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Welchen Anforderungen müssen Kosmetikprodukte gerecht werden?


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Bevor Sie Kosmetikprodukte kaufen können, werden diese strengen Kontrollen unterzogen. Schließlich sollen nur die besten Inhalte an Ihren Körper gelangen. Doch auch immer wieder hört man davon, dass in Produkten Grenzwerte überschritten werden. Wie kann das passieren? Gibt es Schlupflöcher bei den Kontrollen? Welche Anforderungen müssen die Kosmetikprodukte bestehen?

Hersteller von Kosmetikprodukten unterliegen strengen Kontrollen, damit ihre Produkte möglichst sicher und verträglich sind. Doch welche Anforderungen gibt es konkret in Bezug auf Kosmetikprodukte und wie sicher werden sie eingehalten? Gibt es Schlupflöcher für die Industrie?

In einem weiteren Artikel haben wir Sie darüber informiert, dass Kosmetikprodukte zu Keimschleudern werden können und wie Sie dies verhindern. Außerdem sollten Sie wissen, dass auch Kosmetikprodukte manchmal nicht halten, was Sie versprechen. Das zumindest hat der Marktcheck der Nivea-Produkte gezeigt.

Vorgaben des LFGB

Nach Paragraf 26 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (kurz LFGB) dürfen Hersteller nur gesundheitlich unbedenkliche Kosmetikprodukte auf den Markt bringen. Dabei kommen verschiedene Kriterien zum Einsatz, um die Sicherheit des Produkts zu bewerten. Das ist einerseits das toxikologische Profil der Bestandteile, aber auch der chemische Aufbau, der Grad der Exposition (beispielsweise, wie die Dauer der Anwendung oder der Grad des Hautkontakts ist). Unterschieden wird bei dieser Prüfung der kosmetischen Produkte zwischen der Absicherung des Endproduktes sowie der Rohstoffsicherheit.

Gute Herstellungspraxis

Bei der Herstellung des kosmetischen Produkts werden dem Hersteller besondere Auflagen vom Gesetzgeber auferlegt. Die Herstellung muss nach der Kosmetik-GMP erfolgen. GMP steht für den Begriff „Good Manufacturing Practice“, was übersetzt so viel heißt wie „gute Herstellungspraxis“. Die Anforderungen an die Hersteller beziehen sich auf

  • die Räumlichkeiten
  • das Personal
  • die Hygiene im Betrieb
  • die technische Ausrüstung
  • die verwendeten Ausgangsmaterialien
  • die Zwischenprodukte
  • das noch nicht verpackte Fertigprodukt
  • die Herstellung selbst
  • die Prüfung der Qualität

Der Hersteller muss diese Schritte umfassend prüfen und dokumentieren und die Kosmetik-GMP-Einhaltung damit sicherstellen.

Verbotene und eingeschränkte Stoffe

Abgesehen von den bereits genannten Vorgaben müssen Hersteller von Kosmetika natürlich auch beachten, welche Stoffe konkret verboten sind, welche nur eingeschränkt erlaubt sind und welche Stoffe zulassungspflichtig sind. Wenn die Stoffe nicht ausdrücklich über diese drei Kategorien geregelt werden, unterliegen sie automatisch den allgemeinen Sicherheitsanforderungen.

Tierversuche

Bereits seit dem Jahr 1989 verzichtet die Kosmetik-Industrie freiwillig auf Tierversuche, wenn es um kosmetische Fertigprodukte geht. Verboten sind Tierversuche in der EU seit 2009, wenn es um die Inhaltsstoffe der Kosmetikprodukte geht. Tierversuche für die kosmetischen Fertigprodukte sind offiziell schon seit 2004 verboten.

Hersteller belegen, wann immer es ihnen möglich ist, ihre Sicherheit durch alternative Testmethoden oder vorhandene Daten. Viele Hersteller setzen sich sogar sehr aktiv dafür ein, dass alternative Testmethoden vom Gesetz her anerkannt werden und der Prozess, bis es zu einer Anerkennung kommt, beschleunigt wird. Alternativmethoden sind zudem oftmals auch günstiger und schneller, sodass es letztlich sogar im Interesse der Hersteller ist.

Übrigens: Die Verbote gelten nur für die EU. Es gibt außerhalb der Europäischen Union immer noch viele Länder, die für die Sicherheitsanforderungen an kosmetische Produkte Tierversuchsdaten einfordern, so z.B. China.

