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Babyrassel: Rückruf von Oball Greifbällen wegen Erstickungsgefahr


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Die Firma Kids II Inc. ruft seine Greifbälle für Babys zurück. Bei den Rasseln könnten sich Einzelteile lösen, was beim Verschlucken dieser zu einer Verletzungsgefahr führen kann. Betroffen sind einige Babyrasseln, die im Jahr 2016 verkauft wurden.

Babyspielzeug für die Kleinsten soll besonders sicher sein und keine Schadstoffe enthalten. Die Firma Kids II produziert und verkauft Spielzeug für Babys und Kleinkinder. Aktuell ruft das Unternehmen eine Rassel der Marke Oball zurück, die in Bezug auf die Qualität Probleme aufweist. Die Rassel-Bälle stellen eine Gesundheitsgefahr für die Kleinkinder dar.

Was stimmt an den Oball Rasseln nicht?

In dem Greifball der Firma Oball sind kleine Kammern mit Bällen eingearbeitet, die für das Rasselgeräusch beim Bewegen des Balls sorgen. Bei einigen Modellen ist nicht auszuschließen, dass die kleinen orangefarbenen Kugeln aus der Kammer heraustreten könnten. Das kann dazu führen, dass Babys diese in den Mund nehmen und verschlucken, wodurch eine Verletzungsgefahr besteht.

Der Rückruf des Produktes erfolgt freiwillig. Kleine Gegenstände in den Händen von Kleinkindern stellen grundsätzlich eine Gesundheitsgefahr dar. Bisher ist kein Fall bekannt, bei dem ein Baby oder Kleinkind tatsächlich eine Kugel verschluckt hat.

Welche Produkte von Oball sind genau betroffen?

Die zurückgerufenen Produkte haben drei klare, diskusförmige Plastikkammern mit Kügelchen, eine davon enthält fünf (5) orangefarbene Kügelchen. Nur Rasseln der Datumscodes T0485, T1456, T2316, T2856 und T3065, der sich in dem kleinen Dreieck auf der Innenseite der Rassel befinden, sind von diesem Rückruf betroffen.

Verkauft wurden die Rasseln weltweit in verschiedenen Geschäften und online ab dem 01. Januar 2016. 

Was sollen betroffene Verbraucher tun?

Kids II Inc. bittet betroffene Verbraucher die Rassel sofort von Kindern fernzuhalten. Der Hersteller verspricht für die betroffenen Produkte eine Erstattung. Allerdings muss sich der Kunde dafür im Internet auf einer speziellen Webseite registrieren. Außerdem verlangt Kids II Inc. vom Verbraucher, dass dieser die drei Kammern mit den Kugeln herauslöst. Die Kammern und den zerstörten Ball soll der Kunde fotografieren und im Rahmen der Onlineregistrierung bei dem Hersteller einsenden. Anschließend solle das Geld erstattet werden.

Registrierungswebseite aufrufenRückruf Oball Rasseln

Besonders verbraucherfreundlich ist der Prozess für die Rückerstattung des Kaufpreises aus unserer Sicht nicht, da der Aufwand für den Kunden recht hoch ist. Laut den Informationen des Herstellers ist eine Rückgabe im Handel offenbar nicht vorgesehen.

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