Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Automatische Wechselservices für Strom- und Gaslieferverträge richtig nutzen


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Die Kosten für Strom und Gas fallen bei der Abrechnung häufig höher aus als gedacht. Das liegt nicht grundsätzlich an einem höheren Verbrauch, sondern zumeist an den gestiegenen Preisen für die Versorgung mit Strom und Gas. Eine Möglichkeit, künftig etwas Geld zu sparen verspricht der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. Der Wechsel funktioniert mittlerweile relativ unkompliziert mithilfe eines Tarifoptimierers oder Wechselbots. Durchaus kann ein Anbieterwechsel aber auch Nachteile mit sich bringen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wechselservice (oder Wechselbot) vergleicht für Sie fortlaufend Strom- und Gastarife. Bei einem Anbieterwechsel hilft er.
  • Sie haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Servicevarianten – vom unverbindlichen Tarifvorschlag bis hin zu einem automatisch ablaufenden Wechsel.
  • Trotz Beauftragung eines Tarifoptimierers sind Sie stets der direkte Vertragspartner des Strom- oder Gaslieferanten.
  • Oftmals zahlt derjenige Verbraucher am wenigsten, der selbständig regelmäßig den Anbieter wechselt.

Die Aufgabe eines Tarifoptimierers

Eine Tarifoptimierung beinhaltet, dass der beauftragte Service fortwährend im Internet für Kunden nach preisgünstigen Strom- und/oder Gastarifen sucht.

Einem Vergleichsportal entsprechend stellen auch Wechselbots die Tarife der verschiedenen Anbieter gegenüber. Außerdem umfasst der Service üblicherweise das Heraussuchen der günstigsten Tarife sowie die Weitergabe an Vorschlägen. Abhängig von der Art des Vertrages geschieht ein Wechsel nach zusätzlicher Beauftragung oder aber automatisch.

Als bekannte Wechselbots sind unter anderem Cheapenergy24, SwitchUp, Switchandsave und Wechselpilot zu nennen.

Ist ein Wechselservice vorteilhaft?

Wer einen Wechseldienst in Anspruch nimmt, hat einerseits den Vorteil, Zeit und Mühe zu sparen. Andererseits geht ein günstigerer Tarif mit niedrigeren Ausgaben einher.

Ganz klar punktet ein Wechselservice damit, dass er dem Verbraucher die zeitraubende Arbeit abnimmt, regelmäßig die infrage kommenden Tarife zu vergleichen. Dieser Komfort bedeutet aber, einige persönliche Daten preiszugeben und eventuell direkt oder indirekt für den Service zahlen zu müssen.

Diejenigen, die normalerweise nicht auf die Idee kämen, eigenständig zu einem günstigeren Tarif zu wechseln, hätten die größten Chancen mithilfe eines Wechselbots Geld einzusparen. Tatsächlich ist es äußerst wahrscheinlich, einen günstigeren Strom- oder Gastarif als den eigenen zu finden. Dies gilt erst recht, wenn Sie jahrelang auf einen Tarifvergleich verzichtet haben.

Es stellt sich die Frage nach der Finanzierung der Wechselbots: Ein Service, der Provisionen von den Anbietern erhält, zieht keinen Betrag von der jeweiligen Ersparnis ab. Behält der Dienstleister jedoch einen gewissen Prozentsatz der möglichen Ersparnis ein, reduziert sich der finanzielle Vorteil für den Kunden um diesen Betrag. Würden Sie hingegen selbst den Tarifwechsel tätigen, könnten Sie von der gesamten Ersparnis profitieren.

Sollte es sich um einen Wechseldienst handeln, der eine Servicepauschale pro Jahr verlangt, ist es wichtig, vor Vertragsabschluss einmal gegenzurechnen. Je niedriger der Jahresverbrauch ist, umso weniger lohnt sich ein Wechsel bei zusätzlichen Kosten.

