerter.

Die Leitsätze gehen auch auf einzelne Eissorten ein, so dass in den Eis auch Schokolade enthalten sein muss, wenn auf der Verpackung Schokoladeneis steht oder einfach nur Schokoeisstücken zu erkennen sind. Dann reicht es nicht, wenn einfach nur Kakao in der Eismasse ist. Das gleiche Prinzip gilt im Grunde auch für Vanilleeis, denn wenn der Hersteller mit der Bezeichnung „Vanille“ wirbt, denn muss auch Vanille enthalten sein. Der Geschmack muss ausschließlich von natürlichen Vanillearoma, gemahlenen Vanilleschoten oder Vanilleextrakt stammt. Wenn aber auf der Verpackung „Eis mit Vanillegeschmack“ steht, dann kann auch nur künstliches Vanillin enthalten sein.

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Gut zu wissen

Bei allen Informationen müssen Sie wissen, dass es sich bei den Leitsätzen nur um freiwillige Ziele handelt. Nicht alle Hersteller halten sich an die Mindeststandards, denn das hat ein Marktcheck im Jahr 2018 deutlich gemacht. Gerade bei Schokoladen-, Vanille- und Erdbeereis sind die Leitsätze des Speiseeises nahezu nicht erfüllt

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann müssen Sie im Supermarkt das Kleingedruckte genau lesen. In der Eisdiele müssen Sie sich mit den Bezeichnungen zufrieden geben oder Sie fragen direkt in der Eisdiele nach. Die Eisdiele muss nämlich auf die Schilder nur Allergene und einzelne Zutatenstoffe auflisten, so dass für die Zutaten keine Auskunftspflicht besteht.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Qualität beim Speiseeis

1. Stellen alle Eisdielen ihr Eis selber her?

Zwar werben viele Eisdielen mit der Bezeichnung „aus eigener Herstellung“, aber in der Regel stellen nur sehr wenige Eisdielen ihre Eissorten selber her. Wenn Sie es genau wissen wollen, dann fragen Sie einfach nach!

2. Muss im Schokoladeneis auch Schokolade enthalten sein?

Wenn der Hersteller mit der Bezeichnung „Schokoladeneis“ wirbt, dann muss auch Schokoladen enthalten sein. Anders sieht es aus, wenn die Bezeichnung „Eis mit Schokoladengeschmack“ auf der Verpackung steht, dann reicht es aus, wenn Aromen enthalten sind.

3. Wie hoch muss der Fruchtanteil im Fruchteis sein?

Der Fruchtanteil im Fruchteis sollte bei mindestens 25% liegen, aber bedenken Sie, dass es sich um einen freiwilligen Leitsatz handelt und sich nicht alle Hersteller danach richten.

4. Wieso sieht industriell gefertigtes Eis für die Eisdiele aus wie selbstgemacht?

Die Eisdielen arbeiten mit verschiedenen Tricks, um die Verbraucher zum Kauf zu animieren. Sie verzieren das industriell gefertigte Eis mit frischen Früchten und andere Dekoelementen, um den Eindruck zu erwirken, dass das Eis frisch hergestellt wurde.

5. Kann man am Preis erkennen, ob es sich um ein industriell hergestelltes oder selbstgemachtes Eis handelt?

In der Regel kann man am Preis nicht erkennen, ob es sich um ein industriell hergestelltes oder selbstgemachtes Eis handelt.

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Fazit

Sobald die Temperaturen steigen haben die Eisdielen Hochsaison. Immer mehr Verbraucher wollen selbstgemachtes Eis aus der Eisdiele, aber leider werden viele Sorten nicht vor Ort, sondern industriell hergestellt und nur der Eindruck erweckt, dass es sich um ein Eis aus eigener Herstellung handelt. Den Angaben können Sie nicht vertrauen, aber Sie können in der Eisdiele nachfragen und beim Einkauf auf die Zutatenliste achten, um hochwertiges Eis zu erhalten.

