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Krank in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen: 116 117 für Bereitschaftsdienst, Rettungswagen & Notfallambulanz


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Die Woche verläuft ganz normal, der Arbeitstag ist zu Ende und Sie freuen sich auf ein entspanntes Wochenende, aber dazu soll es gar nicht kommen. Sie fühlen sich am Abend nicht gut, aber die Ärzte haben geschlossen und der Weg ins Krankenhaus scheint Ihnen nicht notwendig. Aber was können Sie tun, wenn Sie in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen krank werden?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen krank werden und es sich um keine lebensbedrohliche Krankheit handelt, dann können Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Dazu rufen Sie die Nummer 116 117 an, welche Sie deutschlandweit, ohne Vorwahl, kostenlos aus dem Festnetz oder mit dem Handy erreichen können.
  • Alarmieren Sie den Rettungsdienst, wenn es sich um eine lebensbedrohliche Situation handelt und dazu rufen Sie die Nummer 112 an. Zu den lebensbedrohlichen Situationen zählen Herzinfarkt, starke Atemnot, Vergiftung, Schlaganfall, hoher Blutverlust oder ein schwerer Unfall.
  • Zudem haben Sie die Option ins Krankenhaus in die Notaufnahme zu fahren, aber auch wirklich nur, wenn es sich um einen Notfall handelt und Sie einen Fahrer haben.

Der Bereitschaftsdienst

Der Bereitschaftsdienst wird auch als Notdienst oder Notfalldienst bezeichnet und wird von der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert.

Er ist dafür zuständig, dass Patienten eine ärztliche Behandlung erhalten, wenn sie krank sind, aber nicht lebensbedrohlich und nicht bis zum nächsten Tag warten können. Die Gründe können unterschiedlich sein und beginnen bei einem harmlosen grippalen Effekt, reichen über Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Magen-Darm-Erkrankungen bis hin zu Kopfschmerzen und Migräne.

In einem solchen Fall können Sie die Nummer 116 117 anrufen und die Anrufzentrale des ärztlichen Bereitschaftsdienstes verweist Sie an eine Bereitschaftspraxis in der Nähe. Diese Praxis müssen Sie dann nur noch aufsuchen und den Krankheitsfall schildern.

Wenn Sie zu den hör- oder sprachgeschädigten Patienten zählen, dann können Sie auch das Faxformular nehmen, um mit dem Bereitschaftsdienst in Kontakt zu treten.

In dringenden Fällen gibt es sogar einen fahrenden ärztlichen Bereitschaftsdienst, der sich auf den Weg zu Ihnen nach Hause macht. Allerdings muss dafür der Gesundheitszustand so schlimm sein, dass Sie nicht in der Lage sind in die Praxis zu fahren. Er kommt auch in Frage, wenn die Bereitschaftspraxen nicht besetzt sind.

Wichtig:

Der ärztliche Bereitschaftsdienst versorgt nicht nur Kassen-, sondern auch Privatpatienten. Die Kosten für eine Behandlung durch den Dienst werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkasse ohne Probleme übernommen. Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Vertrag Sie haben oder ob es einen Selbstbehalt gibt. Nutzen Sie Ihre Krankenkassenkarte, um die Zugehörigkeit der Krankenkasse zu präsentieren.

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Der Rettungsdienst

Anders sieht es aus, wenn es sich um eine lebensbedrohliche Krankheit oder Situation handelt, dann rufen Sie mit Hilfe der 112 den Rettungsdienst.

Bei einem Anruf meldet sich die Leitstelle und nimmt alle wichtigen Informationen auf. Dabei geht es nicht nur darum, um welche Art von Notfall es sich handelt, sondern auch wo sich der Patient gerade befindet und in welchem Zustand er ist. Die Leitstelle sich die nächstgelegene Rettungswache raus und informiert sie über den eingegangenen Notruf. Der Rettungswagen macht sich auf den Weg zum Patienten und in der Regel kommt nicht nur der Rettungswagen, sondern auch der Notarzt mit. Dabei kommt es auf die Situation an, die von dem Anrufenden beschrieben wurde.

Die Anfahrt dauert in der Regel nur wenige Minuten, aber das hängt von der Auslastung und der Entfernung des Krankenhauses ab. Der Rettungsdienst macht sich umgehend auf den Weg und vor Ort angekommen, wird die Situation bewertet. Es folgt eine erste Untersuchung und dann entscheidet sich, ob der Patient mit in die Klinik kommt oder ob eine einfache Versorgung vor Ort ausreichend ist.