Bleibt festzuhalten, dass die Nutzung eines Wechselservices kaum dazu führen dürfte, stets den vorteilhaftesten Tarif zu haben. Aussagen dieser Art finden sich in den AGB der meisten Wechselservices. Wenn Sie sich die Mühe machen, in regelmäßigen Abständen Tarife online zu vergleichen, haben Sie gute Chancen, für Sie vorteilhafte Verträge abzuschließen. Wer eher selten wechselt, gilt als vertragstreu und hat hierdurch möglicherweise Vorteile.

Vertragsabschluss mit einem Wechseldienstleister

Gerade hinsichtlich Leistungsumfang und Kosten sind erhebliche Unterschiede zwischen Wechselservices festzustellen. Die Entscheidung für oder gegen einen Wechseldienst will wohlüberlegt sein.

Service und Kosten

Der Leistungsumfang der Wechseldienste unterscheidet sich. Deshalb sollten Sie sich zunächst einmal überlegen, ob Sie lediglich Tarifvorschläge erhalten möchten oder ob der Service umfangreicher sein soll. Beispielsweise könnten Sie die Vollmacht zu einem automatischen Tarifwechsel erteilen. Vor Abschluss des neuen Vertrages wendet sich der Wechselservice rechtzeitig an Sie. Entweder ist Ihre aktive Zustimmung erforderlich oder Sie haben Widerspruchsrecht innerhalb einer bestimmten Frist. Vertragspartner des jeweiligen Energielieferanten sind aber stets Sie und nicht der Wechseldienst. Fragen zum Vertrag, Abschlägen und anderem beantwortet Ihnen der Strom- oder Gasanbieter.

Tarife zur Wahl

Es gibt verschiedene Aspekte, die den Vorschlag von Tarifen begründen. Damit sich diese Aspekte mit Ihren Vorstellungen decken, sollten Sie die Ihnen wichtigen Punkte festlegen. Abgesehen von niedrigeren Kosten könnte dies der Bonustarif sein. Oder favorisieren Sie einen Ökotarif? Grundsätzlich sollte gut zu erkennen sein, welche Auswahlkriterien der Wechselbot zugrunde legt.

Laufzeit des Vertrages

Um die Chance auf einen zeitnahen Wechsel zu wahren, ist ein Vertrag mit kurzer Laufzeit vorzuziehen. Besonders vorteilhaft sind Verträge, die die monatliche Kündigung zulassen. Das Gesetz sieht vor, dass Sie eine Wechselvollmacht zu jeder Zeit widerrufen können; die Laufzeit des Vertrages spielt hierbei keine Rolle. Es gilt: Je kürzer die Laufzeit ist, umso flexibler sind Sie als Kunde. Grundsätzlich sind Verträge vorzuziehen, deren Erstlaufzeit bei maximal zwölf Monaten und Folgezeit bei einem Monat liegt.

Der Datenschutz

Das Unternehmen, das für Sie Tarife vergleicht und Verträge abschließt, bekommt persönliche Daten von Ihnen. Es ist ratsam, sich vor der Entscheidung für einen Wechselservice über die Firma und über die Verwendung Ihrer Daten zu informieren. Teilweise ist die Auslagerung von Teilbereichen der Vermittlungstätigkeit oder die Kooperation mit Vergleichsportalen üblich. Die jeweiligen AGB geben Auskunft über diese und andere wichtige Geschäftsgepflogenheiten.

Stiftung Warentest empfiehlt dieses Vergleichsportal zu meiden

Vergleichsportale sind eine praktische Sache und helfen dem Verbraucher Geld zu sparen. Vom Stromtarif über Reisen und Mietwagen bis zu Versicherungen und Krediten können Sie heute fast alles vergleichen. Doch ist die Anzeige immer fair

0 Kommentare

Wechselservice Kosten

Die Kosten für die Nutzung eines Wechseldienstes können seltener in direkten Gebühren oder in indirekten Gebühren bestehen. Ist letzteres der Fall, geht ein Teil der Ersparnis an den Wechselbot. Wie viel genau sollten Sie klären. Überprüfen Sie, ob zusätzlich Boni mit einer Provision belegt sind. Welche Vergleichsgrundlage ist heranzuziehen – die Vorjahresausgaben oder der für das folgende Jahr hochgerechnete Betrag beim bisherigen Anbieter?