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Penny Rückruf: Penny Cola von Hansa-Heemann https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/penny-rueckruf-penny-cola-von-hansa-heemann/ https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/penny-rueckruf-penny-cola-von-hansa-heemann/#respond Sat, 12 Aug 2017 12:27:13 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=15930 Schmeckt nicht, gibt’s nicht? Gibt’s doch! Aus diesem Grund wird derzeit die Penny Cola vom Hersteller Hansa-Heemann zurückgerufen. Bei welchen Chargen es Qualitätsabweichungen gibt und was Sie mit der Cola machen sollen, erfahren Sie im

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Schmeckt nicht, gibt’s nicht? Gibt’s doch! Aus diesem Grund wird derzeit die Penny Cola vom Hersteller Hansa-Heemann zurückgerufen. Bei welchen Chargen es Qualitätsabweichungen gibt und was Sie mit der Cola machen sollen, erfahren Sie im Artikel.

Stimmt etwas mit Lebensmitteln nicht, werden diese per Rückruf zurückgeordert. Denn bei Nahrungsmitteln muss die Qualität zu 100 Prozent stimmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Nahrung verunreinigt oder lediglich falsch etikettiert wurde. Wichtig ist, dass auch das drin ist, was drauf steht.

Wenn dann noch der Geschmack vom üblich bekannten Geschmack abweicht, ist dies ebenfalls ein Grund, den betroffenen Artikel zurückzurufen. So ist dies jetzt bei der Penny Cola des Herstellers Hansa-Heemann passiert. Bei internen Untersuchungen wurden laut Penny sensorische Qualitätsabweichungen festgestellt. Diese äußerten sich in einem essigartigen Geruch und einem stark säuerlichen Geschmack. Dies ist wohl auf einen Produktionsfehler zurückzuführen. 

Aufgrund dieser Probleme wird dringend vom Verzehr der betroffenen Chargen abgeraten.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Welche Chargen der Penny Cola sind vom Rückruf betroffen?

Vom Rückruf ist die Penny Cola 1,5 Liter mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 06.12.2017 und der Losnummer L157.

Die betreffenden Daten finden Sie auf dem Flaschenhals.

Verkauft wurden die betroffenen Chargen ausschließlich in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

Andere Mindesthaltbarkeitsdaten und weitere Losnummern sind nicht vom Rückruf betroffen und können bedenkenlos verzehrt werden.

Hersteller und Lebensmittelunternehmen haben sofort reagiert und die betroffene Ware aus dem Verkauf nehmen lassen. 

Was tun mit betroffenen Artikeln?

Sollten Sie trotz des vorsorglichen Verkaufsstopps eine betroffene Flasche erwischt haben, können Sie diese in ihren Penny-Markt zurückbringen. Dort wird Ihnen der Kaufpreis zurückerstattet.

Die Firma Hansa-Heemann AG entschuldigt sich bei den Verbrauchern für eventuell entstandene Unannehmlichkeiten.

Sollten Sie noch Fragen zu dem Rückruf haben, können Sie sich per E-Mail unter [email protected] an das Unternehmen wenden.

Nützliche Links zu diesem Thema

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REWE und NABA rufen Bio Pasta Sauce Tomate-Basilikum zurück https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/rewe-und-naba-rufen-bio-pasta-sauce-tomate-basilikum-zurueck/ https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/rewe-und-naba-rufen-bio-pasta-sauce-tomate-basilikum-zurueck/#respond Thu, 26 Jan 2017 21:11:42 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=7429 Die NABA Feinkost GmbH aus Gierstädt ruft die Pastasoße „Tomate-Basilikum“ zurück. Diese ist aus dem Sortiment der REWE Markt GmbH. Bei uns erfahren Sie, was mit der Soße nicht stimmt und welche Chargen von dem

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Die NABA Feinkost GmbH aus Gierstädt ruft die Pastasoße „Tomate-Basilikum“ zurück. Diese ist aus dem Sortiment der REWE Markt GmbH. Bei uns erfahren Sie, was mit der Soße nicht stimmt und welche Chargen von dem Rückruf betroffen sind.

Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft die NABA Feinkost GmbH die REWE Bio Pasta Sauce Tomate-Basilikum zurück. Es hat sich nicht irgendein Erreger eingeschlichen, der eine Krankheit auslöst. Vielmehr ist wohl in manchen Gläsern ein falscher Inhalt Grund für den Rückruf.

Die NABA Feinkost GmbH ist einer der führenden Hersteller von verarbeiteten Bio-Lebensmitteln. Ihren Sitz hat die NABA Feinkost GmbH im thüringischen Gierstädt.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Was stimmt mit der Bio Pasta Sauce Tomate-Basilikum nicht?

Wie bereits erwähnt, befindet sich in einigen Gläsern ein falscher Inhalt. Anstelle der Bio Pasta Sauce Tomate-Basilikum ist die Geschmacksvariante „Ricotta“ ins Glas abgefüllt wurden.

Das kann insofern gefährlich sein, als dass auf dem Etikett nicht die richtigen Inhaltsangaben stehen. So fehlen beispielsweise Käse und Cashewkerne in der Inhaltsangabe. Bei Personen, die auf einen dieser Inhaltesstoffe allergisch reagieren, kann der Verzehr unter Umständen zu einem anaphylaktischen Schock und damit im schlimmsten Fall mit dem Tod enden.

Verzehren Sie deshalb die betroffenen Chargen nicht, wenn Sie Allergiker sind!

Wenn Sie keine Allergien haben, können Sie das Produkt durchaus verspeisen. Vorausgesetzt Ihnen schmeckt die Richtung „Ricotta“.

Welche Chargen sind vom Rückruf betroffen?

Vom Rückruf betroffen ist die „Pasta Sauce Tomate-Basilikum“ der Marke „REWE Bio“. Diese ist abgefüllt in 330 ml-Gläsern.

  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 13.01.2019 (steht auf dem Deckelrand)
  • EAN-Code: 4388844053830

Die betroffenen Produkte wurden umgehend in den belieferten Märkten aus dem Verkauf genommen. Betroffen sind die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen.

Was tun mit der gekauften Soße?

Wenn Sie Allergiker sind oder Ihnen die Sorte „Ricotta“ nicht zusagt, können Sie das betroffene Glas in dem Markt zurückgeben, wo Sie es gekauft haben. Der Kaufpreis wird Ihnen dann zurückerstattet. Dies müsste auch ohne Kassenbon möglich sein.

Die NABA Feinkost GmbH entschuldigt sich bei den Verbrauchern für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Das Unternehmen steht für Rückfragen zum Rückruf unter 036206 23310 oder unter der E-Mail [email protected] zur Verfügung.

Quellen:

Ihre Erfahrungen mit Rückrufen können Sie in den Kommentaren unter diesem Artikel diskutieren.

Weitere Rückrufe auf Onlinewarnungen.de

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Rückruf Lidl: Landjunker Delikatess Kasseler-Lachsstück https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/rueckruf-lidl-landjunker-delikatess-kasseler-lachsstueck/ https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/rueckruf-lidl-landjunker-delikatess-kasseler-lachsstueck/#respond Fri, 11 Nov 2016 10:59:38 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=4351 Lidl ruft aktuell von Landjunker das Delikatess Kasseler-Lachsstück zurück. Hergestellt wird die Ware von der Sutter GmbH aus Gau-Bickelheim. Hier erfahren Sie, was mit dem Stück Kasseler nicht stimmt und wie Sie sich als Kunde

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Lidl ruft aktuell von Landjunker das Delikatess Kasseler-Lachsstück zurück. Hergestellt wird die Ware von der Sutter GmbH aus Gau-Bickelheim. Hier erfahren Sie, was mit dem Stück Kasseler nicht stimmt und wie Sie sich als Kunde am besten verhalten.