Zur Verifizierung sollten Sie die Krankenkassenkarte bereithalten, denn in der Regel verlangen die Rettungssanitäter die Karte, um eine Abrechnung durchführen zu können. Die Kosten für den Rettungsdienst übernimmt die Krankenkasse, wenn der Arzt der Ansicht ist, dass es sich um einen berechtigten Einsatz handelt. Der Arzt muss dazu eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, die dann zur Krankenkassen gereicht wird. Sie zahlen dann nur noch den Selbstbehalt von 10 Euro und die restlichen Kosten übernimmt die Krankenkasse.

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Die Notaufnahme im Krankenhaus

Die meisten Menschen nutzen die Notaufnahme im Krankenhaus, wenn Sie sich in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen krank fühlen.

Schon der Weg in die Notaufnahme ist nicht so einfach, denn der Weg zum Krankenhaus muss eigenständig hinter sich gebracht werden und ein Blick in den Wartebereich zeigt, dass es lange Wartezeiten gibt. In der Regel ist die Notaufnahme immer voll besetzt und es sind nicht nur leichte Erkrankungen, sondern auch akute schwere Beschwerden zu erkennen.

Die Notaufnahme wird zusätzlich zur normalen Station betrieben, so dass die Ärzte zwischen den Patienten und Stationen springen müssen. In den letzten Jahren sind die Notaufnahmen immer wieder von Patienten genutzt worden, die auch mit einer einfachen Schmerztablette den Tag im Bett verbringen können. Immer mehr Patienten suchen sofort den Weg in die Notaufnahme, bevor Sie sich an den Bereitschaftsdienst werden.

Die Rate eines echten Notfalls liegt nur zwischen 10 und 20% und die restlichen „Notfälle“ sind leichte Erkrankungen. Die Menschen haben das Gespür für schwerwiegende Erkrankungen und leichte Beschwerden verloren und das zeigt die Überfüllung der Notaufnahme.

Wenn Sie nur leichte Beschwerden haben, dann verzichten Sie auf den Weg in die Notaufnahme, denn dann können sich die Ärzte dort um die richtigen Notfälle kümmern.

Die Krankenkassen bezahlen die Behandlung in der Notaufnahme, egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bereitschaftsdient, Rettungswagen oder Notfallambulanz

1. Was gehört tatsächlich in die Notaufnahme?

In die Notaufnahme gehören Patienten, die durch den Rettungsdienst vorversorgt wurden und eine akute schwere Erkrankung haben. Leichte Beschwerden gehören nicht in die Notaufnahme und können vom Arzt oder Bereitschaftsdienst behandelt werden.

2. Wann sind die Ärzte in der Notaufnahme?

Grundsätzlich gibt es auch für die Notaufnahme feste Zeiten, denn es gibt die Hausärzte und den Bereitschaftsdienst. In der Regel ist die Notaufnahme immer ab 19.00 Uhr besetzt und am Wochenende und Feiertagen durchgehend.

3. Wie weit ist der Bereitschaftsdienst entfernt?

Die Entfernung des Bereitschaftsdienstes ist unterschiedlich, aber meistens befindet er sich innerhalb von 50 km. Informieren Sie sich über die 116 117!

4. Wie lange braucht ein Rettungswagen bis zum Patienten?

Grundsätzlich macht der Rettungswagen sich sofort nach der Meldung auf dem Weg zum Patienten. Je nach Krankenhauslage, Position des Rettungswagens und Ort des Patienten können schon bis zu 20 Minuten vergehen. Allerdings versuchen Sie schnellstmöglich beim Patienten zu sein.

5. Was ist ein Bereitschaftsdienst?

Beim Bereitschaftsdienst handelt es sich um eine spezielle Einrichtung, die für die Versorgung von Patienten zuständig ist, wenn der Hausarzt zu hat.

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Fazit

Gerade in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen scheinen die Menschen häufiger von Krankheiten befallen zu sein, aber an wen wende ich mich in so einem Fall. Sie haben im Grunde drei Möglichkeiten. Wenn es sich um einen akuten, nicht so schlimmen Fall handelt, dann werden Sie sich an den Bereitschaftsdienst. Anders sieht es aus, wenn es eine schlimme Erkrankung ist, dann sollten Sie einen Rettungswagen rufen. Wenn Sie sich noch eigenständig bewegen und auf den Weg machen können, dann bietet sich auch die Notfallambulanz im nächstgelegenen Krankenhaus an.

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