Durchaus gibt es Wechselservices, die sich sowohl über Ersparnisanteile als auch über Anbieterprovisionen finanzieren. Ohnehin sagt die Art der Finanzierung wenig über das Maß der Unabhängigkeit des Unternehmens aus.

Arbeit trotz Wechselservice

Sich gar nicht mehr über andere Tarife zu informieren, wäre möglicherweise von finanziellem Nachteil.

Ihr jetziger Anbieter teilt Ihnen Preisänderungen per Post mit? Dann ist es an Ihnen, sich zeitnah an den gewählten Wechselservice zu wenden. Diese Information ist die Voraussetzung dafür, einen Tarifwechsel auf Basis des Sonderkündigungsrechts durchzuführen: Jede Preisänderung bedeutet für Sie als Kunden automatisch, dass Sie Sonderkündigungsrecht haben. Für den Fall, dass sich Ihre Prioritäten bezüglich der Tarifsuche ändern, ist selbstverständlich auch eine rasche Mitteilung an den Wechseldienst zweckmäßig.

Ihre Erfahrungen sind gefragt!

Können Sie Ihren Wechseldienstleister weiterempfehlen oder eher nicht? Kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns mit, was Sie berichten können!

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wechselservice

1. Wer sind die Liefervertragspartner?

Das Vertragsverhältnis ändert sich durch Beauftragung eines Wechselservices nicht: Weiterhin besteht der Strom- oder Gasvertrag zwischen Ihnen und dem jeweiligen Versorger.

2. Welche Wechselbots sind kostenfrei für Verbraucher?

Ein für Sie kostenfreier Service bedeutet üblicherweise, dass sich der Dienstleister über Wechselprovisionen der Anbieter finanziert.

3. Muss mit jedem Tarifwechsel auch der Zähler ausgetauscht werden?

Sofern keine Beschädigung vorliegt, erfolgt ein Zähleraustausch nur nach gesetzlichen Vorgaben. Im Rahmen eines Anbieterwechsels ist lediglich die Übermittlung des Zählerstands zu einem bestimmten Zeitpunkt notwendig.

4. Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen?

Den genauen Zeitraum erfahren Sie von Ihrem Gas- oder Stromanbieter in dem Schreiben, das Sie über die Preiserhöhung informiert. Üblicherweise handelt es sich um zwei bis vier Wochen nach Brieferhalt.

5. Ist bei einem Wechsel mit einer Versorgungslücke zu rechnen?

Nein, in Deutschland sichert Ihnen das Gesetz die ununterbrochene Energieversorgung zu. Das heißt, entweder übernimmt der bisherige oder aber bereits der neue Energielieferant die Versorgung.

Fazit

Ohne Zweifel ist es sinnvoll, wenigstens einmal pro Jahr nach Erhalt der Abrechnung zu überprüfen, ob es eine günstigere Alternative zum bisherigen Tarif gibt. Fehlen Ihnen allerdings Zeit und Geduld, Tarife zu vergleichen und sich selbst um den Wechsel zu kümmern, ist ein Wechseldienst hilfreich. Damit der finanzielle Vorteil eines Wechsels nicht merklich schwindet, sollten Sie unbedingt mögliche Kosten des Dienstes berücksichtigen.

Ziehen Sie einen Anbieter vor, der möglichst kurze Laufzeiten anbieten. Nur dann können Sie gegebenenfalls vergleichsweise schnell kündigen und wechseln. Die maximale Vertragslaufzeit sollte bei zwölf Monaten liegen.

Schreibe einen Kommentar