Lidl und die Sutter GmbH rufen derzeit ein Stück Kasseler zurück, welches qualitative Mängel aufweist. Um die Kunden nicht zu gefährden, wird das Produkt aus allen Lidl-Märkten zurückbeordert. Ob auch Ihr Bundesland vom Rückruf betroffen ist, erfahren Sie in unserem Artikel.

Welche Chargen des Landjunker Delikatess Kasseler-Lachsstücks sind betroffen?

Ganz konkret ist das Produkt Landjunker Delikatess Kasseler-Lachsstück 1.000 – 1.700 Gramm mit dem

Mindeshaltbarkeitsdatum bis einschließlich 4. Dezember 2016

betroffen.

Das Produkt wurde in den Lidl-Filialen bundesweit verkauft. Ausgenommen sind die Bundesländer Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland.

Der Hersteller Sutter GmbH betont, dass ausschließlich dieses Produkt und die oben genannten Chargen betroffen sind. Andere bei Lidl verkaufte Produkte, vor allem andere Kasselerprodukte der Sutter GmbH oder anderer Hersteller, sind nicht vom Rückruf betroffen.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Warum wird der Kasseler zurückgerufen?

Bei dem betroffenen Artikel kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich auf der Oberfläche Metallfremdkörper befinden. Diese sollten Sie nicht verspeisen.

Schlucken Sie Metallfremdkörper, kann dies zu Schnittverletzungen im Mundraum, der Speiseröhre, des Magens und Darms führen. Außerdem besteht beim Verschlucken der Fremdkörper die Gefahr von Atemnot oder gar Erstickungsgefahr, je nachdem, wie groß die Fremdkörperteile sind.

Was sollen Sie mit dem gekauften Kasseler tun?

Das Wichtigste vornweg: Essen Sie den betroffenen Kasseler auf keinen Fall. Bringen Sie den Artikel in Ihre Lidl-Filiale zurück. Dort wird Ihnen der Kaufpreis zurückerstattet. Das ist auch ohne Kassenbon möglich.

Wenn Sie Fragen zu dem Rückruf haben, erreichen Sie den Hersteller unter 06701 9116 999.

Das Unternehmen Sutter GmbH entschuldigt sich ausdrücklich bei seinen Kunden für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Quelle: Sutter GmbH und Lidl Deutschland

Transparente Rückrufpolititk bei der Sutter GmbH und Lidl Deutschland

Im Gegensatz zu anderen Unternehmen ist die Rückrufpolitik der Sutter GmbH und von Lidl Deutschland für den Verbraucher sehr transparent gestaltet. Bei beiden Unternehmen finden Sie jeweils auf der Startseite im Internet eine kurze Information zum Rückruf. Klicken Sie diese an, bekommen Sie ausführlichere Informationen zum Thema. So wünschen wir uns das für die Verbraucher.

Wie sind Ihre Erfahrungen mit Rückgaben bei Lidl?

Mussten Sie bereits ein anderes Produkt bei Lidl zurückgeben? Oder sind Sie gar von dem aktuellen Rückruf betroffen? Wie sind Ihre Erfahrungen. Hat die Rückgabe problemlos funktioniert? Diskutieren Sie mit anderen Lesern in den Kommentaren unter diesem Beitrag und teilen Sie uns Ihre Meinung zu dem Produktrückruf mit.

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Pillen Rückruf: Was will die Pharmaindustrie vertuschen? https://www.verbraucherschutz.com/news/pillen-rueckruf-was-will-die-pharmaindustrie-vertuschen/ https://www.verbraucherschutz.com/news/pillen-rueckruf-was-will-die-pharmaindustrie-vertuschen/#comments Thu, 10 Nov 2016 11:09:00 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=4250 Vermehrt kam es in letzter Zeit zu Rückrufen von Desogestrel-Produkten zur Schwangerschaftsverhütung. Der Rückruf fand allerdings nur auf Apothekerebene statt. Grund für mich, mich mit der Sache einmal genauer auseinanderzusetzen.  Ich bin zwar nicht persönlich von den Rückrufen der Pille betroffen, dennoch mache ich mir Gedanken, warum die Pharmaindustrie die

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Vermehrt kam es in letzter Zeit zu Rückrufen von Desogestrel-Produkten zur Schwangerschaftsverhütung. Der Rückruf fand allerdings nur auf Apothekerebene statt. Grund für mich, mich mit der Sache einmal genauer auseinanderzusetzen. 