Keine Zulassungspflicht

Für kosmetische Produkte gibt es für Hersteller keine Zulassungspflicht. Das bedeutet, dass zwar alle Auflagen und Anforderungen des EU-Kosmetikrechts erfüllt sein müssen, aber eine Zulassung wird nicht gefordert. Die Behörden überwachen jedoch die Einhaltung der Vorgaben.

Kennzeichnung auf dem Produkt

Wenn ein Produkt in den Handel kommt, muss es entsprechend gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss folgende Dinge für den Verbraucher enthalten:

  • Name oder Firma, die die Verantwortung hat
  • Anschrift der verantwortlichen Person
  • Nenninhalt
  • Zeitpunkt der Abfüllung des Produktes
  • Mindesthaltbarkeitsdauer, wenn das Produkt unter 30 Monaten haltbar ist
  • alternativ Haltbarkeitszeitraum nach dem Öffnen des Produktes, wenn das Produkt unter 30 Monaten haltbar ist
  • Warnhinweise
  • Anwendungsbedingungen
  • Kennzeichnung der Charge
  • Verwendungszweck, sofern dieser nicht durch die Packung ersichtlich ist
  • auf der Außenverpackung ist vorgegeben, dass eine Bestandteile-Liste abgedruckt wird

Wer als Verbraucher die Inhaltsstoffe recherchieren möchte, kann das über die frei zugängliche Datenbank der European Commission tun – allerdings nur in englischer Sprache.

Möchte ein Verbraucher auf Nummer sichergehen, stellt er seine Kosmetik-Hilfsmittel ganz einfach selbst her. Gesichtspflege lässt sich beispielsweise sehr leicht eigenständig herstellen, beispielsweise mit Kamille, Quark, Avocado, Gurke und weiteren natürlichen Produkten.

Werbeaussagen bei Kosmetikprodukten

Um ein fertiges Kosmetikprodukt zu vermarkten, würden Hersteller wohl am liebsten zu allen Mitteln greifen. Erlaubt sind aber nur Werbeaussagen, die

  • wahrheitsgetreu
  • redlich
  • lauter
  • und belegbar

sind. Das bezieht sich vor allem auf die angepriesene Wirkung, hier gibt es sehr konkrete Vorgaben der EU-Kommission. Verbraucher dürfen nicht in die Irre geführt werden.

Schwierig an der Stelle ist natürlich die Tatsache, dass es hier gewissen Spielraum für Hersteller gibt. Werbeaussagen müssen belegbar sein, so viel steht fest. Doch durch die geringste Veränderung an der Werbeaussage verändert sich im Grunde genommen auch die Vorgabe an das Produkt.

Werbeaussagen können zudem mit Studien begründet werden. Diese Studien können sowohl hausintern von Experten oder durch externe Experten durchgeführt werden. Zwar müssen die Studien-Ergebnisse statistisch signifikant sein, allerdings eben nicht zwangsweise extern durchgeführt.

Sonstige Gefahren

Trotz aller Vorschriften, die Kosmetikprodukte betreffen, kann es dennoch zu gewissen Gefahren für Verbraucher kommen. Das zeigen viele Beispiele. In den kosmetischen Produkten sind trotz aller Vorgaben oft Stoffe enthalten, die zwar erlaubt sind, aber dennoch kritisch betrachtet werden sollten.

