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Jerusalema-Challenge: Abgerechnet wird jetzt – Was tun mit Warner-Rechnung?


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Überall war sie während der Corona-Lockdowns zu sehen – die Rede ist von der Jerusalema-Challenge. Ob auf YouTube, Facebook, Tik Tok oder anderen sozialen Medien – überall wurde für die gute Laune getanzt. Doch jetzt wird abgerechnet. Der Musikkonzern Warner Music schaltet sich ein und verschickt Rechnungen. Was hat es damit auf sich?

Sie sollte Spaß machen und Freude verbreiten, einfach etwas Aufmunterung im Lockdown verbreiten – die Jerusalema-Challenge. Mitgemacht haben viele: Krankenschwestern, Feuerwehrleute, Rettungssanitäter, die Nachbarn von nebenan oder auch die beste Freundin auf WhatsApp.

Der Musikkonzern Warner Music wird jetzt aktiv und fordert die Teilnehmenden zur Zahlung von Lizenzgebühren auf. Lizenzen werden beispielsweise von Radiosendern gezahlt, damit diese die Lieder der Sänger und Sängerinnen spielen können. Wer ein Video mit einem Song eines Künstlers veröffentlicht, muss für das Lied eine Lizenz erworben haben. So sieht das auch Warner Music und fordert die Teilnehmer der Challenge auf, die entsprechenden Gebühren zu zahlen.

Was ist die Jerusalema-Challenge?

Das Lied Jerusalema vom Künstler Kgaogelo Moagi aka Master KG diente dabei als Grundlage für die Challenge. Eine Choreografie dazu und schon haben jede Menge Leute Spaß am Tanzen und machen mit. Beim Tanzen wurde  natürlich die AHA-Regel eingehalten. Die Teilnehmenden haben eine Maske auf und halten Sicherheitsabstand – zumindest Polizeiangestellte, Ärzte, Schwestern, Rettungssanitäter, Feuerwehren und Kirchangehörige. Anschließend wird das Video im Internet veröffentlicht.

Warum Lizenzgebühren zahlen?

Lizenzen werden gezahlt, damit die Künstler eine Art Gage bekommen, wenn ihre Songs im Internet, Radio und Fernsehen gespielt werden. Warner Music möchte die Künstler in diesen schwierigen Zeiten unterstützen und findet es nur gerecht, wenn diese für ihre Musik bezahlt werden. Tatsächlich sind wohl auch schon im Vorfeld einige Teilnehmer auf Warner zugegangen und haben nach der entsprechenden Lizenz gefragt. Bei den anderen flattert jetzt die Rechnung ins Haus.

Wer muss bezahlen?

Müssen Sie jetzt Angst vor der großen Rechnung haben? Wer muss die Lizenz bezahlen. Wenn Sie es genau nehmen, müsste jeder, der das Video mit dem Song veröffentlicht hat, vorher den Künstler fragen, ob er den Song verwenden darf. Die Plattenfirma Warner Germany bezieht gegenüber dw.com Stellung und sagt:

Private Personen müssten für die Verwendung von „Jerusalema“ im Rahmen der Challenge in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Lizenz einholen. Anders sehe es aus, wenn „ein werblicher oder imagefördernder Effekt zugunsten einer Institution, Organisation oder Firma gegeben ist.“ Dann gehe es um die Aufnahme von Lizenzverhandlungen.

Das heißt im Umkehrschluss, dass Warner wohl auf Vereine, Organisationen und Unternehmen zugehen wird. Teilweise sind wohl auch schon Rechnungen beglichen worden. So haben unter anderem das Innenministerium NRW und die Rechtsabteilung des Warenhaus-Konzerns Globus bestätigt, dass sie die Synchronisationslizenz für Jerusalema gezahlt haben.

Was rät der Rechtsanwalt?

Rechtsanwalt Christian Solmecke (Experte für Online-Recht) rät den Betroffenen, die Rechnung gegebenenfalls anwaltlich prüfen zu lassen. Warner hat mitgeteilt, dass es eine Abstufung für die Höhe der Lizenz geben wird. Solmecke findet das Vorgehen von Warner „moralisch kritikwürdig“, sieht aber das Recht auf der Seite der Plattenfirma. Haben Sie eine Video mit der Jerusalema-Challenge im Internet veröffentlicht ohne dafür Lizenzen zu bezahlen, dann sollten Sie dieses auf dem schnellsten Wege löschen und auch keine neuen Videos mehr hochladen. Allerdings kann Warner Music auch Lizenzgebühren für die bis dahin angefallene urheberrechtliche Nutzung des Songs verlangen. Löschen bedeutet in dem Fall nicht, dass Sie von der Zahlung befreit sind.

Die Schreiben können die Betroffenen per Post (Brief) oder per E-Mail erhalten. Warner kommt an die Adressen über das Impressum beziehungsweise die Angaben bei Youtube und Facebook. Die Schreiben werden in der Regel formlos verschickt.

Fazit

Auch wenn Warner hier sicherlich im Recht ist, stellen wir uns die Frage, warum in dem Fall nicht darauf geschaut wird, dass durch die plötzliche Präsenz im Internet auch jede Menge Werbung für den Song/Künstler gemacht wurde. Fast jeder weiß heute mit Jerusalema etwas anzufangen. Andererseits verstehen wir aber auch, dass die Künstler Geld verdienen wollen, mit dem, was Sie machen. Und uns ist klar, dass man Songs nicht einfach veröffentlichen darf.

Wir fragen uns, wie Sie das sehen? Teilen Sie uns in den Kommentaren unter dem Beitrag mit, ob Sie die Forderung von Warner nachvollziehen können? Oder finden Sie das Vorgehen viel zu übertrieben?

2 Gedanken zu „Jerusalema-Challenge: Abgerechnet wird jetzt – Was tun mit Warner-Rechnung?“

  1. Das Lied hatte ich vorher noch nie gehört und meine Kollegen auch nicht. Eigentlich sollte Warner für die kostenlose Werbung bezahlen. In diesen Zeiten, wo Menschen versuchen andere aufzuheitern mit einem Video, diese auch noch zur Kasse zu bitten ist eine Frechheit. Warner will anscheinend damit nur wirtschaftliche Verluste ausgleichen.

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  2. Entscheidend wäre die Frage, WER und in Wessen Auftrag diesen Tanzwettbewerb ausgerufen hat und o es sich nicht um einen Werbe-Gag handelte – das Originalvideo hat mittlerweile über 346 Mio. Aufrufe… obwohl es irgendwie „billig“ aussieht.

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