Ich bin zwar nicht persönlich von den Rückrufen der Pille betroffen, dennoch mache ich mir Gedanken, warum die Pharmaindustrie die Rückrufe nicht bis zum Verbraucher bringt. Im Laufe meiner Recherchen sind einige Fragen aufgetaucht. Die meisten konnten leider nicht beantwortet werden.

Doch was ist eigentlich genau passiert? Beginnen wir von vorn.

Rückruf verschiedener Antibabypillen und Verhütungspräparate

Bereits im Oktober berichtete ich von dem Rückruf der Antibabypillen Yvette, Tevanette und Damilla. Im Zuge dieses Rückrufs wurde auch das Verhütungspflaster Lisvy zurückbeordert. Jetzt tauchen neue Berichte auf, dass schon wieder eine Antibabypille nicht 100 Prozent in Ordnung ist. Diesmal sind Chargen des Produkts Seculact betroffen.

Als Grund geben die Hersteller Qualitätsprobleme an. Die kontrazeptive Wirkung soll bei allen Produkten nicht beeinträchtigt sein. Das heißt, verhütungstechnisch gibt es wohl keine Probleme mit den Pillen und Pflastern.

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Keine Kommunikation mit der Presse

Natürlich habe ich es mir nicht nehmen lassen und habe bei den im Oktober betroffenen Pharmaunternehmen eine Anfrage gestellt. Schließlich möchte ich meine Leser(innen) umfassend informieren und nicht irgendwelche Halbwahrheiten schreiben. Da zum damaligen Zeitpunkt auch andere rezeptpflichtige Medikamente zurückbeordert wurden, haben ich also insgesamt sieben verschiedene Pharmaunternehmen angeschrieben und nach genaueren Informationen beziehungsweise der Bestätigung für den Rückruf gefragt.

Was glauben Sie, wie viele Antworten ich bekommen haben? Ich verrate es Ihnen. Schriftliche Antworten kamen null zurück. Immerhin hat mich aber ein Unternehmen zurückgerufen und versucht meine Fragen zu beantworten. Richtig schlau bin ich da aber auch nicht geworden. So ein Verhalten gegenüber der Presse kenne ich von kaum einem anderen seriösen Unternehmen.

Warum wird der Endverbraucher nicht informiert?

Pillen Rückruf: Was will die Pharma-Industrie vertuschen?
(Quelle: pixabay.com/Peggy_Marco)

Die für mich wichtigste Frage in der Angelegenheit ist, warum der Endverbraucher über den Rückruf nicht informiert wird und dieser nur auf Apothekerebene stattfindet. Bei Unternehmen im Lebensmittel-, Spielwaren- und Konsumgüterbereich werden die Verbraucher schließlich auch informiert. Zumindest gibt es eine Pressemeldung, auf die man sich als Journalist beziehen kann. Viele dieser Unternehmen machen den Rückruf auch auf der eigenen Webseite deutlich – mal mehr, mal weniger präsent.

Im Gegensatz dazu gibt es bei vielen Pharmaunternehmen diese Pressemitteilung nicht. Auf den Webseiten werden nur die Erfolge der Unternehmen in schillernden Farben publiziert. Von Rückrufen keine Spur.

Gehen wir noch einmal in den Lebensmittel-, Spielwaren- und Konsumgüterbereich zurück. Teilweise gibt es da Rückrufe, weil sich jemand beim Unternehmen gemeldet hat und etwas über eine Verunreinigung behauptet. Die Unternehmen fordern in der Regel das betroffene Produkt an. Meist reagieren sie dennoch sofort mit einem offiziellen Rückruf, um ihre Kunden zu schützen. Selbst wenn das entsprechende Produkt nicht an die Firma gesendet wird.