  • Aluminiumsalze: Vor allem in Deos sind diese Stoffe enthalten, die dafür sorgen, dass Verbraucher nicht schwitzen. Die Substanzen stehen im Verdacht, dass sie Brustkrebs begünstigen, sodass es mittlerweile viele Deos und Produkte ohne Aluminiumsalze gibt. Bezeichnet werden Aluminiumsalze auf den Produkten übrigens als Alumina, Aluminium Stearate, Cl77000, Aluminium Chloride oder Aluminium Powder.
  • Benzophenon: Auch bei diesem Stoff steht der Verdacht im Raum, dass er Krebs begünstigt und gleichzeitig auch Allergien auslöst und eine hormonelle Wirksamkeit hat. Enthalten sind Benzophenone vor allem in Sonnencremes, da sie dort als chemischer UV-Filter wirken. Die Bezeichnungen im Handel können von Butyl Methoxydibenzoylmethane Oxybenzone, über Benzophenone-1 bis Benzophenone-4 bis hin zu 4-Methylbenzylidene Camphor reichen.
  • Formaldehyd: Deklarieren müssen Hersteller diesen Stoff erst, wenn mehr als 0,5 Prozent im Endprodukt vorhanden sind. Alles darunter ist aber trotzdem im Produkt vorhanden. Häufig wird Formaldehyd als Konservierungsstoff verwendet, allerdings gibt es mittlerweile schon viele Hersteller, die bewusst auf diesen Stoff verzichten. Bezeichnet wird der Stoff im Handel auch als Quaternium-15, Triclosan, Hexamidine Diisethionate, Sodium Hydroxymethylglycinate oder 2-Bromo-2-Nitropropane-1,3-Diol.
  • Mineralöle, Paraffine, synthetisches Glycerin: Diese Stoffe werden auf den Produkten auch als Vaseline, Ceresin, Mineral Oil, Petrolatum, Paraffinum Subliquidum, Ozokerit, Paraffinum Liquidum, Microcrystalline Wax oder als Cera Microcristallina bezeichnet. Sie sind in vielen kosmetischen Produkten als Grundlage erhalten, da sie für Hersteller leicht zu verarbeiten und noch dazu kostengünstig sind. Auch Allergien lösen sie nur selten aus, weshalb sie vor allem in Cremes, Haarpflegeprodukten, Ölen und Lotionen zu finden sind. Es gibt allerdings einige Nachteile bei den verwendeten Substanzen, denn sie bilden über der Haut eine Schicht, sodass keine Nährstoffe hindurch gelangen. Unter der Schicht könnten sich im schlimmsten Fall Keime vermehren. Die Substanzen schaden außerdem der Umwelt, da sie sich beispielsweise in Gewässern ablagern, da sie nicht abgebaut werden können.
  • Parabene: Auch Parabene stehen unter dem Verdacht, dass sie Krebs begünstigen können und auf das Hormonsystem wirken können. Aus diesem Grund dürfen sie bei Naturkosmetik überhaupt nicht verwendet werden. In anderen Kosmetika kommen sie aber nicht selten zum Einsatz, da sich dadurch keine Bakterien und Pilze vermehren können. Bekannt ist dieser Stoff auch als Isopropylparaben, Propylparaben, Methylparaben, Isobutylparaben oder Btylparaben.
  • Silikone: Die INCI-Bezeichnung von Silikonen sind Trimethicone, Methicone, Dimethicone, Amodimethicone, Polysiloxane und viele Varianten davon. Wann immer ein Stoff mit „methicone“ oder „siloxane“ endet, könnte es sich um Silikone handeln. Dieser Wirkstoff täuscht im Grunde genommen eine Pflege vor, allerdings legt sich der Stoff nur über Haut und Haare, die dadurch weich erscheinen. Durch die flüssigen Kunststoffe können aber keine Nährstoffe mehr aufgenommen werden.
  • Tenside: Der Schaum beim Haarwaschmittel gefällt uns zwar, aber dieser Stoff (der auch als Sodium-Lauryl-Sulfat, Ammonium-Lauryl-Sulfat, Sodium-Laureth-Sulfat oder Sodium-Myreth-Sulfat bezeichnet wird) wirkt gleichzeitig austrocknend und reizt unsere Schleimhäute und die Haut.
  • Weichmacher: Auf dem Produkt steht nie der Begriff Weichmacher, sondern Methylethylene Glycol, Propylene Glycol, Methyl Ethyl Glycol oder die Abkürzung MEG, 1,2-Dihydroxypropane oder 1,2-Propanediol. Weichmacher sorgen zwar dafür, dass Produkte nicht so schnell schlecht werden und geschmeidig sind, aber gleichzeitig reichern sie sich im Körper an und können dort für eine Schädigung der inneren Organe sorgen.

Fazit

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass zwar Kosmetik-Hersteller in Hülle und Fülle auf die gesetzlichen Vorgaben achten und diese in der Regel auch einhalten – dennoch gibt es viele Substanzen und Stoffe in Kosmetikprodukten, die wir unserem Körper trotzdem nicht unbedingt zuführen sollten, auch wenn sie erlaubt sind.

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