Wieder zurück bei den Pharmaunternehmen stellt sich mir die Frage: Wenn ein Produkt nicht zu 100 Prozent qualitativ in Ordnung ist, warum werden die Verbraucher dann nicht informiert? Entscheidet jetzt die Pharmaindustrie, ob die Qualitätsmängel für den Verbraucher hinnehmbar sind? Werden wir als Verbraucher durch die Pharmaindustrie unmündig gemacht? Ich möchte diese Fragen so im Raum stehen lassen und keine Meinung vorgeben. Bilden Sie sich selber Ihre eigene Meinung.

Warum wird die „Laienpresse“ an den Pranger gestellt?

Ich habe das Wort Laienpresse hier bewusst in Anführungszeichen geschrieben. Denn das Wort habe ich mir nicht ausgedacht. Es stammt aus einem Artikel der Deutschen Apotheker-Zeitung. Diese schreibt:

Pillen-Rückruf ging durch die Laienpresse

Vor einigen Wochen wurden drei mit Seculact wirkstoffgleiche Pillen, „Yvette Ratiopharm“ und „Tevanette“ sowie Chargen von „Diamilla“ von Puren Pharma, von den Herstellern zurückgerufen. Obwohl der Rückruf nur auf Apothekenebene stattfand und die kontrazeptive Wirkung laut Aussage der Hersteller nicht beeinträchtigt war, hatte die Laienpresse das Thema aufgegriffen.Auszug aus der Webseite der Deutschen Apotheker-Zeitung

Die Frage ist, warum die Deutsche Apotheker-Zeitung so darauf rumreitet? Schließlich ist es die „Laienpresse“, welche die Verbraucher über aktuelle Meldungen informiert. Was ist falsch daran, dass das Thema von verschiedenen Frauen- und Onlinemagazinen und schließlich auch uns aufgegriffen wurde? Wir wollten unsere Leser schließlich nur darüber informieren, dass da etwas nicht ganz in Ordnung ist.

Vermutlich ist es den Pharmaunternehmen nicht recht, dass die Medien darüber berichten. Befürchten diese eventuell einen Imageschaden? Ich persönlich finde ja, dass das Image der betroffenen Unternehmen mehr darunter leidet, wenn diese den Rückruf nicht transparent bis zum Verbraucher gestalten und sich auf Presseanfragen nicht zurückmelden.

Warum mauert die Pharmaindustrie?

Die vielen Widersprüche, Ungereimtheiten und nicht beantworteten Fragen hinterlassen bei mir ein mulmiges Gefühl. Kann ich denn Tabletten noch bedenkenlos einnehmen? Oder schade ich eher meiner Gesundheit? Und warum finden die Rückrufe im pharmazeutischen Bereich immer nur auf Apothekerebene statt? Soll hier etwas vertuscht werden? Stecken womöglich große Teile der Pharmaindustrie unter einer Decke und wollen den Verbraucher gar nicht informieren? Wie soll ich mich als Verbraucher denn jetzt verhalten?

Was stört mich am Verhalten der industriellen Pillendreher?

Mich beunruhigt weniger die Tatsache, dass Arzneimittel von Qualitätsmängeln betroffen sein können. Vielmehr beunruhigt mich, dass die Pharmakonzerne mich als Patienten, Verbraucher und Kunden nicht transparent und vollumfassend informieren.

Alles in allem bleiben am Ende ganz viele offene Fragen zurück. Diese können auch nur dann geklärt werden, wenn die Pharmaindustrie sich endlich bereit erklärt, Rückrufe nicht unter sich auszumachen, sondern die Verbraucher darüber zu informieren.

Was sagen Sie zu diesem Thema?

Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema? Sollten die Verbraucher informiert werden, wenn bestimmte Medikamente und Pillen zurückgerufen werden? Oder finden Sie es okay, wenn Sie Produkte einnehmen, die nicht zu 100 Prozent qualitativ in Ordnung sind? Diskutieren Sie mit anderen Lesern in den Kommentaren unter diesem Artikel.

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Rückruf Faust Hefeweizen alkoholfrei https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/rueckruf-faust-hefeweizen-alkoholfrei/ https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/rueckruf-faust-hefeweizen-alkoholfrei/#comments Wed, 09 Nov 2016 11:06:05 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=4203 Biertrinker müssen jetzt besonders achtsam sein. Vor allem die Fans von Faust Hefeweizen alkoholfrei. Der Hersteller ruft derzeit zwei Chargen zurück. Was mit den beiden Chargen nicht stimmt und wie Sie sich als Verbraucher verhalten sollten, verraten wir Ihnen in diesem Artikel. Aktuell ruft der Hersteller Faust zwei Chargen seines

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Biertrinker müssen jetzt besonders achtsam sein. Vor allem die Fans von Faust Hefeweizen alkoholfrei. Der Hersteller ruft derzeit zwei Chargen zurück. Was mit den beiden Chargen nicht stimmt und wie Sie sich als Verbraucher verhalten sollten, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.

Aktuell ruft der Hersteller Faust zwei Chargen seines Faust Hefeweizen alkoholfreies Bier zurück. Deshalb sollten Biertrinker dieser Sorte besonders vorsichtig sein und genau darauf achten, ob die gekauften Flaschen von dem Rückruf betroffen sind.

Welche Chargen sind betroffen?

Besondere Vorsicht gilt bei den Flaschen von Faust Hefeweizen alkoholfrei mit den folgenden zwei Mindesthaltbarkeitsdatum-Angaben:

  • 14.06.2017
  • 29.06.2017

Alle anderen Chargen sind nicht betroffen und können problemlos genossen werden. Der Fehler im Prozess der Flaschenabfüllung wurde bereits entdeckt und behoben.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Welchen Grund gibt es für den Rückruf von Faust Hefeweizen alkoholfrei?

Der Fehler im Prozess der Flaschenabfüllung führt bei den beiden genannten Chargen unter Umständen zu einer Nachgärung. Das heißt, dass sich im Inneren der Flasche ein hoher Druck aufbaut. Beim Öffnen kann es dann zu einer Druckentladung kommen (ähnlich wie bei einem Sektkorken). Im Extremfall besteht sogar die Möglichkeit, dass die Flaschen der betroffenen Chargen bersten.

Was sollten Sie als Verbraucher tun?

Gehen Sie mit den betroffenen Flaschen besonders sorgsam um. Öffnen Sie diese unter keinen Umständen, da im Extremfall Verletzungsgefahr für Sie und Ihre Mitmenschen besteht.

Die Flaschen mit dem entsprechenden Mindesthalbarkeitsdatum bringen Sie am besten zu dem Händler zurück, wo Sie diese gekauft haben. Dort werden sie gegen Ware, welche in Ordnung ist, umgetauscht. Wahlweise wird auch der Kaufbetrag erstattet.

Den nächsten Händler für Faust Bier-Spezialitäten finden Sie über diese Webseite.

Faust entschuldigt sich

Die Brauhaus Faust oHG entschuldigt sich derweil bei ihren Kunden für die Unannehmlichkeiten und Umstände, die der Rückruf verursacht. Gleichzeitig betont das Unternehmen, dass sich an den hohen Qualitätsstandard der Faust Biere grundsätzlich nichts geändert hat.

Quelle: Brauhaus Faust oHG

Sind Sie betroffen?

Haben Sie eines der Faust-Biere aus den betroffenen Chargen gekauft? Hat die Rückgabe problemlos funktioniert. Diskutieren Sie mit anderen Lesern in unseren Kommentaren über Ihre Erfahrungen mit Faust Bieren.

MedienserviceInformationen für Medien

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Rückruf Sheepworld: Teller „Bester Opa“ hat Fehler https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/rueckruf-sheepworld-teller-bester-opa-hat-fehler/ https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/rueckruf-sheepworld-teller-bester-opa-hat-fehler/#respond Tue, 08 Nov 2016 09:06:44 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=4153 Aktuell ruft Sheepworld aus seinem Produktsegment den Teller „Bester Opa“ wegen qualitativer Mängel zurück. Was mit dem Teller nicht stimmt und was Sie als Verbraucher tun sollten, erfahren Sie in diesem Artikel. Die niedlichen Schafe von Sheepworld verzaubern auch den Opa. Deswegen hat der ein oder andere Großvater sicher den

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Aktuell ruft Sheepworld aus seinem Produktsegment den Teller „Bester Opa“ wegen qualitativer Mängel zurück. Was mit dem Teller nicht stimmt und was Sie als Verbraucher tun sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die niedlichen Schafe von Sheepworld verzaubern auch den Opa. Deswegen hat der ein oder andere Großvater sicher den Teller „Bester Opa“ geschenkt bekommen. Doch leider ist das Produkt fehlerhaft. Wir verraten Ihnen, um welchen Artikel es sich genau handelt und was das Problem ist.

Dieses Produkt ist betroffen

Damit jetzt nicht alle Opas hektisch werden und ihre Teller umtauschen wollen. Vom Rückruf betroffen ist nur das folgende Produkt der Marke Sheepworld:

  • Teller „Bester Opa“, Artikelnummer 43419
Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Was ist der Grund für den Rückruf?

Das Produkt wird zurückgerufen, da sich mit der Zeit Cobalt, in einer höheren Dosierung als zugelassen, absondert. Cobalt wird in Farben verwendet. Die Abgabe-Richtwerte liegen im Bereich 1/100 Milligramm. Sollte die Abgabe darüber liegen, hat das Produkt keine einwandfreie Qualität vorzuweisen.

Was müssen Sie mit dem Teller „Bester Opa“ tun?

Händler werden gebeten, den Teller „Bester Opa“ aus ihrem Sortiment zu nehmen und nicht mehr zum Verkauf anzubieten. Das Produkt soll dem Vertreter beim nächsten Besuch zur Gutschrift mitgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet.

Im Moment hat die Redaktion von onlinewarnungen.de eine Anfrage bei Sheepworld laufen, wie sich die Endverbraucher verhalten sollen. Ob Sie die Teller wieder zurückbringen oder einsenden müssen, wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Normalerweise werden bei Produktrückrufen die betroffenen Artikel im Geschäft zurückgegeben, wo man diese erworben hat. Sollte sich Sheepworld auf unsere Anfrage hin äußern, werden wir den Artikel aktualisieren.

Update vom 02. Dezember 2016

Mittlerweile hat uns Sheepworld geantwortet.

Das Problem und damit den Rückruf betreffen nur Teller aus der aktuellen Produktionscharge. Sheepworld äußert sich wie folgt dazu:

Die Richtwertüberschreitung wurde nur bei den Tellern aus der aktuellen Produktionscharge mit der Nummer 2014-0156 festgestellt. Die Chargen-Nummer ist auf dem Verkaufsetikett, welches auf dem Boden des Tellers zu finden ist, angedruckt. Auf dem Teller selbst ist diese Nummer nicht angebracht.

Das heißt, wer den Teller schon länger in Besitz hat, braucht sich keine Sorgen zu machen.

Quelle: Sheepworld.de

Haben Sie den betroffenen Teller gekauft?

Sind Sie von der Rückrufaktion betroffen? Was halten Sie davon? Mussten Sie schon einmal etwas bei Sheepworld zurückgeben? Ist die Rückgabe reibungslos verlaufen? Ihre Meinung und Erfahrungen zu diesem Thema interessieren uns und andere Leser. Nutzen Sie die Kommentarfunktion für die Diskussion.

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